Newsletter-Ausgabe #253: März 2005

Themen: .eu (dotEU) – der Validation Agent im Portrait | .net-Verwaltung – DENIC schneidet schlecht ab | Neue TLDs – freie Fahrt für .jobs und .travel? | Briefkastenfirma – die Tricks von dom.li | juraxx.de – Domains als schutzfähiges Recht? | 66.667 US-Dollar – .org wie zu besten Zeiten | Uni Münster – Vortrag zur Softwarepatentierung

.eu (dotEU) – der Validation Agent im Portrait

Im allgemeinen Wirbel um die positive Weichenstellung für die europäische Top Level Domain .eu (dotEU) durch ICANN in der vergangenen Woche blieb eine der wichtigsten Entscheidungen nahezu unbeachtet: die Unternehmensberater von PricewaterhouseCoopers übernehmen die Aufgabe als Validation Agent – und damit ein Paket an noch zu klärenden Fragen.

PricewaterhouseCoopers zählt zu den vier grössten Wirtschaftsberatungsgesellschaften der Welt. Deutscher Ableger ist die „PwC Deutsche Revision“ AG mit Sitz in Frankfurt am Main; die Aufgabe als Validation Agent übernimmt jedoch die belgische Niederlassung. Den Ausschlag für PWC habe nach Angaben von EURid gegeben, dass man dort das finanzielle Risiko der Tätigkeit selbst tragen wolle; mit anderen Worten: Geld verdient PWC nur an den Anmeldungen. Die namentlich nicht näher genannten Mitbewerber waren dagegen eher an einem Pauschalhonorar interessiert.

PWC obliegt die Aufgabe, innerhalb der zweistufigen Sunrise Period die so genannten „prior rights“ zu überprüfen. Wie inzwischen beim Start einer neuen Top Level Domain allgemein üblich, geht auch bei dotEU der Phase der allgemeinen Registrierung eine Sunrise Period voraus, innerhalb derer vor allem Inhaber von Markenrechten ihre Domains bevorzugt registrieren dürfen. So soll massenhaftes Domain-Grabbing schon im Vorfeld weitgehend verhindert werden. Im Mittelpunkt der Tätigkeit steht insbesondere die Prüfung des „prior rights“, welches nach den für dotEU geltenden Public Policy Rules (PPR) zur Teilnahme an der Sunrise Period berechtigt. Welche Rechte genau als „prior right“ im Sinne der PPR einzustufen sind und wodurch es die Anmelder im Zweifel zu belegen haben, ist jedoch unverändert offen. Auch die inzwischen hierzu von PWC eingerichtete Website verrät wenig Neues. Details sollen nun unter Mitwirkung von PWC mit EURid und der EU-Kommission besprochen werden. Klar ist nur, dass neben Markenrechten auch die Firma, Handelsnamen und Familiennamen als prior right gelten. Maßgeblich ist insoweit das jeweils geltende nationale Recht, sofern dieses die Bezeichnung schützt, und es anhand von schriftlichen Unterlagen dokumentiert ist.

Wer an der Sunrise Period teilnehmen will, kann dies nicht direkt über PWC tun. Anmeldungen sowie die schriftliche Dokumentation der behaupteten Rechte nehmen ausschließlich die Registrare entgegen, welche ihrerseits dann die Anmeldung an PWC zur Prüfung weiterleiten. Wichtig ist, dass die (automatisierte) Anmeldung bereits abgegeben werden kann, bevor der Anmelder etwa die Markenurkunde vorlegt. Nach Anmeldung bleiben dann 40 Tage, um die Rechte nachzuweisen. Ebenso von Bedeutung ist, dass schon innerhalb der Sunrise Period der Grundsatz „first come, first served“ gilt; es ist also Eile angesagt. Für die Sunrise-Prüfung wird PWC eigene Gebühren erheben, deren Größenordnung jedoch noch nicht feststeht. Die Zahlung erfolgt jedoch auch hier unmittelbar an den Registrar.

