Newsletter-Ausgabe #243: Januar 2005

Themen: Indien – Vorbestellung für .in-Domains gestartet | .de – DENIC verkürzt Nameserver-Reload | .de – DENIC verkürzt Nameserver-Reload | .cn – Sonderzeichen bei China-Domains | Gutes Recht – Checkliste für Webseiten | UDRP-Rekord – 277 Domains vor Gericht | chat.de – teuerste .de-Domain aller Zeiten! | Frankfurt – DENIC lädt zum ENUM-Tag

Indien – Vorbestellung für .in-Domains gestartet

Inhaber von indischen Markenrechten müssen sich sputen: noch bis zum morgigen Freitag läuft die Sunrise Period für die liberalisierten .in-Domains. Die Phase der real-time Registrierung beginnt dann bereits am 16. Februar 2004.

Kurz vor Weihnachten 2004 gab die indische Regierung einigermassen überraschend bekannt, dass das nationale Landeskürzel .in einer Radikalkur unterzogen und nahezu vollständig von Vergabebeschränkungen befreit werden soll. Damit will man den angesichts von über einer Milliarde Einwohner fast zu vernachlässigenden etwa 6.000 bis 7.000 .in-Domains neues Leben einhauchen und vor allem ein starkes Gegengewicht zu .com bilden, die in Indien stark vertreten ist und vorwiegend von Unternehmen genutzt wird. Die Anmeldung von reinen Second Level Domains im Format name.in ist nach diesen Änderungen künftig sowohl für Unternehmen als auch Privatpersonen aus aller Welt ohne Beschränkungen möglich. Daneben stehen unter anderem mit den Kürzeln co.in, net.in, org.in und firm.in weitere Third Level Domains zur Auswahl. Domains, die gegen die öffentliche Ordnung oder nationale Interessen verstoßen, sind von der Registrierung ausgenommen; eine umfangreiche Liste mit gesperrten Namen, darunter auch Landesnamen in englischer Sprache, liegt vor.

Die Phase der Sunrise Period, die nach den ursprünglichen Plänen erst im Februar 2005 beginnen sollte, läuft bereits seit dem 1. Januar, und endet am morgigen Freitag, den 21. Januar. Eine Teilnahme ist derzeit ausschliesslich über die folgenden fünf akkreditierten Registrare möglich: Directi, Good Luck Domains, Net4India, Online NIC und seit neuestem Netandhost.com. Die Preise in der Sunrise Period etwa bei Directi gestalten sich mit etwa US$ 15,- pro .in Second Level Domain und Jahr bei einer Mindestlaufzeit von fünf Jahren sowie einer Bearbeitungsgebühr von weiteren US$ 5,- vergleichsweise moderat. Zur Teilnahme an der Sunrise Period berechtigt sind Inhaber von indischen Markenrechten als auch Unternehmen mit Eintrag im indischen Handelsregister. Für Unternehmen aus dem Ausland ist eine Teilnahme nur möglich, wenn sie über eine in Indien registrierte Marke verfügen. Die Vorlage von notariell beglaubigten Markenurkunden zum Nachweis der Markenrechte ist verpflichtend. An die Sunrise Period schliesst sich eine mehrwöchige Ruhephase an, um die Bewerbungen zu prüfen. Der Startschuss für die Öffentlichkeit fällt dann am 16. Februar über die bekannten Domain-Registrare, und ist dann nicht mehr auf die fünf genannten Anbieter beschränkt.

Die Starnberger united-domains GmbH nimmt als einer der ersten Anbieter im deutschen Markt ab sofort Vorbestellungen für Second Level Domains unterhalb von .in entgegen. Bei den vorbestellten Domains wird dann automatisiert versucht, diese zur Anmeldungen zu bringen, so dass die Chancen auf die eigene Wunsch-Domain erheblich steigen. Im Erfolgsfall sind pro Domain und Jahr EUR 19,- zu bezahlen.

Vorbestellung von .in-Domains möglich unter:
> http://www.united-domains.de/in-domain/

Weitere Informationen rund um .in unter:
> http://inregistry.in/

Eine Liste gesperrter finden Sie unter .in-Domains:
> http://www.inregistry.in/policies/IN_Reserved_Names.pdf

Quelle: afilias.info, eigene Recherche

.de – DENIC verkürzt Nameserver-Reload

Wie zuvor PIR und VeriSign macht auch die deutsche Domain-Verwaltung DENIC e.G. ihren Domains Dampf: ab sofort führt die DENIC täglich fünf Neustarts der .de-Nameserver durch. Änderungen rund um eine .de-Domain werden dann noch schneller umgesetzt.

