Newsletter-Ausgabe #223: August 2004

Themen: Grabber – Phising-Welle schockt Grossbanken | ccTLD-Update – Neues von .ug, .ph und .sg | .coop – Verwalter gibt Top-Domains frei | grundke.de – herbe Kritik am Richterspruch | arab.com – Handel mit bester Woche des Jahres | Domain-Parking – neues Layout lockt mehr User | Seminar für Medienrecht in Frankfurt

Grabber – Phising-Welle schockt Grossbanken

Der Trick bleibt der gleiche, doch die Art seiner Anwendung wird immer dreister: mit einer Welle von so genannten Phising-Mails erlebt das klassische Domain-Grabbing derzeit ein ungeahntes Comeback. Zu den aktuellen Opfern dieser neuen Betrugsmasche zählen jetzt auch die Postbank und die Deutschen Bank.

Phishing ist ein Kunstwort aus „Password“ und „fishing“, und meint das „Fischen“ von Passwörtern. So wurden etwa wie im Fall der Deutschen Bank wahllos eMails versandt und deren Leser aufgerufen, aus Sicherheitsgründen ihr Konto zu überprüfen. Diese eMails, welche regelmäßig im HTML-Format versandt werden, enthalten einen Link, der angeblich zur Unternehmensseite führt. Tatsächlich stecken hinter diesen Links jedoch oft Vertipper-Domains wie deutsche-bnk.info, über die man zu Internetseiten gelangt, die dem Original zwar täuschend ähnlich sind, aber kriminellen Zwecken dienen.

Dort wird man dann zur Eingabe persönlicher Daten wie Kreditkartendaten bewegt. Um die Falle zu entdecken, muss man aber entweder den Quelltext der eMail lesen oder bei Aufruf die Adresszeile im Browser prüfen. Doch selbst hier gibt es Manipulationsmöglichkeiten. Besonders perfide waren die Macher von postbanks.info, deren Website exakt dem Online-Login der Postbank glich; im Gegensatz zum Original wurden aber gleich zu Beginn sowohl PIN als auch TAN abgefragt, die so in die Hände der Betrüger gerieten.

Erst vor wenigen Wochen war der Fall der inzwischen abgeschalteten Domain ebay-ag.de bekannt geworden. Dort wurden die Internetnutzer wegen eines angeblichen Wasserrohrbruchs beim Online-Auktionshaus eBay dazu aufgefordert worden, sich einzuloggen. Viele User bemerkten ihren Irrtum erst zu spät. Ermittlungsbehörden und betroffene Unternehmen haben oft das Nachsehen, da die Phising-Sites häufig nur wenige Stunden online sind. Nach Angaben der „Anti Phishing Working Group“ (APWG) beträgt die Lebenszeit durchschnittlich 54 Stunden, nur in Einzelfällen sind es über zwei Wochen.

Wer regelmäßig Online-Geschäfte tätigt, sollte daher noch misstrauischer sein und aufpassen, wem er seine Daten anvertraut. Reine Text-Mails (also ohne HTML-Format) sind ein erster Schritt um Irrtümer auszuschalten. Ein einfaches, aber effektives Hilfsmittel ist es auch, etwa beim Online-Banking stets nur über einen selbst gesetzten und geprüften Bookmark die Banken-Website aufzurufen. Für Unternehmen dagegen heisst es einmal mehr, ihr Domain-Portfolio unbedingt durch naheliegende Vertipper-Domains zu ergänzen und wenigstens die wichtigsten Top Level Domains abzudecken.

Weitere Informationen zum Thema Domain-Phising:
> http://www.antiphishing.org
> http://www.postbank.de/sicherheitshinweis/
> http://www.bsi-fuer-buerger.de/abzocker/05_08.htm

Quelle: heise.de, silicon.de, eigene Recherche

ccTLD-Update – Neues von .ug, .ph und .sg

Auch diesen Monat melden die Vergabestellen rund um die Globus Änderungen bei ihren country code Top Level Domains (ccTLDs). Entscheidendes hat sich in Uganda (.ug), den Philippinen (.ph) sowie Singapur (.sg) ereignet.

