Newsletter-Ausgabe #262: Juni 2005

Themen: .eu (dotEU) – der Sunrise-Nebel lichtet sich! | .eu (dotEU) – der Sunrise-Nebel lichtet sich! | Zetetic – Traum-Renditen im Domain-Handel? | ENUM – Telefon-Domains gefragt wie nie | ENUM – Telefon-Domains gefragt wie nie | schmidt.de – SAT 1 geht in Berufung | Domain-Parking – Sedo bietet Subdomain-Feature | Zauberwort – VoIP lässt die Preise steigen | ENUM – Informationsnachmittag in Zürich

.eu (dotEU) – der Sunrise-Nebel lichtet sich!

Eine offizielle Bestätigung steht zwar noch aus, aber so langsam sickern aus dem Umfeld von EURid, der zentralen Verwaltungsstelle der neuen Top Level Domain .eu (dotEU), immer mehr Einzelheiten über Details der Einführung.

Als gesichert gilt, dass im Hinblick auf das Namensrecht aus § 12 BGB der eigene Nachname zur Teilnahme an der zweiten Hälfte der Sunrise Period berechtigt, so dass Domains wie schroeder.eu oder merkel.eu schon in dieser Phase vergeben werden. Selbst der Vorname wird aller Voraussicht nach ein „früheres Recht“ darstellen; allerdings dürften die Chancen auf eine Zuteilung angesichts der potentiell riesigen Zielgruppe denkbar gering sein. Zum Nachweis dieser Rechte muss beim Validation Agent Pricewaterhousecoopers eine Kopie des Personalausweises vorgelegt werden. Für Inhaber von eingetragenen Markenrechten ist wichtig, dass reine Wortmarken wohl in die erste Phase, Wort-/Bildmarken dagegen erst in der zweiten Phase der Sunrise Period zum Zug kommen; die Wortmarken sind hier also klar im Vorteil. Festgezurrt scheint auch, dass die Markenrechte entweder auf einer Gemeinschaftsmarke oder einer nationalen Marke aus einem der 25 EU-Mitgliedsländer gründen müssen. Schlechte Karten haben daher Marken aus der Schweiz, aber auch aus den EFTA-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen.

Die Teilnahme-Gebühren für die Sunrise Period liegen pro .eu-Domain voraussichtlich im unteren dreistelligen Bereich, und dürften je nach Registrar unterschiedlich ausfallen. Details stehen jedoch noch nicht fest. Wenig erfreulich ist dagegen, dass die offiziellen Sunrise-Regelungen wohl erst im Herbst veröffentlicht werden. Bis dahin können sich also noch Veränderungen ergeben.

Wer die Einführung von .eu hautnah mitgestalten möchte, kann sich übrigens ab sofort bei EURid um einen Job bewerben. Vor allem im Support-Bereich sind zahlreiche offene Stellen zu besetzen. Zu den Anstellungsvoraussetzungen zählen vor allem sichere Englischkenntnisse sowie mindestens einer weiteren EU-Sprache, Grundwissen über das Domain Name System, eine dreijährige höherqualifizierte Ausbildung oder Arbeitserfahrung sowie Team- und Kommunikationsfähigkeit. Besonders dringend sucht EURid deutschsprachiges Support-Personal. Interessenten können ihre Bewerbung per eMail an jobs@eurid.eu direkt an EURid richten.

Unser dotEU-Factsheet können Sie hier kostenlos downloaden:
> http://www.eu-domains.info

Markeninhaber können sich hier unverbindlich in eine Interessentenliste für dotEU eintragen:
> http://www.doteu.info/sunrise/

Kostenlose .eu-Vormerkungen z. B. unter:
> http://www.united-domains.de/eu-domain/

Quelle: eigene Recherche

.eu (dotEU) – der Sunrise-Nebel lichtet sich!

Eine offizielle Bestätigung steht zwar noch aus, aber so langsam sickern aus dem Umfeld von EURid, der zentralen Verwaltungsstelle der neuen Top Level Domain .eu (dotEU), immer mehr Einzelheiten über Details der Einführung.