Bevor man eine neu registrierte .de-Domain im Internet und damit weltweit erreichen kann, muss sie in die so genannte .de-Zone aufgenommen werden. In der Regel geschieht das bei dem auf die Registrierung folgenden Neustart des Nameservers. Wie die DENIC nun bekanntgab, werden die .de-Nameserver statt wie bisher zweimal täglich nunmehr fünfmal am Tag neu gestartet. Diese Änderung gilt seit dem 11. Januar 2005. Der Reload erfolgt künftig in der Zeit zwischen 6.00 Uhr und 8.00 Uhr, 10.00 Uhr und 12.00 Uhr, 14.00 Uhr und 16.00 Uhr, 18.00 Uhr und 20.00 Uhr sowie 22.00 und 0.00 Uhr. In der jeweiligen Zone sind dann alle die Domain-Aufträge enthalten, welche bis zum Starttermin von der DENIC bestätigt worden sind. Änderungen wie beispielweise die Neuregistrierung von Domains, aber auch die Änderung der Domain-Daten gehen nun deutlich schneller von Statten.

Bei den generischen Domains unterhalb von .com und .net macht Verwalter VeriSign noch mehr Dampf. Statt wie früher zweimal täglich aktualisiert VeriSign die .com/.net-Zone Files seit dem 8. September letzten Jahres im Rahmen einer „rapid update“ getauften Neuerung nahezu in Echtzeit. Ganz so neu ist dieser Service freilich ebenfalls nicht: bereits im September 2003 hat .org-Verwalter PIR (Public Interest Registry) ähnliche Implementierungen eingeführt.

Weitere Informationen finden Sie unter:
> http://www.denic.de/de/faqs/domaininhaber/index.html#section_47

Mehr zum „rapid update“ finden Sie unter:
> http://www.verisign.com/nds/naming/rapid_update/faq.html

Quelle: domain-newsticker, eigene Recherche

.de – DENIC verkürzt Nameserver-Reload

Der exklusive Club der Domain-Millionäre wird schon bald um ein Mitglied reicher: Die Zahl der registrierten Domain-Namen mit dem italienischen Länderkürzel .it knackt noch im Januar 2005 erstmals die Grenze von einer Million. Damit liegt .it im europäischen Vergleich auf Platz vier der erfolgreichsten Länderendungen (ccTLDs).

Aktuell vermeldet das Istituto di Informatica e Telematica del CNR, das italienische Gegenstück zur DENIC, exakt 998.975 .it-Domains. Bereits in den nächsten Tagen soll die Millionen-Mauer durchbrochen werden. Für einen kräftigen Schub sorgte dabei insbesondere die Liberalisierung der Vergaberegeln. Seit dem 2. August 2004 können sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen und Organisationen aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU) .it-Domains in beliebiger Anzahl registrieren. Ein Wohn- oder Unternehmenssitz in Italien ist – im Gegensatz zu anderen Länderendungen – nicht erforderlich. Italien folgt damit dem Vorbild zahlreicher anderer europäischer Länder wie Schweden (.se) oder Griechenland (.gr), die ebenfalls erst vor wenigen Monaten mit grossem Erfolg die Registrierungsregeln für ihre Domain-Namen erheblich gelockert haben.

Insgesamt betrachtet führt die deutsche Top Level Domain .de mit über 8,2 Millionen Registrierungen wie im Vorjahr die europäische Domain-Rangliste an. Auf Platz zwei liegt unverändert trotz einer Bereinigung der Datenbanken um alle ungenutzten Webadressen das britischen Kürzel .uk mit rund 3,7 Millionen Domains; erst mit deutlichem Abstand und gut 1,3 Millionen registrierter Domain-Namen folgt die niederländische Endung .nl auf Position drei. Auf den Plätzen fünf und sechs folgen die Schweiz (.ch) und Dänemark (.dk). Deutlich abgeschlagen sind dagegen immer noch die Domain-Endungen von Frankreich mit lediglich etwa 320.000 .fr-Domains und Spanien mit weit unter 100.000 .es-Domains. Hier wird es wohl noch eine ganze Weile dauern, bis sich die Lockerung der Registrierungsbedingungen in höheren Domain-Zahlen niederschlägt.

