Newsletter-Ausgabe #228: September 2004

Themen: Intel – Chip-Gigant auf Abmahntour? | .info – Afilias zieht erfolgreiche Zwischenbilanz | WHOIS – USA wollen Strafmaß erhöhen | .gov – geheime Domain-Liste aufgetaucht | bit-bau.de – OLG Köln und der kleine Unterschied | uniquehotels.com – Top-Domain für US$ 25.500 | Toter Kaffee – Suche nach der richtigen Domain | Florida – Konferenz für Domain-Insider

Intel – Chip-Gigant auf Abmahntour?

Der US-amerikanische Chip-Gigant Intel Corp. hat im Zusammenhang mit seinem berühmten Werbeslogan „Intel inside“ derzeit Domain-Inhaber im Visier: Nach den Domains dvd-inside.de und movie-inside.de mahnte eine von Intel beauftragte Stuttgarter Anwaltskanzlei nun auch den Inhaber der Domain fotoinside.de ab.

Hintergrund der Abmahnungen scheint die Befürchtung Intels zu sein, dass die eigene Marke durch derartige Domains im Rahmen einer Rufausbeutung erheblichen Schaden nehmen und die Marke Intel so geschwächt werden könnte. In den Anwaltsschreiben beruft man sich laut golem.de auf zwei Entscheidungen des EU-Gemeinschaftsmarkenamts, welche die Bildmarke „Intel inside“ betreffen. Darius Metzner, Inhaber der Domains dvd-inside.de und movie-inside.de, will jedoch nicht klein beigeben. In Forum von dvd-inside.de wurde zwar bestätigt, dass man Schreiben von Intel erhalten habe, der Sachverhalt aber nun geprüft werden soll. Erst im Anschluss will er entscheiden, ob er dem Löschungsverlangen, das auch die Varianten ohne Bindestrich betrifft, nachkommt. Unklar ist, was der Auslöser für die Abmahnschritte war; seit Start der weltweiten „Intel inside“-Werbekampagne im Jahr 1991 ist erhebliche Zeit vergangen. Auf Nachfrage von heise.de hiess es, dass die betroffenen Webseiten-Betreiber durch ihr Verhalten ins Blickfeld von Intel gerückt seien; was darunter zu verstehen ist, bleibt offen. Intel legt aber Wert darauf, sich möglichst gütlich einigen zu wollen. So hat man offensichtlich von der Geltendmachung branchenüblicher Abmahnkosten vorerst abgesehen.

Ob und wie Intel diese Aktion zum Schutz vor angeblichen Rechtsverletzern fortsetzt, ist nicht bekannt. Bereits bei einer oberflächlichen Suche im .com-Bereich lassen sich mehrere hundert Domains finden, die den Ausdruck „inside“ enthalten. Darunter befinden sich zum Beispiel der Tuning-Club bmw-inside.com, das Jugendmagazin Bravo mit bravo-inside.com oder die Mitarbeiterzeitschrift des Haarpflegemittelherstellers Goldwell mit der Domain goldwell-inside.com. Es ist kaum anzunehmen, dass sich Intel auch gegen diese Domains zur Wehr setzt.

Ob Intel im Fall von dvd-inside.de und movie-inside.de eine längere Prüfungszeit zugesteht, ist fraglich. Derzeit scheint nicht ausgeschlossen, dass die Auseinandersetzung schon bald eine gerichtliche Fortsetzung findet.

Weiterer Informationen zur Abmahnung finden Sie unter:
> http://www.dvd-inside.de/
> http://www.fotoinside.de/

Quelle: golem.de, heise.de, eigene Recherche

.info – Afilias zieht erfolgreiche Zwischenbilanz

Pünktlich zum dreijährigen Bestehen der neuen Top Level Domain .info lud Verwalter Afilias Ltd. vergangenen Donnerstag zu einem „Round Table“ nach München in den Gutshof Menterschwaige. Neben Rechtsanwalt Philipp Grabensee, Chairman des Board of Directors bei Afilias, waren mit Bernhard Hochlehnert, Chefredakteur von SAP INFO sowie Eric Schätzlein, Leiter Domain Services der 1&1 Gruppe, namhafte Vertreter führender deutscher Unternehmen präsent.

