Newsletter-Ausgabe #266: Juni 2005

Themen: An die Arbeit – .jobs startet Vormerkungsphase! | .eu (dotEU) – Akkreditierung pünktlich gestartet | Postbank – Phisher schlagen erneut zu | ccTLDs – Neues von .gr, .pk und .vn | hufeland.de – BGH sieht Gleichgewicht ungestört | WM 2006 – Freifahrtschein für Domains? | Chenas Shopping-Trip – Acht auf einen Streich | Agenda – 2. ICANN-Meeting in Luxemburg

An die Arbeit – .jobs startet Vormerkungsphase!

Nur wenige Wochen nachdem der ICANN-Vorstand grünes Licht gegeben hat, hat die neue sponsored Top Level Domain .jobs ihre Arbeit aufgenommen: wie der in Cleveland ansässige Verwalter Employ Media LLC bekanntgab, können sich Interessenten ab sofort für .jobs-Domain vormerken lassen.

Voraussichtlich noch bis zum 19. August 2005 dauert die so genannte 60tägige „start up trade name period“ von .jobs; teilnahmeberechtigt sind alle Arbeitgeber weltweit, deren Unternehmen seinen Betrieb vor dem 01. Januar 2005 aufgenommen hat. Die Anmeldung beschränkt sich auf die handelsrechtliche Firma, also den Namen, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt; Zusätze wie die Gesellschaftsform sind entbehrlich, so dass Domains wie zum Beispiel deutsche-telekom.jobs oder siemens.jobs möglich sind. Der Prioritätsgrundsatz gilt in dieser Phase noch nicht; es spielt daher keine Rolle, wann innerhalb der Startphase man die Vormerkung vornimmt. Die Liste der .jobs-Anwärter weist schon jetzt zahlreiche klangvolle Namen auf: die Audi AG, Visa, Federal Express und Kraft Foods haben sich ebenso um ihre .jobs-Domain beworben wie Sheraton Hotels und die Bayer AG.

Die Vormerkungen werden derzeit über elf akkreditierte Domain-Registrare entgegengenommen. Je nach Anbieter bewegen sich die Bewerbungsgebühren bei US$ 25,- bis US 50,-. Hinzu kommen die üblichen Registrierungsgebühren, die sich in einer Größenordnung von US$ 125,- aufwärts (umgerechnet etwa EUR 100,-) jährlich pro .jobs-Domain bewegen; Rabatte für langjährige Registrierungen sind vorgesehen. Die Domains dürfen ausschliesslich für unternehmenseigene Stellenangebote genutzt werden. Die Domain-Inhaber sind voll verantwortlich für das Angebot, bei einer Verletzung der Registrierungsrichtlinien droht eine Reihe von Sanktionen bis hin zum ersatzlosen Verlust der Adresse. Eine Vielzahl von .jobs-Adressen sind ausserdem von der Vergabestelle gesperrt. So können zahlreiche geographische und generische Domains nicht registriert werden.

Die Live-Registrierung beginnt voraussichtlich am 19. September; für sie gilt dann wieder „first come, first served“.

Weitere Informationen zu .jobs finden Sie unter:
> http://www.employmedia.com/faq.html

Ein ausführliches FAQ finden Sie unter:
> http://www.employmedia.com/faq.html

Quelle: employmedia.com, eigene Recherche

.eu (dotEU) – Akkreditierung pünktlich gestartet

Wie geplant hat die in Brüssel ansässige European Registry of Internet Domain Names (EURid) mit der Akkreditierung der ersten Registrare für die neuen .eu-Domains begonnen. Die Zahl der Registrare steigt stetig; eine verbindliche (Vor-)Registrierung von .eu-Domains ist jedoch nach wie vor noch nicht möglich.

Zu den ersten, von EURid akkreditierten dotEU-Registraren zählen die Starnberger united-domains AG sowie die Berliner Strato Medien AG. Zahlreiche weitere Registrare sind inzwischen gefolgt, darunter auch Unternehmen mit Sitz in Indien, Monaco und den Bahamas. Nach unbestätigten Meldungen liegt die Gesamtzahl an akkreditierten Anbietern bereits bei etwa 200. In dem Wirrwarr an verschiedenen Unternehmen sollten die Kunden darauf achten, sich an die etablierten Unternehmen zu halten, welche bereits erfolgreich an Sunrise Periods teilgenommen haben. Sie können zumeist im Hinblick auf die vielen juristischen Fallstricke und Formvorschriften auf einen reichen Erfahrungsschatz im Zusammenhang mit diesen nicht nicht ganz unkomplizierten Verfahren zurückgreifen.

