Themen: Fakten – neues dotEU-Factsheet veröffentlicht | Fakten – neues dotEU-Factsheet veröffentlicht | Widerstand – DENIC-Kurs stösst auf Protest | ccTLDs – Neues von .au, .pk und .vn | ccTLDs – Neues von .au, .pk und .vn | fatum.de – Nachname sticht Priorität | Buchtipp – Handbuch zum „Domain Name Law“ | autoline.com – .com gibt kräftig Gas | Anlaufstelle – Sedo hilft mit Domain-FAQ | Wien – Seminar zum Internet-Recht
Fakten – neues dotEU-Factsheet veröffentlicht
Nachdem am 29. April 2005 mit www.eurid.eu erstmals eine Internet-Adresse mit der Domain-Endung „.eu“ das Licht der Online-Welt erblickte, überschlagen sich die verschiedenen Medien mit immer gleichen Meldungen zu dem Thema. Anlass genug, nochmals die wichtigsten Fakten übersichtlich zusammenzustellen.
Das Team des domain-recht.de-Newsletters hat die nun endlich nahende Einführung von dotEU zum Anlass genommen, die wichtigsten Fakten und Informationen rund um dotEU zusammenzutragen und übersichtlich aufzubereiten. Ergebnis ist das dotEU-Factsheet, das ab sofort kostenlos und jedermann im beliebten .pdf-Format zum freien Download zur Verfügung steht.
Freilich kann das Factsheet keine abschließenden Informationen liefern, denn noch liegt es hinsichtlich der Registrierungsbedingungen und der Teilnahmevoraussetzungen der Sunrise Period an EURid und der EU-Kommission, Fakten zu schaffen und Details zu veröffentlichen. Doch wer sich schnell einen Einstieg in die Thematik verschaffen will, findet dort „Erste Hilfe“ rund um dotEU.
Das Factsheet können Sie hier kostenlos downloaden:
> http://wwww.eu-domains.info
Markeninhaber können sich hier unverbindlich in eine Interessentenliste für dotEU eintragen:
> http://www.doteu.info/sunrise/index.php3
Kostenlose .eu-Vormerkungen:
> http://www.united-domains.de/eu-domain/
Quelle: eigene Recherche
Fakten – neues dotEU-Factsheet veröffentlicht
Nachdem am 29. April 2005 mit www.eurid.eu erstmals eine Internet-Adresse mit der Domain-Endung „.eu“ das Licht der Online-Welt erblickte, überschlagen sich die verschiedenen Medien mit immer gleichen Meldungen zu dem Thema. Anlass genug, nochmals die wichtigsten Fakten übersichtlich zusammenzustellen.
Das Team des domain-recht.de-Newsletters hat die nun endlich nahende Einführung von dotEU zum Anlass genommen, die wichtigsten Fakten und Informationen rund um dotEU zusammenzutragen und übersichtlich aufzubereiten. Ergebnis ist das dotEU-Factsheet, das ab sofort kostenlos und jedermann im beliebten .pdf-Format zum freien Download zur Verfügung steht.
Freilich kann das Factsheet keine abschließenden Informationen liefern, denn noch liegt es hinsichtlich der Registrierungsbedingungen und der Teilnahmevoraussetzungen der Sunrise Period an EURid und der EU-Kommission, Fakten zu schaffen und Details zu veröffentlichen. Doch wer sich schnell einen Einstieg in die Thematik verschaffen will, findet dort „Erste Hilfe“ rund um dotEU.
Das Factsheet können Sie hier kostenlos downloaden:
> http://wwww.eu-domains.info
Markeninhaber können sich hier unverbindlich in eine Interessentenliste für dotEU eintragen:
> http://www.doteu.info/sunrise/index.php3
Kostenlose .eu-Vormerkungen:
> http://www.united-domains.de/eu-domain/
Quelle: eigene Recherche
Widerstand – DENIC-Kurs stösst auf Protest
Im Gebälk der DENIC e.G. kracht und knirscht es heftig: wie anlässlich der Generalversammlung in Frankfurt am vergangenen Freitag deutlich wurde, zeigen sich einige Genossen verstärkt unzufrieden über den Kurs der nach Registrierungen zahlenmässig grössten Länderdomainverwaltung der Welt. Eine von einer Minderheit erzwungene außerordentliche Generalversammlung im Juni soll nun den Weg für grundlegende Änderungen bereiten.
