Themen: .eu (dotEU) – Startphase rückt näher! | China – schon 1,85 Millionen Domains registriert | Die 10 besten Tipps fuer Business-Domains | müller.de – LG Hamburg kippt Treuhandmodell | Die Milch machts – cow.com erzielt US$ 45.400,- | Berlin – Sedo gewinnt Gründerpreis | Ausblick – 2. ICANN-Meeting in Luxemburg
.eu (dotEU) – Startphase rückt näher!
Klappt alles wie geplant, wird die neue europäische Top Level Domain .eu (dotEU) noch Ende 2005 mit der Sunrise Period starten. Höchste Zeit also, sich die Details der Startphase nochmals in Erinnerung zu rufen und alle jeden Vorbereitungen zu treffen, mit deren Hilfe man sich später unter Umständen den entscheidenden Vorteil verschafft.
Grundsätzlich teilt sich die Zahl der Anmeldeberechtigten in der Startphase in zwei Lager auf: einerseits die Kandidaten, die ein so genanntes „prior right“ geltend machen können, andererseits – vereinfacht gesagt – „der Rest“. Im Fall von dotEU können also nicht nur Inhaber von Markenrechten an der Sunrise Period teilnehmen, sondern alle Inhaber von „prior rights“. Welche Rechte hiervon erfasst werden, bleibt nach dem aktualisierten Zeitplan für die Einführung voraussichtlich noch bis Juni ein Rätsel. Klar ist nur, dass diesmal neben klassischen Markenrechten auch die Firma, Handelsnamen und Familiennamen als prior right gelten. Massgeblich ist insoweit das jeweils geltende nationale Recht, sofern dieses die Bezeichnung schützt, und es anhand von schriftlichen Unterlagen dokumentiert ist. Wer daher vorsorglich schon mal Kopien und Abschriften seiner Markenurkunde, den Handelsregisterauszug, behördlichen Unterlagen, Stammbaum oder Personalausweis bereit hält, kann nichts falsch machen. Da schon in der Sunrise Period der Prioritätsgrundsatz „first come, first served“ gilt, ist rasches Handeln gefragt, um sich den entscheidenden Vorteil zu sichern. Im übrigen tut sich im Zusammenhang mit den prior rights eine Spielwiese an potentiellen Rechten auf, zumal in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten höchst unterschiedliche Auffassungen gelten, was letztlich als Name oder namensgleiches Recht zu schützen sei.
Für Markeninhaber bietet der Branchendienst dotEU.info ab sofort eine kostenlose Interessentenliste an; wer an der .eu-Sunrise Period teilnehmen will, kann dort seine Kontaktdaten hinterlassen und stellt so sicher, keine Fristen zu versäumen. Noch ein Hinweis: Wer jetzt noch schnell eine Marke anmeldet, hat keine Gewissheit, dass sie in der Sunrise Period Berücksichtigung findet. Erfahrungsgemäß legt die Verwaltungsstelle für den Kreis der Anmeldeberechtigten einen Stichtag fest; nach diesem Tag angemeldete Marken sind dann nicht mehr teilnahmeberechtigt.
Wer kein „prior right“ geltend machen kann und stattdessen etwa auf sein Glück hofft, einen der begehrten generischen Begriffe unter .eu zu ergattern, sollte ebenfalls seine Wunsch-Domains kostenlos vormerken lassen. So kann man sich schon jetzt eine gute Ausgangsposition beim Run auf die neuen .eu-Domains verschaffen. Im übrigen heisst es dann abzuwarten und der Dinge harren, die da kommen.
Den aktualisierten Zeitplan finden Sie unter:
> http://www.eurid.org/euDomainNames/timetableLaunch
Markeninhaber können sich hier unverbindlich in eine Interessentenliste für dotEU eintragen:
> http://www.doteu.info/sunrise/index.php3
Ein kostenloses .eu-Vormerkungsangebot finden Sie z.B. unter:
> http://www.united-domains.de/eu-domain/
Quelle: eurid.org, eigene Recherche
China – schon 1,85 Millionen Domains registriert
Wie die chinesische Domain-Verwaltungsstelle CNNIC (China Internet Network Information Center) bekannt gab, ist die Zahl aller in China registrierter Domain-Namen im Januar 2005 auf 1,85 Millionen angestiegen. Doch mit der wachsenden Internetverbreitung steigt auch die Grabbing-Gefahr.