Nicht ohne Stolz zog Grabensee eine erste vielversprechende Zwischenbilanz. So zählt .info inzwischen noch vor Mitneuling .biz zu den sechs erfolgreichsten Domain-Endungen der Welt, mit etwa 1,5 Millionen registrierter Domains. Davon entfielen allein etwa 500.000 auf die ersten drei Monate nach dem Registrierungsstart im Herbst 2001. Während die Registrierungszahlen anderer TLDs durchschnittlich um 2,5 Prozent jährlich zulegen, steigerte sich .info um 7 Prozent im Jahr. Besonders beliebt ist .info in Europa, woher 54% aller Registrierungen stammen. Doch nicht nur bei den absoluten Zahlen überzeugt .info; mit 71 Prozent weisen .info-Domains eine überdurchschnittliche Quote aktiver Adressen auf, also Webadressen, welche mit eigenen Angeboten hinterlegt sind und nicht nur zu Spekulationszwecken gehortet werden.

Dass .info-Domains auch in der Praxis verstärkt Einsatz finden, unterstrichen die Referenten von SAP und 1&1. So kam dem Softwarehersteller SAP .info wie gerufen, um sein deutsch- wie englischsprachiges Kundenmagazin unter sap.info ins Netz zu stellen. Zuvor hatte man noch mit der Adresse sapinfo.net experimentiert, diese konnte sich bei der Leserschaft jedoch niemals richtig durchsetzen. Das hat sich dank .info längst gewandelt. Der Namensumstellung folgte ein Relaunch von Printheft und Webseite; heute verzeichnet sap.info 2,5 Mio. Seitenabfragen im Monat. Eine der grossen Stärken von .info macht sich auch die 1&1-Gruppe zu Nutzen. So bündelt der Internet-Provider sein Angebot im deutschsprachigen Raum unter der Domain 1und1.info und lässt Anfragen etwa von 1und1.at auf die .info-Adresse weiterleiten. Gerade im gemeinsamen Marketing lassen sich so hohe Synergieeffekte erzielen, ohne zugleich die nationalen Besonderheiten ausser Acht zu lassen.

Bleibt nur zu hoffen, dass man auch bei ICANN diese Erfolge beobachtet. Mit potentiellen Rohrkrepierern wie .cat ist der Internet-Community sicher wenig gedient.

> http://www.sap.info
> http://www.1und1.info

Mehr über .info erfahren Sie unter:
> http://www.afilias.info

Registrierung von .info-Domains ist möglich zum Beispiel unter:
> http://www.united-domains.de/suchen-registrieren/

Quelle: eigene Recherche

WHOIS – USA wollen Strafmaß erhöhen

Das US-Repräsentantenhaus hat ein Gesetz verabschiedet, das die Strafen für falsche WHOIS-Angaben erheblich verschärft: künftig sollen vorsätzlich falsche Angaben bei der Registrierung von Domain-Namen mit einer um bis zu sieben Jahre erhöhten Freiheitsstrafe geahndet werden können.

Mit dem „Intellectual Property Protection and Courts Amendments Act of 2004“ reagieren die USA auf die unverändert hohe Quote von falschen oder offensichtlich fehlerhaften Einträgen in die WHOIS-Datenbank. Sie weisen zum Beispiel bei der Telefonnummer Einträge wie „555-555-5555“ oder Phantasieadressen wie „Small Wok Way, Chopstick Town, WI“ auf. Nach einer Studie von vergangenem Jahr sind etwa 10 Prozent aller WHOIS-Einträge fehlerbehaftet. „Die Regierung muss eine grösserer Rolle bei der Entdeckung derjenigen spielen, welche online durch falsche Angaben ihre wahre Identität verschleiern“, so der texanische Abgeordnete Lamar Smith, einer der Väter des geplanten Gesetzes. „Dies geht zu Lasten aller ehrlichen Nutzer des Internets“. Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, bedarf es nun der Zustimmung des US-Senats. Ob und wann dies voraussichtlich erfolgt, ist nicht bekannt.

Auch ICANN hat sich den Kampf gegen falsche WHOIS-Angaben auf seine Fahnen geschrieben: seit dem 1. November 2003 gelten die Regeln zur verschärften Wahrheitspflicht für alle Eintragungen in die WHOIS-Datenbank. Für den Fall absichtlicher oder auch versehentlich falscher Angaben droht die Löschung der Domain. Die „WHOIS Data Reminder Policy“ (WDRP) verpflichtet alle von ICANN akkreditierten Domain-Registrare, mindestens einmal jährlich die Inhaber von generischen Top Level Domains wie .com, .net oder .info unter Angabe der aktuellen Eintragungen in der WHOIS-Datenbank anzuschreiben und, sofern nötig, zu Korrekturen aufzufordern. Es sind bisher jedoch keine Fälle bekannt geworden, in welchen aufgrund der WDRP in grösserem Umfang Domains gelöscht werden mussten. Für .de gelten derartige Regeln ohnehin schon länger: die Registrierungsbedingungen der DENIC sehen vor, dass im Fall falscher Domain-Angaben der Registrierungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden kann.

