Themen: .eu (dotEU) – EURid beginnt mit Akkreditierung | Generalversammlung – Meuterei bei der DENIC? | .net-Verwaltung – VeriSign setzt sich durch | Statistik – weltweit 76,9 Mio. Domains | OLG Hamm – Wende in der Treuhand-Rechtsprechung? | Update Center – Warnung vor Domain-Betrügern | netpoker.com – Käufer zahlt US$ 80.000,- | Luxemburg – 2. ICANN-Meeting
.eu (dotEU) – EURid beginnt mit Akkreditierung
Voll auf Kurs liegt die neue europäische Top Level Domain .eu (dotEU): wie Verwalter EURid bekanntgab, startet am heutigen Donnerstag die Akkreditierung der ersten .eu-Registrare. Treten keine unvorhergesehenen Verzögerungen mehr ein, kann die Sunrise Period wie geplant im 4. Quartal 2005 beginnen.
Die Registrierung von .eu-Domains folgt dem klassischen Registry-Registrar-Konzept: ähnlich wie im Fall von .de werden sämtliche .eu-Domains zentral bei EURid in Brüssel verwaltet (Registry). Diese Funktion ist streng zu unterscheiden von der Tätigkeit als Domain-Registrar: Unternehmen wie 1&1 oder die united-domains GmbH übernehmen im Auftrag des Kunden als Domain-Registrar (im EU-Deutsch auch Registrierstellen genannt) die Anmeldung der Domain bei der Vergabestelle EURid. Eine Registrierung von Domains direkt bei EURid ist – im Gegensatz zu DENICdirekt, dem allerdings vergleichsweise und bewusst teueren Angebot der DENIC – nicht möglich.
Um später .eu-Domains anbieten zu können, müssen sich die Registrare zunächst bei EURid akkreditieren. Erst dann können sie auf die automatischen Registrierungssyteme zugreifen und diese benutzen. Das Verfahren für die Zulassung muss nach den Vorgaben der Verordnung Nr. 874/2004 vom 28. April 2004 objektiv, transparent und nicht diskriminierend sein, und effektive und faire Wettbewerbsbedingungen gewährleisten. Im Klartext muss jeder potentielle Registrar eine umfangreiche schriftliche Vereinbarung mit EURid unterzeichen, in der die einzelnen Rechte und Pflichten geregelt sind. So ist den Registraren etwa gestattet, Domains zum eigenen Gebrauch zu registrieren; „Lagerhaltung“ ist jedoch untersagt. Ferner muss jeder Registrar eine unverzinste Vorauszahlung in Form einer Pauschalgebühr von mindestens EUR 10.000,00 leisten.
Geht es nach dem aktuellen Zeitplan, steht nach Beginn der Akkreditierung einer der wohl wichtigsten Schritte unmittelbar bevor: noch im Juni soll die erste Vorabveröffentlichung der lang erwarteten detaillierten Registrierungrichtlinien erfolgen.
Ein dotEU-Factsheet koennen Sie hier kostenlos downloaden:
> http://www.eu-domains.info
Markeninhaber können sich hier unverbindlich in eine Interessentenliste für dotEU eintragen:
> http://www.dotEU.info/sunrise/
Kostenlose .eu-Vormerkungen z. B. unter:
> http://www.united-domains.de/eu-domain/
Quelle: eigene Recherche
Generalversammlung – Meuterei bei der DENIC?
Vor einer Art „Showdown“ steht die deutsche Domain-Verwaltung DENIC e.G.: am 5. Juli 2005 treffen sich die Mitglieder im Arabella Sheraton Congress Hotel in Frankfurt-Niederrad zu einer ausserordentlichen Generalversammlung. Hauptkritik aus den Reihen der Genossen: mangelnde Transparenz bei Entscheidungen.
Im Mittelpunkt der ausserordentlichen Generalversammlung steht die Abwahl des fünfköpfigen Aufsichtsrates unter Vorsitz von Sebastian von Bomhard. Auslöser der Sondersitzung ist ein Antrag von Wilfried Haug vom Stuttgarter DENIC-Mitglied Headlight Housing, der anlässlich der letzten Generalversammlung vom 13. Mai 2005 heftige Kritik am DENIC-Vorstand unter Leitung von Sabine Dolderer geübt hatte, und dabei insbesondere den Vorwurf mangelnder Transparenz bei Entscheidungen der DENIC sowie die fehlende Informationspolitik erhoben hatte. Entzündet hat sich der Streit nicht zuletzt an der gescheiterten .net-Bewerbung, um die die DENIC bis zuletzt ein Geheimnis gemacht hatte, wohl auch, weil man befürchtete, andernfalls die eigenen Chancen zu gefährden. Die Kosten der Bewerbung, insbesondere für die nicht ganz billige Einschaltung des Consulting-Unternehmens Accenture, bleiben letztlich jedoch an den DENIC-Genossen hängen.
