Newsletter-Ausgabe #214: Juni 2004

Themen: .eu (dotEU) – Vertragspoker um Europa-Domain | RVG – Gang zum Anwalt bald teurer? | .fr – Politiker fürchten Grabbing-Welle | Spoofing – neue Initiative gegen Domain-Betrug | Sedo.de – Neuer Service beim Projekt-Verkauf | cairo.com – eine Stadt für US$ 35.001,- | Meeting – ICANN-Treffen in Kuala Lumpur

.eu (dotEU) – Vertragspoker um Europa-Domain

Die Einführung der neuen europäischen Top Level Domain .eu (dotEU) rückt unaufhaltsam näher. Die formelle Vertragsunterzeichnung zwischen der EU-Kommission und der künftigen Vergabestelle EURid steht zwar noch aus; unverändert ist aber derzeit davon auszugehen, dass dotEU spätestens im nächsten Jahr mit der Registrierung loslegen wird.

Nachdem die EU-Kommission einer erstaunten Öffentlichkeit vor wenigen Wochen erstmals die Public Policy Rules (PPRs) für dotEU präsentiert hatte, feilt man derzeit an den letzten Details des Vertrages mit EURid. Hinter EURid steckt ein Konsortium, welches von den country code Top Level Domain-Verwaltungen der Länder Belgien (.be), Italien (.it) und Schweden (.se) als non profit Organisation gegründet wurde. Mit den Länderdomainverwaltungen von Slovenien (.si), Tschechischer Republik (.cz) und Luxemburg (.lu) sind drei weitere Mitglieder assoziiert. EURid ist für die Verwaltung von dotEU zuständig, und hat damit quasi die Rolle der „DENIC auf .eu-Ebene“ inne. Praktischerweise hat EURid seinen Sitz in Brüssel; die Wege zur EU-Kommission sind also nicht weit. Wann letztlich mit einer Vertragsunterzeichnung gerechnet werden kann, ist aber nicht bekannt.

Spannende Fragen wirft auch weiterhin die Sunrise Period auf. Rätselraten herrscht unter Juristen nicht nur in der Frage, was als so genanntes „prior right“ im Sinne der PPR einzustufen ist, und wodurch es die Anmelder im Zweifel zu belegen haben. Für Spekulationen sorgt auch die – gewiss nicht unlukrative – Position des „Validation Agent“, dem letztlich die Prüfung der Anträge aus der Sunrise Period obliegt. Als heissen Favorit hat man lange die Genfer World Intellectual Property Organisation (WIPO) gehandelt; sollte die EU-Kommission allerdings darauf bestehen, dass der Validation Agent aus einem der Mitgliedsländer der EU stammt, dürfte die WIPO durchs Sieb fallen. Weitere Wetten werden also angenommen.

Die Public Policy Rules finden Sie unter:
> http://www.eurid.org/Framework/pprlanguageindex.htm

Ein kostenloses Vormerkungsangebot finden Sie unter:
> http://www.united-domains.de/eu-domain/

Mehr über .eu erfahren Sie unter:
> http://www.dotEU.info

Quelle: eigene Recherche

RVG – Gang zum Anwalt bald teurer?

Ab dem 1. Juli gilt für den Gang zum Rechtsanwalt ein neues Gebührenrecht, das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, kurz RVG. Mit dem neuen Gebührenrecht ändert sich unter anderem auch die Gebühr für die Erstberatung. Das hat Konsequenzen für zahlreiche Domain-Rechtsstreite.

Seit Mitte der 90er Jahre des vergangenen Jahrhunderts hat sich am Einkommen der Rechtsanwälte nichts mehr verändert: oberflächlich! Denn die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) blieb unverändert. Während andere Berufszweige zum Beispiel aufgrund Tarifverhandlungen ihre Einkommen in den vergangenen zehn Jahren deutlich erhöhen konnten, sank jenes der Rechtsanwälte, denn vom großen Mandantenkuchen wollen immer mehr zugelassene Anwälte etwas abbekommen. Damit ist das Einkommen der Anwälte real gesunken.