Mehr über das geplante Gesetz finden Sie unter:
> http://www.house.gov/judiciary/news09212004.htm

Mehr über den WHOIS-Reminder finden Sie unter:
> http://www.icann.org/registrars/wdrp.htm

Eine WHOIS-Prüfung ist möglich z. B. unter:
> http://whois.iana.org
> http://www.uwhois.com
> http://www.united-domains.de/suchen-registrieren

Quelle: reuters.com, intern.de, eigene Recherche

.gov – geheime Domain-Liste aufgetaucht

Das Online-Magazin „The Memory Hole“ hat eine von der US-Regierung unter Verschluss gehaltene Liste mit Domain-Namen unterhalb der Top Level Domain .gov vom April 2000 veröffentlicht. Doch die teilweise veralteten Daten lassen zweifeln, ob überhaupt ein Grund bestand, von einer Veröffentlichung abzusehen.

Die Endung .gov steht ausschliesslich US-amerikanischen Regierungseinrichtungen auf Bundes- wie Staatenebene zur Verfügung. Sie wird von der General Services Administration (GSA) verwaltet und kostet dort pro Jahr umgerechnet etwa 100,- Euro an Registrierungsgebühren. Derzeit gibt es etwa 3.400 aktive Webseiten mit .gov-Domains. Seit den Attentaten vom 11. September weigerte sich die GSA jedoch, eine Liste mit allen .gov-Domains öffentlich zugänglich zu machen. Man beruft sich etwas widersprüchlich darauf, dass die Domain-Daten zwar als heikel, wenn auch nicht als Verschlusssache einzustufen sind, ohne jedoch eine nähere Begründung zu liefern. Die jetzt aufgetauchte Liste vom April 2000 enthält neben den registrierten .gov-Domains im Klartext die jeweiligen Ansprechpartner samt Adresse und Organisation. Die Liste geht offenbar auf eine Anfrage von einem Zeitpunkt zurück, als man die Veröffentlichung der Daten noch nicht für eine Bedrohung der nationalen Sicherheit hielt. Einen entsprechenden Auskunftsanspruch sah der Freedom of Information Act (FOIA) vor.

Daneben veröffentlichte „The Memory Hole“ zwei weitere, zum Teil längere und aktuellere Listen mit weiteren .gov-Domains; dort fehlen jedoch nähere Angaben zu den Inhabern. Darunter befindet sich mit whitehouse.gov die wohl bekannteste .gov-Domain der Welt, keinesfalls zu verwechseln mit whitehouse.com, die sich ein Anbieter von Erwachsenen-Unterhaltung im Jahr 1997 sichern konnte und seither über 85 Millionen mehr oder weniger freiwillige Besucher verzeichnete.

Trotz der Veröffentlichung dürfte sich der potentielle Schaden in Grenzen halten. Einige Stichproben ergaben, dass zumindest ein Teil der Datensätze veraltet ist. Wer dagegen seine Neugier befriedigen will, findet so manch interessante Domain wie interactivepresidentelectgeorgewbush.gov, die jedoch auf keine aktive Website verweist.

Die Liste mit .gov-Domains finden Sie unter:
> http://www.thememoryhole.org/govt/dotgov-domains.htm

Weitere Informationen zu .gov finden Sie unter:
> http://www.gsa.gov

Quelle:washingtontechnology.com, eigene Recherche

bit-bau.de – OLG Köln und der kleine Unterschied

Das OLG Köln hat in einem Urteil vom 09.07.2004 (Az.: 6 U 166/03) über die Domain bit-bau.de eine weitsichtige und internetgemäße Entscheidung getroffen, die richtungsweisend ist. Zwar bestehe Ähnlichkeit zwischen der im Streit stehenden Domain und der Marke BIT des Klägers, aber gleichwohl sei keine Verwechslungsgefahr zu befürchten, da die Internetnutzer sehr wohl wissen, dass es auf Kleinigkeiten bei der Internetadresse ankommt.

