Newsletter-Ausgabe #275: August 2005

Themen: .xxx – Politkrimi um Rotlicht-Domain! | 9 Millionen – .de bleibt auf Erfolgskurs | .travel – erste Reise-Domain online | Allzeithoch – weltweit 82,9 Mio. Domains | BGH – Anwaltsnotar ist kein „Notariat“ | US$ 150.000 – Chena erwirbt vuelos.com | Baum – Dissertation zum Internetrecht

.xxx – Politkrimi um Rotlicht-Domain!

Die Einführung der Rotlicht-Domain .xxx entwickelt sich zum Politkrimi: nachdem das US-Handelsministerium unmittelbar vor der geplanten Zustimmung zur Einführung der neuen Endung bei ICANN interveniert und die Verschiebung gefordert hatte, gab die als technischer Betreiber vorgesehene ICM Registry, Inc. dem öffentlichen Druck nach und bat selbst, das Verfahren für einen Monat auszusetzen.

Anfang Juni 2005 hatte der ICANN-Vorstand zunächst bekanntgegeben, mit der Bewerbung von .xxx in die Phase der technischen und kommerziellen Gespräche einzutreten; dies wurde rasch als Signal für die bevorstehende Einführung von .xxx gewertet. Unmittelbar bevor der ICANN-Vorstand am 16. August 2005 jedoch Fakten schaffen und wie geplant die Einführung von .xxx offiziell beschließen konnte, wandte sich Michael Gallagher, stellvertretender US-Handelsminister, in einem Brief an ICANN-Präsident Paul Twomey und drängte ihn, eine Entscheidung erst zu fällen, wenn sämtliche Bedenken ausgeräumt seien. Zur Begründung verwies er auf etwa 6.000 Schreiben, die das Handelsministerium erhalten habe und in denen sich US-Bürger hinsichtlich des Einflusses von Pornographie für Familien und Kindern durch .xxx sehr besorgt gezeigt hätten. Nachdem zuvor bereits konservative Verbände wie das „Family Research Council“ protestiert hatten, meldete sodann auch die Government Advisory Group (GAC), welche die Regierungen bei ICANN repräsentiert, Vorbehalte an. Insbesondere Brasilien und Frankreich sprachen sich dafür aus, die Einführung der Rotlicht-Domain erst noch näher zu diskutieren. Um die Authorität ICANNs und die eigene Bewerbung nicht zu gefährden, beantragte ICM daraufhin am 15. August 2005 die einmonatige Aussetzung des Bewerbungsverfahrens.

So weit, so gut. Doch in der öffentlichen Diskussion findet sich nur sehr selten der Hinweis, dass die Registrierung unter .xxx auf rein freiwilliger Basis erfolgen soll, somit die einschlägig bekannten Angebote unter anderen Top Level Domains wie .com weder beeinflusst noch ablöst. Da die neuen Domains zudem voraussichtlich wesentlich teurer werden als .com-, .net- oder .info-Adressen, dürfte sich der Anreiz für potentielle Interessenten in Grenzen halten. Vor allem aber: selbst wer sich intensiv bemüht, wird inzwischen beim Surfen im Internet eindeutigen Angeboten schwer entgehen können; Pornographie ist also bereits im Netz existent – ob .xxx kommt oder nicht.

Unklar ist, wann ICANN über das weitere Schicksal von .xxx entscheidet; offensichtlich wird dies nicht vor dem 16. September 2005 der Fall sein. Experten rechnen jedoch damit, dass die Diskussionen um .xxx noch geraume Zeit darüber hinaus andauern.

Weitere Informationen zu .xxx finden Sie hier:
http://www.icmregistry.com/
http://www.icann.org/tlds/stld-apps-19mar04/xxx.htm

Quelle: silicon.com, icmregistry.com, eigene Recherche

9 Millionen – .de bleibt auf Erfolgskurs

Die Top Level Domain .de bleibt auf Erfolgskurs: nach offiziell bestätigten Angaben der deutschen Domain-Verwaltung DENIC e.G. durchbrach die Zahl der registrierten Internet-Adressen mit der Endung .de am vergangenen Samstag erstmals die Schallmauer von neun Millionen. Die beliebteste länderspezifische Domain-Endung der Welt konnte so ihren Vorrang vor dem britischen Kürzel .uk behaupten.