Indes hat EURid nochmals vor Schnellschüssen bei der Registrierung gewarnt. So lange die Vergaberegeln nicht veröffentlicht und im Detail bekannt sind, macht es wenig Sinn, für die nur vermeintliche Registrierung oder verbindliche Vorbestellung von .eu-Domains Geld zu bezahlen. Kein Registrar kann gewährleisten, die Wunsch-Domains seines Kunden tatsächlich zu erhalten. Unverändert gilt, dass es derzeit keine Möglichkeit gibt, .eu-Domains verbindlich zu registrieren. EURid hat Registraren, die sich nicht an diese Spielregeln halten, angedroht, ihnen die Akkreditierung wieder zu entziehen. Immer wieder übersehen wird auch, dass .eu-Domains nur für Personen und Unternehmen aus einem der 25 EU-Mitgliedsländer erhältlich sind.

Erste Hinweise auf das Startprozedere hat EURid inzwischen ebenfalls veröffentlicht. Demnach werden die Registrare ihre Vormerkungen automatisiert an die EURid-Server weiterleiten. Gibt es mehrere Vormerkungen für die selbe Domain, entscheidet der Prioritätsgrundsatz. Durch die riesige Menge an Vormerkungen soll sich letztlich das Zufallsprinzip durchsetzen.

Ein dotEU-Factsheet können Sie hier kostenlos downloaden:
> http://www.eu-domains.info

Markeninhaber können sich hier unverbindlich in eine Interessentenliste für dotEU eintragen:
> http://www.doteu.info/sunrise/

Kostenlose .eu-Vormerkungen z. B. unter:
> http://www.united-domains.de/eu-domain/

Quelle: eigene Recherche

Postbank – Phisher schlagen erneut zu

Phishing und kein Ende: wie heise.de berichtet, hat es nun erneut Kunden der Postbank erwischt. Vom US-Marktforschungsinstitut Gartner Group kommt die Meldung, dass als Folge der aktuellen Phishing-Attacken das Vertrauen der Nutzer in die Sicherheit des Online-Handels deutlich nachgelassen hat.

Zum Einsatz kam diesmal die nur auf den ersten Blick vertrauenserweckende Domain post-security-update.com. Unter der inzwischen nicht mehr erreichbaren Adresse, die auf den Briten Jeffrey Metzinger registriert ist, fand sich ein fast perfektes Abbild der offiziellen Postbank-Seite – einschliesslich der Werbeanzeigen für die Fussball-WM 2006 und dem Hinweis „Vorsicht vor Betrügern“. Die Masche ist altbekannt: wieder werden die Kunden aufgefordert, persönliche Daten wie PIN und TAN einzugeben, um ein neues Schutzsystem zu aktivieren. Die Postbank warnte ihre Kunden eindringlich; nie werde man die Kunden auffordern, persönliche Daten im Internet zur Überprüfung einzugeben. Ausserdem empfiehlt die Bank, den Ablauf beim Online-Banking sorgfältig zu beobachten; Auffälligkeiten wie ein plötzlicher Abbruch, die Anzeige einer leeren Seite oder ungewöhnliche Meldungen sollten den Kunden stutzig machen. Ausserdem werde nie eine zweite gültige TAN abgefragt. Betroffene sollten ihre TANs unverzüglich online sperren.

