Newsletter-Ausgabe #209: Mai 2004

Themen: Handbuch Domain-Namen jetzt in 2. Auflage | DENIC veröffentlicht Domain-Atlas 2003 | .fr – Ansturm auf Domain-Bastion eröffnet | .eu – Europa vor der virtuellen Einigung | .si/.lt – neue EU-Länder im Domain-Test | Meta-Tags – Ungefährliche Markennutzung? | Kfz-Domains – Abmahn-Streit geht in zweite Runde | US$ 45.000 – Top-Seller Meningitis-Domains | Sedo.de – Domain-Parking nochmals verbessert

Handbuch Domain-Namen jetzt in 2. Auflage

Liebe Leser,

unser „Handbuch Domain-Namen“ ist soeben in der umfangreich überarbeiteten und aktualisierten 2. Auflage erschienen. Das Autorenteam von domain-recht.de hat das Handbuch Domain-Namen auf aktuellen Stand gebracht.

Insgesamt werden in 15 Kapiteln alle Fragen rund um Domain-Namen beantwortet:

– Domain-Basics
– Domain-Registrierung
– Neue Domain-Endungen
– .eu-Domains
– Marken-, Namens- und Wettbewerbsrecht
– Recht der Website-Inhalte
– Internationale Schiedsgerichtsbarkeit
– Domain-Transfer
– Management von Domain-Portfolios
– Domain-Strategie
– Domain-Handel und Bewertung
– Domains und Steuern sowie
– Zukunftsprognosen

Zudem findet man im Anhang eine Sammlung von Musterverträgen, eine umfassende Rechtsprechungsübersicht und einen umfangreichen Domain-Preisspiegel.

Zielgruppen des Handbuch Domain-Namen sind Mitarbeiter von Registraren/Providern, IT- und Rechtsabteilungen von Unternehmen, Internet- und Marketing-Agenturen sowie Anwälte mit Schwerpunkt Online-Recht.

Das Handbuch Domain-Namen (ISBN 3-8311-46-72-1) ist ab sofort zum Preis von EUR 29,95 erhältlich. Es umfasst 364 Seiten (Hardcover) und kann versandkostenfrei bestellt werden. Die Lieferzeit beträgt etwa 5 Werktage.

Bestellung „Handuch Domain-Namen“ unter:
> http://www.domainbuch.de

Bis zum nächsten Mal!

Ihr
Florian Huber
domain-recht.de

PS: Das Kapitel „Domain-Handel“ des Handbuchs können Sie online kostenlos probelesen unter:
> http://www.domainbuch.de/probelesen.htm

DENIC veröffentlicht Domain-Atlas 2003

Die DENIC e.G., offizielle Verwaltungsstelle für Domain-Namen mit der Endung .de, setzt auch in diesem Jahr eine erstmals für das Jahr 2000 begründete Tradition fort: in graphisch aufbereiteter Form präsentiert die DENIC eine Auswertung der Registrierungszahlen aller .de-Domains aus dem Jahr 2003.

Nach Angaben der DENIC erhöhte sich im Jahresverlauf 2003 die Domain-Zahl um knapp 17 Prozent, und erreichte fast die (inzwischen längst überschrittene) Marke von sieben Millionen. Statistisch betrachtet verfügen damit 82 von 1.000 Bundesbürgern über eine eigene Domain mit der Endung .de. Etwa ein Fünftel der Domains ist für Firmen registriert, ein kleiner Prozentsatz für Vereine, Verbände, Organisationen und staatliche Einrichtungen wie zum Beispiel Universitäten. Die überwiegende Mehrzahl, ungefähr 80 Prozent der Domains hingegen hat Privatpersonen als Domain-Inhaber.

