Newsletter-Ausgabe #271: Juli 2005

Themen: .eu (dotEU) – Kein Reselling von .eu-Domains? | .eu (dotEU) – Vorsprung durch Markengrabbing? | .tw – Taiwan startet Second Level Domains | ahd.de – Priorität des späten Unternehmens | FIFA – Rätselraten um WM-Domains geht weiter | Rekord – website.com erzielt Jahreshöchstpreis | Köln – Intensivkurs Marken- und Internetrech

.eu (dotEU) – Kein Reselling von .eu-Domains?

Die Meldung liess die Registrar-Welt erschüttern: Wer künftig .eu-Domains registrieren möchte, muss dies bei einem akkreditierten Registrar tun. Mit diesem unmissverständlichen Hinweis erteilte EURid sämtlichen Reselling-Angeboten eine klare Absage.

Um die Tragweite dieser Nachricht zu verstehen, sollte man sich zunächst die Hintergründe des Domain-Geschäfts vor Augen führen. Wer zum Beispiel eine .com-Domain registrieren möchte, hat die Auswahl unter weltweit unzähligen Registraren. Diese haben jedoch oftmals kein direktes Vertragsverhältnis mit ICANN, sondern kaufen die Domains ihrerseits, in vielen Fällen durch zahlreiche weitere Zwischenhändler, bei einem der fast 500 von ICANN akkreditierten Registrare ein. Eine direkte Akkreditierung würde gerade für kleinere Registrare mit wenigen Domains unverhältnismäßige Kosten nach sich ziehen. So verlangt ICANN neben einer Bearbeitungsgebühr von US$ 2.500,- eine jährliche Akkreditierungsgebühr von weiteren US$ 4.000,-. Hinzu kommen eine variable Gebühr für das operative Geschäft sowie Kosten für jede Domain-Transaktion. Davon abgesehen muss jeder ICANN-Registrar den Nachweis erbringen, über liquide Mittel in Höhe von US$ 70.000,- zu verfügen. Weitaus wirtschaftlicher ist es daher, dass sich einige Großhändler akkreditieren und als reiner Reseller Domains an Registrare weiterverkaufen. Dieses Erfolgsmodell hat nicht nur dazu geführt, dass sich ein quicklebendiger Markt entwickelt hat, sondern vor allem wesentlich dazu beigetragen, dass .com-Domains als Synonym für das Internet („dotCOMs“) gelten.

Doch was in ähnlicher Weise bei zahlreichen anderen Top Level Domains wie .de oder .at tagtäglich praktiziert wird, soll für .eu nicht gelten: nach Rücksprache mit der EU-Kommission vertritt EURid die Ansicht, dass nur zugelassene Registrierstellen die Dienste anbieten dürfen, d.h. akkreditierte Registrare müssen die .eu-Domains direkt an ihre Endkunden weiterleiten. Zur Begründung verweist EURid auf die Verordnung Nr. 874/2004 vom 28. April 2004; dort heisst es in Artikel 4: „Nur die vom Register zugelassenen Registrierstellen dürfen Registrierungsdienste für Domänennamen der Domäne oberster Stufe „.eu“ anbieten.“

Im Klartext: kleinere Internet Service Provider können ihre .eu-Domains nicht bei einem größeren Anbieter einkaufen, sondern müssen sich selbst um eine Akkreditierung (samt der damit verbundenen Gebühr von mindestens EUR 10.000,-) bemühen. Da sich der damit verbundene wirtschaftliche Aufwand für viele Registrare aber nicht lohnt, werden sie .eu-Domains nicht anbieten. Gleichzeitig bedeutet diese Interpretation das „Aus“ für reine .eu-Reseller. Ein absurdes Ergebnis, bedenkt man, dass damit die EU-Kommission letztlich selbst den freien Wettbewerb verhindert.

Für Endkunden gilt derzeit in jedem Fall: wer auf Nummer Sicher gehen will, sollte der Empfehlung von EURid folgen und sich ausschließlich der Angebote akkreditierter Registrare wie zum Beispiel der Starnberger united-domains AG bedienen.

