Themen: .eu (dotEU) – Zeitplan aktualisiert! | ICANN – .jobs und .travel kurz vor Einführung | GDNX – neue Domain-Börse will Markt aufmischen | Runde Sache – der Domain-Kreislauf | literaturhaus.de – BGH liest OLG die Leviten | Weblogs – Impressum beim Online-Journal? | Tierisch – US$ 75.000,- für petsupplies.com | ICANN-Studienkreis – Meeting in Brüssel
.eu (dotEU) – Zeitplan aktualisiert!
EURid, zentrale Verwaltungsstelle der europäischen Top Level Domain .eu (dotEU), hat einen aktualisierten Zeitplan für die Einführung der neuen Domain-Endung vorgelegt. Demnach will man schon im Mai mit der Akkreditierung der ersten .eu-Registrare beginnen.
Nachdem Ende März der Verhandlungspoker mit ICANN nach monatelangen Verzögerungen endlich erfolgreich beendet wurde, steht nun unmittelbar die Eintragung von .eu in die Root Zone an. Eine offizielle Bestätigung dieses technischen Schritts steht noch aus, wird aber in Kürze erwartet. Indessen hat EURid die Vorbereitungen für die Einführung vorangetrieben. Nachdem mit PriceWaterhouseCoopers der Validation Agent feststeht, sucht man derzeit einen Kandidaten für die Streitschlichtungsstelle (Alternative Dispute Resolution, kurz ADR). Parallel arbeitet EURid am letzten Schliff für das „registrar agreement“, also der vetraglichen Regelungen zwischen der zentralen Registry EURid und den einzelnen Domain-Registraren. Die Veröffentlichung dieses Vertragswerkes ist für den 5. Mai geplant, und soll dann von der EURid-Website heruntergeladen werden können.
Im Hintergrund werkelt EURid ferner an einem Restart des Internetangebots, das schon bald in 20 Sprachen umfangreiche Informationen bereit halten soll; auch die Suche nach Personal ist im Gange. Richtig spannend wird es auf jeden Fall im letzten Quartal 2005: sollte die EU-Kommission die Genehmigung der endgültigen Vergaberegelungen nicht wieder verzögern, sondern zügig abschliessen, startet noch in diesem Jahr die erste Phase der Sunrise Period. Vier Monate später darf dann auch die breite Öffentlichkeit ihre .eu-Domains registrieren.
EURid weist nochmals ausdrücklich darauf hin, dass man selbst keine Anmeldungen entgegennimmt; auch verbindliche Vorbestellungen sind unverändert nicht möglich. Wenigstens bis Ende des Jahres muss man sich daher noch gedulden, sollte bis dahin aber durch kostenlose Vormerkungen wie im Angebot von dotEU.info gewährleisten, keine Frist zu versäumen und sich die optimale Ausgangsposition für den offiziellen Startschuss zu sichern.
Den aktualisierten Zeitplan finden Sie unter:
> http://www.eurid.org/euDomainNames/timetableLaunch
Ein kostenloses .eu-Vormerkungsangebot finden Sie z. B. unter:
> http://www.united-domains.de/eu-domain/
Info-Formular zur .eu Sunrise Period:
> http://www.doteu.info/sunrise/
Quelle: eurid.org, eigene Recherche
ICANN – .jobs und .travel kurz vor Einführung
Die Würfel sind wohl gefallen: anlässlich des Meetings im argentinischen Mar del Plata hat die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) am 8. April 2005 dem ICANN-Vorstand offiziell empfohlen, mit .jobs und .travel zwei neue Top Level Domains einzuführen. Doch auch für die übrigen Bewerber ist die Tür noch nicht verschlossen.