Obwohl mit steigender Anzahl an .de-Domains die Alternativen an brauchbaren Webadressen scheinbar immer rarer werden, verzeichnete die Frankfurter DENIC in den vergangenen Monaten einen ungebrochenen Ansturm. Vermeldete die DENIC noch im Oktober 2004 offiziell die Registrierung der achtmillionsten .de-Domain, dauerte es diesmal nur ganze zehn Monate, bis die nächste Millionen-Grenze fiel. Rechnet man die aktuellen Zahlen hoch, fällt die historische Marke von zehn Millionen .de-Domains voraussichtlich bereits in der ersten Jahreshälfte 2006. Statistisch betrachtet verfügen inzwischen etwa 109 von 1.000 Bundesbürgern über eine eigene Domain mit der Endung .de. Auffällig ist jedoch das klare Ost-West-Gefälle: im Osten Deutschlands sind deutlich weniger .de-Domains registriert als in den alten Bundesländern, wobei eine Annäherung nicht in Sicht ist. Die höchste Domain-Dichte, also die höchste Zahl von .de-Domains je 1.000 Einwohner, meldet übrigens die bayerische Landeshauptstadt München vor Bonn und Düsseldorf.

Angesichts solcher Rekordzahlen sollte die Konkurrenz eigentlich vor Neid erblassen; die britische Endung .uk, das zahlenmäßig zweitstärkste Landeskürzel der Welt, bringt es gerade einmal auf aktuell 4,3 Millionen Domains. Doch auch auf der Insel freut man sich über positive Zahlen: so meldet die zentrale Registrierungsstelle Nominet nahezu zeitgleich zur DENIC-Mitteilung, dass derzeit stündlich 150 .uk-Domains registriert werden. Monatlich würde .uk um etwa 110.000 neue Internet-Adressen zulegen, wobei das Monatsergebnis im Vorjahr lediglich bei 80.000 gelegen hatte. Besonders erfreulich ist, dass die britische Bevölkerung zunehmend Vertrauen in Internet-Angebote entwickelt, wenn die Domain auf .uk endet. Nach einer unabhängigen Untersuchung deutet ein Domain-Name mit der Endung .uk auf eine reale Präsenz im Königreich hin, so dass die Verbraucher im Zweifel sicher gehen könnten, mit dem Anbieter auf einfache Weise in Kontakt treten zu können. Damit scheint .uk langsam .com den Rang abzulaufen; jahrelang hatte die US-amerikanisch dominierte TLD auch den britischen Markt dominiert.

http://www.denic.de
http://www.nominet.org.uk

Quelle: denic.de, net4now.com, eigene Recherche

.travel – erste Reise-Domain online

Heimlich, still und leise ist wohl bereits Mitte August die erste der neuen Reise-Domains online gegangen: die wenig kreative Adresse travel.travel vertröstet derzeit zwar noch mit einer Platzhalterseite, das Debüt weiterer der neuen Internet-Adressen ist jedoch bereits angekündigt.

Als so genannte sponsored Top Level Domain (sTLD) ist .travel nicht für jedermann erhältlich, sondern steht nur ausgewählten Personen und Unternehmen zur Registrierung frei. US-Verwalter Tralliance Corp. hat hierzu die Reiseindustrie in 18 Sektoren eingeteilt, darunter Fluglinien, Hotels, Reisebüros und Restaurants. Bei der Wahl der Wunsch-Domain ist man ferner auf die öffentliche Bezeichnung seines Unternehmens beschränkt, üblicherweise also markenrechtlich geschützte Bezeichnungen, aber auch die handelsrechtliche Firma, unter der ein Kaufmann tätig ist.

Die Registrierung einer .travel-Domain erfolgt in zwei Schritten: zunächst ist eine Authentifizierung über einen „Authentification Provider“ erforderlich; hierzu zählen Tourismus-Verbände wie ASTA, USTOA, NTA, ETOA und WTTC. Von dort erhält man eine Unique Identification Number (UIN), mit der man bei einem akkreditierten Registrar seine .travel-Domain anmelden kann. Wer keinem Verband angehört, muss über das Internet-Angebot von Dun & Bradstreet zunächst kostenlos eine „D-U-N-S Number“ beantragen, um so den Authentifizierungsprozess einzuleiten. Eine Zuteilung von Domains erfolgt dagegen zu diesem Zeitpunkt noch nicht.

