Newsletter-Ausgabe #270: Juli 2005

Themen: .eu – EURid warnt vor Domain-Pooling | Neue TLDs – .mobi-Deal in trockenen Tüchern | FAQ – Die Suche nach der perfekten Domain | günstiger.de – Prüfungspflicht bei Vorwarnung? | uruguay.com – Länderdomains weiter im Aufwind | Gespart – Sedo senkt Provisionsgebühren | Rück- und Ausblick – ICANN-Meeting in Luxembourg

.eu – EURid warnt vor Domain-Pooling

Die Einführung der Europa-Domain .eu (dotEU) lockt immer mehr schwarze Schafe an. Gab es in der Vergangenheit bereits wiederholt Warnungen vor kostenpflichtigen Vorregistrierungen, macht derzeit so genanntes Domain-Pooling der Brüsseler Verwaltungsstelle EURid große Schwierigkeiten.

Immer dreister versuchen dubiose Geschäftemacher, von der für Ende des Jahres geplanten Einführung der europäischen Top Level Domain .eu zu profitieren. Zur neuesten Masche zählt das so genannte „Domain-Pooling“: Unverblümt sammeln Anbieter wie zum Beispiel pool.com Vorregistrierungen für die neuen Domains ein. Bleibt es bei einem einzigen Gebot für eine .eu-Domain und gelingt es pool.com, diese Wunsch-Domain später bei Einführung über einen der akkreditierten Registrare zu sichern, zahlt der Kunde im ersten Jahr eine – im Vergleich zu Konkurrenzangeboten weit überhöhte – Registrierungsgebühr von EUR 60,-. Doch diese Variante dürfte selten sein; weitaus wahrscheinlicher ist, dass im Wettrennen um die begehrtesten Domains Mehrfach-Bestellungen für eine Domain eingehen. Erhält auch hier pool.com die Domain, wird diese im Rahmen einer Auktion an den Meistbietenden versteigert.

Diese Geschäftspraktik steht nach Auffassung von EURid in klarem Widerspruch zu den Registrierungsregeln für dotEU, wonach jeder Registrar die eingehenden Registrierungen in der Reihenfolge des zeitlichen Eingangs (Prioritätsprinzip) an EURid weiterleiten muss. EURid warnt daher vor derartigen Angeboten; den teilnehmenden Registraren droht der Entzug der Zulassung.

Im Hinblick auf die zahllosen Angebote zur kostenpflichtigen Vorregistrierung kann man ebenfalls nicht oft genug sagen: Kein Domain-Registrar weltweit kann derzeit .eu-Domains registrieren, da die endgültigen Vergabebedingungen noch gar nicht feststehen. Auch EURid selbst nimmt keine (Vor-)Registrierungen entgegen. Wer sich für .eu-Domains interessiert und die Chance verbessern will, seine Wunsch-Domain später tatsächlich zu erhalten, dem empfiehlt EURid ausdrücklich, sich an einen der akkreditierten Registrare zu wenden. Wer sich also sorgt, etwas zu verpassen, sollte daher kostenlose Vormerkungsangebote wie zum Beispiel dotEU.info nutzen. Dort fallen Gebühren auch nur im Fall einer erfolgreichen Registrierung der gewünschten .eu-Domain an.

Ein dotEU-Factsheet können Sie hier kostenlos herunterladen:
> http://www.eu-domains.info

Markeninhaber können sich hier unverbindlich in eine Interessentenliste für dotEU eintragen:
> http://www.dotEU.info/sunrise/

Kostenlose .eu-Vormerkungen z. B. unter:
> http://www.united-domains.de/eu-domain/

Quelle: eurid.eu, eigene Recherche

Neue TLDs – .mobi-Deal in trockenen Tüchern

Nach .jobs und .travel ist die nächste sponsored Top Level Domain (sTLD) in trockenen Tüchern: wie die Internet-Verwaltung ICANN bekanntgab, hat man sich mit dem irischen Konsortium mTLD Top Level Domain Ltd. auf die Einführung der Mobil-Endung .mobi verständigt. Was wir letzte Woche bereits kurz angedeutet hatten, wollen wir diesmal etwas näher beleuchten.