Liste aller derzeit akkreditierter .eu-Registrare:
> http://list.eurid.eu/registrars/ListRegistrars.htm?lang=en

Kostenlose .eu-Vormerkungen z. B. unter:
> http://www.united-domains.de/eu-domain/

Quelle: eurid.eu, eigene Recherche

.eu (dotEU) – Vorsprung durch Markengrabbing?

Der Run auf die neuen .eu-Domains treibt immer seltsamere Blüten: wie markenbusiness.com berichtet, sind in den vergangenen Wochen und Monaten verstärkt allgemeinbeschreibende Begriffe mit der Endung .eu als Marke angemeldet worden. Offensichtlich haben Domain-Grabber jetzt also auch Markengrabbing für sich entdeckt.

Tatsächlich finden sich im Markenregister des deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) in München ohne langwierige Suche zahlreiche generische Begriffe mit der Endung .eu, wie zum Beispiel recht.eu, anwalt.eu oder kanzlei.eu; die genannten wurden sämtlich am 20. April 2005 als Marke in den Dienstleistungsklassen 35, 38 und 42 angemeldet. Und die Liste lässt sich leicht fortsetzen: ob musik.eu, sport.eu, aktien.eu, fonds.eu, wein.eu, urlaub.eu, immobilien.eu, geld.eu oder golf.eu – kaum ein Sachgebiet wird ausgelassen. Teilweise datieren die Marken aus dem Jahr 2002 oder noch früher, so etwa chat.eu, die am 12. April 2002 angemeldet wurde. Doch damit ist längst nicht Schluss: noch weitaus länger ist die Liste mit den vom DPMA zurückgewiesenen Anmeldungen, darunter echte Perlen wie domain.eu, lastminute.eu oder shopping.eu.

Das Ziel der Markenanmeldungen ist leicht zu durchschauen: Inhaber von Markenrechten sind zur Teilnahme an der Sunrise Period von .eu berechtigt, können sich also die begehrten generischen Internet-Adressen vor der breiten Öffentlichkeit sichern und so den entscheidenden Schritt zuvorkommen, wenn denn ihr Plan aufgeht. Offensichtlich rechnet man auch damit, die Domains teuer verkaufen zu können, denn allein für die Markenanmeldung sind in der Regeln mindestens EUR 300,- zu bezahlen; hinzu kommen in jedem Fall die Gebühren für die Sunrise Period sowie die Registrierungsgebühren.

Doch ob das alles letztlich von Erfolg – sprich einer erfolgreichen Domain-Registrierung – gekrönt ist, muss man bezweifeln. Zum einen diskutiert EURid derzeit die Festlegung eines Stichtages; nach diesem Tag angemeldete Marken berechtigen dann nicht mehr zur Teilnahme an der Sunrise Period. Zum anderen hat EURid anlässlich des ICANN-Meetings in Luxemburg nochmals ausdrücklich bestätigt, dass zum Beispiel die Wortmarke business.eu zur Anmeldung von businesseu.eu und business-eu.eu, berechtigt, nicht aber für die Domain business.eu. Mit so mancher Enttäuschung müssen also auch .eu-Markengrabber noch rechnen.

Anmeldung zur .eu Sunrise Period z. B. unter:
> http://www.united-domains.de/sunrise/

Ein dotEU-Factsheet können Sie hier kostenlos herunterladen:
> http://www.eu-domains.info

Quelle: markenbusiness.com, eigene Recherche

.tw – Taiwan startet Second Level Domains

Wer sich für taiwanesische Domains interessiert, sollte sich schon jetzt den 1. November 2005 dick im Kalender anstreichen: wie das Taiwan Network Information Center (TWNIC) bekanntgab, können ab November Internet-Adressen mit der Endung .tw auch als Second Level Domains registriert werden. Bisher beschränkt sich das Angebot auf die Auswahl unter elf offiziellen Third Level Domains.