Als gesichert gilt, dass im Hinblick auf das Namensrecht aus § 12 BGB der eigene Nachname zur Teilnahme an der zweiten Hälfte der Sunrise Period berechtigt, so dass Domains wie schroeder.eu oder merkel.eu schon in dieser Phase vergeben werden. Selbst der Vorname wird aller Voraussicht nach ein „früheres Recht“ darstellen; allerdings dürften die Chancen auf eine Zuteilung angesichts der potentiell riesigen Zielgruppe denkbar gering sein. Zum Nachweis dieser Rechte muss beim Validation Agent Pricewaterhousecoopers eine Kopie des Personalausweises vorgelegt werden. Für Inhaber von eingetragenen Markenrechten ist wichtig, dass reine Wortmarken wohl in die erste Phase, Wort-/Bildmarken dagegen erst in der zweiten Phase der Sunrise Period zum Zug kommen; die Wortmarken sind hier also klar im Vorteil. Festgezurrt scheint auch, dass die Markenrechte entweder auf einer Gemeinschaftsmarke oder einer nationalen Marke aus einem der 25 EU-Mitgliedsländer gründen müssen. Schlechte Karten haben daher Marken aus der Schweiz, aber auch aus den EFTA-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen.

Die Teilnahme-Gebühren für die Sunrise Period liegen pro .eu-Domain voraussichtlich im unteren dreistelligen Bereich, und dürften je nach Registrar unterschiedlich ausfallen. Details stehen jedoch noch nicht fest. Wenig erfreulich ist dagegen, dass die offiziellen Sunrise-Regelungen wohl erst im Herbst veröffentlicht werden. Bis dahin können sich also noch Veränderungen ergeben.

Wer die Einführung von .eu hautnah mitgestalten möchte, kann sich übrigens ab sofort bei EURid um einen Job bewerben. Vor allem im Support-Bereich sind zahlreiche offene Stellen zu besetzen. Zu den Anstellungsvoraussetzungen zählen vor allem sichere Englischkenntnisse sowie mindestens einer weiteren EU-Sprache, Grundwissen über das Domain Name System, eine dreijährige höherqualifizierte Ausbildung oder Arbeitserfahrung sowie Team- und Kommunikationsfähigkeit. Besonders dringend sucht EURid deutschsprachiges Support-Personal. Interessenten können ihre Bewerbung per eMail an jobs@eurid.eu direkt an EURid richten.

Unser dotEU-Factsheet können Sie hier kostenlos downloaden:
> http://www.eu-domains.info

Markeninhaber können sich hier unverbindlich in eine Interessentenliste für dotEU eintragen:
> http://www.doteu.info/sunrise/

Kostenlose .eu-Vormerkungen z. B. unter:
> http://www.united-domains.de/eu-domain/

Quelle: eigene Recherche

Zetetic – Traum-Renditen im Domain-Handel?

Renditen, wie man sie selbst zu Zeiten des Börsen-Booms kaum erträumt hätte, verspricht der Handel mit Domain-Namen – will man einer Studie des kalifornischen Domain Name Investment Services Zetetic Glauben schenken.

Eine Analyse von 8.000 verkauften Domains aus den letzten neun Jahren fördert erstaunliches zu Tage: der durchschnittliche Gewinn je verkaufter Domain soll satte 377 Prozent betragen haben, wobei die Domain innerhalb von 12,5 Monaten ge- und wieder verkauft wurde. Der mittlere Kaufwert lag bei US$ 891,- (umgerechnet etwa EUR 715,-) je Domain. Im Mittel schon nach 8,8 Monaten wechselte die Domain dann ihren Inhaber, und erzielte dabei einen Verkaufswert von US$ 1.450,- (ca. EUR 1.160,-) – umgerechnet in Prozentpunkte ein Zugewinn von 83 Prozent. Zu den herausragendsten Domain-Deals zählt laut Zetetic der Verkauf der Webadresse men.com, die im Jahr 2003 ihrem alten Inhaber US$ 1,32 Mio. oder knapp über eine Million Euro bescherte. Der Verkäufer hatte die Domain im Jahr 1999 für gerade mal US$ 15.000,- erworben. Die Rendite von 8.800 Prozent lässt jeden Bundesschatzbrief alt aussehen, und dürfte selbst abgezockte Hedge-Fonds-Manager ins Grübeln bringen.

