Newsletter-Ausgabe #278: September 2005

Themen: Wahlkampf 2005 – Wettrennen um die besten Domains | .eu – EURid startet Informationsoffensive | Google – Cerf wird „Chief Internet Evangelist“ | Spanien – .es wird liberalisiert | BGH – Urteil zur Pfändbarkeit von Domains | dominio.com – Handel trotzt dem Schlussverkauf | Systems 2005 – Sedo verschenkt Eintrittskarten | Rechtssicherheit und Sicherheit im Internet

Wahlkampf 2005 – Wettrennen um die besten Domains

Während der Wahlkampf in die Woche der Entscheidung getreten ist und seine heiße Phase erreicht, hat er im Internet längst seinen Höhepunkt überschritten. Wie bereits im Wahlkampf 2002 ist dabei erneut ein Wettstreit um die besten Internet-Adressen entbrannt.

Die SPD und Union setzen bei ihren Wahlkampfveranstaltungen vor allem auf die beiden Internet-Adressen die-falsche-wahl.de und leere-versprechen.de, welche den Schwerpunkt auf den parteipolitischen Widerstreit legen. Die CDU hat, wohl auch, weil ihr die Wahlparole wechsel-waehlen.de von einer Privatperson weggeschnappt wurde, zudem das schon aus dem Jahr 2002 bekannte Angebot wahlfakten.de wieder belebt, wo man den Argumenten des politischen Gegners Fakten gegenüberstellt. Dagegen verzichtet die SPD diesmal auf ein ähnliches Instrument, obwohl die Domain nicht-regierungsfaehig.de unverändert in Händen des SPD-Parteivorstandes liegt. Personalisierte Adressen wie aufgemerkelt.de, stoppt-merkel.de, altkanzler-schroeder.de oder die visionäre exkanzler-schroeder.de bilden nurmehr die Ausnahme und gehören oft Privatpersonen. Eine Ausnahme von der Ausnahme stellt der ehemalige Verfassungsrichter Paul Kirchhof dar: unter der Webadresse kirchhof-liste.de wird der als Finanzminister gehandelte Jurist direkt aufgefordert, seine geheime Streichliste von Subventionen und Steuervergünstigungen rauszurücken. Hinter zweitesduell.de, das mit einem Wortspiel einen Versprecher von Angela Merkel auf die Schippe nimmt, steckt nicht die SPD, sondern der Publizist Manfred Bissinger. Die Grünen haben schließlich das „Negative Campaigning“ voll für sich entdeckt, und nutzen csu-mal-ehrlich.de für eine täuschend echte, jedoch inhaltlich fundamentale Kritik an den christsozialen Politikzielen.

Marketingtechnisch eine mittlere Katastrophe ist der Auftritt der WASG (Wahlalternative für Arbeit und soziale Gerechtigkeit). Nicht nur, dass die Domain wasg.de von der Mainzer Wissenschaftliche Albert-Schweitzer-Gesellschaft besetzt war und man deshalb notgedrungen auf die in der Öffentlichkeit weitgehend unbekannte und tippfehleranfällige Adresse w-asg.de ausweichen musste; auch der Internetauftritt selbst wirkt im Vergleich zu anderen Parteien altbacken und aus dem Homepage-Baukasten für Anfänger. Wenig besser steht die fusionierte Linkspartei/PDS da: die Adresse die-linkspartei.de führt zur radikalen bergpartei.de, die wiederum mit der Einrichtung konfessionsfreier Friedhöfe und Kirchen, dem Austritt aus der NATO und der Aushöhlung der Linkspartei von links unten humorvoll Stimmen gewinnen will. Dabei zählt die PDS in Sachen Domains durchaus zu den gebrannten Kindern: unter der Domain pds.de findet sich keine linke Politik, sondern ein Hersteller von branchenspezifischen Software-Produkten für das Baugewerbe.

Durch den vorgezogenen Neuwahl-Coup des Kanzlers in die Röhre schauen zu guter Letzt die Inhaber der meist in privater Hand befindlichen Domains bundestagswahl2006.de, wahl2006.org und bundestagswahl-2006.com.