Unterdessen hat das US-Marktanalyseunternehmen Gartner Group in einer Umfrage unter 5.000 US-Onlinekunden ermittelt, dass die Zahl der Opfer von Phishing-Mails gegenüber dem Vorjahr um 28 Prozent angewachsen ist. So stieg die Zahl der betroffenen Nutzer von 57 Millionen auf nunmehr 73 Millionen an. Fast unglaubliche 2,4 Millionen User haben durch Phishing zunächst Geld verloren, bekamen diesen Schaden jedoch größtenteils von ihrer Bank wieder ersetzt. Weitaus schwerer wiegt gerade für die Banken laut Gartner der enorme Vertrauensverlust der Konsumenten in den Online-Handel und das Online-Banking. So loggen sich fast 75 Prozent der Kunden weniger oft bei ihrer Bank ein; immerhin 14 Prozent haben sogar ganz aufgehört, ihre Überweisungen online zu tätigen. Ferner schwindet die Hoffnung für viele Firmen, eMails künftig als einfaches und kostengünstiges Kommunikationsmittel einzusetzen, müssen sie doch fürchten, dass die Nachricht aus Furcht vor Phishing gar nicht gelesen wird.

Wer selbst einmal versuchen will, echte von gefälschten eMails zu unterscheiden, kann beim britischen eMail-Sicherheitsdienstleister MailFrontier einen Phishing-IQ-Test absolvieren. Gleichzeitig wird erklärt, woran man die betrügerischen Botschaften erkennen kann. Ein Selbstversuch kann nicht schaden!

Den Phishing-IQ-Test finden Sie unter:
> http://survey.mailfrontier.com/survey/phishing_uk.html
> http://survey.mailfrontier.com/survey/quiztest.html

Die Anti Phishing Working Group finden Sie unter:
> http://www.antiphishing.org/

Quelle: heise.de, golem.de, industryanalystreporter.com

ccTLDs – Neues von .gr, .pk und .vn

Auch diesen Monat wagen wir einen Blick über den ccTLD-Tellerrand. Neues vermelden unter anderem Griechenland (.gr), Pakistan (.pk) und Vietnam (.vn).

Domains in der Muttersprache können schon bald auch die Griechen registrieren: wie bekannt wurde, können ab dem 4. Juli 2005 Internet-Adressen mit den Buchstaben aus dem griechischen Alphabet angemeldet werden. Die neuen IDNs (internationalized domain names) beschränken sich allerdings auf die Second Level Domain .gr sowie die drei offiziellen Subdomains .com.gr, .net.gr und .org.gr. Eine Registrierung ist für jedermann unabhängig von der Nationalität möglich. Allerdings ist die Vergabestelle zur Zurückweisung von Domain-Anmeldungen befugt, wenn die Domain einen generischen Begriff darstellt. Eine Liste mit .gr-Domain-Registraren finden Sie auf der Website der Vergabestelle; auch die united-domains AG bietet .gr-Domains zum Preis von nur EUR 79,- im Jahr an.

Für das pakistanische Länderkürzel .pk hat die Vergabestelle PKNIC die Details der Sunrise Period veröffentlicht. Ab dem 15. Juli können sich Inhaber von Kennzeichnungsrechten, vor allem also Markeninhaber, bevorzugt Second Level Domains unterhalb von .pk sichern. Beschränkungen wie einen Wohnsitz oder eine Niederlassung vor Ort gibt es nicht, allerdings mit dem 1. Januar 2005 einen Stichtag, zu dem die Marke bereits registriert worden sein muss. Die Vormerkung beschränkt sich wie üblich auf das geschützte Zeichen, wobei Punkte und Leerstellen durch Bindestriche ersetzt werden können. Weitere Sonderzeichen gibt es nicht, auch Abkürzungen sind unzulässig. Weiter gilt, dass englische generische Begriffe in jedem Fall von einer Teilnahme an der Sunrise Period ausgeschlossen sind, auch wenn sie markenrechtlichen Schutz geniessen. Die Mindestvertragsdauer liegt bei fünf und geht bis zu zehn Jahren. Wer interessiert ist, kann sich direkt auf der PKNIC-Website um seine Wunsch-Domain bewerben, Anfang Juli werden dort weitere Informationen veröffentlicht.

Zum Schluss noch ein Blick nach Vietnam: dort sollte im Zuge der Einführung von Second Level Domains ab Anfang Juli eine Sunrise Period stattfinden. Nach aktuellem Stand ist jedoch mit einer Verzögerung zu rechnen, näheres ist nicht bekannt. Einstweilen können sich Personen und Unternehmen ohne Sitz in Vietnam über das US-amerikanische Marketing-und Technologieunternehmen HI-TEK.com .vn-Domains registrieren. Allerdings sind die .vn-Domains dort nicht ganz billig: pro Adresse sind US$ 100,- (ca. EUR 83,-) jährlich fällig. Im Gegenzug hält .vn ein reiches Angebot an attraktiven und freien Domains bereit. Gerade deutschsprachige Unternehmen sollten rasch fündig werden.