Aus welchen Quellen Zetetic sein Zahlenmaterial, das sich offensichtlich ausschliesslich auf den US- beziehungsweise .com-Markt bezieht, entnommen hat, verrät die Studie leider nicht. Insgesamt drängt sich der Eindruck auf, dass Zetetic einige der absoluten Domain-Highlights ausgewählt hat, die breite Masse an Domain-Verkäufen jedoch ausblendet und so aus gewiss nicht ganz uneigennützigen Motiven ein verzerrtes Bild des Domain-Markts widergibt. Nach Angaben der Domain-Handelsplattform Sedo.de lag zum Beispiel im Jahr 2003 der durchschnittliche Preis je Domain bei EUR 1.520,-, wobei der Median auf EUR 580,- sank. Daraus ist abzulesen, dass im Jahr 2003 mehrere kleine Deals den Median sinken liessen, dafür einige wirklich große Deals den Mittelwert nach oben zogen. Nach wie vor spielt sich die Mehrzahl aller Domain-Deals im unteren dreistelligen Euro-Bereich ab. Und selbst dies ist oft mit harter Arbeit verbunden, um den Wert einer Domain etwa durch Suchmaschineneinträge zu optimieren. Von der Vorstellung, durch den Verkauf einer Domain binnen kurzer Zeit zum Multi-Millionär aufzusteigen, sollte man sich also besser lösen.

Weitere Informationen finden Sie unter:
> http://www.zetetic.com/

Quelle: zetetic.com, eigene Recherche

ENUM – Telefon-Domains gefragt wie nie

Die als Telefon-Domains bekannte ENUM-Technik entwickelt sich langsam zum Bestseller: wie die DENIC e.G. bekannt gab, stieg die Zahl der ENUM-Domains im ersten Quartal 2005 um fast unglaubliche 69 Prozent an.

Die Abkürzung ENUM steht für „telephone number mapping“ beziehungsweise „electronic numbering“, und definiert eine Vorschrift, mit der eine Telefonnummer in eindeutiger Weise auf eine Domain unterhalb der Top Level Domain .e164.arpa abgebildet wird. Mit Hilfe einer einzigen Domain können so die unterschiedlichsten Kommunikationsdienste wie Telefon, Fax, Handy, Internet und eMail-Adressen identifiziert und angesprochen werden. Zu den weltweiten Vorreitern dieser neuen Technik gehört vor allem die österreichische Domain-Verwaltung Nic.at; doch auch die deutsche DENIC führt schon seit Herbst 2002 einen eigenen Testbetrieb durch.

Die Zahl der Internet Service Provider, welche die Registrierung von ENUM-Domains anbieten, ist inzwischen auf 53 gestiegen. Dies hat sich prompt bei den Registrierungen niedergeschlagen: im ersten Quartal 2005 wuchs die Zahl der ENUM-Domains auf genau 1.961 Adressen an – noch vor einem Jahr waren es deutlich unter 500 Domains. Bedenkt man aber, dass sich unter jeder ENUM-Domain komplette Telefonanlagen mit vielen hundert bis tausend Nebenstellen verbergen können, liegt die Zahl der Anwender von ENUM deutlich höher als die Anzahl der registrierten ENUM-Domains. Bereits im März 2005 konnte Sabine Dolderer, Vorstand der DENIC e.G., anlässlich des vierten ENUM-Tags bekanntgeben, dass man an der Schwelle zum Wirkbetrieb steht. Wann die kommerzielle Registrierung auch hierzulande – in Österreich läuft sie bereits seit einiger Zeit – beginnt, ist aber noch offen. Dass ENUM nach Übergang vom Test- in den Live-Betrieb nochmals deutlich an Fahrt zunimmt, hatte sich vor allem in Österreich bestätigt.

