Newsletter-Ausgabe #222: August 2004

Themen: Olympia – Wettstreit um die besten Webadressen | Drei, zwei, eins – SnapNames versteigert Domains | .gr/.it – Registrierungsregeln gelockert | IDNs – Browser wird zum Stolperstein | q.de – Name vor Kennzeichen? | boiserealestate.com – der Preis bleibt heiss

Olympia – Wettstreit um die besten Webadressen

Auch wenn es mit dem erhofften Medaillenregen für das deutsche Team noch nicht geklappt hat, die olympischen Spiele in Athen ziehen jedermann in ihren Bann. Auch im Domain Name System hat der olympische Geist zahlreiche Spuren hinterlassen…

Keine Blösse geben sich das Internationale Olympische Komitee (IOC) unter olympic.org sowie das Nationale Olympische Komitee (NOK) mit nok.de: beide präsentieren die Spiele umfangreich mit vielen Hintergrundinformationen aktuell im Netz. Doch abseits der üblichen Verdächtigen finden sich zahlreiche kuriose Webseiten: so fiebert unter olympia2040.de ein Finanzdienstleister schon den Spielen des Jahres 2040 entgegen, und vertreibt seinen Besuchern bis dahin die Zeit mit dem Boombustic Report. Insgesamt stehen die Chancen, .de-Domains in der Kombination Olympia und Jahreszahl zu erhalten, erst wieder ab olympia2044.de gut. Ob der Inhaber von olympia2100.de allerdings noch zum Augenzeugen wird, darf bezweifelt werden. Die Zeit bis dahin könnte er mit einer Teilnahme an der inoffiziellen biergartenolympiade.de vertreiben. Eine sicherlich reizvolle Variante wäre bikiniolympia.info, leider ist die Seite noch leer. Die erfolgreiche Installation eines Apache Webservers feiert athen-olympia.de, während der ehemalige Fussball-Nationaltorwart Andreas Köpke die Domain olympiastadion.info zur Eigenwerbung nutzt.

Zum Stopp der „Olympia-Schande“ ruft anti-olympia.de auf, und boykottiert auch gleich noch die Fussball-WM 2006. Ebenfalls olympiakritisch zeigt sich beijing-olympics.de mit einem panzerfahrenden Kanzler Schröder. Mit Vorsicht zu geniessen ist buergerbegehren-olympiastadion.de, hier könnte man sich sehr schnell einen Dialer einfangen.

Ansonsten tummeln sich leider oftmals Spekulanten: die Domains athen2004.de, athen2004.info, athen2004.biz und athen2004.org stehen sämtlich zum Verkauf. Ob sich hier noch ein Interessent findet, ist äusserst fraglich, da das ganze Spektakel doch am 29. August schon wieder sein Ende findet. Den Zug endgültig verpasst hat der Inhaber von athens2003.com, während die Inhaber von athens2005.com und athens2006.com ihrer Zeit voraus zu sein scheinen – oder hinterher.

Wer dagegen in der (noch) nichtolympischen Disziplin des Domain-Grabbings nach Medaillen, Ruhm und Ehre strebt, sei hiermit vorgewarnt: das Internationale Olympische Komitee disqualifiziert schneller als ein griechischer Sprinter Motorradunfälle vortäuschen könnte: Domain-Namen wie olympic.biz, olympic.tv oder olympiconlinestore.com waren bereits Gegenstand von UDRP-Verfahren!

Die offizielle Website der olympischen Spiele:
> http://www.athens2004.com/

Die offizielle Website der olympischen Bewegung
> http://www.olympic.org/

Das Nationale Olympische Komitee:
> http://www.nok.de/

Quelle: eigene Recherche

Drei, zwei, eins – SnapNames versteigert Domains

SnapNames Inc., einstmals führender Anbieter von Backordering-Diensten für Domain-Namen, hat sein Geschäftsmodell mit sofortiger Wirkung umgestellt: statt wie bisher einzelne „Snaps“ zu platzieren, müssen die Kunden künftig um eine frei gewordene Domain wettbieten. SnapNames beugt sich damit dem Druck unmittelbarer Konkurrenten wie pool.com, welche mit einem ähnlichen Modell binnen kürzester Zeit zu äusserst populären Alternativen im Domain-Markt avancierten.

