Newsletter-Ausgabe #274: August 2005

Themen: ADR – Streitschlichtung für .eu im Portrait | Risiko – US$ 2,75 Mrd. Schaden durch Phishing? | gTLDs – Neues von .pro, .jobs und .travel | Wayback-Machine – Zurück in die Domain-Zukunft | property.com – Immobilienkult für US$ 750.000,- | Domain-Parking – Strategie-Tipps für Keywords | Neuauflage des „Skriptum Internetrecht“

ADR – Streitschlichtung für .eu im Portrait

Während EURid auf Hochtouren damit beschäftigt ist, die Einführung der Europa-Domain .eu (dotEU) vorzubereiten, hat sich das in Prag ansässige Schiedsgericht der Wirtschafts- und Agrarkammer der Tschechischen Republik mit den ersten Diskussionen rund um die geplante Alternative Dispute Resolution (ADR) befasst.

Die Details des Streitschlichtungsverfahrens befinden sich noch bis mindestens zum 7. September 2005 in der Entwurfsphase; schon jetzt lassen sich allerdings erste Grundzüge skizzieren: demnach muss der Antragsteller grundsätzlich zwischen zwei Angriffsgegnern differenzieren. Wendet er sich gegen eine Entscheidung von EURid, muss er darlegen, warum diese Entscheidung in Widerspruch zu EU-Recht steht. Ein solcher Antrag dürfte insbesondere in der Sunrise Period zur Anwendung kommen, wenn die Zuteilung einer .eu-Domain angegriffen wird. Wendet sich der Antragsteller gegen den Inhaber einer .eu-Domain, muss er dagegen darlegen, warum die Domain identisch oder zum Verwechseln ähnlich mit einem geschützten Recht des Antragstellers ist, weshalb der Domain-Inhaber kein Recht oder legitimes Interesse an der Domain hat und weshalb die Nutzung oder Registrierung in böser Absicht („bad faith“) erfolgt.

Eingeleitet wird jedes Verfahren mit Einsendung der Antragsschrift, die in der Regel im Original sowie mit vier Abschriften einzureichen ist. Zugleich soll der Antragsteller unter anderem mitteilen, ob er ein Einzelgericht oder ein Panel mit drei Schiedsrichtern bevorzugt; in letzterem Fall sollen die Schiedsrichter aus einer Liste ausgewählt und namentlich vorgeschlagen werden. Die Verfahrenssprache richtet sich nach der Registrierungsvereinbarung der Domain. Mit Eingang der Antragsschrift fordert das Schiedsgericht den Antragsteller dann zur Einzahlung der Verfahrensgebühren auf; deren Höhe ist noch unbekannt. Spätestens fünf Werktage nach Eingang soll der Antragsgegner über die Antragsschrift informiert werden. Es bleiben ihm dann seinerseits 30 Werktage, um dem Antrag entgegenzutreten.

Die Entscheidung des Gerichts ergeht regelmäßig im schriftlichen Verfahren, gegebenenfalls auch über Telefon- oder Videokonferenz. Mündliche Verhandlungen sind die absolute Ausnahme. Das Urteil selbst wird für jedermann einsehbar veröffentlicht. Rechtsmittel sind nicht vorgesehen, allerdings bleibt der Gang vor ein ordentliches Gericht offen.

Abschließend gilt es nochmals zu betonen, dass diese Grundzüge den Entwürfen der Streitschlichtungsordnung entnommen sind; es können sich also jederzeit noch Änderungen ergeben.

Die Website des Schiedsgerichts finden Sie derzeit unter:
> http://www.arbcourt.cz/adreu

Ein dotEU-Factsheet können Sie hier kostenlos herunterladen:
> http://www.eu-domains.info

Anmeldung zur .eu Sunrise Period z. B. unter:
> http://www.united-domains.de/sunrise/

Kostenlose .eu-Vormerkungen z. B. unter:
> http://www.united-domains.de/eu-domain/

Quelle: eurid.eu, eigene Recherche

Risiko – US$ 2,75 Mrd. Schaden durch Phishing?

Das Phishing nimmt kein Ende. Dieser Tage sind die Sparkassen, die Deutsche Bank und natürlich auch die Postbank dran. Und es scheint erfolgreich, denn laut einer Untersuchung von Gartner beträgt der Schaden, der inzwischen durch die via Phishing ergatterten Bankdaten hervorgerufen wird, Milliarden von Dollar.