Weitere Informationen zu .gr unter
> http://www.gr/

Registrierung von .gr-Domains möglich z. B. unter
> http://www.united-domains.de/gr-domain/

Weitere Informationen zu .pk unter:
> http://www.pknic.net.pk/

Weitere Informationen zu .vn unter:
> http://www.vnnic.net.vn/

Quelle: netnames.com, eigene Recherche

hufeland.de – BGH sieht Gleichgewicht ungestört

In dem Urteil (I ZR 288/02) des Bundesgerichtshof über die Domain hufeland.de, die am 23. Juni 2005 erging, deren Entscheidungsgründe jedoch noch nicht vorliegen, befasste er sich unter anderem mit der Frage der regionalen Ausdehnung des Tätigkeitsbereichs einer Partei des Rechtsstreits. Aus der Pressemitteilung des BGH ergeben sich leider noch keine differenzierten Angaben zur Grenze der Ausweitung des Tätigkeitsbereichs eines regional agierenden Domain-Inhabers.

Zwei Kliniken, die beide seit geraumer Zeit unter dem Namen „Hufeland“ (nach C. W. Hufeland, 1762-1836, ehemaliger preußischer Leibarzt, gilt als Begründer des Naturheilverfahrens) firmieren, die Klägerin als „Hufelandklinik für ganzheitliche immunbiologische Therapie“, die Beklagte als „Hufeland Krankenhaus Bad Langensalza“, die zuvor schon lange Jahre als „Kreiskrankenhaus Christoph Wilhelm Hufeland“ bekannt gewesen sei, streiten um die Domain hufeland.de, deren Inhaberin seit 1999 die Beklagte ist.

Die Klägerin, die seit 1993 auch die Marke „Hufeland“ registriert hat, ist der Ansicht, ihr stünden die älteren und besseren Rechte an der Domain zu. Dieser Ansicht hat das LG Mannheim entsprochen und der Klage statt gegeben. Das von der Beklagten angerufene OLG Karlsruhe (Urteil vom 09.10.2002, Az.: 6 U 17/02) bestätigte die Mannheimer Entscheidung und wies die Berufung zurück. Das OLG in Karlsruhe befasste sich in seiner Entscheidung auch mit der Frage, wie Kennzeichenrechte der Bundesrepublik und der Beitrittsgebiete zueinander stehen. Das Gericht ging davon aus, dass beiden Kennzeichnungen im Namen dieselbe Priorität zukomme, die auf den Zeitpunkt der Einheit Deutschlands datiere:

„Zu diesem Zeitpunkt erweiterte sich der räumliche Schutzbereich eines Kennzeichens von originärer Unterscheidungskraft für ein Unternehmen, dessen Geschäftsbetrieb seiner Art nach keinen örtlichen oder regionalen Beschränkungen unterliegt, von Rechts wegen auf das gesamte (neue) Bundesgebiet“. Damit ging das Gericht von einer identischen Priorität beider Kennzeichen aus. Da nun aber die Klägerin bundesweit agiere, die Beklagte jedoch nur regional, schloss das OLG Karlsruhe, dass sich der Schutzbereich auch entsprechend entfalte. Das habe Folgen für die Nutzung der Domain hufeland.de. Diese sei bundesweit abrufbar und entspreche damit einer bundesweiten Kennzeichennutzung, womit die Rechte der Klägerin verletzt würden. Folglich habe die Klägerin einen Unterlassungsanspruch.

