Newsletter-Ausgabe #250: März 2005

Themen: 250 x Domain-Newsletter | .eu (dotEU) – viel Lärm um nichts! | DENIC – ENUM-Domains reif für den Markt | Statistik – weltweit 60 Millionen Webseiten | SWITCH – Streitschlichtung bewährt sich | Kfz-Domains – Abmahn-Patent für nichtig erklärt | reinfeld.de – Vergleich beendet Domain-Streit | downlaod.com – Vertipper räumen Markt ab | CeBIT – Sedo erwartet Ihren Besuch

250 x Domain-Newsletter

Liebe Leserinnen und Leser,

nach guten fünf Jahren, in denen der Domain-Newsletter Sie – anfangs monatlich, dann vierzehntägig und seit September 2000 wöchentlich – informiert, sind mit dem heutigen Exemplar 250 Ausgaben zusammen gekommen.

Ein stolzes Sümmchen in unserer schnelllebigen Zeit. Dass wir soweit gekommen sind, danken wir auch und gerade Ihnen: Ihrem Interesse und Ihrer konstruktiven Kritik, die beide dazu beitragen, dass uns die Arbeit – das Sammeln, Auswerten und Bearbeiten von domainrelevanten Informationen für unsere Leser – Spaß macht wie am ersten Tag.

Vielen Dank!

Ihr
Daniel Dingeldey
Team domain-recht.de

.eu (dotEU) – viel Lärm um nichts!

„EU-Domain rückt in Greifweite“, „Im Frühjahr startet .eu-Domain“, „Europäische Domain .eu in den Startlöchern“ – mit diesen markigen Schlagzeilen glänzten verschiedentliche Nachrichtenmelder in der vergangenen Woche; sogar bis nach Australien verschlug es die angeblich frohe Kunde. Doch Substanz haben diese Berichte nicht.

„Sie kommt, die Frage ist nur, wann“ – zutreffend schildert einzig das Handelsblatt die verfahrene Situation rund um die Europa-Domain. Auslöser der Berichterstattung war offenkundig ein Artikel der Nachrichtenagentur AFP. 500 Millionen potentielle Domain-Inhaber hat man ausgemacht, die einen wahren Gold-Rush erwarten lassen. Stephane Van Gelder von der in Domain-Angelegenheiten stets unglaublich rasch agierenden AFNIC betont sogar, dass es sich kein Unternehmen leisten könne, die Europa-Domain zu verpassen. So gut, so richtig – doch das ist alles altbekannt.

Nächster Anlaufpunkt auf der Suche nach wirklich Neuem ist die Website der künftigen Verwaltungsstelle EURid. Doch auch deren Informationspolitik ist verbesserungswürdig. Die letzte Aktualisierung datiert vom 21. Januar 2005 und beschränkt sich auf eine Meldung, in der man vor kostenpflichtigen Vormerkungsangeboten warnt. Auch ein Blick in den dotEU-Fahrplan verheisst wenig Gutes. Der Hinweis, dass die Eintragung von .eu in die Root Zone bis Ende 2004 abgeschlossen sein soll, ist einem lapidaren „early 2005“ gewichen. Sucht man nach den Schuldigen, kann man sich wieder einmal einen Seitenhieb auf die politischen Institutionen in Brüssel nicht verkneifen. Zu Recht kritisiert das Handelsblatt, dass in Europa beim Thema Technologieförderung Wunsch und Wirklichkeit weit auseinander klaffen, was dotEU beispielhaft beweise.

Dennoch, wir wollen nicht schwarzmalen: dotEU kommt, das steht fest. Die Frage ist eben nur, wann!

Die Website von EURid finden Sie unter:
> http://www.eurid.org/index.php

Mehr über .eu erfahren Sie unter:
> http://www.dotEU.info

Ein kostenloses .eu-Vormerkungsangebot finden Sie z. B. unter:
> http://www.united-domains.de/eu-domain/

Quelle: eurid.org, eigene Recherche

DENIC – ENUM-Domains reif für den Markt

„ENUM ist reif für den Übergang in den regulären Wirkbetrieb“, mit diesen äusserst erfreulichen Worten gab Sabine Dolderer, Vorstand bei der DENIC e.G., anlässlich des vierten ENUM-Tages der DENIC bekannt, dass sich die ENUM-Testphase langsam ihrem Ende zuneigt.

