Newsletter-Ausgabe #216: Juli 2004

Themen: Verhext – Wettrennen um Harry-Potter-Domains | Statistik – .org knackt die 3-Millionen-Grenze | ICANN – Schatten-Haushalt vorgestellt | ccTLDs – Neues von .ht, .pw und .su | grundke.de – OLG-Urteil stellt sich der Kritik | niki.de – Rennfahrer in Domain-Turbulenzen | kazalite.com – MP3s lassen Kassen klingeln | Flop-Parade – 10 Wege zum Domain-Ruin

Verhext – Wettrennen um Harry-Potter-Domains

Kaum hatte JK Rowling, die erfolgreiche Schriftstellerin und Harry Potter Autorin, vergangene Woche den Titel von Band 6 der siebenteiligen Serie um den nun pubertierenden Schüler der Zauberei bekannt gegeben, begann ein Wettrennen um die entsprechenden Domains. Warum, bleibt ein Rätsel.

„Harry Potter and the Half Blood Prince“ heißt der sechste Roman um Harry Potter, und entsprechende Domains wurden beispielsweise unter .com, .net und .org registriert. Erfolgreich waren dabei die Rechteinhaber Warner Bros. Inc. sowie Seabottom Products Limited und Lightmaker Group Limited, die beide mit der Autorin verbunden sind. Mit der Registrierung hatten die Unternehmen gewartet, weil man davon ausging, dass sonst clevere Fans frühzeitig den Titel herausbekommen würden, heißt es offiziell. Vielleicht hat man sich aber auch gerade erst auf diesen Titel geeinigt.

Bei alle dem wundert, dass immer noch irgendwelche Internetnutzer darauf spekulieren, eine Kennzeichenrechte verletzende Domain teuer an den Kennzeichenrechteinhaber verkaufen zu können. Denn mit einem Domain-Rechtsstreit muss nach wie vor jeder rechnen, der eine Harry Potter Domain registriert. Zwar hatte Warner Bros. vor einigen Jahren bei den Fansites von Kindern eingelenkt; aber die sind wahrscheinlich nicht schnellagierende Domain-Grabber, mit denen man Registrierungswettkämpfe ausficht.

Nach wie vor sollte man sich davor hüten, Kennzeichenrechte Dritter verletzende Domain-Namen zu registrieren, insbesondere dann, wenn man sie an den Kennzeicheninhaber verkaufen will. Und nur weil eine Domain noch nicht registriert ist oder andere entsprechende Domains registriert haben, bedeutet das nicht, die Sache sei unproblematisch. In der Regel zieht sie Rechtsstreite nach sich und kostet Geld, und zwar ein Vielfaches von dem, was man in die Domain investiert hat.

Informationen zum Domain-Recht unter:
> http://www.domain-recht.de/magazin/

Spezialisierte Anwälte finden Sie unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: bbc.co.uk

Statistik – .org knackt die 3-Millionen-Grenze

Die Top Level Domain .com steuert unaufhaltsam auf die Marke von 30 Millionen angemeldeter Webadressen zu: spätestens Anfang September fällt erneut eine historische Marke im World Wide Web. Auf immerhin knapp ein Zehntel bringt es ein weiteres TLD-Gründungsmitglied: vor wenigen Tagen hat .org erstmals die Grenze von drei Millionen Domains überschritten.

Trotz einer fast beängstigenden Platznot im .com-Raum wächst die Zahl der Domains mit der Endung .com Monat für Monat netto um etwa 500.000 an. Selbst in schwachen Zeiten fällt die Zahl der neuen Domains nur unwesentlich unter diese Marke. Stabil zeigt sich dagegen .de mit erneut netto etwas mehr als 75.000 neuen Domains auf der Habenseite.

Die dreimillionste Domain feiert .org: Nach seiner ursprünglichen Bestimmung ist .org (Abkürzung für „Organisation“) zwar als Domain-Endung für alle nichtkommerziellen Internetangebote gedacht. So sind zum Beispiel die Vereinten Nationen unter der Adresse un.org, die Umweltschutzorganisation Greenpeace unter greenpeace.org oder der World Wide Fund For Nature mit wwf.org im Netz vertreten. Selbst das berühmte Guggenheim Museum hat sich für einen Auftritt unter guggenheim.org entschieden (während guggenheim.museum vor sich hin döst). Von diesen Fesseln hat sich .org aber längst gelöst: die Registrierung von Internetadressen unterhalb von .org ist für jedermann ohne jede Beschränkung möglich. Doch während man bei .com mit erdrückendem Platzmangel kämpft und sinnvolle Webadressen rar werden, herrschen bei .org auch im Vergleich zu den inzwischen weit über 7,7 Millionen .de-Domains nahezu paradiesische Umstände, so dass sich zahlreiche attraktive und freie Domain-Namen finden lassen.