Nach der ersten Runde im November 2000 erweitert ICANN mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zum zweiten Mal den Kreis der elitären generischen Top Level Domains (gTLDs). Doch während im Jahr 2000 unter anderem mit .info noch eine Endung eingeführt wurde, die jedermann zur Registrierung offen steht, beschränkt sich ICANN diesmal strikt auf so genannte „sponsored TLDs“. Praktisch bedeutet dies, dass die Registrierung von Domain-Namen unterhalb der neuen Endung nur einem eng begrenzten Kreis von Interessenten und Nutzern offen steht. So steht .travel ausschliesslich Unternehmen, Organisationen und Institutionen aus der Reise- und Tourismusbranche wie Fluglinien, Hotels, Reisebüros sowie Restaurants und Tourismusbüros zur Anmeldung frei; im Fall von .jobs kommt eine Anmeldung für die Personalabteilungen von Unternehmen, Arbeitsagenturen und Jobbörsen in Betracht. Was letztlich den Ausschlag für .jobs und .travel gab, ist nicht bekannt; Erfahrungen mit bereits existierenden sponsored TLDs wie .aero, .coop oder .museum lassen jedoch zweifeln, ob die generelle Entscheidung zu Gunsten zugangsbeschränkter Domains trotz ihrer enormen Vorteile im Hinblick auf die weitestgehende Vermeidung juristischer Probleme wie Domain-Grabbing und Cybersquatting dauerhaften Erfolg verspricht.
Doch bei Employ Media LLC (.jobs) sowie der Tralliance Corporation (.travel) sieht man das völlig anders. Beide Registries erwarten enormes Interesse an den von ihnen verwalteten Adressendungen. Wann genau der Startschuss fällt, ist noch unbekannt. Bei .travel peilt man den Registrierungsbeginn für Ende 2005 an, wobei dem offiziellen Beginn eine „start up period“ vorausgehen soll. Im Fall von .jobs rechnet man ebenfalls noch mit etlichen Monaten, bevor die Domains genutzt werden können; nach vorsichtigen Schätzungen will man im Herbst 2005 loslegen. Angesichts der Erfahrungen mit anderen TLDs gilt ein Start Anfang 2006 jedoch als weitaus realistischer. Verbindliche Vorbestellungen sind derzeit übrigens weder für .travel noch für .jobs möglich.
Mit drei weiteren Bewerbern ist ICANN in die Phase der wirtschaftlichen und technischen Verhandlungen eingetreten: .post, Geheimfavorit .mobi und, völlig überraschend, auch der Exoten-Domain .cat. Unverändert diskutiert werden bei ICANN die Vorschläge für .mail, .asia, .xxx und die beiden .tel-Bewerbungen. Ob und gegebenenfalls wann diese Endungen eingeführt werden, ist unklar, da sich ICANN weder zahlenmäßig noch zeitlich ein Limit für die Verhandlungen gesetzt hat.
Mehr über .jobs erfahren Sie unter:
> http://www.icann.org/tlds/stld-apps-19mar04/jobs.htm
Mehr über .travel erfahren Sie unter:
> http://www.icann.org/tlds/stld-apps-19mar04/travel.htm
Quelle: icann.org, tralliance.info, shrm.org, eigene Recherche
GDNX – neue Domain-Börse will Markt aufmischen
Der Markt der Domain-Börsen ist um einen Anbieter reicher: die neu gegründete Global Domain Name Exchange (GDNX) will in den kommenden Monaten den Platzhirschen Sedo und Afternic mit einem neuen Geschäftsmodell kräftig einheizen. Doch ob das auch gelingt, steht in den Sternen.
GDNX hat das Konzept einer Börse mehr als alle anderen Anbieter verinnerlicht. So können nur akkreditierte Registrare Mitglied bei GDNX werden. Diese können dann im Webangebot von GDNX die Domains ihrer Kunden in deren Namen verkaufen. Neu an GDNX ist also, dass man nicht selbst als Börse auftritt, sondern virtuell agiert. Über GDNX kann jeder Registrar seine eigene Domain-Börse betreiben; durch die Einbindung in die Plattform stehen den Kunden dann weitere Dienstleistungen wie Wertgutachten für den Domain-Preis und Analysen des Besucherstroms zur Verfügung. Auch die klassischen Handelsformate wie Verkauf zum Fixpreis und Verkauf per Auktion an den Höchstbietenden stehen zur Auswahl. Sowohl der Verkäufer als auch der Käufer müssen im Gegenzug zwei Prozent der Transaktionsgebühr an GDNX bezahlen. Angeboten werden können Domains mit jeder Top Level Domain.