ENUM steht als Abkürzung für „Electronic Number Mapping“. Auf der Grundlage eines Standards der Internet Engineering Task Force ermöglicht ENUM die Abbildung einer Telefonnummer in eine Internet-Domain unterhalb der Top Level Domain .e164.arpa. Die Rufnummer +49 12345 würde beispielsweise danach als ENUM-Domain 5.4.3.2.1.9.4.e164.arpa lauten. Unter dieser Adresse ist der Domain-Inhaber unabhängig vom verwendeten Kommunikationsmittel – ob Handy, Laptop oder PDA – jederzeit erreichbar. Die ENUM-Domain dient so als einzige Nummer für verschiedene Kommunikationsdienste.

Seit September 2002 durchläuft ENUM in Deutschland unter Leitung der DENIC seinen ersten Probebetrieb. Allein im letzten halben Jahr hat sich Zahl der ENUM-Domains auf inzwischen etwa 1.700 annähernd verdoppelt. Dabei lassen sich technisch unter jeder ENUM-Domain komplette Telefonanlagen mit vielen hundert bis tausend Nebenstellen betreiben, so dass die Zahl der ENUM-Anwender um ein Vielfaches über der Zahl der reinen ENUM-Domains liegt. Erst kürzlich konnte sich das Fachpublikum anlässlich der Tagung DomainPulse in Wien wieder von der faszinierenden neuen Technik überzeugen lassen. Nach Meinung von Fachleuten hat ENUM inzwischen Praxisreife erlangt; wann die kommerzielle Registrierung auch hierzulande – in Österreich läuft sie bereits – beginnt, ist aber offen.

Wer sich für ENUM-Domains interessiert, hat bereits jetzt eine große Auswahl an Providern. Die Website der DENIC listet zahlreiche Anbieter, die schon am Testbetrieb beteiligt sind, darunter die Deutsche Telekom,, Freenet, Schlund & Partner und EPAG.

Das ENUM-Angebot der DENIC finden Sie unter:
> http://www.denic.de/de/enum/

Registrierung und weitere Informationen über österreichische ENUM-Domains unter:
> http://www.enum.at/

Quelle: denic.de, eigene Recherche

Statistik – weltweit 60 Millionen Webseiten

Alles beim alten – mit diesen kurzen, aber prägnanten Worten könnte man die Entwicklung der Domain-Zahlen in den ersten beiden Monaten des Jahres 2005 beschreiben: .com bleibt ein fast schon unheimliches Phänomen, und auch .de baut seine Stellung als weltweit führende ccTLD weiter aus.

Man schrieb das Jahr 2000, als allgemein der Ruf nach neuen Top Level Domains laut wurde, um der angeblich zunehmenden Platznot bei .com entflüchten zu können. Zwar mögen die erstklassigen Internet-Grundstücke tatsächlich schon sehr lange vergeben sein, freie Plätze finden sich aber nach wie vor. Fast unverändert wächst .com Monat für Monat um etwa 900.000 Domains und liegt nun kurz vor der Marke von 35 Millionen, die spätestens Ende März fallen wird. Bei der DENIC zählt man aktuell etwa 8,46 Millionen .de-Domains, was einen Nettoanstieg um fast 100.000 Adressen gegenüber dem Vormonat bedeutet. Nicht unwichtig ist, dass es mittlerweile erst knapp 260.000 internationalized Domain Names unterhalb von .de gibt; das Umlaut-Potential scheint also bei weitem noch nicht ausgeschöpft.

Bei den neuen TLDs wird .info wieder auf normales Maß zurecht gestutzt. Waren es dank einer Kostenlos-Aktion in den vergangenen Monaten stets mehrere hunderttausend neue Domains, sind es diesmal nur knapp 40.000. Gleichwohl bleibt Mit-Neuling .biz nach wie vor deutlich hinter den .info-Zahlen zurück; auch diesmal klettert .biz „nur“ um gute 20.000 Domain-Namen.