Weitere Wahlkampf-Domains:

> http://www.angelika-merkel.de
> http://www.ferkel-gegen-merkel.de
> http://www.frauen-gegen-angela-merkel.de
> http://www.kanzlerkandidat-merkel.de
> http://www.kick-merkel.de
> http://www.merkel-nein.de
> http://www.merkel-net.de
> http://www.merkel-waehlt-schroeder.de
> http://www.merkel-will-schroeder.de
> http://www.merkelscashflow.com
> http://www.abkanzlern.de
> http://www.aktionkanzler.de
> http://www.bier-kanzler.de
> http://www.bundeskanzlertest.de
> http://www.dieerstekanzlerin.com
> http://www.exkanzler-schroeder.de
> http://www.bundestagsneuwahlen.de

Quelle: eigene Recherche

.eu – EURid startet Informationsoffensive

Im Vorfeld der Einführung der Europa-Domain .eu (dotEU) hat die zentrale Brüsseler Verwaltungsstelle EURid mit ihrer Informationsoffensive begonnen: nach Bekanntgabe der Termine der Roadshow im Herbst 2005 quer durch Europa hat ein Artikel der Nachrichtenagentur AFP für internationale Beachtung gesorgt.

Alle Interessierten lädt EURid zu insgesamt sechs Informationsveranstaltungen in europäischen Großstädten. Nach derzeitigem Stand finden die ersten beiden Gastspiele am 10. Oktober 2005 in Brüssel und am 25. Oktober 2005 in Stockholm statt. Die Termine für Ljubljana, Prag, Pisa und Madrid müssen noch bestätigt werden. Auf der Tagesordnung der jeweils ganztägigen Veranstaltungen stehen neben der Vorstellung von EURid, des Registrierungsmodells, der Sunrise Period und des Streitschlichtungsverfahrens auch die Präsentation technischer Hintergründe mit einer Live-Demonstration, welche insbesondere für (potentielle) .eu-Registrare wertvolle Informationen bietet. Die Teilnahme an den Roadshows ist kostenlos, erfordert allerdings eine vorherige Anmeldung. Die Präsentationen werden jeweils in englischer Sprache gehalten, jedenfalls in Brüssel gibt es jedoch teilweise eine deutsche Simultanübersetzung. Weitere Informationen finden sich auf der EURid-Website, die übrigens nun auch in deutscher Sprache aufgerufen werden kann.

Einen bevorstehenden „Rush“ auf .eu-Domains verkündet indessen euphorisch die Nachrichtenagentur AFP in einem Artikel zur für Dezember geplanten Einführung von dotEU, der unter anderem in taiwanesischen und südafrikanischen Medien veröffentlicht wird. So wird ein Vertreter des französischen Providers One2net mit den Worten zitiert, es gäbe eine Vielzahl von Hinweisen für das grosse Interesse an der neuen Top Level Domain. Die belgische Proxmedia schätzt, dass etwa ein Viertel ihrer Kunden komplett von .be auf .eu umsteigen. Der israelische Provider „Domain The Net“ wirbt bereits in einer Pressemitteilung mit dotEU, mit der sich vor allem die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Israel und Europa konsolidieren und stärken sollen. EURid selbst erwartet allein im ersten Jahr eine Million neuer Registrierungen.

Bei all der Vorfreude bleibt nur noch zu hoffen, dass der derzeit bekannte Zeitplan eingehalten wird. Noch in diesem Monat sollen die Registrierungsregeln einschließlich des alternativen Streitbeilegungsverfahrens veröffentlicht werden. Ob der Termin gehalten wird, ist jedoch unbestätigt.

Ein dotEU-Factsheet können Sie hier kostenlos herunterladen:
> http://www.eu-domains.info

Anmeldung zur .eu Sunrise Period z. B. unter:
> http://www.united-domains.de/sunrise/

Kostenlose .eu-Vormerkungen z. B. unter:
> http://www.united-domains.de/eu-domain/

Quelle: eurid.eu, inet.co.za, jpost.com, eigene Recherche

Google – Cerf wird „Chief Internet Evangelist“

„Chief Internet Evangelist“ – mit diesem fast biblischen Titel darf sich Vint Cerf, Vorsitzender der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) und oft als „Vater des Internets“ bezeichneter Technikpionier, schmücken, wenn er ab dem 3. Oktober 2005 bei Suchmaschinenbetreiber Google anheuert.