Erneut kräftig erholt und auf dem aufsteigenden Ast präsentieren sich die neuen Endungen .biz und .info, wobei letztere ihren Vorsprung zu .biz deutlich auf über 200.000 Domains ausbauen konnte. Nur die amerikanische Länderendung .us schwächelt weiter, und verzeichnet Netto-Verluste von etwa 2.000 Domains. Angesichts des Rückgangs von mehr als 20.000 Domains im vorangegangenen Monat scheint sich aber auch hier eine Trendwende anzukündigen.

Die aktuellen Domain-Zahlen:
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.de – 7.715.949 (Vergleich zum Vormonat: + 76.580)
.at – 353.106 (Vergleich zum Vormonat: + 4.394)
.com – 29.078.112 (Vergleich zum Vormonat: + 509.711)
.net – 4.758.824 (Vergleich zum Vormonat: + 68.710)
.org – 3.010.807 (Vergleich zum Vormonat: + 43.162)
.info – 1.204.705 (Vergleich zum Vormonat: + 33.646)
.biz – 998.289 (Vergleich zum Vormonat: + 18.177)
.us – 757.333 (Vergleich zum Vormonat: – 2.237)

insgesamt: 47.877.125 (Stand 1. Juli 2004)

Aktuelle Domain-Zahlen finden Sie unter:
> http://www.whoisreport.com/domain-counts

Weitere Registrar-Statistiken finden Sie unter:
> http://www.registrarstats.com

Quelle: eigene Recherche

ICANN – Schatten-Haushalt vorgestellt

Kritiker haben es leicht – sie müssen ja nur kritisieren. Viel schwieriger ist es, eigene Lösungen zu präsentieren. Ein Verbund von 75 Domain-Registraren hat sich dennoch den geplanten Haushalt der Internet-Regierung ICANN vorgeknöpft und einen Gegenentwurf veröffentlicht, der allen Interessen gerecht werden soll.

Vor kurzem hatte ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) den Etat für das Finanzjahr 2004/2005 vorgestellt. Er sieht eine Verdopplung der Finanzmittel von derzeit US$ 8,7 Mio. auf fast US$ 16 Mio. vor. Als potentieller Goldesel dienen im Wesentlichen eine Erhöhung der jaehrlichen Registrargebühr von US$ 5.000,- auf dann etwa US$ 24.000,- sowie eine Erhöhung der Domain-Gebühr um US$ 0,25 pro verkaufter Adresse. Prompt hagelte es Kritik und Vorwürfe von allen Seiten, bei Verabschiedung drohe vielen kleinen Registraren unausweichlich das wirtschaftliche Aus. Als Sammelbecken des Protests diente das Projekt icannbudget.org, in dem namhafte Registrare wie Directi, EnCirca oder MarkMonitor vertreten sind.

Alle Registrare bekennen sich im Gegenentwurf zu einer starken und finanziell gut ausgestatteten ICANN, fordern jedoch eine deutliche Kostenreduzierung in allen Bereichen. Der Anteil der Registrare am Budget soll auf US$ 11 Mio. jährlich begrenzt bleiben, und erst wieder in drei Jahren um 10 Prozent steigen. Pro (akkreditiertem) Registrar ist eine Einmalgebühr von US$ 4.000,- im Jahr zu bezahlen; hinzu kommt ein Fixbetrag von US$ 0,25 für jede Domain-Transaktion (also Neuregistrierung, Verlängerung oder Transfer). Zeichnet sich ab, dass die festgeschriebene Summe von US$ 11 Mio. durch das Geld aus Transaktionen überschritten wird, verringern sich entsprechend die Transaktionsgebühren; bleibt man darunter, kann sich ICANN bei den Registraren einen Nachschlag holen.

Ungewiss ist, ob sich icannbudget.org mit diesem Gegenentwurf Gehör verschafft. Beachtlich ist jedoch, dass man nicht in den allgemeinen „ICANN ist doof“-Chor einstimmt, sondern alternative Lösungen aufzeigt – auch wenn deren Umsetzung unwahrscheinlich erscheint. Jedenfalls beim nächsten ICANN-Treffen in Kuala Lumpur in wenigen Wochen wird das Budget nach wie vor für zahlreiche Diskussionen sorgen.

