Newsletter-Ausgabe #241: Januar 2005

Themen: ad-acta.de – erstes Domain-Urteil des BVerfG | Signal – United Internet AG erwirbt InterNetX | Statistik – .info steigt auf drei Millionen | .org – Umlaut-Start am 15. Januar | ccTLDs – Neues von .ca, .fi und .pr | Berühmte Marke – afp.info geht nach Frankreich | hotel.lu – EUR 16.000 für Exoten-Domain | Schwerin – Informationstag zum E-Commerce

ad-acta.de – erstes Domain-Urteil des BVerfG

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat erstmals über einen Domain-Rechtsstreit entschieden. In einem Beschluss von Ende 2004 (Az.: 1 BVR 1306/02) hat das Gericht die Verfassungsbeschwerde eines auf dem Gebiet der EDV- und Online-Dienstleistungen tätigen Unternehmens abgewiesen. Dabei stellte es jedoch zugleich fest, dass Domain-Verträge zwischen Domain-Verwaltung und Domain-Inhaber durch Artikel 14 des Grundgesetzes (Schutz des Eigentums) geschützt sind.

Bereits seit vier Jahren streiten die Parteien um die Domain ad-acta.de. Die Klägerin ist die ad-acta Datenschutz und Recycling GmbH, die ihre Kennzeichenrechte durch die beklagte Domain-Inhaberin beeinträchtigt sieht und die Freigabe der Domain verlangte. Den Freigabeanspruch bestätigten zunächst das LG Düsseldorf (Urteil vom 08.11 .2000, Az.: 2 a O 192/00), dann das OLG Düsseldorf (Urteil von 29.10.2001, Az.: 27 U 19 /01) und schliesslich auch der BGH in Karlsruhe (Beschluss vom 13.06.2002, Az.: I ZR 279/01).

Mit der Verfassungsbeschwerde rügte die Beklagte in letzter Konsequenz unter anderem die Verletzung ihrer Rechte aus Artikel 14 Abs. 1 GG, dem Schutz des Eigentums. Doch das BVerfG sah sich für die Beschwerde nicht zuständig. Zwar ist das BVerfG durchaus der Ansicht, die Beschwerdeführerin könne Ansprüche aus ihrem Grundrecht aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG geltend machen, weil das sich aus dem Vertragsschluss mit der DENIC e.G. ergebende Nutzungsrecht an der Domain eine eigentumsfähige Position im Sinne von Art. 14 GG sei. Zudem meint das BVerfG, auch sich aus der Internet-Domain ergebende Kennzeichnungsrechte könnten Schutz nach Art. 14 GG geniessen. Dieses Kennzeichnungsrecht habe die Beschwerdeführerin hier aber nicht substantiiert geltend gemacht.

Davon aber abgesehen, meint das BVerfG letzten Endes, es sei nicht zuständig. Die Beschwerdeführerin habe nicht die Gesetzgebung hinsichtlich §§ 4, 5 MarkenG und deren Vereinbarkeit mit Art. 14 GG angegriffen, sondern lediglich deren Auslegung durch die zuständigen Gerichte. Für diese Auslegungsfragen seien aber die Fachgerichte gerade zuständig, und dieser Rechtsweg erschöpft. Sinngemäß erklärte das BVerfG, es sei keine Superrevisionsinstanz.

Und damit hat das BVerfG vollkommen Recht. Was aber den Domain-Inhaber nicht vor dem nächstmöglichen Instanzenzug abhält: Der Beschwerdeführervertreter hat schon angekündigt, den Rechtsstreit vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu tragen. Davon jedoch abgesehen, hat das BVerfG Entscheidendes erklärt, was die Rechtsstellung von Domain-Inhabern deutlich fördert: Der Domain-Vertrag unterliegt dem Schutz des Art. 14 GG.

