Newsletter-Ausgabe #237: Dezember 2004

Themen: .eu (dotEU) – Markeninhaber im Vorteil? | CentralNIC – .eu.com verzeichnet regen Zulauf | .net – DENIC pocht auf Geheimhaltung | ccTLDs – Neues von .pw, .mp und .cn | Zeitreise – die ersten 100 .com-Domains! | OLG Hamburg – Markenverletzung durch Meta-Tag | US$ 164,2 Mio – Marchex erwirbt Domain-Paket | Anwaltskonferenz – Internet-Seminar in Stuttgart

.eu (dotEU) – Markeninhaber im Vorteil?

Wie zuvor bei der Einführung von .info und .biz geht auch dem Start der europäischen Top Level Domain .eu (dotEU) eine Sunrise Period voraus, binnen derer Inhaber von Markenrechten ihre Domains bevorzugt anmelden dürfen. Doch wer eine Marke hat, kann sich lange noch nicht entspannt zurücklehnen. Und wer keine hat, kann jederzeit eine anmelden.

Um möglichem Missbrauch bei der Registrierung der neuen Adressen vorzubeugen, geht dem Registrierungsbeginn einer neuen Top Level Domain inzwischen regelmäßig eine so genannte Sunrise Period voraus. Im Fall von dotEU ist sie zweistufig; im EU-Jargon spricht man von einer gestaffelten Registrierung. In der ersten Phase der gestaffelten Registrierung dürfen neben öffentlichen Einrichtungen im wesentlichen nur nationalen Marken und/oder Gemeinschaftsmarken von den Inhabern zur Registrierung angemeldet werden. Der als Domain angemeldete Begriff muss dabei der eingetragenen Marke entsprechen; Wortmarken mit Leer- oder auch Interpunktionszeichen können diese durch Bindestriche ersetzen, oder ohne Leerzeichen zusammengefügt werden.

Wer also schon Inhaber einer Marke ist, hat im Poker um seine .eu-Domain gute Karten. Zur Sorglosigkeit besteht aber kein Grund: gemäß den Public Policy Rules müssen alle Antragsteller dem noch zu benennenden Validation Agent Nachweise zureichen, aus denen ihre Rechte hervorgehen. Der Antragsteller muss die Nachweise dabei so rechtzeitig abschicken, dass sie innerhalb von vierzig Tagen nach Beantragung der Domain beim Prüfer eingegangen sind; andernfalls wird der Antrag abgelehnt. Der Eingangszeitpunkt wird akribisch festgehalten. Daher sollten zum Beispiel wichtige Dokumente zum Nachweis eigener Rechte wie die Markenurkunde, vorsorglich in beglaubigter Kopie, und Eintragungsdaten frühzeitig bereitgehalten werden, um in der Eile keinesfalls Fristen zu versäumen. Da schon in der Sunrise Period der Prioritätsgrundsatz „first come, first served“ gilt, ist rasches Handeln gefragt. Wie so oft bei Domains zahlt sich Schnelligkeit aus.

Wer noch keine Marke hat, aber mit dem Gedanken an eine Anmeldung spielt, sollte folgendes wissen: eine nationale Marke gewährt dem Inhaber ein ausschließliches Recht, seine Marke zu nutzen. Die Eintragung einer nationalen Marke beim DPMA kostet derzeit EUR 300,- und beinhaltet die Gebühr für drei Warenoder Dienstleistungsklassen. Eine Anwaltspflicht besteht im Rahmen der Eintragung grundsätzlich nicht, ist jedoch sehr ratsam. Doch Vorsicht: wer jetzt noch schnell eine Marke anmeldet, hat keine Gewissheit, dass sie in der .eu-Sunrise Period Berücksichtigung findet. Erfahrungsgemäß legt die Registry für den Kreis der Anmeldeberechtigten einen Stichtag fest; nach diesem Tag angemeldete Marken sind dann nicht mehr teilnahmeberechtigt. Ob und wann ein solcher Stichtag bei .eu festgelegt wird, ist offen. Wer jedoch auch bei anderen neu eingeführten Top Level Domains künftig auf Nummer sicher gehen will, fährt mit einer Markenanmeldung auf keinen Fall verkehrt.