Überblick über aktuelle europäische Domain-Zahlen
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.de (Deutschland) – 8.266.466
.uk (Grossbritannien) – 3.706.798
.nl (Niederlande) – 1.332.681
.it (Italien) – 992.434
.ch (Schweiz) – 673.529
.dk (Dänemark) – 560.948
.be (Belgien) – 387.221
.at (Österreich) – 384.849
.fr (Frankreich) – 320.787
.se (Schweden) – 295.240
.pl (Polen) – 273.394
.no (Norwegen) – 250.299
.es (Spanien) – 84.064
.pt (Portugal) – 42.680
.ie (Irland) – 42.486
.li (Liechtenstein) – 22.041
.lu (Luxemburg) – 18.904

(Stand: Januar 2005)

Registrierungen von .it-Domains z. B. unter:
> http://www.united-domains.de/it-domain/

.cn – Sonderzeichen bei China-Domains

Ihr wahres Potential ausspielen können ab sofort die neuen internationalized Domain Namnes (IDN): die chinesische Domain-Verwaltungsstelle CNNIC hat entschieden, seit vergangenem Montag die Registrierung von Sonderzeichen in Domain-Namen zuzulassen und damit erstmals auch die Verwendung chinesischer Schriftzeichen in .cn-Domains zu ermöglichen.

Der Startschuss für die Live-Registrierung fiel am 17. Januar um 15.00 Uhr UTC. Er markiert einen Meilenstein in der Historie des Internets, da nun erstmals auch der riesige chinesische Nutzerraum Domain-Namen unter Verwendung seiner eigenen Schriftzeichen registrieren kann. Bisher mussten chinesische Internet-Surfer auf Domains mit dem Standard-ASCII-Zeichensatz zurückgreifen, der gerade keine Sonderzeichen zuliess. Das Angebot an ab sofort erlaubten Sonderzeichen erstreckt sich auf chinesische Schriftzeichen, deutsche Umlaute sind dagegen nicht möglich. Ebenso sind .cn-IDNs vorerst auf (die ohnehin beliebteren) Second Level Domains beschränkt, nicht dagegen möglich unterhalb der offiziellen Subdomains .com.cn, .org.cn sowie .net.cn. Für die Registrierung gelten im übrigen die selben Regeln wie für „normale“ .cn-Domains, so dass eine Registrierung praktisch für jedermann weltweit möglich ist.

Für deutsche User dürfte eine Registrierung freilich eher uninteressant sein, da der Aufruf chinesischer IDNs regelmäßig bereits am Fehlen der notwendigen Eingabegeräte wie der Tastatur scheitern dürfte. Mit etwas technischem Know-How lassen sich zwar Lösungen finden; für die Masse an westlichen Internetnutzern bleiben chinesische IDNs jedoch uneintippbar.

Weitere Informationen rund um .cn unter:
> http://www.cnnic.com.cn/

Registrierung von .cn-Domains möglich z. B. unter:
> http://www.united-domains.de/cn-domain/

Gutes Recht – Checkliste für Webseiten

Beim renommierten Law-blog gibts eine Checkliste für Menschen, die ein wenig verunsichert sind, was man denn nun mit einer Domain und deren Inhalten alles darf und was nicht, und worauf man achten sollte. Die Checkliste ist ein erster Einstieg in die Materie.

Als Richtschnur für die Domain-Registrierung dienen schon seit längerem „Die Sieben Goldenen Domainregeln“. Danach sollte man keine Marken, keine Namen von Unternehmen oder Prominenten, keine Titel von Zeitschriften, Filmen, Software, Büchern, keine Städtenamen und Kfz-Kennzeichen, keine Bezeichnungen von staatlichen Einrichtungen und keine Tippfehler-Domains registrieren. Den Handel mit Domains sollte man nur mit „ungefährlichen“ Domains tätigen.

Inhaltlich muss man darauf achten, sofern man Anbieter von Telediensten und Mediendiensten ist, ein Impressum einzurichten. Es sind also die Regeln des Telediensteanbietergesetzes (TDG) und des Mediendienstestaatsvertrages (MdStV), die die Angaben für das Webimpressum regeln, zu berücksichtigen. Weiter zu beachtende gesetzliche Regelungen sind das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und die Regeln des Urheberrechts (UrhG). Letzteres ist von Belang wenn man Daten und Informationen von Dritten übernimmt.

Für Unternehmer, die über den Internetauftritt verkaufen, sind auch zahlreiche Paragraphen des Bürgerlichen Gesetzbuches zu berücksichtigen, angefangen vom normalen Kaufrecht (§§ 433 BGB) oder Werkvertragsrecht (§§ 631 ff BGB) über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (§§ 305 ff BGB) bis hin zu den Regeln besonderer Vertriebsformen (§§ 312 ff BGB), die unter anderem die Fernabsatzverträge regeln (§ 312 c BGB).