Hinter der Bewerbung um .mobi steckt ein internationales Konsortium unter Federführung von Nokia, Vodafone und Microsoft, an dem Global Player wie Ericsson, GSM Association, Hutchison, Samsung Electronics und auch die deutsche T-Mobile beteiligt sind. Die technische Registry-Aufgabe übernimmt das in Florida anässige Kommunikationsunternehmen Syniverse Technologies. Zielgruppe des neuen Kürzels ist der gesamte Markt der mobilen Endgeräte, also moderne Kommunikationsmittel wie etwa Handy, Notebook, PDA und Smartphones. Im Gegensatz zu herkömmlichen Top Level Domains sollen die Inhalte von .mobi-Webseiten speziell für die Bedürfnisse dieser Techniken optimiert werden, also zum Beispiel angepasste Bildschirmauflösung und ressourcensparende Programmierung für kurze Downloadzeiten.

Der Vertrag mit ICANN läuft zunächst für die nächsten zehn Jahre. Nach einer ersten eigenen Einschätzung sollen die ersten .mobi-Domains in der ersten Hälfte des nächsten Jahres verfügbar sein; ein exaktes Startdatum gibt es noch nicht. Wie bereits gewohnt, geht auch dem Start von .mobi eine 90-tägige Sunrise Period für Inhaber von Kennzeichnungsrechten voraus. Wichtig für alle Markeninhaber: Stichtag für die Anmeldung ist nach derzeitigem Stand der 10. März 2004; Marken, die nach diesem Tag angemeldet wurden, berechtigen also nicht zu Teilnahme. An die Sunrise Period schliesst sich dann die allgemeine Registrierung an, bei der .mobi-Domains als klassische Second Level Domains direkt unterhalb von .mobi zur Verfügung stehen.

Offen ist noch, wer zur Registrierung berechtigt ist. Das Modell als sTLD lässt grundsätzlich auf eine restriktive Vergabe schliessen. Gleichwohl heisst es in den Bewerbungsunterlagen, dass neben Unternehmen auch Verbraucher .mobi-Domains registrieren können sollen. Lediglich einige generische Begriffe sollen gesperrt bleiben. Entgegen einigen anderslautenden Medienberichten stehen übrigens auch die Registrierungsgebühren noch längst nicht fest. Mit weiteren Details ist erst in den kommenden Monaten zu rechnen.

Weitere Informationen finden Sie unter:
> http://www.mtldinfo.com/

Die Bewerbungsunterlagen finden Sie unter:
> http://www.icann.org/tlds/stld-apps-19mar04/mobi.htm

Quelle: mtldinfo.com, eigene Recherche

FAQ – Die Suche nach der perfekten Domain

Die Suche nach der perfekten Domain ähnelt der Suche nach dem verlorenen Schatz: jeder will sie, aber der Weg zu ihr ist mühsam und voller Tücken. Nachfolgend haben wir daher eine kleine „Schatzkarte“ mit den besten Tipps für die erfolgreiche Domain-Suche erstellt.

Da wäre zunächst die Frage nach der passenden Top Level Domain. Grundsätzlich gilt, dass man sich an der Zielgruppe orientieren muss. Wer seine Produkte oder Dienstleistungen ausschließlich in Österreich oder Deutschland verkauft, für den ist .at oder .de Pflicht. Die Nutzung eines Landeskürzels ist immer auch ein Hinweis für potentielle Kunden, dass ein Angebot auf diesen Markt zugeschnitten ist. Reine Informationsangebote können dagegen ihre Top Level Domain relativ frei wählen. Daran schliesst sich gleich die nächste Frage an: gibt es eine Hitliste der besten Top Level Domains? Antwort: eindeutig ja. Angeführt wird diese Rangliste von .com, danach folgt das jeweilige Landeskürzel. Auf den nachfolgenden Plätzen liegen in etwa gleichauf .net, .info, .org und .biz. Zu den virtuellen Nebenstrassen gehören dagegen Endungen wie .cc oder .ws; allerdings lassen sich dort viel leichter erstklassige (und freie) Adressen finden.