Das ENUM-Angebot der DENIC finden Sie unter:
> http://www.denic.de/de/enum/

Registrierung und weitere Informationen über österreichische ENUM-Domains unter:
> http://www.enum.at

Quelle: denic.de, eigene Recherche

ENUM – Telefon-Domains gefragt wie nie

Die als Telefon-Domains bekannte ENUM-Technik entwickelt sich langsam zum Bestseller: wie die DENIC e.G. bekannt gab, stieg die Zahl der ENUM-Domains im ersten Quartal 2005 um fast unglaubliche 69 Prozent an.

Die Abkürzung ENUM steht für „telephone number mapping“ beziehungsweise „electronic numbering“, und definiert eine Vorschrift, mit der eine Telefonnummer in eindeutiger Weise auf eine Domain unterhalb der Top Level Domain .e164.arpa abgebildet wird. Mit Hilfe einer einzigen Domain können so die unterschiedlichsten Kommunikationsdienste wie Telefon, Fax, Handy, Internet und eMail-Adressen identifiziert und angesprochen werden. Zu den weltweiten Vorreitern dieser neuen Technik gehört vor allem die österreichische Domain-Verwaltung Nic.at; doch auch die deutsche DENIC führt schon seit Herbst 2002 einen eigenen Testbetrieb durch.

Die Zahl der Internet Service Provider, welche die Registrierung von ENUM-Domains anbieten, ist inzwischen auf 53 gestiegen. Dies hat sich prompt bei den Registrierungen niedergeschlagen: im ersten Quartal 2005 wuchs die Zahl der ENUM-Domains auf genau 1.961 Adressen an – noch vor einem Jahr waren es deutlich unter 500 Domains. Bedenkt man aber, dass sich unter jeder ENUM-Domain komplette Telefonanlagen mit vielen hundert bis tausend Nebenstellen verbergen können, liegt die Zahl der Anwender von ENUM deutlich höher als die Anzahl der registrierten ENUM-Domains. Bereits im März 2005 konnte Sabine Dolderer, Vorstand der DENIC e.G., anlässlich des vierten ENUM-Tags bekanntgeben, dass man an der Schwelle zum Wirkbetrieb steht. Wann die kommerzielle Registrierung auch hierzulande – in Österreich läuft sie bereits seit einiger Zeit – beginnt, ist aber noch offen. Dass ENUM nach Übergang vom Test- in den Live-Betrieb nochmals deutlich an Fahrt zunimmt, hatte sich vor allem in Österreich bestätigt.

Das ENUM-Angebot der DENIC finden Sie unter:
> http://www.denic.de/de/enum/

Registrierung und weitere Informationen über österreichische ENUM-Domains unter:
> http://www.enum.at

Quelle: denic.de, eigene Recherche

schmidt.de – SAT 1 geht in Berufung

Das LG Hannover (Urteil vom 22.04.2005, Az.: 9 O 117/04) hat im Prozess zwischen einem Webdesigner namens Peter Schmidt und dem Fernsehsender SAT 1 entschieden, dass die Domain, die der Sender schon seit Jahren und trotz Wechsels von Lästermaul Schmidt zur ARD registriert hält, freigeben muss. Gegen diese Entscheidung hat SAT 1 mit Schriftsatz vom 24.05.2005 Rechtsmittel eingelegt.

In einer Pressemitteilung vom 26.05.2005 teilte RA Ralf Möbius, der SAT 1 in dem Rechtsstreit vertritt, mit, man habe Berufung beim OLG Celle eingelegt. Dort wird das Verfahren unter dem Aktenzeichen 13 U 117/05 geführt.

Herr Schmidt aus Berlin klagte gegen die SAT 1 Satelliten Fernsehen GmbH, weil er sich durch die Nutzung der Domain von dem Unternehmen in seinem Namensrecht verletzt sieht. Schon die Registrierung des Domain-Namens, so der Kläger, stelle einen unzulässigen Gebrauch dar. Zudem liegt aus Sicht des Klägers kein markenrechtlicher Schutz aufgrund eines Werktitels vor, da der Name „Schmidt“ nicht kennzeichnungskräftig für die unter dem Titel „Harald-Schmidt-Show“ präsentierte Fernsehsendung sei.

