Newsletter-Ausgabe #269: Juli 2005

Themen: Editorial | Update und Korrektur – Allofmp3 und die Folgen | Trittbrettfahrer – Warnung vor .eu-Pooling

Editorial

Liebe Leserinnen und Leser,

aktuelle Themen wie die Abmahnungen von geschäftsmäßigen Internetanbietern, die auf den .mp3-Downloaddienst „allofmp3“ linken, und der Versuch vermeintlicher Registrare, bei der hoffentlich gegen Ende diesen Jahres stattfindenden Sunrise Period für .eu teure aber meist sinnlose Vorregistrierungen einzusammeln, verlangen teilweise schnelles Handeln. Wir haben einige Neuigkeiten und Korrekturen, die wir in dieser Extraausgabe präsentieren. Das soll nicht zur Regel werden, sondern eine Ausnahme bleiben. Doch wenn wir es für notwendig erachten, scheuen wir nicht die Aktualität.

Ihr
Daniel Dingeldey
http://www.domain-recht.de

Update und Korrektur – Allofmp3 und die Folgen

Die Abmahnungen zu Anbietern, die auf die .mp3-Seite „allofmp3“ linken, sind weiter Thema der Berichterstattung und dabei mancher Konfusion. Wir hatten mittlerweile die Möglichkeit, mit Rechtsanwalt Frommer von der Kanzlei Waldorf zu sprechen und Informationen aus erster Hand zu erhalten.

Hintergrund der Abmahnungen ist die Entscheidung im einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem LG München I (vom 11.05.2005, Az.: 21 O 9161/05), mit der Unternehmen der Musikindustrie (MI) versuchen, den russischen Downloaddienst allofmp3 am Vertrieb der .mp3-Dateien in Deutschland zu hindern.

Die einstweilige Verfügung war laut heise.de bis 08.07.2005, knapp zwei Monate nachdem sie ergangen war, beim russischen Gegner nicht eingegangen. Laut RA Frommer von der Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte läuft alles zur Zufriedenheit; von einem Scheitern, wie von uns zuvor berichtet, könne nicht die Rede sein.

Aufgrund der Münchener Entscheidung und Urteilen wie das des LG Berlin (vom 14.06.2005, Az. 16 O 229/05), in dem Links auf nichtlizensierte .mp3-Dateien zum Herunterladen für rechtswidrig erklärt wurden, versandte die Münchener Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte, von sechs Unternehmen der MI mandatiert, Abmahnungen gegen weniger als zehn Betreiber ausschließlich gewerblicher Internetseiten, die Links zu dem russischen Downloaddienst bereitstellen. Betreiber von privaten Internetseiten würden ganz bewusst nicht abgemahnt, so RA Frommer, sondern zur Zeit von der MI unter Hinweis auf die Entscheidung der LG München darüber informiert, dass entsprechende Links rechtswidrig und damit zu löschen seien. Von einer Abmahnungswelle lässt sich daher schwerlich sprechen.

Dass die Schreiben und Abmahnungen ihre Wirkung nicht verfehlen, zeigt die Reaktion des Computermagazins Chip, das auf seiner Internetpräsenz sämtliche Links auf „allofmp3“ löschte. Das Verschwinden des den russischen Downloaddienst lobenden Artikels auf der Internetseite des Senders SWF3 geht ebenfalls auf eine Abmahnung seitens der MI zurück.

RA Frommer meint, der von Horst Müller vermutete Pyrrhussieg, der sich aus der weitläufigen Bekanntmachung des russischen Downloaddienstes über die Medien als Reaktion auf die Abmahnungen und Schreiben ergebe, liege nicht vor; vielmehr hätten die Zahlen gezeigt, dass der Downloaddienst aus Russland bei den Internetnutzern in Deutschland aufgrund der zahlreichen Anpreisungen in den deutschen Medien bestens bekannt sei und schlichtweg Handlungsbedarf bestanden hätte.

Mit der Aktion der MI nichts zu tun haben hingegen die Abmahnungen der GEMA gegen Internetprovider von Eselportalen: Der von uns zuvor erwähnte Anhang mit der Erklärung von Frau Holofernes unter ihrem bürgerlichen Namen ist diesen GEMA-Abmahnungen zuzurechnen.

Die Entscheidung des LG München I findet man unter:
> http://www.ifpi.de/news/pdf/urteil2.pdf

Das Urteil des LG Berlin findet man unter:
> http://www.Dr-Bahr.com/news_det_20050630181106.html

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: RA Björn Frommer, onlinekosten.de, eigene Recherche

Trittbrettfahrer – Warnung vor .eu-Pooling

Die Akkreditierung von zukünftigen .eu-Registraren – die Liste bei EURid führt bisher ca. 220 Unternehmen – schreitet fort. Doch die mit der Einführung der Domain-Endung für Europa erwarteten Umsätze rufen auch Abzocker auf den Plan, die an der Einführung von dotEU (.eu) ordentlich verdienen wollen.

Deren schwärzestes Schaf scheint derzeit pool.com zu sein, ein Registrar, der von EURid nicht akkreditiert ist und Leistungen anbietet, vor denen EURid ausdrücklich warnt. Auf der Internetseite dieses Anbieters wird ganz offen angekündigt, .eu-Domains würden, wenn pool.com mehrere Vormerkungen für eine gereggte Domain hat, diese an den Meistbietenden versteigert. Dies widerspricht den bisher bekannten Registrierungsregeln für die dotEU, die ganz klar das Windhundprinzip (first comes, first served) vorsehen. Für die erfolgreiche Registrierung einer .eu-Domain verlangt pool.com im ersten Jahr stolze US$ 60,-, die im Falle einer Versteigerung durch den Höchstgebotsbetrag ersetzt wird.

Daneben bieten nach wie vor nichtakkreditierte Anbieter kostenpflichtige Vorregistrierungen an, von denen nur abgeraten werden kann. Denn eine verbindliche Anmeldung von .eu-Domains ist nach wie vor nicht möglich: Kein Registrar, akkreditiert oder nicht, kann derzeit .eu-Domains registrieren. Zudem haben nichtakkreditierte Anbieter nicht die Möglichkeit, auf das automatisierte Registrierungssystem von EURid zuzugreifen; sie können selbst also gar keine Registrierungen einleiten. Ungeachtet aller technischen Fragen sind solche Vorregistrierungen schon deshalb ausgeschlossen, weil die Vergaberegeln noch gar nicht feststehen. Mit denen ist etwa zwei Monate vor Beginn der Sunrise Period zu rechnen.

EURid empfiehlt Interessenten für .eu-Domains, sich an einen der akkreditierten Registrare zu wenden. Wer sich sorgt, etwas zu verpassen, sollte daher kostenlose Vormerkungsangebote nutzen, wie sie zum Beispiel das von der united-domains AG betriebene Angebot dotEU.info anbietet. Dort fallen Gebühren erst und ausschließlich im Fall einer erfolgreichen Registrierung an.

Ein dotEU-Factsheet können Sie hier kostenlos herunterladen:
> http://www.eu-domains.info

Markeninhaber können sich hier unverbindlich in eine Interessen-
tenliste für dotEU eintragen:
> http://www.doteu.info/sunrise/

Kostenlose .eu-Vormerkungen z. B. unter:
> http://www.united-domains.de/eu-domain/

Quelle: eurid.eu, eigene Recherche

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