Newsletter-Ausgabe #225: September 2004

Themen: ebay.de – 19jähriger gesteht Domain-Entführung | Neue TLDs – ICANN-Bericht deckt Schwächen auf | Rekord – .com überspringt 30-Mio-Marke | günstiger.de – keine Chance für Umlaut-Grabber | Domain-Pacht – die attraktive Alternative | Hans im Glück – Domains und Steuern | rasta.com – Handel stürzt ins Sommerloch | Systems 2004 – Sedo verschenkt Eintrittskarten

ebay.de – 19jähriger gesteht Domain-Entführung

Der Fall der kurzzeitig entführten Domain ebay.de scheint gelöst: nach Angaben des Landeskriminalamts Niedersachsen konnte ein 19jähriger Schüler aus Helmstedt als Täter ermittelt werden. Gegen ihn wird nun wegen Ausspähens von Daten sowie Computersabotage ermittelt.

Vor knapp zwei Wochen war es dem jugendlichen Täter gelungen, die Domain ebay.de ohne Zustimmung des Inhabers per so genanntem KK-Antrag (Konnektivitätskoordination) vom bisherigen Provider Tucows zur Intergenia AG zu transferieren und dort die Domaindaten zu ändern. Mehrere Stunden lang erschien beim Aufruf der Website anstelle des beliebten Auktionshauses die Seite eines Spieleclans. Dort ging der Server offensichtlich wegen der unzähligen Anfragen rasch in die Knie. Die bei dieser Aktion hinterlassenen Spuren und vom Landeskriminalamt ausgewerteten Daten brachten die Polizei rasch auf die Spur. Der Schüler räumte die Tat, die international für einiges Aufsehen gesorgt hatte, unverzüglich ein und gab an, er habe diesen Umzug „just for fun“ durchgeführt und gar nicht geglaubt, dass dies für ihn möglich sei.

Dass er es doch geschafft hat, beschäftigt jetzt Juristen. Im Raum stehen Schadensersatzansprüche, die sich nicht nur gegen den Schüler selbst, sondern auch gegen eBay und dessen Provider Tucows richten könnten. Voreilige Schlüsse sollte man jedoch nicht ziehen, da der Sachverhalt noch nicht restlos aufgeklärt ist. Nachdem sich bestätigt hat, dass in den Fällen der ebenfalls angegriffenen Domains amazon.de, google.de und web.de das Sicherungssystem funktioniert hat, fragt man sich bei der DENIC und deren Mitgliedern, wie man das Restrisiko einer solchen unberechtigten Übertragung weiter minimieren könnte. Zu den derzeit unter anderem diskutierten Modellen gehören „RegistrarLock“ und „AuthCode“. Der „RegistrarLock“ blockiert vereinfacht dargestellt die Domain gegen einen Umzug, während beim „authorization code“, der bei den TLDs .info, .biz und .org zum Einsatz kommt, der Kündigende beim alten Provider eine Buchstaben-Zahlen-Kombination abfragen muss, bevor er die Domain zu einem neuen Provider transferieren kann.

Die Kunden des Starnberger Domain-Registrars united-domains GmbH müssen sich übrigens keine Sorgen um ihre eigene Domain machen. Da der Transfer einer Domain unter anderem nur bei Vorlage eines Telefaxes gestartet wird, und anstelle einer automatischen an verschiedenen Stellen eine manuelle Prüfung der Berechtigung erfolgt, würden offensichtlich irreguläre Transfers bei Domains wie ebay.de, google.de oder microsoft.com schnell im Mülleimer landen.

Die Mitteilung des LKA Niedersachsen finden Sie als „Aktuelles“ unter:
http://www.polizei.niedersachsen.de/dst/lka/

Quelle: denic.de, yahoo.com, welt.de, eigene Recherche

Neue TLDs – ICANN-Bericht deckt Schwächen auf

Mit mehrjähriger Verspätung hat die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) ihren Untersuchungsbericht anlässlich der Einführung neuer Top Level Domains (TLDs) im Jahr 2000 vorgelegt.