Den Gegenentwurf finden Sie unter:
> http://www.icannbudget.org/

Den geplanten ICANN-Haushalt 2004-2005 finden Sie unter:
> http://www.icann.org/financials/proposed-budget-14may04.pdf

Quelle: icannwatch.org, eigene Recherche

ccTLDs – Neues von .ht, .pw und .su

Der bereits seit längerem prognostizierte Aufstieg der ccTLDs macht auch diese Woche nicht Halt. Quer über den Erdball verstreut melden die Domain-Vergabestellen Änderungen bei der Vergabe ihrer Domains, oder erwecken scheinbar Totgeglaubte gar zu neuem Leben.

Mit der Republik Palau, einem Inselstaat im pazifischen Ozean, nördlich von Papua-Neuguinea gelegen, betritt ein wahrer Exot die Domain-Bühne. Die in den USA ansässige Vergabestelle PW Registry Corp. vermarktet das Landeskürzel .pw als die erste und einzige Top Level Domain für so genannte „Communities of Shared Interests“. Damit soll .pw als Domain für gesellschaftliche Gruppen und soziale Netzwerke, aber auch Weblogs und private Webseiten genutzt werden. Seit 15. Juni läuft eine Sunrise Period für Inhaber von Markenrechten, unabhängig davon in welchem Land die Marke angemeldet ist. Für alle übrigen Streitfälle gibt es mit der pwDRP eine von der Universität Harvard entwickelte Streitschlichtungsregelung. Für die breite Öffentlichkeit geht es mit der Registrierung voraussichtlich noch im Sommer 2004 los.

Ein kleines Stück vom Paradies steht ab sofort für jedermann offen: Die haitianische Domain-Vergabestelle Consortium FDS/RDDH hat am 17. Mai 2004 die Registrierung von Domain-Namen unterhalb des Landeskürzels .ht freigegeben. Neben Second Level Domains unter .ht stehen zahlreiche offizielle Subdomains wie .shop.ht, .info.ht oder .adult.ht zur Auswahl. Die Preise variieren je nach Endung; so schlägt .com.ht nach Angaben der Vergabestelle für Ausländer mit US$ 22,50 zu Buche. Da sich die Zahl der Registrare jedoch in sehr überschaubaren Grenzen bewegt, dürften die Endverbraucherpreise deutlich teurer sein.

Ein virtuelles Comeback erlebt derzeit .su, die Domain-Endung der ehemaligen Sowjetunion. Nachdem im September 2003 noch verlautete, dass ICANN die Endung .su endgültig abschaffen will, konnte die russische Foundation for Internet Development (FID) das Überbleibsel aus vergangenen Tagen in die Neuzeit retten. Ostalgiker müssen für .su-Domains jedoch tief in die Tasche greifen: seit dem 01.03.2002 kostet jede Domain US$ 100,- im Jahr zuzüglich Mehrwertsteuer. Beschränkungen gibt es kaum, so dass eine Registrierung in der Regel auch problemlos für Einzelpersonen und Unternehmen aus dem deutschsprachigen Raum möglich ist.

Weitere Informationen über .pw erhalten Sie unter:
> http://www.pwregistry.pw/

Weitere Informationen über .ht erhalten Sie unter:
> http://www.nic.ht/

Weitere Informationen zu .su und Registrierung möglich unter:
> http://www.fid.su/engl/index.html

Quelle: verisign.com, heise.de, eigene Recherche

grundke.de – OLG-Urteil stellt sich der Kritik

Zur grundke.de-Entscheidung des OLG Celle, bei der sich die Frage stellte, ob ein Dritter im Einverständnis eines Berechtigten für diesen eine Domain registrieren dürfe und bei dem das OLG Celle die Ansicht vertritt, es liege in diesem Fall eine Namensanmaßung vor, haben nun die Rechtsanwälte Ralf Möbius und Thomas Stadler gegensätzliche Positionen bezogen.

