Newsletter-Ausgabe #234: November 2004

Themen: DENIC – Bewerbung als .net-Registry? | ccTLDs – Neues von .tp, .ps und .ae | Qual – Tipps & Tricks zur Domain-Wahl | OLG Hamburg – Risikofalle Domain-Parking? | China-Kracher – US$ 18.100,- für beijing.net | sorryeverybody.com | ICANN – Meeting in Kapstadt

DENIC – Bewerbung als .net-Registry?

VeriSign muss im kommenden Jahr um die Verwaltung der .net-Domains füchten: der im Mai 2001 mit ICANN verlängerte Verwaltungsvertrag läuft Mitte 2005 aus. DENIC, die Verwaltung der deutschen Domain-Endung .de, erwägt, sich als Registry für .net zu bewerben – und die Chancen stehen gar nicht schlecht.

Im April 2001, lang lang ist’s her, verlängerte ICANN unter Zeitdruck den Verwaltungsvertrag mit VeriSign für die Domain-Endungen .com, .net und .org. Die Top Level Domain .org musste VeriSign bereits zur Jahreswende 2002/2003 abgeben. Am 30. Mai 2005 läuft nun auch der Vertrag für .net aus; die Bewerbung um die Verwaltung der gut 5 Millionen .net-Domains läuft. Auch DE-NIC will wohl ihr Glück versuchen, und sich um die Verwaltung bewerben. Aufgrund der hervorragenden Leistungen bei der Verwaltung von mehr als 8 Millionen .de-Domains, dürfte die in Frankfurt ansässige Registrierungsstelle die notwendigen Qualifikationen mit sich bringen. Keine andere Verwaltung ausser VeriSign kann ähnlich umfangreiche Erfahrungen mit so vielen Domains aufweisen.

Andere Bewerber sind Afilias, die bereits die Domain-Endungen .info und (mittelbar) .org verwaltet, sowie NeuLevel, die die .biz-Domains verwaltet. Inwieweit die Frage der zukünftigen Verwaltung der .net bereits beim anstehenden ICANN-Meeting in Kapstadt verhandelt wird, ist nicht bekannt. Wahrscheinlicher ist eine genauere Betrachtung und vielleicht sogar Entscheidung beim ersten Meeting in 2005.

Die Prüfung der Kandidaten wird, wie bereits bei .org, ein unabhängiges Unternehmen übernehmen, das hinsichtlich des favorisierten Kandidaten eine Empfehlung aussprechen wird. Die Empfehlung wird für ICANN nicht verpflichtend sein. Eine Ausschreibung für die Auswertung der Bewerbungen erfolgt in Bälde.

Ganz unumstritten ist das Verfahren mit externen Berater nicht. Im Zusammenhang mit der Wahl der neuen .org-Verwaltung kamen Zweifel an der Empfehlung auf, weil man eine zu enge Verbindung zwischen den Beteiligten festzustellen meinte. Nichtsdestotrotz hielt sich ICANN an die Empfehlung und übertrug die Verwaltung von .org auf ein Konsortium von ISOC und Afilias.

> http://www.denic.de

Quelle: cbronline.com, heise.de, eigene Recherche

ccTLDs – Neues von .tp, .ps und .ae

Gleich mit zwei sehr exotischen country code Top Level Domains beschäftigen wir uns diesen Monat: sowohl die Verwaltungsstellen von Ost-Timor (.tp) als auch Palästina (.ps) vermelden diesmal Neuigkeiten. Und im arabischen Raum bastelt man eifrig an der Einführung internationalisierter Domain-Namen.

Die Domain-Vergabestelle der ehemaligen portugiesischen Kolonie Ost-Timor hat die Registrierung gestoppt. Der Grund liegt in einer Namensänderung: Ost-Timor heisst nunmehr offiziell Timor-Leste, was im Wechsel von .tp hin zur neuen Endung .tl zum Ausdruck kommt. Soweit ersichtlich, sind jedoch bei den Registrierungsregelungen keine Änderungen geplant: nach wie vor sollen .tl-Domains weitestgehend frei erhältlich sein. Die Anmeldung ist wahlweise direkt unterhalb von .tl als auch offiziellen Subdomains wie .com.tl möglich. Auch die Registrierungsgebühren fallen vergleichsweise günstig aus: unterhalb von zehn Domains sind je Adresse US$ 35,-, ab der elften Domain jeweils US$ 25,- zu zahlen. Die Anmeldung erfolgt direkt über die Verwaltungsstelle, wobei unklar ist, wann sie ihre Tätigkeit wieder aufnimmt. Für Anfragen steht ein Provider in Irland unter der eMail-Adresse hostmaster@nic.tp bereit.