Die überragenden Verdienste der als eingetragene Genossenschaft organisierten deutschen Domain-Verwaltung sind unbestritten – fast neun Millionen .de-Domains sprechen für sich und untermauern die weltweit führende Stellung der DENIC. Doch die Rolle als Global Player zeigt nach Ansicht von Kritikern auch negative Begleiterscheinungen. Zum Hauptvorwurf zählt die bereits seit längerem schwelende Diskussion um mangelnde Transparenz bei der DENIC, etwa bei den Themen Kosten und Terminplanung. Das Fass endgültig zum Überlaufen gebracht haben dürfte nun die gescheiterte Bewerbung um .net; dort sollen die DENIC-Genossen, welche immerhin maßgeblich zur Finanzierung der DENIC beitragen, erst sehr spät über die Bewerbungspläne und die damit verbundenen, erheblichen Kosten, informiert worden sein. Dem wird man entgegenhalten müssen, dass gerade angesichts der Organisationsstruktur – zu den DENIC-Genossen zählt unter anderem der deutsche Ableger von .net-Konkurrent VeriSign – ein Projekt wie .net der Geheimhaltung bedarf, will man sich erfolgreich gegen die Konkurrenz durchsetzen. Doch der Vorwurf gezielter Indiskretionen durch Vorabmitteilungen an die Presse noch während der Generalversammlung tat ein übriges, um die Atmosphäre weiter anzuheizen.
Unter Federführung des Stuttgarter DENIC-Mitglieds Headlight Housing GmbH formierte sich schliesslich eine Opposition, deren Ziel die Verkleinerung des Vorstands auf zwei, maximal drei Mitglieder, im Gegenzug die Vergrösserung des Aufsichtsrates sowie die Stärkung der Mitgliederrechte ist, um die Transparenz zu fördern. Entscheiden hierüber soll eine außerordentlichen Generalversammlung, die voraussichtlich schon im Juni stattfinden wird. Dass die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat schließlich ungewohnt knapp ausfiel, passt da ins Bild.
Doch es gab auch Erfreuliches: so liegt der Anteil von Umlaut-Domains an den Gesamtregistrierungen bei etwa drei Prozent. Bei einem geschätzen Potential von fünf Prozent liegen hier also noch Wachstumschancen, so dass sich die Suche nach attraktiven freien .de-IDNs in jedem Fall lohnt.
> http://www.denic.de
Quelle: heise.de, eigene Recherche
ccTLDs – Neues von .au, .pk und .vn
Frisch und aktuell präsentieren wir Ihnen auch diesen Monat News und Wissenswertes aus der Welt der country code Top Level Domains (ccTLDs). Eins vorneweg: irgendwie scheint sich langsam der Verdacht zu erhärten, dass irgendwo auf diesem Planeten immer eine Sunrise Period stattfindet.
Die australische Domain-Verwaltung auDA (.au Domain Administration Ltd.) hat sich entschieden, eine Vielzahl bisher gesperrter, geographischer Domains wie etwa williamstownnorth.com.au zu verlosen. Für die Teilnahme an der Verlosung gelten die allgemeinen Registrierungsregeln, wobei unterhalb der zehn offiziellen Subdomains wie .com.au oder .net.au eigene Regeln gelten. Danach ist zum Beispiel eine .com.au-Domain nur für in Australien registrierte Gewerbe oder in Australien eingetragene Marken erhältlich. Im Gegensatz zum Loseziehen auf dem Rummelplatz ist die Teilnahme aber ein teurer Spass: je Domain ist eine so genannte „release fee“ von umgerechnet knapp EUR 500,- zu zahlen. Eine Liste der in Frage kommenden Domains wird auf der auDA-Website demnächst veröffentlicht. Mit ähnlichen Plänen hatte sich die neue Top Level Domain .biz schon die Finger heftig verbrannt; bei .au dürften allerdings schon die Preise verhindern, dass sich zu viele Glücksritter auf den Weg machen.