Ob Rechtsanwälte mit der Gesetzesänderung nun mehr Geld verdienen, ist in der Anwaltschaft umstritten. In einigen Bereichen stehen die Anwälte besser da; in anderen müssen sie Abstriche machen, insbesondere bei den Gebührentatbeständen in Gerichtsverfahren. Mit der Einführung des RVG ändert sich in jedem Falle das Recht der Erstberatung. Konnten diese Kostenerleichterung für eine erste Beratung in einer Rechtsangelegenheit bis 30.06.2004 alle Rechtssuchenden in Anspruch nehmen, so haben lediglich noch Verbraucher die Möglichkeit der Erstberatung (Gebührentatbestand Nr. 2102).

Verbraucher im Sinne des Gesetzes „ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.“ (§ 13 BGB). Damit schließt das RVG alle Gewerbetreibende von der Kostenerleichterung der Erstberatung aus. Nur noch private Rechtsangelegenheiten werden von der Norm erfasst. Zugleich erhöht sich die Kappungsgrenze von EUR 180,- auf EUR 190,-.

Da in Domain-Streitigkeiten wegen der hohen Streitwerte, die hohe Gebühren mit sich bringen, gerne die Möglichkeit der Erstberatung in Anspruch genommen wird, bedeutet das für Gewerbetreibende im Domain-Handel und für Onlineunternehmer teilweise sicher einen herben Schlag. Zugleich sinkt aber das Kostenrisiko im streitigen Verfahren vor den Gerichten, da die Beweisgebühr abgeschafft wurde. Einen Anreiz, anhängige Streitigkeiten frühzeitig beizulegen, bietet die Terminsgebühr nach Nr. 3104, die bereits fällig wird, wenn die Parteienvertreter eine auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichtete Besprechung ohne Beteiligung des Gerichts führen (RVG Teil 3, VB 3 (3)).

Das RVG greift bei Aufträgen, die dem Rechtsanwalt ab dem 01.07.2004 erteilt werden. Frühere Aufträge werden nach der BRAGO abgerechnet. Wurde der Anwalt vor dem 01.07. für ein außergerichtliches Tätigwerden mandatiert und nach dem 01.07. für das gerichtliche Verfahren in der selben Angelegenheit, wird der erste Auftrag nach BRAGO und der zweite Auftrag nach RVG abgerechnet. Das kann zu einigen Unklarheiten bei der Abrechnung führen, da keine Regelungen für den Umgang mit sich teilweise widersprechenden Anrechnungstatbeständen getroffen wurden. Es wird sich im Laufe der Monate eine Rechtsprechung zu diesen Problemen bilden, die allerdings zunächst von Unsicherheit geprägt sein wird.

Das RVG finden Sie unter:
> http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/GESAMT_index.html

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: eigene Recherche

.fr – Politiker fürchten Grabbing-Welle

Kalte Füsse angesichts der eigenen Domain-Courage haben Frankreichs Politiker bekommen: nachdem die Liberalisierung der Vergaberegeln für die französische Top Level Domain .fr zu einem rapiden Anstieg der Anmeldungen führte, fürchten jetzt Kommunalpolitiker eine wahre Schwemme an Grabbing-Fällen.

Das Echo auf die Lockerung der Vergaberegeln fiel bisher überwältigend aus: binnen weniger Wochen steigerte .fr seine Registrierungszahlen von zuvor lange Zeit etwa 180.000 explosionsartig auf inzwischen weit über 260.000 Adressen. Langsam dämmert jetzt lokalen Behörden und Verwaltungen, welch schlafender Riese hier geweckt wurde, und fürchten deshalb Spekulanten und Domain-Händler, die massenhaft Städte- und Landkreisnamen grabben – angesichts von 36.778 Städten und 2.400 Landkreisen in Frankreich ein nicht von der Hand zu weisendes Risiko. Um dem Mißbrauch einen Riegel vorzuschieben, hat man sich jetzt mit einer offiziellen, gleich 50 Seiten umfassenden Vorlage an den französischen Senat gewandt und um Schutz der Namen nachgesucht. Eine erste Debatte über den Vorschlag gab es bereits am 22. Juni.