Im Zusammenhang mit den aktuellen Domain-Statistiken hier noch weitere interessante Zahlen: die Datenforscher von Netcraft ermittelten im März 2005 exakt 60.442.655 Webseiten; gezählt hat man dabei „http responses“. Erst im Mai 2004, also vor neun Monaten, kletterte diese Zahl über die 50-Millionen-Marke. Damit beschleunigt sich das Wachstum des Internets weiter und nähert sich jenen Zahlen des Internet-Booms. Und noch etwas für Techniker: fast 70 Prozent der Angebote werden unter Apache betrieben, danach folgen Microsoft mit gut 20 Prozent sowie Sun mit mageren 3 Prozent; Schlusslicht ist Zeus mit gerade mal einem Prozent.

Die aktuellen Domain-Zahlen:
—————————-

.de – 8.457.501 – (Vergleich zum Vormonat: + 97.694)
.at – 397.542 – (Vergleich zum Vormonat: + 6.365)
.com – 34.790.115 – (Vergleich zum Vormonat: + 877.251)
.net – 5.486.647 – (Vergleich zum Vormonat: + 103.207)
.org – 3.405.951 – (Vergleich zum Vormonat: + 64.340)
.info – 3.409.351 – (Vergleich zum Vormonat: + 38.560)
.biz – 1.110.974 – (Vergleich zum Vormonat: + 21.581)
.us – 909.872 – (Vergleich zum Vormonat: + 9.085)

insgesamt: 57.967.953 (Stand 1. März 2005)

Aktuelle Domain-Zahlen finden Sie unter:
> http://www.whoisreport.com/domain-counts/

Weitere Registrar-Statistiken finden Sie unter:
> http://www.registrarstats.com

Quelle: netcraft.com, eigene Recherche

SWITCH – Streitschlichtung bewährt sich

Der von der schweizer Domain-Verwaltungsstelle SWITCH aufgrund einer positiven Entscheidung im Rahmen einer repräsentativen Umfrage in der schweizer Internetgemeinde ins Leben gerufene Streitbeilegungsdienst für Domain-Namen unter .ch und .li hat sich schon im ersten Jahr bewährt: in der überwiegenden Zahl der Streitigkeiten um Domain-Namen gab es eine gütliche Einigung, ohne dass zeitraubend und kostenintensiv vor ordentlichen Gerichten gestritten werden musste.

Wie SWITCH in einer Presseerklärung verlauten lässt, stösst das Angebot auf hohe Akzeptanz, was die Anzahl der Fälle belegt, die nicht mehr auf dem Zivilprozessweg gelöst werden müssen. So gab es im ersten Jahr insgesamt 26 Verfahren um 54 Domains. 16 dieser Verfahren konnten vergleichsweise beendet werden, ohne dass es der Einschaltung eines Experten bedurfte. In sechs Verfahren entschied der Experte, darunter bei den beiden Umlaut-Domains rhäzünser.ch und feldschlössli.ch. Lediglich im Streit um die Adresse lenzerheide-valbella.ch lehnte das Schiedsgericht dann die beantragte Übertragung der Domain ab. Auch in zeitlicher Hinsicht glänzt der Streitbeilegungsdienst: die Fälle werden regelmäßig binnen 90 Tagen abgeschlossen.

Das Streitbeilegungsverfahren gliedert sich in zwei Verfahrensabschnitte: den Schlichtungsversuch und den Expertenentscheid. Zunächst wird in einem etwa einstündigen Telefongespräch zwischen dem Antragsteller, dem Domain-Inhaber und einem Schlichter versucht, eine Lösung zu finden. Scheitert dies, kann der Antragsteller einen Expertenentscheid verlangen. SWITCH vollstreckt den Entscheid des Experten nach Ablauf einer 20-tägigen Frist, sofern der Domain-Inhaber nicht zuvor den Gang vor ein ordentliches Gericht sucht. Obwohl die Entscheidung vom WIPO Arbitration and Mediation Center in Genf gefällt wird, gilt nicht die UDRP, sondern schweizerisches Kennzeichenrecht inklusive UWG.