Mit der Entscheidung für Second Level Domains folgt Taiwan dem leuchtenden Beispiel anderer Länderendungen. So hatten erst vor wenigen Wochen Spanien (.es) und Malaysia (.my) ebenfalls angekündigt, reinen Third Level Domains den Rücken zu kehren. Einen ausdrücklichen Grund nennt TWNIC nicht, doch ist allseits bekannt, dass Third Level Domains aufgrund ihrer Länge wesentlich komplizierter und tippfehleranfälliger sind als zum Beispiel Domains direkt unterhalb von .com, .net oder .info. Als ebenso direkte Folge verzeichnen die generischen Domains regen Zulauf, während so manches Landeskürzel vor sich hin dümpelt. Derzeit hat man in Taiwan noch die Qual der Wahl mit Subdomains wie .com.tw, .org.tw und .idv.tw; letztere ist speziell für natürliche Personen/Individuen gedacht. Daneben gibt es drei Subdomains, die aus Sonderzeichen bestehen.

Doch diese Schranken fallen zum 1. November 2005. Im übrigen gelten die bereits bekannten Vergabebedingungen. So ist eine Registrierung von .tw-Domains praktisch für jedermann zu jedem beliebigen (legalen) Zweck erlaubt. Ein Wohn- oder Unternehmenssitz vor Ort ist nicht erforderlich. Taiwan bietet interessante Möglichkeiten für den internationalen Markt und Handel. Vor allem Unternehmen, die Geschäftsbeziehungen zum asiatischen Markt unterhalten oder aufbauen möchten, können sich somit ihre Internet-Präsenz im „Zukunftsmarkt“ sichern.

Der Starnberger Domain-Registrar united-domains AG nimmt ab sofort kostenlos Vorbestellungen für die neuen Second Level Domains entgegen. Gebühren werden nur im Erfolgsfall fällig, je .tw-Domain sind dann EUR 59,- inklusive Mehrwertsteuer im Jahr zu bezahlen. Eingeschlossen sind weitere Leistungen wie unbegrenzt Subdomains, eMail-Forwarding und ein kostenloses Domain-Portfolio; eine Einrichtungsgebühr wird nicht erhoben.

Weitere Informationen erhalten Sie unter:
> http://www.twnic.net.tw

Vorbestellung für Second Level .tw-Domains möglich unter:
> http://www.united-domains.de/tw-domain/

Quelle: yahoo.com, eigene Recherche

ahd.de – Priorität des späten Unternehmens

In einem Rechtsstreit um die Domain ahd.de stellte sich für das LG Hamburg (Urteil vom 26.05.2005, Az.: 315 O 136/04) die Frage nach der Registrierung und Nutzung einer Domain und dem dadurch eventuell entstehenden Kennzeichnungsrecht. Das Urteil gibt nochmals den Hinweis, dass man zwar registrierte Domains nicht nutzen muss, aber deren Nutzung sinnvoll ist, um sich vor dem Zugriff späterer Rechteinhaber zu schützen.

Geklagt hatte ein Hard- und Software-Dienstleister, der seit Juli 2001 unter dem Unternehmensschlagwort „ahd“ auf dem Markt aktiv und seit Juli 2003 Inhaberin der Marke „ahd“ ist. Er sah seine Kennzeichnungsrechte durch die Beklagte, die bereits länger Inhaberin der Domain ahd.de ist, verletzt. Die Beklagte habe die Domain erst nach Juli 2001 zeitweise geschäftlich und in einer ähnlichen Branche wie die Klägerin genutzt, worin die Klägerin eine Rechtsverletzung sieht und unter anderem die Freigabe der Domain verlangte.

Die Beklagte erklärte, „ahd“ stehe als Abkürzung für „Althochdeutsch“ und sei als solches ein generischer Begriff. Sie wolle auf ihrer Seite über das Althochdeutsche informieren. Die Domain habe die Beklagte nie in einer Art geschäftlich genutzt, die die Rechte der Klägerin verletze. Zudem war die Registrierung der Domain vor Gründung der Klägerin erfolgt, womit die Registrierung selbst nicht rechtswidrig sei und eine Löschung deshalb nicht in Betracht käme.

Das Landgericht Hamburg gab der Klage unter Verweis auf die prioritätsälteren Kennzeichnungsrechte der Klägerin statt. Allein aus der Registrierung der Domain ergäben sich nämlich noch keine Schutzrechte zugunsten der Domain, wobei die Registrierung selber aber auch keine rechtsverletzende Benutzung darstelle. Die Schutzrechte zugunsten der Klägerin seien durch die Gründung und Geschäftsaufnahme der Klägerin im Juli 2001 entstanden. Irgendwelche älteren Schutzrechte vermochte die Beklagte nicht nachvollziehbar vorzutragen. Vielmehr sei eine erste Nutzung der Domain frühestens für September 2002 ersichtlich.