Möbius orientiert sich an den DENIC-Richtlinien und den Registrierungsbedingungen, nach denen der Registrierungsvertrag zwischen dem künftigen Domain-Inhaber und der DENIC durch die Registrierung zustande kommt: Diese bestimmt, daß der Domain-Inhaber der Vertragspartner der DENIC und damit der an der Domain materiell Berechtigte ist. Als Domain-Inhaber muss stets der tatsächlich Berechtigte eingetragen werden; eine Stellvertretung ist nicht vorgesehen. Allein die Position des admin-c sieht eine Stellvertretung vor. Irgendwelche vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem als Domain-Inhaber Eingetragenen und einem Dritten hinsichtlich der Domain-Inhaberschaft sind aus diesem Grunde für das Gericht unbeachtlich. Deshalb kann der Domain-Inhaber sich nicht auf das Namensrecht des Dritten berufen und muss die Domain freigeben.

Stadler, der sich gegen das Urteil des OLG Celle stellt, hält die DENIC-Regeln für überbewertet; sie sind nur eine einseitig vorformulierte Vertragsklausel, die die Anwendung anderer gesetzlicher Regeln nicht ausschließt. Stadler hält sich an den BGH, der die regelmäßig nur schuldrechtlich wirkende Gestattung der Namensbenutzung faktisch verdinglicht hat, indem er dem Inhaber einer solchen Gestattung in entsprechender Anwendung von § 986 Abs. 1 BGB erlaubt, sich auf das Recht und die Priorität des gestattenden Namensträgers zu berufen. Sobald die Nutzung der Namensführung durch einen Namensträger dem Domain-Inhaber gestattet ist, kann er sich gegenüber anderen Namensträgern grundsätzlich darauf berufen, zur Namensnutzung berechtigt zu sein. Es stellt sich dann nur noch die Frage, ob im konkreten Fall eine unberechtigte Namensanmaßung oder Namensleugnung vorliegt, weil eine Zuordnungsverwirrung besteht oder nicht.

Dieses Beispiel macht einmal mehr deutlich, dass die Jurisprudenz keine exakte Wissenschaft ist. Selten gibt es eindeutige Rechtslagen. Üblich sind vertretbare Ansichten, die zu vernünftigen oder weniger vernünftigen Entscheidungen führen. Es bleibt zu wünschen, dass der BGH über das OLG-Urteil aus Celle entscheidet.

Mehr zu dem Urteil unter:
> http://www.domain-recht.de/magazin/article.php?id=304
> http://www.domain-recht.de/magazin/article.php?id=278

Die Stellungnahme von RA Möbius findet man unter:
> http://www.jurpc.de/aufsatz/20040231.htm

Die Stellungnahme von RA Stadler findet man unter:
> http://www.jurpc.de/aufsatz/20040232.htm

Spezialisierte Anwälte finden Sie unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: jurpc.de, eigene Recherche

niki.de – Rennfahrer in Domain-Turbulenzen

Machen wir kurz den Selbsttest: an was denken Sie bei der Domain niki.de? An die Niki-Pullover Ihrer Kindheit? An ein bayrisches Cowgirl? Oder gar einen Autorennfahrer? Geht es nach der N.L. Luftfahrt GmbH, gibt es nur eine einzige Antwort: mit Niki ist der dreimalige Formel 1-Weltmeister Niki Lauda gemeint.

Wie kanzlei.de mitteilt, erhielt der Landsberger Nikolaus „Niki“ Amberger, Inhaber der zur privaten Nutzung registrierten Domain niki.de und seit seiner Kindheit mit „Niki“ gerufen, vor kurzem Post von den Anwälten der N.L. Luftfahrt GmbH (Inhaberin der aus der Insolvenzmasse der Aero Lloyd Austria hervorgegangenen Fluglinie „Niki“) sowie Herrn Niki Lauda. Sie machen einen Anspruch auf Unterlassung der Nutzung der Domain niki.de geltend und stützen sich dabei auf das Marken- und das Namensrecht.

Dies verwundert zunächst, hat doch der BGH spätestens mit der shell.de-Entscheidung festgestellt, dass sich Namens- und Markenrecht grundsätzlich ausschliessen: wird eine Domain im geschäftlichen Verkehr genutzt, greift das Markenrecht, während bei Nutzung im rein privaten Bereich das Namensrecht gilt. Wird ein Personenname als Domain-Name im gewerblichen Bereich eingesetzt, verdrängen laut dieser Rechtsprechung die Vorschriften des Markengesetzes den ansonsten anwendbaren § 12 BGB.