Nach wie vor den besten Schutz vor Rechtsverletzungen bietet jedoch nicht der Gang vor eine Schiedsstelle oder ein Gericht, sondern die präventive Registrierung und sorgsame Pflege des eigenen Domain-Portfolios. So können Urteile wie shell.de oder – wie zuletzt – maggi.com gefährlich täuschen. Hier half den betroffenen Unternehmen allein die Berühmtheit ihrer Marke, um sich nach langem, kostenintensivem Rechtsstreit zu guter Letzt gegen private Domain-Inhaber durchzusetzen. Vorsorgen ist also allemal besser als Nachsehen.

Den schweizer Streitbeilegunsgdienst für Domain-Namen finden Sie unter:
> http://www.switch.ch/de/id/disputes/

Die Schiedsstelle für .at-Domains finden Sie unter
> http://www.streitschlichtung.at/

Quelle: switch.ch, presseportal.ch, eigene Recherche

Kfz-Domains – Abmahn-Patent für nichtig erklärt

Das Kfz-Patent, das im Oktober 2003 für ordentlich Aufregung und Abmahnungen bei Domain-Inhabern sorgte, ist vom Bundespatentgericht für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland für nichtig erklärt worden. Der „Patentinhaber“ lebt derweil in Frankreich.

Das Bundespatentgericht führt in der bisher vorliegenden Entscheidung (vom 03.03.2005, Az.: 2 Ni 49/03 (EU)) leider noch nicht weiter aus, von welchen Erwägungen es sich hat leiten lassen. Hintergrund ist die Abmahnwelle der Firma LVH-Lizenzvertrieb, deren Inhaber Michael Hermann im Prozess die beklagte Partei war. Er hatte Domain-Inhaber abgemahnt, deren Domains Kfz-Kürzel beinhalteten, wie etwa barking-hh.de. Zur Abmahnung berechtigt fühlte sich Hermann aufgrund eines europäischen Patentes (EP 1 163 612 B1), das mit dem vorliegenden Urteil für das Hoheitsgebiet Deutschlands für nichtig erklärt wurde.

Mit den Abmahnungen einher ging eine Zahlungsaufforderung in Höhe von ca. EUR 1.100,-, die Kosten und den vermeintlich entstandenen Schaden decken sollten. Nach einer Welle von Gegenabmahnungen und Klagen gegen den Abmahner – und der Abkehr seiner Rechtsbeistände – verzichtete Michael Hermann dann in einem Schreiben auf Ansprüche gegen die Domain-Inhaber. In den Schreiben hieß es, er halte die Abmahnung nicht aufrecht, die Fristsetzungen und die Zahlungs- und Unterlassungsforderungen in den Abmahnschreiben seien daher gegenstandslos. Erst einige Monate später erliess das LG Hamburg im Rahmen einer negativen Feststellungsklage schließlich ein Anerkenntnisurteil (Urteil vom 27.01.2004, Az.: 315 O 627/03) gegen den Abmahner.

Das nun vorliegende Urteil des Bundespatentgerichts ist das zweite Urteil, das im Rahmen dieser Geschichte öffentlich bekannt gemacht wird. Im Gegensatz zum Anerkenntnisurteil, das keine Entscheidungsgründe enthält, wird es bei dem Patenturteil eine ausführliche Begründung geben. Sobald diese vollständig vorliegt, werden wir berichten.

Die Kurzfassung des Urteils kann als .pdf-Datei heruntergeladen werden unter:
> www.kkk.de/gerichte/kfz-hh-urteil-kurz.pdf

Einen Überblick über die Abmahnungswelle findet man unter:
> http://netlaw.de/dossier-kfz-abmahnung.htm

Spezialisierte Anwälte finden Sie unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: kkk.de RA Kai Kähler, eigene Recherche

reinfeld.de – Vergleich beendet Domain-Streit

Wie die Kieler bzw. Lübecker Nachrichten mitteilen, findet ein langjähriger Streit um die Domain reinfeld.de aufgrund eines außergerichtlichen Vergleiches ein Ende. Die vor rund zehn Jahren von einem Privatmann registrierte Domain geht nun an die „Karpfenstadt“ Reinfeld in Holstein.