Von einer „Krise der DENIC“ zu sprechen, ginge dennoch zu weit; gleichwohl hat die aktuelle Diskussion mächtig Staub aufgewirbelt. Bereits seit geraumer Zeit beschäftigt sich der DENIC-Vorstand mit der strategischen Neupositionierung der weltweit grössten Länderdomainverwaltung. Da man in Deutschland langsam an die Grenzen stösst und zum Beispiel die Domain-Zahlen nicht ins Unendliche steigen, trat die DENIC mit dem Projekt NASA (.net Application and Strategic Alternatives) an, um im Konzert der Großen mitzuspielen. Es gilt daher, die Weichen für die Zukunft zu stellen. Doch auch dieser Kurs steht jetzt zur Debatte, und es bleibt abzuwarten, wie man die Situation bewältigt.
Trotz aller Kritik einig ist man sich übrigens in der für die Internet-Community wohl wichtigsten Frage: in technischer Hinsicht leistet die DENIC ganz hervorragende Arbeit.
Weitere Informationen unter:
> http://www.denic.de
> https://forum.denic-agv.de
Quelle: intern.de, eigene Recherche
.net-Verwaltung – VeriSign setzt sich durch
Am Ende war es ein offenes Geheimnis: die Verwaltung der generischen Top Level Domain .net bleibt noch mindestens weitere sechs Jahre in den Händen von Domain-Gigant VeriSign Inc. Die deutsche Domain-Verwaltung DENIC e.G., die sich ebenfalls um .net beworben hatte, kann sich nach Protesten zwar noch verbessern, muss sich aber am Ende mit Platz drei unter den insgesamt fünf Bewerbern trösten.
Kurz und knapp gab ICANN am vergangenen Mittwoch bekannt, dass der alte Verwalter VeriSign Inc. auch künftig und jedenfalls bis zum Jahr 2011 die technische Oberhand über .net behält. Gründe für die Entscheidung sucht man vergeblich. Zwar heisst es in einer Presseerklärung, man habe den Telcordia-Report, Meinungen der Internet-Community und die Bestimmungen des neuen Vertrages ausgewertet; doch gerade nach der zum Teil heftigen Kritik aller Bewerber am Telcordia-Report hätte man sich ein sorgsam begründetes Urteil gewünscht. Statt dessen hat ICANN eine 25seitige Zusammenfassung des gesamten Ausschreibungsverfahrens veröffentlicht, an deren Ende Telcordia zu einzelnen Kritikpunkten der Bewerber nach Veröffentlichung des ersten Berichts nochmals Stellung bezieht.
Und dort findet sich überraschendes. So muss Telcordia einräumen, dass man bei VeriSigns Datensicherungszentrum genauer hätte hinsehen können. Genugtuung dürfte vor allem aber bei der DENIC herrschen: aufgrund einer Falscheinschätzung eines Datenbank-Produkts revidiert Telcordia sein ursprüngliches Urteil. Am insgesamt bescheidenen Gesamtabschneiden ändert sich jedoch wenig; die DENIC rutscht gerade mal auf Platz drei vor und verdrängt so .info-Verwalter Afilias auf Platz vier.
Der aktuelle .net-Vertrag, der VeriSign nach Expertenschätzung jährlich etwa US$ 25 Mio. eingebracht hat, endet zum 30. Juni. Details des neuen .net-Vertrages werden in den kommenden Wochen erarbeitet. Für die Internet-Nutzer ändert sich ohnehin nichts: selbst das theoretische Risiko, das mit einem Registry-Wechsel verbunden ist, ist mit der Entscheidung zu Gunsten von VeriSign entfallen.
Eine Zusammenfassung der Ausschreibung finden Sie unter:
> http://www.14h.de/4115
Quelle: icann.org, ecommercetimes.com, eigene Recherche
Statistik – weltweit 76,9 Mio. Domains
Die Gesamtzahl aller weltweit registrierten Domain-Namen ist nach Angaben des „Quarterly Domain Name Industry Brief“ von Ex-Monopolist VeriSign Inc. zum 31. März 2005 auf ein Allzeithoch von 76,9 Millionen angestiegen. Gegenüber dem Vorquartal stiegen die Registrierungen damit nochmals um fast acht Prozent an.