Der Einführungsprozess von .travel ist hoch komplex und verläuft in mehreren Phasen. Eine Art Sunrise Period startet am 1. Oktober 2005 mit der dreimonatigen Phase des „Limited Launch“; erst danach beginnt die allgemeine, zugangsbeschränkte Registrierung. Am Limited Launch kann wiederum nur teilnehmen, wer zuvor an der Pre-Authentication Period teilgenommen hat, also entweder einem Tourismus-Verband angehört oder eine „D-U-N-S Number“ hält. Die Pre-Authentication Period für Nicht-Verbandsmitglieder läuft seit dem 22. August und dauert nach derzeitigem Stand bis 25. September. Im Dezember geht .travel dann in den regulären Betrieb über. Da das Interesse an .travel laut Tralliance jedoch überwältigend ausfällt, sind Veränderungen im Zeitplan jederzeit möglich.

Zu den besonderen Merkmalen der neuen Top Level Domain zählt das .travel-Directory, also ein katalogartiges Verzeichnis aller Internet-Angebote unter einer .travel-Domain. Ähnliches ist von der im Jahr 2000 eingeführten Endung .museum bekannt, der Erfolg hält sich jedoch in überschaubaren Grenzen. Allerdings soll den Kunden ein umfangreiches Suchangebot anhand verschiedenster Kriterien kostenlos zur Verfügung stehen, so dass zumindest etwas Hoffnung besteht, dass .travel dem Schicksal von .coop, .museum und .aero entgeht.

Die erste .travel-Domain finden Sie hier:

Home

Eine „D-U-N-S Number“ können Sie hier beantragen:
http://dbgermany.dnb.com/German/default.htm

Weitere Informationen über .travel finden Sie unter:
http://www.tralliance.info/

Quelle: jottings.com, businesswire.com, eigene Recherche

Allzeithoch – weltweit 82,9 Mio. Domains

Die Gesamtzahl aller weltweit registrierten Domain-Namen ist erneut stark angestiegen: waren es zum 31. März 2005 noch 76,9 Millionen, vermeldet Ex-Monopolist VeriSign Inc. in seinem „Quarterly Domain Name Industry Brief“ zum 30. Juni 2005 ein Allzeithoch von 82,9 Millionen Internet-Adressen.

An der Spitze tat sich erwartungsgemäß wenig Neues; unverändert dominiert die generische Top Level Domain .com mit einem Marktanteil von 46 Prozent, gefolgt von .de mit elf Prozent. Auf den Plätzen folgen .net und die britische Endung .uk mit sieben beziehungsweise fünf Prozent. Auffällig ist nach Angaben von VeriSign dagegen, dass die Zahl der Länderendungen überproportional stark ansteigt. Besonders deutlich konnte die China-Domain .cn zulegen, die mit einem Zuwachs von 23 Prozent im letzten Quartal inzwischen in die Top Ten der Länderkürzel geklettert ist und dort .dk (Dänemark) verdrängen konnte. Insgesamt repräsentieren diese Top Ten der etwa 240 ccTLDs 71 Prozent aller Länderdomainregistrierungen, wobei allein auf .de und .uk zusammen 44 Prozent entfallen. Wie schon vor geraumer Zeit angedeutet, entwickeln sich die Länderkürzel langsam zum Zugpferd im Domain-Markt.

Ergänzend verweist VeriSign in einer Pressemitteilung auf eine aktuelle Studie über das Profil von Domain-Inhabern. Demnach sind 75 Prozent aller .com- und .net-Domains auf Unternehmen registriert und nur 22 Prozent auf Einzelpersonen. Bei .de verhält es sich entgegengesetzt: hier entfällt der Großteil der Registrierungen auf Privatpersonen. Die größten Domain-Liebhaber sitzen in Europa: auf jeden Registranten entfallen etwa in Deutschland im Durchschnitt 2,5 Domains, in den USA und Japan dagegen nur 1,2 und 1,0. Zur Begründung verweist VeriSign auf die große Beliebtheit von Länderdomains in Europa, insbesondere Deutschland und Großbritannien.

Insgesamt bleiben die Marktchancen mehr als rosig: im zweiten Quartal 2005 erblickten 8,1 Millionen neuer Adressen das Licht der Online-Welt; damit wird das gute Vorquartalsergebnis von 6,7 Millionen nochmals deutlich übertroffen.

Den „Quarterly Domain Name Industry Brief“ finden Sie hier:
http://www.verisign.com/domainbrief

Quelle: verisign.com, internetnews.com, eigene Recherche

BGH – Anwaltsnotar ist kein „Notariat“

Mit der Frage, ob ein Anwaltsnotar berechtigt ist, in seiner Internetadresse die Bezeichnung „Notariat“ zu führen, musste sich der Bundesgerichtshof (BGH) befassen. Nach Ansicht des Gerichts ist dabei streng zwischen „Notar“ und „Notariat“ zu unterscheiden (BGH, Beschluss vom 11.07.2005, Az. NotZ 8/05).