Nach Analyse im „4. China Internet Network Information Resource Survey“ waren im Januar 2005 exakt 1.852.300 Domains in China registriert. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies einen Zuwachs von satten 56 Prozent. Der weit überwiegende Teil der chinesischen User hat sich dabei für einen Auftritt unterhalb der beiden Top Level Domains .com und .cn entschieden; auf beide Endungen entfallen zusammen über 70 Prozent der Anmeldungen. Mit deutlichem Abstand folgen .net.cn und die generische Endung .net mit zusammen etwa 12,5 Prozent. Auf die reine Second Level Endung .cn entfallen bereits über zehn Prozent aller Anmeldungen. Trotz der jahrelangen, nahezu uneingeschränkten Herrschaft von .com zeigt also auch hier die Liberalisierung erste Wirkung – immer mehr Chinesen entscheiden sich für eine .cn- statt einer .com-Domain.
Die Gesamtzahl der registrierten .cn-Domains lag im März bei knapp über 500.000; davon entfällt auf .cn etwa die Hälfte, gefolgt von .com.cn mit gut 190.000 Adressen. Nach wie vor sind Third Level Domains in China also sehr beliebt, Second Level Domains finden dagegen eher bei Anmeldern aus dem Ausland Anklang. Für einen nochmaligen kräftigen Schub sorgte dabei die Einführung von internationalisierten Domains im Januar 2005. Seither ist die Verwendung chinesischer Schriftzeichen in .cn-Domains möglich. Prompt legten die Registrierungszahlen nochmals um über 70.000 chinesische Webadressen zu.
Aus aktuellem Anlass noch ein Hinweis: CNNIC fordert alle Inhaber von .cn-Domains auf, ihre WHOIS-Daten vollständig und korrekt anzugeben. Wer dieser Aufforderung nicht nachkommt, dessen Registrar wird zunächst von CNNIC angeschrieben und aufgefordert, die Daten des Kunden binnen fünf Werktagen richtig zu stellen. Erfolgt dann keine fristgemässe Reaktion und Korrektur, wird die Domain gelöscht. Hintergrund dieser Aktion scheint zu sein, dass .cn in jüngster Zeit verstärkt ins Visier von Domain-Grabbern gerückt ist.
Weitere Informationen rund um .cn unter:
> http://www.cnnic.com.cn/
Registrierung von .cn-Domains möglich z. B. unter:
> http://www.united-domains.de/cn-domain/
Quelle: chinatechnews.com, cnnic.com,cn, eigene Recherche
Die 10 besten Tipps fuer Business-Domains
Mit den zehn besten Tipps für die Wahl der richtigen BusinessDomain befasst sich das britische Online-Portal Bytestart. Und wieder einmal zeigt sich, dass die Beachtung einiger weniger Grundregeln bei der Wahl des Domain-Namens den Grundstein für den späteren Erfolg eines Webangebots legt.
An erster Stelle steht die Wahl der richtigen Top Level Domain. Für ein erstklassiges Geschäft müssen es erstklassige Domains sein, also .com, .net, .info und das jeweilige Landeskürzel wie .de oder .uk; dabei sollte der Geschäftsname unter all diesen Begriffen registriert sein, um der Konkurrenz erst gar keine Angriffsfläche zu bieten. Virtuelle Hinterhöfe wie .ws oder .cc sind zwar für private Projekte bestens geeignet, dem Durchschnittssurfer jedoch zu wenig vertraut. Schon an dieser Stelle sollte man möglichst keinen Kompromiss eingehen: wessen Wunsch-Name nur noch unter einer einzigen Endung verfügbar ist, sollte sich überlegen, auf einen anderen Begriff auszuweichen – die teils mühsame Suche kann sich im Erfolgsfall mehr als auszahlen. Dann sollte die Domain Erweiterungsmöglichkeiten zulassen, wofür sich am besten Phantasiebegriffe eignen. Ein Beispiel: unter der Domain dvd-brenner.de erwarten die Kunden – nun ja, DVD-Brenner eben. Wer dann umsatteln auf PC-Komplettpakete will, tut sich sicherlich schwer.
