Newsletter-Ausgabe #207: Mai 2004

Themen: .eu – EU-Kommission veröffentlicht Vergaberegeln | DROA – Abzockfalle schnappt weiter zu | Statistik – .info und .biz im Sinkflug | .pl/.cz – neue EU-Länder im Domain-Test | s/e/xquisit.de – Domain-Baustelle ohne Verkehr | Bitte lächeln – 30.000 Euro für fotos.com | Sedo – Das deutsche Domain-Schwergewicht | Web-Audit – Domain-Recht Seminar in Köln

.eu – EU-Kommission veröffentlicht Vergaberegeln

Das Geheimnis ist gelüftet: nach wochenlangem Rätselraten hat die Europäische Kommission in der Verordnung Nr. 874/2004 vom 28. April 2004 die als so genannte Public Policy Rules (PPRs) bezeichneten Vergaberegeln für die neue europäische Top Level Domain .eu (dotEU) veröffentlicht.

Wie bereits in der EU-Verordnung 733/2002 festgelegt, können .eu-Domains beantragt werden von a) natürlichen Personen mit Wohnsitz innerhalb der Gemeinschaft, b) Unternehmen mit satzungsgemässem Sitz, Hauptverwaltung oder Hauptniederlassung innerhalb der Gemeinschaft oder (c) Organisationen mit Niederlassung innerhalb der Gemeinschaft. Die Domains werden direkt unterhalb von .eu als Second Level Domains nach dem bewährten „First come, first served“-Prinzip vergeben. Für geographische und geopolitische Begriffe können die Mitgliedsstaaten eigene Third Level Domains einrichten. Umlaut-Domains sind vorerst noch nicht möglich. Stellt ein Gericht fest, dass eine Domain verleumderisch oder rassistisch ist oder gegen die öffentliche Ordnung verstößt, kann sie gesperrt werden. Für Streitigkeiten wird es, wie bereits angekündigt, ein eigenes Schiedsgericht geben.

Für zahlreiche Diskussionen dürften die Teilnahmebedingungen an der zweistufigen, insgesamt vier Monate dauernden Sunrise Period sorgen. Antragsberechtigt sind nur öffentliche Einrichtungen sowie die Inhaber früherer Rechte, die nach nationalem und / oder Gemeinschaftsrecht anerkannt oder festgelegt sind. „Frühere Rechte“ sind unter anderem registrierte nationale und Gemeinschaftsmarken, geografische Angaben oder Ursprungsbezeichnungen sowie auch – sofern sie nach dem einzelstaatlichen Recht des jeweiligen Mitgliedstaats geschützt sind – nicht eingetragene Marken, Handelsnamen, Geschäftsbezeichnungen, Unternehmensnamen, Familiennamen und charakteristische Titel geschützter literarischer oder künstlerischer Werke. Besonders die Erwähnung von Familiennamen lässt den Kreis der Teilnahmeberechtigten ausufern. Letztlich überlässt es die Kommission jedoch dem so genannten „Validation Agent“ die Entscheidung, ob ein behauptetes nationales Recht als früheres Recht zu qualifizieren ist, und anhand welcher schriftlicher Unterlagen dieses Recht bewiesen werden muss.

Durch die spätere Veröffentlichung der PPRs verschiebt sich auch der Zeitplan für die Einführung von .eu um wenige Wochen. So beginnt EURid noch in diesem Monat mit den letzten Vorbereitungen und der Übersetzung aller Informationen in die Landessprachen der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten. Voraussichtlich in den Monaten Juni und Juli startet die Akkreditierung der .eu-Registrare. Die Sunrise Period als mit Abstand bedeutendste Phase der Einführung findet voraussichtlich im Dezember statt. Der endgültige Startschuss für die Live-Registrierung fällt nach derzeitigem Stand im April 2005.

Den Wortlaut der Public Policy Rules finden Sie unter:
> http://www.eurid.org/Framework/pprlanguageindex.htm

Den aktualisierten Zeitplan für die Einführung von .eu finden
Sie unter:
> http://www.eurid.org/Information/timetable.html

Mehr über .eu finden Sie unter:
> http://www.doteu.info

Quelle: eurid.org, eigene Recherche

DROA – Abzockfalle schnappt weiter zu

Da inzwischen zum wiederholten Male auch in der Redaktion des Newsletters mehrere Mitteilungen eingegangen sind, wiederholen wir nochmals unsere Warnung vor der so genannten „Domain Registry of America“ (DROA), die wahlweise auch als Domain Registry of Europe (DROE) bzw. Canada (DROC) auftritt. Mit unverlangt zugesandten Schreiben und Werbe-Mails sollen dabei die Inhaber von .com-, .net- und .org-Domains verunsichert und zum kostspieligen Wechsel ihres Providers veranlasst werden.

Mit Hinweisen wie „Important Notice“ spiegelt DROA zahlreichen Domain-Inhabern unter Nennung der konkreten Webadresse vor, dass der Registrierungsvertrag demnächst abläuft. Daher sei es unbedingt Zeit zu handeln und die Domain zu transferieren. Sollte der Vertrag nicht rechtzeitig verlängert werden, drohe der unwiederbringliche Verlust der Adresse. Doch wer dem Transfer zustimmt, zieht nicht nur oft gegen seinen Willen mit der Domain um, er zahlt auch noch meist vergleichsweise höhere Gebühren als beim alten Registrar. Potenzielle Opfer von DROA sind alle Inhaber von .com, .net- und .org-Domains. Die Zahl geschädigter Kunden soll mittlerweile bei über 50.000 liegen.

