Newsletter-Ausgabe #221: August 2004

Themen: .eu (dotEU) – Handelsblatt warnt vor Adress-Streit | .in – Indien vor erstem Domain-Boom? | .biz – Umlaut-Start am 12. Oktober | LG Duisburg – Finger weg von Behörden-Domains! | Tusch – harmony.com für 50.000 Dollar verkauft | kerryedwards.com | VeriSign – Marken-Seminar für Ausgeschlafene

.eu (dotEU) – Handelsblatt warnt vor Adress-Streit

Am genauen Zeitplan für die Einführung bastelt man zwar derzeit immer noch, aber klar ist schon jetzt, dass spätestens im nächsten Jahr bei der neuen europäischen Top Level Domain .eu (dotEU) ein heisser Kampf um die besten Adressen einsetzen wird. Auch das „Handelsblatt“ hat nun in einer aktuellen Ausgabe vor drohenden Streitigkeiten rund um die neuen Domains gewarnt.

Als Hauptproblem macht das Handelsblatt das „first come, first served“-Prinzip aus, das bereits mit Beginn der Sunrise Period gelten soll. So weist etwa Thomas Schafft, Rechtsanwalt bei der international tätigen Sozietät Lovells, darauf hin, dass angesichts von 25 Ländern und Rechtsräumen die Wahrscheinlichkeit gross ist, dass eine Marke mehrfach vergeben ist. Entsprechend gross dürfte das Wettrennen um die begehrtesten Domains sein, da in der Sunrise Period selbst für Markeninhaber die gleichen Spielregeln gelten wie für Otto Normaluser. Entscheidend ist, wie schnell ein Registrar mit der Vormerkung einer .eu-Domain zum Zug kommt und kommen kann – ein Problem, wie es vor kurzem erst bei der Einführung von Umlaut-Domains bei .de zu beobachten war und dort zu erheblichem Unmut geführt hat.

Tobias Wann, Geschäftsführer von VeriSign Deutschland, macht ebenfalls deutlich, dass bei begehrten Domains nur wenige Sekunden darüber entscheiden könnten, wer den Zuschlag erhält. Wer daher sein Markenportfolio umfassend vor Grabbing und gegen Verwässerung schützen will, muss sich schon jetzt intensiv mit dem Thema dotEU auseinandersetzen.

Ein in der Öffentlichkeit bisher unbeachtetes, jedoch enorm praxisrelevantes Folgeproblem des Prioritätsprinzips ist dagegen offensichtlich ungelöst: man stelle sich vor, ein Nicht-Marken-inhaber beteiligt sich an der Sunrise Period und sichert sich dort die erste Position. Während des dann laufenden Prüfungsverfahrens beim Validation Agent, bei dem diese unrechtmäßige Registrierung eigentlich auffliegen sollte, bietet er seinen Spitzenplatz meistbietend an die eigentlichen Markeninhaber an. Diese räumen ihm ihrerseits zumindest vorübergehend ein Recht zur Markennutzung ein, und können sich so die Domain schnappen. Gibt es lediglich zwei Bewerber um eine Domain, mag dieser Fall unbedeutend sein; gibt es aber zum Beispiel in verschiedenen EU-Ländern jeweils unterschiedliche Inhaber von Markenrechten am selben Begriff, könnten diese versucht sein, auf diesem Umweg an eine Domain zu kommen. Zumal die Reihenfolge der Bewerber um eine Domain sämtlich im Internet veröffentlicht wird und so leicht auszurechen ist, wie die eigenen Chancen andernfalls stünden. Man darf gespannt sein, wie EURid dieses Problem anpacken will.

Mehr über .eu erfahren Sie unter:
> http://www.dotEU.info

Ein kostenloses .eu-Vormerkungsangebot finden Sie unter:
> http://www.united-domains.de/eu-domain/

Quelle: handelsblatt.com, eigene Recherche

.in – Indien vor erstem Domain-Boom?