Aber was wäre ein Grundsatz ohne Ausnahme? Der BGH hat deshalb in seiner shell.de-Entscheidung eine Anwendung des § 12 BGB beim namensrechtlichen Schutz von Unternehmenskennzeichen gegenüber Handeln im privaten Verkehr nicht von vorne herein ausgeschlossen. Also stützen sich die Anwälte bei dem geltend gemachten Unterlassungsanspuch nach § 12 BGB auf den Schutz des bürgerlichen Namens, den Niki Lauda geniesst, aber wohl auch auf die geschäftliche Bezeichnung, dem Namen, der von der N.L. Luftfahrt GmbH betriebenen Airline „Niki“.

Da der Domain-Inhaber die Domain nicht im geschäftlichen Verkehr nutzt, scheiden Ansprüche aus dem Markenrecht aus. Es stellen sich dann unter anderem die Fragen, ob die Geschäftsbezeichnung Niki überragend bekannt ist, so dass sich ihr Schutz auch auf eine nicht geschäftlich genutzte Domain erstreckt, wie in den Entscheidungen krupp.de und shell.de, oder ob die vom BGH angesprochene Ausnahme greift. Nach Ansicht des BGH, dem zahlreiche Gerichte gefolgt sind, ergeben sich namensrechtliche Ansprüche (§ 12 BGB) auch bei markenrechtlich geschützten Geschäftszeichen; sie sind jedoch stets auf den Funktionsbereich des betreffenden Unternehmens beschränkt und reichen nur so weit, wie geschäftliche Beeinträchtigungen zu befürchten sind. Dieser Fall, so der BGH, tritt aber höchst selten ein.

Da Bemühungen, zu einer außergerichtlichen einvernehmlichen Lösung zu kommen, gescheitert sind, darf man gespannt sein, ob die Gerichte bemüht werden.

> http://www.niki.de

Die Airline von Niki Lauda erreichen Sie unter:
> http://www.flyniki.de

Spezialisierte Anwälte finden Sie unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: RA Dr. Jens Bücking (kanzlei.de), eigene Recherche

kazalite.com – MP3s lassen Kassen klingeln

Eine turbulente Woche liegt hinter uns, die leider nicht angemessen in Domain-Verkäufen widergespiegelt werden kann. Denn zwei Millionenverkäufe dominieren den Markt. Allerdings gingen mit advertising.com und lastminute.de nicht nur die Domains auf die Käufer über, sondern auch das darunter liegende Geschäft. Bei advertising.com wurde man sich bei US$ 435 Millionen und bei lastminute.de bei EUR 46,7 Millionen einig. Der Preis für advertising.com ist keinesfalls zu hoch, bedenkt man, dass advertising.com jährlich US$ 132 Millionen erwirtschaftet.

Die britische lastminute.com plc, eine unabhängige europäische Online Reise- und Freizeitunternehmensgruppe, kaufte die Domain lastminute.de. Von dem Kaufpreis bezahlt sie EUR 24 Millionen in bar, den Rest in Aktien. Davon abgesehen gab es keine spektakulären, in Deutschland relevanten Käufe. Die etwas sperrige Webadresse nahrungsergaenzung.de konnte für EUR 5.850,- und die Domain zierfische.info für EUR 750,- verkauft werden.

Die Spitzenposition bei den Domain-Verkäufen bildet kazalite.com für US$ 83.000,- (ca. EUR 68.700,-), deren Tippfehler-Variante kazzalite.com, die deutlich mehr Zugriffe aufweist, für deutlich weniger, aber sicher mehr als US$ 20.000,- (ca. EUR 16.550,-) an den Mann ging.

Überraschend gut schlug sich .org mit libtiff.org (EUR 14.000,-), cybersurfari.org (US$ 10.100,-, ca. EUR 8.360,-) und icia.org (US$ 5.025,-, ca. EUR 4.160,-), während lediglich zwei .net-Verkäufe erwähnenswert sind: movers.net für US$ 2.900,- (ca. EUR 2.400,-) und regards.net für US$ 2.566,- (ca. EUR 2.120,-).

Bei den ccTLDs zeigt sich einmal mehr die britische .uk sehr stark mit paintings.co.uk, die GBP 5.500,- (ca. EUR 8.250,-) brachte. Die chinesische Domain cruises.cn verkaufte sich für US$ 6.700,- (ca. EUR 5.554,-). DotUS wies auch einige leichte Verkäufe auf: britneyspears.us ging für US$ 900,- (ca. EUR 755,-), onlineshopping.us für EUR 700,- und pmc.us für US$ 550,- (ca. EUR 455,-).

