Newsletter-Ausgabe #263: Juni 2005

Themen: .xxx – Sperrbezirk statt Rotlichtviertel? | TLDs – Neues von .travel, .mobi und .kids.us | Statistik – .us in der Krise? | aladon.de, die II. – Urteil veroeffentlicht | porker.com – Schwein gehabt fuer US$ 155.000,- | Auszeichnung – Sedo gewinnt Internet-Awards | Chaos Control 2005 – IT-Symposium in Wien

.xxx – Sperrbezirk statt Rotlichtviertel?

Die Meldung verbreitete sich rund um den Globus wie ein Lauffeuer: wie zahlreiche Online-Medien berichten, soll die Internet-Regierung ICANN mit .xxx eine neue Top Level Domain fuer den Rotlichtbereich des Internets eingefuehrt haben. Doch wie so oft lohnt ein zweiter Blick.

In einer Presseerklaerung gab ICANN am 01. Juni bekannt, dass die Verhandlungen um die Einfuehrung der Erotik-Domain .xxx in die naechste Runde gehen, und dort nun technische wie kommerzielle Detailfragen diskutiert werden. Bewerber fuer die neue Domain-Endung ist die in Florida ansaessige ICM Registry Inc.; als Zielgruppe fuer .xxx hat ICM in seinen Bewerbungsunterlagen die „adult-entertainment community“ im Internet ausgemacht – also alle Anbieter von Informationen, Dienstleistungen und Produkten aus dem Erotik-Bereich. Sollte man den Zuschlag erhalten, will ICM die .xxx-Domains als reine Second Level Domains vergeben. Die Registrierung soll grundsaetzlich fuer jedermann moeglich sein; als Registrierungsgebuehr ist ein Betrag von US$ 60,- (umgerechnet ca. EUR 50,-) pro Jahr und Domain aufwaerts im Gespraech, und damit deutlich ueber den Preisen von .com-, .net- oder .de-Domains.

Doch noch ist offen, ob .xxx ueberhaupt kommt. In der oeffentlichen Diskussion ausgeblendet wird jedoch vor allem der Umstand, dass .xxx zu den so genannten „sponsored TLDs“ zaehlt. Der Sponsor der Bewerbung, die gemeinnuetzige „International Foundation for Online Responsibility“ (IFFOR) mit Sitz in Kanada, macht also Vorgaben, die vom Inhaber einer .xxx-Domain erfuellt werden muessen. So soll sichergestellt sein, dass Minderjaehrige keinen Zugriff auf ein .xxx-Angebot haben; ferner sollen Massnahmen zum Schutz vor und dem Kampf gegen Kinderpornographie und Kindesmissbrauch getroffen werden. Im uebrigen findet eine inhaltliche Pruefung der Webangebote jedoch nicht statt.

Wer aber meint, damit alle Schmuddelangebote in einem virtuellen Rotlichtviertel versammeln zu koennen, irrt: Die Registrierung unter .xxx erfolgt auf rein freiwilliger Basis, hat also auf einschlaegig bekannte Angebote unter anderen Top Level Domains keinen Einfluss. Abgesehen von den recht ueppigen Registrierungsgebuehren duerfte es fuer Anbieter derartiger Inhalte wenig Grund geben, auf .xxx umzuschwenken. Denn ihr Ziel ist es, moeglichst viele Nutzer zu erreichen, um umso mehr Geld zu verdienen. Mit .xxx saegt man sich aber den Ast ab, auf dem man selbst sitzt: so lassen sich diese Domains nicht nur einfach aus allen Suchmaschinen verbannen, sondern auch mit jeder halbwegs anstaendigen Filtersoftware gaenzlich sperren. Das Sprichwort „das Gegenteil von gut gemacht, ist gut gemeint“ wird einmal mehr Wirklichkeit.

Weitere Informationen zu .xxx finden Sie hier:
> http://www.icmregistry.com/
> http://www.icann.org/tlds/stld-apps-19mar04/xxx.htm

Quelle: icann.org, icmregistry.com, eigene Recherche

TLDs – Neues von .travel, .mobi und .kids.us

Waehrend die Debatte um die Einfuehrung von .xxx die internationalen Schlagzeilen beherrscht, schaffen andere TLDs Fakten: neben der Reise-Domain .travel, die am 1. Juli 2005 mit der Vorregistrierung beginnen will, hat ICANN jetzt auch den Weg fuer .mobi freigemacht. Katastrophale Zahlen meldet dagegen die Kinder-Domain .kids.us: knapp zwei Jahre nach dem Start sind gerade mal 24 Domains in Benutzung.