Die unanfechtbare Entscheidung des BVerfG finden Sie unter:
> http://www.bonnanwalt.de/entscheidungen/BVerfG1BvR1306-02.html

Spezialisierte Anwälte finden Sie unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: bonnanwalt.de, eigene Recherche

Signal – United Internet AG erwirbt InterNetX

Die in Montabaur bei Koblenz ansässige United Internet AG hat sich selbst ein Weihnachtsgeschenk gemacht: mit Vertrag vom 23. Dezember 2004 erwarb United Internet eine Beteiligung an der Regensburger InterNetX GmbH und bündelt dort künftig das Reselling-Geschäft. Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart; nach Vollzug der Transaktion wird United Internet mit 80% an InterNetX beteiligt sein.

Die InterNetX GmbH führt etwa 700.000 registrierte Domains und hostet mehr als 500 Server. Sie stellt Internet Service Providern, Telekommunikations-Unternehmen und Internet-Agenturen Domains, Shared- und Dedicated-Hosting-Produkte, Sicherheitslösungen sowie Netzanbindungen zur Verfügung und gehört zu den Großanbietern im deutschen Markt. Mit dem Erwerb will die börsennotierte United Internet, in Deutschland vor allem bekannt durch ihre Marken GMX, 1&1 und Schlund + Partner, ihr so genanntes Reselling-Geschäft zusammenfassen. Hierzu übernimmt die InterNetX GmbH die Schlund Technologies GmbH und damit das bisher von Schlund Technologies betriebene Reselling-Geschäft der United Internet AG, und führt es unter der Marke InterNetX fort. InterNetX seinerseits erhofft sich einen starken Partner für das zukünftige Wachstum des Unternehmens und die gezielte Expansion ins europäische Ausland. Für das Geschäftsjahr 2005 wird ein Umsatz von EUR 8 Mio. erwartet.

„Schlund Technologies als reiner Domain-Provider und InterNetX als Komplettanbieter von Hosting-Produkten ergänzen sich optimal“, so Ralph Dommermuth, Vorstand der United Internet AG. Ob die Kunden von einem verbesserten Angebot profitieren, wird sich dagegen erst noch erweisen müssen. Insgesamt zeigt sich jedoch, dass erhebliche Bewegung in den Markt gekommen ist: erst wenige Tage zuvor hatte die Berliner Teles AG mitgeteilt, den Geschäftsbereich Webhosting zum Preis von EUR 132 Mio. an freenet.de verkauft zu haben. Nach Einschätzung eines Analysten der Süddeutschen Zeitung zielt die Strategie von freenet.de darauf ab, von einem großen Player geschluckt zu werden. United Internet dagegen scheint sich eher in bestimmten Produktbereichen aus eigener Kraft international aufstellen zu wollen.

> http://www.united-internet.de/
> https://www.internetx.de/

Quelle: united-internet.de, sueddeutsche.de, eigene Recherche

Statistik – .info steigt auf drei Millionen

Mit einem Sprung über die Drei-Millionen-Marke verabschiedet die neue generische Top Level Domain .info das alte Jahr: dank eines Nettozuwachses von knapp 90.000 Domains kann sich Verwalter Afilias erstmalig über mehr als drei Millionen registrierter Domains freuen.

Erheblich profitieren dürfte .info dabei nochmals von der Kostenlos-Aktion, bei der .info-Domains – allerdings in beschränkter Anzahl – für ein Jahr ohne Registrierungsgebühren angemeldet werden konnten. Seit September 2004 stieg so die Registrierungszahl von 1,24 auf nunmehr 3,01 Millionen Domains. Auch ohne Sonderaktion nicht weniger erfolgreich war die deutsche Länderendung .de, die das Jahr 2004 mit einem Stand von knapp 8,3 Millionen Domains schliesst. Bedenkt man, dass .de zu Beginn des Jahres 2004 noch vor dem Start in die Umlaut-Ära bei knapp sieben Millionen Domains lag, kann die DENIC erneut auf ein gutes Jahr zurückblicken.

Gewohnt stark präsentiert sich auch .com, das mit knapp 600.000 Domains auf nunmehr 33 Millionen registrierter Adressen steigt. Die Endung .org kann ihren Zuwachs von etwa 50.000 Domains wie im Vormonat halten. Erholt zeigt sich auch .biz, die nach einem kleinen Minus im Vormonat um netto knapp 10.000 Adressen zulegen kann.