Der Validierungsprozess wird schließlich öffentlich ablaufen. In einer speziellen, über die Website von EURid zugängliche Datenbank kann man zu einer Domain herausfinden, wer, wie viele und in welcher Reihenfolge Bewerbungen eingegangen sind, den Namen und Adresse des Bewerbers, den Status der Prüfung sowie die verbleibende Zeit bis zum Ablauf der 40-Tages-Frist. Wer glaubt, dass er mit seiner Bewerbung benachteiligt werde, kann die Vergabe einer Domain in der Sunrise Period im Rahmen eines Schiedsverfahrens angreifen; ähnliches gab es bei .info mit der „Challenge Period“. Allerdings kann man selbst mit einer positiven Entscheidung keinen Domain-Transfer erreichen, sondern es bleibt bei der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung. Wer also erst an dritter oder vierter Position um eine .eu-Domain steht, hat vergleichbar schlechte Aussichten, doch noch an seine Wunsch-Adresse zu gelangen.

Weitere Informationen finden Sie unter:
> http://www.validation.pwc.be

Das Info-Formular zur .eu Sunrise Period:
> http://www.doteu.info/sunrise/

Quelle: eurid.org, heise.de, eigene Recherche

.net-Verwaltung – DENIC schneidet schlecht ab

Im Rennen um die künftige Verwaltung der generischen Top Level Domain .net ist die Vorentscheidung gefallen: wie ICANN nach einer Auswertung der Bewerbungen durch das US-Unternehmen Telcordia Technologies bekanntgab, hat VeriSign die besten Chancen, auch künftig am Ruder von .net zu sitzen. Die deutsche Domain-Verwaltungsstelle DENIC hat mit Platz vier der Wertung dagegen kaum noch Chancen, .net zu übernehmen.

Am 30. Juni 2005 endet der aktuelle Vertrag zwischen ICANN und dem derzeitigen .net-Verwalter, dem US-amerikanischen Domain-Schwergewicht VeriSign. Auf eine öffentliche Ausschreibung hin gingen bis zum 20. Januar 2005 bei ICANN insgesamt fünf Bewerbungen von potentiellen Nachfolgern ein, darunter .info-Verwalter Afilias, der deutschen DENIC, dem in Spanien ansässigen Konsortium Core++, dem Neulevel-Ableger Sentan sowie eben VeriSign. Im Februar beauftragte ICANN dann Telcordia, die Kandidaten und deren Bewerbungen näher unter die Lupe zu nehmen. Dazu stattete das Team von Telcordia mit Experten aus Asien, Nord-Amerika und Europa jedem einzelnen Kandidaten einen Besuch vor Ort ab. Am Ende der Auswertung steht ein vorläufiges Ranking, dass VeriSign auf Platz eins überraschend gefolgt von Sentan und Afilias ausweist. Die DENIC landete vor dem Aussenseiter Core++ auf Platz vier. Es gilt als äußerst unwahrscheinlich, dass ICANN ungeachtet aller Differenzen mit VeriSign von der Einschätzung abweicht.

Obgleich Telcordia betont, dass alle Kandidaten in der Lage wären, die Verwaltung von .net zu übernehmen, weisen die Bewerbungen Stärken und Schwächen auf. So kann VeriSign etwa mit der Unterstützung eines Online-Tools zur Streitschlichtung sowie Prozessen zur strikten Einhaltung der Vertragsbedingungen punkten. Bei DENIC bemängelt Telcordia den – abgesehen von Englisch – mangelnden Fremdsprachensupport, obwohl die Website in sieben Sprachen abrufbar wäre. Besonders schlecht schnitt DENIC überraschend beim Nachweis der finanzielle Stärke und Stabilität seiner Bewerbung ab. Auch fehle es DENIC am Auktionsmodell für gelöschte Domains – verwunderlich nur, dass dies zum Standard einer Registry gehören soll?!

Bei der DENIC zeigte man sich in einer ersten Reaktion sehr enttäuscht, und wird sich angesichts des überraschend schwachen Abschneidens trotz der nicht unberechtigten Erwartungen fragen lassen müssen, ob das Geld ihrer Genossen – immerhin im sechsstelligen Dollar-Bereich – sinnvoll investiert wurde. Auch das Zukunftsprojekt „NASA“, in welchem .net einen wichtigten Baustein bildete, dürfte einen Dämpfer erhalten haben. Für Spannung ist also gesorgt.

