Newsletter-Ausgabe #236: November 2004

Themen: .eu (dotEU) – EURid poliert seine Website auf | Phishing – Falsche Rechnungen von der Telekom | EuroDNS – Streit um .fr-Domains endet mit Patt | Offiziell – DENIC bewirbt sich um .net! | gatwick.com – Flughafen scheitert vor WIPO | Ansteckend – infection.com erzielt US$ 29.600,- | Köln – Erfolgreiches Seminar zum Domain-Recht

.eu (dotEU) – EURid poliert seine Website auf

EURid, Vergabestelle der neuen europäischen Top Level Domain .eu (dotEU), hat seine Online-Präsenz generalüberholt: in erfreulich übersichtlicher Aufmachung finden sich seit wenigen Tagen zahlreiche Daten und Fakten zur neuen Top Level Domain. Inhaltliche Neuigkeiten sucht man aber vorerst vergeblich.

Die wichtigste Nachricht zuerst: wann genau dotEU online geht, verrät auch die neue Website nicht. Letzter Stand ist, dass die Verhandlungen mit ICANN bis Ende 2004 abgeschlossen sind, und dotEU dann in die Root Zone eingetragen wird. Mehr Aufschluss verspricht das ICANN-Treffen Anfang Dezember in Kapstadt, wo .eu sicherlich ein Thema sein wird. Für leichte Verwirrung sorgen dagegen schon jetzt die Ausführungen auf der Website zum Kreis der Registrierungsberechtigten in der Sunrise Period: Während in Phase 1 der Sunrise Period bekanntlich ausschliesslich öffentliche Einrichtungen und Inhaber von Markenrechten anmeldeberechtigt sind, stochert man in der zweiten Phase offensichtlich noch im Nebel. Denn EUrid führt dort unter anderem nicht eingetragene Marken, Handelsnamen, Geschäftsbezeichnungen und Unternehmensnamen als exemplarisch für Phase 2. Damit scheint der bloße Vor- und Nachname – und damit die Masse an Registrierungen – als nicht teilnahmeberechtigt. In der Verordnung Nr. 874/2004 vom 28. April 2004 sind dagegen Familiennamen noch ausdrücklich erwähnt.

Erstmals Details verrät EURid über seine vier Regionalbüros. Neben dem Hauptsitz im belgischen Brüssel, das für Zentraleuropa und damit auch Deutschland zuständig ist, gibt es drei weitere EURid-Filialen: im schwedischen Stockholm für Nordeuropa, im italienischen Pisa für den Süden und schliesslich im tschechischen Prag für den osteuropäischen Raum. Zusammen stellen sie sicher, dass trotz der vielen verschiedenen EU-Sprachen die Registrare in sämtlichen EU-Mitgliedsländern einen kompetenten Ansprechpartner für ihre Fragen und Probleme finden.

EURid wird nicht müde, von kostenpflichtigen Vormerkungsangeboten abzuraten. Noch auf der Startseite warnt EURid insbesondere vor dem Anbieter .eu Registry Services, der wahlweise unter den beiden Domain-Namen registereu.com oder europeanregistry.biz im Internet auftritt und per Spam für sich wirbt. Nach wie vor ist es für keinen Registrar möglich, verbindliche Vorbestellungen entgegen zu nehmen. Wer die Chance auf seine Wunsch-Domain nicht verpassen will, sollte sich also ausschliesslich auf kostenlose Angebote konzentrieren und so sicherstellen, nicht versehentlich Anmeldefristen zu versäumen.

Die neue Website von EURid finden Sie unter:
> http://www.eurid.org/index.php

Mehr über .eu erfahren Sie unter:
> http://www.dotEU.info

Ein kostenloses .eu-Vormerkungsangebot finden Sie unter:
> http://www.united-domains.de/eu-domain/

Quelle: eurid.org, eigene Recherche

Phishing – Falsche Rechnungen von der Telekom

Seit einigen Monaten wallt die Phishing-Welle durch das Internet. Nachdem zahlreiche Bankenlabels für Datenspionage und Diebstahl genutzt wurden, musste nun die Telekom dran glauben.

