Newsletter-Ausgabe #217: Juli 2004

Themen: UWG – Neues Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb | dialerdomains.tk – Domains im Schafpelz | Zone Files – VeriSign macht Dampf | pinakothek.com – Freistaat Bayern siegt vor WIPO | miss.com – Fräuleins Fehlschlag für US$ 35.000 | notebook.de – Schwester-Domains zahlen sich aus | MBP IP-Days – Markenrecht-Seminar in München

UWG – Neues Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb

Am 08.07.2004 trat das neue Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft. Damit ändern sich die Bedingungen eines der wichtigsten Gesetze, das – neben dem Marken- und dem Namensrecht – auf das Domain-Recht wirkt. Domain-Inhaber sollten sich das Gesetz näher anschauen, insbesondere wenn sie in Zusammenhang mit der Domain geschäftlich tätig sind.

Der Bundestag hat das Gesetz vom 03.07.2004 verabschiedet, nachdem es verblüffend reibungslos durch den Bundesrat gegangen war. Am 07.07.2004 wurde das Gesetz, das eine Anpassung an EU-Vorgaben darstellt, im Bundesgesetzblatt 2004 Teil I Nr. 32, Seite 1414 veröffentlicht. Ab dem Folgetag der Veröffentlichung trat es in und das alte UWG außer Kraft.

Zweck des UWG ist der Schutz der Mitbewerber, der Verbraucherinnen und der Verbraucher sowie der sonstigen Marktteilnehmer vor unlauterem Wettbewerb. Es schützt zugleich das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb (§ 1 UWG). Die massgebende Anspruchsgrundlage ist § 8 UWG in Kapitel 2 des Gesetzes, Dreh- und Angelpunkt ist die Generalklausel § 3 UWG, die durch Beispiele in § 4 UWG ihre Form erhält.

§ 3 UWG macht deutlich, dass unlautere Wettbewerbshandlungen unzulässig sind. Anhand von § 4 UWG wird besonders deutlich, dass das Gesetz vornehmlich Verbraucher (§ 13 BGB) schützt. Danach handelt unlauter im Sinne von § 3 UWG, wer etwa Wettbewerbshandlungen vornimmt, die geeignet sind, die Entscheidungsfreiheit der Verbraucher durch Ausübung von Druck zu beeinträchtigen, oder die geeignet sind, die geschäftliche Unerfahrenheit insbesondere von Kindern und Jugendlichen auszunutzen.

Es wird sich aufgrund dieses Gesetzes einiges ändern, und jeder geschäftlich Tätige tut gut daran, seine Website darauf zu überprüfen, ob sie nun gegen dieses Gesetz verstösst. Mit Abmahnungen ist sonst jederzeit zu rechnen.

Weiter Informationen zum neuen UWG unter:
> https://domain-recht.de/magazin/article.php?id=308
> http://www.jurpc.de/aufsatz/20040228.htm

Das neue UWG kann hier als PDF herunter geladen werden:
> http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl104s1414.pdf

Quelle: eigene Recherche

dialerdomains.tk – Domains im Schafpelz

Sie lauern hinter so unscheinbaren Domain-Namen wie aktien.de, waehrungsrechner.de oder hausaufgaben.de: so genannte Dialer zählen zu den unangenehmen Begleiterscheinungen des Internets. Um die Nutzer vor den teuren Kostenfallen zu schützen, hat das Projekt dialerdomains.tk eine Liste mit Domain-Namen veröffentlicht, hinter denen sich die teuren Anwahlprogramme verstecken.

Auffällig ist, dass sich die teuren Einwahlprogramme nahezu ausnahmslos hinter den auch im Domain-Handel als besonders begehrt geltenden generischen Domains verstecken. Ob steuer.de, hobby.de, mp3-download.de oder eishockey.de – kaum ein Themenbereich, der nicht mit Dialer-Angeboten „versorgt“ ist. Selbst bei scheinbar nützlichen Angeboten wie virenschutz.de ist unbedingt Vorsicht geraten. Hier hilft die Domain-Liste. die praktischerweise als .txt-Datei heruntergeladen werden und so in Filter- oder Blokkinglisten Verwendung finden. Vor dem Aufruf der Seiten aus purer Neugier sei an dieser Stelle ausdrücklich gewarnt; unbeabsichtigte Einwahlen sorgen regelmäßig für großen Ärger und unangenehme Überraschungen, wenn sie unvermittelt auf der monatliche Telefonrechnung auftauchen.