Kopf und CEO von GDNX ist Tony Farrow, bis vor kurzem noch für den ebenfalls recht jungen Shooting-Star unter den Auktionsplattformen, Pool.com tätig – und damit dürfte klar sein, wer tatsächlich hinter GDNX steckt. Farrow bringt 15 Jahre technologische Erfahrung in die neue Börse ein. Den so genannten sekundären Domain-Markt, also den Handel mit bereits registrierten als auch „ausgelaufenen“ Domains schätzt Farrows auf ein Potential von über US$ 100 Mio. jährlich, und davon will sich GDNX ein gutes Stück abschneiden. GDNX betrachtet er als logischen nächsten Schritt in der Evolution der Domain-Registrierung.
Zumindest in Deutschland dürften die Chancen für GDNX bescheiden ausfallen; jedenfalls steht ein harter Kampf bevor. Zu dominant ist die Handelsplattform Sedo, die sich bereits über Jahre in der Weltspitze der Domain-Börsen etablieren konnte, und so nicht nur einen großen Vertrauensvorschuss geniesst, sondern vor allem auch im Markt bekannt ist.
Weitere Informationen finden Sie unter:
> http://www.gdnx.org/
Quelle: businesswire.com, eigene Recherche
Runde Sache – der Domain-Kreislauf
Zu den wohl spannendsten Erlebnissen im Domain-Business zählt es, sich eine gerade wieder frei gewordene Domain zu schnappen. Den exakten Ablauf dieses Löschungskreislaufes wollen wir einmal näher unter die Lupe nehmen.
Bei vielen ausländischen Registraren (vor allem im anglo-amerikanischen Bereich) ist es üblich, dass der Kunde den Domain-Registrierungsvertrag nach Ablauf der ein- bis zehnjährigen Abrechnungsperiode aktiv verlängern muss, da er sich nicht – wie etwa in Deutschland – automatisch fortsetzt. Den Zeitpunkt des Auslaufens einer Domain (jedenfalls bei .com-, .net-, .org-, .info- und .biz-Domains) kann man im WHOIS-Eintrag regelmäßig am so genannten „expiry date“ erkennen. Allerdings bedeutet das nicht, dass die Domain, sofern sie (noch) nicht verlängert wurde, an diesem Tag gleich gelöscht wird und sofort registriert werden kann. Denn da diese vertragliche Konstruktion in der Praxis trotz vorheriger Warnmitteilungen des Registrars häufig dazu geführt hat, dass selbst große Unternehmen mangels aktiver Verlängerung unabsichtlich wichtige Domains verloren haben, hat ICANN im Jahr 2002 mit der Einführung der Redemption Grace Period (RGP) eine 30- bzw. 40tägige Schonfrist beschlossen. In diesem Zeitraum ist die Domain nicht konnektiert und nicht erreichbar, so dass ihr Inhaber in der Regel schnell auf sein Versäumnis aufmerksam wird. Dieser Status wird im WHOIS-Verzeichnis mit dem Eintrag „redemption period“ kenntlich gemacht. Gegen Zahlung deutlich erhöhter Registrierungsgebühren, zumeist um die US$ 100,- erhält der ursprüngliche Inhaber eine letzte Chance. Wenn die Domain aber erst in dieser Phase gelandet ist, steigen die Chancen, sie zu ergattern.
Nach Ablauf der „redemption period“ geht die Domain schliesslich in den „Pending/Delete“-Status über, der fünf Tage dauert. Erst dann „droppt“ die zuständige Registry die Domain aus ihrer Datenbank – die Domain wird frei. Im Fall von .com führt zum Beispiel VeriSign diesen „Drop“ am letzten Tag der „Pending/Delete“-Phase zwischen elf Uhr morgens and zwei Uhr nachmittags pazifischer Zeit durch. Und hier kommen am Ende Anbieter wie Snapnames, Pool oder ENOM ins Spiel, die automatisiert versuchen, die gelöschten Domains mit spezieller Software zu „snappen“.