Vergangene Woche dürften zahlreiche Leser eMails von der Telekom erhalten haben, in denen auf Informationen zu aktuellen Telefonrechnungen hingewiesen wurde. Die Nachricht endete mit einem Link, der allerdings nicht auf die avisierte Rechnung und der Einzelverbindungsübersicht führte, sondern zu einer Internetseite mit geframten Inhalten, die den Seiten der Telekom ähnlich waren. Wer hier sein Glück versuchen wollte, hatte Pech, denn die doppelt geframte Seite installierte einen Trojaner auf dem PC des Nutzers, von dem zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch die Fachleute von heise.de nicht sagen können, was er so anrichtet.

Die geframten Trojanerseiten waren wohl alle bei dem Webhostanbieter vDeck gehostet; weshalb die Telekom, so wird vermutet, kurzerhand nicht nur die in den eMails angegebenen Seiten vom Internet nahm, sondern einen ganzen IP-Adressenstrang. In der Folge waren zahlreiche Internetseiten zeitweise via Telekom nicht mehr erreichbar; über andere Anbieter allerdings schon. Einige Internetnutzer sprachen von Zensur durch die Telekom.

Von der Phishingwelle betroffen sind wie immer Nutzer des Internet Explorers; denn der Trojaner nutzte eine bekannte Sicherheitslücke dieses Internetbrowsers, um in das System einzudringen und dann Software zu laden. Unter diesen Umständen kann man allen PC-Nutzern nur dringend raten, den Internet Explorer in Rente zu schicken und auf andere Browser umzusteigen. Erfreulicherweise kann man in diesem Zusammenhang vermelden, dass mittlerweile gut 6 Millionen mal Firefox 1.0 herunter geladen wurde. Weiter hilft es, unverlangt eingesandten eMails gesundes Misstrauen entgegen zu bringen und nicht auf sie zu reagieren; außer sie in den Müll zu schmeißen.

Informationen zum Thema Domain-Phising unter:
> http://www.antiphishing.org
> http://www.bsi-fuer-buerger.de/abzocker/05_08.htm

Quelle: heise.de, spreadfirefox.com, eigene Recherche

EuroDNS – Streit um .fr-Domains endet mit Patt

Die erste Runde zwischen dem Luxemburger Registrar EuroDNS und der französischen Domain-Verwaltungsstelle AFNIC vor einem Versailler Gericht im Streit um die Blockade von knapp 4.500 .fr-Domains mündete in einem klassischen Patt: einen Teil der Webadressen muss EuroDNS zwar übertragen, über den Rest will das Gericht aber erst nach einem zweiten Termin entscheiden.

Am 21. Oktober 2004 hatte der Vorstand von AFNIC ohne ausdrückliche Vorwarnung entschieden, 4.465 .fr-Domains aufgrund angeblicher Verstöße gegen die Vergaberegelungen vorläufig zu suspendieren. Auslöser waren offensichtlich zahlreiche Beschwerden von nicht näher bekannten Markeninhabern, die sich durch Cybersquatting in ihren Rechten verletzt fühlten. Inhaber sämtlicher betroffener Domains ist Herr Laurent Nunenthal, der diese jedoch seinerseits nur als Treuhänder für EuroDNS hält. Auf diesem Weg können auch nicht im französischen Handelsregister eingetragene Unternehmen .fr-Domains registrieren. Gegen diese Entscheidung, von der neben markenrechtlich bedenkliche Domains wie addidas.fr, dysney.fr, e-bay.fr ebenso betroffen sind wie eher unverdächtige Adressen, darunter invite.fr oder psychiatry.fr, hat sich EuroDNS wie angekündigt in Versailles gerichtlich zur Wehr gesetzt.

Nach Angaben von intern.de entschied nun das Gericht, dass den Beschwerden der als „Intervenants volontaires“ aufgetretenen Markeninhabern stattgegeben wird und deren Domains nach Prüfung des Einzelfalls freiwillig von EuroDNS entweder übertragen, gelöscht oder blockiert werden. Über die Sperrung der restlichen Domains trifft das Gericht seine Entscheidung erst nach einer näheren Prüfung; eine zweite Verhandlungsrunde ist für den 14. Dezember anberaumt.