Nach wie vor gegen die Übermacht von .com anzukämpfen hat das amerikanische Länderkürzel .us. Zum Jahresausklang vermeldet die Registrierungsstelle ein kleines Minus von etwa 1.100 Webadressen. Gleichwohl setzt sich .us in der öffentlichen Aufmerksamkeit zunehmend durch. So finden sich in der US-Werbung, einem wichtigen Messfaktor für den Erfolg einer Top Level Domain, vielerorts Hinweise auf Online-Angebote unterhalb einer .us-Domain.

Die aktuellen Domain-Zahlen:
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.de – 8.266.466 (Vergleich zum Vormonat: + 89.985)
.at – 384.849 (Vergleich zum Vormonat: + 4.885)
.com – 33.006.506 (Vergleich zum Vormonat: + 588.145)
.net – 5.275.483 (Vergleich zum Vormonat: + 81.469)
.org – 3.277.414 (Vergleich zum Vormonat: + 48.657)
.info – 3.007.644 (Vergleich zum Vormonat: + 87.254)
.biz – 1.071.252 (Vergleich zum Vormonat: + 9.570)
.us – 891.568 (Vergleich zum Vormonat: – 1.109)

insgesamt: 55.181.182 (Stand 1. Januar 2005)

Aktuelle Domain-Zahlen finden Sie unter:
> http://www.whoisreport.com/domain-counts/

Weitere Registrar-Statistiken finden Sie unter:
> http://www.registrarstats.com

Quelle: eigene Recherche

.org – Umlaut-Start am 15. Januar

Die Public Interest Registry (PIR), Verwaltungsstelle für alle Internet-Adressen unterhalb der Top Level Domain .org, beginnt das neue Jahr wie angekündigt mit einem Paukenschlag: am 15. Januar 2005 startet PIR auch für Domain-Namen mit der Endung .org die Registrierung internationalisierter Domain Namen (IDNs).

Ab dem 15. Januar 2005 können die User dann erstmals auch unter der besonders bei nichtkommerziellen Vereinigungen und Verbänden beliebten Endung .org Umlaut-Domains nach dem offiziellen Punycode-Standard registrieren. Wie zuvor schon bei .info und .biz beschränken sich die zulässigen Sonderzeichen allerdings auch bei .org zunächst auf die drei deutschen Umlaute. Die Überraschung ist dennoch gelungen, hatte PIR doch noch Anfang des Jahres 2004 angekündigt, vorerst keine Umlaut-Domains anbieten zu wollen. Doch offensichtlich hat man sich vom Umlaut-Fieber anstecken lassen: Erst im März letzten Jahres hatte die Umlaut-Ankündigung der für die Verwaltung von .de zuständigen DENIC einen wahren Ansturm auf die neuen Domains ausgelöst. Binnen weniger Stunden gingen mehr als 600.000 Bestellungen ein, und legten kurzfristig sogar das Registrierungssystem lahm.

Der Starnberger Domain-Registrar united-domains GmbH bietet seinen Kunden ab sofort die Möglichkeit, Umlaut-Domains unterhalb von .org vorzubestellen. So können sich die Kunden eine günstige Ausgangsposition beim bevorstehenden Run sichern. Registrierungsgebühren werden nur im Erfolgsfall fällig, also wenn die Kunden ihre Wunschdomains tatsächlich erhalten. Die Preise für die Umlaut-Domains entsprechen den üblichen Registrierungsgebühren. Die .org-IDNs können von jedem standardkonformen Internet-Browser verarbeitet werden; Nutzer des Internet Explorers benötigen allerdings das kostenlose iNav-PlugIn, um ihren Browser umlaut-faehig zu machen.

Vorbestellung von IDNs möglich zum Beispiel unter:
> http://www.united-domains.de/umlaut-reg/

Kostenloses Umlaut-PlugIn für den Internet-Explorer unter:
> http://www.umlaut-download.de

Quelle: eigene Recherche

ccTLDs – Neues von .ca, .fi und .pr

Gleich zu Beginn des neuen Jahres wollen wir Sie kurz über aktuelle Entwicklungen aus dem Reich der Länderendungen informieren. Neues gibt es diesmal aus Kanada (.ca), Finnland (.fi) sowie Puerto Rico (.pr).