Eine nicht zu unterschätzende Rolle spielt auch das Datenschutzrecht, das im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und im Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) die Erhebung, Verbreitung und Nutzung von Daten regelt. Kundendaten müssen nach strengen Regeln gehandhabt und dürfen nicht leichtfertig an Dritte weitergegeben werden.

Die Gesetze findet man problemlos im Internet. Man muss jedoch darauf achten, die jeweils aktuellen Texte zu bekommen. Eine der besten Quellen hierfür ist juris.de:
> http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/GESAMT_index.html

Die Checkliste von Law-Blog.de mit Links zu weiterführenden Artikeln findet man unter:
> http://www.law-blog.de/archives/000142.html

Die „Sieben Goldenen Regeln“ mit exemplarischen Gerichtsentscheidungen findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/recht/

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: law-blog.de, eigene Recherche

UDRP-Rekord – 277 Domains vor Gericht

In einer großformatigen Entscheidung mit exakt 277 Domain-Namen hat ein WIPO-Richter dem Antragsteller 228 Domains zugesprochen (Fall Nr. D2004-0821). Das dürfte seit Bestehen des UDRP-Verfahrens der ICANN der Rekord bei der Anzahl von streitigen Domains sein. Die kazaa.com-ähnlichen Domains waren von einem in Shanghai beheimatet Unternehmen registriert.

Das Unternehmen Sharman License Holdings, Limited, das die so genannte peer-to-peer (P2P) Software Kazaa vertreibt, ist Inhaber einer entsprechenden Marke und der Domain kazaa.com. Es wandte sich am 07.10.2004 (Eingang des Antrags) an das WIPO Arbitration and Mediation Center in Genf. Im Antrag macht es geltend, dass 277 Kazaa-ähnliche Domains, die von dem in Shanghai beheimateten Unternehmen Web Domain Names registriert waren, die Markenrechte an „Kazaa“ verletzten.

Auf den Vorwurf reagierte die chinesische Domain-Inhaberin, deren Domains alle auf das Internetangebot mp3downloading.com weiterleiteten, nicht. Die Entscheidung wurde einem Einzelrichter übertragen, der sich durch den ganzen Wust von ähnlichen Domains wie akaaza.com, caazza.com und kazaalitekk.com durcharbeitete und zu folgendem Ergebnis kam: 228 zu 49 für Kazaa.

In seiner Entscheidung, die am 03.01.2005 erging, erklärte er sich zum Unterschied zwischen dem traditionellen Markenrecht und der UDRP: Bei der Beurteilung der Rechtslage gehe man zunächst von den Anforderungen des Markenrechts aus; allerdings sei unter der UDRP das Konzept der Verwechslungsgefahr (Confusingly Similar) weiter zu fassen als beim traditionellen Markenrecht. So hat zum Beispiel der Ort, an dem eine Marke registriert ist, unter der UDRP keine Bedeutung. Die Antragsgegnerin habe die Domains nach optischen, klanglichen, typografischen (Vertippern) Kriterien und der Ähnlichkeit des Gesamteindrucks registriert. Unter Berücksichtigung dessen sah das Panel bei 228 die Verwechslungsgefahr gegeben; 49 erfüllten die Kriterien nicht.

Die Entscheidung finden Sie unter:
> http://arbiter.wipo.int/domains/decisions/html/2004/d2004-0821.html

Spezialisierte Anwälte finden Sie unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: muepe.de, eigene Recherche

chat.de – teuerste .de-Domain aller Zeiten!

Die vergangene Woche auf dem Domain-Markt war wieder einmal ergiebig. Nicht nur verkaufte sich eine .net-Domain als teuerste, almousa.net erzielte ganze EUR 30.000,-, sondern auch der deutschsprachige Domain-Handel zeigt sich von seiner guten Seite. Das beste ist aber die Announcierung der bisher teuersten bekanntgewordenen .de-Domain am vergangenen Montag bei Sedo: chat.de wechselte für unglaubliche EUR 360.000,- den Inhaber.

Vorvergangene Woche sah der deutsche Domain-Markt etwas schwachbrüstig aus, vergangene Woche steigerten sich die Preise und diese Woche wurde nun alles Bekannte getoppt. Am Montag lief über den Sedoticker auf der Website von Sedo die Domain chat.de mit einem Verkaufspreis von EUR 360.000,-. Das ist der höchste bisher bekannt gewordene Kaufpreis für eine .de-Domain. Die Spitze der letzten Domain-Handelswoche gibt sich ein Stelldichein bei EUR 6.500,- die jeweils für die Domains hddvd.de, hd-dvd.de und bahnurlaub.de bezahlt wurden. Das Mittelfeld fängt bei krebsschutz.de für EUR 3.480,- an, reicht über myself.de für EUR 3.400,- bis hin zu hotel-oesterreich.de und cars.de für jeweils EUR 2.500,-. Mit der Endung .com gab es arbeitszeugnisse .com schon für EUR 2.500,- und dresden-hotels.com konnte man für EUR 2.350,- buchen.