Die generische Top Level Domain .com kann erwartungsgemäß ihre Spitzenposition mit bald 40 Millionen Domains behaupten. Aktuell enden 47 Prozent aller Internet-Adressen auf die Endung .com. Zweitwichtigste generische Top Level Domain bleibt .net mit sieben Prozent aller Registrierungen. Nach Angaben von VeriSign kommen allein bei .com und .net Monat für Monat durchschnittlich 1,6 Millionen neuer Adressen hinzu. Als das Hauptmotiv für die Vielzahl an neuen Domains vermutet VeriSign die Schaltung neuer Webpräsenzen, um mit der dort veröffentlichten Bannerwerbung über so genanntes Pay-per-click Geld zu verdienen. Besonders erfreulich ist ferner, dass die so genannte „renewal rate“, also die Zahl all jener Domain-Registrierungen, die vom Inhaber zum Ende einer Abrechnungsperiode verlängert werden, auf ein historisches Hoch von 75 Prozent angestiegen ist. Dies verdeutlicht, dass Domains kein Wegwerf-Produkt sind, sondern aktiv genutzt werden.
Bei den Länderkürzeln (ccTLDs) führt unangefochten .de mit elf Prozent aller Domain-Registrierungen. Zusammen mit der britischen Endung .uk versammelt die deutsche Länder-Domain damit fast die Hälfte aller ccTLDs. Von den insgesamt etwa 240 ccTLDs verbuchen übrigens allein die Top Ten 71 Prozent für sich; hier herrscht also noch erhebliches Wachstumspotential. Aus europäischer Sicht überraschend ist, dass sich Argentinien (.ar), Brasilien (.br) und Japan (.jp) unter den Top Ten der ccTLDs etabliert haben. Freilich sind die Zahlen relativ: weder .ar noch .br kommen jeweils auf über eine Million Domains.
Insgesamt bleiben die Marktchancen rosig: im ersten Quartal 2005 erblickten mehr als 6,7 Millionen neuer Domains das Licht der Online-Welt – und ein Ende ist nicht abzusehen.
Den „Quarterly Domain Name Industry Brief“ finden Sie hier:
> http://www.verisign.com/domainbrief
Quelle: verisign.com, eigene Recherche
OLG Hamm – Wende in der Treuhand-Rechtsprechung?
Das OLG Celle setzte mit der grundke.de-Entscheidung den ersten Stein. Das LG Hamburg zementierte die Sache mit dem müller.de-Urteil. Nun reisst das OLG Hamm mit einer aktuellen Entscheidung das wacklige Gebäude wieder ein. Die Rede ist vom Treuhandmodell für Domain-Inhaber.
In einem Streit vor dem Landgericht Paderborn (Urteil vom 01.12. 2004, Az.: 3 O 300/04), der in zweiter Instanz vor das Oberlandesgericht Hamm (Urteil vom 25.04.2005, Az.: 13 U 15/05) ging, begehrte der Inhaber eines Namens vom Inhaber der entsprechenden Domain die Freigabe derselben, weil der Inhaber nicht Träger des Namens sei und deshalb sein Namensrecht verletze. Der Domain-Inhaber hielt dem entgegen, er habe die Domain im Auftrage seines gleichnamigen Schwagers registrieren lassen. Dieser beabsichtige, unter der Domain einen Internetauftritt für seine Kfz-Reparaturwerkstatt zu entwickeln.
Das LG Paderborn begründete die Klageabweisung kurz und knapp unter Hinweis auf gängige Literaturmeinung, wonach das Namensrecht als Ausfluß des allgemeinen Persönlichkeitsrechts grundsätzlich nicht übertragbar sei. Allerdings könne der Namensträger einem anderen gestatten, seinen Namen zu benutzen. Dadurch werde der Berechtigte zwar nicht Inhaber eines Namensrechts. Er könne aber zur Geltendmachung der Rechte des Namensträgers ermächtigt werden und dürfe sich Dritten gegenüber auf die Priorität des von ihm benutzten Rechts berufen.