Wer übrigens auf eigene Faust sein Glück versuchen will, der wird sich schwer tun – ohne eine große Portion technisches Know-How ist es insbesondere für Privatpersonen sehr schwer, einen der drei großen Dienste zu schlagen. Doch die Jagd beginnt, und ein Versuch kann nicht schaden …
Eine Graphik zum Löschungskreislauf finden Sie unter
> http://www.pool.com/help/faq.aspx?lifecyle=1
Quelle: mikeindustries.com, eigene Recherche
literaturhaus.de – BGH liest OLG die Leviten
Beinahe drei Jahre hing der Rechtsstreit in der Luft, bevor der Bundesgerichtshof (BGH) endlich eine Entscheidung über die Domain literaturhaus.de (Urteil vom 16.12.2004, Az.: I ZR 69/02) traf, die die endgültige Klärung der Angelegenheit aber in die Verlängerung schickt.
Kläger ist ein seit 1986 eingetragener Verein mit Namen „Literaturhaus e. V.“, der Literatur- und Kulturveranstaltungen ausrichtet und Dependancen in mehreren deutschen Großstädten hat. Der Beklagte ist Marketingberater und sollte die Internetseite für den Verein einrichten. Die geplante Zusammenarbeit kam nicht zustande; der Beklagte registrierte sich jedoch den Domain-Namen literaturhaus.de und später die entsprechende .com-, .net- und .org-Variante. Der Kläger ist der Ansicht, sein Recht an dem Namen Literaturhaus e. V. werde durch die Internet-Adressen des Beklagten verletzt.
Dieser Ansicht des Klägers gab das Landgericht München I und in zweiter Instanz das OLG München (Urteil vom 15.11.2001, Az.: 29 U 3769/01) Recht: das OLG meinte, die Bezeichnung „Literaturhaus“ erfülle die erforderliche Namensfunktion, da die Zusammensetzung der Begriffe „Literatur“ und „Haus“ im Sprachgebrauch nicht üblich sei. Sie führe zu einer einprägsamen Neubildung und sei somit unterscheidungskräftig. Auf die beteiligten Verkehrskreise wirke das wie ein Name.
Der BGH sah die Sache anders. Er meint in seinem Urteil, die Unterscheidungskraft fehle, „Literaturhaus“ sei beschreibend: es bezeichnet begrifflich lediglich, was es ist – ein Haus, in dem Literatur- und Kulturveranstaltungen statt finden. Ohne diese Unterscheidungskraft muss der Begriff zumindest Verkehrsgeltung besitzen. Aber auch die liege nicht vor, beziehungsweise ist vom Kläger nicht ausreichend detailliert (substantiiert) vorgetragen worden. Er hat lediglich behauptet, dass er unter dem Begriff bei den einschlägigen Verkehrskreisen bekannt ist. Das allein reicht jedoch nicht aus.
Der BGH hat den Rechtsstreit an das OLG zurückverwiesen, da noch einige Fragen offen liegen. So muss das OLG prüfen, ob der Kläger die geltend gemachten Ansprüche gegen den Beklagten aus §§ 3, 4 Nr. 10, § 8 Abs. 1 UWG oder aus culpa in contrahendo (Verschulden bei Vertragsverhandlung) herleiten kann. Der BGH erwägt weiter, dass hier ein Fall wie in seiner ersten Domainrechtsentscheidung, mitwohnzentrale.de, angedacht vorliegen könnte. In diesem Urteil hat er auf die Rechtswidrigkeit der Blockaderegistrierung von Domains hingewiesen: eine gezielte Behinderung des Klägers kann sich aus dem Umstand ergeben, daß der Beklagte mehrere, mit dem Namen des Klägers bis auf den Zusatz „e.V.“ gleichlautende Namen mit unterschiedlichen Top Level Domains für sich hat registrieren lassen. Außerdem sieht der BGH die Möglichkeit einer Verletzungshandlung und einen Unterlassungsanspruch im Sinne von § 242 BGB (Treu und Glauben), sollten die Idee und das Konzept für die Internetseite vom Kläger stammen.
Die Entscheidung des BGH findet man unter:
> http://www.bundesgerichtshof.de
Eine Zusammenfassung der OLG-Entscheidung findet man unter:
> http://www.recht-in.de/urteile/master.php?wahl=101&u_id=50725
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de
Quelle: INFOLAW-L, recht-in.de, eigene Recherche
Weblogs – Impressum beim Online-Journal?
