Newsletter-Ausgabe #212: Juni 2004

Themen: Umlaut-Domains – die Ruhe nach dem Sturm? | Domain-Tools – hier werden Sie geholfen! | .iq – Rückkehr in den Cyberspace | muehlhausen.com – Provider verbummelt Domain | Analyse – Domain-Boom erreicht neuen Höhepunkt | kreuzfahrten.ch – Rekordpreis für .ch-Domain | Seminar – Journalisten und Internetrecht | supergeilerhoster.de

Umlaut-Domains – die Ruhe nach dem Sturm?

Seit Einführung internationalisierter Domain-Namen (IDNs) nach dem Punycode-Standard sind bereits einige Monate vergangen. Doch zwei Kernfragen sind nach wie vor ungelöst: offen ist, wie Gerichte die neuen Adressen handhaben, und wann reagiert Microsoft und macht den Internet Explorer als Marktführer unter den Browsern umlautfähig, so dass er ohne Plug-In IDNs darstellen kann?

Folgende weit verbreitete und häufig genutzte Top Level Domains erlauben die Registrierung von Umlaut-Domains: .com, .net, .info, .de, .at, .ch und .li. Zwar gibt es teils erhebliche Unterschiede in der Zahl der zulässigen Sonderzeichen; während bei .de 92 neue Zeichen erlaubt sind, beschränkt sich .info auf vorerst nur drei. Grosse Unterschiede ergeben sich jedoch nicht, da die in der Praxis fast ausschliesslich relevanten drei Umlaute bei allen grossen TLDs angemeldet werden können.

Mit Umlaut-Domains erstaunlich wenig beschäftigen mussten sich bisher die Gerichte. Doch die Ruhe könnte trügerisch sein. So hat es neben vielen kleineren Unternehmen sehr wohl auch Weltmarken erwischt, die ihre Domains zunächst an unberechtigte Dritte verloren hatten. Prominentes Beispiel ist der Nahrungsmittelkonzern Nestlé, dem mit nestlé.ch und nescafé.ch gleich zwei IDNs entwischten. Eine interessante Mitteilung macht in diesem Zusammenhang die schweizer Vergabestelle SWITCH: seit Beginn der Umlaut-Ära gingen bei SWITCH sieben Vermittlungsaufträge ein, in denen es insgesamt um 29 strittige Domains ging. Drei Konflikte löste SWITCH, einen weiteren lösten die Parteien gleich selbst. Die übrigen drei werden noch verhandelt. Es steht zu vermuten, dass es nicht wenige Markeninhaber angesichts der rechtlichen Unsicherheiten zähneknirschend vorgezogen haben, die Domains gegen Zahlung eines „Lösegeldes“ abzukaufen, um so schnell an ihre Adresse zu gelangen, bevor weiterer Schaden entsteht.

Unverändert ist der Stand in Sachen Browser: Domains mit Umlauten kann nur aufrufen, wer einen aktuellen Browser hat. Hierzu zählen Netscape Version 7.1 und höher, Opera 7.11 und höher, Mozilla 1.4 und höher, Mozilla Firefox und Konqueror (ab KDE 3.2 plus GNU IDN Library) sowie Safari 1.2 (Macintosh). Diese Browser unterstützen auch ohne zusätzliches Plug-In die neuen Domains. Wer dagegen mit dem Internet Explorer (IE) von Microsoft surft, benötigt das kostenlose Plug-In „i-Nav“, um auch diesen Browser umlautfähig zu machen; ein IDN-Update von Microsoft selbst gibt es derzeit ebenso wenig wie eine verbindliche Ankündigung, wann hiermit zu rechnen ist.

Registrierung von Umlaut-Domains z. B. unter:
> http://www.united-domains.de/umlaut/

Das kostenlose Plug-In sowie ein ausführliches FAQ zur Installation und Benutzung finden Sie unter:
> http://www.umlaut-download.de

Quelle: tagi.ch, swissinfo.org, eigene Recherche

Domain-Tools – hier werden Sie geholfen!

Wer sich auf der Suche nach Informationen rund um eine Domain bisher mühsam und zeitaufwändig durch die verschiedenen Suchmasken gekämpft hat, dem winkt spürbare Erleichterung: Abhilfe schafft eine Vielzahl von Online-Tools, die mit zahlreichen nützlichen Funktionen rasch, übersichtlich und vor allem kostenfrei eine Fülle an brauchbaren Informationen rund um eine Internet-Domain liefern.