Für die betroffenen Kunden von EuroDNS ist diese Situation mehr als unbefriedigend, können sie ihre .fr-Domains doch nach wie vor nicht nutzen. Das Streitschlichtungsverfahren von AFNIC, welches ebenfalls zur Lösung des Konflikts herangezogen hätte werden können, hat das Gericht ignoriert. Es drängt sich der Verdacht auf, dass AFNIC die Lücken seiner ehemals äusserst strengen und erst seit Mai diesen Jahres liberalisierten Vergaberegelungen schlicht übersehen hat. Auf dem Umweg über ein Gericht versucht man nun, ein Klima der rechtlichen Ungewissheit zu erzeugen und potentielle Nachahmer abzuschrecken. Dem weiteren Erfolg von .fr, deren Registrierungszahlen sich seit der Liberalisierung auf gut 310.000 fast verdoppelt haben, erweist AFNIC jedenfalls einen Bärendienst.

Weitere Informationen sowie eine Liste mit allen 4.465 suspendierten Domain-Namen finden Sie unter:
> http://www.afnic.fr/actu/nouvelles/nommage/NN20041026

Quelle: heise.de, intern.de

Offiziell – DENIC bewirbt sich um .net!

Die DENIC e.G., Verwaltungsstelle für das deutsche Länderkürzel .de, hat in einer Pressemitteilung offiziell bestätigt, eine Bewerbung bei der derzeit stattfindenden Ausschreibung um die Verwaltung der Top Level Domain .net abzugeben.

Für die mehr als als fünf Millionen .net-Domains könnte schon bald ein Umzug anstehen: Bereits am 30. Mai des kommenden Jahres läuft der bestehende Verwaltervertrag zwischen ICANN und VeriSign aus. Neben VeriSign, das sich erneut um .net bewirbt, sind auch auch .info-Verwalter Afilias und Neulevel (.biz) interessiert. Mit einer Mehrheit von 90 Prozent entschieden sich nun die Mitglieder der genossenschaftlich organisierten DENIC anlässlich einer außerordentlichen Generalversammlung in Franfurt, ebenfalls in den Ring zu steigen. Als Pluspunkte der eigenen Bewerbung verweist DENIC unter anderem auf die Verwaltung der weltweit zweitgrößten Top Level Domain nach .com, mehr als zehnjährige Erfahrung mit technisch hochwertigem Service ohne einen einzigen Ausfall sowie eine Alternative zu den bisherigen Verwaltern von generischen TLDs darzustellen. Angesichts der beispiellosen Erfolgsbilanz von .de zeigt man sich bei DENIC zuversichtlich, die Bewerbungsgebühr von US$ 200.000,- (die bei Misserfolg jedoch zumindest teilweise erstattet wird) gut angelegt zu haben.

Die Bewerbungsfrist endet am 18. Januar 2005, die Übernahme der Verwaltung durch einen neuen Anbieter ist für den 1. Juli 2005 vorgesehen. Noch bis zum morgigen Freitag kann jedermann seine persönlichen Anmerkungen auf der ICANN-Homepage veröffentlichen.

Mit dieser Bewerbung macht sich DENIC fit für die Zukunft. Das Wachstumspotential von .de ist nicht unbegrenzt; gleichzeitig erfordern technische Weiterentwicklung und ein wachsendes Sicherheitsbedürfnis hohe Investitionen. Mit dem Projekt NASA (.net Application and Strategic Alternatives), das neben der .net-Bewerbung weitere strategische Ziele wie die ENUM-Einführung und Zusatzdienstleistungen für DENIC-Mitglieder wie die Diagnose von Internet-Traffic und Anti-Spam-Maßnahmen umfasst, will die DENIC neue Geschäftsfelder erschliessen. Der Wandel weg von der non-profit Organisation hin zum finanzstarken Global Player im Domain-Business scheint vorgezeichnet.