Nachdem in den USA der Boom von Weblogs bereits vor gut zwei Jahren startete, ziert sich die deutsche Blogosphäre noch ein wenig. Doch die Anzahl der Weblogs in Deutschland steigt täglich. In Zeiten, in denen man binnen zwei Minuten das eigene Weblog starten kann, um die Welt zu informieren, über alles oder nichts, was einem durch den Kopf geht oder im Internet begegnet, stellt sich – dank der deutschen Gesetzgebung – die Frage der Verantwortlichkeit, die einem Impressum zu entnehmen sein sollte.
Die Frage des Impressums für Internetangebote ist mit der Änderung des Teledienstegesetzes (TDG) und des Mediendienstestaatsvertrages (MDStV) weitestgehend klar geregelt. Einige gerichtliche Entscheidungen zum Inhalt, der Form und dem Ort des Internetimpressums haben die Gerichte in den vergangenen drei Jahren zusammengetragen. Nun stellte sich der 20jährige Jurastudent Hendrik die Frage, ob denn auch ein Weblog ein Impressum braucht.
In seinem Weblog „juraaa“ trägt er die notwendigen Informationen zusammen, prüft und subsumiert sie, und kommt zu dem Ergebnis: Weblogs brauchen ein Impressum. Das ergibt sich aus § 10 Abs. 2 MDStV und gegebenenfalls aus § 6 TDG. Denn bei Weblogs handelt es sich ganz überwiegend um „Mediendienste“, weil sie inhaltliche Angebote, bei denen die redaktionelle Gestaltung zur Meinungsbildung für die Allgemeinheit im Vordergrund steht, darstellen. Da sie auch, selbst wenn rein privat genutzt, geschäftsmäßig betrieben werden – bei der Geschäftsmäßigkeit kommt es auf die Ernst- und Dauerhaftigkeit an, nicht auf eine Gewinnerzielungsabsicht, die dem Begriff „gewerblich“ zuzuordnen ist – kommt man nicht umhin, dem eigenen Weblog ein Impressum hinzuzufügen. Die Anforderungen für Teledienste im Sinne des TDG sind etwas anders; hier richtet sich die Information an eine individuelle Nutzung (zum Beispiel Onlinebanking), die aber auch bei Weblogs zum Zuge kommen kann.
Hendrik zieht den Schluss, dass auch die widerstreitenden Interessen des Webloggers, der – oft völlig zu recht – seine Anonymität wahren möchte, und die von Betroffenen (oder einfach dem Leser), zu wissen, wer hinter dem Weblog steckt und – nicht zu vergessen – die gesetzgeberische Vorgabe eher für die Eintragung eines Impressums spricht. Denn nur so entzieht man sich der Gefahr einer Abmahnung.
Den Weblogeintrag von Hendrik finden Sie unter:
> http://juraaa.blogsome.com/2005/03/31/9/
Mehr zum Internetimpressum unter:
> http://www.domain-recht.de/magazin/article.php?id=75
> http://www.domain-recht.de/magazin/article.php?id=96
Baukästen für ein Internetimpressum findet man unter:
> http://www.digi-info.de/de/netlaw/webimpressum/index.php
> http://www.abmahnwelle.de/certiorina/
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de
Quelle: juraaa.blogspirit.com, muepe.de, eigene Recherche
Tierisch – US$ 75.000,- für petsupplies.com
Die vergangene Woche entpuppte sich als eine zahlenmäßig verkaufsschwache Woche. Doch immerhin erzielte die bestdotierte Domain, petsupplies.com, den beachtlichen Preis von satten US$ 75.000,- (ca. EUR 58.320,-). Darüber hinaus blieb das Nachostergeschäft ruhig.
Lediglich zwei .de-Domains sind erwähnenswert, und doch auch nicht wirklich prickelnd. Staedte-reisen.de erzielte immerhin EUR 6.700,-, mp3download.de hingegen lediglich EUR 3.700,-. In anderer Herren Länder war die Domain-Resonanz ebenfalls schwach. Die Länderkennung der Vereinigten Staaten hatte allerdings einen verbindlichen Glückstreffer mit connect.us für US$ 7.500,- (ca. EUR 5.830,-). Vom .in-Boom, der seit der Liberalisierung der Top Level Domain grassiert, verzeichnete die Second Level .co.in einen Ruck. Gleich vier Domain-Käufe sind gelistet, angefangen mit cameras.co.in für US$ 550,- (ca. EUR 430,-), gefolgt von drei Domains zum Preis von je US$ 350,- (ca. EUR 270,-): trucks.co.in, hiphop.co.in und faq.co.in.