Leider ging der Rechtsstreit für die Inhaberin der Domain insgesamt nicht so gut aus, denn das Unternehmen, das in der Bauwirtschaft tätig ist, muss sich einen neuen Namen geben und das Firmenschlagwort ändern. Desto beeindruckender ist die Entscheidung des OLG Köln hinsichtlich der Internetdomain bitbau.de. Hier war das Gericht der Ansicht, „jeder Internetnutzer (weiß), dass es aus den gegebenen technischen Gründen auf jedes einzelne Zeichen ankommt und kleinste Abweichungen dazu führen, dass die gewünschte „richtige“ Internetadresse nicht aufgefunden wird.“ Deshalb bestehe keine Gefahr, dass die Nutzung von bit-bau.de durch die Beklagte zu Verwechslungen mit der Klagemarke führe, selbst wenn Branchenähnlichkeit besteht.

Die Entscheidung steht im Widerspruch zu einer früheren Entscheidung des OLG Düsseldorf (Urteil vom 23.09.2003, Az.: I-20 U 158/02) über die Domain www.mobell.de. Das OLG Düsseldorf sprach sich gegen die Rechtsprechung aus, die bei Internet-Domains schon geringfügige Abweichungen ausreichen lassen will, um die Verwechslungsgefahr auszuschließen. Die dadurch entstehenden Wertungswidersprüche außerhalb und innerhalb des Internets solle man vermeiden, gerade auch weil oft außerhalb des Internets geworben werde und so die Wahrnehmung des Nutzers beeinflusst würde.

Bei genauerer Betrachtung wird man aber dem Internetnutzer nicht absprechen können, dass er sich auch außerhalb des Internet bewusst ist, wie sehr es im Hinblick auf Internetadressen auf Zeichengenauigkeit ankommt.

Das vollständige Urteil des OLG Köln findet man unter:
> http://www.netlaw.de/urteile/olgk_17.htm

Mehr zur Entscheidung aus Düsseldorf unter:
> http://www.domain-recht.de/magazin/article.php?id=269

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: netlaw.de, eigene Recherche

uniquehotels.com – Top-Domain für US$ 25.500

Wieder eine Woche ohne übertrieben hohe Domain-Verkäufe, aber mit einer soliden Basis. Zahlreiche Verkäufe bewegen sich im fünfstelligen Bereich, darunter die Domain uniquehotels.com zu US$ 25.500,- (ca. EUR 20.665,-) und sechs weitere .com-Domains. Aber auch bei den .de-Domains zeigt sich ein solider Mittelbau.

So verkauften sich vor einigen Tagen die Umlaut-Domains geschäftsreise.de und geschäftsreisen.de im Paket für EUR 13.000,-. In der gleichen Preisriege bewegen sich Domains wie golfen.de (EUR 7.500,-) und verliebte.de (EUR 7.000,-), während handtasche.de mit EUR 4.500,- etwas schwächer dotiert wurde. Holz.com erzielte ganze US$ 5.000,- (ca. EUR 4.050,-).

Wieder einmal bewegten sich einige britische Domains: panties .co.uk wechselte für GBP 4.170,- (ca. EUR 6.130,-) den Inhaber. Fünf weitere Domains gingen jeweils für GBP 4.166,- (ca. EUR 6.125,-) über den Ladentisch, so striptease.co.uk, stockings .co.uk, suspenders.co.uk, voyeurism.co.uk und fetish.co.uk. Nähe zu Großbritannien zeigte auch scottishjobs.net, die GBP 2.500,- (ca. EUR 3.675,-) erzielte. Mit traveling.ws zeigte eine Außenseiter countrycode Top Level Domain, dass auch für die vermeintliche WebSite-Endung gutes Geld, in diesem Fall US$ 900,- (ca. EUR 730,-), hingelegt wird.

Bei den neuen Top Level Domains steht wieder .info im Vordergrund. Eine .biz-Domain, nämlich vortex.biz, erzielte herzliche EUR 425,-. Die .info-Domains der Woche lauten:

groceries.info – US$ 1.154,- (ca. EUR 935,-)
dirty.info – US$ 975,- (ca. EUR 790,-)
mint.info – US$ 691,- (ca. EUR 560,-)
speakers.info – US$ 526,- (ca. EUR 425,-)
sportscards.info – US$ 500,- (ca. EUR 405,-)
eller.info – EUR 360,-

Weitere beachtenswerte Domain-Käufe waren:

egreeting.com – US$ 16.000,- (ca. EUR 12.965,-)
jobscanada.com – US$ 12.520,- (ca. EUR 10.145,-)
holidaysdirect.com – US$ 12.100,- (ca. EUR 9.805,-)
goosebumps.com – US$ 11.000,- (ca. EUR 8.915,-)
freegamedownload.com – US$ 10.520,- (ca. EUR 8.525,-)
indiansongs.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.105,-)
freetraining.com – US$ 8.100,- (ca. EUR 6.565,-)
eTeacher.com – US$ 6.107,- (ca. EUR 4.950,-)
cityevents.com – US$ 5.500,- (ca. EUR 4.460,-)
unionworkers.com – US$ 3.888,- (ca. EUR 3.150,-)
mp3tones.com – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.025,-)