Wenn Politiker reisen, erleben sie oft die seltsamsten Dinge. So wunderte sich der indische Kommunikations- und IT-Minister Dayanidhi Maran, dass er auf seinen Reisen zu ausländischen Unternehmen oft auf Webseiten und eMail-Adressen stiess, in denen doch tatsächlich die jeweilige country code Top Level Domain verwendet wird. Prompt rief er alle „patriotischen Inder“ auf, ab sofort .in-Domains zu registrieren – und könnte so unbewusst einen schlafenden Riesen geweckt haben.

Derzeit gestaltet sich die Registrierung von .in-Domains als eher schwierig. Generische Domain-Namen sind generell untersagt. Dem Rest steht ein System von insgesamt 11 Subdomains zur Verfügung, für die jeweils eigene Voraussetzungen gelten. Eine Registrierung direkt unterhalb von .in ist Internet Service Providern vorbehalten. Wer sich dagegen zum Beispiel als Unternehmen für eine Webadresse mit .co.in interessiert, benötigt für die Registrierung entweder einen Handelsregisterauszug oder eine Markenurkunde. Entsprechend verhalten ist die Domain-Begeisterung der indischen Bevölkerung. Die Vergabestelle NCST meldet offiziell lediglich 6.430 Domains mit der Endung .in – angesichts gut einer Milliarde Inder eine lächerliche Zahl.

Für ausländische Privatpersonen und Unternehmen lohnenswert ist allenfalls eine Registrierung unterhalb von .ind.in beziehungsweise .gen.in, die mit Registrierungsgebühren von umgerechnet etwa EUR 27,- direkt bei NCST für die ersten beiden Jahre vergleichsweise günstig ausfällt.

Minister Maran will die IT-Industrie seines Landes nun wachrütteln und für .in-Domains begeistern. Dafür sollen schon bald die Registrierungsregeln geändert werden. In welchen Punkten genau, liess er offen. Es dürfte dann aber nur eine Frage der Zeit sein, bis die Registrierungszahlen explodieren. Ein Blick auf den asiatischen Nachbarn China genügt: dank einer Liberalisierung der Vergabebedingungen können .cn-Domains seit Anfang 2003 weltweit praktisch von jedermann registriert werden. Die Registrierungszahlen wuchsen seither um mehrere hunderttausend Domains, Tendenz weiter steigend. Da die Technologisierung in Indien ungleich höher ist und das Land als IT-Geheimtipp für Outsourcing-Projekte gilt, sollte .in von jeglicher Liberalisierung enorm profitieren. Ausser natürlich, der Herr Minister „vergisst“ seine Ankündigungen in die Tat umzusetzen. Soll ja bei Politikern gelegentlich vorkommen, hört man.

Mehr über .in erfahren Sie unter:
> http://domain.ncst.ernet.in/

Registrierung von .cn-Domains möglich z.B. unter:
> http://www.united-domains.de/cn-domain/

Quelle: hindustantimes.com, eigene Recherche

.biz – Umlaut-Start am 12. Oktober

Neulevel Inc., Verwaltungsstelle für alle Webadressen mit der Endung .biz, wird ab dem 12. Oktober 2004 internationalisierte Domain Namen (IDN) einführen. Die zulässigen Sonderzeichen beschränken sich vorerst exklusiv auf die drei deutschen Umlaute.

Nach Angaben von Neulevel befinden sich die technischen Vorbereitungen für die neuen Domains in der letzten Phase, so dass es pünktlich am 12. Oktober mit den neuen Adressen losgehen sollte. Mit der Einführung von Umlaut-Domains unterhalb von .biz ist das Feld der wichtigen Domain-Endungen, bei denen eine Registrierung von IDNs möglich ist, nahezu komplett; lediglich .org ziert sich noch etwas.

Experten erwarten bei .biz mit der Einführung der Umlautadressen die Registrierung von mehreren zehntausend neuen Domains. Die Registrierung von .biz-Domains steht Unternehmen und Privatpersonen weltweit offen. Es empfiehlt sich daher die frühzeitige Vorbestellung der neuen Adressen, um die Chancen auf die eigene Wunschdomain deutlich zu erhöhen. So können sich die Kunden eine günstige Ausgangsposition beim bevorstehenden Run sichern. Sobald die Registrierung offiziell beginnt, versuchen die Domain-Registrare, die vorgemerkten Adressen automatisiert zur Anmeldung zu bringen. Zusätzliche Kosten entstehen durch die Sonderzeichen auch bei .biz nicht.