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) finden Sie unter:
> http://www.dpma.de/index.htm

Markeninhaber können sich hier unverbindlich in eine Inte-
ressentenliste für dotEU eintragen:
> http://www.doteu.info/sunrise/index.php3

Quelle: eurid.org, eigene Recherche

CentralNIC – .eu.com verzeichnet regen Zulauf

Im Schatten der langwierigen Einführung der europäischen Top Level Domain .eu (dotEU) scheint das in London ansässige Unternehmen CentralNic auf eine Marktlücke gestoßen zu sein: das Angebot zur Registrierung von .eu.com-Domains verzeichnet regen Zulauf.

Obwohl der Registrierungsbeginn von dotEU in greifbare Nähe gerückt ist, drängt sich nach wie vor die Frage nach schon verfügbaren Alternativen auf. Das britische Unternehmen CentralNic füllt diese Marktlücke seit geraumer Zeit mit einer europäischen Third Level Domain im Format .eu.com. Mögliche Adressen lauten zum Beispiel siemens.eu.com oder mayer.eu.com. Formal betrachtet handelt es sich bei .eu.com um eine Subdomain unterhalb der Top Level Domain .com, weshalb keinerlei Vergabebeschränkungen bestehen und eine Registrierung jedermann möglich ist. Nach Angaben von CentralNic sollen weltweit schon weit über hunderttausend Kunden diese Domains nutzen, jedoch sind auch zahlreiche deutschsprachige Begriffe verfügbar. Aus rechtlicher Sicht sollte klar sein, dass es im Hinblick auf Kennzeichnungsrechte wie Marken keinen Unterschied macht, ob sie auf der Second Level oder der Third Level Ebene verletzt werden. Der Rechteinhaber kann dann unter anderem Unterlassungsansprüche geltend machen.

Nicht verschwiegen werden sollte an dieser Stelle, dass sich .eu.com-Domains nicht besonders als Spekulationsobjekt eignen. So werden zum Beispiel bei der führenden Handelsbörse sedo.de abgesehen von den etablierten .co.uk- und .com.cn-Domains mangels Nachfrage keine weiteren Subdomains gehandelt. Gerade aber für europa- und weltweit tätige Unternehmen oder auch Suchmaschinenoptimierer bietet sich hier die Chance, schon jetzt die europaspezifische Wunsch-Domain zu bekommen.

Wer sich seine .eu.com-Domain sicher will, kann jetzt ein echtes Schnäppchen machen: während eine Registrierung direkt bei CentralNIC mit umgerechnet etwa EUR 95,- zu Buche schlägt, bietet die united-domains AG .eu.com-Domains schon ab EUR 19,- pro Jahr (einschließlich Mehrwertsteuer). Im Preis enthalten ist eine automatische Weiterleitung auf bestehende Websites, eMail-Forwarding und unbegrenzt Subdomains. Eine Einrichtungsgebühr fällt nicht an.

Registrierung von .eu.com-Domains (EUR 19,-/Jahr) z. B. unter:
> http://www.united-domains.de/eu-com/

Kostenlose Vormerkungen für die „echten“ .eu-Domains unter:
> http://www.dotEU.info

Quelle: CentralNIC, eigenen Recherche

.net – DENIC pocht auf Geheimhaltung

Mit einem klaren Votum von 90 Prozent haben die Mitglieder der genossenschaftlich organisierten DENIC, Verwaltungsstelle für das deutsche Länderkürzel .de, beschlossen, in das Rennen um die Verwaltung der generischen Top Level Domain .net einzusteigen. Die spannenden Fragen nach den Details der Bewerbung müssen vorläufig aber noch geheim bleiben.

Unter der vielversprechenden Bezeichnung Projekt NASA (.net-Application and Strategic Alternatives) stellt DENIC derzeit die Weichen für eine erfolgreiche Zukunft. Die Bewerbung um .net stellt dabei einen wichtigen Baustein im Gesamtkonzept dar: Am 30. Mai 2005 läuft der bisherige Verwaltervertrag zwischen ICANN und Ex-Monopolisten VeriSign aus. Unumstritten ist die Bewerbung jedoch nicht. Zum einen schlägt sie mit einer Gebühr von US$ 200.000,- zu Buche, die im Fall des Misserfolgs nur teilweise erstattet wird. Die Kritik aus den eigenen Reihen der DENIC-Genossen gründet vor allem aber darauf, dass Details der .net-Bewerbung vorerst noch geheim gehalten werden. Und dies nicht ganz zu Unrecht, zählt der wohl schärfste Konkurrent VeriSign über seine deutsche Niederlassung, die Berliner VeriSign Deutschland GmbH, doch zu den DENIC-Mitgliedern. Zudem tauchten erste Hinweise auf die als vertraulich bezeichnete Bewerbung um .net schon vor der Generalversammlung vom 22. November im Internet auf, was den Verdacht auf gezielte Indiskretionen nährte.

