Newsletter-Ausgabe #249: März 2005

Themen: Fussball-Domains – Spielwiese für Grabber? | WIPO – Kampf gegen Cybersquatting erfolgreich | Umlaut-Phishing – ICANN zeigt sich besorgt | ccTLDs – Neues von .sd und .at | maggi.com – Nestlé siegt gegen Privatmann | mho.de – BGH-Urteil zur Gleichnamigkeit | musicshop.com – Paukenschlag zu 50.000 Dollar | Seattle (USA) – Domain-Roundtable für Profis

Fussball-Domains – Spielwiese für Grabber?

Zur Spielwiese für Domain-Grabber entwickeln sich die beiden europäischen Fussball-Grossveranstaltungen WM 2006 in Deutschland und Euro 2008 in der Schweiz und Österreich: nachdem man bereits hierzulande bei der Domain des hosenlosen Maskottchens Goleo zu spät kam, hat es mit euro2008.ch und euro08.ch auch die schweiz-österreichischen Doppelbewerber erwischt.

Im November letzten Jahres schaffte es Goleo, der löwenähnliche Samson aus der Sesamstrasse-Maskottchenverschnitt des Deutschen Fussball Bundes (DFB), anlässlich der WM 2006 im eigenen Land bis in die Bild-Zeitung, dort allerdings mit einer wenig schmeichelhaften Meldung. So hatte es der DFB glatt versäumt, vor Bekanntgabe des Namens die Domain goleo.de zu registrieren. Prompt schlug eine Münzhandelsgesellschaft zu und preist dort nun die erste offizielle deutsche Silber-Gedenkprägung mit dem Maskottchen der WM. Auch bei goleo.at kam man zu spät: Offensichtlich gab die fehlende Hose sogar ausreichend Anlass, um den Verein JusProg e.V. und dessen Jugendschutzprogramm zu alamieren, der die Domain zur Weiterleitung auf die Website des Angebots jugendschutzprogramm.de nutzt. Moralapostel wird dies beruhigen, verwies goleo.at zuvor doch eher auf ein Bett- als ein Rasensportangebot. Dass Goleos Partner „Pille“ getauft wurde, passte da ins Bild. Auch die drei Domains wm2006.de, wm2006.com und wm2006.info haben mit dem Wett- sorry, Webangebot des DFB eher wenig zu tun.

Nicht anders sieht es in der Schweiz und Österreich aus, die gemeinschaftlich die EM 2008 veranstalten. Dort hat sich ein Student die Adresse euro2008.ch gesichert, darf sich jetzt aber auf kalten Gegenwind der Uefa einstellen. Auch bei euro08.ch war eine Privatperson schneller. In Zürich musste man nehmen, was übrig blieb. Deshalb registrierte das Polizeidepartement im vergangenen Jahr unter anderem die Domain euro-ch08.ch – marketingtechnisch eine Katastrophe, zumal man die Variante ohne Bindestrich leichtfertig vergessen hat. Zu Recht fühlt sich der schweizer Tagesanzeiger bei der Adresse eher an eine chemische Formel erinnert als an ein prickelndes Fussball-Fest.

Vor Nachahmung sei aber gewarnt: Fifa und Uefa haben aus den Fehlern der Vergangenheit längst gelernt und sich Kombinationen der Begriffe Euro, Europa- bzw. Weltmeisterschaft und den Jahreszahlen 2006 bzw. 2008 als Marken eintragen lassen. Auch vor der WIPO sind Fifa und Uefa schon wiederholt tätig geworden. Jürgen Müller, Uefa-Direktor Events, hat ein hartes Vorgehen gegen Rechtsverletzungen jedenfalls schon mal vorsorglich angekündigt. Selbst vor der Schliessung ganzer Angebote scheut man sich nicht.

Die offiziellen Webangebote finden Sie unter:
> http://fifaworldcup.yahoo.com/
> http://www.uefa2008.com/

Quelle: tagi.ch, sportal.de, eigene Recherche

WIPO – Kampf gegen Cybersquatting erfolgreich

Das Genfer Schiedsgericht der World Intellectual Property Organization (WIPO) hat auch im vergangenen Jahr seinen Kampf gegen Cybersquatting überaus erfolgreich fortgesetzt: fast 1.200 neue Verfahren bedeuten gegenüber dem Vorjahr einen Zuwachs um 6,6 Prozent – und in den meisten Fällen setzten sich die Inhaber von Marken durch.