Im November 2000 beschloss das ICANN-Direktorium mit der Einführung der sieben Domain-Endungen .aero, .biz, .coop, .info, .museum, .name und .pro erstmals die Erweiterung des Adressraums. Um aus den Einführungsprozessen wichtige Rückschlüsse für die Zukunft zu gewinnen, hat ICANN das in Washington ansässige Beratungsunternehmen Summit Strategies International mit der Erstellung eines Untersuchungsberichts beauftragt. Und der deckt einige der Schwächen gnadenlos auf. So schätzt man den Schutz geistigen Eigentums, also vor allem von Markenrechten, durch Sunrise Periods zwar als allgemein gut gelungen ein, führt aber aus, dass bei .info wegen Missbrauchs 43 Prozent der ursprünglichen Registrierungen gelöscht werden mussten oder zu Domain-Transfers in der Challenge Period führten. Ungleich besser schnitten .biz und .name ab, bei denen es zwar weniger Manipulationen gab, dafür aber der Einführungsprozess um so komplizierter war.

Der lesenswerte Bericht enthüllt zahlreiche weitere, bisher eher unbekannte Informationen. So liegt die Zahl der Inhaber von .biz-Domains, bei denen unklar ist, ob sie – wie vorgeschrieben – zu geschäftlichen Zwecken eingesetzt werden, bei etwa 10 Prozent; bei .name sind es immerhin fast 20 Prozent fragwürdiger Registrierungen. Insgesamt war der Einfluss der neuen Endungen auf den weltweiten Domain-Markt aber eher gering: nur etwa 20 Prozent aller Anmeldungen gehen auf Domain-Neulinge zurück.

Für künftige TLDs empfiehlt der Bericht schliesslich die Beibehaltung von Sunrise Periods mit Prüfung der Registrierungen mittels online einsehbarer Datenbanken wie dem Markenregister, und einen verstärkten Einsatz der UDRP-Regelungen, wenn es doch zu Rechtsverletzungen gekommen sein sollte.

Den 150 Seiten starken Bericht finden Sie zum Download unter:
http://www.icann.org/tlds/new-gtld-eval-31aug04.pdf

Quelle: icannwatch.org, eigene Recherche

Rekord – .com überspringt 30-Mio-Marke

Es ist geschafft: die Domain-Endung .com hat erstmals in ihrer Geschichte die Marke von 30 Millionen Domains übersprungen. Ein bärenstarker Monat August mit einem Nettozuwachs von annähernd 640.000 Adressen katapultiert die wichtigste Top Level Domain der Welt in bisher unerreichte Höhen.

Die rasante Entwicklung von .com macht Superlative zur Mangelware; keine andere Domain der Welt kann .com das Wasser reichen. Das häufige Wehklagen, gute Domain-Namen würden immer knapper, scheint angesichts der monatlichen Zuwachszahlen nur dummes Geschwätz zu sein. Und dennoch lohnt sich ein zweiter Blick. Zum einen sprengte die Einführung internationalisierter Domains das enge Korsett des Standardzeichensatzes, so dass ganz neue Buchstaben-Zahlen-Kombinationen möglich wurden beziehungsweise sinnvoll Verwendung fanden. Zum anderen zeigen registrierte Adressen wie etwa gggggggg.com oder yyyyyyyyyyy.com, dass die Begeisterung über .com-Domains an manchen Stellen seltsame Blüten treibt, wo eine .net- oder .info-Domain sicherlich sinnvoller gewesen wäre. Weitere Beispiele lassen sich bei .com nahezu beliebig finden.

Ebenfalls wieder stark präsentiert sich die deutsche Länderendung .de mit netto etwa 90.000 Domain-Namen mehr gegenüber dem Vormonat. Im Gleichschritt marschieren diesen Monat .info und .biz, die jeweils rund 15.000 Domains hinzugewinnen. Auf Normalmaß zurecht gestutzt wurde das amerikanische Länderkürzel .us: waren es beim letzten Mal noch sensationell weit über 100.000 neue Domains, ist diesmal ein immer noch guter Nettozuwachs von über 10.000 Adressen zu verzeichnen. Wie vermutet, scheinen hinter diesem Sprung eher technische Korrekturen zu stehen.