Nachdem es in den letzten Monaten eher still um .mobi war, hat ICANN am vergangenen Freitag erstmals den Entwurf der Registry-Vereinbarung nebst 70seitiger Anlage veroeffentlicht. Die Zustimmung des ICANN-Vorstands gilt als sicher, steckt hinter der Bewerbung mit der irischen Mobi JV ein Konsortium aus Global Playern wie Nokia, Vodafone, Microsoft, Samsung, T-Mobile International, Samsung oder Microsoft samt seinen potentiellen Kunden, den 2,2 Milliarden Nutzern von Mobilgeraeten wie Handy, PDA oder Notebooks. Unterhalb von .mobi duerfen neben Anbietern von mobilen Inhalten und Dienstleistungen (zum Beispiel Nachrichten oder Restaurantfuehrer fuer Handys) aber auch die Endverbraucher Domains registrieren. Die Geschaeftstaetigkeit will man in der zweiten Jahreshaelfte 2005 aufnehmen, Details sind aber noch unbekannt.

Unmittelbar vor dem Start befindet sich dagegen bereits .travel. Nach Angaben von Ronald Andruff, dem Praesidenten der Tralliance Corporation, testet man derzeit die Registrierungssysteme. In der Zeit vom 01. Juli bis 26. August soll die erste Pre-Authorisierungsphase beginnen. Wer kein Mitglied einer der bekannten Reiseorganisationen ist, aber eine so genannte „D-U-N-S Number“ vorweisen kann, darf sich in dieser Phase als potentieller Teilnehmer an der spaeteren Vorregistrierungsperiode zertifizieren lassen. Eine Zuteilung von Domains erfolgt dagegen noch nicht. Voraussichtlich im September startet dann die „limited launch“-Phase, einer Art Sunrise Period fuer sponsored TLDs. Sie dauert bis einschliesslich November; ab dem 01. Dezember geht .travel dann in den regulaeren Betrieb ueber. Weitere Informationen ueber die teilnahmeberechtigten Reiseorganisationen finden sich auf der Website des Informationsdienstleisters Dunn & Bradstreet unter der Webadresse dnb.com.

In die Hose gegangen ist in den USA bisher das Experiment, unterhalb des Landeskuerzels .us mit .kids.us eine eigene Kinder-Domain zu etablieren. Die mit jaehrlichen Registrierungsgebuehren von US$ 100,- bis US$ 150,- zuzueglich einer Pruefungsgebuehr von weiteren US$ 250,- im Jahr ziemlich teueren Domains haben sich nicht zuletzt aufgrund zahlreicher inhaltlicher Beschraenkungen trotz aller politischer Hoffnung nicht etablieren koennen. Obwohl im Vorfeld der Registrierung mehr als 1.700 Domains reserviert wurden, locken Angebote wie americaslibrary.kids.us, mummies.kids.us oder trampoline.kids.us kaum mehr Kinder hinter ihrer Playstation hervor. Der Kongress-Abgeordnete John Shimkus, einer der Initiatoren von .kids.us, muss im Interview mit der Nachrichtenagentur Reuters zaehneknirschend das Scheitern eingestehen. Doch einmal mehr erweist sich, dass das DNS technische Loesungen bieten kann; fuer inhaltliche Regelungen war und ist es jedoch nicht bestimmt.

Mehr ueber .mobi erfahren Sie unter:
> http://www.icann.org/announcements/announcement-03jun05.htm

Weitere Informationen zu .travel erhalten Sie unter:
> http://www.tralliance.info

Mehr ueber .kids.us erfahren Sie unter:
> http://www.kids.us/

Quelle: icann.org, icannwatch.org, reuters.co.uk

Statistik – .us in der Krise?

Einen herben Rueckschlag muss die US-amerikanische Top Level Domain .us in der monatlichen Domain-Statistik einstecken: fielen die Zuwachszahlen in den vergangenen Monaten bereits bescheiden aus, schlaegt diesmal ein Netto-Verlust von ueber 70.000 Domains zu Buche. Die DENIC e.G. kann dagegen schon mal den Sekt kaltstellen – spaetestens im September faellt die Grenze von neun Millionen .de-Domains.