Ausserordentlich nützlich ist beispielsweise der Domain Typo Generator von webmasterbrain.com: nach Eingabe eines beliebigen Begriffs spuckt der Generator eine Liste derjenigen Wörter aus, die als Vertipper besonders nahe liegen, also etwa statt „sport“ das Wort „spotr“. Bereits der Selbstversuch mit dem eigenen Nachnamen bringt hier verblüffende Ergebnisse. Mit einem weiteren Klick kann dann gleich geprüft werden, ob der Begriff als Domain unter verschiedenen Top Level Domains noch frei ist. Allerdings sollte man nicht vorschnell registrieren, da der ausgewählte Registrar nicht immer der günstigste sein muss. Daneben finden sich im Angebot von webmasterbrain.com einige andere kleine Helfer wie das Keyword Suggestion Tool, die den Online-Alltag erleichtern. Die Nutzung aller Werkzeuge ist kostenlos, allerdings nur in englischer Sprache möglich.

Einen ähnlichen Service bietet domainsecretsrevealed.com: neben einer WHOIS-Suche lässt sich komfortabel nach zum Verkauf stehenden Domains suchen, die einen vorgegebenen Schlüsselbegriff enthalten. Zur Vorsicht kann man den Schlüsselbegriff gleich noch in der US-amerikanischen, kanadischen und europäischen Markendatenbank auf Eintragungen hin überprüfen.

Eine Empfehlung wert ist auch die deutschsprachige „Domainratte“: sie liefert alle interessanten Informationen über eine Domain auf einen Blick. So finden sich sekundenschnell WHOIS-Daten unter verschiedenen Top Level Domains, Suchmaschinentreffer, Markeneinträge, Keyword-Werbung, Suchanfragen, Linkpopularität und einiges andere mehr. Damit hilft die Domain-ratte nicht nur bei der Wertbestimmung einer Domain, sondern gibt ganz allgemein über den Status einer Domain Auskunft. Durch Einbindung der Wayback-Maschine von archive.org erlaubt sie auch einen Blick in die Vergangenheit einer Webadresse – gerade in Markenrechtsstreitigkeiten eine Information von hohem Wert.

Den Domain Typo Generator finden Sie unter:
> http://www.webmasterbrain.com/online-webmaster-tools.php

Ein weiteres nützliches Online-Werkzeug finden Sie unter:
> http://www.domainsecretsrevealed.com

Die Domainratte finden Sie unter:
> http://www.domainratte.de.ki

Quelle: intern.de, eigene Recherche

.iq – Rückkehr in den Cyberspace

Wie Donna Leinwand in USA Today berichtet, haben der irakische Medienausschuss und die US-Administration im Irak beschlossen, die irakische country code Top Level Domain (ccTLD) als .iq online zu bringen.

Der irakische Vorsitzende des Medienausschusses, Siyamend Othman, erklärte in einem Schreiben vom 20. Mai an die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN), die Domain-Endung erlaube den Irakern, im World Wide Web virtuell Flagge zu zeigen. Dies sei ein wichtiger symbolischer Meilenstein für die Nation und für die Freiheit und Hoffnungen der irakischen Bürger.

Zur Zeit öffnen überall in Bagdad Internetcafés, was wegen der geringen Computerdichte im Irak gut ist: nur 12% der Einwohner besitzen Computer, Internetzugang haben 6%, regelmäßig genutzt wird er nur von 2%.

Das Auferstehen der .iq ist aber fraglich: 1997 wurde .iq an das Unternehmen InfoCom im texanischen Richardson übertragen. Im Dezember 2002 wurden die vier Inhaber des Unternehmens angeklagt, weil diese die palestinensische Hamas finanziell unterstützt hatten. Drei der vier sind zur Zeit in Texas arrestiert. IANA listet InfoCom nach wie vor als Betreiber der Domain-Endung .iq, obwohl oder trotzdem Ende vergangenen Jahres zwei Personen, einer aus Los Angeles und ein Stockholmer, die Domain-Endung für sich beanspruchten.

Weitere Informationen über .iq erhalten Sie unter:
> http://www.iana.org/root-whois/iq.htm

Quelle: usatoday.com, gipi.typepad.com

muehlhausen.com – Provider verbummelt Domain

Das Landgericht Frankfurt klärte in einem Urteil vom 30.04.2004 (Az.: 2-8 S 83/03) die Frage nach Schadensersatzansprüchen des Inhabers der Domain muehlhausen.com gegen seinen Provider, nachdem der versäumt hatte, die Registrierungsgebühren an die Vergabestelle abzuführen und die Domain dadurch frei wurde.