An der Spitze der Liberalisierungsbewegung steht diesmal die ostafrikanische Republik Uganda. Seit dem 1. August kann jedermann weltweit ohne jede Einschränkung direkt unterhalb der Länderendung .ug Domains registrieren. Wer bereits eine Webadresse unterhalb einer der offiziellen Third Level Domains wie .co.ug sein Eigen nennt, erhält im Rahmen einer Sunrise Period für die Dauer von zwei Jahren seine Second Level Domain reserviert und so die zusätzliche Chance, das Second Level Pendant anzumelden – und zwar wenigstens anfangs kostenfrei. Die Registrierung ist direkt über die Vergabestelle Uganda OnLine per Internet möglich. Jede Neuanmeldung einer Domain kostet für die ersten beiden Jahre US$ 60,- zuzüglich Mehrwertsteuer, eine Erneuerung ist zu gestaffelten Gebühren ab US$ 30,- jährlich pro Domain zu haben. Wer sein Glück versucht, wird übrigens schnell feststellen, dass Domains wie ebay.ug oder auch pepsi.ug noch frei sind. Hier heisst es also sehr genau aufzupassen, ob eventuell Rechte Dritter verletzt werden. Wer sich dagegen selbst durch Dritte in seinen Rechten verletzt fühlt, kann vor das Schiedsgericht der WIPO ziehen, da die UDRP (Uniform Domain Name Resolution Policy) auch für .ug-Domains gilt.

In Singapur verkündete die Verwaltungsstelle SGNIC vergangene Woche ebenfalls die Einführung von Second Level Domains. Von 15. September 2004 bis 2. Januar 2005 läuft eine so genannte „Soft Period“, innerhalb der zunächst bis zum 1. November 2004 alle Inhaber von Markenrechten ihre Domains bevorrechtigt anmelden können. Da für Inhaber von existierenden Third Level Domains die Möglichkeit offen steht, an der Soft Period teilzunehmen, könnte sich eine rasche Registrierung für Nicht-Markeninhaber lohnen. Am 3. Januar 2005 Punkt 12.00 Uhr Ortszeit fällt dann der Startschuss für die Allgemeinheit. Auch für ausländische Privatpersonen ist die Registrierung von .sg-Domains möglich; sie benötigen jedoch einen Ansprechpartner vor Ort, der als admin-c fungiert. Die Zahl der Registrare ist mit derzeit sieben überschaubar; pro Jahr und Domain sind etwa US$ 50,- an Gebühren zu bezahlen.

Die Auseinandersetzungen um die als „Phone Domain“ bekannte philippinische Landesdomain .ph nimmt an Schärfe zu. So forderte die National Telecommunications Commission (NTC) den bisherigen Verwalter DotPH Inc. mit deren Chef Joel Disini an der Spitze auf, künftig eine strikte Trennung zwischen Verwaltungsstelle (Registry) und der Tätigkeit als Registrar einzuhalten; beides zusammen wird DotPH untersagt. Disini hat nun drei Monate Zeit, sich zu entscheiden. Bleibt er stumm, beantragt NTC offiziell bei ICANN die Redelegation der Domain. Bisher sind keine Beeinträchtigungen bei der Registrierung bekannt geworden; ganz spurlos dürften diese Differenzen jedoch nicht an den Domain-Inhabern vorbeigehen.