Die aktuellen Domain-Zahlen:
—————————-

.de – 7.891.221 – (Vergleich zum Vormonat: + 91.398)
.at – 363.221 – (Vergleich zum Vormonat: + 5.189)
.com – 30.267.141 – (Vergleich zum Vormonat: + 637.431)
.net – 4.910.121 – (Vergleich zum Vormonat: + 77.057)
.org – 3.100.778 – (Vergleich zum Vormonat: + 44.992)
.info – 1.235.485 – (Vergleich zum Vormonat: + 15.197)
.biz – 1.028.314 – (Vergleich zum Vormonat: + 15.749)
.us – 875.016 – (Vergleich zum Vormonat: + 10.376)

insgesamt: 49.671.297 (Stand 3. September 2004)

Aktuelle Domain-Zahlen finden Sie unter:
http://www.whoisreport.com/domain-counts/

Weitere Registrar-Statistiken finden Sie unter:
http://www.registrarstats.com

Quelle: eigene Recherche

günstiger.de – keine Chance für Umlaut-Grabber

Das Hamburger Landgericht (Az: 312 O 253/04) hatte über die Umlaut-Domain günstiger.de zu entscheiden, die dem Inhaber von guenstiger.de (ohne Umlaut) Anfang März diesen Jahres bei der Einführung der Umlaut-Domains vor der Nase weggeschnappt wurde. Zu einem Urteil kam es nicht.

Die Frage hatte sich von Anbeginn gestellt: Welche Konsequenzen geben sich für die Inhaber der neuen Umlaut-Domains im Verhältnis zu Inhabern der ursprünglichen, umlautfreien Domains? Bei der Umlaut-Domain touristikbörse.de war das Ansinnen des Inhabers gegenüber dem Inhaber von touristikboerse.de einfach dreist und zum Scheitern verurteilt: Er verlangte für sich und ein paar Freunde einen grossen Urlaub umsonst als Gegenleistung für die Domain. Das bezeichnete das Landgericht Köln in seiner einstweiligen Verfügung vom 12.03.2004 (Az.: 31 O 155/04) als „erpresserisch“. Die Umlaut-Domain war der Inhaber schnell wieder los.

Etwas anders ist der Sachverhalt bei der nun strittigen Umlaut-Domain günstiger.de, da der Inhaber wohl keine dreisten Anstalten machte, sie an den Inhaber der Domain guenstiger.de zu verkaufen. Doch auch das änderte nach Ansicht des LG Hamburg, das sich entsprechend in der mündlichen Verhandlung im Juni 2004 äusserte, nichts daran, dass die Domain auch dem Inhaber der Ursprungsdomain zustünde. Das Gericht verwies auf die Verwechslungsgefahr und eine damit einhergehende Markenrechtsverletzung. Der Inhaber der Umlaut-Domain erkannte die ursprüngliche einstweilige Verfügung an. Mittlerweile befindet sich auch die Umlaut-Domain in den Händen des Inhabers von guenstiger.de.

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
http://www.domain-anwalt.de

Quelle: RA Stefan Maas, guenstiger.de, eigene Recherche

Domain-Pacht – die attraktive Alternative

Wir berichten wöchentlich von den Verkaufszahlen und -summen des Domain-Handels. Dabei haben wir in den vergangenen Monaten sträflich die Verpachtung von Domains vernachlässigt, obwohl die Domain-Pacht für beide Parteien, Pächter und Verpächter, eine durchaus lukrative Möglichkeit darstellt, Geld zu verdienen.

So hatte der Inhaber der Domain smut.com für seine Domain schon vor langem ein hervorragendes Kaufangebot im Bereich bis US$ 2 Mio. erhalten. Er überlegte sich allerdings, die Domain an potentielle Käufer aus der Erotikbranche zu verpachten und eine Vereinbarung über eine Beteiligung an den Gewinnen zu treffen. Denn das versprach auf Dauer mehr Geld zu bringen. So schloss er einen Pachtvertrag über 20 Jahre.

Interessenten für dieses Verfahren sind einerseits Inhaber von hervorragenden Domains, welche aber aus zeitlichen oder anderen Gründen nicht in der Lage sind, diese zu beackern, und andererseits Interessierte, deren Wunschdomain schon vergeben ist. Wer immer über das Mieten, bzw. Pachten einer Domain nachdenkt, sollte sich darüber im Klaren sein, was ein entsprechender Nutzungsvertrag bedeutet und was in ihm zu regeln ist.