Die Umlaut-Domains entsprechen dem von ICANN gesetzten, offiziellen Punycode-Standard, können also von jedem standardkonformen Internet-Browser verarbeitet werden. Derzeit unterstützen Netscape ab Version 7.1, Mozilla 1.4, Opera 7.2 sowie Safari 1.2 auch ohne zusätzliches Plug-In Umlaut-Domains. Für den Internet Explorer steht seit längerem ein kostenloses Plug-In zum Download bereit, das auch im Fall von .biz eingesetzt werden kann. Ein offizielles IDN-Update aus dem Hause Microsoft vermisst man dagegen noch immer.

Vorbestellung von .biz-Umlaut-Domains z. B. unter:
> http://www.united-domains.de/umlaut/

Kostenloses Umlaut-PlugIn für den Internet-Explorer unter:
> http://www.umlaut-download.de

Quelle: eigene Recherche

LG Duisburg – Finger weg von Behörden-Domains!

Das LG Duisburg hat den Antrag auf Prozesskostenhilfe des Inhabers der Domain rathaus-oberhausen.de zurückgewiesen (Beschluss vom 27.05.2004, Az.: 10 O 79/04). Rathäuser gehören nunmal zu einer Gemeinde und nicht einer Privatperson.

Die Stadt Oberhausen hat gegen den Domain-Inhaber auf Unterlassung und Freigabe geklagt. Der Inhaber selbst bezeichnet sich als Maler und Aktionskünstler. Er hatte im vergangenen Jahr ca. 145 Domains der Form „rathaus-stadtname.de“ registriert und darüber Aufmerksamkeit und finanzielle Zuwendung generieren wollen (wir berichteten in Ausgabe #175).

Die Aufmerksamkeit der Stadtväter Oberhausens hat er jedenfalls erlangt. Die hatten den Künstler mit Schreiben vom 17.12.2003 aufgefordert, die Nutzung der Domain rathaus-oberhausen.de zu unterlassen und die Domain freizugeben. Da der Domain-Inhaber dem nicht Folge leistete, sondern die Domain für EUR 500,- anbot, erhob man Klage, bei der man sich auf das Namensrecht aus § 12 BGB stützte.

Der Domain-Inhaber berief sich weiter auf die Freiheit der Kunst nach Artikel 5 Absatz 3 Grundgesetz. Damit kam er jedoch nicht durch. Der Antrag auf Prozesskostenhilfe wurde zurückgewiesen, da es an der erforderlichen Erfolgsaussicht fehlte. Das Gericht bestätigte das Namensrecht der Gemeinde Oberhausen. Unter dem Begriff Rathaus, so das Gericht, erwarte der Bürger die jeweilige Gemeinde zu finden; die Kombination Rathaus und Städtename wirke auf den Internetnutzer wie ein Domain-Name der Stadt. Mit dem Argument der Kunstfreiheit scheiterte der Beklagte an den dem Grundgesetz immanenten Schranken: Artikel 28 Absatz 2 des Grundgesetzes verbürgt für die Gemeinden eine Institutionsgarantie. Diese werde, so das Gericht, aufgrund der Nutzung der Domain durch den Beklagten unterlaufen. Der Gemeinde ist hier aber Vorrang zu gewähren, da der Bürger direkten und unmittelbaren Zugriff auf die Internetseite einer Gemeinde haben muss, was nicht gewährleistet wird, wenn der Beklagte Inhaber ist. Das heißt aber nicht zwingend, dass die Gemeinde die Domain nutzen muss.

> http://www.rathaus-oberhausen.de/

Die Entscheidung finden Sie unter:
> http://www.netlaw.de/urteile/lgdu_03.htm

Weitere Informationen zu dem und anderen Urteilen, die Bezug zum
Grundgesetz haben, unter:
> https://domain-recht.de/magazin/article.php?id=320

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: netlaw.de, eigene Recherche

Tusch – harmony.com für 50.000 Dollar verkauft

In diesen endlich heißen und zugleich versöhnlichen Sommerwochen schlägt die Stunde der Harmonie: in Form von harmony.com erzielte sie US$ 50.000,- (ca. EUR 41.500,-). In Deutschland zeigte sie sich ebenfalls in einem harmonischen Domain-Markt auf niedrigem Niveau.