Der Antragsteller ist Anwalt und Notar mit Sitz in Offenbach am Main; gemeinsam mit seinen Sozien ist er seit acht Jahren Inhaber der Domain anwaltskanzlei-notariat.de. Auf Veranlassung des OLG Frankfurt forderte der Antragsgegner, dem Prüfung und Überwachung der Amtsführung der Notare in seinem Landgerichtsbezirk obliegt, den Antragsteller im Januar 2002 unter anderem auf, die Bezeichnung „Notariat“ nicht mehr in der Internetadresse zu verwenden und eine entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben. Zur Begründung führte er an, die Justizverwaltung habe diese Bezeichnung nur Behörden vorbehalten; ferner verschaffe sich der Antragssteller einen Wettbewerbsvorsprung gegenüber anderen Notaren, da auch Suchmaschinen auf solche Bezeichnungen zugreifen würden. Der Antragsteller ist dagegen der Ansicht, der Begriff „Notariat“ werde allgemein für Geschäftsstelle und Amt auch des Anwaltsnotars verwendet. Mit Verfügung vom 18. September 2002 untersagte der Antragsgegner dem Antragsteller die Verwendung der Bezeichnung „Notariat“ mit oder ohne Zusatz, insbesondere in seiner Internetadresse. Nachdem das Oberlandesgericht Frankfurt den Antrag des Domain-Inhabers auf gerichtliche Entscheidung zurückgewiesen hatte, wandte sich er sich hiergegen mit der sofortigen Beschwerde.

Der BGH bestätigte jedoch die Entscheidung des OLG Frankfurt. Zur Begründung verweist der Senat für Notarsachen auf § 2 S. 2 BNotO; demnach tragen Notare die Amtsbezeichnung Notarin oder Notar. Der BGH entnimmt daraus, dass der Notar einen an seine Person gebundenen Beruf ausübt. Dem gegenüber steht somit die vom Antragsteller verwandte, institutsartige Kennzeichnung „Notariat“ im Sinne einer Ablösung von der Person des Notars. Es widerspricht daher den Erfordernissen einer geordneten Rechtspflege, wenn der Notar in seine Internetadresse den Begriff „Notariat“ aufnimmt, weil dafür Sorge zu tragen ist, dass Anwaltsnotar und Notar im Hauptberuf in einheitlicher und der personengebunden Natur ihres Amtes entsprechenden Weise gegenüber dem um notarielle Dienstleistungen nachsuchenden Publikum in Erscheinung treten. Die an den Antragsteller gerichtete Verhaltensanweisung, die Bezeichnung „Notariat“ nicht mehr zu verwenden, betrifft zudem allein seine äußere Amtsführung und ist nicht geeignet, seine Unabhängigkeit zu berühren. Auch eine Verletzung des Berufsrechts aus Art. 12 GG sieht der BGH nicht, da der Antragsteller nicht gehindert ist, im Internet auf seine Tätigkeit als „Notar“ hinzuweisen.

Die Entscheidung erinnert an die Auseinandersetzungen um Domain-Namen wie rechtsanwalt-kempten.de, anwalt-muehlheim.de oder auch rechtsanwaelte-dachau.de, welche ebenfalls Gegenstand von gerichtlichen Verfahren waren. Die Gerichte kamen überwiegend zu der Auffassung, dass keine Anwaltskanzlei eine der Domains für sich beanspruchen kann, da gegen § 1 UWG a.F. verstossen werde. Mit der im Hinblick auf Suchmaschinenresultate aufgeworfenen Prüfung wettbewerbsrechtlicher Fragen musste sich der Bundesgerichtshof vorliegend allerdings nicht mehr befassen, da er bereits auf Grundlage des § 2 S. 2 BNotO zu dem Ergebnis kam, dass die sofortige Beschwerde unbegründet ist.