Mietvertrag ist dabei die gebräuchliche Bezeichnung; nach bestehendem Recht handelt es sich aber um einen Pachtvertrag, da es sich um die Einräumung eines (immateriellen) Nutzungsrechtes handelt und nicht um das Recht zur Nutzung einer Sache, wie das OLG Köln in einer Entscheidung vom 13.05.2002 (Az. 19 U 211/01 LG Bonn) erklärt. Denn eine Domain ist keine Sache, sie ist ein Nutzungsrecht. Der Pachtvertrag ist in § 581 BGB und den folgenden Normen geregelt. Über § 581 Abs. 2 BGB finden die gesetzlichen Regeln des Mietrechts Anwendung.

Die Pacht einer Domain wird in der Regel zu gewerblichen Zwecken erfolgen. Für diese Fälle bestehen besondere gesetzliche Regeln im Gegensatz zu privaten Miet- und Pachtverträgen: Ein solcher geschäftlicher Vertrag kann nur dann formfrei (mündlich) abgeschlossen werden, wenn er nicht für länger als ein Jahr geschlossen wird. Wird der Vertrag für einen längeren Zeitraum geschlossen, muss er schriftlich sein.

Hinsichtlich der Pachtzeit wird der Pächter, der ein besonderes Interesse an der Nutzungsmöglichkeit eines bestimmten Domain-Namens hat, in der Regel an einer sehr langfristigen Vereinbarung interessiert sein. Daher wird ein Domain-Pachtvertrag im Regelfall auf mindestens 3-5 Jahre abgeschlossen. Die Höhe des Pachtzinses ist frei vereinbar. Üblicherweise beträgt der jährliche Pachtzins ein Zehntel des Wertes der Domain. Bei einer Domain mit einem Marktwert von EUR 10.000,- beträgt der jährliche Pachtzins demnach EUR 1.000,-.

Zu den einzelnen Rechten und Pflichten der Vertragsparteien finden Sie vertiefende Informationen unter:
http://www.domain-recht.de/magazin/article.php?id=129

Spezialisierte Anwälte finden Sie unter:
http://www.domain-anwalt.de

Einen Domain-Pachtvertrag finden Sie unter:
http://www.domain-recht.de/vertraege/pachtvertrag.php3

Quelle: eigene Recherche

Hans im Glück – Domains und Steuern

Für viele stellt die steuerliche Veranlagung von Domains und des Domain-Handels nach wie vor ein Problem dar. Das nimmt nicht Wunder, denn das deutsche Steuerrecht ist an sich ein Problem. Gleichwohl gibt es bestimmte Regeln und seit über einem Jahr eine Steuerrichtlinie für elektronische Dienstleistungen, unter die auch der Handel mit Domains fällt.

Beim Registrieren, Kaufen und Verkaufen von Domains stellen sich einige steuerrechtliche Fragen. Entscheidend bei der steuerrechtlichen Zuordnung des Domain-Kaufs oder -Verkaufs ist, ob ein Unternehmer oder eine Privatperson verkauft. Danach richtet sich die Pflicht zur Umsatzsteuer: Privatpersonen brauchen grundsätzlich keine Umsatzsteuer abzuführen. Bei Unternehmern kommt es darauf an, wer Käufer ist.

Auch die Frage nach der Ertragssteuer stellt sich bei Domain-Verkäufen und wird je nachdem, ob ein Privater oder ein Unternehmer dabei Einnahmen erzielt, unterschiedlich behandelt. Der Unternehmer muss die durch den Verkauf von Domains erzielten Einnahmen grundsätzlich versteuern. Für Private kann es von Bedeutung sein, eine Spekulationsfrist einzuhalten, um nicht die „Einnahmen aus privater Veräusserung“ bei der Einkommenssteuer geltend machen zu müssen. Auch der Umfang der Domain-Verkäufe ist von Bedeutung; leicht überschreitet man die Grenze zum gewerbsmässigen Domain-Handel, der zu einer steuerlichen Veranlagung verpflichtet.