Dieser Einschätzung schloss sich nun auch das Instanzgericht OLG Hamm an. Es musste sich aber in seinem Urteil auch mit der Entscheidung des OLG Celle zur Domain grundke.de auseinandersetzen und erklärte, es habe bereits Zweifel, ob der Argumentation aus Celle beizutreten sei. Aber in Hamm hielt man sich dabei nicht länger auf, da beide Sachverhalte letztlich nicht identisch sind. Im zu entscheidenden Fall verwaltet der Domain-Inhaber die Domain nicht für irgendeinen Träger des Namens treuhänderisch, sondern im persönlichen Verhältnis, von seinem Schwager beauftragt. Im Fall der Domain grundke.de hingegen stand das Eigeninteresse des Treuhänders im Vordergrund. Auf einen Nenner gebracht, heißt es unter Verweis auf die frühere Entscheidung des Gerichts über die Domain veltins.com: „Der Treuhänder hat keine schlechtere Position bei der Ausübung von Abwehransprüchen als der Treugeber, für den er die Rechtsposition letztlich ausübt.“
Abschließend liess das Gericht keine Revision zu, da die Rechtslage keine grundsätzliche Bedeutung habe und die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung keine Entscheidung erfordere. Die Entscheidung ist noch nicht online abrufbar.
Wie ist demnach zukünftig mit der treuhänderischen Verwaltung von Domains umzugehen? Die Frage bleibt letztlich offen. Das OLG Hamm zweifelt die Entscheidung des OLG Celle an – berechtigterweise. Aber das Gericht führt seine Zweifel nicht weiter aus, sondern erklärt, es liege ein anderer Sachverhalt vor. Wie das OLG Celle mit diesem Sachverhalt umgegangen wäre, lässt sich nicht sagen, doch vermutlich würde es diese Differenzierung nicht vorgenommen haben. So muss man weiter vorsichtig bei der treuhänderischen Verwaltung von Domains für berechtigte Dritte sein. Man wird nicht darauf vertrauen können, dass alle Gerichte bei einer persönlichen Beauftragung des Treuhänders dem OLG Hamm folgen werden.
Die Entscheidung des OLG Celle zu grundke.de findet man unter:
> www.14h.de/4129
Die Entscheidung des LG Hamburg zu müller.de findet man unter:
> http://www.jurpc.de/rechtspr/20050068.htm
Ausführliche Artikel zur grundke.de-Entscheidung findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/magazin/article.php?id=304
> http://www.domain-recht.de/magazin/article.php?id=278
> http://www.netlaw.de/beitraege/2004/strohmann.htm
Informationen zum müller.de-Urteil des LG Hamburg unter:
> http://www.domain-recht.de/magazin/article.php?id=451
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de
Quelle: RA Andy Bender (kanzlei-mbk.de), eigene Recherche
Update Center – Warnung vor Domain-Betrügern
Ein bisher unbekanntes „Domain Update Center“ versucht aktuell, per Spammails Domain-Inhaber zum überteuerten Kauf von Domains zu überreden. Dabei nutzen die Betrüger eine offiziell aussehende eMail, die „IN ACCORDANCE WITH THE UNITED STATES LEGAL CODE“ übertitelt ist.
In der nur vermeintlich hochoffiziellen eMail unterbreitet das „Domain Update Center“, 9251-8 Yonge Street Suite 968, Richmond Hill, ON L4C 9T3, ein Angebot zum Kauf einer Domain, die ins Domain-Portfolio des jeweils Angeschriebenen passt. Das ist im Grunde sehr aufmerksam; liest man aber die dringlich formulierte eMail durch und schaut man sich den Preis an, wird der betrügerische Gestus deutlich.
Zunächst wird der Adressat mit Gesetzesauszügen konfrontiert, die unter anderem auch auf die UDRP verweisen. Dann folgt der Hinweis, dass der Adressat, wenn er dem Absender nicht unverzüglich antwortet, eine Domain verlieren wird – deren Inhaber er gar nicht ist! Die angebotene Domain entspricht Domains, die der Adressat bereits registriert hat, nur weist sie eine andere Domain-Endung auf. Der Adressat darf abschließend eine Bestellung der Domain vornehmen, wobei diese zum weit überhöhten Preis angeboten wird.
Wie zu erwarten, ist die nach einer Google-Suche gefundene Internetadresse des „Domain Update Center“ nicht erreichbar. Wer sich wirklich hinter dem „Schnäppchenangebot“, bei dem man beispielsweise eine .info-Domain für US$ 50,- im Jahr registrieren kann, verbirgt, ist nicht bekannt. Wir können nur abraten, auf derartige eMails zu antworten. Am besten ist es, sie gleich zu löschen. Allerdings kann man sie auch als Anreiz verwenden, die im Portfolio noch fehlende Domain zu registrieren – aber bitte bei einem seriösen Registrar zum marktüblichen Preis.
Quelle: eigene Recherche
netpoker.com – Käufer zahlt US$ 80.000,-
Die Durchschnittspreise scheinen zur Zeit zu steigen. In der vergangenen Domain-Woche lag netpoker.com zu US$ 80.000,- (ca. EUR 65.145,-) deutlich vorne, gefolgt von vier Domains, die für mehr als EUR 20.000,- gehandelt wurden.