An der Spitze zieht .com weiterhin einsam ihre Kreise. Nach einem vergleichsweise schwachen Monat April waechst die weltweit bekannteste Domain-Endung im Mai um netto fast 1,5 Millionen Domains auf knapp 38 Millionen Adressen an. Aehnlich gute Zahlen meldet allein .de, das erneut nur knapp unter einem Zuwachs von 100.000 Domains bleibt. Das oesterreichische Laenderkuerzel .at kann leider das gute Vormonatsergebnis nicht halten, legt aber dennoch um gut 5.500 Webadressen zu. Solide sind auch die Zahlen bei .org, die nahezu unveraendert gegenueber dem Vormonat um ueber 50.000 Domains steigt.

Zu den Verlierern zaehlt diesmal .net, das ueber 13.500 Domains einbuesst. Von einer Krise kann aber keine Rede sei, allenfalls von einer statistischen Verschiebung. Indiz dafuer ist das phaenomenale Vormonatsergebnis, als die zweitwichtigste generische Top Level Domain der Welt noch ueber 214.000 neue Domains feiern durfte.

Anders dagegen die Situation bei .us: das amerikanische Landeskuerzel will auch zwei Jahre nach seiner Liberalisierung nicht richtig auf die Beine kommen. Getreu dem Motto „muehsam ernaehrt sich das Eichhoernchen“ wuchs .us in den vergangenen Monaten zwar langsam, aber stetig um etwa 10.000 Domains. Ein Verlust von nun ueber 70.000 Domains bedeutet jedoch einen herben Rueckschlag. Offensichtlich sehen die US-Buerger und Unternehmen in ihrer Landesendung keine ernsthafte Alternative zu .com & Co. Dabei waeren die Chancen gar nicht so schlecht: kaum eine andere wichtige Top Level Domain kann mit einer aehnlichen Zahl an attraktiven und freien Internet-Adressen glaenzen. Einen Versuch ist .us also zweifellos wert.

Die aktuellen Domain-Zahlen:
—————————-

.de – 8.741.536 – (Vergleich zum Vormonat: + 94.998)
.at – 421.367 – (Vergleich zum Vormonat: + 5.583)
.com – 37.952.827 – (Vergleich zum Vormonat: + 1.496.299)
.net – 5.803.154 – (Vergleich zum Vormonat: – 13.538)
.org – 3.592.482 – (Vergleich zum Vormonat: + 54.253)
.info – 3.555.028 – (Vergleich zum Vormonat: + 66.511)
.biz – 1.160.058 – (Vergleich zum Vormonat: + 15.915)
.us – 860.826 – (Vergleich zum Vormonat: – 71.940)

insgesamt: 62.087.278 (Stand 1. Juni 2005)

Aktuelle Domain-Zahlen finden Sie unter:
> http://www.whoisreport.com/domain-counts/

Weitere Registrar-Statistiken finden Sie unter:
> http://www.registrarstats.com

Quelle: eigene Recherche

aladon.de, die II. – Urteil veroeffentlicht

Im Rechtsstreit um den Markenbegriff „Aladon Peter Zinke“ gegen die Inhaber der Suchmaschine „mrinfo.de“ liegt nun das Urteil des LG Duesseldorf (vom 27.04.2005, Az.: 34 O 51/05) vor. Der erkennende Einzelrichter legt ein wohlbegruendetes Urteil vor.

Die Parteien des einstweiligen Verfuegungsverfahrens streiten um die „Nutzung“ des als Wort-/Bildmarke eingetragenen Kennzeichens „Aladon Peter Zinke“ als Suchergebnis einer Suchmaschine im Umfeld von Werbung durch Konkurrenten von „Aladon Peter Zinke“. Der Inhaber des Kennzeichens und Antragsteller verlangt die Unterlassung der Verwendung des Kennzeichens im Umfeld zu Werbung von Konkurrenten. Er behauptet, die Seite der Antragsgegnerin sei ausschliesslich fuer Nutzer konstruiert worden, die im Internet gezielt nach der Marke suchen. Damit wuerden potentielle Kunden gezielt mit den Anzeigen der Konkurrenz konfrontiert. Der Antragsgegner haelt dem entgegen, es handele sich um eine im Internet uebliche Standarddarstellung.

Das LG Duesseldorf wies den Antrag zurueck. Eine Markenrechtsverletzung (§ 14 Absatz 2 Nr. 2, Absatz 4 MarkenG) liege nicht vor. Es mangelt an der markenmaessigen Verwendung des Kennzeichens. Hier ziele das Linkangebot lediglich auf die Originalprodukte, auf das Angebot von Aladon selbst. Das Kennzeichen des Antragstellers werde also zu redaktionellen Zwecken bloss erwaehnt. Es liege auch keine Rufausbeutung vor, da sich der Link in einem vollstaendigen Angebot des Suchmaschinenanbieters unter Auflistung zahlreicher Konkurrenten findet, die in drei erkennbaren, unterschiedlichen und fuer den Durchschnittsnutzer unterscheidbaren Kategorien abgelegt sind: in „Top-Shop“, „gesponserte Suchergebnisse“ und „sonstige Suchergebnisse“.