Von überragender Bedeutung ist unverändert die Länge (oder besser Kürze) eines Domain-Namens. Es gilt die einfache Formel „Je kürzer, desto einprägsamer, desto besser“. Eine Absage erteilt Bytestart dagegen Vertretern der Ansicht, die Verwendung eines Schlüsselwortes innerhalb der Domain sei maßgeblich für den Erfolg. Dem kann man allerdings entgegenhalten, dass zum Beispiel eine Google-Suche zum Stichwort „Urlaub“ auf den ersten Plätzen fast ausschliesslich Webadressen auswirft, die das Stichwort enthalten. Schließlich sollte man darauf achten, die eigenen Domain-Kontaktinformationen stets aktuell zu halten – was übrigens auch für das Impressum gilt. Wer in eiligen Fällen nicht von seinem Registrar erreicht werden kann, riskiert den Totalverlust der Domain, vom verlorenen Kunden ganz zu schweigen.
Und nicht zuletzt sollte man sich für einen namhaften Domain-Registrar entscheiden; dies gewährleistet nicht nur Sicherheit im Umgang mit den eigenen Daten, sondern eine hohe Stabilität mit wenig Ausfallzeiten. Bei diesem Registrar Dort sollte allerdings dann möglichst alle seine Domains konzentrieren, denn es ist so deutlich einfacher, die eigenen Domains im Überblick zu behalten.
Quelle: bytestart.co.uk, eigene Recherche
müller.de – LG Hamburg kippt Treuhandmodell
Das Landgericht Hamburg (Urteil vom 26.01.2005, Az.: 302 O 116 /04) hatte im Streit um die Umlaut-Domain müller.de die Frage zu klären, ob ein Dritter aufgrund eines Vertrages mit einem Träger des Namens Müller berechtigt ist, für diesen in eigenem Namendie Domain müller.de zu registrieren. Die Frage haben bereits mehrere Gerichte erörtert. Das LG Hamburg schloss sich der überwiegenden Meinung an, dass die Registrierung in solchen Fällen unberechtigt ist.
Der Streit um die Umlaut-Domain entfachte sich unmittelbar nach ihrer Registrierung. Viele wollten die Domain mit Einführung der Umlaut-Domains im März letzten Jahres haben. Aber es kam ausgerechnet eine Person zum Zuge, die gar nicht Trägerin des Namens ist, sondern eine EDV-Dienstleisterin, die im Auftrage eines Herrn Müller die Domain in eigenem Namen registriert hatte. Die Klägerin dagegen trägt den Nachnamen Müller; sie ist Mediengestalterin und hatte am Tag nach der Registrierung einen Dispute-Antrag zu ihren Gunsten eingereicht, um so eine Übertragung der Domain auf einen Dritten zu verhindern. Im gerichtlichen Verfahren verwies sie auf ihr Namensrecht (§ 12 BGB) und beantragte die Freigabe der Domain. Die Beklagte verwies auf einen Auftrag seitens Herrn Müllers, die Domain für ihn zu reservieren und bei Erfolg ein Web-Layout einzurichten.
Das LG Hamburg gab der Klage statt. Es sieht in diesem Fall eine Namensanmaßung seitens der Beklagten, die nicht Müller heißt. Die Namensanmaßung entstehe bereits mit Registrierung und nicht erst durch Gebrauch der Domain. Es läge ein unbefugter Gebrauch des Namens vor, da der Beklagten keine eigenen Rechte am Gebrauch des Namens zustehen. Es komme nicht darauf an, ob die Beklagte tatsächlich von einem Namensträger beauftragt wurde, denn ein Namensträger könne zwar einem anderen gestatten, seinen Namen zu benutzen. Aufgrund der Unübertragbarkeit des Namensrechts könne eine schuldrechtliche Abrede aber kein eigenes Namensrecht des zur Nutzung des Namens Berechtigten begründen. Die Beklagte steht jedoch als Inhaber der Domain im WHOIS-Verzeichnis und ist somit als Inhaberin ausgewiesen. Als solche ist sie aber nicht berechtigt.