Bei den alten generischen Top Level Domains sieht es ebenfalls erfreulich aus. Abgesehen von dem herausragenden almousa.net für EUR 30.000,- erzielte bostonhomes.net at US$ 4.701,- (ca. EUR 3.590,-), gamers.net US$ 4.050,- (ca. EUR 3.090,-) und zu guter Letzt r3.net US$ 2.000,- (ca. EUR 1.525,-).

Unter den neuen gTLDs schillert ein besonderer Deal. Die .name-Domain personalinjury.name wurde für US$ 395,- (ca. EUR 300,-) verkauft. Verblüffend. Was ist an dem Domain-Namen, dass er unter .name verkauft wird? Übrigens der erste .name-Deal, der uns bekannt wurde. Im übrigen tummeln sich zahlreiche deutschsprachige Domains bei den neuen gTLD-Käufen:

anwalt.biz – EUR 1.650,-
städtereisen.biz – EUR 1.000,- (Umlautdomain)
dogbreeders.info – EUR 750,-
kruse.info – EUR 495,-
strategy.biz – EUR 425,-
showerdoor.info – US$ 500,- (ca. EUR 380,-)
gradual.info – US$ 500,- (ca. EUR 380,-)

Weitere erwähnenswerte Domain-Geschäfte waren:

dater.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.450,-)
retirementcommunity.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 9.160,-)
annuaire.com – US$ 11.211,- (ca. EUR 8.560,-)
choreography.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.635,-)
gubi.com – US$ 5.800,- (ca. EUR 4.430,-)
smartrade.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.815,-)
sportscentral.com – US$ 4.200,- (ca. EUR 3.205,-)
bookwork.com – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.055,-)
hecho.com – US$ 3.607,- (ca. EUR 2.755,-)
telefile.com – US$ 3.550,- (ca. EUR 2.710,-)
nomade.com – US$ 3.433,- (ca. EUR 2.620,-)
adeon.com – EUR 2.000,-
discoverer.com – EUR 2.000,-
aldar.com – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.910,-)
icsolutions.com – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.910,-)
dot.us – US$ 2.200,- (ca. EUR 1.680,-)
beautyforum.com – EUR 1.800,-

Einen Überblick über Domain-Preise erhalten Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, eigene Recherche

Frankfurt – DENIC lädt zum ENUM-Tag

Die DENIC eG, Verwaltung der .de, arbeitet seit einigen Jahren am Projekt ENUM, der Einführung der Konvergenz von Telefon, Internet und anderen Kommunikationsmedien. Um die aktuellen Fortschritte zu vermitteln, lädt DENIC am 1. März 2005 zu einem öffentlichen ENUM-Tag nach Frankfurt.

Es ist der vierte ENUM-Tag bei DENIC, und er wird nicht einseitig vom Gastgeber gestaltet; interessierte Teilnehmer sind aufgefordert, sich zu melden und ihre Version der Möglichkeiten, die ENUM bietet, zu präsentieren. Die Agenda des ENUM-Tages steht noch nicht fest, wird aber in Kürze veröffentlicht. Bis dahin kann man sich über die vergangenen ENUM-Tage informieren.

Anmeldung an:

> enum@denic.de

ENUM steht als Abkürzung für „Electronic Number Mapping“. Auf der Grundlage eines Standards der Internet Engineering Task Force ermöglicht ENUM die Abbildung einer Telefonnummer in eine Internet-Domain unterhalb der Top Level Domain .e164.arpa. Die Rufnummer +49 12345 würde beispielsweise danach als ENUM-Domain 5.4.3.2.1.4.9.e164.arpa lauten. Unter dieser Adresse ist der Domain-Inhaber unabhängig vom verwendeten Kommunikationsmittel – ob Handy, Laptop, PDA oder eMail – jederzeit erreichbar. Die ENUM-Domain dient so als einzige Nummer für verschiedenste Kommunikationsdienste.

Wer einen Eindruck von den gegebenen Möglichkeiten erhalten will: Zahlreiche Skripte im .pdf-Format zum letzten ENUM-Tag vom 28. September 2004 lassen sich bei DENIC herunterladen:

> http://www.denic.de/enum/

Quelle: DENIC eG, eigene Recherche

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