Für die Internet-Community kann die DENIC-Bewerbung nur ein Gewinn sein, bedeutet sie doch, dass ein neuer, zugleich jedoch äusserst erfahrener Wettbewerber in den Markt der generischen Top Level Domains tritt und den Konkurrenzkampf von VeriSign, Afilias und Neulevel verschärft. Zudem betritt mit der DENIC ein europabasiertes Unternehmen die globale Domain-Bühne, und fördert so die Internationalisierung der Domainverwaltung. Als Abkehr vom ehernen Prinzip der non-profit Organisation will man die Bewerbung aber keinesfalls verstanden wissen. Durch die Gesellschaftsform der Genossenschaft ist man mehr als alle Mitkonkurrenten in der Internet-Community stark verwurzelt. Da auch das Kürzel .net ebenso wie .de nicht-kommerziell betrieben werden soll, ist beispielsweise im Gespräch, eigens eine Stiftung ins Leben zu rufen. Mehr Aufschluss versprechen bereits die kommenden Wochen; nach dem derzeitigen Zeitplan soll die Entscheidung über den zukünftigen Verwalter von .net im März 2004 fallen.

Die ICANN-Ausschreibung für .net finden Sie unter:
> http://www.icann.org/announcements/announcement-12nov04-3.htm

Weitere Informationen zu .net finden Sie unter:
> http://www.icann.org/tlds/dotnet-reassignment/dotnet-rfp.pdf

Quelle: denic.de, heise.de, eigene Recherche

ccTLDs – Neues von .pw, .mp und .cn

Einen näheren Blick auf drei asiatische Domains wollen wir in dieser Ausgabe des Newsletters werfen: sowohl die Verwaltungsstellen von Palau (.pw), Nördliche Marianen-Inseln (.mp) als auch Chinas (.cn) vermelden Neuigkeiten.

Die Republik Palau, ein Inselstaat im pazifischen Ozean nördlich von Papua-Neuguinea, hat mitgeteilt, dass die Live-Registrierung von .pw-Domains am 15. Dezember beginnen wird. Die in den USA ansässige Vergabestelle PW Registry Corp. vermarktet das Landeskürzel .pw als die erste und einzige Top Level Domain für so genannte „Communities of Shared Interests“. Damit soll .pw als Domain für gesellschaftliche Gruppen und soziale Netzwerke, aber auch Weblogs und private Webseiten genutzt werden. Die Registrierung steht jedermann offen, eine Liste mit akkreditierten Registraren fehlt jedoch noch. Auch die Höhe der Registrierungsgebühren ist nicht bekannt. Als exklusive Streitschlichtungsorganisation kann das Hong Kong International Arbitration Centre (HKIAC) bei Markenrechtsverletzungen angerufen werden. Für alle übrigen Streitfälle gibt es mit der pwDRP eine von der Universität Harvard entwickelte Streitschlichtungsregelung.

Im Windschatten von .mobi, die sich derzeit bei ICANN um den Zuschlag als neue sponsored Top Level Domain bewirbt, gewinnt .mp als Kürzel für „mobile phone“ an Fahrt. Eigentlich steht .mp als Länderkürzel für die südlich von Japan gelegenen Marianen-Inseln. Seit 2001 vermarktet Saipan DataCom, Inc. die Endung als TLD für mobile Inhalte, die sich speziell an Handy- und PDA-Nutzer wendet. Hierfür stellt dotMP ein eigenes webbasiertes Interface zur Verfügung. Die Aufbereitung der Texte und Bilder erfolgt automatisch. Ausserdem zeichnet sich .mp durch besonderen WHOIS-Schutz aus. Eine Registrierung von .mp-Domains ist jedermann ohne Beschränkung möglich. Die Preise sind jedoch etwas happig: pro Domain sind US$ 179,95 oder umgerechnet etwa EUR 136,- jährlich zu zahlen; weitere Steigerungen sind nicht ausgeschlossen. Nach Abschluss einer mehrmonatigen Sunrise Period fiel der Startschuss für die offene Registrierung am gestrigen Mittwoch; wer sich beeilt, kann also noch so manch attraktive Domain ergattern.