Das Internetmagazin zdnet.de berichtete dieser Tage von einer Gartner-Studie, dernach der durch Phishing verursachte Schaden 2,75 Milliarden US-Dollar beträgt. Ob dem so ist, lässt sich derzeit nicht sagen, weil zdnet.de alleine mit dieser Meldung steht und bei Gartner keine sichtbaren Informationen vorliegen. Aufgrund älterer Gartner-Untersuchungen, unter anderem vom Mai des letzten Jahres, in der bereits von US$ 1,2 Milliarden Schäden in 2003 die Rede war, könnte der aktuelle Betrag zutreffen.

In jedem Falle wird weiter Phishing betrieben, und die Anzahl der Phishing-Mails steigt. Nach einem Report der Anti-Phishing Working Group vom Juni sind die meisten Phishing-Seiten, nämlich 35,5 % in den USA gehostet, gefolgt von China, das wohl deutlich zugelegt hat mit 11,2 %, und Korea mit 10.1 %. Überraschenderweise schließt sich dann Frankreich (5,6 %) vor Deutschland (3,2 %) an. Ferner liefen Kanada, Japan, Italien, Rumänien und die Niederlande – mehr nicht.

Man darf bei den eMails, die als offizielle Bankschreiben verkleidet sind, nicht vergessen, dass es noch andere Wege wie Trojaner gibt, die für die Offenlegung von Bankzugangsdaten sorgen. Selbst über Suchmaschinen ist man nicht sicher, die einen zu betrügerischen Websites leiten können.

Für höchstmögliche Sicherheit gilt das alte Lied: nur selbst gesetzte Bookmarks verwenden oder sehr genau darauf zu achten, die richtige Adresse in den Browser einzugeben (denn Vertipperdomains können Betrügeradressen sein) oder einfach mal wieder der eigenen Bank einen Besuch abzustatten.

Den aktuellen Phishing Activity Report der Anti-Phishing Working Group finden Sie unter:
> http://antiphishing.org/APWG_Phishing_Activity_Report_Jun_05.pdf

Quelle: zdnet.de, eigene Recherche

gTLDs – Neues von .pro, .jobs und .travel

Gewöhnlich berichten wir an dieser Stelle über aktuelle Entwicklungen aus dem Bereich der Länderendungen. Doch mit Ausnahme der schweizer Endung .ch beschäftigen wir uns diesmal ausschließlich mit den generischen Top Level Domains, welche dank steigender Anzahl vermehrt Neues vermelden.

Die schweizer Domain-Verwaltungsstelle SWITCH verbessert den Datenschutz für Domain-Namen. Nach einer von SWITCH initiierten Gesetzesänderung in der Verordnung über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich (AEFV) werden seit Anfang August 2005 die eMail-Adressen der Inhaber von .ch- und .li-Domains nicht mehr im WHOIS-Verzeichnis veröffentlicht. Die Abfrage der eMail-Adressen von Kunden, die einen Domain-Namen registriert haben, ist nun nicht mehr möglich. SWITCH erhofft sich hiervon einen wertvollen Beitrag im Interesse der Internet-Community und zugleich effektiveren Schutz vor Spam.

Die etwas Älteren unter uns werden sich erinnern: im Jahr 2000 hat ICANN neben nützlichen Adressen wie .info und .biz als eine der ersten sponsored TLDs auch die Profi-Domain .pro eingeführt. Allerdings kam sie bisher über ein Schattendasein nicht hinaus. Um das zu ändern, hat der Registrar EnCirca unter Showcase.pro (wohl nicht ganz uneigennützig) eine Website eingerichtet, die auf .pro-Highlights hinweist. Aktuell finden sich Links auf US-amerikanische Anwalts- und Steuerberatungskanzleien, interessanterweise allerdings unter classaction.law.pro auch einen Hinweis auf einen Anwalt, der sich den gefürchteten US-Sammelklagen verschrieben hat. Doch trotz Second Level Registrierung und einer Öffnung auch für ausländische Interessenten (darunter auch für deutsche Anwälte, Ärzte und Buchprüfer) ist zu befürchten, dass .pro weiter stagniert; von den angeblich so sinnvollen Zusatzdienstleistungen wie verschlüsselter Kommunikation, die als Aushängeschild für .pro dienen sollten, liest man gar nichts mehr.