Der BGH, der das Urteil des OLG Karlsruhe aufhob, knüpft nicht so sehr an der Abrufbarkeit der Domain an, sondern an der tatsächlichen regionalen Entfaltung der Domain-Inhaberin. Dies ist aus der Entscheidung soco.de (BGH, Urteil vom 22.07.2004, Az.: I ZR 135/01) bereits bekannt, wobei da zwei regionale Anbieter, die an ganz verschiedenen Orten tätig sind, um die Domain soco.de stritten. Im Streit um hufeland.de sieht der BGH zunächst eine Gleichnamigkeit zwischen den Parteien und hält an dem Prinzip „first come, first served“ fest. Doch sieht er hier eine „Gleichgewichtslage“, die nicht gestört werden dürfe. Eine Störung träte ein, wenn die Domain-Inhaberin ihren bisher regional begrenzten Tätigkeitsbereich ausdehnte. In der Registrierung und Nutzung der Domain allerdings liegt diese Ausweitung noch nicht.

Man fragt sich allerdings, worin eine Ausweitung liegen könnte, und wo die Grenzen sind, an denen das Gleichgewicht kippt; reicht die Hinzunahme einer zweiten Region, die Ausbreitung auf das gesamte Bundesland oder – wie im Fall soco.de vom BGH formuliert – mit einer Überschreitung der Wirkungskreise, was allerdings hier bereits der Fall wäre. Und es fragt sich auch, welches Gleichgewicht der BGH genau meint. Es steht zu hoffen, dass der BGH in seinen Entscheidungsgründen diese Fragen beantwortet oder zumindest konturiert, was er meint.

Die Entscheidung des OLG Karlsruhe findet man unter:
> http://www.jurpc.de/rechtspr/20030111.htm

Die Entscheidung soco.de des BGH findet man unter:
> http://www.jurpc.de/rechtspr/20050019.htm

Lesenswert auch die Entscheidung printerstore.de des OLG Köln:
> http://www.bonnanwalt.de/entscheidungen/OLG-Koeln6U207-00.html

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: bundesgerichtshof.de, eigene Recherche

WM 2006 – Freifahrtschein für Domains?

Schon lange vor der kommenden Fußballweltmeisterschaft hier in Deutschland waren alle gängigen Domains gegrabbt. Die vorausschauenden Inhaber der Domains haben nicht lange gefackelt. Doch dann fingen die Probleme an: Sind „WM 2006“ oder „Fußballweltmeisterschaft 2006“ geschützte Zeichen?

Rechtsanwalt Fabian Reinholz berichtet, dass die Bemühungen der FIFA, entsprechende Marken anzumelden, gescheitert sind. Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) lehnte entsprechende Anträge ab, weil ein Freihaltebedürfnis besteht. Laut § 8 Absatz 2 MarkenG sind Marken von der Eintragung ausgeschlossen, wenn sie unter anderem (Ziffer 3) „ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die im allgemeinen Sprachgebrauch oder in den redlichen und ständigen Verkehrsgepflogenheiten zur Bezeichnung von Waren und Dienstleistungen üblich geworden sind“. Dieser Vorgabe des deutschen Gesetzgebers unterliegt auch die FIFA, zumindest solange die Weltmeisterschaft in Deutschland stattfindet.

Und da über die Aussichten für die kommende „WM 2006“ überall berichtet und gesprochen wird, können auch Domain-Inhaber zunächst einmal aufatmen. Allerdings ist die Sache noch nicht ganz dingfest: wie Reinholz weiter mitteilt, werden in letzter Instanz noch entweder das Bundespatentgericht oder der Bundesgerichtshof darüber zu entscheiden haben. Aber „dass die Gerichte zugunsten der FIFA entscheiden, ist unwahrscheinlich.“

Die Domain WM2006.de hat sich schon vor langem ein Schlauberger besorgt und bietet darauf einen Überblick über die im Jahr 2006 stattfindenden Weltmeisterschaften an, mit dem Schwerpunkt Fußball-WM und weiterführenden Links zu den maßgebenden, die Fußball-WM begleitenden Internetseiten. Auch die Domain WM-2006.de ist registriert, nur erreicht man da niemanden. Woran liegts? Sie gehört dem DFB.

> http://www.wm2006.de

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: lawraw.de, eigene Recherche

Chenas Shopping-Trip – Acht auf einen Streich

Chris Chena hat wieder zugeschlagen und ordentlich Domains eingekauft. Diesmal hat der Paraguayer gleich acht Domains hochpreisig erworben, die er alle auch wie gewohnt selbst, beziehungsweise durch sein Unternehmen, nutzen will. Ganz vorne stehen paraguay.com und cheapgas.com zu jeweils US$ 150.000,- (ca. EUR 123.205,-). Um erstere hat er zwei Jahre lang mit dem Inhaber verhandelt. Darüber hinaus kaufte er weitere sechs spanische Domains aus einer Hand.