In China hat die Verwaltungsstelle CNNIC (China National Network Information Center) anlässlich einer Messe in Shanghai die eigene Bevölkerung aufgefordert, verstärkt von .com auf .cn umzusteigen. Zwar gibt es inzwischen über 430.000 .cn-Domains, Tendenz stark steigend. Nach wie vor sind jedoch über 700.000 .com-Domains auf in China ansässige Nutzer registriert. Hinter dem scheinbar patriotischen Aufruf zu .cn steckt ausserdem die Absicht, den nationalen Datenverkehr noch besser zu steuern und überwachen zu können. Langfristig werden .cn-Domains, die weltweit praktisch von jedermann registriert werden können, in der Verbreitung Adressen unter .com ablösen und so dem chinesischen Kürzel nochmals einen kräftigen Schub verpassen.

Weitere Informationen zu .pw erhalten Sie unter:
> http://www.pwregistry.pw/

Mehr über .mp erfahren Sie unter:
> http://www.nic.mp/

Registrierung von .cn-Domains möglich unter:
> http://www.united-domains.de/cn-domain/

Quelle: prleap.com, circleid.com, chinatechnews.com

Zeitreise – die ersten 100 .com-Domains!

Ein Königreich für eine Zeitmaschine – unter diesem Titel hat das Weblog jottings.com eine Liste mit den ersten 100 .com-Domains veröffentlicht, die je registriert wurden. Neben unscheinbaren Kurzadressen finden sich darin zahlreiche Klassiker, die auch heute noch den Cyberspace dominieren.

Der erste Domain-Name der Welt, symbolics.com, erblickte am 15. März 1985 das Licht der Online-Welt. Dann folgte erst mal eine kleine Pause, bevor sich am 24. April 1985 bbn.com dazu gesellte. Exakt einen Monat später kam mit think.com die erste generische Webadresse hinzu. In den folgenden Monaten plätscherten die Registrierungen eher vor sich hin: mehr als ein Jahr nach Anmeldung der ersten Domain machte sun.com am 19. März 1986 – am selben Tag wie ibm.com – das Dutzend voll. Für Grabber und Domain-Spekulanten müssten damals mehr als paradiesische Zustände geherrscht haben, die mit heutigen Verhältnissen nicht mehr vergleichbar sind. Es folgten so namhafte, heute kaum mehr wegzudenkende Domains wie intel.com, boeing.com, apple.com, cisco.com oder auch lockheed.com.

Das wohl erste deutsche Unternehmen, das sich seine .com-Domain gesichert hat, war die Münchener Siemens AG: am 29. September 1986 hat man sich siemens.com geschnappt. Am 30. November 1987 – Dirty Dancing und Beverly Hills Cop II waren gerade der Renner an den deutschen Kinokassen – feierte mit der sperrigen Adresse nynexst.com die 100. Domain ihre Premiere. Traum-Domains wie business.com, internet.com oder das obligatorische sex.com warteten noch darauf, wachgeküsst zu werden.

Die Steinzeit des Internet kann man natürlich nicht an heutigen Massstäben messen; einen Domain-Registrar im klassischen Sinne gab es nicht. Bis auf ein paar technikbegeisterte Freaks, eine Handvoll Akademiker und dem US-Militär hatte kaum ein Mensch Ahnung vom Internet. Erst Anfang der neunziger Jahre erfand man die HyperText Markup Language (HTML), und bis zum ersten Browser sollten nochmals einige Jahre vergehen. Recht nützlich waren die Domains damals also nicht. Aber nur damals …

Die vollständige Liste finden Sie hier:
> http://www.jottings.com/100-oldest-dot-com-domains.txt

Quelle: jottings.com, eigene Recherche

OLG Hamburg – Markenverletzung durch Meta-Tag

Das OLG Hamburg (Urteil vom 06.05.2004, Az. 3 U 34/02) sieht in der Nutzung einer als Marke geschützten Fantasiebezeichnung als Meta-Tag oder Weiss-auf-Weiss Eintrag für eine Internetseite durch einen Nichtberechtigten eine Markenrechtsverletzung. Die Entscheidung steht nicht alleine; es gibt aber auch eine andere Meinung des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 17.02.2004, Az. I 20 U 104/03).