Einen Überblick über gezahlte Domain-Preise erhalten Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, eigene Recherche

Toter Kaffee – Suche nach der richtigen Domain

Der richtige Name ist das Problem. Nicht nur für Produkte, sondern bereits für das Unternehmen, und in der Folge auch für die Internetdomain. Während in unseren Landen Tchibo für Kaffee und mehr steht, läuft es dem Japaner kalt den Rücken runter: der japanische Begriff „shibo“, der wie Tchibo ausgesprochen wird, heißt übersetzt „Tod“. Und welcher Mensch trinkt gern unheilbringenden Kaffee?

Der richtige Name ist von Anfang an für jedes Unternehmen und Produkt wichtig, er kann über Erfolg und Misserfolg entscheiden. Dank des Internets sind viele Unternehmen global vertreten. Dass aus diesem Grund die Auswahl des richtigen Namens auch auf seine Fremdsprachentauglichkeit überprüft werden sollte, wird durch das Beispiel „Tchibo“ deutlich.

Um den richtigen Namen zu finden, gibt es spezielle Agenturen, die in aufwändigen Verfahren unter Hinzuziehung von Juristen brauchbare Namen abklopfen und kreieren. Bei diesen Findungsprozessen werden bereits vorhandene Namen und Marken überprüft, wie auch vergebene Domains. In die Wahl kommende Begriffe werden hinsichtlich ihrer Fremdsprachentauglichkeit untersucht. Die Nutzung von per Internet zugänglichen Datenbanken wie die von Markenämtern oder einfache Suchanfragen sind dabei Aufgaben, die auch der einfache Internetnutzer durchforsten kann; sie sind dabei nur der erste Schritt.

Domain-Namen, die Grundlage für einen Unternehmensnamen sein können, findet man auch in den Domain-Börsen wie etwa Sedo.de. Letztlich wird man für den ganz großen, global wirkenden Wurf jedoch an einer spezialisierten Agentur nicht vorbei kommen.

Ausführlicher zu diesem Thema unter:
> http://www.sedo.de/links/showhtml.php3?Id=989

Wichtige Adressen:
> https://dpinfo.dpma.de
> http://oami.eu.int/de/default.htm
> http://www.sedo.de/search/
> http://www.titelschutz24.de/
> http://www.titelschutzanzeiger.de/archiv_index.htm
> http://www.wipo.int/ipdl/en/search/madrid/search-struct.jsp

Quelle: sedo.de, eigene Recherche

Florida – Konferenz für Domain-Insider

Die World Association of Domain Name Developers, Inc. und Domain Sponsor.com laden zur T.R.A.F.F.I.C. 2004, die vom 20. bis 23.10.2004 in Delray Beach, Florida, USA stattfindet. Die Veranstaltung ist für alle Domain-Nerds interessant.

T.R.A.F.F.I.C. 2004 ist die erste Veranstaltung dieser Art. Hier kommen Domain-Inhaber, Sponsoren und Suchmaschinenbetreiber mit Domain-Registraren und Traffic-Spezialisten zusammen, um neue Möglichkeiten der Zusammenarbeit zu besprechen.

Domain-Inhaber treffen auf der T.R.A.F.F.I.C. 2004 Gleichgesinnte, mit denen sie neue Wege, die Zugriffszahlen auf Internetseiten zu erhöhen und die Entwicklung neuer Geschäftsstrategien besprechen können. Neben vielen Gästen aus den USA und dem pazifischen Wirtschaftsraum werden auch Domain-Inhaber aus Europa erwartet.

Neben Insidergesprächen wird es Vorträge und Seminare geben, zudem werden jede Menge Domain-Käufe und Versteigerungen abgewickelt. Die Anmeldung erfolgt per Internet. Die anfallenden Gebühren für nicht geladene Teilnehmer betragen US$ 5.000,-, für geladene Gäste US$ 1.250,-. Mitglieder zahlen je nach dem US$ 850,- oder US$ 1.000,-.

Weitere Informationen und die Möglichkeit, sich einladen zu lassen unter:
> http://www.targetedtraffic.com

Quelle: targetedtraffic.com, businesswire.com

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