Die kanadische Domain-Vergabestelle CIRA warnt in einer offiziellen Mitteilung vor betrügerischen eMails, in welchen Inhaber von kanadischen .ca-Domains zur Mitteilung von vertraulichen Daten wie Usernamen und Passwort aufgefordert werden, angeblich um so die Domain-Daten zu überprüfen. Als Absender dieser gefälschten eMails findet die Domain cira.cc Verwendung. Zum vorbeugenden Schutz hat CIRA diese Domain inzwischen selbst registriert. Wie auch in anderen Fällen gilt wiederum: vertrauliche und sensible Angaben wie vor allem Passwörter, Zugangsdaten oder Kreditkartennummern nie per eMail oder gar über ungesicherte Webseiten versenden. Wer dennoch eine Aufforderung erhält, sollte so misstrauisch sein, beim Sender nachzufragen. Wer diese Grundregeln beachtet, kann das Risiko, im Internet auf Betrüger hereinzufallen, deutlich reduzieren.

Die Erfolge von Schweden mit seiner liberalisierten Top Level Domain .se haben den skandinavischen Nachbarn Finnland nicht kalt gelassen. Ein aktueller Gesetzesentwurf der finnischen Regierung sieht vor, dass das Recht zur Registrierung von .fi-Domains auf alle natürlichen Personen über 15 Jahre ausgedehnt werden soll. Ob und wann das Gesetz in Kraft tritt, ist jedoch noch offen. Nach den bisherigen Vergaberegeln, festgelegt im „Domain Name Act (no. 228/2003)“ vom 1. September 2003, dürfen abgesehen von öffentlichen Einrichtungen fast ausschliesslich Unternehmen oder Verbände mit Eintrag im finnischen Handels- bzw. Verbandsregister eine .fi-Domain registrieren. Die Anmeldung kostet derzeit pro Domain EUR 55,- für drei Jahre, und muss über die Website der Vergabestelle FICORA erfolgen. Kein Wunder also, dass die Zahl an vergebenen .fi-Domains noch deutlich unterhalb der Schwelle von 100.000 liegt.

Puerto Rico hat die Zahl seiner offiziellen Third Level Domains nochmals aufgestockt: mit .info.pr, .biz.pr, .pro.pr und .name.pr stehen ab sofort insgesamt zehn offizielle Subdomains zur Verfügung; sieben der Subdomains können von jedermann ohne Beschränkung zur Domain-Registrierung genutzt werden. Die Registrierung erfolgt über die Website der Vergabestelle; jede .pr-Domain schlägt mit US$ 100,- zu Buche, eine jährliche Erneuerung ist schon für die Hälfte zu haben. Wer dagegen reine Second Level Domains bevorzugt, muss sich noch etwas gedulden. Voraussichtlich Ende März/Anfang April 2005 gibt die Vergabestelle Nic.pr die Details für die Sunrise Period bekannt, mit der dann künftig auch Domains im Format firma.pr möglich sein sollen.

Mehr über die falschen .ca-Mails lesen Sie unter:
> http://www.cira.ca/news-releases/140.html

Weitere Informationen zu .fi erhalten Sie unter:
> https://domain.ficora.fi/fiDomain/aca.aspx

Weitere Informationen zu .pr erhalten Sie unter:
> http://www.nic.pr/

Quelle: verisign.com, eigene Recherche

Berühmte Marke – afp.info geht nach Frankreich

Bisher wussten wir es nicht: Auch Frankreich hat eine Domain-Rechtsprechung. So entschied die Cour D`Appel de Paris, (4. Kammer, Sektion B) am 29.10.2004 (Registernummer im Generalregister: 2003/04012), dass der Inhaber der Domain afp.info diese auf die Nachrichtenagentur AFP übertragen müsse.

Die Cour D`Appel de Paris (Berufungsgericht Paris) meint, ein Internetnutzer erwarte, es würden mit einer Domain unterhalb von .info Presseinformationen angeboten, weshalb der Inhaber einer in Frankreich bekannten Marke vom Inhaber einer im Ausland registrierten Domain unterhalb von .info, in der diese Marke enthalten ist, die Herausgabe der Domain verlangen könne.