Die Klägerin ist Hersteller der Holzschutzlasur AIDOL, ein seit 1976 als Marke geschützter Begriff. Die Beklagte, die die Holzschutzlasur nur noch sporadisch vertreibt (ein Angebot dafür findet sich auf ihrer Internetseite nicht), nutzte den Begriff als Meta-Tag und/oder Weiss-auf-Weiss Text. Auf eine Abmahnung der Klägerin ging sie zwar ein, liess aber keine Taten folgen. Da sie weiterhin den Markenbegriff nutzte, erwirkte die Klägerin eine einstweilige Verfügung gegen die Beklagte.

Gegen die Entscheidung legte die Beklagte Rechtsmittel ein, bis der Rechtsstreit zum OLG Hamburg kam. Der OLG Hamburg bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz. Das OLG Hamburg war sich bewusst, dass das OLG Düsseldorf in einem vergleichbaren Fall kurz zuvor anderer Ansicht war und in der Nutzung von Markennamen als Meta-Tag keine Rechtsverletzung sieht. In Hamburg differenziert man die Rechtslage: Für das Gericht kommt es darauf an, wie der Verbraucher die Sache wahrnimmt. Es unterscheidet dabei, ob die geschützte Kennzeichnung einen beschreibenden Inhalt hat oder es sich um einen Fantasiebegriff handelt. Im vorliegenden Falle handelte es sich um einen Fantasiebegriff, den der Internetnutzer bei Suchmaschinen eingibt, um genau das Produkt zu finden, und nicht, um eine allgemeine Suche nach Holzlasuren vorzunehmen.

Im Hinblick darauf ist, so das OLG Hamburg, die Verwendung der Bezeichnung „AIDOL“ als Meta-Tag im HTML-Code oder in der Benutzungsform „weiß auf weiß-Schrift“ eine markenmäßige Benutzung. Dabei sei es unerheblich, dass der Nutzer der Internetseiten, auf denen sich ein solcher Hinweis befindet, diesen nicht „lesen“ kann. Er ist gleichwohl vorhanden und insoweit auch benutzt. Denn diese Form der unsichtbaren, aber für die Suchmaschinen lesbaren Markierung dient gerade dazu, über die „Trefferliste“ auf die entsprechenden Internetseiten zu gelangen.“

Die Entscheidung aus Hamburg ist rechtskräftig. Inwieweit sie von Bedeutung sein wird, ist noch nicht klar. Derzeit sollte man darauf achten, Markennamen und Namen nicht als Meta-Tag oder anderweitig zu verwenden, beziehungsweise nur nach Absprache mit dem Rechteinhaber. Ob die Rechtsprechung noch von Belang ist, wenn Google sein Ranking nur noch nach der Anzahl von Links, die auf eine Seite verweisen, vornimmt, wird sich zeigen.

Die vollständige Entscheidung des OLG Hamburg findet sich unter:
> http://www.jurpc.de/rechtspr/20040274.htm

Die Entscheidung aus Düsseldorf findet sich hier:
> http://www.bonnanwalt.de/entscheidungen/OLG-Duesseldorf20U104-03.html

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: jurpc.de, eigene Recherche

US$ 164,2 Mio – Marchex erwirbt Domain-Paket

Die vergangene Handelswoche bescherte wieder mal gute Domain-Geschäfte mit deutschen Begriffen und der deutschen Endung .de. Davon abgesehen kaufte das US-amerikanische Unternehmen Marchex, Inc. mit Sitz in Seattle das auf den Virgin Islands eingetragene Unternehmen „Name Development“ für US$ 164,2 Mio. Und warum? Weil das Unternehmen über hunderttausend Domain-Namen besitzt, mit deren Nutzung sich Geld machen lässt.

Der Unternehmenskauf wird mit den erwarteten Einkünften über die Domains begründet: Marchex will so Werbeeinnahmen erzielen. Nach einer Studie (Stand 02/2002) versuchen 53% der Internetnutzer nach wie vor, zunächst über Begriffdomains oder Bookmarks an gesuchte Informationen zu kommen, ehe sie auf Suchmaschinen zurückgreifen. Gute Domain-Namen sind damit nach wie vor eine lukrative Einnahmequelle. An den Verkauf der Domains denkt man bei Marchex wohl nicht.

Darum ist der Preis von EUR 28.000,- für marktforschung.de vollkommen akzeptabel, genauso der von fallschirmspringen.de (EUR 8.700,-), während mark.de für EUR 3.500,- eher ein schwaches Bild abgibt. Schneesicher.de für EUR 3.000,- verwundert, und allgaeu.biz für EUR 500,- und klebstoffe.info für ebenfalls EUR 500,- enttäuschen da eher.