Der Reinfelder Horst Viehmann hatte die Domain vor rund zehn Jahren registriert und in die eigene, am 01. Januar 2000 gegründete Firma BigBlu eingebracht. Im Laufe der Jahre entstand dann ein Portal für Reinfelder Vereine und Organisationen mit kostenlosem Subdomainservice und für jeden Reinfelder einem kostenlosen eMail-Service. Dies alles wird nun durch einen Vergleich aufgegeben. Als Alternative für den Service bieten sich die Domains reinfeldonline.de und reinfeld.sh an.

Die Verhandlungen zwischen der Gemeinde und dem Domain-Inhaber zogen sich über Jahre hin. Frühere Vergleichsversuche scheiterten an den illusorischen Ansprüchen der Gemeinde Reinfeld, die die Domain, aber nicht die Verantwortung für sie haben wollte. Nach zweijährigem Schweigen schaltete die Gemeinde einen Anwalt ein, der sich dann in diesem Januar bei Viehmann meldete. Nun wurde die Sache teuer, da der Anwalt einen Gegenstandswert von EUR 25.000,- ansetzte. Während Herr Viehmann den Überlassungsvertrag bereits unterschrieben hat, haben sich die Parteien bisher nicht über die durch Einschaltung des Anwaltes entstandenen zusätzlichen Kosten einigen können.

Ein Domain-Streit wie viele geht damit also wohl zu Ende. Wer hier im Recht ist, ergibt sich aus den Gesetzen und der Rechtsprechung zum Domain-Recht. Die Gemeinde ist Inhaberin des Namensrechts, der Domain-Inhaber nicht. Dass hier zusätzliche Kosten produziert wurden, weil die Gemeinde nicht in der Lage war, gleich auch für die Verantwortung, die mit dem Betreiben eines Online-Angebotes nunmal einhergeht, gleich zu übernehmen, spricht Bände – und war überflüssig.

Spezialisierte Anwälte finden Sie unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: kn-online.de, ln-online.de, eigene Recherche

downlaod.com – Vertipper räumen Markt ab

Jede Woche überrascht der Domain-Handel aufs Neue. Nicht nur, dass für diesmal der Verkauf von 16 Domains im fünfstelligen US-Dollarbereich rekordverdächtig ist; die drei höchstdotierten sind auch noch Vertipperdomains, die den Begriff download variieren: Downlaod.com, donwload.com und dawnload.com wurden für jeweils US$ 68.000,- (ca. EUR 51.595,-), zusammen für US$ 204.000,- (ca. EUR 154.785,-) an den Mann gebracht.

Unter deutschen Domain-Händlern tat sich nicht sehr viel Aufregendes. Erwähnenswert sind schulbus.de für EUR 8.000,-, dsl-forum.de für EUR 5.000,-, krebsschutz.de EUR 3.480,- und job-wahl.de EUR 2.030,-.

Hingegen zeigen sich andere Länderendungen von überraschend neuen Seiten. Nicht zu erwarten war der ungeheure Verkauf der Domain free-games.to zum Preis von US$ 55.000,- oder umgerechnet ca. EUR 41.730,-. Wesentlich günstiger, aber auch ungewohnt in der Verkaufsliste waren Domains wie ranking.ws für US$ 1.300,- (ca. EUR 985,-), hotel.io (British Indian Ocean Territory) für EUR 1.250,- und tickets.la für US$ 800,- (ca. EUR 605,-), wobei die Endung .la (Laos) als Städte-Domain für Los Angeles vermarktet wird. Weitere ccTLD-Highligths waren noch unity.co.uk für GBP 5.750,- (ca. EUR 8.330,-), städtereise.ch (Umlaut-Version) für EUR 3.500,-, whois.co.in US$ für 2.500,- (ca. EUR 1.895,-), wellness.ag für EUR 1.300,-, volcano.us für US$ 1.652,- (ca. EUR 1.255,-) und penny-stocks.us für US$ 500,- (ca. EUR 380,-).