Politisch brisant ist das Länderkürzel .ps für Palästina, welches in der IANA-Datenbank als ccTLD für das „besetzte palästinensische Gebiet“ geführt wird. Trotz oder gerade wegen der politischen Schwierigkeiten sind .ps-Domains erstaunlich problemlos anzumelden. Die Registrierung ist grundsätzlich frei von Beschränkungen und für Personen wie Unternehmen aus aller Welt direkt unter .ps möglich; auch zahlenmäßige Beschränkungen gibt es nicht. Lediglich einige ausgewählte generische Domain-Namen sind als „premium names“ nur zu erhöhten Gebühren erhältlich. Mittlerweile bieten 14 Registrare .ps-Domains an. Die Gebühren variieren je nach Anbieter, bei Orgatech fallen zum Beispiel knapp EUR 70,- im Jahr an. In Streitfällen soll ein eigenes, der UDRP wohl sehr ähnliches Schiedsgerichtsverfahren zur Verfügung stehen; zudem läuft noch eine Sunrise Period, innerhalb derer Inhaber von Marken gleich aus welchem Land ihre Domains bevorrechtigt anmelden können, wie es zum Beispiel VW mit volkswagen.ps bereits getan hat.

Zum Abschluss noch ein Ausblick: UAEnic, das für die Verwaltung der Top Level Domain .ae der Vereinigten Arabischen Emirate zuständige Network Information Center (NIC), hat gegenüber dem Nachrichtendienst gulfsnews.com mitgeteilt, an der Einführung von internationalisierten Domain Namen mit arabischen Schriftzeichen zu arbeiten. Derzeit läuft bereits ein Pilotprojekt, in das neben .ae auch die Länderverwaltungen von Saudi-Arabien (.sa) und Katar (.qa) eingebunden sind. Abdullah Hashim, General Manager von UAEnic, wollte keinen konkreten Starttermin benennen. Das Angebot solle jedoch „in naher Zukunft“ zur Verfügung stehen.

Weitere Informationen zu .tp/.tl erhalten Sie unter:
> http://www.nic.tp/

Mehr über .ps erfahren Sie unter:
> http://www.pnina.ps/

Mehr über .ae erfahren Sie unter:
> http://www.nic.ae/

Quelle: gulfnews.com, eigene Recherche

Qual – Tipps & Tricks zur Domain-Wahl

Die Wahl der richtigen Domain – kaum ein internetspezifisches Problem sorgt für mehr Kopfzerbrechen, als sich für eine gute und eingängige Webadresse zu entscheiden. Nicht selten beauftragen Unternehmen gar spezielle Namensagenturen mit der Suche. Dabei sind deren Tipps und Tricks stets die selben – denn sie alle kochen nur mit Wasser.

Als Grundregel für alle guten Domains gelten vor allem Kürze und die Verwendung allgemein beschreibender, bildhafter Worte, da sich diese besonders leicht einprägen. Freilich lässt sich nicht leugnen, dass diese Perlen sehr schwer zu finden sind, und die Auswahl bei mehr als 30 Millionen registrierten .com- und über acht Millionen .de- Domains nicht mehr wirklich gross ist. Da Domains aber in der Regel bis zu 63 Zeichen lang sein dürfen, heisst es, diesen zur Verfügung stehenden Raum kreativ auszuschöpfen. Wer auf seiner Website ein spezielles Produkt anbietet, sollte sich bei der Domain auf dessen deskriptive Beschreibung konzentrieren. Wer also zum Beispiel handgemachte Blumenvasen aus Ton vertreibt und feststellt, dass die Domain blumenvasen.de schon vergeben ist, könnte sich für freie Alternativen wie tonblumenvasen.de oder die Bindestrichversion ton-blumenvasen.de entscheiden. Findige User machen sich dies bei Domains wie berlin-mallorca.online-flug-buchung.de zu Nutze.

Zu empfehlen ist daher, vor der Wahl der Domain ein kleines Brainstorming durchzuführen und sich alle Worte zu notieren, die man selbst mit dem eigenen Produkt assoziiert; ein Blick auf die Website der Konkurrenz kann dabei weiterhelfen. Gleiches gilt natürlich auch für Beschreibungen der Zielgruppe, die man mit dem eigenen Angebot anspricht oder das Thema, mit dem man sich an seine Besucher wendet. Die Verwendung von Schlüsselwörtern zeigt rasch wahre Wunder. Nicht zu unterschätzen ist auch, dass beim Eintippen einer Domain in die Adresszeile des Browsers die Groß- und Kleinschreibung keine Rolle spielt. So wird aus einem auf den ersten Blick eher kompliziert scheinenden Adresse meinersterdomainname.de rasch ein übersichtliches MeinErsterDomainName.de.