Die Agence France Presse (AFP) forderte unter anderem die Übertragung der Domain afp.info. AFP ist ihrerseits Inhaberin der Wortmarke A.F.P. (Nr. 70 64 40), die bereits seit 21.12.1965 angemeldet ist, und einer weiteren, jedoch jüngeren Bildmarke. Sie ist der Ansicht, der Domain-Inhaber verletze die Marke A.F.P. Der Domain-Inhaber, der die Domain seit September 2001 besitzt, hielt entgegen, er beabsichtige unter der Domain eine Website für die Agentur für Privatschulen betreiben zu wollen, kurz AFP. Zudem sei die Domain in Deutschland registriert und werde nicht in Frankreich genutzt.

Die Vorinstanz hat der Klage auf Unterlassung, Schadensersatz, Übertragung und Veröffentlichung der AFP statt gegeben. Die Cour D`Appel de Paris bestätigt diese Entscheidung, mit kleinen Abstrichen beim Schadensbetrag und der Anzahl der Veröffentlichungen. Sie ist der Ansicht, die Hinzufügung des Begriffs „info“ zu „afp“ lasse den Verbraucher vermuten, dass die vom Domain-Inhaber intendierten Handlungen sich auf Presseinformationen beziehen, die in bekannter Weise das Geschäftsfeld der AFP darstellten.

Der Domain-Inhaber muss nun nicht nur die Domain übertragen, sondern unter anderem auch Schadensersatz leisten und die Veröffentlichung des Urteils in drei Zeitungen nach Wahl der Klägerin finanzieren, ganz abgesehen von den Prozesskosten, die ihm selbstverständlich auch auferlegt wurden.

Die Entscheidung aus Frankreich irritiert insoweit, als sie – ähnlich wie die Entscheidung zu tipp.ag – vermeintlich die Nutzung der Domain-Endung .info beschränkt. Jedenfalls räumt das Gericht in diesem Rechtstreit bei der Domain-Endung .info der Nachrichtenagentur AFP bevorzugte Rechte ein. Diese „enge“ Auslegung wird man nicht verallgemeinern können, und sie wird wohl selbst in Frankreich nicht verallgemeinert werden. Der Inhaber der Domain hatte allerdings eine sehr schwache Position, da die Domain noch nicht wie geplant genutzt wurde. Zugleich zeigt dieses Urteil, dass Domain-Entscheidungen, und gerade bei generischen Top Level Domains, die ja über die UDRP behandelt werden können, der örtlichen Rechtsprechung unterliegen. Jede Domain kann in jedem Staat rechtlich überprüft werden. Mit einheitlichen, gesicherten Rechtspositionen kann man auf absehbare Zeit nicht rechnen. Aber die Überprüfung dieser rechtlichen Positionen findet, nimmt man die Anzahl sämtlicher registrierter Domains, in den allerseltensten Fällen statt.

Die vollständige Entscheidung finden Sie unter:
> http://www.netlaw.de/urteile/cap_01.htm

Spezialisierte Anwälte finden Sie unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: netlaw.de, eigene Recherche

hotel.lu – EUR 16.000 für Exoten-Domain

Auch über die Feiertage und Jahreswende wurden reichlich Domains verkauft. Diesmal werfen wir den Blick zurück auf zwei Wochen Domain-Handel. Neben den üblichen guten .com-Verkäufen, die von etrust.com für US$ 25.600,- (ca. EUR 18.825,-) und partec.com US$ 24.725,- (ca. EUR 18.180,-) angeführt werden, überstrahlt die Luxemburger Domain hotel.lu zum Preis von EUR 16.000,- die gesamte ccTLD-Egide.