Für Pakistans Länderkürzel .pk steht die Einführung von Second Level Domains kurz vor der Tür. Gab es bisher lediglich die Auswahl unter einer der 13 Subdomains (wobei sechs ausschliesslich für Regierungsdienste zur Verfügung stehen), können die Domains künftig direkt unterhalb von .pk registriert werden. Vor der Freigabe findet eine voraussichtlich zweimonatige Sunrise Period für Markeninhaber statt; als Starttermin handeln Insider den 15. Juni, eine offizielle Bestätigung steht noch aus. Beschränkungen wie einen Wohnsitz oder eine Niederlassung vor Ort gibt es nicht. Schon seit dem 15. Mai 2001 kann jedermann weltweit .pk-Domains anmelden, auch generische Domains stehen zur freien Auswahl. Allerdings hat sich die Vergabestelle PKNIC im Einzelfall vorbehalten, Domains zu löschen, etwa weil sie gegen religiöse Gefühle verstossen oder dem Namen bekannter pakistanischer Persönlichkeiten entsprechen. Eine Registrierung ist direkt über die PKNIC-Website möglich, je .pk-Domain sind jährlich US$ 18,- zu bezahlen.
Zum Schluss noch ein Blick nach Vietnam: auch dort soll im Zuge der Einführung von Second Level Domains voraussichtlich Anfang Juni eine Sunrise Period stattfinden. Personen und Unternehmen ohne Sitz in Vietnam können über das US-amerikanische Marketing- und Technologieunternehmen HI-TEK.com ihre .vn-Domains erhalten. Einzelheiten zur Sunrise Period sucht man auf deren Website allerdings noch vergeblich, so dass sich Interessenten am besten per eMail direkt mit HI-TEK in Verbindung setzen.
Weitere Informationen zu .au unter:
> http://www.auda.org.au/
Weitere Informationen zu .pk unter:
> http://www.pknic.net.pk/
Weitere Informationen zu .vn unter:
> http://www.vnnic.net.vn/
Quelle: auda.org.au, netnames.com, verisign.com, eigene Recherche
ccTLDs – Neues von .au, .pk und .vn
Frisch und aktuell präsentieren wir Ihnen auch diesen Monat News und Wissenswertes aus der Welt der country code Top Level Domains (ccTLDs). Eins vorneweg: irgendwie scheint sich langsam der Verdacht zu erhärten, dass irgendwo auf diesem Planeten immer eine Sunrise Period stattfindet.
Die australische Domain-Verwaltung auDA (.au Domain Administration Ltd.) hat sich entschieden, eine Vielzahl bisher gesperrter, geographischer Domains wie etwa williamstownnorth.com.au zu verlosen. Für die Teilnahme an der Verlosung gelten die allgemeinen Registrierungsregeln, wobei unterhalb der zehn offiziellen Subdomains wie .com.au oder .net.au eigene Regeln gelten. Danach ist zum Beispiel eine .com.au-Domain nur für in Australien registrierte Gewerbe oder in Australien eingetragene Marken erhältlich. Im Gegensatz zum Loseziehen auf dem Rummelplatz ist die Teilnahme aber ein teurer Spass: je Domain ist eine so genannte „release fee“ von umgerechnet knapp EUR 500,- zu zahlen. Eine Liste der in Frage kommenden Domains wird auf der auDA-Website demnächst veröffentlicht. Mit ähnlichen Plänen hatte sich die neue Top Level Domain .biz schon die Finger heftig verbrannt; bei .au dürften allerdings schon die Preise verhindern, dass sich zu viele Glücksritter auf den Weg machen.