Die Entscheidung des BGH findet man unter:
http://www.14h.de/4713

Mehr über die Streitigkeiten um Anwalts-Domain unter:
http://www.domain-recht.de/magazin/article.php?id=95

Spezialisierte Anwaelte findet man unter:
http://www.domain-anwalt.de

Quelle: handakte.de, eigene Recherche

US$ 150.000 – Chena erwirbt vuelos.com

Chris Chena hebt ab: das 28jährige „Domain-Wunderkind“ aus Paraguay, das mit den jeweils US$ 150.000,- schweren Käufen von Paraguay.com und CheapGas.com erst vor wenigen Wochen auf sich aufmerksam machte, heizt den Markt mit dem Kauf von vuelos.com („Flüge“ auf spanisch) weiter an. Die Internetadresse war ihm erneut US$ 150.000,- (ca. EUR 124.000,-) wert.

Heimlicher Star in der vergangenen Handelswoche war jedoch eine .de-Domain. Medikamente.de erzielte hervorragende EUR 50.000,-. Mit geld-verdienen.de zu EUR 10.000,- konnte sich ebenfalls eine Adresse mit deutschem Länderkürzel ganz vorne platzieren. Zu den Highlights aus dem Bereich der ccTLDs zählen Hardware.se zu EUR 6.500,- und Poker.in für US$ 2.650,- (EUR 2.180,-). Wie bereits die vergangenen Wochen zeigten, rücken schwedische und indische Domains immer mehr ins Visier der Händler. Bei den alten generischen Endungen hatte .net eine spielerisch erfolgreiche Woche: sowohl Lottery.net für US$ 40.000,- (EUR 32.920,-) als auch NoblePoker.net für US$ 21.000,- (EUR (EUR 17.285,-) wurden jeweils in Auktionen an dem Mann gebracht.

Klar, dass da .com in nichts nachstehen will. Neben der bereits erwähnten vuelos.com ist mit VegasRealEstate.com zu US$ 53.611,- (EUR 44.120,-) eine weitere hochpreisige Domain zu vermelden. Kaum minder gefreut hat sich gewiss der Inhaber von E-Mails.com, dessen Domain für EUR 15.500,- bei Sedo verkauft wurde. Selbst lange .com-Domains sind begehrt, wie VacationAlaska.com für US$ 12.750,- (EUR 10.500,-) und HomeRenovation.com für US$ 12.000,- (EUR 9.900,-) beweisen.

Bei den neuen gTLDs dominert diese Woche .info den Markt. Einem Sammler von Bildungs-Domains war Degrees.info US$ 3.800,- (EUR 3.130,-) wert. Die beiden langen Domains Mortgage-Loans.info zu EUR 800,- sowie Motorcykel.info für US$ 900,- (EUR 740,-) komplettieren das Feld. Ein Schnäppchen war ice.info, das sich für US$ 499,- (EUR 410,-) verkaufte. Die .biz-Domain Prestigio.biz („Prestige“ auf Spanisch) fand für US$ 1.000,- (ca. EUR 823,-) einen neuen Inhaber.

Weitere erwähnenswerte Domain-Verkäufe waren:

SendSMS.com – US$ 30.000,- (ca. EUR 24.700,-)
WebMeds.com – US$ 16.700,- (ca. EUR 13.750,-)
CarForum.com – US$ 15.750,- (ca. EUR 12.960,-)
Polyglot.com – US$ 13.000,- (ca. EUR 10.700,-)
WTK.com – US$ 13.000,- (ca. EUR 10.700,-)
eFront.com – US$ 11.252,- (ca. EUR 9.260,-)
SeniorDating.com – US$ 9.500,- (ca. EUR 7.820,-)
MichWorks.com – US$ 9.000,- (ca. EUR 7.400,-)
Vorsorge.com – US$ 3.888,- (ca. EUR 3.200,-)
Penguin.net – US$ 3.788,- (ca. EUR 3.120,-)
softAir.com – US$ 3.432,- (ca. EUR 2.830,-)
CuteBoy.com – US$ 3.422,- (ca. EUR 2.820,-)
Baufinanzierung.com – US$ 2.777,- (ca. EUR 2.290.-)
iWall.com – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.060,-)
DivorceGuide.com – US$ 2.200,- (ca. EUR 1.810,-)
HFI.us – US$ 551,- (ca. EUR 450,-)
AffiliateMarketing.info – EUR 400,-

Weitere getätigte Domain-Verkäufe finden Sie unter:
http://www.domain-spiegel.de

Eine Reportage über Chris Chena finden Sie unter:
http://www.dnjournal.com/columns/cover070405.htm

Quelle: dnjournal.com, sedo.de

Baum – Dissertation zum Internetrecht

Sebastian Baums Buch zum Internetrecht, das eine Dissertation ist und sich mit Domain-Streitigkeiten befasst, versucht einen neuen Blick auf die Entscheidungspraxis. Aufgrund einer ökonomischen Analyse von Domain-Streitigkeiten sollen neue Wege der Entscheidungsfindung eröffnet werden.