Bei den Bundesländern führt Nordrhein-Westfalen mit nunmehr gut 1,6 Millionen .de-Domains klar vor Bayern und Hessen. Auffällig ist das krasse Ost-West-Gefälle: auch im vergangenen Jahr waren im Osten Deutschlands deutlich weniger .de-Domains registriert als in den alten Bundesländern. Selbst Sachsen und Brandenburg erreichen nur knapp 60 % des Bundesdurchschnitts. Bezogen auf die Einwohnerzahl bleibt München mit knapp 200 Domains je 1.000 Einwohner Domain-Hauptstadt. Auf den Plätzen folgen Bonn und Düsseldorf. Interessant sind die Angaben zu den ausländischen Domain-Inhabern: Ende 2003 waren insgesamt 46.660 .de-Domains für Inhaber registriert, die keinen deutschen Wohnsitz haben. Der weitaus grösste Anteil entfällt auf Österreich, die Niederlande und die Schweiz.

Förmlich explodiert sind die Domain-Zahlen im Ostalbkreis und im Kreis Forchheim, wo sich die Registrierungen verdoppelten. Und auch im Landkreis Starnberg ist die Domain-Euphorie nach wie vor ungebrochen hoch …

Weitere ausführliche Informationen sowie eine graphische Auswertung finden Sie unter:
> http://www.denic.de/de/denic/presse/press_58.html

Quelle: denic.de

.fr – Ansturm auf Domain-Bastion eröffnet

Die französische Domain-Vergabestelle AFNIC, die mit der Top Level Domain .fr eine der ehemals am stärksten reglementierten Domain-Endungen der Welt verwaltet, hat die Zügel deutlich gelockert: wer in einer offiziellen französischen Online-Datenbank geführt wird, kann ab sofort problemlos seine .fr-Domain erhalten.

Seit dem 11. Mai 2004 kann jeder, der in einer offiziellen und online einsehbaren französischen Datenbank wie etwa dem Markenregister oder dem Handelsregister eingetragen ist (also Unternehmen, Selbständige, Markeninhaber), ohne Beschränkung jeglichen Domain-Namen anmelden. Um eine Überlastung der technischen Systeme zu vermeiden, lief die erste Phase der Liberalisierung nach einem neuartigen Modus ab: am ersten Tag konnten nur Domains mit den Anfangsbuchstaben „A“ und „B“ registriert werden. Am zweiten Tag folgten die Buchstaben „A“ bis „F“, am dritten dann „A“ bis „N“ und schließlich am 14. Mai die Buchstaben „A“ bis „Z“. Allein am ersten Tag wurden so über 6.000 neue .fr-Domains registriert; die Gesamtzahl stieg sprunghaft von deutlich unter 180.000 auf mittlerweile über 210.000 Webadressen an.

In einigen Monaten dehnt AFNIC die Registrierung auch auf Einzelpersonen und Unternehmen aus, welche nicht in offiziellen, online einsehbaren Datenbanken geführt werden. Sie müssen jedoch weiterhin eine Verbindung zu Frankreich haben. Wann genau diese zweite Phase sein wird, ist aber nach wie vor unbekannt. Mit diesen Änderungen will AFNIC den riesigen Vorsprung anderer Länderkürzel langsam aufholen. Wegen der strikten Beschränkungen mussten Franzosen bisher vor allem auf die Endung .com ausweichen. Gleichzeitig wollte man den Registrierungsvorgang automatisieren. Da man nahezu panisch ein massenhaftes Domain-Grabbing fürchtet, gibt es künftig eine eigene „Dispute Resolution Policy“. Details sind auch hier noch nicht bekannt.

Weitere Informationen über .fr erhalten Sie unter:
> http://www.afnic.fr/

Die Registrierung von .fr-Domains ist möglich unter:
> http://www.united-domains.de/fr-domain/

Quelle: icannwatch.org, eigene Recherche

.eu – Europa vor der virtuellen Einigung

Nach der Veröffentlichung der Vergaberegeln (PPR) für die neue europäische Top Level Domain .eu (dotEU) hat sich der Medienrummel um die neue Endung nochmals deutlich gesteigert. Die Vergabestelle EURid rechnet nach eigenen Angaben inzwischen allein im ersten Jahr mit rund einer Million Registrierungen. Dennoch fragen sich viele: wer braucht .eu eigentlich?