Für diese Sicht der Dinge sprächen auch Gründe der Rechtssicherheit und Transparenz, meint das LG Hamburg. Das WHOIS-Verzeichnis diene dazu, den Inhaber einer Domain ersichtlich zu machen. Damit können Dritte Kennzeichnungsverletzungen feststellen. Für die zwischen Beklagter und Herrn Müller getroffene Vereinbarung bestehe auch kein tatsächliches Bedürfnis. Es gibt andere Möglichkeiten für Dienstleister, für ihre Kunden gegenüber Denic aufzutreten; sie können sich als admin-c eintragen lassen, und den Auftraggeber als Inhaber.
Für Internetdienstleister heisst das: Für Auftraggeber keine Domains in eigenem Namen registrieren, sondern immer den Auftraggeber als Inhaber eintragen lassen. Andernfalls besteht das Risiko, nicht nur die Domain zu verlieren, sondern auch den Auftraggeber. Darüber hinaus setzt man sich dem Prozessrisiko in doppelter Hinsicht aus: Gegen einen anderen Berechtigten, der die Freigabe vor Gericht durchsetzt, und gegen den ehemaligen Kunden, der möglicherweise Schadensersatzansprüche geltend macht.
Die Entscheidung des LG Hamburg findet man unter:
> http://www.rechtsanwaltmoebius.de/urteil/umlaut-domain.pdf
Weitere Entscheidungen zu dem Thema sind:
OLG Celle – grundke.de
> http://www.jurpc.de/rechtspr/20040188.htm
LG Hannover – grundke.de
> http://rechtsanwaltmoebius.de/urteil/lg-hannover-domaininhaber.pdf
OLG Hamm – veltins.de
> http://www.jurpc.de/rechtspr/20010208.htm
Weiterführende Artikel findet man zu grundke.de unter:
> http://www.domain-recht.de/magazin/article.php?id=325
> http://www.domain-recht.de/magazin/article.php?id=304
> http://www.domain-recht.de/magazin/article.php?id=278
und zu veltins.de unter:
> http://www.domain-recht.de/magazin/article.php?id=68
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de
Quelle: rechtsanwaltmoebius.de, eigene Recherche
Die Milch machts – cow.com erzielt US$ 45.400,-
Die vergangene Domain-Handelswoche zeigte sich wieder einmal recht freundlich. Führend ist der Verkauf von cow.com für ordentliche US$ 45.400,- (ca. EUR 35.215,-). Darüber hinaus gab es neun weitere fünfstellige Verkaufspreise, von denen vier über US$ 20.000,- liegen.
Jahreszeitgemäß führt den .de-Markt tulpen.de an, die für EUR 6.000,- neue Wurzeln schlägt, knapp vor 123nachhilfe.de für EUR 5.750,-, sprachferien.de für EUR 5.000,-, ratgeber-scheidung.de für EUR 4.000,- und zum Schluss, etwas mau, die Umlaut-Domain grundstücke.de für EUR 4.000,-.
Bei den alten wie den neuen generischen Top Level Domains gab es keine herausragenden Preise, wobei die Verhältnisse bei den gezahlten Beträgen wie gewohnt zu Gunsten der alten gTLDs ausschlagen. So erzielte cingularwireless.net US$ 3.667,- (ca. EUR 2.840,-), tbg.net US$ 2.400,- (ca. EUR 1.860,-), honesty.net US$ 2.050,- (ca. EUR 1.585,-) und survivor.org US$ 1.284,- (ca. EUR 995,-). Dagegen fallen claim.info (EUR 750,-) und die deutschsprachigen Domains studienkredite.info (EUR 500,-) und schließlich kaffeepads.info (EUR 150,-) deutlich ab.