Diese Argumentation griff das LG Hannover auf und gab der Klage in erster Instanz statt. Nach Ansicht des Gerichts sei die Nutzung der Domain durch den beklagten Fernsehsender unbefugt, weil er nicht selbst Träger des Namens ist. Er habe zudem vom berechtigten Inhaber des Namens, dem Künstler Harald Schmidt, keine wirksame Gestattung erhalten.

Ob die Sache Aussicht auf Erfolg hat, lässt sich nur schlecht sagen; ganz auszuschließen ist das jedoch nicht. Womöglich versucht die Beklagte nachzuweisen, dass Harald Schmidt die Nutzung der Domain gestattet hat. Aber selbst wenn der Nachweis gelingt, besteht ein Konflikt mit gängiger, aber auch umstrittener Rechtsprechung zur von Namensträgern gestatteten Nutzung von Domain-Namen durch Dritte.

Das LG Hamburg hatte erst kürzlich in dem Rechtsstreit um die Umlaut-Domain müller.de erklärt, es läge ein unbefugter Gebrauch des Namens vor, wenn dem Domain-Inhaber keine eigenen Rechte am Gebrauch des Namens zustehen. Es komme nicht darauf an, ob der Domain-Inhaber tatsächlich von einem Namensträger beauftragt wurde, denn ein Namensträger könne zwar einem anderen gestatten, seinen Namen zu benutzen. Aufgrund der Unübertragbarkeit des Namensrechts könne eine schuldrechtliche Abrede aber kein eigenes Namensrecht des zur Nutzung des Namens Berechtigten begründen.

Das Urteil des LG Hannover findet sich unter:
> http://www.rechtsanwaltmoebius.de/urteil/lg-hannover_schmidt.pdf
> http://www.aufrecht.de/3983.html

Die Entscheidung des LG Hamburg findet man unter:
> http://www.rechtsanwaltmoebius.de/urteil/umlaut-domain.pdf

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: rechtsanwaltmoebius.de, eigene Recherche

Domain-Parking – Sedo bietet Subdomain-Feature

Die Sedo GmbH baut ihr Domain-Parking System kontinuierlich aus. Die neueste Einrichtung ist ein „Subdomain-Catch-All“, auch „Subdomain-Wildcard“ genanntes Element, das den per Nameserver geparkten Domains zugute kommt.

Die „Subdomain-Catch-All“ erfasst bei einer Anfrage an zum Beispiel die geparkte Domain www.planet.com auch die häufige Vertipper Variante wwww.planet.com (mit vier w) oder Subdomains wie mail.planet.com oder news.planet.com. Eine tatsächliche Subdomain muss dabei gar nicht vorhanden sein. Dadurch erhöhen sich insbesondere auf Domains mit früherer Subdomain-Nutzung die Besucherzahlen und damit die beim Parking erzielten Umsätze.

Damit ist das Nameserver-Parking – also die Umleitung der Internet-Domains auf die Nameserver ns1.sedoparking.com und ns2.sedoparking.com – meist besser als die URL-Weiterleitung auf http://www.sedoparking.com/domainname.de.

Weitere Informationen zum Domain-Parking unter:
> http://www.sedoparking.com

Quelle: sedo.de

Zauberwort – VoIP lässt die Preise steigen

Die vergangene Handelswoche war nicht gerade ergiebig, doch zeigen die wenigen erwähnenswerten Geschäfte ein hohes Niveau.Angeführt wird die Kaufstatistik diesmal von innovations.com, deren Preis sich mit US$ 108.000,- (ca. EUR 85.930,-) im sechsstelligen Bereich befindet. Darüber hinaus zeigt sich für Domain-Händler mit Gespür für zukünftige Entwicklungen, dass im Bereich der Internettelefonie die Zeit reif für eine erste frühe Ernte ist.