Mit einer eigenen europäischen Domain-Endung versucht man vor allem, der US-amerikanischen Dominanz im Internet Paroli zu bieten. Gerade im internationalen Bereich herrscht ein starkes Übergewicht der .com-Domains. Insbesondere amerikanische Unternehmen und Organisationen sind fast ausschließlich unter „.com“ im Web präsent; daran hat selbst das eigene Landeskürzel .us zu knabbern, dessen Registrierungszahlen trotz der Liberalisierung bezogen auf die Bevölkerung noch bei weitem nicht mit deutschen oder britischen Verhältnissen verglichen werden können.

EU-Unternehmen mussten bisher in jedem europäischen Land unter einer anderen Top Level Domain auftreten (also beispielsweise der Autohersteller Audi unter audi.de in Deutschland, audi.fr in Frankreich und audi.nl in Holland). Durch die neuen .eu-Domains soll dieser Wettbewerbsnachteil der Europäer beseitigt werden. Das bedeutet aber keineswegs das „Aus“ für die nationalen Länder-Domains, im Gegenteil. Die Endung .eu erweitert vielmehr das Angebot, um den Wirtschaftsraum in Europa gegenüber anderen Märkten wie den USA oder Asien abzugrenzen. Bildhaft gesprochen geht es um eine virtuelle Vereinigung Europas: wer ein europäisches Unternehmen sucht, der soll es künftig unter .eu im Internet finden.

Viele Unternehmen interessiert in diesem Zusammenhang vor allem die Frage, was sie das kosten wird. Soweit einige Newsanbieter in den vergangenen Tagen und Wochen konkrete Zahlen zur Registrierungsgebühr in den Raum gestellt haben, handelt es sich um reine Spekulationen; die genaue Höhe steht noch gar nicht fest. Ebenso kann nach wie vor kein Registrar verbindliche Anmeldungen für .eu-Domains entgegennehmen. Deshalb sollte man Angebote mit kostenpflichtiger Vormerkung unbedingt meiden. Zu empfehlen ist jedoch, Angebote zur kostenfreien Vormerkung zu nutzen. So stellt man sicher, dass Anmeldefristen nicht versäumt werden.

Den aktualisierten Zeitplan für die Einführung von .eu finden Sie unter:
> http://www.eurid.org/Information/timetable.html

Infoportal und kostenfreie Vormerkung von .eu-Domains:
> http://www.dotEU.info

Quelle: tiscali.de, eigene Recherche

.si/.lt – neue EU-Länder im Domain-Test

Auch diese Woche setzen wir unsere kleine Serie über die Registrierungsvoraussetzungen der Top Level Domains (ccTLDs) in den zehn neuen EU-Mitgliedsländern fort. Im Mittelpunkt stehen diesmal Slowenien (.si) und Litauen (.lt).

Die vom Academic and Research Network of Slovenia (kurz: ARNES) verwaltete Top Level Domain .si zählt zu den so genannten restricted TLDs. Eine Registrierung unter .si ist grundsätzlich nur den folgenden vier Gruppen möglich: Unternehmen mit Sitz und Handelsregistereintrag in Slowenien, ausländische Unternehmen mit Niederlassung und Handelsregistereintrag in Slowenien, diplomatische Niederlassungen ausländischer Staaten in Slowenien und für internationale Organisationen, deren Mitglied Slowenien ist. Durchlöchert wird dieses engmaschige Netz durch einige Ausnahmeregelungen für einen begrenzten Kreis an Berechtigten. Wichtigste Gruppe neben Instituten, Anwaltskanzleien und Vereinen sind Einzelkaufleute im weiteren Sinn: sie können eine Domain unter anderem auch mit ihrer Gruppenbezeichnung zum Beispiel etwa in der Form architekt-novak.si anmelden, wenn sie in Slowenien ihrem Beruf nachgehen. Anmeldungen für Domains nimmt ARNES direkt entgegen. Wer sich als Unternehmen um eine .si-Webadresse bewirbt, muss dabei den Handelsregisterauszug mit vorlegen. Ausserdem gibt es strikte zahlenmässige Beschränkungen: die ersten beiden Gruppen sind regelmäßig auf eine Domain begrenzt, nur in engen Ausnahmefällen sind drei oder mehr Adressen zulässig. Eine Besonderheit weist .si mit so genannten temporären Domains auf: zum Beispiel bei bedeutenden Konferenzen oder Messen können Domains für die Dauer von zwei Monaten registriert werden.