Der Titel täuscht etwas: Vint (eigentlich Vinton) Cerf, derzeit noch Senior Vice President bei der Telekommunikationsfirma MCI, ist nicht für die Verkündung froher Botschaften zuständig, sondern soll sich, wie einer Pressemitteilung von Google zu entnehmen war, um den Aufbau der Netzwerkinfrastruktur, Systemarchitektur und die Standards künftiger Internetanwendungen kümmern. Den Posten bei ICANN, für den er bis 2007 gewählt ist, behält er bei. Ganz unproblematisch ist diese Liason sicherlich nicht, da Google zu den akkreditierten ICANN-Registraren zählt und schon aufgrund seiner weltweiten Beliebtheit eine enorme Marktmacht verkörpert.

Zu den bahnbrechenden Entwicklungen von Cerf gehört unter anderem das Internet-Protokoll TCP/IP in den 70er und 80er Jahren, das den Datenaustausch über die Grenzen lokaler Netzwerke hinaus ermöglicht. Seine nahezu grenzenlose technische Kreativität will Cerf künftig in den Dienst der Google-Family stellen, wie er in einer ersten Erklärung deutlich machte. Besonders erfreut zeigte er sich über die unglaubliche Entwicklung, die Google binnen kürzester Zeit vollzogen habe. Internetnutzer dürfen sich jedenfalls über die Entwicklung zahlreicher neuer Angebote freuen; so hat Google zuletzt nicht nur mit der Suchmaschine auf sich aufmerksam gemacht, sondern auch durch innovative Dienste wie Google News, die Google Toolbar und zuletzt dem kostenlosen Google Earth, bei dem Landkarten und hochauflösende Satellitenbilder eine Reise über den Globus ermöglichen.

Eine Kurzbiographie zu Vint Cerf finden Sie hier:
> http://www.icann.org/biog/cerf.htm

Quelle: google.com, googleblog.blogspot.com, eigene Recherche

Spanien – .es wird liberalisiert

Die spanische Top Level Domain .es hat Phase 2 ihres Liberalisierungsprozesses erreicht: wie die zentrale Domain-Vergabestelle ES-NIC bekanntgab, fiel der Startschuss für die Voranmeldung von Second Level Domains direkt unterhalb von .es am 6. September 2005 um neun Uhr morgens. Eine Teilnahme ist noch bis zum 21. Oktober 2005 möglich.

Anmeldeberechtigt sind diesmal Unternehmen und Organisationen, die nach spanischem Recht registriert sind; ausländische Unternehmen müssen im Handelsregister eingetragen sein. Die Registrierung ist beschränkt auf die vollständige Unternehmensbezeichnung; Abkürzungen werden nur zugelassen, wenn sie das Unternehmen zweifelsfrei identifizieren. Wer versucht, diese Regeln zu umgehen, muss mit der Zurückweisung seines Antrags rechnen. Ebenfalls teilnahmeberechtigt sind Inhaber von Markenrechten sowie deren Lizenznehmer, egal ob aus Spanien oder dem Ausland. Die Marken müssen entweder beim spanischen Markenamt, beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt oder der WIPO angemeldet und für Spanien gültig sein. Auch hier müssen ferner Marke und Domain korrespondieren. Noch ein praktischer Hinweis: es ist nicht erforderlich, dass der admin-c seinen Sitz in Spanien hat.

Derzeit beschränkt sich das Angebot an spanischen Domain-Namen noch auf die Wahl unter einer der im Dezember 2003 offiziell eingeführten Third Level Domains .com.es, .nom.es und .org.es. Gleichwohl erlauben sie erstmals auch Personen und Unternehmen aus dem Ausland eine weitgehend unbeschränkte Anmeldung von Domain-Namen mit dem spanischen Länderkürzel. Sie eignen sich besonders für alle Unternehmen und Privatpersonen mit wirtschaftlichen, politischen oder kulturellen Beziehungen zu Spanien.

Ab 8. November 2005 sollen dann schließlich alle Schranken fallen, so dass die Registrierung von .es-Domains für jedermann zu jedem beliebigen legalen Zweck erlaubt ist; Einzelheiten wird ES-NIC noch veröffentlichen. Interessenten können sich schon jetzt beim Starnberger Domain-Registrar united-domains.de ihre Wunsch-Domains vorbestellen.