Für Pakistans Länderkürzel .pk steht die Einführung von Second Level Domains kurz vor der Tür. Gab es bisher lediglich die Auswahl unter einer der 13 Subdomains (wobei sechs ausschliesslich für Regierungsdienste zur Verfügung stehen), können die Domains künftig direkt unterhalb von .pk registriert werden. Vor der Freigabe findet eine voraussichtlich zweimonatige Sunrise Period für Markeninhaber statt; als Starttermin handeln Insider den 15. Juni, eine offizielle Bestätigung steht noch aus. Beschränkungen wie einen Wohnsitz oder eine Niederlassung vor Ort gibt es nicht. Schon seit dem 15. Mai 2001 kann jedermann weltweit .pk-Domains anmelden, auch generische Domains stehen zur freien Auswahl. Allerdings hat sich die Vergabestelle PKNIC im Einzelfall vorbehalten, Domains zu löschen, etwa weil sie gegen religiöse Gefühle verstossen oder dem Namen bekannter pakistanischer Persönlichkeiten entsprechen. Eine Registrierung ist direkt über die PKNIC-Website möglich, je .pk-Domain sind jährlich US$ 18,- zu bezahlen.
Zum Schluss noch ein Blick nach Vietnam: auch dort soll im Zuge der Einführung von Second Level Domains voraussichtlich Anfang Juni eine Sunrise Period stattfinden. Personen und Unternehmen ohne Sitz in Vietnam können über das US-amerikanische Marketing- und Technologieunternehmen HI-TEK.com ihre .vn-Domains erhalten. Einzelheiten zur Sunrise Period sucht man auf deren Website allerdings noch vergeblich, so dass sich Interessenten am besten per eMail direkt mit HI-TEK in Verbindung setzen.
Weitere Informationen zu .au unter:
> http://www.auda.org.au/
Weitere Informationen zu .pk unter:
> http://www.pknic.net.pk/
Weitere Informationen zu .vn unter:
> http://www.vnnic.net.vn/
Quelle: auda.org.au, netnames.com, verisign.com, eigene Recherche
fatum.de – Nachname sticht Priorität
Für das LG München (Urteil vom 11.04.2005, Az.: 27 O 16317/04) stellte sich die Frage, ob ein Namensträger Anspruch auf die gleich lautende Gattungsdomain hat. Die Frage haben bereits andere Gerichte beantwortet, wobei sie je nach Lage des Einzelfalles jeweils zu anderen Ergebnissen kamen.
Der Kläger im Verfahren vor dem LG München trägt den Familiennamen Fatum und sieht durch die Nutzung der Webadresse fatum.de sein Namensrecht verletzt. Der Inhaber der Domain ist Betreiber einer Rechtsanwaltskanzlei, wusste aber mit der Domain so recht nichts anzufangen, weshalb er sie bei einer Domain-Börse zum Verkauf anbot.
Das LG München gab dem Kläger Recht. Kernfrage war, ob das lateinische Wort „fatum“ (Schicksal) als Gattungsbegriff freihaltebedürftig ist oder ausreichende Unterscheidungskraft besitzt, um beim Kläger eine schutzwürdige Namensfunktion begründen zu können. An dieser Stelle kam dem Kläger der Umstand zur Hilfe, dass das Fremdwort zwar ein Gattungsbegriff ist, es jedoch im allgemeinen deutschen Sprachgebrauch diese Qualität nicht aufweist. Das Gericht führt hierzu aus: „Die Gleichsetzung des Wortes „fatum“ mit Schicksal dürfte insbesondere Personenkreisen entsprechen, die über Lateinkenntnisse verfügen, was jedenfalls nicht für die Mehrheit der Bevölkerung zutrifft.“
Internetnutzer könnten durchaus erwarten, unter der Domain den Kläger zu finden. Unter der Domain Informationen über das Schicksal zu finden, würden die wenigsten erwarten. Das LG München ist bei seiner Begründung recht vorsichtig; es hält es in diesem Falle für vertretbar, den Prioritätsgrundsatz vor den Interessen des Klägers zurückstehen zu lassen. Mit in die Waagschale fiel dabei der Umstand, dass der Beklagte die Domain zeitweise zum Verkauf angeboten hatte, und das für die Domain geplante Projekt nicht zum Laufen brachte.