Hat man die passende TLD gefunden, stellt sich die Frage, ob man Wörter in einer Domain durch Bindestrich trennen soll oder nicht. Diese Frage ist leicht zu beantworten – immer beide Varianten registrieren. Denn so schützt man sich nicht nur effektiv gegen Grabbing, sondern kommt auch den unterschiedlichen Gewohnheiten der Nutzer entgegen. Allenfalls im englischen Sprachraum beliebt sind schließlich Domains mit Ziffern, wie etwa dvd4you.com. Sie laden geradezu klassisch zu den unterschiedlichsten Schreibweisen ein, sind damit tippfehleranfällig und kaum einprägsam. Sofern möglich, sollte man daher Ziffern in Domains meiden.

Zu guter Letzt der wohl wichtigste Tipp: machen Sie Ihre Domain so kurz wie möglich. Längere Domains sind schwerer merkbar, tippfehleranfälliger und umständlicher zu buchstabieren. Solche Perlen sind zugegebenermaßen schwer zu finden; im Zweifel hilft jedoch die Kombination aus charakteristischem Schlüsselwort mit einem Prä- oder Suffix wie zum Beispiel werkstatt-online.de oder web-werkstatt.de. Sie sehen: trotz der fast neun Millionen .de-Domains oder den gar bald 40 Millionen .com-Adressen lassen sich nach wie vor gute Domains finden. Man muss nur suchen!

Eine Stichwort-Suchmaschine finden Sie unter:
> http://www.united-domains.de/suchen-registrieren/index_smart.html

Quelle: devshed.com, eigene Recherche

günstiger.de – Prüfungspflicht bei Vorwarnung?

Die Haftung von DENIC und von Providern für über sie oder bei ihnen angemeldete Domain-Namen ist von Anfang an ein Problem der Domain-Rechtsprechung gewesen. Nun liegt eine neue Entscheidung des hOLG Hamburg (Beschluss vom 25. April 2005, Az: 5 U 117/04) vor, das über eine neue Variante des Problems urteilen musste: Was ist, wenn Domain-Provider vor einer Domain-Registrierung ein Warnschreiben erhalten, wonach eine bestimmte Domain nicht von Dritten registriert werden dürfe, weil andernfalls eine Rechtsverletzung eintreten werde?

Die Antragstellerin betreibt unter anderem auch den Informationsdienst guenstiger.de, der Internetnutzern Preisvergleiche über Produkte ermöglicht. Der Geschäftsführer der Antragstellerin ist Inhaber der Wortmarke „GuensTiger“ sowie auch der Wort/Bildmarke „günstiger.de“ mit Umlaut. Die Antragsgegnerin ist ein Domain-Provider, der im Rahmen der Einführung der Umlaut-Domains unter .de im März vergangenen Jahres neun Registrierungsaufträge hinsichtlich der Umlaut-Domain günstiger.de, darunter auch einen des Geschäftsführers der Antragstellerin, der Vergabestelle DENIC e.G. am 01. März 2004 zuleitete.