Wer sich auf der Suche nach Tippfehler-Domains technischer Hilfe bedienen will, dem sei abschliessend der „Permutator“ ans Herz gelegt. Mittels einer einfachen Eingabemaske spuckt der Permutator zu einer vorgegebenen Domain sämtliche Schreibvarianten aus, indem Buchstabe für Buchstabe einschliesslich der Zahlen von 0 bis 9 und des Bindestrichs ersetzt wird. Dies deckt den in allen Domains zulässigen Zeichensatz ab und hilft, naheliegenden Vertippern leichter auf die Spur zu kommen.

Weitere Tipps finden Sie unter:
> http://www.searchenginejournal.com/index.php?p=1022

Den Permutator finden Sie unter
> http://blog.outer-court.com/permutator/

Quelle: searchenginejournal.com, webpronews.com, blogspot.com

OLG Hamburg – Risikofalle Domain-Parking?

Domain-Parking kann auch gefährlich sein; für den Domain-Inhaber genauso wie für den Anbieter des Domain-Parkings. Das OLG Hamburg (Urteil vom 14.07.2004, Az. 5 U 160/03) ist der Ansicht, dass, wer per Werbebanner auf andere Seiten verlinkt, Mitstörer im wettbewerbsrechtlichen Sinne bei rechtswidrigen Inhalten auf der gelinkten Seite ist und der Anbieter eines Domain-Parking Service, der einen solchen Link zu Verfügung stellt, für Rechtsverletzungen haftet.

Im Rahmen eines Domain-Parking Angebotes linkte ein Domain-Inhaber über ein Werbebanner auf ein nicht genehmigtes Online-Casino. Der Domain-Parking Anbieter versicherte seinen Kunden, die gelinkten Seiten würden auf Gesetzesverstöße und Rechtsverletzungen überprüft. Der Anbieter eines Gewinnspieleintragungsservices sah in der Verlinkungen bei dem Domain-Parking Anbieter zu nicht genehmigten Glückspielen einen Wettbewerbsverstoß und leitete ein einstweiliges Verfügungsverfahren ein. Das LG Hamburg bestätigte die Ansicht des Antragstellers und ordnete mit einstweiliger Verfügung vom 05.06.2003 die Unterlassung der Verlinkung zu nicht genehmigten Onlinecasinos an.

Der Domain-Parking Anbieter legte gegen die Entscheidung Rechtsmittel und schließlich Berufung beim OLG Hamburg ein. Das wies die Berufung zurück. Die rechtliche Bewertung erfolgte sowohl nach dem alten wie auch dem neuen Wettbewerbsrecht, da das neue Wettbewerbsrecht nach Schluss der mündlichen Verhandlung wirksam wurde. Der Unterlassungsanspruch sei nach § 1 UWG a.F. bzw. §§ 3, 4 Nr. 11, 8 Abs. 1, 3 Nr. 1 UWG in Verbindung mit § 284 StGB begründet, denn die Antragsgegnerin, die Domain-Parking anbietet, sei als Störer für die Rechtsverletzung mitverantwortlich, auch wenn sie keine Wettbewerbsförderungsabsicht hat und ohne Verschulden an dem Wettbewerbsverstoß eines Dritten beteiligt ist. Es reicht aus, wenn sie in irgend einer Weise an der Herbeiführung der rechtswidrigen Beeinträchtigung mitwirkt.

Eine Haftungserleichterung nach §§ 9 – 11 Teledienstegesetz (TDG) für Diensteanbieter, die nicht verpflichtet sind, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen, greife für den Anbieter des Domain-Parkings nicht. Denn diese Haftungserleichterung gilt nicht für Hyperlinks oder Werbebanner.

Der Anbieter des Domain-Parkings haftete alleine nach den Grundsätzen der Störerhaftung, weil er hier seinen Kunden die Überprüfung der Seiten, auf die gelinkt wird, zusicherte. Für die Kunden ist diese Zusicherung von hoher Bedeutung, weil sie selbst durch eine solche Verlinkung in Haftung treten könnten. Mit der Zusicherung aber bindet sich der Anbieter und muss die Überprüfung der gelinkten Internetseiten durchführen – was der Anbieter durch einen Kooperationspartner machte – und bei einer rechtswidrigen Seite die Konsequenzen tragen.