Der Inhaber der Domain muehlhausen.com hatte mit dem Beklagten am 20.03.2000 einen Providervertrag über Speicherplatz und die Übernahme der Domain geschlossen, die der Kläger im Dezember 1998 über einen australischen Provider für US$ 220,- gekauft hatte. Der Provider versäumte es, den Registrierungsvertrag zu verlängern. Der Kläger hatte ihn zuvor darauf angesprochen. Von Seiten des Providers hieß es, es sei alles im Griff und werde erledigt. Tatsächlich hatte man dort versäumt, die Registrierungsgebühr für die Domain an die für sie zuständige Vergabestelle abzuführen. Am 23. Dezember 2002 stellte der Kläger fest, dass die Domain nicht mehr erreichbar war; am 22.01.2003 sah er, dass die Domain einen neuen Inhaber hat, der sie ihm für US$ 2.888,- zum Kauf anbot.

Der ehemalige Domain-Inhaber verklagte seinen Provider auf Schadensersatz in Höhe von US$ 2.888,-. Das in erster Instanz zuständige Amtsgericht Bad Vilbel (Urteil vom 11.10.2003, Az.: 3 C 139/03 (310)) meinte, es sei vom Kläger der falsche Schaden geltend gemacht worden; nicht der Preis für den Rückkauf der verlorenen Domain wäre der Schaden, sondern die Kosten für die Registrierung einer neuen Domain und die Einträge in Domain-Datenbanken und Suchmaschinen. Der Kläger erweiterte die Klage um einige Posten und ging in Berufung vor das Landgericht Frankfurt. Das bestätigt weitestgehend die vom Kläger geltend gemachten Forderungen. Der Kläger hat, nach Ansicht des LG Frankfurt, Anspruch auf den Rückkaufpreis in Höhe von US$ 2.888,-.

Der Schadensersatz ergibt sich aus §§ 249 Abs. 1, 250 BGB, wonach der Zustand wieder hergestellt werden muss, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre. In diesem Falle musste also der Kläger wieder Inhaber der Domain werden, nachdem er seine Domain verloren hatte, weil die Beklagte die Registrierungsgebühren nicht an die Vergabestelle abgeführt hatte. Der Kläger könnte nur durch Zahlung des geforderten Rückkaufpreises wieder Inhaber der Domain werden. Somit muss die Beklagte diesen Betrag an den Kläger zahlen.

Mehr zu dem Urteil finden Sie unter:
> https://domain-recht.de/magazin/article.php?id=294

Spezialisierte Anwälte finden Sie unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: RA Dr. Karl-Heinz Mühlhausen, eigene Recherche

Analyse – Domain-Boom erreicht neuen Höhepunkt

Was sich seit Beginn des Jahres in den wöchentlichen Berichten zum Domain-Handel unterschwellig abzeichnete, bestätigte nun die Domain-Börse Sedo offiziell: Der Domain-Handel boomt, Sedo hat in den ersten fünf Monaten dieses Jahres doppelt soviel Domains vermittelt wie im Vorjahreszeitraum.

Mit der Steigerung des Domain-Umsatzes sind auch die Preise gestiegen. Wurden 2003 im genannten Zeitraum noch durchschnittlich EUR 1.650,- gezahlt, so waren es zwischen Januar und Mai 2004 EUR 1.950,-. Die Durchschnittspreise stiegen im Jahresvergleich in allen Bereichen. Die Preise von Erotik-Domains haben sich mehr als vervierfacht auf durchschnittlich EUR 8.319,-; es folgen die Sparten „Medien“ mit EUR 4.170,-, „Wirtschaft“ mit EUR 4.148,-, „Reise und Wellness“ mit EUR 3.041,- und „Computer und Technik“ mit EUR 1.265,-.

Zählten 2003 noch 37 Prozent der Domain-Verkäufe zur Kategorie „Wirtschaft“ (Onlineshops, Firmenwebseiten usw.), so zeichnet sich ab, dass 2004 „Reise und Wellness“ mit aktuell 29 Prozent die Spitzenposition übernehmen wird. Als Gründe vermutet Sedo ein Anziehen des Reisemarktes sowie veränderte Marketing-Prioritäten, in denen gute Domains eine immer größere Rolle spielen.

Insgesamt wechselte bei Sedo jede dritte Domain für mehr als 1.000,- Euro den Inhaber. 14 Prozent kosteten sogar mehr als 5.000,- Euro. Ein weiterer Beleg für den boomenden Domain-Handel sind immer neue Rekordverkäufe. Die Domain commerce.com erzielte bei Sedo US$ 180.000,-, kreuzfahrten.de wurde für EUR 70.000,- verkauft. Jüngstes Beispiel ist der Verkauf der Domain fussball.com, die für EUR 20.000,- den Inhaber wechselte.