Entgegen weitläufiger Meinung sind Dialer nicht generell verboten; der Einsatz von Dialern, die den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) angemeldet sind, begründet regelmäßig durchsetzbare Forderungen. Um den Nutzern unter anderem durch eine Preisangabepflicht und eine Preisobergrenze einen stärkeren Schutz vor Missbrauch zu geben, wurde das „0190er-/0900er-Mehrwertdienstemissbrauchsgesetz“ erlassen. Im Internetangebot der RegTP findet sich seither auch eine Suchmaschine, mit der man nach den Betreibern einer Mehrwertnummer fahnden kann. Effektiven Schutz gegen Dialer bietet übrigens auch die Sperre von Rufnummernbereichen wie etwa (0)900 9 durch die Telefongesellschaft (häufig Deutsche Telekom), die diesen Service gegen geringe Gebühr anbieten.

Die Liste mit Dialer-Domains finden Sie unter
> http://www.dialerdomains.tk/

Zahlreiche wertvolle Tipps und Informationen sowie aktuelle Dialer-Fälle finden Sie unter:
> http://www.regtp.de/mwdgesetz/start/fs_12.html
> http://www.dialerschutz.de/
> http://www.computerbetrug.de/

Eine Sammlung von Dialer-Urteilen finden Sie unter:
> http://www.dialerundrecht.de/urteile.htm

Die Demonstration eines nach eigener Aussage rechtskonformen Dialers finden Sie unter:
> http://www.rechtskonform.de/

Quelle: zdnet.de, eigene Recherche

Zone Files – VeriSign macht Dampf

VeriSign Inc., Verwaltungsstelle (Registry) für alle Domains mit den Endungen .com und .net, macht kräftig Dampf: statt wie bisher nur zweimal täglich aktualisiert VeriSign die .com/.net Zone Files ab dem 8. September 2004 nahezu in Echtzeit.

Die „rapid update“ getaufte Neuerung ermöglicht VeriSign, jede Änderung, die ein Domain-Registrar bei .com/.net-Domains durchführt, binnen durchschnittlich weniger als fünf Minuten in den Datensätzen aller 13 Root-Server umzusetzen. Zu diesen Änderungen zählt beispielweise die Neuregistrierung von Domains als auch die Änderung der Domain-Daten; der Umzug von Domains von einem Provider/Registrar zu einem anderen soll ebenfalls deutlich schneller von statten gehen – vorausgesetzt natürlich, der Registrar setzt seinerseits die Änderungswünsche seiner Kunden rasch in die Tat um.

Der größte Vorteil dieser Neuerung liegt auf der Hand: statt wie bisher bis zu 18 Stunden auf ein Update zu warten, werden Änderungen bei einer Domain binnen kürzester Zeit umgesetzt. Gerade bei kritischen Änderungen wie der IP-Adressen bei Name Server Einträgen ist oft rasches Handeln gefragt. Wer dagegen bisher auf eine gewisse Verzögerung bei der Hinterlegung seiner Domain-Daten gebaut hat, muss sich künftig sputen. Über die negativen Auswirkungen schweigt sich VeriSign weitestgehend aus. So soll Spam allenfalls in zu vernachlässigendem Umfang zunehmen. Technische Schwierigkeiten will man nach monatelangen Tests ausschliessen können.

Ganz so neu ist dieser Service freilich nicht: bereits im September letzten Jahres hat .org-Verwalter PIR (Public Interest Registry) ähnliche Implementierungen verkündet.

Weitere Informationen erhalten Sie unter:
> http://www.verisign.com/nds/naming/rapid_update/faq.html

Quelle: verisign.com, icannwatch.org, slashdot.org

pinakothek.com – Freistaat Bayern siegt vor WIPO

Der Freistaat Bayern beantragte vor der WIPO die Übertragung der Domain pinakothek.com. Damit beschert das Bundesland uns eines der raren deutschsprachigen Domain-Urteile nach der UDRP. Das Verfahren gegen einen deutschen Domain-Inhaber verlief für das Bundesland erfolgreich, die Übertragung der Domain ist dagegen noch nicht abgeschlossen.