Beim bisherigen Backorder-Angebot von SnapNames legt der Nutzer vorher eine bestimmte, bereits vergebene Domain fest, die er gerne haben möchte. Bedingt durch die Art ihrer Verwaltung gibt es Backorders vor allem bei Domains unterhalb von .com oder .net, nicht dagegen .de. Wird nun zum Beispiel der Registrierungsvertrag für solche Domains gekündigt oder einfach nicht verlängert, werden diese in der Regel nach Durchlaufen mehrerer Phasen zum Schutz vor unbeabsichtigtem Verlust wieder frei. SnapNames versuchte dann, diesen Prozess für die ausgewählte Webadresse genau zu verfolgen und im Augenblick des Freiwerdens sofort mit einer erneuten Registrierung zuzuschlagen. Hierfür musste der Nutzer einmalig und im Voraus US$ 69,- bezahlen, hatte jedoch das Risiko, dass die Domain rechtzeitig verlängert wurde und somit das Geld verloren war.

Laut einer Mitteilung an seine Kunden vollzieht SnapNames mit sofortiger Wirkung nun die Kehrtwende: wer künftig seine Back-Order platziert, tut das kostenlos; lediglich im Erfolgsfall werden pro Domain US$ 60,- fällig. Auch ein Wechsel oder eine Stornierung der Order ist jederzeit kostenfrei möglich. Spannend wird es, wenn sich mehrere User um eine Domain bewerben. Wird die Domain tatsächlich frei, veranstaltet SnapNames unter diesen Usern eine kurze Auktion, bei der dann das höchste Gebot den Zuschlag bedeutet. Es dürfte kein Zufall sein, dass Konkurrenzangebote wie namewinner.com und vor allem pool.com mit exakt dieser Methode SnapNames inzwischen den Rang abgelaufen haben. Selbst der Wortlaut von SnapNames´ neuer Website erinnert verdächtig an das pool.com-Angebot.

Als grosses Damokles-Schwert hängt über allen Anbietern jedoch nach wie vor der von VeriSign geplante Waiting List Service (WLS), der ebenfalls frei werdende Domains sichert. Nach Ansicht von Kritikern hat VeriSign als zentrale Verwaltungsstelle für alle .com- und .net-Domains aber einen unaufholbaren Wettbewerbsvorsprung. Verschiedenen Gerüchten zufolge sei der WLS inzwischen tot, und VeriSign habe seine Pläne aufgegeben. Aber nicht erst seit der Sitefinder-Diskussion sollte man wissen, dass man VeriSign nie abschreiben darf. Totgesagte leben bekanntlich länger.

> http://www.snapnames.com/

Weitere Backordering-Dienste finden Sie hier:
> http://www.pool.com
> http://www.namewinner.com
> http://www.enom.com
> http://www.nextregistrationrights.com

Eine Anti-WLS-Website finden Sie unter:
> http://www.fightwls.com/

Quelle: dnforum.com, icannwatch.org, eigene Recherche

.gr/.it – Registrierungsregeln gelockert

Die frohe Kunde schallt durch ganz Europa: mit Italien (.it) und Griechenland (.gr) haben zwei weitere EU-Mitgliedsländer die Hürden für eine Registrierung von Domain-Namen unterhalb ihres Länderkürzels abgebaut.