Ob philosophisch (ethics.de kostete EUR 4.000,-) betrachtet, oder auf die hard-rock.de (EUR 3.000,-)-Tour, deutsche haus haltsroboter.de (EUR 2.000,-) brauchen nicht nur besondere skills.de (EUR 1.550,-), sondern sicher auch ein reiseforum.de (EUR 1.500,-), damit sie nicht ausschließlich bei obi.net (US$ 4.000,-, ca. EUR 3.320,-) arbeiten müssen. Falls man dort mit Robotern arbeitet. Weder gibt es eine statistik.info (EUR 1.200,-) noch einen infopass.com (EUR 1.700,-) darüber, aber die Vorstellung birgt romantik.biz (EUR 570,-).

Ein wenig misslich ist für den Inhaber, dass sich seine Domain kerryedwards.com nicht innerhalb der gesetzten Frist zum Preis von US$ 150.000,- verkaufte. Aber wie man hört, steht man noch in Verhandlungen mit einigen Interessenten, und vielleicht begegnet uns in den nächsten Wochen ein hochpreisiger Deal. Glücklicher traf es einen deutschen Käufer, der die umgekehrte Version, nämlich edwardskerry.com, für leichte EUR 1.300,- erstanden hat.

Bei den neuen Domain-Endungen, für die wir ja bereits zwei ansehnliche Käufe genannt haben, war es wieder einmal ruhig: catfish.info erzielte EUR 1.500,-, intranet.biz EUR 1.200,-, carey.biz US$ 300,- (ca. EUR 250,-) und jinx.info US$ 199,- (ca. EUR 165,-). Dotorg glänzt hingegen mit einem herausragendem Verkauf: 888.org brachte schaurige US$ 10.250,- (ca. EUR 8.500,-). Bei .net finden sich drei nennenswerte Geschäftsvorgänge: invite.net erzielte US$ 3.388,- (ca. EUR 2.810,-), corkscrew.net US$ 1.494,- (ca. EUR 1.240,-) und donor.net US$ 1.263,- (ca. EUR 1.050,-).

Weitere beachtenswerte Domain-Verkäufe unter .com waren:

headstones.com – US$ 28.000,- (ca. EUR 23.230,-)
hooverdam.com – US$ 25.500,- (ca. EUR 21.150,-)
debtcollection.com – US$ 11.000,- (ca. EUR 9.125,-)
hollywooddiet.com – US$ 10.070,- (ca. EUR 8.350,-)
mysence.com – US$ 7.550,- (ca. EUR 6.260,-)
800number.com – US$ 6.388,- (ca. EUR 5.300,-)
moviestop.com – US$ 6.000,- (ca. EUR 4.980,-)
visos.com – US$ 5.500,- (ca. EUR 4.560,-)
rkk.com – US$ 5.500,- (ca. EUR 4.560,-)
ododo.com – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.320,-)
weddinggames.com – US$ 3.700,- (ca. EUR 3.070,-)
jebs.com – US$ 3.500,- (ca. EUR 2.900,-)
arv.com – US$ 3.500,- (ca. EUR 2.900,-)
ebz.com – US$ 2.900,- (ca. EUR 2.405,-)
mobiledate.com – US$ 2.383,- (ca. EUR 1.980,-)
windhamhotels.com – US$ 2.300,- (ca. EUR 1.910,-)
discontinue.com – US$ 2.283,- (ca. EUR 1.890,-)

Einen Überblick über erzielte Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de

kerryedwards.com

Domain des Monats ist „kerryedwards.com“.

Knapp drei Monate vor der Wahl des US-Präsidenten steht der erste Verlierer bereits fest: der US-Amerikaner Kerry Edwards, ein Namensveter des Bush-Herausforderes pokerte zu hoch und scheiterte zunächst bei dem Versuch, aus dem Verkauf der Domain kerryedwards.com Kapital zu schlagen; selbst die Demokratische Partei winkte angesichts der Forderung von US$ 150.000,- nur müde ab.

