Newsletter-Ausgabe #257: April 2005

Themen: Pope-Squatting – Wettrennen um Papst-Domains | LG Hannover – SAT 1 muss schmidt.de abgeben | Internetbetrug – Phishing, Pharming, Abzockmails | Studie – weltweit acht Mega-Portfolios | .eu (dotEU) – EURid ernennt Streitschlichter | Wow – cashflow.com macht US$ 56.500,- flüssig | E-Government – Tagung in Hannover

Pope-Squatting – Wettrennen um Papst-Domains

Während an der Sixtinischen Kapelle in Rom noch wild über die Farbe des aufsteigenden Rauchs spekuliert wurde, qualmten andernorts die Köpfe zahlreicher Domain-Spekulanten: Grabbing von Papst-Domains, so genanntes „Pope Squatting“, entwickelte sich binnen kürzester Zeit zum weltweiten Wettrennen um die besten Internet-Adressen, und trieb zum Teil wahrlich seltsame Blüten.

Eine der wohl begehrtesten Domains sicherte sich der US-Amerikaner Rogers Cadenhead. Bereits am 1. April, einem Tag vor dem Tod von Papst Johannes Paul II, registrierte er ein ganzes Paket an potentiellen Papst-Domains wie PiusXIII.com, LeoXIV.com, PaulVII.com und eben auch BenedictXVI.com. Als Motiv gab er an, er habe verhindern wollen, dass die Domain in die Hände eines Online-Casinos, eines frevelhaften Er*tikanbieters oder gar eines „päpstlichen Superstore“ fällt. Nach Rücksprache mit seiner katholischen Grossmutter wolle er die Domain nun an den Vatikan übertragen; bis dahin soll die Wohltätigkeitsorganisation „Modest Needs“ Kapital in Form von Spenden aus ihr schlagen. Im Fall von papst-benedikt.de war der Betreiber eines Fitness-Studios in München am schnellsten, auch wenn er mit der Kirche nach eigenen Angaben nicht viel am Hut hat. Neben Links zu Büchern des früheren Kardinals Ratzinger kann der geneigte Surfer dort nun Original Rosenkränze aus Vatikanstadt ordern und eine Zahnzusatzversicherung abschließen.

Über den Rest möchte man den Mantel des Schweigens decken. Von witzigen Ausreissern wie benny16.com abgesehen, dominieren wie im Fall von papst-benedikt-xvi.de, papst-benedikt-16.de oder der Schlagzeilen-Domain wir-sind-papst.com aus der Bildzeitung einfallslose Weiterleitungen auf die Parking-Seiten von Domain-Börsen. Liebe Grabber, das ist nun wirklich enttäuschend! Erfrischend offen wirkt da der Auftritt von papa-ratzi.info. Dort gibt es nach 480 Jahren endlich die „Papa Ratzi“-Modekollektion mit Girlie-T-Shirts, Taschen und Tassen im Ratz-Fatz-Pontifax-Look. Gleich um einen täglich neuen, frischen Papst wirbt Liedermacher Konstantin Wecker unter habemus-papam.de. Eine Event-Agentur hat sich papst-benedict-xvi.com geschnappt, und der Weltbild-Verlag versucht es mit papst-benedikt.name sogar unter einer .name-Domain.

Die einzig wahre Papst-Domain unterhalb der offiziellen Endung .va bleibt allerdings allen allzu weltlichen Begierden versperrt: Die Registrierung ist streng zugangbeschränkt. Und das ist ausnahmsweise auch wirklich besser so.

> http://www.benedictxvi.com/
> http://www.papst-benedikt.de/

Quelle: washingtontimes.com, eigene Recherche

LG Hannover – SAT 1 muss schmidt.de abgeben

Das LG Hannover (Urteil vom 22.04.2005, Az.: 9 O 117/04) hat im Prozess zwischen einem Webdesigner namens Peter Schmidt und dem Fernsehsender SAT 1 entschieden, dass die Domain, die der Sender schon seit Jahren und trotz Wechsels von Lästermaul Schmidt zur ARD registriert hält, entschieden, dass SAT 1 die Domain freigeben muss.

Herr Schmidt aus Berlin klagte gegen die SAT 1 Satelliten Fernsehen GmbH, weil er sich durch die Nutzung der Domain von dem Unternehmen in seinem Namensrecht verletzt sieht. Schon die Registrierung des Domain-Namens, so der Kläger, stelle einen unzulässigen Gebrauch dar. Zudem liegt aus Sicht des Klägers kein markenrechtlicher Schutz aufgrund eines Werktitels vor, da der Name „Schmidt“ nicht kennzeichnungskräftig für die unter dem Titel „Harald-Schmidt-Show“ präsentierte Fernsehsendung sei.