Weitere Informationen finden Sie unter:
http://www.sedo.de/links/showhtml.php3?Id=987&language=d
http://www.domain-recht.de/magazin/article.php?id=90
http://www.domain-recht.de/magazin/article.php?id=93

Einen Überblick über das Domain-relevante Steuerrecht gewährt das Kapitel 11 des Handbuch Domain-Namen, das man sich kostenlos herunterladen kann:
http://www.domainbuch.de

Quelle: sedo.de, eigene Recherche

rasta.com – Handel stürzt ins Sommerloch

Der Domain-Handel zeigte sich in der vergangenen Woche schwach. Machen wir es also kurz:

Der deutschsprachige Raum zeigt Stärke wie immer bei den neuen Top Level Domains: führend ist die Domain drucken.info, die EUR 2.650,- erzielte, gefolgt von baer.biz mit für eine .biz-Domain guten EUR 2.600,-. Gemaelde.info brachte EUR 800,-, reiseführer.info EUR 400,- und heirat.info EUR 300,-. Das bedeutet allerdings nicht, dass nicht auch ein paar .de-Domains verkauft worden sind: segelcharter.de erzielte gute EUR 4.060,- und immomax.de ganze EUR 2.600,-.

Bei den neuen Top Level Domains sind weiter erwähnenswert die Domains animal.info, die für EUR 2.700,- an den Mann gebracht wurde, sowie nashville.info, die lediglich US$ 1.000,- (ca. EUR 820,-) einbrachte, und parkinsonsdisease.info für US$ 500,- (ca. EUR 410,-).

Casinos.org.uk erzielte lediglich GBP 1.700,- (ca. EUR 2.510,-), einiges weniger als die Singularform, die vor einigen Wochen noch ganze EUR 3.000,- einbrachte, vergleichbar der casino.pn, die EUR 3.000,- kostete. Besser war der casino.info-Deal, der EUR 17.500,- bewegte. Alle sind aber nicht vergleichbar mit der .com-Domain, die vor einem Jahr als Teil eines US$ 5,5 Mio-Deals gehandelt wurde. Das sind so die Unterschiede beim Domain-Handel.

Weitere Domain-Käufe, die noch zu erwähnen wären, sind:

rasta.com – US$ 10.500,- (ca. EUR 8.620,-)
iprofi.com – US$ 8.800,- (ca. EUR 7.225,-)
krs.com – US$ 7.100,- (ca. EUR 5.830,-)
travelquest.com – US$ 6.100,- (ca. EUR 5010,-)
localconnect.com – EUR 5.000,-
realestatedeveloper.com – US$ 6.000,- (ca. EUR 5.925,-)
buyautos.com – US$ 5.100,- (ca. EUR 4.190,-)
blockadware.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.105,-)
localcity.com – EUR 4.000,-
Warlords.com – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.465,-)
MyFont.com – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.050,-)

Einen Überblick über gezahlte Domain-Preise erhalten Sie unter:
http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de

Systems 2004 – Sedo verschenkt Eintrittskarten

Die Systems öffnet vom 18. bis 22. Oktober 2004 in München wieder einmal ihre Tore. Sie ist die führende Business-to-Business-Messe für IT, Media und Communications in München, einem der grössten Hightech- und Medienstandorte Europas.

Parallel zur Systems findet ebenso wie im lezten Jahr die Internet World (früher: Berlin) statt, die Business-Plattform für innovative Technologien und professionelle Anwendungen im Internet. Die Internetworld findet damit zum achten Mal statt.

Die Leser des Domain-Newsletters haben die Möglichkeit, mit sedo.de kostenlos die Messe besuchen zu können. Sedo.de nimmt Quartier in der Halle B1, Stand 521 und freut sich auf Besucher. Sedo-Kunden aus der PLZ-Region 8 erhalten von Sedo Anfang Oktober eine kostenlose Eintrittskarte. Interessenten, die noch nicht Sedo-Kunden sind, können sich bei Sedo.de jederzeit angemelden; „Nicht-Bayern“, die eine Karte wünschen, wenden sich per eMail an Herrn Kebbel (Adresse siehe untern).

Weitere Informationen zur Systems und zur Internetworld unter:
http://www.systems-world.de
http://www.internetworld-messe.de/

Eine Freikarte gibts bei Herrn Kebel von Sedo.de unter:
kebbel@sedo.de

Quelle: sedo.de, systems-world.de, eigene Recherche

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Optimizly GmbH (vormals Episerver GmbH), Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top