Weitere Informationen zu .es-Domains finden Sie unter:
> https://www.nic.es

Vorbestellungen für .es-Domains sowie Registrierungsmöglichkeiten unter .com.es und .org.es finden Sie unter:
> http://www.united-domains.de/es-domain

Quelle: netnames.com, ag-ip-news.com, eigene Recherche

BGH – Urteil zur Pfändbarkeit von Domains

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe äußerte sich in seinem Beschluss vom 05.07.2005 (Az.: VII ZB 5/05) zur Frage der Pfändbarkeit von Domains. Die Frage, was eine Domain tatsächlich ist, hat er damit endgültig geklärt.

Die Gläubigerin hatte erfolgreich einen Prozess gewonnen und wollte nun die Kosten, die der Rechtsstreit verursacht hatte, realisieren: sie betrieb gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss. Zur Befriedigung ihrer Forderung wollte sie Domains des Schuldner pfänden. Die Gläubigerin beantragte, die Ansprüche des Schuldners unter anderem gegen die DENIC e.G. aus den Registrierungsverträgen auf Aufrechterhaltung der Registrierung sowie Umregistrierung von mehreren Internet-Domains zu pfänden. Das Amtsgericht Dresden erliess 2001 einen entsprechenden Pfändungsbeschluss, den es kurze Zeit später auf Antrag des Schuldners wieder aufhob. Den Antrag auf einen so genannten Überweisungsbeschluss (§ 844 ZPO) wies das Gericht zurück. Hiergegen legte die Gläubigerin Beschwerde ein, über die das Landgericht Dresden entscheiden musste.

Das Landgericht ist grundsätzlich der Ansicht, Domains sind pfändbar. Allerdings meinte es, das Amtsgericht habe nicht die Pfändung der Domains selbst veranlasst, sondern lediglich, entsprechend dem Antrag des Gläubigers, die Ansprüche des Schuldners aus den Registrierungsverträgen mit der DENIC über die Internet-Domain. Damit jedoch habe der Gläubiger lediglich den Anspruch gegenüber DENIC, bei der Übertragung der Domains mitzuwirken gepfändet, nicht jedoch die Domains selbst.

Diese Ansicht des Beschwerdegerichts überprüfte der Bundesgerichtshof auf Antrag der Gläubigerin. Der BGH kam zu einem anderen Ergebnis: Die Pfändung der Gläubigerin sei eben nicht ins Leere gegangen, wie das Beschwerdegericht meint, sondern hätte tatsächlich die Domains erfasst, denn die Domain sei nichts anderes als genau die Ansprüche des Domain-Inhabers gegen die Domain-Verwaltung. Der BGH führt im weiteren aus: Ob Domains pfändbar sind, ist umstritten. Die meisten Gerichte gehen davon aus, bei der Domain handelt es sich um ein absolutes Recht, das, vergleichbar einer Lizenz, problemlos gepfändet werden könne (LG Essen u.a.). Die Gegenmeinung geht davon aus, dass Domains nicht pfändbar sind, da sie kein Recht darstellten, das ohne den Inhaber Bestand habe (LG München).

Der BGH aber meint, die Ansprüche des Domain-Inhabers gegenüber der DENIC seien das eigentliche Vermögensrecht, welches zu pfänden sei. Der Domain komme keine etwa mit einem Patent-, Marken- oder Urheberrecht vergleichbare ausschließliche Stellung zu. Denn diese Rechte beruhen auf Regelungen des Gesetzgebers, die ihnen jeweils einen Absolutheitsanspruch gewähren. Domains hingegen beruhen auf Parteivereinbarungen, dem Vertrag zwischen Inhaber und der Vergabestelle. Die ausschließliche Stellung des Rechts ist alleine technisch bedingt. Diese faktische Ausschließlichkeit begründet keinen Absolutheitsanspruch. Die Summe der Ansprüche des Inhabers gegenüber der Vergabestelle macht die Domain aus. Diese Ansprüche sind pfändbar nach § 857 Abs. 1 ZPO.

Der BGH verwies die Sache zurück an die Vorinstanz, die nun, nachdem geklärt ist, dass die Domains wirksam gepfändet sind, noch die erforderlichen Feststellungen zum Wert dieser Ansprüche treffen muss.