Weitere Informationen finden Sie unter:
> http://www.icann.org/announcements/announcement-28mar05.htm

Quelle: icann.org, eigene Recherche

Neue TLDs – freie Fahrt für .jobs und .travel?

Die Internet Corporation for Assigned Namens and Numbers (ICANN) hat die Verhandlungen mit Employ Media LLC sowie der Tralliance Corporation, den beiden Bewerbern um die neuen sponsored Top Level Domains .jobs und .travel, abgeschlossen. Damit stehen zwei weitere neue Top Level Domains kurz vor ihrer Einführung.

Während die Entscheidung zu Gunsten von .travel nicht mal von Robert Hoyzer ins Wanken hätte gebracht werden können, zeigen sich Beobachter über das positive Signal für .jobs überrascht. Hinter der Bewerbung steckt die in Ohio (Cleveland) ansässige Employ Media LLC; mit im Boot sitzen die Society for Human Resource Management (SHRM) und ein alter Bekannter – VeriSign. Zielgruppe sind, wie der Name nahelegt, vor allem die Personalabteilungen von Unternehmen, Arbeitsagenturen und Jobbörsen. Nach den Vorstellungen von Employ Media soll etwa der Elektronikkonzern Sony unter sony.jobs schon bald weltweit seine Arbeitsplatzangebote ausschreiben können.

Ron Andruff, Präsident der New Yorker Tralliance Corporation, dürfte sich in seiner Einschätzung vom Dezember 2004, im zweiten Anlauf mit seiner Bewerbung um .travel das Rennen zu machen, durch die ICANN-Entscheidung bestätigt sehen. Die TLD steht künftig Unternehmen, Organisationen und Institutionen aus der Reise- und Tourismusbranche, also zum Beispiel Fluglinien, Hotels, Reisebüros ebenso wie Restaurants und Tourismusbüros zur Anmeldung frei. Nach Angaben von Andruff zählen zum Kreis der potentiellen Domain-Inhaber 45.000 Reise- und Tourismuswebseiten, die es zusammen auf einen geschätzten Online-Umsatz von US$ 150 Milliarden bringen. Kandidaten für eine .travel-Domain erhalten ihre Authentifizierung über die nationalen Reiseverbände; zusätzlich sehe das Registrierungssystem eine Kontrolle vor. Insgesamt unterteilt .travel die Reisebranche in 18 Sektoren, von „Bed & Breakfast“ bis zur internationalen Airline. Ähnlich wie ein weltweiter Katalog sollen die Internetnutzer so rasch und einfach das gesuchte Angebot heraussuchen können. Bei beiden Endungen ist derzeit aber weder eine Registrierung noch eine Vorbestellung möglich.

Die unterschriftsreifen Vertragsentwürfe werden nun dem ICANN-Vorstand vorgelegt. Wann mit einem positiven Beschluss oder gar dem offiziellen Registrierungsstart gerechnet werden kann, ist offen. Erst dann wird sich auch zeigen, ob ICANN mit der Wahl von neuen sponsored TLDs, deren Registrierung nur für eine eng begrenzte Anzahl von Personen und Unternehmen möglich ist, der Tanz auf der Rasierklinge gelungen ist. Domain-Leichen wie zum Beispiel .coop, .museum oder aktuell .aero, an deren Wiederbelebung Verwalter SITA durch eine ganze Reihe technischer Neuerungen derzeit mühsam arbeitet, machen wenig Hoffnung. Sicherlich kann man den Erfolg einer Domain nicht allein an den Registrierungszahlen messen, auch wenn dies für die Registrare von grosser Bedeutung ist. Eine Domain aber, die nur einem kleinen Kreis von Insidern bekannt ist, hat ihre Daseinsberechtigung im Dienste der viel zitierten „Internet Community“ verloren.

Mehr über .jobs erfahren Sie unter:
> http://www.icann.org/tlds/stld-apps-19mar04/jobs.htm

Mehr über .jobs erfahren Sie unter:
> http://www.icann.org/tlds/stld-apps-19mar04/travel.htm

Quelle: icann.org, eigene Recherche

Briefkastenfirma – die Tricks von dom.li

Die anonyme Registrierung von .de-Domains ist durch die DENIC-Richtlinien ausgeschlossen. Dass dieser eherne Grundsatz möglicherweise Lücken zulässt, berichtet das Magazin intern.de.