Seit Inkrafttreten der Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP) im Dezember 1999 gingen allein bei der WIPO, die neben dem National Arbitration Forum (NAF) als bedeutendste Domain-Schiedsstelle weltweit gilt, über 7.000 Klagen aus 124 Ländern ein, in denen insgesamt um über 12.500 Domain-Namen gestritten wurde. Im letzten Jahr waren es am Tag durchschnittlich 3,4 neue Anträge von Markeninhabern, die sich meist in offensichtlichen Fällen gegen Cybersquatter zur Wehr setzten. Zu den bekanntesten Opfern zählen weltbekannte Marken wie Yahoo, Kazaa und BMW; verstärkt ins Interesse gerückt sind daneben aber vor allem Prominente wie JK Rowling, Eminem, Spike Lee und Ronaldhino, die sämtlich gegen Rechtsverletzer gewannen. Interessant ist dabei der seit einiger Zeit zu beobachtende Trend, dass die WIPO-Schiedsrichter den Anwendungsbereich der UDRP gerade bei Prominenten trotz fehlender Markenrechte auf Grundlage von „common law rights“ ausdehnen.

Die WIPO-Entscheidungen fielen ohnehin sehr markenfreundlich aus: in über 80 Prozent aller Fälle obsiegte der Markeninhaber. Diese hohe Quote mag ihre Ursache in der Natur des Verfahrens haben, setzt es doch Markenrechte zwingend voraus. Gleichwohl kritisieren Experten, dass das Pendel im Zweifel eher zugunsten der Markeninhaber ausschlägt. Den Löwenanteil der WIPO-Verfahren bilden übrigens .com-Domains, was deren Dominanz unterstreicht. Dennoch scheint der Vormarsch der cc-TLDs unaufhaltsam: mit insgesamt 70 Verfahren um Domains wie ebay.ie und hotmail.com.ph nahmen die Auseinandersetzungen um Länderkürzel um satte 37 Prozent gegenüber dem Vorjahr zu – obwohl die UDRP weder für .de noch für .uk gilt, die zahlenmässig die stärkste ccTLD-Gruppe weltweit bilden.

Für die Zukunft setzt die WIPO vor allem auf ihre Multinationalität: dank einer reichhaltigen Auswahl an 400 „Schiedsrichtern“ aus über 50 Ländern sind selbst Domain-Streitigkeiten in Koreanisch, Russisch oder Norwegisch kein Problem.

Weitere Informationen zur WIPO erhalten Sie unter:
> http://arbiter.wipo.int/domains/

Weitere Informationen zum UDRP-Verfahren finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/magazin/article.php?id=33

Quelle: wipo.int, eigene Recherche

Umlaut-Phishing – ICANN zeigt sich besorgt

Die jüngsten Warnungen vor Phishing-Attacken im Rahmen der Einführung internationalized Domain Names (IDNs) hat auch bei der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers Spuren hinterlassen. In einer ersten Presseerklärung zeigte sich ICANN äusserst besorgt über die aktuellen Ereignisse. Konkrete Maßnahmen blieb man aber zunächst schuldig.

Und wenn ich nicht mehr weiter weiss, dann gründe ich einen Arbeitskreis – an dieses politische Bonmont fühlt man sich anlässlich der jüngsten ICANN-Aktivitäten erinnert, mit denen man dem Phishing-Problem bei Umlaut-Domains beikommen will. Mit dem globalen Anspruch von ICANN soll nun erst mal die viel beschworene Internet-Community ihre Meinung und Ansicht kund tun, wie das Phänomen der „homographischen Attacke“ gelöst werden könnte. Dabei werden Zeichen wie die Zahl „0“ und der Buchstabe „o“, die auf den ersten Blick identisch erscheinen, technisch jedoch zu völlig verschiedenen Internetangeboten verweisen können, jedenfalls theoretisch in Domains wie postbank.de zu Phishing-Zwecken missbraucht. Erhebliche Verwechslungsgefahr droht dabei durch Zeichensätze zahlreicher verschiedener Sprachen, wie dem lateinischen und dem griechischen Alphabet, aber auch asiatischen Sprachen wie Chinesisch, Japanisch und Koreanisch.