Bei den neuen Top Level Domains belegt .info wieder seinen Vorsprung mit aluminium.info für US$ 3.800,- (ca. EUR 3.145,-) wyoming.info für US$ 3.000,- (ca. EUR 2.480,-) und benchmarking .info für EUR 1.125,-; rat.biz brachte lediglich US$ 500,- (ca. EUR 415,-).

Weitere bemerkenswerte Domain-Verkäufe waren:

pbi.com – US$ 12.500,- (ca. EUR 10.345,-)
revitalize.com – US$ 12.480,- (ca. EUR 12.330,-)
hotleads.com – US$ 8.000,- (ca. EUR 6.620,-)
demostation.com – US$ 5.700,- (ca. EUR 4.720,-)
fineproducts.com – EUR 4.250,-
strategicvision.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.140,-)
460.com – US$ 2.600,- (ca. EUR 2.150,-)
straightmen.com – US$ 4.500,- (ca. EUR 3.725,-)
bankability.com – US$ 3.970,- (ca. EUR 3.285,-)
slideguitar.com – US$ 2.150,- (ca. EUR 1.780,-)
pubs-uk.com – BPF 3.000,- (ca. EUR 4.500,-)

Weitere, tatsächlich gezahlte Domain-Preise finde Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quellen: dnjournal.com, sedo.de, yahoo.com, netzzeitung.de

Flop-Parade – 10 Wege zum Domain-Ruin

Immer wieder berichten wir, wie man seine Domain fit macht, um bessere Zugriffszahlen zu erhalten und deren Wert zu erhöhen. Aber das ist nur eine Seite der Medaille. Schon durch die Vermeidung gröbster Fehler lässt sich eine Domain „verbessern“.

Die zehn größten Fehler, die man bei der Domain-Registrierung machen kann:

1. Besorgen Sie sich anstelle der .de-Version die .sz-Domain. Damit schickt man automatisch potentielle Kunden zur Konkurrenz, die die .de-Domain registriert hat.

2. Registrieren Sie eine Domain mit Ziffer ohne die dazugehörige, ausgeschriebene Variante, zum Beispiel nummer1domains.de ohne nummereinsdomains.de.

3. Als großes Unternehmen geht man schnurgerade auf Kunden zu, wenn man auch den längst möglichen Domain-Namen registriert, wie mobiltelefonklingeltönevermarktungsgmbh.de.

4. Oder verwirren Sie Ihre Kunden doch, indem Sie Ihren ellenlangen Firmennamen Mobiltelefonklingeltöne Vermarktungsgesellschaft mbh in der Werbung kommunizieren, seien Sie aber ausschließlich unter der Abkürzungsdomain mtktvg.de erreichbar.

5. Als Bewunderer erfolgreicher Internetunternehmen kopiert man am besten deren Domain-Name mit minimaler Abweichung und investiert sein Risikokapital in einen jahrelangen Rechtsstreit: registrieren Sie merzedes.de.

6. Erfinden Sie für Ihr Produkt ein neues Wort, etwa synoxö, das Sie dann aber bitte nicht mit einem millionenschweren Werbeetat vermarkten. So stellen Sie sicher, dass Sie keine Kunden auf synoxö.de bekommen, weil niemand den Produktnamen kennt.

7. Nehmen Sie doch einfach den Namen Ihres analogen Ladens aus Stein, Mörtel und Glas, den der Kunde nur als „die Computerklitsche in der Einkaufspassage“ kennt.

8. Tricksen Sie Ihre Kunden aus: lassen Sie sie denken, Sie sind Inhaber der Pluraldomain massenwaren.de und beschränken Sie sich selbst auf die Singular-Variante massenware.de der Domain. Die Konkurrenz, die sich dann die Pluraldomain registriert, wird sich freuen.

9. Toppen können Sie Nr. 8 noch mit der Bindestrichvariante massen-ware.de, die Sie Ihrem Konkurrenten überlassen.

10. Als Krönung gönnen Sie sich doch eine der beliebten Wörter wie „deutsche“, bilden Sie daraus eine entsprechende Domain-Variante für Ihren Domain-Namen, sagen wir deutsche-maien.de und freuen Sie sich auf zahlreiche Rechtsstreite mit vielen Markeninhabern, die ähnliche Marken registriert haben.

Das von Steve Baba geschriebene Buch zum Thema haben wir bereits im Januar vorgestellt. Er hat es nun aktualisiert und man kann es kostenlos herunterladen:
> http://www.seemly.com

Quelle: webhostdir.com, seemly.com, eigene Recherche

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