Anlass für die intern.de-Recherchen gab das laut WHOIS-Angaben nunmehr auf den Marshall Islands ansässige Unternehmen Dom.li, dessen Website in Folge der Berichterstattung nicht mehr zu erreichen ist. Dom.li beschäftigt sich mit Suchmaschinen-Marketing, und hat zu diesem Zweck wohl viele hundert .de-Domains angemeldet. Thomas Thiede von der Fachhochschule Hannover bemerkte nun, dass die .de-Domain einer von ihm betreuten Schule gegrabbt worden war und wollte sich an die im WHOIS als admin-c benannte Person, einen Georg H. in Koblenz, wenden. Doch unter der angegebenen Adresse ist ein Georg H. nicht bekannt, weitere Recherchen verliefen im Sand. Die Nachfrage bei der Schweizer Domain-Verwaltung SWITCH, welche auch die Liechtensteiner Endung .li verwaltet, hatte die kuriose Konsequenz, dass Dom.li die laut damaligem WHOIS bekannte Adresse in Vaduz verließ und sich nun im pazifischen Ozean auf den Marshall Inseln wiederfindet. Damit wird aber nicht nur der WHOIS-Eintrag für viele .de-Domains, als deren Inhaber Dom.li geführt wird, falsch; auch der admin-c bleibt nach wie vor spurlos verschwunden und unerreichbar, was als Verstoß gegen die DENIC-Richtlinien zur ausserordentlichen Kündigung des Domain-Vertrages führen kann.

Doch bei DENIC sieht man laut intern.de keinen Handlungsbedarf. Man reagiere nur, wenn „stichhaltige Anhaltspunkte“ vorlägen, also etwa der Vorlage eines Briefumschlages mit der Aufschrift „Unbekannt verzogen“. Diese Voraussetzung sei bei den Dom.li gehörenden Domains nicht erfüllt. Grund: unter der Adresse in Koblenz vermietet eine ehemalige Krankenschwester ab EUR 50,- im Monat so genannte „Domiziladressen“ – zu deutsch Briefkastenfirma. Tut sich hier eine Lücke in den Vergabebedingungen auf?

Doch die Geschichte nimmt ihren Fortgang. Im Zuge der intern.de-Recherchen hat die Krankenschwester Dom.li den Adressvertrag gekündigt. Und vor dem Landgericht Düsseldorf gelang es einem Anwalt, gegen Georg H. aufgrund von Wettbewerbsverstössen mit einer einstweiligen Verfügung vorzugehen. Doch ob die Entscheidung zugestellt und vor allem vollstreckt werden kann, ist mehr denn je fraglich.

Die ganze Story finden Sie bei intern.de unter:
> http://www.intern.de/news/6554.html
> http://www.intern.de/news/6564.html

Quelle: intern.de

juraxx.de – Domains als schutzfähiges Recht?

Mit der Frage der Schutzfähigkeit eines blossen Domain-Namens hatte sich das Oberlandesgericht Hamm in seinem Urteil vom 18. Januar 2005 (Az.: 4 U 166/04) zu befassen.

Die Beklagte war schon seit März 2000 Inhaberin der Internet-Domain juraxx.de, und nutzte sie im Rahmen eines Gründerwettbewerbs für Schüler, an dem ihr Sohn teilgenommen hat. Die Klägerin ist eine Rechtsanwaltsgesellschaft, die unter der Geschäftsbezeichnung „JuraXX“ in den kommenden Jahren eine bundesweite Präsenz in jeder Großstadt anstrebt. Sie war nun der Ansicht, dass die Beklagte durch die Domain ihre Namens- und Kennzeichenrechte verletzen würde, und begehrte Unterlassung der Nutzung sowie Löschung der Domain.