ICANN versäumt es in der Erklärung nicht, darauf hinzuweisen, dass man sich schon vor Einführung der Umlaut-Domains mit dem Phänomen der homographischen Attacke befasst hatte. Restlos erfolgreich scheinen diese Bemühungen jedenfalls nicht gewesen zu sein. Grund zur Panik besteht aber ohnehin nicht; wer sicherheitssensible Daten im Internet verwendet, sollte eben nicht per Link, sondern direkt per Eingabe der Domain oder selbst gesetztem Bookmark auf das Angebot zugreifen. Für Otto-Normal-Surfer, der keine Daten eingibt, sondern lediglich Informationen sucht, besteht dagegen wenig Risiko.

Die Browser-Entwickler von Firefox haben auf die aktuelle Entwicklung inzwischen reagiert: in der Version 1.0.1 werden IDNs wie angekündigt in der Punycode-Form angezeigt; allerdings soll diese Lösung nur vorübergehend verwendet werden. Auch die zweite Beta-Version von Opera 8 bietet neue Sicherheitsfunktionen innerhalb des URL-Eingabefelds, darunter die Beschränkung auf die Anzeige von IDNs von Top Level Domains, die strikte Vergaberegeln befolgen.

Mehr zu homographischen Attacken lesen Sie unter:
> http://www.shmoo.com/idn/homograph.txt

Wer sich an der Diskussion beteiligen will, kann das hier tun:
> http://www.icann.org/topics/idn.html

Quelle: icann.org, silicon.de, eigene Recherche

ccTLDs – Neues von .sd und .at

Die sudanesische Domain-Verwaltungsstelle hat ihre Tätigkeit wieder aufgenommen, nachdem es im letzten Jahr nach Kampfhandlungen im Land zur Schliessung gekommen war. Anlass für uns, sich einmal näher mit dieser exotischen Länderendung zu befassen.

Die Republik Sudan liegt im Nordosten von Afrika; offizielles Länderkürzel im Internet ist .sd. Obwohl afrikanische Top Level Domains meist nur unter erschwerten Umständen zu registrieren sind, ragt die von der Sudan Internet Society (SIS) verwaltete Endung .sd heraus: eine Anmeldung ist für jedermann weltweit zu jedem legalen Zweck möglich. Sonderzeichen sind allerdings von der Verwendung ausgeschlossen; zur Auswahl steht der Standard-ASCII-Zeichensatz mit den Buchstaben von A bis Z, den Zahlen 0 bis 9 und dem Bindestrich, der seinerseits weder zu Beginn noch am Ende der Domain stehen darf. Die Registrierung erfolgt online direkt über die Website der Vergabestelle SD Registry. Pro Second Level Domain direkt unterhalb von .sd sind US$ 100,- zu zahlen, Subdomains unterhalb von .com.sd, .net.sd oder gar .tv.sd bekommt man schon für die Hälfte. Die Zahlung muss für Inländer binnen 10 Tagen, für ausländische Personen und Unternehmen binnen 21 Tagen nach der Anmeldung erfolgen.

Wer eine .sd-Domain anmeldet, sollte sie besser auch tatsächlich nutzen. Andernfalls hat die Vergabestelle das Recht, nach einer 90tägigen Phase der Nichtnutzung die Domain wieder zu löschen. Für etwaige Rechtsstreitigkeiten mit der Vergabestelle unterwirft sich der Anmelder dem Urteil des Khartoum Trade & Intellectual Property Court; im übrigen gibt es jedoch kein Schiedsverfahren, auch die UDRP gilt nicht.

Abschließend noch ein kurzer Hinweis: die österreichische Domain-Verwaltungsstelle Nic.at hat zum 1. Februar 2005 die bisherige Erst-Registrierungsgebühr gestrichen, was einer Preissenkung für .at-Domains gleichkommt. Bei der united-domains AG sind .at-Domains schon ab EUR 49,- im Jahr erhältlich, eine Einrichtungsgebühr wird auch dort nicht erhoben. Da es für .at keinerlei Vergabeschränkungen gibt, können die Domains von jedermann weltweit angemeldet werden. Umlaut-Domains mit der Endung .at stehen ebenfalls bereits seit März 2004 zur Verfügung.