Die Argumentation verfing beim Landgericht Hannover, das ebenfalls eine Namensrechtverletzung sah und deshalb den beklagten Fernsehsender zur Löschung der Domain verurteilte. Das Gericht sah durch die Benutzung der Internetdomain das Namensrecht des Klägers verletzt, weil ein Unbefugter seinen Namen benutzt. Dem Kläger stehe das Namensrecht an der Internetdomain zu, weil er mit Nachnamen Schmidt heiße. Hingegen sei der beklagte Fernsehsender unbefugt, weil er nicht selbst Träger des Namens ist. Er habe zudem vom berechtigten Inhaber des Namens – dem Künstler Harald Schmidt – keine wirksame Gestattung erhalten.

Damit wirft das Gericht gleichsam wieder die Frage auf, die noch vergangene Woche durch das OLG Celle (NL #256) gelöst schien: Inwieweit darf eine Domain treuhänderisch von einem anderen registriert und verwaltet werden. Das LG Hannover scheint diese Konstellation für zulässig zu halten. In der Pressemitteilung des Gerichts heißt es: „Eine wirksame Gestaltung im Sinne des Namensrechts erfordert, dass der Namensinhaber dem Namensnutzer die weitgehend freie Verfügung über den Namen und den wirtschaftlichen Nutzen daraus erlaubt.“ Dass dies im vorliegenden Fall aber gerade nicht greift, konnte das Gericht ebenfalls feststellen: SAT 1 vermochte nicht nachzuweisen, dass Harald Schmidt ihm ein solches Verfügungsrecht über den Namen „schmidt.de“ eingeräumt habe. Eine Zeugin hat angegeben, „Harald Schmidt habe für den Internetauftritt stets die inhaltliche Verantwortung behalten und letztlich auch die Entscheidung über einzelne Beiträge getroffen.“

Harald Schmidt hatte an Eides Statt und seine Managerin Sigrid Korbmacher als Zeugin erklärt, die Domain sei für Harald Schmidt 1995 registriert worden. Nach Auskunft der DENIC hat SAT 1 die Domain aber erst im Oktober 2000 übernommen. So wird aus diesem Domain-Streit gleich noch ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Harald Schmidt und seine Managerin wegen Falschaussage.

Die Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor.

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: RA Ralf Möbius (rechtsanwaltmoebius.de), landgericht-hannover.niedersachsen.de, eigene Recherche

Internetbetrug – Phishing, Pharming, Abzockmails

Alle Jahre wieder gibt es eine News über Internetbetrügereien des „DAD Deutscher Adressdienst“, der nun ernten möchte, was er vergangenes Jahr ausgesät hat. Davon abgesehen freut sich das Phishing weiterhin größter Beliebtheit.

Vor ca. einem Jahr hörte man zuletzt vom DAD Deutscher Adressdienst, der seinerzeit Formulare an Domain-Inhaber aussandte, um das „Deutsche Internet Register“ zu aktualisieren. Wer das Formular nicht gründlich gelesen, es ausgefüllt und zurückgesandt hat, erhielt nun dieser Tage Post vom DAD: Nämlich eine Rechnung über EUR 879,28. Ein Betrag, der im nächsten Jahr dann nochmals fällig wird, weil wer das Formular unterschrieben hat sich auf zwei Jahre verpflichtet hat. Ob hier jeweils ein verbindlicher Auftrag erteilt worden ist, werden wohl die Gerichte zu klären haben. Rechtsanwalt Solmecke, der schon einige Betroffene vertritt, sieht zumindest für nicht gewerblich genutzte Seiten gute Chancen, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung erfolgreich anzufechten. Hintergrund dafür ist die verwirrende Form des Formulars. Der Hinweis auf den kostenpflichtigen Anzeigenauftrag und die dadurch entstehenden Kosten sei versteckt gewesen.

Davon abgesehen bleibt auch die Phishing-Szene aktiv. In den vergangenen Tagen wurden weiter zahlreiche eMails versandt, deren vermeintlicher Absender Banken sind, deren Datenbanken neu aufgebaut werden müssen oder die Probleme mit rechtswidrigen Internetaktivitäten haben und darum um Daten ihrer Kunden bitten. Gerade letzteres ist eine an Infamität kaum zu überbietende Methode, Kundendaten zu bekommen – die Betrüger verweisen auf Betrügereien.