Noch ein Blick auf die neuen sponsored Top Level Domains: aufgrund hoher Nachfrage ist die Phase der Pre-Authentication bei .travel bis 25. September 2005 verlängert worden. Die so genannte Start-Up-Period beginnt dann am 1. Oktober 2005; weitere Informationen finden sich unter tralliance.info. Die „start up trade name“-Phase bei .jobs endet dagegen am morgigen Freitag. Teilnehmen können alle Arbeitgeber, die ihre Firma als Domain anmelden möchten. Die offene Registrierung beginnt voraussichtlich bereits am 20. August 2005. Kräftig Wind ins Gesicht bläst dagegen der Erwachsenen-Domain .xxx: trotz einiger sehr positiver Reaktionen mehren sich in Regierungskreisen kritische Stimmen, die sich gegen die Einführung wenden. Mohamed Sharil Tarmizi, Chairman des Government Advisory Committee (GAC), kündigte in einem offenen Brief an den ICANN-Vorstand an, dass in naher Zukunft einige Regierungen direkt an ICANN herantreten würden, um .xxx weiter zu diskutieren. Mit einer raschen Einführung ist daher nicht zu rechnen.

Quelle: switch.ch, netnames.com, icann.org, eigene Recherche

Wayback-Machine – Zurück in die Domain-Zukunft

Das Internet gilt allgemein als das schnelllebigste Medium der Welt. Doch was macht ein Markeninhaber, wenn bei Aufruf einer Website eben noch eine unter Verletzung von Markenrechten im geschäftlichen Verkehr genutzte Domain erschien, nunmehr aber der Browser plötzlich in tiefem Schwarz versinkt oder einer Error-Page aufblinkt?

Noch vor nicht allzu langer Zeit bedeutete die Abschaltung einer Webseite oft das Ende für die Geltendmachung eines markenrechtlichen Anspruchs oder auch eines UDRP-Verfahrens, konnte doch eine Nutzung der Internetadresse im geschäftlichen Verkehr bzw. die Nutzung in „bad faith“ kaum mehr nachgewiesen werden. Für Abhilfe sorgt jedoch das gemeinnützige Projekt archive.org: zu den wichtigsten Werkzeugen, um die Historie einer Website festzuhalten, zählt inzwischen deren „Wayback-Machine“. Dank eines Archives von über 40 Milliarden Webseiten können Änderungen rund um eine Domain kostenlos verfolgt werden. Nach Eingabe der Domain erhält man einen stichpunktartigen Index mit historischen Momentaufnahmen von Webseiten. Gerade in Grabbing-Fällen lässt sich damit trotz Abschaltung einer Domain nachweisen, dass und zu welchem Zeitpunkt Inhalte hinterlegt waren.

Inzwischen mehren sich die Fälle, in denen die Wayback-Machine den Rechteinhabern entscheidend zum Erfolg verholfen haben. So berichtet das Wall Street Journal, dass Computer-Gigant Dell Inc. dank des Suchtools den Streit um DellComputersSuck.com gewann. Zu den ersten Nutzern des Tools zählte die Vodafone Group PLC, die im Jahr 2001 dank Wayback-Machine das Verfahren um die Domain vodaphone.com für sich entschied. Auch der Playboy greift regelmäßig auf die Wayback-Machine zurück, um zu prüfen, ob das Häschen auch am richtigen Platz geblieben ist. Kehrseite der Medaille: wer Einträge zu seiner Seite aus dem Archiv gelöscht haben will, muss sich gesondert an die Betreiber wenden; Anfragen von Dritten werden generell abgelehnt. Spezialisten können über die Datei robots.txt unerwünschte Einträge ihres Webangebots von Anfang an unterbinden.

Wer es etwas kleiner möchte, dem sei die „Google Cache“-Funktion der beliebten Suchmaschine empfohlen. Nach Eingabe des Suchbegriffs erscheint nicht nur eine Trefferliste, sondern zu jedem Link auch ein Verweis auf „Im Cache“. Dort erhält der User einen Blick in die Vergangenheit, wie die gewünschte Seite aussah, als sie von Google indexiert wurde. Auch so lassen sich scheinbar gelöschte Internetauftritte rekonstruieren.