Weitere Informationen zu .sd unter:
> http://www.isoc.sd/sudanic.isoc.sd/index.htm

Registrierung von .at-Domains möglich zum Beispiel unter:
> http://www.united-domains.de/at-domain/

Quelle: netnames.com, eigene Recherche

maggi.com – Nestlé siegt gegen Privatmann

Zum schweizer Domain-Recht liegen mittlerweile zahlreiche Entscheidungen vor. Die jüngste befasst sich mit einer Frage, die der BGH bereits geklärt hat, und die auch das schweizerische Bundesgericht genau so behandelt: Hat der Träger eines bekannten Firmenschlagwortes gegenüber einer gleichnamigen Person ein besseres Recht an einer Domain? Offensichtlich ja, denn Romeo Maggi muss die Domain maggi.com an den Nestlé Konzern und die „Maggi-Unternehmungen AG“ abgegeben.

In dem Rechtsstreit um die Domain maggi.com hatte der Nestlé-Konzern bereits eine Streitbeilegung über die UDRP über die WIPO (WIPO-Schiedsverfahren Nr. D-2001-0916) versucht, allerdings erfolglos. Danach hat Nestlé einen Sühneversuch vor dem Friedensrichteramt Hergiswil eingeleitet und schließlich Klage vor dem schweizerischen Kantonsgericht Nidwalden erhoben, mit Erfolg, der dann nochmals in der aktuellen Entscheidung des Berufungsgerichts, des Bundesgerichts Lausanne (Urteil vom 21.01.2005, 4C.376/2004 /lma), bestätigt wurde.

Während sich Nestlé und die Maggi-Unternehmen auf ihre Marken- und Namensrechte beriefen, erklärte Romeo Maggi, er nutze die Domain lediglich privat, weshalb das Markenschutzrecht sowie Ansprüche aus dem Firmenrecht außer Betracht fallen; die Klägerinnen können sich auch nicht auf das Namensrecht berufen. Diese Argumente fruchteten beim Bundesgericht jedoch nicht.

Das Bundesgericht bestätigte, es liege ein Konflikt zwischen dem Namensrecht des Beklagten (R. Maggi) und dem Marken-, Firmen- sowie Wettbewerbsrecht der Klägerinnen (Nestlé) vor, der in Abwägung der gegenseitigen Interessen zu lösen sei. Die Interessenabwägung erfolgte unter dem Gesichtspunkt, dass Internet-Benutzer unter der Domain maggi.com nicht einen unbekannten Familiennamen erwarten, sondern das berühmte Zeichen der Klägerinnen damit in Verbindung bringen. Dem Umstand, dass der Beklagte die Seite privat nutzt und also nicht im Wettbewerb mit den Klägerinnen, begegnet das Gericht unter der Erwägung, auch Handlungen, die ein Privater vornimmt, können eine Verletzung des gewerblichen Ausschließlichkeitsrechtes hervorrufen. Die Gefahr von Verwechslungen besteht in der gegebenen Konstellation. Die Korrektur des beim Internetnutzers entstandenen Irrtums auf der aufgerufenen Internetseite komme zu spät. Die Verwechslungsgefahr werde durch einen Hinweis auf der Internetseite nicht beseitigt.

Die Entscheidung finden Sie unter:
> http://wwwsrv.bger.ch/cgi-bin/AZA/JumpCGI?id=21.01.2005_4C.376/2004

Die vorangegangenen WIPO-Entscheidung finden Sie unter:
> http://arbiter.wipo.int/domains/decisions/html/2001/d2001-0916.html

Spezialisierte Anwälte finden Sie unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: bger.ch, eigene Recherche

mho.de – BGH-Urteil zur Gleichnamigkeit

Die Entscheidung hat der BGH bereits letztes Jahr im September gefällt (Urteil vom 09.09.2004, Az.: I ZR 65/02), die Entscheidungsgründe wurden jedoch erst kürzlich veröffentlicht. In dem Rechtsstreit über den Domain-Namen mho.de führt der Bundesgerichtshof (BGH) seine Rechtsprechung zum Domain-Recht bei Gleichnamigkeit der streitenden Parteien gekonnt fort.