Die Rechte der Klägerin würden durch die aktuelle Nutzung der Domain verletzt. Es sei nicht ersichtlich, dass die Beklagte irgendwelche Inhalte mit Bezug zum Althochdeutschen unter der Domain hinterlegt habe. Vielmehr sei die frühere Benutzung, bei der Unternehmen, die irgendetwas mit „ahd“ zu tun haben, die Homepage zu Verfügung gestellt wurde, als Internetdienstleistung branchenähnlich zu den E-Commerce-Dienstleistungen, die die Klägerin anbiete. Der Unterlassungsanspruch und die weiteren Ansprüche auf Auskunft und Schadensersatz ergeben sich aus §§ 5 Abs. 2, 15 Abs. 2, 4 MarkenG.

Die Entscheidung des LG Hamburg finden Sie unter:
> http://www.markenservice.net/pdf/LG_HH_315_O_136-04.pdf

Spezialisierte Anwälte finden Sie unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: Prehm & Klare Rechtsanwälte, eigene Recherche

FIFA – Rätselraten um WM-Domains geht weiter

Berichteten wir noch vor einigen Wochen davon, dass die Markenregistrierung von Begriffen wie „WM 2006“ und ähnlichen durch die FIFA gescheitert sein könnte, zeigte sich bei der mündlichen Verhandlung am 20. Juli 2005 vor dem Bundespatentgericht ein geteiltes Bild. Für Domain-Inhaber, die sich bereits lange vor der kommenden Fußballweltmeisterschaft hier in Deutschland die gängigen Domains gegrabbt haben, ist die Rechtslage weiter unklar.

Bei der Verhandlung am Mittwoch letzter Woche vor dem Bundespatentgericht waren neben dem Vertreter des Markenverbandes auch zahlreiche Vertreter von Markenherstellern wie Siemens, Henkel und Triumph anwesend, sowie Theo Zwanziger vom DFB, berichtet markenbusiness.com.

Spekuliert wird mittlerweile, das Gericht könnte die von der FIFA angemeldeten Marken zumindest für einige Waren- und Dienstleistungsklassen zulassen. So jedenfalls äußerte sich Bernd Carlos Jäcker von Henkel laut markenbusiness.com. Die Marken genössen alsdann Schutz für bestimmte Produkte, für andere wiederum nicht. Klarheit darüber wird man erst mit der Entscheidung erhalten, die für Anfang August erwartet wird.

Inwieweit Domain-Inhaber davon betroffen sein werden, wird sich zeigen. Die Durchsetzbarkeit von markenrechtlichen Unterlassungsansprüchen dürfte dann gegebenenfalls von den unter den einschlägigen Domains angebotenen Inhalten abhängen.

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: markenbusiness.com, eigene Recherche

Rekord – website.com erzielt Jahreshöchstpreis

Wieder einmal wird Domain-Kaufgeschichte geschrieben: Diese Woche gab Sedo den Verkauf von website.com zum Rekordpreis von US$ 750.000,- (ca. EUR 623.440,-) bekannt. Doch schon in der vergangenen Woche gab es zahlreiche gute Domain-Geschäfte. So erwies sich partnercash.com zu US$ 110.000,- (ca. EUR 91.440,-) als die Domain der Vorwoche.

Im Bereich der Länderendungen zeigten sich wieder einige Exoten als sehr aktiv. Der Blick auf .de-Domains zeigt lediglich zwei bemerkenswerte Ergebnisse: blinddates.de brachte es auf EUR 15.000,- und feel.de auf immerhin EUR 9.000,-. Doch der beste Deal einer country code Top Level Domain (ccTLD) war britisch: dreams.co.uk verkaufte sich zu glatten GBP 25.000,- (ca. EUR 36.040,-). Mit mails.in nahm ein Aussenseiter den zweiten Platz, die Domain kostete immerhin US$ 24.000,- (ca. EUR 19.950,-). Danach fallen die Preise ab. Die Endung .us konnte mit honolulu.us für US$ 4.000,- (ca. EUR 3.325,-) einen herausragenden Preis erzielen, gefolgt von der niederländischen farming.nl für US$ 3.000,- (ca. EUR 2.495,-). Es folgen die exotische Ein-Zeichen-Domain 2.am (Armenien) für US$ 1.500,- (ca. EUR 1.245,-) und die nicht weniger exotischen wellness.ws für EUR 1.200,- und casinos.tv für EUR 1.000,-. Beschlossen wird das Länderdomainfeld von viva.us, die noch ganze US$ 1.000,- (ca. EUR 830,-) erzielte.