Zusätzliche Bewegung in den Markt brachte die Einführung der IDNs (internationalized domain names oder Umlaut-Domains) im März. Seither können Domains mit Umlauten registriert werden. Bereits wenige Tage nach dem Start verzeichnete Sedo erste Verkäufe. Erzielt wurden dabei Preise bis zu EUR 60.000,-.

Und weil das Geschäft mit gebrauchten Domains so schön flutscht, bietet Network Solutions, Inc. (NSI), jetzt einen veritablen Gebrauchtdomainservice. Bekannt ist NSI als Verwalter von .com- und .net-Domains (früher auch .org). Nun hat NSI den Certified Office Service eingerichtet, mit dem man für US$ 19,- dem Inhaber einer Domain im Rahmen einer Suchanfrage nach der Domain unmittelbar ein anonymes Kaufangebot unterbreiten kann. Dieses Angebot erstreckt sich bisher auf die Domain-Endungen .com, .net, .org, .info, .biz und .us. Für den Fall eines Verkaufsabschlusses kassiert NSI dann noch einmal. Mit diesem Service soll der aus Sicht von NSI recht komplizierte Domain-Handel vereinfacht und angekurbelt werden.

Marktanalyse und Grafiken finden Sie unter
> http://www.sedo.de/presse/presse_030604.php4

Einen Überblick über tatsächliche Domain-Verkäufe erhalten Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: sedo.de, prnewswire.co.uk, eigene Recherche

kreuzfahrten.ch – Rekordpreis für .ch-Domain

Europa liegt diesmal wieder vorne beim Domain-Kauf: für EUR 15.000,- konnte die Domain kreuzfahrten.ch verkauft werden. Das ist zwar wenig im Vergleich zu kreuzfahrten.de, die zu Beginn des Jahres für EUR 70.000,- den Inhaber wechselte, erweist sich aber für den Schweizer Domain-Markt als wegweisend.

Von dem schweizer Deal abgesehen zeigt sich wieder einmal der US-amerikanische als stärkster Markt. So brachten die knackigen Domains dater.com US$ 10.500,- (ca. EUR 8.580,-), buy.org US$ 10.000,- (ca. EUR 8.170,-) und halls.com US$ 9.995,- (ca. EUR 8.165,-). Aber auch eine .com-Domain mit deutschem Flair erzielte einen akzeptablen Preis: wiesbaden.com verkaufte sich für US$ 3.825,- (ca. EUR 3.125,-) und ging an einen Info- und Werbeportalbetreiber aus Hong Kong.

Darüber hinaus ist der Verkauf von payback.cn für US$ 500,- (ca. EUR 410,-) zu vermelden. Der Domain-Handel hat nun also auch China erreicht. Zudem verkauften sich drei bemerkenswerte .us-Domains, allerdings zu geringen Preisen: sfp.us brachte US$ 495,- (ca. EUR 405,-), passion.us US$ 299,- (ca. EUR 245,-) und jvc.us für US$ 280,- (ca. EUR 230,-), wobei nicht nachvollziehbar ist, wie solche Markendomains überhaupt auf den Markt kommen und nicht von den Markeninhabern kurzerhand erstritten werden.

Zugleich scheint die Domain-Handelseuphorie, die dieses Jahr grassiert, auch in Idiotie umzuschlagen. Das meint jedenfalls die australische Opposition, nachdem aufgrund einer parlamentarischen Anfrage die australische Regierung eröffnete, die Domain tourismaustralia.com für schlappe AUS$ 201.000,- (umgerechnet ca. EUR 115.000,-) gekauft zu haben. Der Deal liegt schon einige Zeit zurück. In der australischen Opposition sitzen offensichtlich und wie nicht anders zu erwarten keine Domain- und Internetkenner. Andernfalls würde man dort begriffen haben, wie wichtig und einträglich eine solche Webadresse ist, und dass sie sich innerhalb kürzester Zeit rechnet, wenn der neue Betreiber, die australische Tourismusbehörde, die Sache richtig angeht.