Mehr über .ug und Registrierung möglich unter:
> http://www.registry.co.ug/

Weitere Informationen über .sg erhalten Sie unter:
> http://www.nic.net.sg/

Weitere Informationen über .ph erhalten Sie unter:
> http://www.domains.ph/

Quelle: verisign.com, cnet.com, manilatimes.net

.coop – Verwalter gibt Top-Domains frei

DotCooperation LLC, Betreiber der neuen Top Level Domain .coop, hat in einer offiziellen Pressemitteilung angekündigt, am 13. September hunderte generischer Domain Namen wie beef.coop und student.coop zur Registrierung frei zu geben. Der Ansturm dürfte sich indes in Grenzen halten.

Die Endung .coop zählt zu den sieben im Jahr 2000 von ICANN neu eingeführten Domains. Ob man sich über .coop freuen oder besser weinen soll, bleibt der persönlichen Einschätzung vorbehalten. Tatsache ist aber, dass die Zahl der Registrierungen derzeit bei etwa 3.200 stagniert – unmittelbar nach dem Start waren es noch 4.100 Adressen. Der weit überwiegende Anteil aller Anmeldungen entfällt auf die USA, Spanien und Italien. Aus Deutschland stammen aktuell 22 Inhaber einer .coop-Domain; prominenteste Vertreter sind die IG Metall mit igmetall.coop und der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken mit der Domain bvr.coop. Zu den Exoten zählen die Gemeinnützige Wohnstättengenossenschaft Wanne-Eickel mit der Adresse wohnstaetten.coop und der Bauverein zu Lünen, zu erreichen unter bauverein.coop. Angesichts der bescheidenen Registrierungszahlen verwundert es kaum, dass weltweit lediglich eine Handvoll Registrare .coop-Domains in ihrem Angebot haben.

Seit Registrierungsbeginn wurden im Rahmen des so genannten „Community Names Program“ zahlreiche generische Domains zurückbehalten. Diese gibt die Vergabestelle nun frei; eine Liste wird demnächst unter www.coop veröffentlicht. Dass diese Ankündigung aber die User vom Hocker reisst, ist unwahrscheinlich. Denn auch weiterhin bleibt die Anmeldung auf Genossenschaften oder genossenschaftlich organisierte Unternehmen und Organisationen beschränkt. Wer diese Voraussetzungen jedoch erfüllt, kann nach Angaben der Vergabestelle durch eine .coop-Domain sein Ranking in Suchmaschinen verbessern – ein gewiss nicht zu unterschätzender Faktor. In allen übrigen Fällen fahren Sie mit Registrierung einer .de-, .com- oder .info-Domain besser.

Weiterer Informationen über .coop erhalten Sie unter:
> http://www.coop

Eine ständig aktualisierte Liste aller registrierten .coop-Domains finden Sie unter:
> http://www.nic.coop/activesites.asp

Quelle: eigene Recherche

grundke.de – herbe Kritik am Richterspruch

Die Entscheidung grundke.de des OLG Celle sorgt für Arbeit unter den Anwälten. Nicht dass schon mehr abgemahnt oder geklagt würde; so viel wurde von den Spezialisten lange nicht mehr zu einem Domain-Urteil geschrieben. Die bisher letzten Stellungnahmen kommen von Noogie C. Kaufmann, Mitarbeiter des ITM der Universität Münster, in einem Artikel bei heise.de, und von RA Strömer von netlaw.de.

Wir erinnern uns: Das OLG Celle hat der Klage des Dirk Grundke gegen den treuhänderischen Domain-Inhaber, eine Internetagentur, stattgegeben, weil trotz treuhänderischer Verwaltung der Domain für einen berechtigten Namensträger eine Namensrechtsverletzung vorliege.

Kaufmann stellt auf heise.de kurz den Sachverhalt und die möglichen Folgen dar und verweist auf den Artikel von RA Stadler bei jurpc.de. RA Strömer setzt sich mit dem Urteil aus Celle auseinander. Er hat sich einige Zeit gelassen, ehe er sich zu der Entscheidung äussert. Dafür fällt der Blick desto genauer aus.