Grenzenlose Domain-Registrierung gibt es in Litauen: eine Anmeldung unterhalb von .lt ist ebenso wie bei .com für jedermann und jedes Unternehmen unabhängig vom Wohnort oder einer Niederlassung erlaubt. Nur wer die Domain etwa für pornographische Zwecke, Marken- und Urheberrechtsverletzungen oder strafrechtlich relevantem Verhalten wie Computerbetrug ober Datenzerstörung verwenden möchte, hat schlechte Karten. Bereits seit dem 30. März 2004 können unter .lt auch internationalisierte Domain-Namen (IDNs) angemeldet werden. Insgesamt sind, zugeschnitten auf die Landessprache, neun zusätzliche Sonderzeichen in Domains erlaubt. Auch bei .lt erfolgt die Registrierung direkt über die Vergabestelle.

Weitere Informationen über .si-Domains erhalten Sie unter:
> http://www.arnes.si/english/domain.html

Weitere Informationen über .lt-Domains erhalten Sie unter:
> http://www.domreg.lt

Quelle: eigene Recherche

Meta-Tags – Ungefährliche Markennutzung?

Die Rechtsprechung zur Nutzung von Meta-Tags, den nur für Suchmaschinenrobotern im Head einer Website hinterlegten Begriffen, war lange eindeutig: Wer fremde Marken oder Namen als Meta-Tag nutzt, hat ein Problem. Mit einer Entscheidung des OLG Düsseldorf (Urteil vom 15.07.2003, Az.: I-20 U 21/03) sieht nun die Rechtslage völlig anders aus.

Das OLG Düsseldorf kam in einem Rechtsstreit zwischen Dienstleistern im Versicherungsbereich um den Begriff „Impuls“ zu dem Ergebnis, dass die Verwendung des Firmenschlagworts eines Unternehmens als Meta-Tag durch ein anderes Unternehmen der Branche nicht das Recht an dem Unternehmenskennzeichen verletzt. Auch ein nach dem Wettbewerbsrecht unzulässiges Sichaufdrängen oder Belästigen oder eine Irreführung der Internetnutzer liegt nicht vor, wenn das Schlagwort ein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache ist; ungeachtet der Kennzeichnungskraft des Wortes für ein Unternehmen der betreffenden Branche.

Die Klägerin selbst trägt den Begriff „Impuls“ in ihrem Firmennamen und hat die Nutzung der am 21.07.2001 eingetragenen Marke „Impuls“ vom Markeninhaber lizensiert. Nachdem sie sich in 1. Instanz lediglich auf ihr Namensrecht berief und scheiterte, bezog sie sich vor dem OLG Düsseldorf auf Ansprüche aus dem Markenrecht und dem Recht über den unlauteren Wettbewerb (UWG). Der Unterlassungsantrag der Klägerin bezog sich neben der Nutzung des Begriffs Impuls im Domain-Namen impuls-private-krankenversicherung-im-vergleich.de auch auf die Nutzung des Begriffs durch die Beklagte als Meta-Tag.

Das OLG Düsseldorf bestätigte die Anträge der Klägerin, soweit der Domain-Name davon umfasst war, weil es sich dabei um eine kennzeichenmäßige Nutzung des Begriffs handelt; nicht jedoch den hinsichtlich der Nutzung des Begriffs als Meta-Tag, weil dies keine kennzeichenmäßige Nutzung darstelle. Das Gericht sah keine Veranlassung anzunehmen, dass die Dienstleistungen der Beklagten selbst mit dem Begriff Impuls bezeichnet seien.

Die angesprochenen Verkehrskreise orientieren sich, so das OLG Düsseldorf, am Inhalt der Website, nicht aber an den Meta-Tags, mit der Folge, dass, wenn die betreffende Website neutral und markenrechtlich nicht zu beanstandend ausgestaltet ist, sich für eine kennzeichenrechtliche Benutzung des Zeichens als Meta-Tag kein Anhalt bietet.