Die Klägerin ist die Trägerin des Marienhospitals Osnabrück, die seit 1995 die Abkürzung MHO unter anderem auf ihrem Briefkopf nutzt. Die Beklagte ist eine Osnabrücker Werbeagentur, die Anfang 1998 die Domain mho.de für sich registrieren ließ. MHO stehe für Medienhaus Osnabrück, erklärte sie, und die Bezeichnung mho.de nutze sie zum Aufbau von Datenbanksystemen für Kunden. Das Landgericht Oldenburg gab der Klage auf Freigabe der Domain statt. Das Berufungsgericht, OLG Oldenburg, sah in der Domain-Registrierung einen Eingriff in das Namensrecht der Klägerin und hat die Beklagte ebenfalls verurteilt, die Nutzung der Domain zu unterlassen und die Freigabe der Domain zu erklären. Es komme, so das Berufungsgericht, darauf an, wer einen Namen zuerst verwende, und nicht wer zuerst eine Domain registriere.

Der BGH sieht die Sache allerdings anders. Er hob die Berufungsentscheidung auf und verwies den Streit an das Berufungsgericht zurück. Der BGH führt unter Hinweis auf die Entscheidungen zu shell.de und defacto.de sinngemäß aus, die Frage der Priorität des Kennzeichens sei nur im Bereich des Markenrechts für eine Entscheidung maßgebend. Bei einem Streit wegen Gleichnamigkeit gelte die Priorität der Domain-Registrierung und nicht die der Namensnutzung – mit den bekannten Ausnahmen.

Es fragt sich allerdings, ob hier eine berechtigte Nutzung des Namens auf Seiten der Beklagten vorliegt, weil sie zum Zeitpunkt der Registrierung der Domain den Namen noch nicht nutzte. Dies sei dann unerheblich, meint der BGH, wenn die Domain-Registrierung der Benutzungsaufnahme des Unternehmenskennzeichen unmittelbar vorausgehe, denn es sei aus kaufmännischer Sicht geboten, sich erst die Domain zu sichern, ehe man mit den Geschäften beginnt.

Da den Feststellungen des Berufungsgerichts nicht zu entnehmen ist, ob die Beklagte vor oder alsbald nach der Registrierung der Domain die Bezeichnung mho.de in der Weise benutzt hat, daß ihr an diesem Zeichen ein eigenes Recht nach § 5 Abs. 2 Satz 1 MarkenG zusteht, wurde der Rechtsstreit an das Berufungsgericht zurückverwiesen, das nun die entsprechenden Feststellungen treffen kann.

Die Entscheidung des BGH findet man unter:
> http://juris.bundesgerichtshof.de

Ausführlicher zur Entscheidung des BGH unter;
> https://domain-recht.de/magazin/article.php?id=416

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: bundesgerichtshof.de, eigene Recherche

musicshop.com – Paukenschlag zu 50.000 Dollar

Die Domain-Geschäfte entwickeln sich prächtig, allein in der vergangenen Woche gab es ein gutes Dutzend Domain-Verkäufe im fünfstelligen Dollar-Bereich. Angeführt wird das Kontingent von musicshop.com für US$ 50.000,- (ca. EUR 37.705,-). Aber auch Außenseiter-Domain-Endungen konnten sich in dem Feld etablieren: Mit inkasso.se für EUR 18.400,- hat sich eine auf dem Markt bisher nicht sehr rührige Domain-Endung ins Blickfeld gebracht. Auch auf dem deutschen Markt gab es prächtige Preise.

Denn an dritter Stelle der besten Domain-Preise etablierte sich stempel.de mit EUR 28.000,- gefolgt von der weltzeituhr.de für EUR 8.500,- und download24.de für EUR 4.200,-. Im Bereich anderer Domain-Endungen findet man weitere deutschsprachige Domains.