Während das Landgericht Bochum (Az. 12 O 89/04) die Klage erstinstanzlich unter anderem mit der Begründung abgewiesen hatte, dass die Klägerin durch die nachträgliche Wahl der umstrittenen Bezeichnung eine mögliche Zuordnungsverwirrung selbst herbeigeführt habe, noch abgewiesen hatte, gab das OLG Hamm der Berufung der Klägerin statt. Zur Begründung führt das OLG an, dass der Klägerin nach dem Namensrecht des § 12 BGB das bessere Recht an der streitgegenständlichen Bezeichnung zukomme. Nach dieser Vorschrift kann der berechtigte Namensträger gegen denjenigen vorgehen, der unbefugt den gleichen Namen gebraucht und dadurch das Interesse des Berechtigten an der Namensführung verletzt.

Die zeitlich vorausgehende Verwendung der strittigen Bezeichnung wird nach Einschätzung des Gerichts nicht dadurch zu einem befugten Namensgebrauch, dass man sie als Domain-Namen registriert. Denn die Domain allein stellt für sich genommen, so das Gericht, gerade kein schutzfähiges Recht dar. Es handelt sich nur um eine zufällig erlangte faktische Position, insbesondere gegenüber einem prioritätsjüngeren Kennzeichen/Namen. Etwas anderes könne sich ergeben, sofern die Domain etwa den Namen, eine Vereinigung oder einen Titel für ein bestimmtes Werk widerspiegle. Die Beklagte dagegen nutze die Domain aber lediglich als Phantasiebezeichnung. Von daher nützte es der Beklagten es auch nichts, dass sie die fragliche Domain früher hat eintragen lassen, als die Klägerin ihre Geschäftsbezeichnung aufgenommen hat. Die Priorität kann allein keinen Schutz an einer sonst ungeschützten Bezeichnung begründen.

Das Gericht hat in seinem Urteil die Revision zur Fortbildung des Rechts ausdrücklich zugelassen, so dass sich möglicherweise in naher Zukunft auch der BGH mit diesem Sachverhalt auseinandersetzen muss.

Die Entscheidung mit dem Aktenzeichen 4 U 166/04 finden Sie über die Suchmaschine des NRZ-Justizportals unter:
> http://www.justiz.nrw.de/ses/nrwesearch.php

Spezialisierte Anwälte finden Sie unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: muepe.de, eigene Recherche

66.667 US-Dollar – .org wie zu besten Zeiten

Da sag noch einer, der Domain-Handel ginge nicht mit der Zeit: passend zur christlichen Osterzeit katapultierte sich die Webadresse GospelMusic.com mit himmlischen US$ 150.000,- (ca. EUR 116.000,-) in die Top 4 der Verkaufsliste des Jahres 2005. Und der Verkauf von lottery.org zu stolzen US$ 66.667,- (ca. EUR 51.500,-) markiert mit Abstand den höchsten Preis einer .org-Domain seit Herbst 2003.

Aus den Top 10 der vergangenen Woche lagen gleich neun im fünfstelligen Bereich. Wie letzte Woche angedeutet, fand die Domain tutorial.com für US$ 30.100,- (EUR 23.230,-) bei eBay einen neuen Inhaber, und setzte sich so vor birdflu.com mit US$ 19.875,- (EUR 15.350,-). Auf den Plätzen folgen elea.com (EUR 15.000,-) und die Domain greathires.com zu US$ 16.650,- (umgerechnet ca. EUR 12.850,-). Einen netten .net-Deal vermeldet die Börse Afternic, wo HousingInsurance.net für US$ 5.500 (EUR 4.250,-) den Inhaber wechselte. Weitere, eher bescheidene .net-Verkäufe waren HandTools.net für ca. EUR 1.620,-, FreeGameDownloads.net zu US$ 1.150,- (EUR 890,-) und TravelDeals.net für US$ 1.024,- (EUR 790,-).

Im deutschsprachigen Markt sticht der schumacher.de-Deal heraus; hier gelang es Tim Schumacher, CEO der Domain-Börse Sedo, die oft mit dem Rennfahrer assoziierte Adresse für EUR 7.210,- zu ergattern. Ein Immobilien-Paket bestehend aus den beiden Umlaut-Domains grundstück.de und grundstücke.de fand für EUR 4.000,- einen glücklichen Käufer. Mit einem wahren Schnäppchen glänzt diesmal die französische Endung .fr, wo dating.fr zu EUR 7.000,- nach der Lockerung der Registrierungsregeln einen prosperierenden Markt verspricht. Gleiches gilt für Indien, wo dvd.co.in für US$ 1.750,- (EUR 1.350,-) zu den ersten spektakulären Verkäufen zählt.