Die Entscheidung finden Sie als .pdf unter:
> http://www.jbb.de/BGH_VII_ZB_5_05.pdf

und als .html-Datei beispielsweise unter:
> http://www.beckmannundnorda.de/bgh_domain_pfaendung.html

Die Entscheidungen aus Essen und München findet man unter:
> http://www.jurpc.de/rechtspr/20000049.htm
> http://www.bonnanwalt.de/entscheidungen/LG-MuenchenI20T19368-00.html
> http://www.bonnanwalt.de/entscheidungen/OLG-Muenchen19W1033-01.html

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: jbb.de, eigene Recherche

dominio.com – Handel trotzt dem Schlussverkauf

Damit konnte man nicht rechnen. Das Ende des Sommers, der üblicherweise Sommerschlussverkäufen vorbehalten ist, und bei dem vormals preiswürdige Dinge günstig abgegeben werden, führt beim Domain-Handel zu Spitzenverkäufen. Gleich drei Domains bewegen sich im sechsstelligen Dollarbereich: dominio.com erzielte US$ 120.000,- (ca. EUR 96.260,-), die Zwei-Zeichen-Domain eq.com runde US$ 100.000,- (ca. EUR 80.215,-), mit der mueller.com gleichauf steht; sie kostete ebenfalls US$ 100.000,- (ca. EUR 80.215,-).

Aber auch die Länderendungen erzielten sehr, sehr gute Domain-Preise, wobei – natürlich? – eine deutsche Domain wieder mal an erster Stelle steht: car.de kostete reichlich EUR 58.000,-. Nur wenig weniger erzielte die Tuvalu-Exotin travel.tv mit US$ 65.000,- (ca. EUR 52.140,-). Aber auch mail.tv steht mit US$ 35.000,- (ca. EUR 28.075,-) ziemlich hoch im Kurs, und selbst die .tv-Domain vice.tv brachte es auf stattliche US$ 3.500,- (ca. EUR 2.810,-). Beeindruckend zeigten sich auch die Preise, die man mit der britischen Endung .co.uk mittlerweile erzielt: republic.co.uk kostete GBP 23.500,- (ca. EUR 34.920,-), allthebrands.co.uk GBP 9.997,- (ca. EUR 14.855,-) und china.co.uk GBP 7.000,- (ca. EUR 10.400,-).

Verschiedene weitere Länderdomains waren ebenfalls nicht schlecht bepreist:

rheinkreuzfahrt.de – EUR 5.800,-
nilkreuzfahrt.de – EUR 5.800,-
nilkreuzfahrten.de – EUR 5.800,-
walktall.co.uk – GBP 3.000,- (ca. EUR 4.460,-)
testbox.at – EUR 4.000,-
date.nl – EUR 3.316,-
umwelt.tv – EUR 1.500,-
photographer.us – US$ 1.400,- (ca. EUR 1.125,-)
ccuba.ws – US$ 650,- (ca. EUR 520,-)

Nicht zu verachten waren auch die Preise bei den generischen Endungen, die für die alten gTLDs mit bikini.net bei US$ 21.805,- (ca. EUR 17.490,-) beginnen und über webdesign.net für US$ 19.999,- (ca. EUR 16.040,-) zu etwas moderen Preisen wie soy.net für US$ 5.000,- (ca. EUR 4.010,-), bookstores.net für US$ 4.104,- (ca. EUR 3.290,-) und winners.net für US$ 3.548,- (ca. EUR 2.845,-) führen. Es folgten ein paar weniger aufregende Domains wie persia.net für US$ 2.648,- (ca. EUR 2.125,-), phonebill.net für US$ 3.111,- (ca. EUR 2.495,-), bekind.org für US$ 2.450,- (ca. EUR 1.965,-), hda.org für US$ 2.080,- (ca. EUR 1.670,-) und complaints.net für US$ 2.000,-
(ca. EUR 1.605,-).

Die neuen gTLDs steigen mit travelnet.info erst bei EUR 5.000,- ein. Danach lässt der Schwung aber nach und niederoesterreich.biz erzielte nur noch EUR 1.500,-, deals.biz lediglich EUR 1.300,-, templates.info US$ 1.399,- (ca. EUR 1.120,-), die Drei-Zeichen-Domain rdf.biz immerhin EUR 900,-, lownoise.biz aber nur EUR 812,-, gefolgt von handwerk.info für glatte US$ 1.000,- (ca. EUR 800,-) und mines.info für EUR 800,- und christiania.info für EUR 670,-.