Die alten generischen TLDs erzielten wieder bessere Preise als die neuen: shoponline.net kostete EUR 4.500,-, modems.net US$ 3.000,- (ca. EUR 2.275,-), veranstaltung.org EUR 2.250,-, konzerttickets.net EUR 1.900,- und trader.org US$ 1.500,- (ca. EUR 1.140,-)

Die neuen generischen TLDs überraschten nicht: attest.info brachte EUR 2.700,-, konzerte.biz EUR 1.200,-, conveyancing.biz EUR 1.000,-, uksecuritydirectory.info US$ 1.000,- (ca. EUR 760,-), kabarett.info EUR 525,-, buyhomes.info US$ 500,- (ca. EUR 380,-) und propertyvalues.info US$ 400,- (ca. EUR 305,-)

Weitere erwähnenswerte .com-Domain-Verkäufe waren:

pasion.com – EUR 30.000,-
gather.com – US$ 32.500,- (ca. EUR 24.660,-)
datanova.com – US$ 30.000,- (ca. EUR 22.760,-)
split.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 18.970,-)
gloto.com – US$ 22.000 (ca. EUR 16.690,-)
grandbahamas.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 15.175,-)
akia.com – US$ 15.500,- (ca. EUR 11.760,-)
ibex.com – US$ 15.330,- (ca. EUR 11.630,-)
teenprom.com – US$ 15.100,- (ca. EUR 11.455,-)
yip.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.585,-)
webtip.com – EUR 9.100,-
ps4.com – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.035,-)
twf.com – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.035,-)

Einen Überblick über Domain-Verkäufe verschaffen Sie sich unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, eigene Recherche

CeBIT – Sedo erwartet Ihren Besuch

Heute öffnet die weltgrößte Computermesse CeBIT in Hannover wieder einmal ihre Tore. Bis zum 16. März 2005 werden Fachleute und Interessierte die Leitmesse für Informationstechnik besuchen. Die Schwerpunkte liegen in diesem Jahr bei Business Processes, Communications und Digital Equiment and Services. Mit dabei ist auch diesmal die Sedo GmbH, Marktführer im Bereich Domain-Handel und Domain-Marketing.

Die CeBIT hat sich im Laufe der Jahre wieder zur beinahe reinen Fachmesse gemausert, nur 15 % der Besucher sind privat da. In diesem Jahr erwartet man 6.270 Aussteller, von denen 52 % aus dem Ausland kommen, auf einer Ausstellungsfläche von mehr als 300.000 qm. Die CeBIT ist damit die wichtigste internationale Messe für Informationstechnik, Telekommunikation, Software und Services.

Kein Wunder also, dass auch die Sedo GmbH als marktführende Domain-Börse anwesend ist, um Kontakte zu pflegen und aufzubauen. Unter anderem wird Sedo über das Sedo-API (Application Programming Interface) berichten. Dieses Werkzeug soll in Zukunft als Schnittstelle zwischen Registraren und Domain-Inhabern direkten Zugriff auf Sedos Dienstleistungen wie Domain-Parking und Einstellen von Domains in die Verkaufsdatenbank bieten. Außerdem will Sedo auch auf dem asiatischen Sekundärmarkt Fuß fassen, weshalb das Leistungsangebot bald auch für japanische und chinesische Kunden in der jeweiligen Landessprache zugänglich sein wird.

Sedo steht in Halle 16, Stand G05 Interessierten Rede und Antwort bei Fragen zu den Themen Domain-Handel, -Bewertung, -Marketing und -Parking. Dort freut man sich auf Ihren Besuch.

> http://www.cebit.de

Quelle: Sedo.de, eigene Recherche

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Optimizly GmbH (vormals Episerver GmbH), Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top