Für Strömer ist klar: „Die Entscheidung des OLG Celle ist falsch und lebensfremd.“ Dabei erinnert Strömer daran, dass der wahre Domain-Inhaber nicht immer in Erscheinung treten will, und dies eine typische Treuhänderkonstellation darstelle. Das sei gängige Praxis und legitim, und da die WHOIS-Datenbank eines Internet-Registrars keinen Gutglaubensschutz genieße, gäbe es im Hinblick darauf keinen Grund für Beanstandungen.

Die Vorstellung des Gerichts, der beklagte Provider habe sich den Registrierungsbestimmungen des Registrars unterworfen, der keine heimliche Übertragung von Internet-Domains außerhalb des Registers erlaube, erweise sich als falsch. Denn weder in den DENIC-Domainrichtlinien noch die DENIC-Domainbedingungen finde sich eine entsprechende Regelung.

Alsdann widmet sich RA Strömer den gesetzlichen Vorgaben zur Übertragung von Forderungen und weist nach, dass eine Übertragung ohne Änderung der WHOIS-Daten rechtens ist. Schließlich prüft er die Frage der Priorität, die sich aus Sicht des OLG Celle aus dem Stellen des Dispute-Antrages für den Kläger ergeben haben soll und weist dieses Konstrukt berechtigterweise zurück.

Soweit der Beklagte die Revisionsmöglichkeit nutzt, sind wir gespannt, wie der Bundesgerichtshof mit der Sache umgeht. So oder so: das Urteil aus Celle ist nicht haltbar. Andere Gerichte werden sich hoffentlich dieser Rechtsprechung nicht anschließen.

Den ausführlichen Artikel von RA Strömer finden Sie unter:
> http://www.netlaw.de/beitraege/2004/strohmann.htm

Den Artikel von Noogie C. Kaufmann finden Sie unter:
> http://www.heise.de/newsticker/meldung/50100

Weitere Artikel zur Entscheidung des OLG Celle finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/magazin/article.php?id=304
> http://www.domain-recht.de/magazin/article.php?id=278

Spezialisierte Anwälte finden Sie unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: netlaw.de, eigene Recherche

arab.com – Handel mit bester Woche des Jahres

Die Woche im Domain-Handel war lukrativ. KuweitNET Internet Services kaufte die Domain arab.com für stolze US$ 225.000,- (ca. EUR 182.335,-) dem Inhaber von arabia.com ab. Und als wäre ein sechsstelliger Domain-Kauf nicht genug, fand sich eine non-profit Tourismusagentur bereit, für die Domain visitflorida.com lockere US$ 186.000,- (ca. EUR 150.730,-) auszugeben.

Der „deutsche“ Domain-Handel zeigte sich agil. Lust.com erzielte EUR 9.950,-, fliegen.com EUR 4.500,-, meisterhand.com US$ 5.500,- (ca. EUR 4.460,-), privatkredite.de EUR 2.900,- und aktienkurs.de EUR 2.900,-. Britisch orientierte Domain-Geschäfte waren ebenfalls beachtenswert. So erzielte websense.co.uk US$ 11.890,- (ca. EUR 9.635,-) und tw4.com GBP 2.100,- (ca. EUR 3.130,-).

Die alten generischen Top Level Domains zeigten sich wieder einmal beliebt am Markt. Junior.net erzielte US$ 4.880,- (ca. EUR 3.955,-), wil.net brachte US$ 3.388,- (ca. EUR 2.745,-), mineralia.net schaffte US$ 2.300,- (ca. EUR 1.865,-), communities.net ging für US$ 1.600,- (ca. EUR 1.300,-) und excel.org mauserte sich mit US$ 2.138,- (ca. EUR 1.730,-).