Aber auch im deutschsprachigen Bereich sind treffliche Domain-Geschäfte zu vermelden. Der Jahreszeit angemessen erzielt eis.de gute EUR 15.990,-, gefolgt von wellness24.de für EUR 9.500,- und komdirekt.de für EUR 5.000,-. Etwas abseits steht die .com-Domain begleitagentur.com zum Preis von US$ 2.451,- (ca. EUR 2.015,-).

Andere Länderendungen stehen dem kaum nach. Die schwedische Domain toys.se spielte EUR 11.000,- ein, die österreichische Webadresse fotos.at motivierte zur Zahlung von EUR 9.000,-. Bingo.it ploppte bei hervorragenden EUR 19.000,-. In Kanada kam 2x.cn auf US$ 7.500,- (ca. EUR 6.160,-), in Großbritannien gab es für die Adresse henparty.co.uk nette GBP 4.000,- (ca. EUR 6.035,-) und architecturejobs.co.uk zu EUR 5.000,-. Schließlich kamen noch zwei Exoten dazu: austria.cc mit EUR 5.000,- und webcam.ws mit US$ 1.300,- (ca. EUR 1.070,-).

Beste Preise gab es diesmal wieder bei den alten gTLDs .net und .org: skincare.net strich EUR 8.200,- ein, an wallpaper.org gingen EUR 7.000,-, hra.net erholte sich mit US$ 5.750,- (ca. EUR 4.720,-), surplus.org brachte einen Bonus von US$ 2.100,- (ca. EUR 1.725,-) und professors.net schlaumeierte mit schlappen US$ 1.400,- (ca. EUR 1.150,-).

Aber auch die neuen gTLDs boten markante Preise: marketing.biz lag gut mit EUR 3.900,-, tunis.info folgte mit US$ 3.250,- (ca. EUR 2.670,-), 123.info kam auf EUR 1.800,- und vers.info erzielte noch EUR 1.250,-. Die günstigeren Verkäufe waren:

jixy.info – EUR 500,-
corporations.biz – US$ 553,- (ca. EUR 455,-)
calendar.biz – US$ 450,- (ca. EUR 370,-)
v4u.info – EUR 350,-
esteban.info – US$ 350,- (ca. EUR 285,-)
domainhosting.info – EUR 325,-
merchants.biz – US$ 300,- (ca. EUR 245,-)

Die weiteren sechs von Chris Chenas großem Domain-Deal sind:

empleo.com – US$ 70.000,- (ca. EUR 57.495,-)
universidad.com – US$ 45.000,- (ca. EUR 36.960,-)
ventas.com – US$ 40.000,- (ca. EUR 32.855,-)
telefonos.com – US$ 40.000,- (ca. EUR 32.855,-)
mensajes.com – US$ 30.000,- (ca. EUR 24.640,-)

Alle Domains will er ordentlich erschließen, weil das letztlich mehr einbrächte, als sie einfach zu parken, sagte er gegenüber dnjournal.com.

Weiter interessante Domain-Verkäufe waren:

drumsets.com – US$ 50.000,- (ca. EUR 41.070,-)
petworld.com – US$ 30.000,- (ca. EUR 24.640,-)
cartas.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 20.535,-)
moritz.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 16.425,-)
animemovies.com – US$ 19.138,- (ca. EUR 15.720,-)
onenightinparis.com – US$ 13.800,- (ca. EUR 11.335,-)
spamradar.com – EUR 8.900,-
domainmarketplace.com – US$ 10.200,- (ca. EUR 8.375,-)
ad1.com – US$ 4.550,- (ca. EUR 3.735,-)
clubbed.com – US$ 3.411,- (ca. EUR 2.800,-)
tyd.com – US$ 2.400,- (ca. EUR 1.970,-)

Weitere getätigte Domain-Verkäufe finden Sie unter:
> http://www.domain-spielgel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de

Agenda – 2. ICANN-Meeting in Luxemburg

Nur noch wenige Tage vergehen bis zum zweiten ICANN-Meeting in diesem Jahr: Vom 11. bis 15. Juli 2005 lädt ICANN nach Luxemburg-Stadt in Luxemburg. Wie immer dürfen alle Interessierten an dem Meeting teilnehmen, sei es persönlich vor Ort, via Mailinglist oder per WebCast.