Bei den neuen generischen Top Level Domains dominierte .info das Geschehen: snowboard.info zu EUR 2.000,-, dga.info für EUR 1.550,- sowie lsd.info und webcasts.info zu je US$ 1.000,- (EUR 770,-) lassen aber noch Luft nach oben. Keine nennenswerten Verkäufe melden diesmal .biz und .us, wobei ein US$ 3.000,- (EUR 2.300,-) schwerer .us-Deal kurz vor dem Abschluss steht und voraussichtlich nächste Woche verkündet werden kann. Bescheiden bleiben die Resultate dagegen bei .name: für PromDresses.name genügten schon US$ 200,- (EUR 150,-), um einen der seltenden .name-Deals unter Dach und Fach zu bringen.

Weitere bemerkenswerte Domain-Käufe waren:

webtip.com – US$ 12.011,- (EUR 9.270,-)
USACreditCard.com – US$ 12.000,- (EUR 9.260,-)
CreditDebt.com – US$ 11.250,- (EUR 8.680,-)
Grants.net – US$ 9.000,- (EUR 6.950,-)
FineCrystal.com – EUR 6.500,-
MonsterZone.com – EUR 6.000,-
121s.com – US$ 7.250,- (EUR 5.600,-)
FXCounters.com – EUR 5.500,-
Phentermin.com – US$ 7.000,- (EUR 5.400,-)
ScubaTravel.com – US$ 7.000,- (EUR 5.400,-)
TrendsReport.com – US$ 6.500,- (EUR 5.000,-)
RadioShow.com – US$ 5.655,- (EUR 4.370,-)
CarTrim.com – US$ 5.279,- (EUR 4.080,-)
DoctorMD.com – US$ 5.100,- (EUR 3.940,-)
MedallionBank.com – US$ 5.000,- (EUR 3.860,-)
0c.com – US$ 5.000,- (EUR 3.860,-)
UsedRobots.com – US$ 5.000,- (EUR 3.860,-)
DietGuide.com – US$ 3.100,- (EUR 2.390,-)
NYShop.com – US$ 2.100,- (EUR 1.620,-)

Einen Überblick über aktuelle Domain-Verkäufe verschaffen Sie sich unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, eigene Recherche

Uni Münster – Vortrag zur Softwarepatentierung

Die rührige Universität Münster, an der Prof. Dr. Thomas Hoeren wirkt, lädt im Rahmen der Vortragsreihe „Praxis des gewerblichen Rechtsschutzes“ am 14. April 2005 zu themenbezogenen Vorträgen von hochkarätigen Fachleuten ein.

An der Forschungsstelle für gewerblichen Rechtsschutz, die an das Institut für Informations- Telekommunikations- und Medienrecht (zivilrechtliche Abteilung) von Prof. Dr. Thomas Hoeren (ITM) der Westfälischen Wilhelms-Universität angegliedert ist, tragen zwei renommierte Referenten zu einem viel diskutierten Thema des gewerblichen Rechtsschutzes vor.

Referenten sind Dr. Frank Cuypers (Swiss Re) und Dr. Jens Gaster (EU-Kommission, Brüssel), die zum Thema „Softwarepatentierung“ vortragen und anschliessend (auch mit den Teilnehmern) verschiedene Streitpunkte erörtern.

Die Veranstaltung richtet sich an Praktiker, Referendare und Studenten der Rechtswissenschaft. Sie beginnt um 18.00 Uhr in den Räumen des ITM, Leonardo-Campus 9 in 48149 Münster.

Alle Interessierten sind herzlich eingeladen. Wegen des nur begrenzten Platzes wird um Anmeldung gebeten:

per Fax: 0251 – 83 38 601

oder Mail: molleand@uni-muenster.de

Quelle: infolaw-l

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