Ende Juli hatte sich die internationale Presse nahezu überschlagen, als Kerry Edwards über die US-Tochter der deutschen Domain-Handelsbörse Sedo die Domain kerryedwards.com zum Kauf anbot. Edwards war jedoch weder besonders schnell bei der Registrierung noch hatte er sich sonst durch Insiderwissen einen Vorsprung verschafft. Er profitierte lediglich von der Namensgleichheit, nachdem John F. Kerry, Präsidentschaftskandidat der Demokraten, John Edwards zum designierten Vizepräsidenten erkor. Der Mindestkaufpreis, der aufgrund von Vorabangeboten festgelegt worden sein soll, betrug stolze US$ 150.000,00. Bereits wenige Stunden nach Bekanntgabe der Versteigerung klopfte das Wahlkomitee der Demokraten an, bot aber weniger als die geforderte Summe. Weitere Gebote blieben aus. Nun soll Edwards entweder seine Preisvorstellungen reduzieren, oder potentielle Interessenten gezielt angesprochen werden.

Dass hier jemand hoch gepokert und verloren hat – geschenkt. Ob die Domain diesen Preis wert, ist etwas zweifelhaft. Denn spätestens nach der Wahl dürfte sie schnell in Vergessenheit geraten. Selbst das Pendant bushcheney.com verweist nicht auf die offizielle Website der Wahlkampagne des US-Präsidenten, sondern man verlässt sich auf die Anziehungskraft von georgewbush.com. Ärgerlich ist nur, dass durch derartige öffentliche Forderungen die Mär vom Goldrausch im Domain-Handel angeheizt wird.

In den weltweiten Domain-Börsen finden sich hunderte Trittbrettfahrer, die ebenfalls auf das schnelle Geld hoffen. Witzige Verwendung finden diese Domains selten; eine Ausnahme stellt die deutsche Website bush.raus.de dar, in der im Tonfall der „Sendung mit der Maus“ Politiker aller Parteien (!) auf die Schippe genommen werden. Bevor jetzt die Juristen des WDR nervös auf ihren Stühlen rutschen: keine Sorge, die Website habt ihr schon abgemahnt. Und zwar ohne Gebührennote. Na also, geht doch!

> http://www.kerryedwards.com
> http://bush.raus.de/

Haben Sie auch einen witzigen, frechen oder einfach unverschämten Domain-Grab entdeckt?

Senden Sie die URL an mailto:grabbing@domain-recht.de !

Quelle: yahoo.de, eigene Recherche

VeriSign – Marken-Seminar für Ausgeschlafene

VeriSign veranstaltet am 25.08.2004 ein Seminar mit dem Titel „Protecting your Trademark in the European Union“. Die Veranstaltung findet auf dem Desktop der jeweils Angemeldeten statt, für in Europa Lebende jedoch zu unchristlichen Zeiten.

VeriSign will mit diesem Seminar, das eher auf US-amerikanische Unternehmen und Anwälte zugeschnitten ist, die Rolle von Markenrechten im Zusammenhang mit Domain-Namen, die verschiedenen europäischen Domain-Schiedsverfahren und weitere Rechtsgrundlagen bezüglich der Domain-Registrierung in Europa darstellen. Das Seminar dürfte im Hinblick darauf, dass die EU am 1. Mai 2004 von 15 auf 25 Länder erweitert wurde, auch hierzulande von Interesse sein.

Die Anmeldung zu dem Seminar erfolgt online. Das Seminar selbst findet am 25.08.2004 von 9:00 bis 10:00 Uhr und von 12:00 bis 13:00 Uhr nach General (Greenwich) Mean Time (GMT) -7 (San Francisco) statt. Für uns heisst das: von 2:00 bis 3:00 Uhr und von 5:00 – 6:00 Uhr MESZ. Also den Wecker stellen und schwarzen Kaffee brauen, oder gleich durchfeiern bis zum Seminar.

Anmeldung unter:
> http://www.verisign.com/cgi-bin/go.cgi?a=r69620194200504000

Quelle: verisign.com, eigene Recherche

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top