Ab Samstag, den 9. Juli 2005, tagt zunächst das Government Advisory Committee (GAC), ehe dann am Montag das eigentliche Meeting beginnt. Am ersten Tag treffen sich die einzelnen Gruppierungen, unter anderem die ccNSO (The Country Code Names Supporting Organization), die in zwei regionale Organisationen, der Asia Pacific Top Level Domain Association (APTLD) und der The Council of European National TLD Registries (CENTR) aufgeht. Ihre Agenda für das Meeting schauen wir uns näher an.

Die ccNSO ist eine Einrichtung nach den Statuten von ICANN, die die Interessen der Verwaltungen der Länderkennungen vertritt. Ihre Agenda liegt schon offen: Nach dem Rechenschaftsbericht am Vormittag wird man am frühen Nachmittag die Frage der an ICANN zu leistenden Gebühren debattieren und wie die Gebührenpflicht unter den TLD-Verwaltungen verteilt werden soll.

Weiteres Thema der ccNSO ist die Vorbereitung für den nächsten WSIS (World Summit ob the Information Society) im November in Tunis, eine von der UNO ins Leben gerufene Institution beziehungsweise eine Veranstaltung der WGIG, bei der die Belange der Informationsgesellschaft diskutiert werden. WGIG steht für „Working Group of Internet Governance“. Sie erarbeitet für die WSIS im November Vorschläge, wie eine Kontrolle oder Regierung des Internet aussehen könnte und welchen Einfluss staatliche Institutionen (Regierungen) haben sollen. Und genau an dieser Stelle wird es spannend, weil die Interessen von ICANN und ccNSO hier wohl von einander abweichen. Erst am 14. Juni 2005 hatte ICANN-Präsident Paul Twomey in Genf gegenüber ccNSO zum Ausdruck gebracht, dass – trotz der Legitimierung von ICANN durch die US-Regierung – kein Anlass zur Änderung der Verhältnisse und also der Position von ICANN als „Internetregierung“ bestehe. Die US-Regierung habe ihre Position gegenüber ICANN in den vergangenen drei Jahren nicht ausgenutzt. Die ccNSO im Gegensatz dazu arbeitet daran, mehr Einfluss auf die Entwicklung des Internets und somit auf ICANN zu erlangen, und so das „Eingriffsmonopol“ der USA zu brechen. Dieses wichtige Thema wird also auch im Juli in Luxemburg für reichlich Gesprächsstoff sorgen.

Am späteren Nachmittag bespricht man bei der ccNSO Fragen die IANA (Internet Assigned Numbers Authority) betreffend, die einmal Vorgängerin von ICANN war und die Geschicke des Internet bestimmte, nun aber wesentlich die Aufgabe hat, die Verteilung der IP-Adressen zu organisieren. Den 1. Tag beschließt dann die Wahl neuer Vertreter der ccNSO im ICANN-Board. Am 12. Juli 2005 werden zahlreiche weitere Themen bei parallel laufenden Versammlungen der ccNSO besprochen und zum Schluss eine Zusammenfassung der Diskussionen erstellt. Am Folgetag trifft sich dann der Vorstand der ccNSO zu einem Treffen.

Das ICANN-Meeting vom 11. bis 15. Juli 2005 wird im Luxemburger Internationalen Handels- und Konferenzcenter (LuxExpo) abgehalten. Ein Shuttle-Service zu den Hotels wird eingerichtet.

Weitere Informationen finden Sie unter:
> http://www.icann.lu
> http://www.luxexpo.lu
> http://www.icann.org/meetings/luxembourg/
> http://www.ccnso.org
> http://www.iana.org/

Die Rede von Paul Twomey findet man unter:
> http://www.icann.org/announcements/ICANN-WGIG-statement-14jun05.pdf

Quelle: icann.org, eigene Recherche

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