Seit dem 2. August 2004 kann jedes Unternehmen und jede Privatperson aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU) unbegrenzt viele Internet-Adressen mit der Endung .it registrieren. Nach den bisherigen Vergaberegeln durften nur Unternehmen mit eigener Steuernummer beliebig viele .it-Domains anmelden; Privatpersonen sowie Unternehmen ohne Steuernummer waren hingegen auf maximal eine Domain beschränkt. Im Vergleich zur deutschen Länderdomain .de, wo die Registrierung weitestgehend frei von Beschränkungen ist, entwickelten sich die strengen Vergabebestimmungen aber zum Hemmschuh für den weiteren Erfolg des Internets in Italien. Deshalb strich die zuständige Vergabestelle nicht nur ersatzlos die zahlenmässige Beschränkung, sondern auch das Erfordernis einer Steuernummer. So sind .it-Domains nicht nur für deutsche Unternehmen und Privatpersonen erhältlich, sondern lassen angesichts von knapp unter einer Million registrierter Domains auch noch viel Spielraum für die Suche nach attraktiven deutschsprachigen Webadressen.

Auch die griechische Top Level Domain .gr, die vormals als restricted TLD nur unter sehr strengen Voraussetzungen eine Registrierung erlaubte, ist ab sofort für jedermann unabhängig von der Nationalität erhältlich. Mit dieser Freigabe ist auch die Beschränkung auf maximal zwei beziehungsweise für Unternehmen maximal zehn Domains ersatzlos weggefallen. Hartnäckig halten sich weiterhin Meldungen, .gr wäre durch die Liberalisierung zur unrestricted TLD geworden, so dass es wie etwa bei .com ueberhaupt keine Registrierungsbeschränkungen mehr gibt. Nach wie vor heisst es dagegen in den offiziellen Vergaberegeln, dass die Vergabestelle NTPC zur Zurückweisung einer Domain-Anmeldung befugt ist, wenn die Domain einen generischen Begriff darstellt. Freilich dürfte es der Vergabestelle kaum möglich sein, allgemein beschreibende Begriffe jeder Sprache zu prüfen, so dass die Anmeldung von Domains wie börse.gr oder fussball.gr denkbar ist. Ob eine solche Registrierung jedoch auch auf Dauer Bestand haben kann, bleibt abzuwarten.

Weitere Informationen über .it erhalten Sie unter:
> http://www.nic.it/

Weitere Informationen über .gr erhalten Sie unter:
> https://grweb.ics.forth.gr/

Registrierung von .it-Domains z.B. unter:
> http://www.united-domains.de/it-domain/

Quelle: eigene Recherche

IDNs – Browser wird zum Stolperstein

Ab dem 12. Oktober 2004 startet mit .biz eine weitere Top Level Domain die Registrierung von Umlaut-Domains. Damit haben nahezu alle führenden Domain-Verwaltungsstellen weltweit ihre Hausaufgaben in Sachen IDNs erledigt. Mangels ausreichender technischer Unterstützung droht den Umlaut-Domains allerdings noch für einige Zeit ein Schattendasein im Internet.

Die Zahl der zulässigen Sonderzeichen bei .biz beschränkt sich (ebenso wie im Fall von .info) auf die drei deutschen Umlaute. Verwalter Neulevel macht .biz so spezifisch für den deutschsprachigen Raum zu einer sehr interessanten Alternative, zumal eine Registrierung nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Privatpersonen möglich ist. Wer sich eine optimale Ausgangsposition sichern will, sollte schon jetzt seine Wunschdomain kostenlos vormerken. Mit dem Startschuss versuchen die Registrare, die Domains automatisiert zur Anmeldung zu bringen. Gegenüber der Registrierung per Hand steigen so die Chancen auf den Zuschlag drastisch.

Mit einem Geburtsfehler scheinen jedoch sämtliche internationalisierten Domain-Namen (IDNs) noch eine ganze Weile kämpfen zu müssen: Eigentlich herrschte bei der Einführung von Umlaut-Domains weitgehend Einigkeit, dass es allenfalls eine Frage von längstens zwei bis drei Jahren sein könne, bis auch wirklich jeder Browser IDN-fähig ist. Diesen Plänen macht Software-Gigant Microsoft mit seinem Marktführer, dem Internet Explorer (IE), jedoch einen dicken Strich durch die Rechnung. Nach wie vor ist der Explorer ohne das VeriSign-PlugIn nicht in der Lage, Domains mit Sonderzeichen aufzulösen. Auch das aktuelle Service-Pack 2 für das Betriebssystem Windows XP hat daran – soweit ersichtlich – nichts geändert. Unklar ist daneben, ob Microsoft den Explorer als Einzelprodukt weiter entwickelt. Zwar stösst der Explorer bei manch versiertem User auf Ablehnung; seine unangefochten dominierende Stellung bleibt jedoch Fakt und damit von entscheidender Bedeutung für den Erfolg von IDNs, nicht zuletzt auch im Domain-Handel.