Auch eine Handlung wegen unlauteren Wettbewerbs liegt nicht vor. Hier kamen Ansprueche aus der Generalklausel des § 3 UWG oder einem Regelfall aus § 4 UWG in Betracht. Ein Regelfall des § 4 UWG, insbesondere der Ziffer 9 (im Falle von Waren oder Dienstleistungen) eine Nachahmung der Waren und Dienstleistungen eines Mitbewerbers, liegt nicht vor. So war noch die Generalklausel zu pruefen, die hier in einem Konkurrenzverhaeltnis zum vorrangigen Markengesetz tritt, soweit keine zusaetzlichen Unlauterkeitsmerkmale vorliegen. Hierzu haette es besonderer Umstaende bedurft, aufgrund derer die Handlungen des Suchmaschinenbetreibers als wettbewerbswidrig anzusehen gewesen waeren. Da aber nur die vom Markeninhaber im Internet veroeffentlichten Daten ueber das Suchergebnis auf der Seite des Suchmaschinenbetreibers dargestellt werden, lagen besondere Umstaende nicht vor.

Mehr zum Verfahren vor dem LG Duesseldorf unter:
> http://www.ra-kanzlei-richter.de/artikel/recht-zum-verlinken.html

Die Rekonstruktion der angegriffenen Suchmaschineneintraege:
> http://richtig.gut-finden.info/PKVWechselOrginal

Eine fruehere Entscheidung des LG Duesseldorf zu „das-web.net“ fin-
det man bei aufrecht.de: http://www.aufrecht.de/3787.html

Eine weitere Entscheidung zum Thema findet man unter:
> http://www.jurpc.de/rechtspr/20040257.htm

Spezialisierte Anwaelte finden Sie unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: RA Felix Richter (ra-kanzlei-richter.de), eigene Recherche

porker.com – Schwein gehabt fuer US$ 155.000,-

Wieder liegt eine Woche bester Domain-Geschaefte hinter uns: an allen Domain-Endungen wurde ordentlich gehandelt, doch mit der Adresse porker.com haengen die maststarken Schweinehaelften mit schwergewichtigen US$ 155.000,- (ca. EUR 125.935,-) an Platz 1.

Auf dem deutschen Markt lag spyware.de vorne, die EUR 11.000,- erzielte, gefolgt von geschlossene-fonds.de fuer EUR 7.000,-, langlauf.de fuer EUR 4.500,- und ctd.de fuer EUR 3.500,-. Eine Third-Level-Domain ueberraschte die Kenner der Materie: ein Leser meldete den Verkauf von flirt.de.com fuer stolze EUR 820,-.

Weitere ccTLD-Geschaefte wurden weit verstreut ueber den Globus geschlossen. In China macht die Zwei-Zeichen-Domain 2x.cn fuer US$ 7.500,- (ca. EUR 6.095,-) einen guten Eindruck. Grossbritannien ergatterte mit localjobsearch.co.uk fuer GBP 2.500,- (ca. EUR 3.710,-) eine gute Position, knapp gefolgt von der Schweizer mediashop.ch fuer EUR 3.500,-. Der indische Markt wird im Second Level Bereich staerker mit kim.in fuer EUR 1.600,- (ob Rudyard Kipling das gefallen haette?). Schliesslich verkaufte sich in Schweden washington.se fuer EUR 1.200,- und erzielte in den USA webcams.us nette US$ 1.000,- (ca. EUR 810,-).

Bei den generischen Domains war es etwas ruhiger. Fuer die traditionellen gTLDs findet sich (abgesehen natuerlich von den massiven .com-Verkaeufen) lediglich eine Drei-Zeichen-Domain, naemlich qcu.org fuer US$ 4.450,- (ca. EUR 3.615,-). Allerdings wies .info, neben broker.info fuer US$ 5.000,- (ca. EUR 4.060,-) und antispam.biz fuer EUR 2.000,-, auch zwei Drei-Zeichen-Domains auf: bre.info mit EUR 1.500,- und ere.info zu EUR 1.400,-. Weiter wechselten digitalis.info fuer EUR 1.111,- und modchip.biz fuer US$ 500,- (ca. EUR 405,-) die Inhaber.