Sonstige ccTLDs verbuchten neben dem herausragenden inkasso.se mit EUR 18.400,- ebenfalls beeindruckende Ergebnisse. So zeigt der britische Markt einmal mehr, dass er entwicklungsfähig ist; musicmakers.co.uk kostete EUR 4.000,-, onetv.co.uk GBP 1.750,- (ca. EUR 2.535,-). Die US-amerikanische Endung .us steht mit ama.us für US$ 5.000,- (ca. EUR 3.770,-) und fashionnet.us für US$ 1.500,- (ca. EUR 1.130,-) recht gut da. Frankreich hat mal wieder einen interessanten Domain-Deal zu verzeichnen: alpes.fr erzielte EUR 4.000,-. Selten genug zu finden ist die Endung .cc, die zwei ansprechende Verkäufe aufzuweisen hat: profit.cc US$ für 1.288,- (ca. EUR 970,-) und dna.cc für lediglich US$ 500,- (ca. EUR 377,-).

Zu den Top-Verkäufen zählt auch diese Woche wieder eine .net. Mit montecarlo.net für US$ 12.000,- (ca. EUR 9.050,-) erweist sich ein Stadt- bzw. Landesname als Renner. Dass der Handel mit solchen Namen erhebliche Risiken birgt, sollte jedoch allenthalben bekannt sein. Als weitere nennenswerte .net-Domains tritt housinginsurance.net für US$ 5.500,- (ca. EUR 4.145,-) hervor. DotORG bleibt diesmal ruhig.

Ruhig bleibt auch die neue generische TLD .biz. Dafür zeigte .info wieder einige akzeptable Verkäufe: lyrics.info erzielte US$ 3.000,- (ca. EUR 2.260,-), sportticket.info kam auf EUR 1.600,-, toni.info charmante US$ 750,- (ca. EUR 565,-), rentawreck.info ruinöse US$ 670,- (ca. EUR 505,-) und domainregistrierung.info durchaus schwache EUR 586,- (ca. EUR 440,-).

Weitere prächtige Domain-Käufe waren:

moma.com – US$ 40.000,- (ca. EUR 30.165,-)
adultmart.com – US$ 26.000,- (ca. EUR 19.610,-)
grandbahamas.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 15.080,-)
umass.com – US$ 16.100,- (ca. EUR 12.140,-)
peacearmy.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.310,-)
ckx.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.310,-)
danceschools.com – US$ 11.300,- (ca. EUR 8.520,-)
billiger.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.540,-)
smartquote.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.540,-)
speeddemon.com – EUR 4.000,-
kule.com – US$ 5.500,- (ca. EUR 4.150,-)
0z.com – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.885,-)

Einen Überblick über Domain-Verkäufe verschaffen Sie sich unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, eigene Recherche

Seattle (USA) – Domain-Roundtable für Profis

Vom 25. bis 27. Mai 2005 findet in Seattle (Washington, USA) der „Domain Roundtable 2005“ statt. Das Treffen von und für Domain-Profis aus den Bereichen Handel, Technik, Registrierung, Reselling und allen anderen geschäftsmäßigen Bereichen der Domain-Welt findet zum ersten Mal statt.

Das Unternehmen Name Intelligence, Inc. organisiert die Veranstaltung für Fachleute. Name Intelligence betreibt das Internetangebot whois.sc, eine Suchmaschine, bei der man anhand von Wortbruchstücken Domains und ihre Inhaber finden kann. Darüber hinaus entwickelt das Unternehmen Werkzeuge zur besseren Verwaltung von Domains.

In den drei Tagen des Treffens werden Vorträge zu Themen wie „Die Domain-Industrie im Jahr 2005“, „Neue TLDs“, „Basiswissen für Domain-Administratoren“ gehalten und Diskussionsrunden zu Rechtsfragen sowie dem Markt für Registrare und Reseller geführt.

Die Anmeldung erfolgt online. Das Treffen findet im The Sheraton Seattle Hotel and Towers in Seattle statt. Die Kosten für die Tagung betragen US$ 620,-. 100% der Nettoerträge aus der Veranstaltung werden, so Jay Westerdal, Präsident der Name Intelligence, zugunsten der Tsunamiopfer gespendet.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://www.domainroundtable.com

Quelle: eigene Recherche

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