Der Freistaat Bayern wandte sich durch die Bezirksfinanzdirektion München an die WIPO (World Intellectual Property Organisation) und beantragte die Übertragung der Domain pinakothek.com. In der Antragsschrift berief man sich auf ein Markenrecht, das sich der Freistaat Bayern nach dem Prozess um den Domain-Namen pinakothek.de gesichert hatte. Das Bestehen eines Markenrechts ist grundsätzlich zwingende Voraussetzung für ein erfolgreiches WIPO-Verfahren. Ein Namensrecht reicht in UDRP-Verfahren nicht aus.

Mit Pinakothek ist die Bayrische Staatsgemäldesammlung bezeichnet, die sich in „Alte Pinakothek“, „Neue Pinakothek“ und „Pinakothek der Moderne“ gliedert. Bereits im Januar 2004 setzte der Freistaat Bayern den Domain-Inhaber mit Einschreiben/Rückschein von der Kennzeichenrechtsverletzung in Kenntnis und forderte ihn zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf. Der Inhaber der Domain pinakothek.com, Tobias Binderberger, ein Künstler mit Wohnsitz in München, nahm das Einschreiben nicht an; im Rahmen des WIPO-Verfahrens äußerte er sich nicht zur Sache.

Dem aus einem Richter bestehenden WIPO-Panel fiel die Entscheidung nicht schwer: Der Domain-Name ist mit dem Markenzeichen identisch, ein berechtigtes Interesse des Domain-Inhabers an der Domain war nicht ersichtlich, und auch bösgläubige Registrierung und Nutzung der Domain konnte dem Künstler unterstellt werden. Das Panel ging davon aus, dass er den Namen registriert hatte, um eigene Kunstwerke besser vermarkten zu können. So war der Urteilsspruch „Übertragung“ beinahe reine Formsache.

Mehr zu dieser Entscheidung und zu pinakothek.de unter:
> https://domain-recht.de/magazin/article.php?id=310

Die WIPO-Entscheidung finden Sie unter:
> http://arbiter.wipo.int/domains/decisions/html/2004/d2004-0368.html

Die Entscheidung des Landgericht Nürnberg-Fürth zu pinakothek.de
finden Sie unter:
> http://www.netlaw.de/urteile/lgn_04.htm

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int, eigene Recherche

miss.com – Fräuleins Fehlschlag für US$ 35.000

Die einfachen Domains sind doch immer wieder die apartesten, die Preise dementsprechend hoch. Aber miss.com, das sowohl für die englische Anrede „Fräulein“ als auch einen Fehlschlag stehen kann, erzielte lediglich US$ 35.000,- (ca. EUR 28.500,-). Ein bisschen mehr hätte es schon sein dürfen. Im Übrigen jedoch brachte die Woche einige gute Verkäufe.

Lottoziehung.de ging für EUR 3.950,-, kurzreise.com für EUR 3.000,-, prowein.com für US$ 3.000,- (EUR 2.450,-) und mail order.de erzielte EUR 2.500,-. Weitere Domains mit Bezug zu Deutschland kommen aus der Ecke .info und .biz: Golfplaetze.info verkaufte sich für EUR 550,-, staat.info für ebenfalls EUR 550,-, branchen.biz wechselte für stolze EUR 2.500,- den Inhaber, made-in-germany für immerhin noch EUR 990,-.

Mit Euro bezahlt wurden auch salon.co.uk (EUR 9.000,-), computerservice.net (EUR 2.888,-), apeldoorn.info (EUR 550,-, ein Ort in den Niederlanden), er/otica.info (EUR 4.000,-) und topten.info (EUR 2.750,-).

Einige Verkäufe im Bereich der neuen gTLDs haben wir bereits erwähnt, aber satellite.info (US$ 1.000,-, ca. EUR 810,-), yugioh.biz (EUR 666,-) und consumers.biz US$ 700,- (ca. EUR 570,-) wollen wir nicht unter den Teppich kehren. Und last but not least sei noch opportunity.us (EUR 775,-) genannt.