Weitere erwähnenswerte Domain-Verkäufen waren:
rapid.com – US$ 27.000,- (ca. EUR 20.900,-)
screen.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 19.350,-)
incentiveprogram.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 15.480,-)
incentiveprograms.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 15.480,-)
qigong.com – US$ 17.750,- (ca. EUR 13.740,-)
mgl.com – US$ 17.500,- (ca. EUR 13.545,-)
wwb.com – US$ 11.000,- (ca. EUR 8.515,-)
janitors.com – US$ 11.000,- (ca. EUR 8.515,-)
indianwells.com – US$ 10.697,- (ca. EUR 8.265,-)
plasmascreen.com – US$ 7.277,- (ca. EUR 5.630,-)
ariva.com – US$ 5.200,- (ca. EUR 4.025,-)
gobi.com – US$ 4.800,- (ca. EUR 3.715,-)
Weitere erzielte Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de
Quelle: dnjournal.com, afternic.com, sedo.de
Berlin – Sedo gewinnt Gründerpreis
Die Domainbörse Sedo GmbH mit Sitz in Köln erhielt am 15. April 2005 anlässlich der „Deutschen Gründer- und UnternehmerTage“ (deGUT) in Berlin die Auszeichnung „GründerChampion“ für Nordrhein-Westfalen verliehen. Der Titel ist eine Anerkennung für herausragende Unternehmensgründungen.
Überreicht wurde der Preis während der feierlichen Eröffnung der Deutschen Gründer- und UnternehmerTage (deGUT) in Berlin, die unter der Schirmherrschaft von Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement stand. Alljährlich werden auf dieser Kongressmesse Unternehmerpersönlichkeiten aus den 16 Bundesländern ausgezeichnet. Für die Sedo GmbH nahmen Tim Schumacher, Ulrich Priesner und Marius Würzner die Ehrung entgegen. Die Sedo GmbH ist eine deutsche Erfolgsstory im Internet. Seit fünf Jahren betreibt das Kölner Unternehmen unter sedo.de eine Handelsplattform für Domain-Namen. Gegründet als Studentenprojekt im Jahr 1999, firmierte Sedo im Februar 2001 zur GmbH um und eröffnete ihr Kölner Büro. Gleichzeitig beteiligte sich die United Internet AG (mit 1&1, Schlund+Partner, GMX) an dem aufstrebenden Unternehmen. Seit dem ersten Quartal 2002 schreibt Sedo schwarze Zahlen.
Heute ist Sedo unangefochtener Weltmarktführer mit – laut dem amerikanischen Domainmagazin DNJournal – einem Marktanteil von 41 Prozent. Jeden Monat werden Domains im Wert von knapp zwei Millionen Euro über Sedo verkauft. Mehr als 60 Mitarbeiter in Köln und Boston (USA) beschäftigt Sedo mittlerweile, davon fünf Auszubildende.
> http://www.sedo.de
Quelle: sedo.de
Ausblick – 2. ICANN-Meeting in Luxemburg
Kaum liegt das erste ICANN-Meeting in diesem Jahr hinter uns, kündigt sich bereits das zweite an. Vom 11. bis 15. Juli 2005 lädt ICANN nach Luxemburg-Stadt in Luxemburg.
Man möchte meinen, das sei nun wirklich ein wenig zu früh, um auf das ICANN-Treffen im Juli hinzuweisen. Aber schaut man sich die aktuelle Webseite für das Meeting unter www.icann.lu an, stellt man fest, dass bereits eines der als Buchungshotels ausgewiesenen Hotels ausgebucht ist. Wer also Interesse an einer Teilnahme an dem Meeting hat, sollte schon jetzt aktiv werden.
Die Agenda steht zwar im Detail noch nicht fest, aber der Rahmen bleibt ja doch immer der gleiche. So trifft sich bereits ab Samstag, den 9. Juli 2005 das Government Advisory Committee (GAC), ehe dann am Montag die eigentliche Tagung beginnt. An diesem ersten Tag treffen sich die einzelnen Gruppierungen, die gTLD Registries, die Registrare, die Interessengruppe für geistiges Eigentum und andere, sowie natürlich die Vertreter der country code Top Level Domain Verwalter.
Das ICANN-Meeting vom 11. bis 15. Juli 2005 wird im Luxemburger Internationalen Handels und Konferenzcenter (LuxExpo) abgehalten. Ein Shuttle-Service zu den Hotels wird eingerichtet.
Weitere Informationen finden Sie unter:
> http://www.icann.lu
> http://www.luxexpo.lu
Quelle: eigene Recherche