Die ICANN-Ausschreibung für .net finden Sie unter:
> http://www.icann.org/announcements/announcement-12nov04-3.htm

Weitere Informationen zu .net finden Sie unter:
> http://www.icann.org/tlds/dotnet-reassignment/dotnet-rfp.pdf

Quelle: denic.de, intern.de, eigene Recherche

gatwick.com – Flughafen scheitert vor WIPO

Im Rechtsstreit vor der WIPO über die Domain gatwick.com (Case No. D2004-0555), bei der der Betreiber des Flughafens Gatwick in Großbritannien gegen den Inhaber der Domain gatwick.com ein UDRP-Verfahren angestrengt hatte, ist entschieden. Die Domain bleibt beim ursprünglichen Inhaber.

Bereits im Domain-Newsletter #229 hatten wir ausführlich über die seitens der Antragstellerin, der BAA plc. ausgeworfenen Fallstricke für den Antragsgegner, Bob Larkin, berichtet. Aufgrund der Schwierigkeiten, die richtigen Richter zu finden und die verschiedenen Schriftsätze der Parteien zuzustellen, ist der Prozess einer der langwierigsten in der Geschichte seit Bestehen der Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP) geworden. Der Antrag auf Übertragung der Domain ging am 27.07. 2004 bei der WIPO ein, die Entscheidung erging am 11.11.2004, das Verfahren erstreckte sich also über 107 Tage.

Die drei Schiedsichter der WIPO waren sich sicherlich bewusst, dass die Augen der Öffentlichkeit sie beobachten, weshalb die Entscheidungsgründe sehr umfangreich und detailliert ausfielen. Das WIPO-Panel untersuchte insbesondere die Frage, ob der Antragstellerin ein Gewohnheitsrecht am Begriff „Gatwick“ zusteht. Darauf spitzte sich die Entscheidung zu, nachdem klar war, dass der Domain-Name gatwick.com mit den eingetragenen Marken „BAA GATWICK“ und „BAA LONDON GATWICK“ nicht verwechselbar ist, weil es sich bei den eingetragenen Marken um Bildmarken handelt, die neben dem Wortelementen auch ein aufsteigendes Flugzeug abbilden.

Hinsichtlich des Begriffs „Gatwick“ fragte sich das Panel, ob überhaupt Kennzeichenqualität bezogen auf die Antragstellerin besteht und bejahte das. Im Hinblick darauf war alsdann zu prüfen, ob der Antragsgegner die Domain in gutem Glauben (bona fide) betrieb. Hier kam das Panel nicht umhin festzustellen, dass alles in bester Ordnung sei. Larkin betreibt unter der Domains einen Service für mit Gatwick assoziierte Unternehmen, der sich nicht nur auf Unternehmen, die im Flughafen ansässig sind, beschränkt. Eine Verwechslung mit dem Flughafenbetreiber schloss das Panel aus. Die Frage der Bösgläubigkeit seitens des Domain-Inhabers stellte sich nicht mehr.

Die vollständige Entscheidung findet man unter:
> http://arbiter.wipo.int/domains/decisions/html/2004/d2004-0555.html

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int, eigene Recherche

Ansteckend – infection.com erzielt US$ 29.600,-

Die Domain-Endung .de ist wieder voll im Trend. Sie hat diese Woche einige hervorragende Verkäufe aufzuweisen; an der Spitze steht die Umlaut-Domain öffentlichesrecht.de, die für gute EUR 11.600,- gehandelt wurde. Bester Domain-Kauf war jedoch wieder eine .com-Domain, nämlich infection.com zum Preis von US$ 29.600,- (ca. EUR 22.820,-).

An zweiter Stelle liegen die Domains llg.de und gum.de, die für jeweils EUR 8.000,- erworben wurden. Dann folgen die Webadressen presseverteiler.de für EUR 7.000,-, partnershop.de zu EUR 5.800,-, publiclaw.de für EUR 5.000,- und greatbritain.de für EUR 3.000,-.