Eine neue Variante ist das „Pharming“, das subtiler und schwerer identifizierbar ist. Denn Pharming arbeitet unmittelbar mit gefälschten Internetseiten. Dabei geht man nicht über eMails, die die Internetnutzer mittlerweile als risikoreich wahrgenommen haben und weitestgehend meiden. Hacker greifen direkt in das Domain Name System ein und ändern auf Providerservern hinterlegte Domain-Namen-Verbindungen auf andere Server um. Der Nutzer merkt davon überhaupt nichts. Da die technischen Anforderungen an solche Hacker sehr hoch sind, ist die Zahl der tatsächlichen Pharming-Fälle bisher aber glücklicherweise gering.

In solchen Fällen [von Phishing] gilt wie immer: Wer auf Nummer Sicher gehen will, sollte bei sicherheitssensiblen Daten im Internet wie Online-Banking nicht per Link, sondern direkt per Eingabe der Domain oder selbst gesetztem Bookmark auf ein Angebot zugreifen. Das ist auch jetzt, trotz „Pharmings“, grundsätzlich sicher. [Wegen des geringen aber vorhandenen Pharmings besteht auch bei der direkten Eingabe der Domain ein Risiko.] Auf das bequeme Anklicken eines womöglich per eMail zugesandten Links sollte man dagegen verzichten. Wer dennoch Zweifel hat, sollte sich in jedem Fall vor Eingabe persönlicher Daten bei dem jeweiligen Anbieter wie zum Beispiel der eigenen Hausbank telefonisch rückversichern, ob alles mit rechten Dingen zugeht.

Weitere Informationen zum DAD-Betrug unter:
> http://www.rae-michael.de/news/index.php?news=3

Informationen zur Phishingpraxis und wie man ihr begegnen kann, findet man bei ebay.de:
> http://pages.ebay.de/education/spooftutorial/

Quelle: golem.de, rae-michael.de, circleid.com, madison.com

Studie – weltweit acht Mega-Portfolios

Mit einer interessanten Studie zum Thema Domains macht das US-Medienunternehmen Dark Blue Sea, Betreiber des Suchverzeichnisses roar.com und des Domain-Registrars Fabulous.com, von sich Reden: danach gibt es weltweit acht Domain-Portfolios mit je mehr als 100.000 Domains.

Wer Besucher auf sein Internetangebot leiten will, braucht erstklassige Domains – auf diesen einfachen Nenner lässt sich der Inhalt der Studie bringen. Domain-Namen sind die Quelle des Besucherstroms (Traffic). Trotz leistungsstarker Suchmaschinen wie Google, die nach neuesten Untersuchungen gerade mal 35 Prozent des Internets in ihrem Katalog führen, versuchen unverändert viele Surfer, das gesuchte Angebot direkt über die Eingabe der Domain in die Adresszeile des Browsers zu erreichen; ein Verhalten, das Dark Blue Sea als „direct navigation“ und „primary traffic“ bezeichnet – und „primary traffic is king“. Als Beispiel für die Überlegenheit von Domains nennt Dark Blue Sea unter anderem die Begriffe „bedroom“ und „furniture“, also Schlafzimmermöbel. Wer zu diesem Stichwort bei Google.com sucht, findet an erster Stelle einen Möbelhändler; gesucht hat man aber gezielt Schlafzimmermöbel. Wer ohne Umweg die Domain bedroomfurniture.com eintippt, landet sehr viel schneller beim gewünschten Angebot.

Vor dem Hintergrund der überragenden Bedeutung von Domain-Namen weist Dark Blue Sea darauf hin, dass sich fünf Prozent aller .com-Webseiten in der Hand von gerade mal acht Personen befinden, darunter überwiegend Einzelpersonen. In der Liga angefangen von 10.000 bis zu 99.999 Domains spielen 15 Kandidaten den Meister aus. Und selbst der Kreis von über 1.000 bis hin zu 9.999 Domains ist mit 76 Personen sehr überschaubar. Um wen es sich dabei handelt, liess sich Dark Blue Sea nicht entlocken, einmal von der Information abgesehen, dass man selbst mehr als 400.000 Domain hält. Rechnet man nicht nur .com-Domains, fällt in letzte Kategorie übrigens auch die Beate Uhse AG, die nach aktuellen Angaben schon jetzt mehr als 1.000 Er*tik-Domains betreibt.

Woher Dark Blue Sea seine Informationen bezieht, weshalb Webseiten mit Domains identisch sein sollen und welche Quellen für die Studie ausgewertet wurden, bleibt allerdings ungeklärt, so dass die Zahlen mit Vorsicht zu geniessen sind. Aber vielleicht meldet sich bei uns ja jemand aus dem exklusiven Kreis der Hunderttausender?!