Wer den Politikern ein Schnippchen schlagen will, sollte sich also beeilen. Zwar gelten für .fr-Domains nach wie vor relativ strenge Registrierungsvoraussetzungen: Wer in den Genuss einer französischen Internet-Adresse kommen möchte, muss entweder über einen Unternehmenssitz vor Ort verfügen, oder Inhaber eines Markenrechts sein, welches auch in Frankreich Gültigkeit hat (z. B. eine nationale französische Marke, EU-Gemeinschaftsmarke, IR-Marke). Allen Privatpersonen und Unternehmen, die diese Bedingungen nicht erfüllen, bietet der Starnberger Domain-Registrar united-domains.de ab sofort einen „Treuhandservice“ an: Als Treuhänder (Domain-Inhaber und admin-c) fungiert Lycos France S.A., ein Schwesterunternehmen der united-domains GmbH. Der Treuhänder tritt dabei das Nutzungsrecht an der Domain an den Kunden ab. Damit ermöglicht united-domains.de eine Registrierung von .fr-Domains praktisch für jedermann. Die Registrierungsgebühren für eine .fr-Domain betragen inklusive Treuhandservice EUR 99,- pro Jahr.

Die 50-seitige Vorlage finden Sie unter:
> http://www.senat.fr/rap/l03-355/l03-3551.pdf

Die Beantragung von .fr-Domains ist möglich unter:
> http://www.united-domains.de/fr-domain/

Quelle: icannwatch.org, afnic.fr, eigene Recherche

Spoofing – neue Initiative gegen Domain-Betrug

Die Zahl der Brand-Spoofing-Spams hat sich nach Angaben von SurfControl, einem Content Security-Spezialisten, seit Januar diesen Jahres um 500 Prozent erhöht. Das nahmen fünfzehn bekannte Unternehmen zum Anlass, sich zum TECF (Trusted Electronic Communications Forum) zusammen zu schliessen, um Maßnahmen gegen diesen neuen Spamtrend zu ergreifen. Mit von der Partie sind IBM, AT&T, ABN Amro, Siebel Systems und andere.

Die Kriminalität im Internet nimmt mit der Anzahl der unerfahrenen Nutzer zu. Nach Phishing ist der neueste Trend, um Internetnutzern Schaden zu zufügen, eMail-Spoofing in Kombination mit so genanntem Phishing.

Spoofing tritt in unterschiedlichen Formen auf, das Muster ist immer das Gleiche: Ein Nutzer empfängt eine html-formatierte eMail, die vermeintlich von einer bekannten und sicheren Quelle kommt, jedoch von einer tatsächlich anderen stammt. In die eMail eingebettet ist ein falscher Link, der als solcher nicht erkannt wird. Klickt der Nutzer ihn an, wird er auf eine gefälschte Internetseite geführt.

Betroffen davon sind vor allem der Internet Explorer 6, Outlook Express 6, Opera 7.20 und 7.51 und Konqueror. Safari, iCab und shiira sind ebenfalls betroffen. Lediglich Mozilla/Firefox/Camino zeigen sich unbeeindruckt. Beim Spoofing wird über den Link auf der empfangenen eMail die Browseradress- wie auch die Statuszeile per Javascript verfälscht: es erscheint die richtige Adresse, aber gelinkt wird tatsächlich auf eine andere Seite, über die Daten wie Passwörter des Nutzers aufgezeichnet oder über andere Sicherheitslücken des Internet Explorer Trojaner und Dialer herunter geladen werden können. Microsoft hatte in den letzten Monaten schon Sicherheitsupdates bereitgestellt; es finden sich jedoch immer wieder neue Lücken in der Software, die von Spoofern genutzt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie unter:
> http://www.tecf.org
> http://www.cert.org/tech_tips/email_spoofing.html