Unter den generischen Top Level Domains findet man diesmal lediglich vier erwähnenswerte .info-Domains und mig.net, die für US$ 1.124,- (ca. EUR 865,-) an den Mann gebracht wurde. Die .info-Domains sind: supernova.info für EUR 825,-, warenproben.info zu EUR 400,-, adria.info für US$ 390,- (ca. EUR 300,-) und schliesslich supervision.info für EUR 115,-.

Andere Länderdomain-Endungen brachten noch folgende Ergebnisse: Odds.co.uk für GBP 6.000,- (ca. EUR 8.565,-), supernova.us für EUR 500,-, processor.us für US$ 250,- (ca. EUR 190,-) und das wenig monumentale momentum.us für US$ 200 (ca. EUR 155,-).

Weitere erwähnenswerte .com-Domain-Verkäufe waren:

profinet.com – EUR 14.500,-
ere/ctions.com – US$ 18.000,- (ca. EUR 13.880,-)
ibar.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.565,-)
healthcarecareers.com – US$ 12.615,- (ca. EUR 9.725,-)
icomply.com – US$ 12.300,- (ca. EUR 9.485,-)
laptopbags.com – US$ 6.607,- (ca. EUR 5.095,-)
upay.com – US$ 6.250,- (ca. EUR 4.820,-)
babytoy.com – US$ 6.120,- (ca. EUR 4.720,-)
etx.com – US$ 5.488,- (ca. EUR 4.230,-)
handylogos.com – EUR 4.000,-
vipcams.com – US$ 5.100,- (ca. EUR 3.930,-)
qmx.com – US$ 3.100,- (ca. EUR 2.390,-)

Weitere tatsächlich gezahlte Domain-Preise findet man unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, eigene Recherche

Köln – Erfolgreiches Seminar zum Domain-Recht

Am 12. November 2004 fand im Media-Park Köln das Intensivseminar „Domains – Kennzeichenrecht im Internet“ des FORUM Institut für Management statt. Rechtsanwalt Dr. Ralf Hackbarth, München, und Dr. J. Christian Wichard, Leiter der Abteilung Rechtsentwicklung des WIPO Arbitration and Mediation Centre, referierten über das aktuelle Domain-Recht.

Am Vormittag behandelte Dr. Hackbarth Themen des nationalen Domain-Rechts. Ein Schwerpunkt lag auf der die Gerichte immer häufiger beschäftigenden Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen an einer Domain selbst – zusätzlich zu ihrer Adressfunktion – auch ein Kennzeichenrecht entstehen kann (zum Beispiel Unternehmenskennzeichen, § 5 MarkenG). Ein weiterer Fokus lag auf der Frage, inwieweit aus Marken- und Kennzeichenrecht die Löschung einer Domain verlangt werden kann. Einen aktuellen Überblick über die umfangreiche höchst- und untergerichtliche Rechtsprechung erhielten die Teilnehmer in einem rund 250 Seiten starken Skript.

Am Nachmittag stieß der Praxisbericht von Herrn Dr. Wichard auf reges Interesse bei den Teilnehmern. Er referierte die Abläufe des bei der WIPO angesiedelten Streitbeilegungsverfahrens nach der Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP), das eine Alternative zum ordentlichen Gerichtsverfahren darstellt und deutlich kostengünstiger ist. Hierbei vertreten „Arbitrators“ die streitenden Parteien. So genannte Arbitrators (Schiedsrichter), die von der WIPO ernannt werden und auf dem Gebiet des Domain-Rechts besonders ausgewiesen sind, treffen die abschließende Entscheidung. Zu Einzelfragen des Verfahrens und der Entscheidungsfindung entwickelte sich eine rege Diskussion.

Das FORUM Institut setzt seine Seminarreihe zum Domain-, Marken- und Internetrecht am 24. – 25. Februar 2005 mit dem Seminar „Markenrecht + Internetrecht“ in Heidelberg fort. Wiederum werden hochkarätige Referenten aus Anwalt- und Richterschaft referieren: Prof. Joachim Starck, Richter am BGH a.D., Dr. Stefan Haupt und Ronald Schmidt, Rechtsanwälte in Berlin.

Weitere Informationen unter:
> http://www.forum-institut.de

Quelle: FORUM Institut, eigene Recherche

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