Schließlich gab es noch eine Reihe fünfstelliger .com-Domains:

hanover.com – US$ 75.000,- (ca. EUR 60.160,-)
line.com – US$ 60.000,- (ca. EUR 48.130,-)
successForce.com – US$ 51.100,- (ca. EUR 40.990,-)
battlerap.com – US$ 50.000,- (ca. EUR 40.105,-)
biblecollege.com – US$ 45.805,- (ca. EUR 36.740,-)
planetringtones.com – US$ 35.010,- (ca. EUR 28.085,-)
tangas.com – US$ 30.540,- (ca. EUR 24.500,-)
riff.com – US$ 27.015,- (ca. EUR 21.670,-)
production.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 20.055,-)
stx.com – US$ 19.500,- (ca. EUR 15.640,-)
racingcar.com – US$ 18.000,- (ca. EUR 14.440,-)
1800flowers.co.uk – US$ 16.000,- (ca. EUR 12.835,-)
let.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 12.030,-)
dvdshop.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 12.030,-)
3s.com – US$ 12.698,- (ca. EUR 10.185,-)
cory.com – US$ 12.250,- (ca. EUR 9.825,-)
babyseats.com – US$ 12.250,- (ca. EUR 9.825,-)
myquote.com – US$ 11.500,- (ca. EUR 9.225,-)
theartofwar.com – US$ 10.639,- (ca. EUR 8.535,-)

Weitere getätigte Domain-Verkäufe finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de

Systems 2005 – Sedo verschenkt Eintrittskarten

Bald ist es wieder soweit: vom 24. – 28.10.2005 findet die Systems in München statt. Sie ist die führende Business-to-Business-Messe für IT, Media und Communications in München, Europas größtem Hightech- und Medienstandort.

Parallel zur Systems findet ebenso wie in den vergangenen acht Jahren die Internet World statt, die Business-Plattform für innovative Technologien und professionelle Anwendungen im Internet.

Die Sedo GmbH, führender Dienstleister im Bereich Domain-Handel und Domain-Marketing, lockt schon jetzt mit Freikarten und freut sich auf Besuch in der Halle B3, Stand 138.

Um eine kostenlose Eintrittskarte zu bekommen, besuchen Sie Sedo unter
> http://www.sedo.de/messe/

Weitere Informationen zur Systems und Internetworld unter:
> http://www.systems-world.de
> http://www.internetworld-messe.de/

Quelle: sedo.de, eigene Recherche

Rechtssicherheit und Sicherheit im Internet

Der Heise-Verlag bietet in einer Reihe von fünf Veranstaltungen an verschiedenen Orten vom 04.11.2005 bis 02.12.2005 in einem „heise Security-Workshop Internet-Recht“ Informationen zum aktuellen Stand des Rechts rund um das Internet.

Die Referenten Rechtsanwalt Jörg Heidrich, Justitiar des Heise Zeitschriften Verlags, und Prof. Dr. Forgó vom Institut für Rechtsinformatik geben Einblick in Bereiche wie das Fernabsatzrecht, die Impressumspflicht und Mail-Filterung, rechtliche Fallstricke bei der Gestaltung von Websites und von Newslettern, gesetzliche Anforderungen an die IT-Sicherheit und elektronische Signaturen.

Der Workshop wendet sich an die üblichen Verdächtigen in Unternehmen, die für den Betrieb von Websites oder die Nutzung von Internet und eMail verantwortlich sind; das betrifft IT-Verantwortliche, Berater, Web-Designer, Justitiare und alle sonstigen in diesem Bereich beschäftigten Personen.

Die Veranstaltungsreihe startet am 04.11.2005 in München im Dorint Novotel München Messe. Die einzelnen Workshops sind auf 25 Personen begrenzt. Die Kosten betragen je Veranstaltung und Person EUR 895,- (inkl. MwSt.).

Weitere Informationen unter:
> http://www.heise.de/veranstaltungen/2005/heisec_workshop/

Quelle: heise.de

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