Vergleichbare Entscheidungen wie winzer.de (LG Deggendorf, Urteil vom 14.12.2000, Az. 1 O 480/00), bei dem das Gericht dem Inhaber der Domain, der dort über den Beruf des Winzers informierte, der Gemeinde „Markt Winzer“ den Vorzug gab, und netz.de (OLG Stuttgart, Urteil vom 7.3.2002, Az. 2 U 184/01 ), bei der der Träger des bürgerlichen Namens „Netz“ ebenfalls das Nachsehen hatte, weil ein Internet-Provider die Domain nutzt und aus Sicht des OLG Stuttgart so ein Gebrauch nicht als Name, sondern als Sachbegriff und keine Namensrechtsverletzung vorliege, gingen bisher einen anderen Weg. Aber wie das LG München mitteilt, es ist eine vertretbare Entscheidung.
Sie finden die verschiedenen Entscheidungen unter:
fatum.de:
> www.14h.de/3617
netz.de:
> http://www.jurpc.de/rechtspr/20020186.htm
Mehr zur Kollision von Namen und Gattungsbegriffen unter:
> http://www.domain-recht.de/magazin/article.php?id=125
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de
Quelle: kanzlei.biz, eigene Recherche
Buchtipp – Handbuch zum „Domain Name Law“
Einen fetten Ziegelstein reinsten Domain-Rechts gibt es seit kurzem von der Oxford University Press: „Domain Name Law and Practice, An International Handbook“, das von Rechtsanwalt Torsten Bettinger herausgegeben wird. Das 1.500 Seiten starke Buch bekommt man als Hardcover für GBP 165,- (ca EUR 240,-).
Das Buch enthält wirklich alle Informationen, deren der Praktiker bedarf, um seinen Mandanten hinsichtlich Domain-Registrierung und Streitbeilegungsverfahren zu beraten. Es bietet eine detaillierte Analyse der Beziehung zwischen Domain-Namen und bestehendem Markenrecht. Im Buch wird vertiefend sowohl auf die UDRP eingegangen als auch die länderspezifische Domain-Rechtsprechung in 27 wichtigen Ländern, darunter USA, Großbritanni
en, Deutschland, Frankreich, Italien, Niederlande, Japan und China. Auch die neue dotEU findet Berücksichtigung. Das Autorenteam besteht aus zahlreichen Domain-Spezialisten unter anderem aus Deutschland, den USA und Großbritannien.
Das Buch richtet sich an unternehmensinterne Fachleute mit Interesse an IT, eCommerce und dem Recht an geistigem Eigentum, an Domain Name Registries und Registrare sowie deren Reseller, an Internetservice-Provider und jeden Juristen, der mit dem Domain-Recht zu tun hat.
Einen Überblick über den Inhalt des Werkes erhält man mit dem als .pdf-Datei herunterladbaren Inhaltsverzeichnis, das alleine ca. 60 Seiten umfasst. Der erste Teil bietet eine Einführung in das Domain Name System und die Registrierungsvoraussetzungen sowie Schiedsgerichtsregeln. Er endet mit Statistiken. Im zweiten Teil gewähren einzelne Fachleute Einblick in länderspezifische Konfliktsituation von Domain-Namen und Kennzeichnungsrechten. In Teil drei stellt Torsten Bettinger verschiedene Schiedsgerichtsregeln dar, während sich Teil vier mit übergeordneten Regelwerken beschäftigt, wie dem Pariser Abkommen und den Empfehlungen der WIPO. Im fünften Teil sind die angesprochenen Regelwerke dann teilweise abgedruckt.
Über die „Companion Web Site“ der Oxford University Press wird das Werk aktuell gehalten. Die Autoren einzelner Kapitel stellen neue Informationen zu den einzelnen Kapiteln zur Verfügung.