Die Antragstellerin hatte zuvor mit Schreiben vom 14. Februar 2004 alle Mitglieder der DENIC e.G. angeschrieben und verlangt, jede Registrierung der Umlautdomain günstiger.de an andere als sie selbst zu unterlassen. Die Antragsgegnerin lehnte dies unter Hinweis auf das Prinzip „first come, first served“ ab, bot der Antragstellerin allerdings an, die Domain für sie zu registrieren. Darauf ging die Antragstellerin ein: der Geschäftsführer von guenstiger.de beantragte füllte das Antragsformular auf sich aus. Am 01. März 2004 lagen der Antragsgegnerin neun Anträge zur Registrierung der Umlautdomain günstiger.de vor, darunter der Antrag eines Mitarbeiters der Antragsgegnerin, auf den die Domain auch erfolgreich registriert wurde.

Die Antragstellerin bat nun die Antragsgegnerin um Übertragung der Domain. Da dies nicht geschah, mahnte sie die Antragsgegnerin ab. Auch das führte nicht zum gewünschten Erfolg, so dass sie schließlich eine einstweilige Verfügung vor dem LG Hamburg erwirkte. Die Verfügung hat das LG Hamburg mit Urteil vom 05. Mai 2004 nach Durchführung des Widerspruchsverfahrens wieder aufgehoben. Hiergegen legte die Antragstellerin sodann Berufung ein und stützte sich darauf, es habe eine vertragliche Verpflichtung zwischen den Parteien bestanden, dernach die Antragsgegnerin bei der Anmeldung der Domains die Antragstellerin hätte bevorzugt behandeln und ihren Antrag als ersten der insgesamt neun Anträge einreichen müssen. Darüber hinaus habe sie wissen müssen, dass mit der Registrierung der Domain für den Mitarbeiter der Verfügungsgegnerin eine Kennzeichnungsrechtsverletzung einhergehe.

Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg schnitt der Antragstellerin gleich den Weg ab, indem es sich auf die fehlende Aktivlegitimation der Antragstellerin berief. Die war gar nicht berechtigt, hier einen Antrag zu stellen, da deren Geschäftsführer, nicht aber das Dienstleistungsunternehmen Partei des Registrierungsantrags war. Dankenswerterweise setzt das hOLG Hamburg auseinander, warum die Antragstellerin, wenn sie den Registrierungsauftrag erteilt hätte, ebenfalls keinen Anspruch gegenüber dem Antragsgegner hätte durchsetzen können:

Die Antragsgegnerin hat zusammen mit den anderen acht Anträgen auch den des Geschäftsführers der Antragstellerin an die DENIC geschickt, ohne einen der Anträge gegenüber dem der Antragstellerin bevorzugt zu behandeln. Zu mehr war die Antragsgegnerin nicht verpflichtet. Ansprüche aus dem Kennzeichnungsrecht hätten sich ebenfalls nicht ergeben, denn nach Auffassung des Gerichts liegt in der Verwaltung der Domain auf dem Name-Server der Antragsgegnerin keine eigene Benutzung fremder Kennzeichen.

Das Gericht sah auch keinen Fall der Störerhaftung durch die Antragsgegnerin, weder zum Zeitpunkt der Konnektierung der Domain noch später, nach Erhalt der Abmahnung. Es bestand keine Pflicht, eine etwaige Rechtsverletzung, die mit der Registrierung der Domain für einen Dritten und später dem tatsächlichen Domain-Inhaber einhergehen könnte, durchzuführen. Die Antragsgegnerin war zwar bereits vor der Konnektierung gewarnt worden. Dass sich aus der Warnung eine Prüfungspflicht ergäbe, erschien dem Gericht zweifelhaft. Aber selbst wenn, wäre die Prüfungspflicht auf offenkundige Rechtsverletzungen begrenzt gewesen. Dass hier eine Rechtsverletzung hätte vorliegen können, war jedoch nicht offenkundig. In der Regel geht die Rechtsprechung davon aus, dass allein ein rechtskräftiges Urteil „offenkundig“ ist.

So wurde also die Berufung im einstweiligen Verfügungsverfahren zurückgewiesen. Glücklicherweise konnte sich die Antragstellerin in einem Parallelverfahren, an dem der Domain-Inhaber beteiligt war, mit diesem vergleichen.