Hier nochmals eine Liste aller Browser, mit denen Umlaut-Domains auch ohne PlugIn genutzt werden können: Mozilla ab Version 1.4, Mozilla Firefox ab 0.6, Netscape ab 7.1, Opera ab 7.11, Konqueror (ab KDE 3.2 mit GNU IDN Library), Epiphany ab 1.2.2, Galeon ab 1.3.14, Safari ab 1.2 und Mozilla Camino ab 0.7. Wer dagegen weiterhin mit dem Internet Explorer im Netz surfen will, kann das selbstverständlich tun; man sollte sich aber das nur wenige Kilobyte grosse und kostenlose Plug-In i-Nav von VeriSign besorgen. Dann steht unbegrenztem Umlaut-Surfen nichts mehr entgegen.

Vorbestellung von .biz-Umlaut-Domains z.B. unter:
> http://www.united-domains.de/umlaut/

Kostenloses Umlaut-PlugIn für den Internet-Explorer unter:
> http://www.umlaut-download.de

Registrierung von Umlaut-Domains möglich z.B. unter:
> http://www.united-domains.de/umlaut-reg/

Quelle: denic.de, domain-people.de, eigene Recherche

q.de – Name vor Kennzeichen?

Die maxem.de-Entscheidung des BGH wirkt sich nun auf die allgemeine Rechtsprechung zum Namensrecht aus: Das Landgericht Köln hat im Streit zwischen einem Namensträger und einem Unternehmer um eine Domain dem Namensträger den Vorzug gegeben und sich dabei auf den BGH und dessen maxem.de-Entscheidung berufen. Gutes bewirkt das Urteil (vom 27.07.2004, Az. 33 O 55/04) aus Köln für das Domain-Recht aber nicht.

Die Klägerin verlangte vom Beklagten, einem Grafiker, der unter der dem Namen des Klägers identischen Domain q*.de sein Grafikstudio in Form einer GbR betreibt, die Freigabe der Domain. Sie stützt sich dabei auf ihr Namensrecht gemäss § 12 BGB. Der Beklagte hält entgegen, seine Unternehmensbezeichnung werde über §§ 5, 15 MarkenG geschützt, beide seien damit gleichberechtigt und es gelte das Prioritätsprinzip hinsichtlich der Domain-Registrierung.

Das LG Köln hat der Klage statt gegeben. Es ist der Ansicht, das Namensrecht der Klägerin werde aufgrund der Nutzung der Domain durch den Beklagten verletzt, denn damit begehe er eine Namensanmassung. „Schon jeder private Gebrauch des fremden Namens durch einen Nichtberechtigten führt zu einer Zuordnungsverwirrung. Hierfür reicht aus, dass der Dritte, der diesen Namen verwendet, als Namensträger identifiziert wird.“ Nach Ansicht des Gerichts braucht es gar nicht erst zu einer Verwechslung mit dem Namensträger zu kommen.

Das LG Köln zieht wohl gerade aus dem Umstand, dass der Beklagte unter dem Namen „q“ vor Registrierung der Domain nicht in Erscheinung getreten sei, den Schluss, es stünden ihm keine eigenen Rechte an dem Namen zu. Da die Registrierung selbst eine Namensanmassung darstelle, könne er sich nicht auf den Schutz des Markenrechts berufen, denn diese erste Rechtsverletzung löse den Beseitigungsanspruch des § 12 BGB aus, der auch weiter fortbestehe.