Auf dem deutschen Domain-Markt tut sich wenig spektakuläres: Pferderennen.de erzielte immerhin US$ 4.000,- (ca. EUR 3.260,-). In anderen Ländern sieht es aber gewiss nicht besser aus: Die Endung von Laos, die als Kürzel der Stadt Los Angeles vermarktet wird, verzeichnet mit properties.la zu EUR 300,- einen der wenigen Verkäufe. Bei dotUS gab es mit ivoice.us für US$ 500,- (ca. EUR 405,-) kein Anzeichen für eine Besserung.
Die generischen Domain-Endungen sind allenthalben zurückhaltend: with.net brachte es auf US$ 1.550,- (ca. EUR 1.260,-). Die neuen gTLDs bieten zunächst mit stupid.biz für EUR 850,- und sportwetten.biz für EUR 850,- nichts aufregendes. Doch gesellt sich shihna.name für US$ 800,- (ca. EUR 650,-) hinzu. Jeder einzelne .name-Deal hebt die Stimmung und zeigt höheres Niveau als die weiteren .biz-Verkäufe: phone-book.biz ging für EUR 750,-, cyber.biz zu US$ 620,- (ca. EUR 505,-) und gpf.biz für US$ 450,- (ca. EUR 365,-).
Bei den sonstigen .com-Domains hatten sich einige Toppreise eingeschlichen. Dem netpoker.com-Deal folgen freecellphone.com für satte EUR 50.000,-, textmessage.com zu leicht verständliche US$ 35.000,- (ca. EUR 28.500,-), searching.ca für findige US$ 31.500,- (ca. EUR 25.650,-) und dann auch noch truehd.com für US$ 25.000,- (ca. EUR 20.360,-). Weiter wurde ein kleines Paket zu US$ 22.000,- (ca. EUR 17.915,-) geschnürt mit den Drei-Zeichen-Domains iaf.com, smf.com und khk.com.
Außerdem sind folgende Domain-Verkäufe erwähnenswert, unter denen sich ganze fünf weitere Drei-Zeichen-Domains finden:
downing.com – US$ 18.000,- (ca. EUR 14.660,-)
qualitynet.org – US$ 15.000,- (ca. EUR 12.215,-)
loanrefinancing.com – US$ 14.750,- (ca. EUR 12.010,-)
penpalsanddating.com – GBP 5.000,- (ca. EUR 7.505,-)
bedhead.com – US$ 9.000,- (ca. EUR 7.330,-)
cash360.com – US$ 6.250,- (ca. EUR 5.090,-)
omu.com – US$ 5.700,- (ca. EUR 4.640,-)
lads.com – US$ 5.320,- (ca. EUR 4.330,-)
cjd.com – US$ 5.200,- (ca. EUR 4.235,-)
slv.com – US$ 5.100,- (ca. EUR 4.155,-)
gne.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.070,-)
woop.com – EUR 3.100,-
ppz.com – US$ 3.128,- (ca. EUR 2.545,-)
Weitere getätigte Domain-Verkäufe finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de
Quelle: domainjournal.com, sedo.de
Luxemburg – 2. ICANN-Meeting
ICANNs zweites Meeting in diesem Jahr steht kurz bevor. Vom 11. bis 15. Juli 2005 lädt ICANN nach Luxemburg-Stadt in Luxemburg. Wie immer dürfen alle Interessierten an dem Meeting teilnehmen, sei es persönlich vor Ort, via Mailinglist oder per WebCast.
Die Agenda steht zwar im Detail noch nicht fest, aber der Rahmen bleibt ja doch immer der Gleiche. So trifft sich bereits ab Samstag, den 9. Juli 2005 das Government Advisory Committee (GAC), ehe dann am Montag die eigentliche Tagung beginnt. An diesem ersten Tag treffen sich die einzelnen Gruppierungen, die gTLD Registries, die Registrare, die Interessengruppe für geistiges Eigentum und andere, sowie natürlich die Vertreter der country code Top Level Domain Verwalter.
Das ICANN-Meeting vom 11. bis 15. Juli 2005 wird im Luxemburger Internationalen Handels- und Konferenzcenter (LuxExpo) abgehalten. Ein Shuttle-Service zu den Hotels wird eingerichtet.
Weitere Informationen finden Sie unter:
> http://www.icann.lu
> http://www.luxexpo.lu
> http://www.icann.org/meetings/luxembourg/
Quelle: eigene Recherche