Die guten alten generischen Top Level Domains weisen wieder ein paar exzellente Geschäfte auf. Ganz oben steht body.net mit US$ 5.107,- (ca. EUR 3.900,-), gefolgt von kayak.net für US$ 3.633,- (ca. EUR 3.770,-). Weiter gehts mit den etwas schwächeren discovercard.net (US$ 1.058,-, ca. EUR 805,-), shock.net (US$ 1.000,-, ca. EUR 760,-) und voom.net zu US$ 1.000,- (ca. EUR 760,-). Schließlich gab es auch drei brauchbare dotORG Verkäufe: ln.org erzielte US$ 1.800,- (ca. EUR 1.375,-), upf.org US$ 870,- (ca. EUR 665,-) und burundi.org US$ 777,- (ca. EUR 590,-).

Die neuen generischen Top Level Domains stehen nicht besser da. Angeführt werden sie diesmal von einem dotBIZ-Deal: die Abkürzung nyc.biz für New York City brachte lediglich US$ 6.000,- (ca. EUR 4.580,-). Dann folgen die gewohnten, überwiegend in Euro bezahlten .info-Domains mit guide.info für US$ 3.200,- (ca. EUR 2.440,-), bvv.info für US$ 1.500,- (ca. EUR 1.145,-) und breastcancer.info für US$ 1.000,- (ca. EUR 760,-). Es schließt sich ein niedrigpreisiger Mix an mit ultra.biz für EUR 400,-, table .info für EUR 400, laurent.biz für EUR 300,-, branches.info für US$ 381,- (ca. EUR 290,-) und rambo.biz für US$ 350,- (ca. EUR 265,-).

Weiter bemerkenswerte Domain-Verkäufe waren:

stereos.com – US$ 30.000,- (ca. EUR 22.900,-)
free-s/ex.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.450,-)
mycapitolonecard.com – US$ 13.315,- (ca. EUR 10.165,-)
tensegrity.de – EUR 8.000,-
globalvoice.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.630,-)
twox.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.630,-)
netindex.com – EUR 7.500,-
keypads.com – US$ 9.607,- (ca. EUR 7.333,-)
netlife.com – US$ 5.288,- (ca. EUR 4.035,-)
client.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.815,-)
enagic.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.815,-)
5b.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.815,-)
bhfbank.com – EUR 3.500,-
hrpc.com – GBP 2.400,- (ca. EUR 3.425,-)
worklife.com – US$ 4.299,- (ca. EUR 3.280,-)
season.com – US$ 3.500,- (ca. EUR 2.670,-)
eutopia.com – US$ 2.300,- (ca. EUR 1.755,-)
webdialer.com – US$ 1.510,- (ca. EUR 1.150,-)
thehn.com – US$ 1.510,- (ca. EUR 1.150,-)

Weitere tatsächlich gezahlte Domain-Preise findet man unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: marchex.com, dnjournal.com, sedo.de, eigene Recherche

Anwaltskonferenz – Internet-Seminar in Stuttgart

Der Anwaltverein Stuttgart veranstaltet in Zusammenarbeit mit der ArGe Informationstechnologie des Deutschen Anwaltverein (DAV) am 04.12.2004 die IT-Anwaltskonferenz 9.0. Gleich vier Fachreferenten sind geladen.

Das Seminar beleuchtet die Haftung für Spamming und Viren vor dem Hintergrund der UWG-Reform, und beantwortet aktuelle und praxisrelevante Fragen aus dem E-Commerce. Zudem werden Fragen des Schutzes geistigen Eigentums und der aktuelle Stand des Domain-Rechts behandelt.

Die Referenten sind RA Dr. Axel Funk (Stuttgart), RA Dr. Marc Strittmacher (IBM, Stuttgart), RA Dr. Stefan Ernst (Freiburg) und RA Dr. Thomas Lapp (Darmstadt), welch letzterer zum Thema Domain-Recht vorträgt.

Das Seminar findet im Haus der Wirtschaft in Stuttgart von 09.00 bis 17.00 Uhr statt. Die Kosten für Mitglieder betragen EUR 140,- beziehungsweise EUR 190,- für Nichtmitglieder, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer.

Weitere Informationen unter:
> http://www.anwaltverein-stuttgart.de/

Quelle: anwaltverein-stuttgart.de, eigene Rechereche

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