Historische Webseiten recherchieren Sie unter:
> http://www.waybackmachine.org

Quelle: arb-forum.com, wsj.com, eigene Recherche

property.com – Immobilienkult für US$ 750.000,-

In der vergangenen Woche sprudelte es wieder einmal auf dem Domain-Markt, wobei der Markt für country code Top Level Domains (ccTLDs), zu denen auch .de zählt, im Grunde nichts nennenswertes bewegte. Dafür zeigte sich mit den Domains property.com, die US$ 750.000,- (ca. EUR 606.450,-) kostete, und shoppingcart.com für US$ 285.000,- (ca. EUR 230.450,-) sowie 13 weiteren Domains im fünfstelligen Dollarbereich der .com-Markt wieder sehr stark.

Die einzig nennenswerte .de-Domain, die vergangene Woche den Inhaber wechselte, ist an dieser Stelle unaussprechbar, weil sonst Spamfilter Amok laufen: har/dco/res/ex.de erzielte EUR 18.500,-. Daneben vermeldete Hongkong den Verkauf von green.hk für US$ 3.000,- (ca. EUR 2.425,-), und in Großbritannien schimmert immer noch das Gedankengut der Sex Pistols hervor: anarchyintheuk.co.uk erzielte GBP 470,- (ca. EUR 685,-).

Bei den generischen TLDs ging es wieder ruhiger zu, aber einige tausend Dollar wurden gleichwohl umgesetzt. Für interact.net zahlte jemand US$ 9.000,- (ca. EUR 7.275,-), für ontarget.net US$ 6.800,- (ca. EUR 5.500,-), die goldenbridge.org gab es schon für US$ 5.000,- (ca. EUR 4.045,-) und srs.net brachte es auf US$ 2.350,- (ca. EUR 1.900,-). Die neuen generischen TLDs ziert wieder eine .biz: manhattan.biz war für immerhin US$ 5.000,- (ca. EUR 4.045,-) zu haben. Bedenkt man, was man daraus machen kann, ist der Preis niedrig; ob der aktuelle Inhaber mehr daraus macht, als was er jetzt auf seiner Seite bietet, ist fraglich. Mit einigem Abstand folgen piscine.info für US$ 1.500,- (ca. EUR 1.215,-) und nanterre.info für EUR 800,-. Recht günstig erwiesen sich auch die studentenjob.info mit EUR 700,- und das onlinehotel.info mit EUR 690,-.

Weitere bemerkenswerte .com-Domains waren die folgenden, die mit experte.com abschließen, wobei letztere im Vergleich zur Ländervariante experte.de von vergangener Woche, die noch den dreifachen Preis erzielte, recht schwach daher kommt:

counseling.com – US$ 45.550,- (ca. EUR 36.830,-)
reveal.com – US$ 40.000,- (ca. EUR 32.345,-)
loyal.com – US$ 18.755,- (ca. EUR 15.165,-)
dumbvideos.com – US$ 15.501,- (ca. EUR 12.535,-)
decide.com – US$ 15.250,- (ca. EUR 12.330,-)
istudio.com – EUR 11.000,-
spod.com – EUR 10.500,-
registro.com – US$ 12.789,- (ca. EUR 10.340,-)
dslspeed.com – US$ 12.450,- (ca. EUR 10.065,-)
streetcustoms.com – US$ 12.250,- (ca. EUR 9.905,-)
transarc.com – US$ 11.250,- (ca. EUR 9.095,-)
thumbprint.com – US$ 10.500,- (ca. EUR 8.490,-)
bloussant.com – US$ 10.350,- (ca. EUR 8.370,-)
experte.com – EUR 7.000,-

Weitere getätigte Domain-Verkäufe finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de

Domain-Parking – Strategie-Tipps für Keywords

Vor mehr als einem Jahr stellte Sedo für das Domain-Parking-Angebot eine neue Nutzungsmöglichkeit vor: die selbständige Keywordvergabe. Der Nutzer kann mit dem „Keyword-Optimierungstool“ selbst ein passendes Werbestichwort vorschlagen, zu dem auf der geparkten Domain passende Werbung eingeblendet wird. Das Keyword dient letztlich dazu, die über die Domain zu erzielenden Einnahmen zu erhöhen, oder den Preis der Domain zu steigern, indem sie aufgrund erhöhten Traffics für potentielle Käufer attraktiver wird.