Das Urteil finden Sie unter:
> http://www.jurpc.de/rechtspr/20040247.htm

Spezialisierte Anwälte finden Sie unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: jurpc.de, eigene Recherche

China-Kracher – US$ 18.100,- für beijing.net

Die vergangene Domainhandelswoche war ruhig, oder aber verheerend, je nach dem wie man es sieht. Denn anstelle von hochpreisigen .com-Domains mauserte sich mit beijing.net nicht nur eine .net-Domain an die Spitze, sondern zeigte diese alte generische Domain-Endung, um deren Verwaltung sich auch DENIC engagiert, was Sache ist.

Beijing.net erzielte also US$ 18.100,- (ca. EUR 14.210,-). Damit steht die Domain jedoch nicht allein; cctv.net wechselte für US$ 5.188,- (ca. EUR 4.070,-) den Inhaber, gefolgt von elaw.net (US$ 3.930,-; ca. EUR 3.085,-) und dem etwas schwächeren Kauf der Domain strokes.net (US$ 710,-; ca. EUR 560,-). Aber nicht nur bei .net, auch bei .org ergaben sich zwei schöne Domain-Geschäfte. So erzielte fpe.org US$ 2.270,- (ca. EUR 1.780,-) und surplus.org US$ 1.400,- (ca. EUR 1.100,-).

In deutschen Landen tat sich dagegen wenig: EUR 3.900,- zahlte jemand für reitz.de und EUR 2.320,- für zeitungsanzeigen.de. Natürlich gibt es zahlreiche weitere Verkäufe im unteren dreistelligen Bereich, die allerdings der Erwähnung nicht wert sind. Bei unseren Nachbarn von der Insel zeigte sich der Domain-Handel etwas lebendiger. Qualcomm.co.uk erzielte EUR 6.600,-, flash.co .uk GBP 3.000,- (ca. EUR 4.310,-) und LondonHotelGuide.com GBP 2.000,- (ca. EUR 2.875,-).

Die neuen Domain-Endungen waren mehr oder weniger enttäuschend, wobei man ein oder gar zwei Schnäppchen konstatieren kann, denn tennessee.info verkaufte sich für lediglich EUR 1.500,-, während oakland.info nur EUR 1.400,- erzielte. Weiter verkaufte sich bagan.info für US$ 500,- (ca. EUR 390,-) und das deutsche zivilrecht.info für US$ 315,- (ca. EUR 250,-). Schließlich kaufte jemand anson.biz für immerhin US$ 1.000,- (ca. EUR 785,-).

Weitere erwähnenswerte Domain-Geschäfte waren:

cameraphone.com – US$ 13.000,- (ca. EUR 10.205,-)
isim.com – US$ 10.500,- (ca. EUR 8.240,-)
houseparty.com – US$ 9.000,- (ca. EUR 7.065,-)
teamlinux.com – US$ 8.500,- (ca. EUR 6.670,-)
g/a/yshop.com – US$ 8.500,- (ca. EUR 6.670,-)
lacey.com – US$ 8.088,- (ca. EUR 6.350,-)
e2s.com – EUR 6.000,-
martial.com – US$ 7.300,- (ca. EUR 5.730,-)
cheapmedications.com – US$ 7.107,- (ca. EUR 5.580,-)
cutepets.com – US$ 6.100,- (ca. EUR 4.790,-)
collegeessay.com – US$ 5.400,- (ca. EUR 4.240,-)
1949.com – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.140,-)
mapserver.com – US$ 3.700,- (ca. EUR 2.905,-)
iwomen.com – US$ 2.300,- (ca. EUR 1.805,-)
slice.tv for – US$ 330,- (ca. EUR 260,-)

Einen Überblick über tatsächlich gezahlte Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de

sorryeverybody.com

Domain des Monats ist „sorryeverybody.com“.

Dass Domain-Namen im Vorfeld einer Wahl beim Kampf um möglichst viele Stimmen häufig als PR-Instrument eingesetzt werden, ist nichts wirklich Sensationelles mehr. Daher überrascht es, dass der Betreiber von sorreverybody.com mal einen völlig neuen Ansatz wählt: die Entschuldigung beim Rest der Welt für den Ausgang einer Wahl.

Rücksichtslos, inkompetent und korrupt – nein, wir sprechen weder über die EU-Kommission noch zitieren wir eine spanische EU-Kommissarin zu Kubas Comandante Fidel Castro. Die Richtung aber stimmt, es geht um Politik. Ohne (zumindest auf der Startseite) seinen Namen zu erwähnen, möchte sich ein nicht näher bekannter US-Bürger über die Domain sorryeverybody.com bei nicht weniger als der gesamten Welt für jene 52 % seines Volkes entschuldigen, die George W. Bush zur Wiederwahl verhalfen. Verbunden ist die Website mit der Aufforderung an die US-Wähler, ihrer Entschuldigung per Foto zum Ausdruck zu bringen. Und damit hat der Anonymus offensichtlich den Nerv getroffen: kaum waren die ersten 16 Bilder online, brach der Server unter dem Ansturm der Anfragen zusammen; wer sich also die Bilder ansehen will, sollte – wie zuvor so mancher Wähler – Schlange stehen und etwas Zeit mitbringen.