Die neuen Top Level Domains zeigten keine herausragenden Geschäfte, gezahlt aber wurde fast immer in Euro:

crawler.info – EUR 1.600,-
flirts.biz – EUR 1.500,-
bvl.info – EUR 850,-
photovoltaik.info – EUR 550,-
mybestfunds.biz – EUR 500,-
lasvegashomes.info – US$ 600,- (ca. EUR 485,-)
orientation.info – EUR 475,-

Weitere interessante Domain-Verkäufe sind:

typing.com – US$ 50.000,- (ca. EUR 40.520,-)
gray.com – US$ 30.000,- (ca. EUR 24.310,-)
ssi.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 20.260,-)
msg.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 16.210,-)
dubai.net – US$ 18.000,- (ca. EUR 14.585,-)
shareholders.com – US$ 15.500,- (ca. EUR 12.560,-)
headgear.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 12.155,-)
eqifax.com – US$ 10.099,- (ca. EUR 8.180,-)
jpt.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.100,-)
realvideo.com – US$ 7.600,- (ca. EUR 6.160,-)
7n.com – US$ 7.000,- (ca. EUR 5.670,-)
178.com – US$ 3.500,- (ca. EUR 2.835,-)
ohz.com – US$ 3.100,- (ca. EUR 2.510,-)

Den aktuellen Domain-Preisspiegel finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de

Domain-Parking – neues Layout lockt mehr User

Vor kurzem verbesserte die Domain-Börse Sedo das Layout ihres gesamten Webangebotes. Nun haben auch die Domain-Parkingseiten einen neuen Anstrich bekommen. Nicht nur die Optik der bei Sedo geparkte Domains ist schicker, die Seiten sind auch schmaler und laden schneller.

Mit der neuen Optik geht einher, dass weniger Daten übertragen werden müssen und sich so die Ladezeit auf die Hälfte reduziert. Die Suchbox ist nun besser sichtbar und wird mehr Nutzer bewegen, die eingebaute Internetsuche zu nutzen. Für das auf der Parkingseite erscheinende Werbestichwort können Sedo-Kunden selbst Stichwortvorschläge machen und so selbst für die optimale Werbung auf ihren Domains sorgen. Sedo.de verspricht sich davon langfristig höhere Umsätze für die Teilnehmer am Domain-Parking.

Mehr Informationen zum Domain-Parking unter:
> http://www.sedo.de/services/parking.php3

Beispiel für eine geparkte Domain:
> http://www.mysong.de

Quelle: Sedo.de, eigene Recherche

Seminar für Medienrecht in Frankfurt

Auf PR-Fachkräfte zugeschnitten ist das Seminar „Grundzüge des Medienrechts für PR-Praktiker“ der Deutschen Akademie für Public Relations GmbH (DAPR), das am Samstag den 09.10.2004 in Frankfurt ausgerichtet wird.

Referent ist Dr. Ulrich F. Schneider, ein Kommunikationswissenschaftler und Berater für Medien- und Öffentlichkeitsarbeit, der in Publizistik zu Fragen der Medienethik- und des Medienrechts promovierte. Er wird unter anderem über Kommunikationsgrundrechte der Meinungs-, Informations- und Medienfreiheit, Grundzüge der Wortberichterstattung (Meinungs- und Tatsachenbehauptungen), Schutz der Persönlichkeit durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das Recht am eigenen Bild, Schutz der persönlichen Ehre und Schutz des geistigen Eigentums durch das Urheberrecht (Text- und Bildzitatfreiheit) referieren.

Das alles sind keine unmittelbar domainrechtlichen Fragen, aber im Zusammenhang mit dem Internet nicht zu unterschätzende Rechtsfragen, die immer wieder für Rechtsstreite sorgen.

Das Seminar findet am Samstag, den 09.10.2004, in Frankfurt am Main in der Zeit von 10:00 bis 17:00 Uhr im Courtyard Hotel (Marriott) / Frankfurt Nordwest Zentrum, 60439 Frankfurt statt.

Nähere Informationen und Anmeldung unter:
> http://www.prportal.de/?article=02-08-04-475171

Quelle: prportal.de

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