Die Domain voip.us mit der Länderkennung der USA erzielte ganze US$ 25.000,- (ca. EUR 19.890,-). Das gibt einen zweiten Einblick in die Entwicklung der Preise für „Voice over IP“-Domains (Internettelefonie), nachdem bereits im Februar voip.de als Schnäppchen für EUR 20.000,- über den Ladentisch ging. Dabei sollte man sich im Klaren sein, dass die Wertgestaltung von .de-Domains weitaus höher ausfällt, als bei der immer noch nicht richtig akzeptierten .us mit lediglich ca. 930.000 registrierten Domains. Kein Zweifel: „voip“ wird uns noch einige verschärfte Domain-Geschäfte bescheren. Weitere Verkäufe bei den ccTLDs waren meo.de zu EUR 13.920,-, chillout.co.uk für GBP 4.000,- (ca. EUR 5.805,-) und athena.us mit US$ 650,- (ca. EUR 515,-). Überraschend ist der Verkauf von poker.md für US$ 2.000,- (ca. EUR 1.590,-); .md ist die Länderkennung von Moldawien.

Im Bereich der generischen Domain-Endungen bleibt alles unverändert. Mit hirst.org für US$ 24.000,- (ca. EUR 19.095,-) weisen die alten generischen TLDs den besten Kauf auf, gefolgt von der Domain suchmaschine.net für EUR 4.800,- und bazaar.org für US$ 1.119,- (ca. EUR 890,-). Die neuen generischen Domains weisen sogar wieder einen .name-Deal auf: kreuzfahrten.name erzielte EUR 1.000,-. Besser waren allerdings kane.biz mit US$ 1.500,- (ca. EUR 1.195,-) und rafting.info US$ 1.500,- (ca. EUR 1.195,-). Dann folgt der Kleinkram wie car-insurance.info für EUR 670,-, cip.biz für EUR 600,-, hsfi.biz für US$ 500,- (ca. EUR 400,-) und zu guter Letzt mp3shop.biz für US$ 200,- (ca. EUR 160,-).

Weitere erwähnenswerte Domain-Käufe waren:

biosensors.com US$ 17.500,- (ca. EUR 13.925,-)
bblaw.com EUR 13.000,-
searchme.com US$ 15.500,- (ca. EUR 12.330,-)
itoldyouso.com US$ 15.000,- (ca. EUR 11.935,-)
swithboard.com US$ 12.100,- (ca. EUR 2.630,-)
ecs.com US$ 10.200,- (ca. EUR 8.115,-)
wellnesswarehouse.com US$ 10.000,- (ca. EUR 7.955,-)
aipac.com US$ 8.900,- (ca. EUR 7.080,-)
ebible.com US$ 9.900,- (ca. EUR 7.875,-)
zazo.com EUR 5.500,-
mypodcast.com US$ 5.556,- (ca. EUR 4.420,-)
ampf.com – US$ 5.450,- (ca. EUR 4.335,-)

Weiter Domain-Verkäufe finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de

ENUM – Informationsnachmittag in Zürich

Die schweizer Domain-Verwaltung SWITCH lädt am 9. Juni 2005 zum Informationsnachmittag mit dem Thema „Wie kann ich beim schweizer ENUM-Trial als Registrar teilnehmen?“.

Zielpublikum der Veranstaltung sind Firmen, die beabsichtigen, aktiv am schweizer ENUM-Trial als Registrare teilzunehmen. SWITCH wird das angewandte Modell, die Rollenverteilung sowie einige technische Aspekte vorstellen. Anschliessend gibt es die Möglichkeit, Fragen zu stellen.

ENUM (E164 Number Mapping) ist ein neuer, auf dem Domain Name System (DNS) basierter Verzeichnisdienst. Mit ENUM wird es in Zukunft möglich sein, Telefonnummern mit anderen Kommunikationsparametern (Internet-Telefonie, Faxnummer, eMail-Adresse, Homepage und dergleichen) zu verknüpfen.

Die Veranstaltung beginnt am Donnerstag, den 9. Juni 2005 um 14.00 Uhr und endet um 16.30 Uhr. Sie findet in Zürich in unmittelbarer Nähe zum Hauptbahnhof, gleich über die „Bahnhofbrücke“ auf dem rechten Ufer der Limmat statt.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://www.switch.ch/de/enum/

Quelle: switch.ch

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