Wie bei praktisch jedem Domainrechtbuch üblich, so stellt auch Sebastian Baum zunächst einmal das Fundament her, auf dem alle Domain-Streitigkeiten ruhen. Er beschreibt die Geschichte und den Aufbau des Internets, erklärt das Domain Name System (DNS) und die vorhandenen wirtschaftlichen Gegebenheiten, die sich durch und aus der Registrierung von Domain-Namen ergeben.

Nach dieser Einführung wendet er sich dem Domain-Recht zu, beschreibt und vergleicht verschiedene Registrierungsbedingungen, wirft einen Blick auf den Umgang mit Domain-Streitigkeiten in anderen Ländern, wobei er insbesondere den USA sowie der UDRP Beachtung schenkt, um sich dann ganz dem deutschen Domain-Recht zu widmen. Hier untersucht er gründlich die vertraglichen Verhältnisse zwischen Domain-Inhaber und DENIC sowie den daraus resultierenden Rechtscharakter der Domain, die eben kein Recht sui generis sei, sondern sich alleine aus dem Vertragsverhältnis perpetuiert, und untersucht ebenfalls sehr gründlich die Entscheidungspraxis deutscher Gerichte.

Bis hierhin legt Sebastian Baum ein erstklassiges Buch zum Domain-Recht vor. Er schreibt leicht verständlich, überprüft Rechtspositionen, übt an Rechtsprechung und Literatur Kritik oder bestätigt diese, jeweils bestens begründet, und bietet pragmatische Alternativen an. Dann kommt der Rezensent an seine Grenzen, denn nun schneidet Sebastian Baum das eigentliche Thema an:

Die ökonomische Analyse des Domain-Rechts, ein interdisziplinärer Ansatz, der in den USA sehr erfolgreich praktiziert wird, was unter den Bedingungen des Caselaws leichter umsetzbar ist als unter der deutschen Gesetzesstruktur. Man geht von der Hypothese aus, der Mensch handelt rational und egoistisch, was man über Rechtssetzung, eben Caselaw oder Gesetzgebung, beeinflussen könne. Ziel ist eine höhere Effizienz beim Umgang mit Domain-Namen herzustellen, die bereits bei der Vergabe greifen könnte. So prüft Baum beispielsweise verschiedene Vergabemethoden wie die Sunrise Period und das Losverfahren auf ihre jeweilige Effizienz. Aber er untersucht auch die gängige Rechtspraxis, wobei sich die ökonomische Analyse da nicht auf die Interessen der Parteien und Kosten einer rechtlichen Auseinandersetzung beschränkt, sondern auch die Ökonomie des Internetnutzers auf der Suche nach einem Ergebnis (Angebot) und weitere Faktoren, wie die sich aus der Registrierung ergebenden Handlungsrechte nach der Coase-Theorie (nicht zu verwechseln mit der Chaos-Theorie) umfasst.

In Beispielsfällen überprüft Baum die Effizienz gerichtlicher Entscheidungen deutscher Gerichte. Anhand dieser Analysen und mit der Analysetechnik vermag er der Gerichtsbarkeit tatsächlich Entscheidungshilfen an die Hand zu geben, in all jenen Bereichen, in denen der Gesetzgeber nicht eindeutig ist und keine starren Vorgaben macht. Letztlich fragt sich, was Henne und was Ei ist, denn die Ergebnisse der Effizienzuntersuchungen bestätigen überwiegend die von Baum zuvor in der Auseinandersetzung mit der deutschen Rechtsordnung geäußerte Kritik und Alternativen. Nichtsdestotrotz gibt die von Baum gewählte Blickrichtung auf Domain-Rechtsstreite neue Anregungen für deren Beurteilung.

Sebastian Baums Internetrecht ist insgesamt ein sehr gutes Buch zum Domain-Recht, das über die aktuelle Rechtslage bestens informiert und zum Denken über neue Wege der Entscheidungsfindung anregt. Es sei hiermit jedem Internetjuristen empfohlen.

Sebastian Baum
„Internetrecht
Die effiziente Lösung von Domainnamenskonflikten
Eine ökonomische Analyse des Internet-Domain-Rechts“,
m-press, München 2005,
292 Seiten, EUR 45,90

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top