Mit dieser Entscheidung hebelt das LG Köln im Grunde die Möglichkeit aus, man könne mit Registrierung einer Domain, durch die unmittelbar eine Unternehmung gegründet wird, ein gerade auf die Domain gestütztes, markenrechtliches Schutzrecht generieren. Dies gilt allerdings nur, wenn es schon jemanden gibt, der einen entsprechenden Namen trägt. Bei wirklichen Neuschöpfungen wird es weiter keine Probleme geben.

Das Urteil finden Sie beispielsweise unter:
> http://www.netlaw.de/urteile/lgk_32.htm
> http://www.aufrecht.de/3390.html

Spezialisierte Anwälte finden Sie unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: justiz.nrw.de, eigene Recherche

boiserealestate.com – der Preis bleibt heiss

Diese Woche sind die Preise wieder heiss. Sieben .com-Domains wurden im fünfstelligen Dollarbereich verkauft, angeführt von boiserealestate.com zu Preis von US$ 50.000,- (ca. EUR 40.880,-). Aber auch an der deutschen Domain-Börse hat sich einiges getan. Und unter .org hat jemand einen Coup gelandet und gleich 14 Domains auf ein Mal zum Preis von US$ 5.500,- (ca. EUR 4.500,-) gekauft.

Bei den deutschsprachigen Domains tut sich pauschalreisen.com hervor, das für lediglich EUR 4.000,- den Inhaber wechselte, gefolgt von frankenflirt.de für EUR 3.250,- und einer Domain mit gleich zwei Bindestrichen: chancen-fuer-alle.de zum Preis von EUR 2.500,-. Zuletzt erzielte käfer.com schwache EUR 2.000,-.

In der Schweiz wurde börsenbrief.ch für EUR 2.000,- gehandelt. Diesmal wurde auch eine italienische Domain verkauft: golfcard.it brachte ganze US$ 2.500,- (ca. EUR 2.045,-). Die Landesdomain der USA verzeichnet hawaiihomes.us für US$ 900,- (ca. EUR 735,-).

Bei den alten generischen Top Level Domains liegt, wie das die Regel ist, eine .net-Domain vorne: stolze US$ 10.200,- (ca. EUR 8.340,-) für b2b.net, gefolgt von legislator.net für US$ 3.200,- (ca. EUR 2.620,-) und beaumont.net für US$ 1.979,- (EUR 1.620,-). Bei .org ist einerseits der Kauf von r7.org zu verzeichnen (EUR 500,-) und andererseits der Kauf von 14 Domains zum Paketpreis von US$ 5.500,- (ca. EUR 4.500,-), von denen 13 folgende .org-Domains sind: actress.org, actresses.org, clicks.org, clicked.org, clicking.org, definitions.org, diary.org, hoax.org, hoaxes.org, sold.org, television.org, virginity.org und insulted.com.

Bei den neuen generischen Top Level Domains tat sich nicht viel. swt.info erzielte EUR 2.400, heavymetal.info EUR 750,-, body line.info US$ 500,- (ca. EUR 410,-), esperanto.info EUR 400,-, entrepreneurs.biz EUR 900,- und heller.biz EUR 500,-. Es fällt immer wieder auf, dass diese Domains weitestgehend in Euro gehandelt werden.

Weitere interessante Verkäufe waren:

educationessentials.com – US$ 30.375,- (ca. EUR 24.840,-)
airborneexpress.com – US$ 16.000,- (ca. EUR 13.080,-)
shareholders.com – US$ 15.500,- (ca. EUR 12.675,-)
biochemist.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.175,-)
websitedevelopment.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.175,-)
realvideo.com – US$ 7.600,- (ca. EUR 6.215,-)
ivision.com – US$ 6.000,- (ca. EUR 4.905,-)
footballclub.com – US$ 5.488,- (ca. EUR 4.490,-)
mom101.com – US$ 3.300,- (ca. EUR 2.700,-)
giftcatalog.com – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.450,-)
igx.com – EUR 2.900,-

Einen Überblick über erzielte Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de

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