Das sehr lange Urteil findet man unter:
> http://www.aufrecht.de/4122.html

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: aufrecht.de, eigene Recherche

uruguay.com – Länderdomains weiter im Aufwind

Vergangene Woche stiegen die Länderpreise: kostete tunesia.com vorletzte Woche US$ 40.000,- und zahlte Chris Chena vor einigen Wochen für paraguay.com US$ 150.000,-, so war nun jemand bereit, für uruguay.com satte US$ 175.000,- (ca. EUR 143.000,-) hinzublättern. Auch sonst wurde hochpreisig gehandelt.

Bei der deutschen Länderkennung .de gab es drei sehr erfrischende Zahlen. Die wohl als Vertipper von „Spiel“ registrierte Domain spile.de wechselte für US$ 25.500,- (ca. EUR 20.835,-) den Inhaber. Die allzeit relevante anti-virus.de brachte runde EUR 10.000,- und bigfishgames.de war jemandem immerhin EUR 5.000,- wert.

Andere Länder zeigten aber ebenso fröhliche Verkäufe: mit der Adresse cruise.cn erzielte eine China-Domain US$ 4.000,- (ca. EUR 3.270,-), eonline.co.uk brachte es auf EUR 3.500,- und die dänische krydstogter.dk wechselte zu EUR 1.600,- den Inhaber. Weiter überzeugte die Fernseh-Endung .tv des Inselstaates Tuvalu mit drei schönen Verkäufen: tipp.tv kostete EUR 2.000,-, programm.tv EUR 1.000,- und casinos.tv EUR 1.000,-. Vor diesen Preisen muss sich .us nicht verstecken, obwohl man von der Länderkennung der USA nach wie vor mehr erwarten darf. gcc.us erzielte US$ 1.200,- (ca. EUR 980,-), micronet.us US$ 1.000,- (ca. EUR 815,-) und count.us EUR 450,-.

Herausragend zeigen sich wieder die alten generischen Top Level Domains, jedenfalls .net: Mit christ.net für US$ 18.350,- (ca. EUR 14.990,-) und e-hentai.net zu US$ 14.610,- (ca. EUR 11.935,-) und schließlich dem finalen victory.net zu US$ 2.900,- (ca. EUR 2.370,-). Die neuen gTLDs zeigen sich sehr flau, wobei .biz wieder mit einem besseren Deal aufwarten kann: wirefly.biz erzielte US$ 2.735,- (ca. EUR 2.235,-), gefolgt von league.info für EUR 520,-, prepaid.biz für EUR 500,- und featured.biz für US$ 500,- (ca. EUR 410,-).

Weitere erwähnenswerte Domain-Verkäufe waren:

fights.com – US$ 62.000,- (ca. EUR 50.655,-)
tractor.com – US$ 45.000,- (ca. EUR 36.765,-)
carreerbuilder.com – US$ 33.600,- (ca. EUR 27.450,-)
eweb.com – US$ 30.150,- (ca. EUR 24.630,-)
domainforums.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 12.255,-)
dealmaker.com – US$ 13.000,- (ca. EUR 10.650,-)
cartouche.com – US$ 7.800,- (ca. EUR 6.370,-)
seeIt.com – US$ 5.548,- (ca. EUR 4.530,-)
etre.com – US$ 4.626,- (ca. EUR 3.780,-)
uju.com – US$ 4.500,- (ca. EUR 3.675,-)
avitar.com – US$ 4.266,- (ca. EUR 3.485,-)
sei.com – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.270,-)
gris.com – US$ 2.976,- (ca. EUR 2.430,-)

Weitere getätigte Domain-Verkäufe finden Sie unter:
> http://www.domain-spielgel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de

Gespart – Sedo senkt Provisionsgebühren

Die Domain-Börse Sedo.de hat teilweise ihre Provisionspreise für Domain-Verkäufe gesenkt. Für sieben ausgewählte Top Level Domains nimmt Sedo seit dem 07. Juli 2005 weniger Provision.