Den vollständigen Bericht finden Sie hier:
> http://www.jottings.com/DarkBlueSeaArticle.pdf

Quelle: jottings.com, news.ch, eigene Recherche

.eu (dotEU) – EURid ernennt Streitschlichter

EURid, Verwalter der europäischen Top Level Domain .eu (dotEU), hat das in Prag ansässige Schiedsgericht der Wirtschafts- und Agrarkammer der Tschechischen Republik zum außergerichtlichen Streitschlichter für Streitigkeiten um .eu-Domains berufen.

Das tschechische Schiedsgericht, dessen Auswahl selbst für Experten einigermassen überraschend kam, wurde schon im Jahr 1949 gegründet und ist seither als unabhängiges, gemeinnütziges Organ für die Entscheidung von Vermögensstreitigkeiten tätig. Erste Erfahrungen in Sachen Domain-Namen konnte das Gericht als Streitschlichter für Auseinandersetzungen unterhalb des Landeskürzels .cz sammeln. Das Gericht ist mit IP- und IT-Experten aus ganz Europa besetzt, die technisches Know-How und juristischen Sachverstand garantieren; auch aus Deutschland sollen einige der Neuschiedsrichter kommen. Dass die tschechische Domain-Verwaltungsstelle CZ NIC assoziiertes Mitglied von EURid ist, dürfte auch nicht wirklich schädlich für die Wahl gewesen sein.

Aktuell arbeitet das Gericht an der Erstellung der Schiedsgerichtsregelung einschließlich der Verfahrensordnung; unterstützend herangezogen werden dabei die Vorgaben der EU-Kommission und Empfehlungen der World Intellectual Property Organisation (WIPO), die als UDRP-Schiedsgericht auf Erfahrung in zahlreichen Domain-Streitigkeiten zurückblicken kann. Da nach den Public Policy Rules das Verfahren jeweils in der Landessprache des Domain-Inhabers durchzuführen ist, gibt es bei 20 offiziellen EU-Sprachen noch reichlich Arbeit für das Gericht, bevor es seine eigentliche Tätigkeit aufnimmt; nach dem aktuellen Zeitplan soll aber auch dieser Schritt voraussichtlich bis September abgeschlossen sein. Sie werden dann der EU-Kommission zugeleitet und mindestens zwei Monate vor Beginn der Sunrise Period veröffentlicht. Erst danach steht auch fest, welche Kosten vor dem Schiedsgericht anfallen. Derzeit arbeitet das Gericht – wie in Deutschland – auf Basis vom Gegenstandswerten, welche bei Domain-Namen jedoch regelmäßig sehr schwierig zu bestimmen sind.

Unterdessen warnt EURid in einer weltweit beachteten Presseerklärung nochmals eindringlich vor kostenpflichtigen Vormerkungsangeboten. Zahlreiche Betrüger versuchen unverändert, mit kostenpflichtigen Vormerkangeboten für .eu-Domains Geld zu machen. Nach wie vor ist aber die verbindliche Registrierung von .eu-Domains nicht möglich. Sollte es also wirklich noch Leser geben, die es noch nicht gehört haben: Finger weg von kostenpflichtigen Vormerkungsangeboten!

Die deutschsprachige Website des „Czech Arbitration Court“ finden Sie unter:
> http://www.arbcourt.cz/de/de_index1.htm

Den aktualisierten Zeitplan finden Sie unter:
> http://www.eurid.org/euDomainNames/timetableLaunch

Markeninhaber können sich hier unverbindlich in eine Interessentenliste für dotEU eintragen:
> http://www.doteu.info/sunrise/index.php3

Ein kostenloses .eu-Vormerkungsangebot finden Sie zum Beispiel unter:
> http://www.united-domains.de/eu-domain/

Quelle: eurid.org, eigene Recherche

Wow – cashflow.com macht US$ 56.500,- flüssig

Die vergangene Domain-Handelswoche war wieder mal überschwänglich: Nicht nur, dass die Domain cashflow.com mit US$ 56.500,- (ca. EUR 43.260,-) einen ordentlichen Preis erzielte, sondern es gab auch mehr als zehn weitere Domain-Käufe im fünfstelligen Eurobereich.