In die selbe Kerbe schlägt mit marryanamerican.ca eine kanadische Website. Jetzt, da Bush wiedergewählt sei, gäbe es eine Vielzahl attraktiver und einsamer US-Liberaler, die verzweifelt auf der Suche nach einer Zuflucht seien. Junge, heiratswillige Kanadierinnen könnten und sollten helfen, indem sie ihr Single-Leben opfern und die heiratsfähigen Einwohner des grossen Bruders vor dessen konservativem Cowboy schützen. Interessanterweise finden sich auf der Website auch Einträge deutscher Leser aus Frankfurt und Rheda-Wiedenbrück, die vor einem gewissen Schröder gerettet werden wollen. Aus der Rolle fällt gar eine Dame namens Stephanie aus Berlin, die sich und auch ihren Freund als Retter für ein nettes US-Paar ins Gespräch bringt, für eine rein platonische Ehe, versteht sich.

Natürlich finden sich auch Anti-Kerry-Webseiten wie zum Beispiel unter der Domain botoxkerry.com, die angebliche Schönheitskorrekturen mit Bildern beweisen will, oder 2004flipflopkerry.com, wo dem Kandidaten dessen Wankelmut vorgeworfen wird. Da die Person Bush jedoch weit mehr polarisiert, ist die Zahl der Anti-Bush-Webseiten viel höher als bei Kerry – und für Grabber ungleich interessanter.

> http://sorryeverybody.com
> http://www.marryanamerican.ca
> http://www.botoxkerry.com
> http://www.2004flipflopkerry.com

Haben Sie auch einen witzigen, frechen oder einfach unverschämten Domain-Grab entdeckt?

Senden Sie die URL an mailto:grabbing@domain-recht.de !

Quelle: spiegel.de, eigene Recherche

ICANN – Meeting in Kapstadt

Das dritte ICANN-Meeting 2004 rückt näher. Das letzte große Meeting in diesem Jahr findet vom 01.12. bis 05.12.2004 in Kapstadt (Südafrika) statt. Einige interessante Themen stehen auf der Agenda. Alle Internetnutzer sind wie immer eingeladen, an der Veranstaltung teilzunehmen: vor Ort, per Mailinglist oder per Webcast. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Das GAC (Governmental Advisory Committee, zu deutsch Regierungsbeirat), das für die Kommunikation staatlicher Institutionen untereinander und mit ICANN zuständig ist, tagt – wie immer – bereits einige Tage früher, nämlich vom 29.11.2004 an, wobei der zunächst geschlossenen Sitzung am Folgetag, dem 30.11., eine öffentliche Sitzung folgt. Am 02.12. findet das Treffen der At Large User und eines der ccTLD-Vertreter statt.

Diesmal wird die Frage nach neuen generischen Top Level Domains verhandelt werden. Es bieten sich die Endungen .asia, .cat, .jobs,.mail, .mobi, .post, .tel, .travel und .x/x/x an. Der Hickhack um die Domain-Endungen hat in den vergangenen Wochen bereits für Aufregung gesorgt. ICANN selbst präferiert .post und .travel, aber will sich noch nicht festlegen. Mit einer tatsächlichen Entscheidung während des ICANN-Meetings rechnen Insider nicht.

Weitere Themen könnte die VeriSign-Nachfolge bei der Verwaltung der .net-Domains sein, unter deren Bewerbern man auch die deutsche Domain-Verwaltung DENIC finden wird. Und sicherlich wird EURid daran arbeiten, den notwendigen DNS-Raum für die nächstes Jahr kommende .eu, zu sichern und einen entsprechenden Vertrag mit ICANN zum Abschluss bringen.

Wer vor Ort dabei sein will, sollte folgendes beachten: Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist kostenfrei. Deutsche Reisende brauchen keine Visa, solange sie sich nicht länger als 90 Tage in Südafrika aufhalten. Eine Übersicht über Visapflichten findet man unter:

> http://www.home-affairs.gov.za/visa_schedule.asp

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://www.icanncapetown.co.za
> http://www.icann.org/meetings/capetown/

Quelle: icann.org, eigene Recherche

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