Bei heise.de kann man seine Browser überprüfen:
> http://www.heise.de/security/dienste/browsercheck/demos/ie/url-spoof.shtml

Quelle: heise.de, yahoo.de, eigene Recherche

Sedo.de – Neuer Service beim Projekt-Verkauf

Wenn der Domain-Verkauf boomt, warum nicht auch den Verkauf von Internetprojekten fördern, dachte sich Sedo.de, und bietet Homepageinhabern, die ihre Domain nebst Internetprojekte verkaufen wollen, einen neuen, verkaufsfördernden Statistikservice an.

Mit der SedoTracker-Statistik offeriert Sedo ein kostenloses Tool für Kunden, die ihre Internetprojekte bei Sedo anbieten. Bei der Anmeldung einer Projekt-Domain wird automatisch der zugehörige SedoTracker-Account angelegt. Der Anmelder erhält die notwendigen Zugangsdaten für seine Statistik-Auswertungen, zusammen mit einem HTML-Bannercode, der die Trackingfunktionen enthält. Die neue Trackingfunktion implementiert der Verkäufer eines Internetprojektes per „copy and paste“ in seine Homepage. Das Tool ist sofort einsatzbereit und generiert genaue Daten über Besucherzahlen, deren geographische Herkunft, verwendete Suchbegriffe und mehr.

Potentiellen Kaufinteressenten gewährt der SedoTracker Einblick in detaillierte Statistiken über das angebotene Projekt. Die höhere Transparenz schafft die Basis für ein faires Geschäft. Alle bisherigen Anbieter von Projekten wurden bereits über den SedoTracker informiert. Sedo ist bei der Installation gerne behilflich. Die Statistiken der Beispielsseite englisch-hilfen.de lassen sich bei Sedo einsehen.

Mehr zum SedoTracker-Service unter:
> http://www.sedo.de/services/s_sellproject.php4

Eine kommerzielle Version des Sedotrackers, der ohne Anmeldung bei Sedo nutzbar ist, finden Sie unter:
> http://www.sedotracker.de/

Quelle: Sedo.de, eigene Recherche

cairo.com – eine Stadt für US$ 35.001,-

Ein Städtename liegt in dieser Woche vorne: cairo.com wechselte für US$ 35.001,- (ca. EUR 28.930,-) den Inhaber. Davon abgesehen gab es noch zahlreiche weitere erstaunliche Domain-Verkäufe.

Am Namen Chris Chena kommt man ja nicht vorbei. Er glänzte mit der Investition von US$ 27.000,- (ca. EUR 22.300,- ) in die Domain computadoras.com, die wohl die spanische Version des Begriffs Computer repräsentiert. Darüber hinaus übernahm Chena auch gleich noch das paraquaiische Internetprojekt yagua.com für US$ 50.000,- (ca. EUR 41.200,-).

Im deutschen Domain-Bereich hat sich viel hochpreisig bewegt: stadtauskunft.de brachte EUR 4.000,-, bob.de EUR 2.800,- und hausmeisterservice.de EUR 2.650,-. Bei anderen Domain-Endungen sah es für den deutschen Markt ebenfalls nicht schlecht aus. So verkaufte sich preistrend.com für US$ 4.500,- (ca. EUR 3.700,-), licht.net für EUR 1.900,- und freizeitparks.info zu EUR 500,-.

Die Überraschung schlechthin ist allerdings ganz woanders zu finden: die ungarische Domain puska.hu erzielte stolze US$ 15.230,- (ca. EUR 12.545,-). Und die schwedische Domain accomodation.se wechselte für EUR 2.000,- den Inhaber.