Zu diesen Domains gehört ehescheidung.de, die für EUR 10.400,- gehandelt wurde. Ein weiterer hochpreisiger .de-Domain-Name ist usability.de, der EUR 4.700,- erzielte. Damit hat sich die Sache aber schon. Andere deutschsprachige Domains finden sich bei den neuen gTLDs. Dafür zeigte sich wieder einmal eine britische Domain am Horizont: maxtool.co.uk arbeitete sich für US$ 6.500,- (ca. EUR 4.975,-) in neue Hände. Zwei weitere, indische Subleveldomains erzielten für ihre Verhältnisse recht gute Preise. Banking.co.in wechselte für US$ 1.200,- (ca. EUR 920,-) den Inhaber, und credit.co.in für US$ 650,- (ca. EUR 500,-).

Die alten generischen TLDs (gTLDs) weisen die sehr interessante gratuit.net („kostenlos“ auf Französisch) auf, die den stolzen Preis von EUR 10.650,- erzielte; dicht gefolgt von jew.net für US$ 10.000,- (ca. EUR 7.655,-). Weiter ging es mit pesticides.net für EUR 4.250,- und schließlich hbh.net für US$ 1.000,- (ca. EUR 765,-). Die neuen gTLDs sind wie immer schwächer im Preis, aber diesmal ergaben sich einige erwähnenswerte Verkäufe. Angeführt wird die Liste von maschinenbau.info für den martialischen Preis von EUR 5.950,-. Wogegen sich geschichte.info mit EUR 2.500,- recht zahm ausnimmt. Pizzeria.info bescherte US$ 1.700,- (ca. EUR 1.300,-), Käufer und Verkäufer von dating-24.info trafen sich bei EUR 1.000,-, f2f.info erzielte EUR 500,-, laura.biz war nur EUR 350,- wert (da dreht sich Petrarca im Grabe um) und zu guter Letzt columbia.biz ging für schlappe EUR 300,-.

Weitere erwähnenswerte Domain-Geschäfte waren:

hotdate.com – US$ 55.000,- (ca. EUR 42.115,-)
damn.com – US$ 30.000,- (ca. EUR 22.970,-)
videoblog.com – US$ 21.000,- (ca. EUR 16.080,-)
exploited.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 15.315,-)
covers.co.uk – GBP 10.000,- (ca. EUR 14.705,-)
infra.com – US$ 15.500,- (ca. EUR 11.870,-)
askaquestion.com – US$ 15.261,- (ca. EUR 11.685,-)
imgdirect.com – US$ 15.100,- (ca. EUR 11.560,-)
delray.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.485,-)
techguy.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 9.190,-)
ztc.com at – US$ 6.301,- (ca. EUR 4.825,-)

Weitere erzielte Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, afternic.com, sedo.de

E-Government – Tagung in Hannover

Das Institut für Rechtsinformatik der Universität Hannover veranstaltet am 11.05.2005 zum Zwecke des Gedankenaustausches für Beteiligte aus den Bereichen des Rechts, der Verwaltung und der Wirtschaft eine Fachtagung über E-Government im Jahr 2010 und Datenschutz in der modernen Verwaltung.

In der Einladung verweist die Gastgeberin auf „die vielleicht wichtigsten Prinzipien des öffentlichen Datenschutzrechtes“: Zweckbindung und informationelle Gewaltenteilung. Der rechtliche und technische Umgang mit diesen Grundsätzen werde auch den Charakter des Datenschutzrechtes der Zukunft entscheidend prägen. Unter dieser Vorgabe beschäftigt man sich vormittags auf der Tagung mit Zukunftsszenarien des E-Government 2010 im Bereich der Wirtschaft und des Rechts und der Verwaltung. Referenten sind unter anderem Dirk Arendt vom Frauenhofer eGovernment-Zentrum, Dr. Claus D. Ulmer von der Deutschen Telekom AG und Dr. Oswald Kessler vom österreichischen Bundesinnenministerium. Der Nachmittag ist dann der „Zweckbindung und informationellen Gewaltenteilung im E-Government“ gewidmet. In einer abschließenden Podiumsdiskussion wird die Frage des Datenschutzes behandelt werden.

Die Tagung richtet sich an Wissenschaftler, Rechtsanwälte und Studierende mit datenschutzrechtlichem Interesse, betriebliche Datenschutzbeauftragte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Datenschutzbehörden sowie aus Gesetzgebung und öffentlicher Verwaltung mit Interesse/Befassung im E-Government.

Die Tagung findet am 11.05.2005 ab 10.00 Uhr in der Universität Hannover im Institut für Rechtsinformatik, Königsworther Platz 1, 30167 Hannover, statt. Sie endet spätestens um 17.00 Uhr. Anmeldeschluss ist der 05.05.2005.

Das vorläufige Programm und ein Anmeldeformular findet man unter:
> www.iri.uni-hannover.de/d-move/

Quelle: uni-hannover.de, eigene Recherche

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