Domain Name Law and Practice
An International Handbook
herausgegeben von Torsten Bettinger
Oxford University Press
April 2005
ISBN 0-19-927825-3
Companion Website zum Buch:
> http://www.oup.com/uk/booksites/content/0199278253/
Das ca. 60-seitige Inhaltsverzeichnis des Buches findet man als .pdf-Datei unter:
> http://www.oup.co.uk/pdf/0-19-927825-3.pdf
Quelle: ipkitten.blogspot.com, eigene Recherche
autoline.com – .com gibt kräftig Gas
Die vergangene Domain-Woche war wieder stark und zeigte einige außergewöhnliche Domain-Geschäfte. Natürlich war eine .com-Domain wieder die mit Abstand bestbepreiste – autoline.com erzielte US$ 42.250,- (ca. EUR 32.800,-). Doch auch zwei .de-Domains vermochten zu überzeugen: pauschalreise.de brachte es auf EUR 19.500,-, gefolgt von spiel.de für EUR 14.000,-. Daran schloss sich glacierexpress.de für EUR 5.800 ,- an.
Darüber hinaus gab es einige Überraschungen bei den country code Endungen (ccTLDs). In Großbritannien gab es steinharte 9.000,- (ca. EUR 13.090,-) für rock.co.uk. In Schweden kostete telefonpassning.se EUR 4.000,-. Die tschechische Domain madame.cz war mit EUR 3.000,- dabei. Zwei indische Second Level Domains erzielten gute Preise – deutlich höhere als indische Third Level Domains: mobilephones.in wechselte für EUR 1.500,- und onlineban king.in für EUR 1.000,- den Inhaber. In Belgien verkaufte sich citybank.be für EUR 1.000,- und in Kanada empiretheaters.ca für US$ 415,- (ca. EUR 322,-) und yamahamotors.ca für US$ 360,- (ca. EUR 280,-). Die US-amerikanische Domain-Endung wies zwei bemerkenswerte Verkäufe auf: webcams.us für US$ 1.000,- (ca. EUR 775,-) und legaladvice.us für US$ 500,- (ca. EUR 390,-).
Bei den alten generischen Top Level Domains gab es die üblichen Geschäfte: prom.net war für US$ 6.261,- (ca. EUR 4.860,-) zu haben, gefolgt von launch.org für US$ 5.100,- (ca. EUR 3.960,-); snoop.net erzielte US$ 3.600,- (ca. EUR 2.795,-) und comeback.org US$ 2.888,- (ca. EUR 2.240,-). Die Zweizeichendomain ft.org war mit EUR 2.000,- dabei, jerk.net erzielte noch US$ 1.550,- (ca. EUR 1.205,-) und gtp.net US$ 1.410,- (ca. EUR 1.095,-). Ein Leser teilt uns den Ankauf von skilanglauf.org für EUR 250,- mit.
Die neuen generischen Domain-Endungen wiesen einen Außenseiter auf: posters.name brachte es auf EUR 700,-. Darüber hinaus lief auch hier alles wie gewohnt: adventure.info erzielte GBP 2.500,- (ca. EUR 3.635,-), pauschalreisen.info war mit EUR 3.500,- dabei, new-york.info war mit US$ 3.500,- (ca. EUR 2.715,-) günstig zu haben, die Singularversion pauschalreise.info schaffte noch ganze EUR 2.800,- und das cheerleading.biz war mit US$ 1.605,- (ca. EUR 1.245,-) ebenfalls zu einem fairen Preis zu haben.