Weitere erwaehnenswerte Domain-Verkaeufe, unter denen sich weitere Drei-Zeichen- und eine Zwei-Zeichen-Domain finden, waren:

glu.com – US$ 75.000,- (ca. EUR 60.935,-)
quilting.com – US$ 55.000,- (ca. EUR 44.685,-)
vast.com – US$ 25.805,- (ca. EUR 20.965,-)
dso.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 16.250,-)
fishsupplies.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 16.250,-)
mi5.com – EUR 15.000,-
etcetera.com – US$ 18.350,- (ca. EUR 14.910,-)
inkspot.com – US$ 11.300,- (ca. EUR 9.180,-)
x8.com – EUR 7.753,-
ohno.com. – US$ 5.100,- (ca. EUR 4.145,-)
hwo.com – US$ 5.100,- (ca. EUR 4.145,-)
x360.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.060,-)
rzh.com – US$ 1.750,- (ca. EUR 1.421,-)

Weitere getaetigte Domain-Verkaeufe finden Sie unter:
> http://www.domain-spielgel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, eigene Recherche

Auszeichnung – Sedo gewinnt Internet-Awards

Die Domain-Handelsboerse Sedo.de hat in den vergangenen Wochen gleich zwei Preise fuer ihr Konzept und ihre Internetseite erhalten: den „MediaAward 2005“ und den „Name Intelligence Award“.

Der mit EUR 1.000,- dotierte „MediaAward 2005“, verliehen von „Hochsprung“, einer unter anderem vom Bayerischen Staatsministerium fuer Wissenschaft, Forschung und Kunst gegruendeten Unternehmensinitiative, zeichnet herausragende Medienpraesenzen von Jungunternehmern und Existenzgruendern aus, und will damit zu einer professionellen Medienarbeit motivieren. Der Preis in der Kategorie „Beste Webpraesenz“ ging am 3. Juni 2005 auf der Bundesgartenschau in Muenchen an die Koelner Sedo GmbH.

Darueber hinaus erhielt Sedo.de anlaesslich des ersten Domainroundtables in Seattle vom 25. bis 27. Mai 2005 den „Name Intelligence Award: Best Secondary Market“. Damit wurde ueberraschenderweise ein deutsches Unternehmen im Mutterland von Domains und Domain-Maerkten ausgezeichnet.

> http://www.hoch-sprung.de
> http://www.media-award.de
> http://www.domainroundtable.com

Quelle: sedo.de, eigene Recherche

Chaos Control 2005 – IT-Symposium in Wien

Juridicum Online veranstaltet in Zusammenarbeit mit ITA (Institut fuer Technikfolgenabschaetzung), der OeAW (Oesterreichische Akademie der Wissenschaften) und der Donau Universitaet Krems am 15. und 16. Juni 2005 in Wien die Tagung Chaos Control 2005.

Die Tagungsreihe, die im Jahr 2000 eingefuehrt wurde, findet nun schon zum sechsten Male statt. Hintergrund in diesem Jahr ist die „Wiener Erklaerung zur Informationsfreiheit“, die unter anderem die staatliche und ueberstaatliche Verantwortlichkeit fuer die Sicherung der Informationsfreiheit einfordert; in diesen Themenbereich fallen Softwarepatente, Creative Commons, Informationsfreiheitsgesetz und die Frage nach technischen Zugangsbeschraenkungen.

Referenten der zweitaegigen Veranstaltung sind unter anderem Prof. Dr. Stevan Harnad (University of Southampton), Dr. Maria Berger (Mitglied des Europaeischen Parlaments), RA Mag. Dr. Bertram Burtscher, Dipl.Ing. (FH) Karin Kosina (Verein zur Foerderung Freier Software), Univ. Doz. Dr. Michael Nentwich und Ing. Mag. Johann Cas (ITA der Akademie der Wissenschaften) und zahlreiche andere Wissenschaftler oesterreichischer Provenienz.

Die Tagung, die zunaechst im Theatersaal der OeAW und ab dem zweiten Tag im Juridikum der Universitaet stattfindet, beginnt am 15. Juni 2005 um 18.30 Uhr und endet am 16. Juni gegen 17.00 Uhr mit einem Bueffet und informellen Gespraechen. Der Eintritt ist frei.

Weitere Informationen und die Zehn Thesen unter:
> http://www.chaoscontrol.at

Quelle: Prof. Dr. Nikolaus Forgó (Uni Hannover), eigene Recherche

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Optimizly GmbH (vormals Episerver GmbH), Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top