Mehr zu dem Urteil und der Rechtsprechung zu Meta-Tags finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/magazin/

Das Urteil des OLG Düsseldorf finden Sie unter:
> http://www.jurpc.de/rechtspr/20040190.htm

Spezialisierte Anwälte finden Sie unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: jurpc.de, eigene Recherche

Kfz-Domains – Abmahn-Streit geht in zweite Runde

Ein äusserst unerfreuliches und schon beendet geglaubtes Kapitel droht eine Fortsetzung zu finden: Nach Angaben des Online-Magazins heise.de hat der als Abmahner von Kfz-Domains bekannt gewordene Michael Hermann vor dem Landgericht Düsseldorf Klage erhoben.

Ende Oktober 2003 schwappte eine von Hermann losgetretene Abmahnwelle durch ganz Deutschland, bei der die Inhaber von Domains, welche als Bestandteil eines der bundesdeutschen Kfz-Kennzeichen wie etwa immobilien-hh.de tragen, hinsichtlich der Nutzung der Domains reihenweise abgemahnt und zur Zahlung von Anwaltsgebühren aufgefordert wurden. Grundlage für die geltend gemachten Ansprüche war ein europäisches Patent für ein „Strukturierungsprogramm für eine Datenverarbeitungsanlage unter Berücksichtigung geographischer Indizierung“, auf das sich Hermann bezog. Ein deutsches Patent hat Hermann nicht. Nach einer Welle von Gegenabmahnungen und Klagen gegen den Abmahner und der Abkehr seiner Rechtsbeistände, verzichtete er in einem Schreiben auf weitere Ansprüche gegen die Domain-Inhaber. In dem Schreiben hiess es, er halte die Abmahnung nicht aufrecht, die Fristsetzungen und die Zahlungs- und Unterlassungsforderungen in den Abmahnschreiben seien daher gegenstandslos.

Doch völlig aufgegeben hat Hermann offensichtlich immer noch nicht. Über eine Münchner Anwaltskanzlei hat Hermann über seine Firma Mowap GmbH vor dem Landgericht Düsseldorf Klage gegen das Hannoveraner Unternehmen 1A-Infosysteme erhoben, welches unter Verwendung der Autokennzeichen-Domains regionalspezifische Portale plante. Unklar ist, warum Hermann seine angeblichen Ansprüche weiter verfolgt. Vor dem Landgericht Hamburg (Urteil vom 27.01.2004, Az. 315 O 627/03) hatte er bereits im Januar eine Niederlage einstecken müssen. Dort hatte er in einer vom Abgemahnten angestrengten negativen Feststellungsklage offensichtlich aus prozesstaktischen Gründen den Unterlassungsanspruch anerkannt. Das Gericht erließ daraufhin antragsgemäß ein Anerkenntnisurteil, welches jedoch keine Urteilsbegründung enthält. Noch keine Entscheidung erging in der von einer Hamburger Patentanwaltskanzlei beim Bundespatentamt anhängig gemachten Patentnichtigkeitsklage.

Ein ständig aktualisiertes Dossier rund um die KFZ-Abmahnungen finden Sie unter:
> http://www.netlaw.de/dossier-kfz-abmahnung.htm

Spezialisierte Anwälte finden Sie unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: heise.de, eigene Recherche

US$ 45.000 – Top-Seller Meningitis-Domains

Die Meldung ist neu, der Deal liegt aber bereits drei Wochen zurück: Parallel zu den diversen Meningitis-Domains, die unter .info zu moderaten bis recht guten Preisen gekauft wurden, erzielte die Mutter-Domain unter .com einen Betrag von US$ 45.000,- (ca. EUR 38.000,-). Keine üble Sache. Darüber hinaus hat sich vergangene Woche einiges Erfreuliches gerade auch auf dem deutschen Domain-Markt getan.