Weitere erwähnenswerte Domain-Käufe waren:
adeurope.com – EUR 15.000,-
iad.com – US$ 13.010,- (ca. EUR 10.100,-)
lesionado.com – US$ 10.250,- (ca. EUR 7.960,-)
enote.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.765,-)
donsworld.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.765,-)
switzerlandvacation.com – US$ 7.500,- (ca. EUR 5.820,-)
discountairlineticket.com – US$ 7.500,- (ca. EUR 5.820,-)
waterfall.com – US$ 5.831,- (ca. EUR 4.525,-)
mej.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.880,-)
cusino.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.880,-)
kwr.com – US$ 3.700,- (ca. EUR 2.870,-)
rnnr.com – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.330,-)
fzb.com – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.940,-)
f16.com – US$ 2.350,- (ca. EUR 1.825,-)
mp3books.com – US$ 1.600,- (ca. EUR 1.240,-)
Weiter Domain-Verkäufe finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de
Quelle: dnjournal.com, sedo.de
Anlaufstelle – Sedo hilft mit Domain-FAQ
Die Welt des Internets und der Domains ist groß, auf den ersten Blick leicht zu verstehen und eingängig. Will man aber eine Sache ganz genau wissen, stellt man oft genug fest, dass es mit dem eigenen, oberflächlichen Wissen um Domains nicht weit her ist. Hiergegen helfen FAQ-Datenbanken.
Sedo.de stellt nun eine für jeden zugängliche FAQ-Datenbank zur Verfügung, die sich mit dem Thema Domain auseinandersetzt. Man findet sie bei Sedo.de unter dem Navigationspunkt „Informationen“. In Rubriken wie „Domain kaufen“, „Domain verkaufen“, „Domain-Service“, „Domain-Parking“, „Account-Info“, „Transfer“ und „Partnerprogramm“ findet man zu jeder Frage mehr oder weniger umfangreiche Antworten. In einer Top Ten Liste werden die am häufigsten gestellten Fragen aufgeführt.
Jeder Nutzer der FAQ-Datenbank kann mittels eines 5-Punkte-Systems bewerten, ob die Antworten zu den jeweiligen spezifischen Fragen hilfreich waren oder nicht. Falls es Fragen geben sollte, die in der FAQ-Datenbank nicht beantwortet werden, kann man per eMail an info@sedo.de die Antwort direkt von kompetenten Sedo-Mitarbeitern bekommen.
Die Sedo-Datenbank legt ihren Schwerpunkt auf den Domain-Handel. In Bereichen des Domain-Rechts und der Struktur des DNS fallen Antworten weniger umfangreich aus. Einige der Antworten sollten nochmals redaktionell überarbeitet werden; es finden sich grammatikalische Fehler, die die Antworten zum Teil nicht gerade verständlich machen. Hier und da wären umfangreichere Antworten angebracht, wobei die Formulierungen konziser ausfallen dürften. Wer Fragen zum Domain-Handel hat, ist mit der FAQ von Sedo gut bedient.
Die FAQ-Datenbank findet man unter:
> http://www.sedo.de/faq/
Quelle: sedo.de, eigene Recherche
Wien – Seminar zum Internet-Recht
Drei Halbtage Domain-Recht gibt es vom 3. bis zum 4. Juni 2005
in der österreichischen Hauptstadt Wien. Organisator ist Univ.-Prof. Dr. Michael Enzinger, Rechtsanwalt in Wien, der zum Seminar über „die rechtlichen Rahmenbedingungen für Geschäftsabwicklungen im Internet“ lädt.
Die hochkarätigen Referenten ao. Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Zankl (Universität Wien, Institut für Zivilrecht, Leiter des Zentrums für e-Commerce und Internerecht) und Dr. Georg Kresbach (Rechtsanwalt in Wien) informieren von Freitag um 09.00 Uhr bis Samstag 12.30 Uhr über die rechtlichen Rahmenbedingungen des Internets, das e-Commerce-Gesetz, Datenschutzrecht, Wettbewerbs-, Domain- und Urheberrecht, Fernabsatz- sowie Signaturgesetz.
Das Seminar findet im Hotel „Golden Tulip Vienna All Suites Modul“ in der Peter-Jordan-Straße 78 in 1190 Wien (Österreich) statt. Die Kosten betragen für die Rechtsanwaltsanwärter EUR 313,50 inkl. 10% USt und für Rechtsanwälte und andere Berufsgruppen EUR 627,- inkl. 10% USt.
Weitere Informationen und Anmeldung über:
> http://www.awak.at/Awak_2005/Suche/detail.php?nummer=20050603-8
Quelle: awak.at, eigene Recherche