Die generischen TLDs der alten Schule erwiesen sich wieder als echte Draufgänger. Ganz vorne liegt synergy.net, die locker US$ 16.255,- (ca. EUR 13.510,-) an sich zog, gefolgt von der langen californiarealestate.net für ebenso lange US$ 12.056,- (ca. EUR 10.020,-). Kurz war dagegen mb.org zu einem gesunden Preis von GBP 2.500,- (ca. EUR 3.605,-), und selbst lieblingsorte.net zeigte sich zum Preis von EUR 3.500 sehr erfreulich. Ob abruzzo.net für US$ 2.501,- (ca. EUR 2.080,-) auch einer der Lieblingsorte ist, wird der Käufer beantworten können. Wir sagen auf jeden Fall bravo.org (zu US$ 1.250,- (ca. EUR 1.040,-) ) und schließen an dieser Stelle mit der Zwei-Zeichen-Domain 9b.net für US$ 1.051,- (ca. EUR 875,-).

Aber auch die neuen TLDs erweisen sich hin und wieder als wertig. Mit best.info für satte GBP 12.000,- (ca. EUR 17.280,-) räumte eine knackige Domain ab. Danach sieht es deutlich ruhiger aus:

start.biz – US$ 2.750,- (ca. EUR 2.285,-)
thecasino.info – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.080,-)
dalmatians.info – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.665,-)
merrill.biz – US$ 1.500,- (ca. EUR 1.245,-)
oink.info – US$ 1.000,- (ca. EUR 830,-)
ocio.info – US$ 500,- (ca. EUR 415,-)
firstImpressions.info – US$ 200,- (ca. EUR 165,-)

Weiter interessante Domain-Verkäufe waren:

pathology.com – US$ 22.000,- (ca. EUR 18.290,-)
predators.com – US$ 18.900,- (ca. EUR 15.710,-)
illusions.com – US$ 18.300,- (ca. EUR 15.210,-)
pittsburghpa.com – US$ 16.750,- (ca. EUR 13.925,-)
realbuzz.com for – US$ 16.250,- (ca. EUR 13.510,-)
elfos.com – US$ 6.000,- (ca. EUR 4.990,-)
26films.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.155,-)
xxx.eu.com – US$ 1.000,- (ca. EUR 830,-)

Weitere getätigte Domain-Verkäufe finden Sie unter:
> http://www.domain-spielgel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de

Köln – Intensivkurs Marken- und Internetrech

Am 26. und 27. September 2005 geben die Berliner Rechtsanwälte Dr. Stefan Haupt und Ronald Schmidt, zusammen mit Professor Hoachim Starck, Richter am Bundesgerichtshof a. D., in Köln einen Intensiv-Lehrgang „Markenrecht + Internetrecht“.

Der Lehrgang richtet sich in erster Linie an Mitarbeiter von Markenabteilungen und sonstige, mit den Formalitäten des Marken- und Domain-Rechts betrauten Personen aus Rechts- und Marketingabteilungen, die noch nicht über lange Erfahrungen im Markenrecht verfügen und einen Einstieg in die Thematik benötigen.

Der Lehrgang, der vom Forum-Management im Dorint Novotel Kongress in der Helenenstraße veranstaltet wird, ist auf 20 Teilnehmer begrenzt und kostet EUR 980,- zzgl. 16 % MwSt.

Weitere Informationen und Anmeldung gibt es hier:
> http://www.forum-institut.de/pdf/0509120.pdf

Quelle: RAe Haupt und Schmidt, eigene Recherche

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top