Die Domain hotelreservation.com belegt mit einem erzielten Preis von US$ 27.500,- diesmal den Spitzenplatz, obwohl bei Sedo eine Domain zu einem höheren Betrag, nämlich EUR 24.000,- gehandelt wurde; allerdings schweigt man sich hinsichtlich des Namens aus. Anders sieht es bei cellularphones.com aus, bei der man lediglich weiss, dass sich der Preis im unteren sechsstelligen Bereich tummelt. Zu stolzen US$ 21.000,- (ca. EUR 17.700,-) konnte kidschat.com an den Mann gebracht werden; und Chris Chena verkaufte warrior.com für US$ 15.000,- (ca. EUR 12.640,-).

Im deutschsprachigen Raum bewegte sich einiges, insbesondere im Bereich der IDNs, und unter allen Top Level Domains: Die Umlaut-Domains möbel.com, börse.ch und häuser.ch verkauften sich für EUR 10.000,-, US$ 8.282,- (ca. EUR 6.980,-) und EUR 5.555,-. Baier.de brachte EUR 4.000,-, flirtarea.de EUR 10.500,- und anwalthomepages.de und anwalthomepages.com zusammen EUR 5.000,-.

Im .info-Bereich zeigte sich der deutsche Domain-Handel wie immer stark: private-krankenversicherung.info erzielte EUR 2.500,-, staedtereise.info EUR 1.200 und luxusvilla.info EUR 750,-. An der Spitze steht jedoch washington.info mit US$ 4.000,- (EUR 3.370,-). Die erfolgreichsten Verkäufe unter .biz nehmen sich dagegen eher schwach aus: tee.biz erbrachte US$ 475,-, fund.biz US$ 411,-, bbs.biz US$ 360,- und sportwette.biz US$ 350,-.

Weitere nennenswerte Domain-Verkäufe waren:

destination.net – US$ 17.000,- (ca. EUR 14.320,-)
alscan.com – US$ 11.000,- (ca. EUR 9.270,-)
dotplanet.com – US$ 10.250,- (ca. EUR 8.635,-)
osn.com – US$ 9.500,- (ca. EUR 8.000,-)
soundcard.com – US$ 8.500,- (ca. EUR 7.160,-)
juniper.info – EUR 500,-
desi.biz – US$ 291,- (ca. EUR 245,-)
choppers.biz – US$ 270,- (ca. EUR 227,-)
boot.biz – EUR 220,-

Einen Überblick über gezahlte Domain-Preise erhalten Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: sedo.de, dnjournal.com

Sedo.de – Domain-Parking nochmals verbessert

Sedos altbekanntes Domain-Parking, mit dem man auch aus ungenutzten Domains doch einen Nutzen ziehen kann, wurde wieder einmal weiter entwickelt. Zur Zeit befindet sich ein neues Tool in der Betatestphase, mit dem man die Nutzungsmöglichkeit des Domain-Parkings nochmals erhöht: Selbständige Keyword-Vergabe!

Das neue Tool ist noch in der Testphase, aber bringt schon jetzt positive Effekte für geparkte Domains. Der Nutzer kann mit dem „Keyword-Optimierungstool“ selber ein passendes Werbestichwort vorschlagen, zu dem auf der geparkten Domain passende Werbung eingeblendet werden soll. So lässt sich zum Beispiel für die Domain zins.de, auf die bereits automatisch Werbung zum Stichwort Zins eingeblendet wird, nun zusätzlich auch ein Begriff wie Tagesgeld hinzufügen. Auf diese Weise wird die Wahrscheinlichkeit weiterer Zugriffszahlen und damit die eigener Einnahmen erhöht.

Bei Domains, die früher einmal Inhalt hatten (so genannte „expired domains), wirkt sich der Effekt noch deutlicher aus, soweit ehemaliger Inhalt der Domain und ihr Begriff nicht dekkungsgleich sind: Unter active-agent.de fand sich einmal eine Agentur zur Bannervermarktung. Mit dem via Keyword-Optimierer eingefügten Begriff „Bannervermarktung“ finden Surfer wieder die Informationen, die sie suchen.

Informationen zum Domain-Parking finden Sie unter
> http://www.cashdomain.de

Die Beta-Version des Keyword-Optimierers finden Sie unter
> http://www.sedo.de/member/domainparking/?bm=5&selfopt=1

Quelle: Sedo.de

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