Hervorragend steht auch diese Woche .info da. So verkauften sich

vitamins.info für US$ 9.500,- (ca. EUR 7.760,-)
ventile.info für EUR 2.500,-
astronomy.info für US$ 1.500,- (ca. EUR 1.225,-)
redLightdistrict.info für US$ 1.500,- (ca. EUR 1.225,-)
bordello.info für EUR 1,000,-
counterfeit.info für US$ 1.000,- (ca. EUR 820,-)

und eine .biz-Domain, nämlich rat.biz für US$ 500,- (ca. EUR
410,-)

Weitere bemerkenswerte Domain-Käufe waren:

rebatemall.com – US$ 13.500,- (ca. EUR 11.000,-)
freshmeat.com – US$ 8.600,- (ca. EUR 7.030,-)
stopsign.com – US$ 7.500,- (ca. EUR 6.120,-)
fishingreport.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.085,-)
softwarebay.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.085,-)
normajean.com – US$ 2.037,- (ca. EUR 1.665,-)

Einen Überblick über tatsächliche Domain-Verkäufe erhalten Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, pressetext.at, eigene Recherche

Seminar – Journalisten und Internetrecht

Am 9. Juli 2004 findet ein von der Münchner Journalistenakademie organisiertes Seminar für – natürlich Journalisten statt. Aber das Seminar hat es in sich, denn es ist „Content mehrfach nutzen“ betitelt, und greift auch die Themen Urheber- und Medien- sowie Domainrecht auf.

Dozent ist Rechtsanwalt Arnold Mainka, der nicht nur über die Nutzung von Texten, Fotos und Gestaltungsideen anderer auf der eigenen Homepage spricht, sondern die Frage der Verlinkung mit anderen Websites, Domain-Namen und ihre Rechte anschneidet. Mit von der Partie ist der Journalist und Rechtsanwalt Johannes Wack, der anhand von Fallbeispielen die Rechtslage erläutert.

Angesprochen werden Online-Journalisten und Redakteure. Das Seminar findet am Freitag den 9. Juli 2004 in München von 10 bis 17 Uhr statt. Die Kosten betragen EUR 149,-.

Anmeldung über:
> http://www.journalistenakademie.de/seminar/semm.htm

Quelle: journalistenakademie.de

supergeilerhoster.de

Domain des Monats ist „supergeilerhoster.de“.

Aufmerksame Leser des Newsletters denken beim Stichwort supergeiler Hoster selbstverständlich sofort an einen Domain-Registrar aus dem oberbayerischen Starnberg. Knapp vorbei – der laut Eigenwerbung „beste Hosta wo gibt“ sitzt überraschend im hessischen Offenbach. Oder vielleicht doch in der Türkei?!

Ob Starter-, Business- oder Advanced-Paket – unter der Internetadresse supergeilerhoster.de findet jeder, was das Herz begehrt. Der Inhaber SmokingJonny steht mit seinem Namen für Qualität, und mit einem Bein im Gefängnis. Im Hosting-Geschäft ist er ein alter Hase und Pionier: bereits seit 1960 vermietet SmokingJonny Webspace. Wer sich bei ihm nicht mit lästigen Überweisungen oder ohnehin gefälschten Kreditkarten plagen will, kann seine Gebühren von US$ 19,99 alternativ auch mit Goldketten oder sonstigen Waren bezahlen. Kündigungsfristen gibt es keine, die Kündigung ist jederzeit möglich. Man muss halt immer nur für ein weiteres Jahr nach der Kündigung bezahlen.

Besonders hohe Kompetenz verspricht das Support-Team: Edgar van Canabis ist ein Techniker vom alten Schlag. Als C64- und Amigaprofi bildet Canabis das Herzstück von supergeilerhoster.de. Sein Mitstreiter Rolf Rofl kennt sich nicht nur mit Domains und Hosting aus, sondern kann auch Autos kurzschliessen und Bomben entschärfen. Auf diese Fähigkeiten kann heutzutage kaum ein Webhoster verzichten. Derzeit ist Rofl leider selbst für seinen Arbeitgeber nicht erreichbar. Dank des ausführlichen FAQ sollten aber ohnehin kaum Fragen offen bleiben. Von beeindruckender Schlichtheit ist etwa die Antwort auf die Frage „Was ist ein Server? Ein Server ist ein Computer.“ Hakt ausnahmsweise die Technik, ist das kein grosses Problem, denn „Das hat sicherlich mit Ihrer Internetverbindung zutun. Wenn wir Local zugreifen auf unsere Hightech Server funzt alles sehr schnell.“ Noch Fragen?

Wer es noch nicht gemerkt haben sollte: supergeilerhoster.de ist kein reales Angebot, sondern ein Satireprojekt der MediaOn – karaboga Net Group. Aber ein Blick lohnt sich auf jeden Fall!

Den supergeilen Hoster finden Sie unter:
> http://www.supergeilerhoster.de

Haben Sie auch einen witzigen, frechen oder einfach unverschämten Domain-Grab entdeckt?

Senden Sie die URL an mailto:grabbing@domain-recht.de !

Quelle: domain-people.de, eigene Recherche

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Optimizly GmbH (vormals Episerver GmbH), Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top