Auch im Bereich der alten generischen Top Level Domains ging es vergleichsweise ruhig zu, bei stabilen Preisen. So erzielte die Dreizeichen-Domains jto.org stolze US$ 7.450,- (ca. EUR 5.795,-), celebrities.net US$ 5.150,- (ca. EUR 4.005,-), musicdownload.net US$ 4.500,- (ca. EUR 3.500,-) und aeromobile.net US$ 3.000,- (ca. EUR 2.330,-). Bei den neuen generischen Top Level Domains sind mehr Geschäfte verzeichnet, allerdings – wie immer – zum deutlich niedrigeren Preis:
sense.info – EUR 2.000,-
alumni.info – US$ 1.250,- (ca. EUR 970,-)
clubhotels.biz – EUR 870,-
faq.biz – US$ 1.000,- (ca. EUR 780,-)
hemingway.biz – US$ 800,- (ca. EUR 620,-)
hotelreservation.info – EUR 500,-
hotel-reservation.info – EUR 500,-
familyname.biz – US$ 350,- (ca. EUR 270,-)
Weitere erwähnenswerte Domain-Käufe waren:
ezfi.com – US$ 10.700,- (ca. EUR 8.320,-)
salesincentives.com – US$ 10.500,- (ca. EUR 8.165,-)
sickshit.com – US$ 8.920,- (ca. EUR 6.935,-)
couponnetwork.com – US$ 7.800,- (ca. EUR 6.065,-)
signings.com – US$ 7.310,- (ca. EUR 5.685,-)
cricketticket.com – US$ 6.425,- (ca. EUR 5.000,-)
fleetagent.com – US$ 6.250,- (ca. EUR 4.885,-)
addcash.com – US$ 4.390,- (ca. EUR 3.415,-)
keynotes.com – US$ 2.250,- (ca. EUR 1.750,-)
413.com – US$ 1.650,- (ca. EUR 1.285,-)
Einen Überblick über aktuelle Domain-Preise erhält man über:
> http://www.domain-spiegel.de
Quelle: dnjournal.com, sedo.de
ICANN-Studienkreis – Meeting in Brüssel
Der ICANN-Studienkreis trifft sich zum sechsten Male: Das Meeting findet vom 21. bis 22. Oktober 2005 in Brüssel statt. Thema ist die Zukunft der Internet-Verwaltung.
Die Zukunft der Verwaltung des Internets wird seit dem ersten Treffen der World Summit on the Information Society (WSIS) im Dezember 2003 kontrovers diskutiert. Der Konflikt zieht sich entlang der Linie private oder staatliche Verwaltung. Kofi Annan etablierte die so genannte „Working Group on Internet Governance“ (WGIG), die nun ein Arbeitspapier schreibt, in dem die Rolle der unterschiedlichen Beteiligten geklärt werden soll. Der Bericht wird für Juli 2005 erwartet und soll ausführlich diskutiert werden. Bei einem zweiten Treffen unter dem Titel WSIS im November 2005 werden die unterschiedlichen Regierungen auf Grundlage des Berichts in Verhandlungen treten.
Und genau zwischen diesen Terminen findet das 6. Treffen des ICANN-Studienkreises statt, anlässlich dessen die Empfehlungen der WGIG diskutiert und in einen größeren Zusammenhang gestellt werden sollen. Die Zukunft des Internets und die nächsten Schritte bei der Weiterentwicklung der ICANN werden in die Diskussion mit einbezogen.
Zu dem ICANN-Studienkreistreffen kommen zahlreiche Experten aus allen für das Internet relevanten Bereichen: Industrie, Technologie, Universität, Gesellschaft, ICANN-Direktoren. Auch das Europäische Parlament und die Europäische Kommission werden beteiligt sein.
Organisiert und unterstützt wird der 6. ICANN-Studienkreis von VeriSign, Afilias, PIR, joker.com und united-domains GmbH. Im Juli 2005 wird die Agenda veröffentlicht werden. Bis dahin notiert man sich den Termin des Meetings am besten schon mal im Kalender.
Quelle: icann-studienkreis.net, eigene Recherche