Die sieben Top Level Domains zählen zu den etwas exotischen Länderkennungen, von denen einige als vermeintlich generisch vermarktet werden: .tv (Tuvalu) wird als die Televisonsdomain gehandelt und .ws, die Endung von West Samoa, firmiert als Abkürzung für WebSite. Weitere Länderkennungen sind .mx (Mexiko), .cc (Cocos Islands), .ca (Kanada), .se (Schweden) und .pl (Polen).

Die Provisionskosten, die auch auf Wunsch der Sedo-Kunden gesenkt wurden, enthalten die Kosten des Transfer- und Treuhandservices. Damit werden die Erleichterungen bei Transfers sowie das gestiegene Transfervolumen berücksichtigt. Die Provisionskosten starten je nach TLD mit einem Basisbetrag von EUR 50,- (vorher EUR 100,-) oder EUR 100,- (vorher EUR 150,-), und erhöhen sich um 10% des Verkaufspreises, wenn diese 10% den Basisbetrag überschreiten.

Weitere Informationen zu Sedo-Preisen unter:
> http://www.sedo.de/services/prices.php3

Quelle: sedo.de

Rück- und Ausblick – ICANN-Meeting in Luxembourg

Das war es nun wieder: Vom 11. bis 15. Juli war in Luxembourg Stadt (Luxembourg) das ICANN-Meeting in Europa. Die Tage vergingen schneller als gedacht. Wirklich Herausragendes hat sich allerdings nicht ergeben, schaut man sich den Abschlussbericht an.

Das ICANN-Board hat nun für die Kommunikation über die Vergabe von IP-Nummern im Internet und globale Vorgehensweisen mit der NRO (Number Resource Organization) und der RIR (Regional Internet Registries) den ASO AC (Address Supporting Organization Adress Council) eingesetzt, welcher die „Procedure for Review of Global Addressing Policies“ in die Praxis umsetzen wird. Letztlich geht es darum, welche Domain-Verwaltung welche IP-Adressen zugewiesen bekommt.

Weiter will das ICANN-Board zukünftig regelmäßig jede unterstützende Organisation unabhängig voneinander überprüfen. Die erste Überprüfung trifft die GNSO (generic Names Supporting Organization); ein Bericht steht nicht vor 2006 zu erwarten. Die Themenbereiche der Untersuchung werden erst zum 3. ICANN-Meeting in diesem Jahr, das im Dezember in Vancouver stattfindet, zur Diskussion gestellt.

Uns erwarten bald reichlich Mitschriften der verschiedenen Besprechungen des ICANN-Board, selbst der telefonischen Meetings, da sich ICANN – einer Empfehlung folgend – durch dieses Verfahren mehr Transparenz seiner Arbeit gegenüber der Öffentlichkeit erhofft.

Ebenfalls vom ICANN-Board besprochen und in Workshops genutzt wurde der „Domain Hijacking Report“, der Interessenten bereits bekannt gemacht und zum Herunterladen zur Verfügung gestellt wurde. ICANN forderte interessierte Dritte auf, doch eine Art Check-Liste zu erarbeiten, in der die besten bekannten Domain-Namens-Schutzverfahren dargestellt werden. In sechs Monaten will man sich der Ergebnisse annehmen.

Wie heisst es abschließend so schön: nach dem ICANN-Meeting ist vor dem ICANN-Meeting. Das kommende Treffen findet vom 30. November bis 04. Dezember 2005 in Vancouver (Kanada) statt.

> http://aso.icann.org/
> http://www.nro.net
> http://gnso.icann.org/

Den „Hijacking Report“ kann man sich hier herunterladen (.pdf):
> http://www.icann.org/announcements/hijacking-report-12jul05.pdf

Quelle: eigene Recherche

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