Bedeutende .de-Verkäufe gab es nicht. Lediglich die etwas lang geratene briefmarkenversteigerung.de zu EUR 4.000,-, eay.de für EUR 4.000,- und stm.de mit EUR 2.000,- wurden vom dnjournal.com verzeichnet. Unter den neuen gTLDs finden sich allerdings einige deutsche Begriffe. Andere ccTLDs hingegen überraschen. Neben dem wirklich hervorragenden hotel.lu-Deal zeichnet sich das verblüffende meningite.fr zu EUR 12.000,- aus. Bod.co.uk fand einen neuen Inhaber für GBP 6.000,- (ca. EUR 8.485,-) und investorguide.co.uk für EUR 2.800,-. Selten hört man von einem .ch-Domain-Kauf, desto beeindruckender ist der Preis von EUR 2.300,- für die Zahl 118.ch.

Für die alten gTLDs waren die vergangenen Wochen schwach, lediglich t100.org für EUR 4.000,-, beethoven.org für EUR 2.900,- und atp.net für US$ 1.510,- (ca. EUR 1.110,-) sind der Erwähnung wert. Hingegen hat sich bei den neuen gTLDs einiges getan, wenn auch weiter niedrigpreisig:

fraternite.info – EUR 3.000,-
sosnow.info – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.470,-)
romantik.info – EUR 1.500,-
conservatories.biz – EUR 1.100,-
übersetzungsbüro.biz – EUR 800,- (Umlautdomain)
reprogenetics.us – EUR 650,-
faf.info – US$ 750,- (ca. EUR 550,-)
harmony.biz – US$ 670,- (ca. EUR 490,-)
solarien.info – EUR 500,-
websitemanager.info – EUR 500,-
lasertag.biz – US$ 600,- (ca. EUR 440,-)
sdm.biz – US$ 500,- (ca. EUR 370,-)
servicedapartments.info – US$ 400,- (ca. EUR 295,-)
doubles.info attracted – US$ 299,- (ca. EUR 220,-)

Weitere erwähnenswerte Domain-Käufe waren in den vergangenen Wochen:

sml.com – US$ 18.000,- (ca. EUR 13.235,-)
comparecellphones.com – US$ 17.130,- (ca. EUR 12.595,-)
gotospain.com – EUR 7.500,-
adep.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.355,-)
goyellow.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.355,-)
vessel.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.355,-)
payid.com – US$ 9.725,- (ca. EUR 7.150,-)
swinglife.com – US$ 9.000,- (ca. EUR 6.620,-)
wellbox.com – GBP 4.500,- (ca. EUR 6.365,-)
tabletop.com – US$ 8.333,- (ca. EUR 6.125,-)
onlinesportsbetting.com – US$ 8.115,- (ca. EUR 5.965,-)
braininjurylawyer.com – US$ 7.707,- (ca. EUR 5.665,-)
globalbank.com – US$ 7.700,- (ca. EUR 5.660,-)
webaroo.com – US$ 6.950,- (ca. EUR 5.110,-)
ipphones.com – US$ 6.900,- (ca. EUR 5.075,-)
autorewards.com – US$ 6.401,- (ca. EUR 4.705,-)
seto.com – US$ 6.050,- (ca. EUR 4.450,-)
blogged.com – EUR 4.300,-
futur.com – US$ 4.877,- (ca. EUR 3.585,-)
4by4.com – US$ 4.544,- (ca. EUR 3.340,-)
f150.com – US$ 4.444,- (ca. EUR 3.270,-)
dispo.com – US$ 4.000,- (ca. EUR 2.940,-)
247music.com – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.205,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de

Schwerin – Informationstag zum E-Commerce

Das Kompetenzzentrum für elektronischen Geschäftsverkehr zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern (ECCOM) veranstaltet am 12.01.2005 einen Informationstag zum Thema Electronic Commerce.

Das Informationsangebot richtet sich an Unternehmer, Existenzgründer und andere Interessierte. In einem individuellen Beratungsgespräch (ca. 1 Std.) kann man sich über die kommerziellen Möglichkeiten, Risiken und Potenziale der Internet-Nutzung informieren. Die individuellen Termine vergibt die IHK (Industrie- und Handelskammer zu Schwerin. Dort wendet man sich an Frau Milbradt.

Die IHK-Beratungstag zum E-Commerce findet am 12.01.2005 ab 10:00 Uhr in der Schloßstr. 17 in 19053 Schwerin statt.

> http://www.eccom.de

Quelle: rostock-digital.com, eccom.de, eigene Recherche

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