Die Frage, die sich dem Nutzer stellt, ist: welches ist nun das richtige Keyword? Bei Sedo findet man aktuelle Informationen, die dem Domain-Inhaber die Keywordfindung erleichtern. In einem Artikel stellt Sedo die Möglichkeiten bei beschreibenden generischen, beschreibenden zweideutigen Begriffen und für Domains mit Vergangenheit dar. Maßgebend ist jeweils, was der Besucher der Seite erwartet. Denn diese Erwartungen sollten befriedigt werden, weil sich das auf die Nutzung der Domain auswirkt. Zugleich muss das Keyword auch mit den Werbepartnern für die geparkte Domain abgestimmt sein: Je passender der angezeigte Werbepartner, desto grösser ist die Wahrscheinlichkeit, den eigenen Umsatz beim Parking zu steigern.

Der Nutzer steht allerdings nicht im Zwang, sich hier sein eigenes Keyword zu suchen, denn das Sedo-System versucht bereits beim Eintragen Ihrer Domain, einen geeigneten Werbepartner für die jeweilige Domain zu finden, und stellt anhand des Domain-Namens automatisch ein entsprechendes Werbekeyword bereit.

Den ausführlichen Artikel von Sedo findet man unter:
> http://www.sedo.de/links/showhtml.php3?Id=1109

Quelle: sedo.de

Neuauflage des „Skriptum Internetrecht“

Befragt man Juristen zum Thema Internetrecht, fällt vor allem ein Name: Prof. Dr. Thomas Hoeren, Leiter des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der Universität Münster, u. a. auch Mitherausgeber zahlreicher Fachzeitschriften, seit neuestem auch Redakteur der Zeitschrift Jusletter von weblaw.ch. Thomas Hoeren zählt zweifellos zu den ausgewiesenen Experten im Bereich des Internetrechts. Umso höher ist es einzuschätzen, wenn er mit einer erneut aktualisierten Ausgabe des „Skriptum Internetrecht“ geballtes Wissen zum kostenlosen Herunterladen zur Verfügung stellt.

Auf mittlerweile 492 Seiten gibt Hoeren einen grundlegenden Überblick über das Informationsrecht, unter das Internet, Soft- und Hardware, Kunsthandel, Rundfunk und Fernsehen, Musik, Theater, Film, Foto, Printmedien, Kabelnetze, Tele- und Satellitenkommunikation fallen. Das Buch ist seit der letzten Auflage, die 400 Seiten aufwies, deutlich dicker geworden, was nur bedingt einem leicht großzügigeren Layout geschuldet ist. Und das, obzwar die Hinweise zum 2. Korb und zur Softwarepatentierung gestrichen werden konnten. Es sind, so heißt es in einer Ankündigung, fast 200 neue Urteile hinzugekommen.

Das „Skript Internetrecht“ überzeugt durch seinen klar strukturierten Aufbau, der sich an den Bedürfnissen von Internetanbietern orientiert: angefangen beim Domain-Recht über das Immaterialgüterrecht, wettbewerbsrechtliche Probleme, Vertragsschluss, E-Commerce-Richtlinie bis hin zum häufig unbeachteten Datenschutzrecht werden alle Rechtsgebiete mit Schnittstelle zu internetrelevanten Themen abgehandelt. Darüber hinaus gibt es am Ende des Buches Informationen zum Vollstreckungsrecht, Gesetzestexte und Musterverträge. Die aktuelle Auflage hat den Stand August 2005 und ist damit sicher das aktuellste Werk zum Thema Domain-Recht.

Wie noch jedes mal gilt: Für das Herunterladen des Manuskripts wird keine Gebühr erhoben. Wem der Text jedoch zusagt und wer auch die künftige Arbeit des Instituts unterstützen will, sollte die Möglichkeit einer Spende auf das angegebene Konto nutzen; es wird ihm gewiss zum Vorteil gereichen. Denn es wäre mehr als bedauerlich, wenn das Skriptum Internetrecht aus Undank seiner Leserschaft nicht mehr in dieser Form veröffentlicht würde.

Das Skriptum Internetrecht finden Sie in der Rubrik „Materialien“ oder „Aktuell“ zum Herunterladen unter:
> http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/Hoeren

Quelle: uni-muenster.de

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