Weitere beachtenswerte Domain-Käufe waren:

partypocker.com – US$ 26.500,- (ca. EUR 21.570,-)
ambient.com – US$ 22.000,- (ca. EUR 17.900,-)
cursors.com – US$ 12.500,- (ca. EUR 11.000,-)
mova.com – GBP 5.200,- (ca. EUR 7.800,-)
pokermillionaire.com – GBP 5.000,- (ca. EUR 7.500,-)
fastpitch.com – US$ 8.100,- (ca. EUR 6.600,-)
drakehotel.com – US$ 7.700,- (ca. EUR 6.270,-)
patentoffice.com – US$ 6.100,- (ca. EUR 4.970,-)
backstagepass.com – US$ 6.100,- (ca. EUR 4.970,-)
fashionforum.com – US$ 5.600,- (ca. EUR 4.560,-)
freestar.com – US$ 4.100,- (ca. EUR 3.340,-)
green-card.com – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.440,-)
industrial.info – US$ 2.400,- (ca. EUR 1.950,-)
atwork.com – US$ 2.100,- (ca. EUR 1.710,-)

Weitere, tatsächlich gezahlte Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quellen: dnjournal.com, sedo.de

notebook.de – Schwester-Domains zahlen sich aus

Es gibt zwei Typen Domain-Käufer: beide kaufen um zu handeln, die einen die gekaufte Domain, die anderen Waren und Dienstleistungen unter der Domain. Zu letzteren gehört Roberto Iezzi, Geschäftsführer des „Notebook Shop“ in Darmstadt und Inhaber der Domain notebook-shop.de.

Roberto Iezzi machte sich vor einem Jahr auf die Suche nach einem griffigeren Domain-Namen für sein Geschäft. Was lag näher als den „Shop“ zu streichen und sich auf das Wesentliche, auf notebook, zu konzentrieren? Glücklicherweise stand die Wunschdomain notebook.de zusammen mit ihrer kleinen Schwester laptop.de zum Verkauf. Beide Domains zusammen sollten auf Sedo.de einen sechsstelligen Euro-Betrag kosten. Bei solchen Zahlen muss man schon zwei mal nachdenken, ehe man zuschlägt.

Der Geschäftsmann Iezzi fackelte jedoch nicht lange und kaufte die Domains. Die Investition hat sich gelohnt. Iezzi ist heute, ein knappes Jahr nach dem Kauf, zufrieden: „Die Domains haben uns enorm viel gebracht. Unser Bekanntheitsgrad und unsere Besucherzahlen sind extrem gestiegen und damit auch die Anzahl potenzieller Kunden, die nicht nur unsere Seite besuchen, sondern auch Notebooks kaufen. Gleichzeitig wird man durch eine solche Domain unverwechselbar.“ Sein Fazit: „Ich kann nur dazu raten, eine passende Webseite mit einer solchen Top-Domain zu kombinieren. Es lohnt sich!“

Also gilt: Der Kauf einer griffigen Domain, und sei die Investition auch hoch, wird sich in der Regel auszahlen, wenn man den logistischen Unterbau hat.

Zum Verkauf stehende Domain findet man u. a. unter:
> http://www.sedo.de/search/searchresult.php4?language=d&top=1

Quelle: sedo.de, eigene Recherche

MBP IP-Days – Markenrecht-Seminar in München

Vom 22. bis 24.09.2004 finden in München in der Kanzlei Meissner, Bolte & Partners „The MBP IP-Days 2004“ statt. Wie gewohnt wird diese Fachveranstaltung in Verbindung mit dem Oktoberfest begangen. Thema der IP-Days sind Patent-, Marken- und Geschmacksmusterrecht.

Während der 22.09. lediglich der Anreise und dem Kennenlernen gewidmet ist, beginnt am 23.09. die harte Seminararbeit. Themen wie der „Patent Cooperation Treaty“, das Gemeinschaftspatent und Patentrechtsstreite in England und Deutschland stehen auf der Agenda. Die Referenten sind deutsche und britische Anwälte sowie Patrick Bodart, Direktor des Europäischen Patentamts.

Am 24.09. liegt der Schwerpunkt auf dem Markenrecht. Referiert wird über die Gemeinschaftsmarke, Markenrechtsstreite in Deutschland und abschließend über Rechtsstreite im Bereich des Gemeinschaftsgeschmacksmusterrechts.

Anmeldungen sind bis 30.07.2004 möglich, lediglich 30 Teilnehmerplätze sind vorhanden. Das Seminar kostet EUR 990,- plus MwSt. Es richtet sich an Patent- und Markenprofis. Weitere Informationen bekommt man bei Frau Steinhauser unter Tel. +49-89-2121860.

> http://www.mbp.de

Quelle: Meissner, Bolte & Partners

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