Weitere exotische Domain-Endungen wurden ebenfalls gut gehandelt. Darunter finden sich:

stocks.us – US$ 8.062,- (ca. EUR 6.640,-)
industry.org – EUR 5.000,-
grafik.info – EUR 3.500,-
images.us – US$ 1.550,- (ca. EUR 1.280,-)
creatin.info – EUR 600,-
stockresearch.info – US$ 450,- (ca. EUR 370,-)
vision.biz – US$ 343,- (ca. EUR 280,-)

Weitere interessante Domain-Käufe waren:

artmuseum.com – US$ 10.500,- (ca. EUR 8.650,-)
kithomes.com – US$ 6.500,- (ca. EUR 5.355,-)
messanger.com – US$ 5.200,- (ca. EUR 4.280,-)
sfsu.com – US$ 4.950,- (ca. EUR 4.080,-) (San Francisco State University)
casinocentral.com – US$ 4.100,- (ca. EUR 3.377,-)
partnershipforms.com – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.300,-)
netdate.com – US$ 3.900,- (ca. EUR 3.210,-)
earndegree.com – US$ 3.433,- (ca. EUR 2.830,-)
brownscars.com – US$ 3.300,- (ca. EUR 2.720,-)
bluediamonds.com – US$ 2.800,- (ca. EUR 2.300,-)
ea2.com – US$ 2.700,- (ca. EUR 2.225,-)
apartmentconnection.com – US$ 2.450,- (ca. EUR 2.020,-)

Weitere, tatsächlich gezahlte Domain-Preise finde Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.com

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, eigene Recherche

Meeting – ICANN-Treffen in Kuala Lumpur

Das zweite ICANN-Treffen in diesem Jahr findet in Kuala-Lumpur, der Hauptstadt Malaysias statt. Vom 19. bis 23.07.2004 steht jedem der Besuch des ICANN-Treffens frei. Die einzelnen Veranstaltungen sind kostenfrei von jedem Interessierten persönlich, via Webcast und durch Beteiligung an Mailinglisten wahrnehmbar. Ausnahme gelten für besondere, geschlossene Besprechungen.

Die Themen des Treffens stehen noch nicht fest. Diskutiert wird sicherlich die vor wenigen Wochen angesprochene Etaterhöhung der ICANN, die knapp doppelt so viel Geld wie bisher möchte. Schon im Vorfeld verweigerte CENTR, die Vereinigung der europäischen country code Top Level Domain (ccTLD)-Verwaltungen, ihr Plazet für die Etaterhöhung. Das dürfte sich auch auf die Dauerdiskussion zwischen CENTR und ICANN hinsichtlich der Gestaltung und Rechte von ICANN auswirken.

Am Samstag, den 24.07., findet ein von ICANN und ITU organisierter ccTLD-Workshop statt. ITU ist die International Telecommunication Union, die die globalen Telefonnetzwerke koordiniert und massgeblich an der Entwicklung des E.164-Standards beteiligt ist, den bei uns bekannten ENUM-Domains, die die Brücke zwischen Telekommunikation und Domains schlagen. Der Workshop fokussiert den Austausch praktischer Erfahrungen der ITU-Mitgliedsstaaten und der ccTLD-Betreiber (wie DENIC für .de und Switch für .ch) bezüglich des Betriebes der ccTLDs.

Das GAC, Governmental Advisory Committee (beratender Regierungsausschuss), das für die Kommunikation staatlicher Institutionen untereinander und mit ICANN zuständig ist, tagt – wie immer – bereits einige Tage früher, nämlich vom 17.07.2004 an.

Das ICANN-Treffen findet im Hotel Shangri-La Kuala Lumpur statt, im Umkreis von wenigen Metern finden sich weitere fünf Hotels.

> http://www.icannkl.org.my/

Agenda des ccTLD Workshops:
> http://www.icann.org/meetings/kualalumpur/icann-itu-t-workshop-03jun04.htm

Eine Liste der Vorregistrierungen findet man unter:
> http://register.icann.org/cgi/attendees.cgi

Für die Teilnahme in Kuala Lumpur registrieren kann man sich
unter:
> http://register.icann.org/

Weitere Informationen unter:
> http://www.icann.org/meetings/kualalumpur/

Quelle: icann.org, eigene Recherche

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