Die Geschäfte von DROA und seiner Ableger sind seit langem im Visier der Behörden. Sowohl die US-amerikanische Federal Trade Commission (FTC) als auch die britische Advertising Watchdog Authority (ASA) und ein niederländischer Provider gehen bzw. gingen gerichtlich gegen den DROA-Spam vor. Zumindest teilweise musste DROA einlenken: etwas versteckt auf der unternehmenseigenen Website unter der Adresse droa.com findet sich unter „Important Notice“ der Hinweis, dass jeder DROA-Kunde das Recht hat, den Registrar zu wechseln und zudem pro Domain-Transfer US$ 6,- erstattet bekommt.

Zumindest für alle über deutsche Registrare angemeldeten Domains gilt nach wie vor (von besonderen Ausnahmen abgesehen): solange es sich nicht ausdrücklich um ein Schreiben Ihres Registrars handelt, können Sie solche Post getrost in den Müll werfen, da sich der Registrierungsvertrag ohne ausdrückliche Kündigung in der Regel automatisch verlängert.

Ein Musterexemplar eines DROA-Schreibens finden Sie unter:
> http://hosting.1und1.de/image/pt/de_DE/domain_registry.JPG

Quelle: register.co.uk, golem.de, eigene Recherche

Statistik – .info und .biz im Sinkflug

Die Umlaut-Euphorie hat sich gelegt: während .de im vergangenen Monat noch einen Nettozugewinn jenseits der Rekordmarke von 300.000 Domains meldete, waren es im April „nur“ knapp unter 100.000.

Damit nähert sich .de den monatlichen Zugewinnen aus der Phase vor Einführung der Umlaut-Domains, stabilisiert sich jedoch auf hohem Niveau. Die nächsten Monate werden jetzt zeigen, welches Potential internationalisierte Domain-Namen noch haben. Ohne grosse Schwankungen nähert sich dagegen Branchenprimus .com mit einem erneuten Zugewinn von weit über 500.000 Webadressen der Grenze von 30 Millionen Domains. Einen herben Rückschlag verzeichneten die neuen Top Level Domains .info und .biz. Beide blieben deutlich unter den bisherigen Monatszahlen von gut 20.000 neuen Domains zurück; bei .info reichte es gar nur netto zu etwas mehr als 7.000 neuen Domains.

Erstmals negativ ist das Monatsergebnis für die US-amerikanische Länderendung .us. Nach wie vor liegt die Gesamtzahl an registrierten Domains deutlich unter der Millionenschwelle. Vergleicht man die Bevölkerungszahlen der USA und Deutschland, sollte .us ihr wahres Potential noch lange nicht ausgeschöpft haben. Letztlich belegen diese Zahlen aber, wie deutlich .com von den USA und die USA von .com dominiert wird. Für neuen Schwung könnten zum Beispiel spektakuläre Verkäufe von .us-Domains sorgen; bislang herrscht dort aber eher Fehlanzeige. Auch US-amerikanische Unternehmen entdecken ihr Landeskürzel erst nach und nach. Angesichts der sonst sehr patriotischen US-Bevölkerung ist dieses Resultat eigentlich verwunderlich, und erklärt sich nur durch die überragende Stellung von .com.

Die aktuellen Domain-Zahlen:
—————————-

.de – 7.564.303 – (Vergleich zum Vormonat: + 95.766)
.at – 344.445 – (Vergleich zum Vormonat: + 11.426)
.com – 28.109.513 – (Vergleich zum Vormonat: + 524.534)
.net – 4.625.949 – (Vergleich zum Vormonat: + 76.213)
.org – 2.923.985 – (Vergleich zum Vormonat: + 44.326)
.info – 1.154.055 – (Vergleich zum Vormonat: + 7.208)
.biz – 975.359 – (Vergleich zum Vormonat: + 11.476)
.us – 779.718 – (Vergleich zum Vormonat: – 6.114)

insgesamt: 46.477.327 (Stand 1. Mai 2004)

Aktuelle Domain-Zahlen finden Sie unter:
> http://www.whoisreport.com/domain-counts

Weitere Registrar-Statistiken finden Sie unter:
> http://www.registrarstats.com

Quelle: eigene Recherche

.pl/.cz – neue EU-Länder im Domain-Test

Seit dem 1. Mai 2004 ist Europa ein Stück gewachsen: insgesamt sind zehn Staaten aus Ost-, Mittel- und Südeuropa der Europäischen Union (EU) beigetreten. Wir nehmen dies zum Anlass, Ihnen in einer kleinen Serie die Länderendungen (ccTLDs) der neuen EU-Staaten und ihre Besonderheiten kurz vorzustellen. Den Auftakt machen die Länderkürzel Polens (.pl) und der Tschechischen Republik (.cz).

Obwohl Polen knapp 40 Millionen Einwohner zählt, besteht für die polnische Top Level Domain .pl angesichts von derzeit etwa nur 220.000 registrierten Adressen noch kräftig Nachholbedarf. Die Voraussetzungen dafür hat die Vergabestelle NASK bereits geschaffen: die äusserst liberale Vergabepolitik erlaubt die Registrierung von .pl-Domains praktisch von jedermann zu jedem beliebigen Zweck. Es gibt ebenso wie bei .com keine Vergabebeschränkungen, ein Wohn- oder Unternehmenssitz vor Ort ist nicht erforderlich. Die Registrierung erfolgt im Regelfall innerhalb von 5 Werktagen. Neben den klassischen Second Level Domains direkt unterhalb von .pl gibt es so genannte funktionale Domain-Endungen wie .media.pl, .shop.pl oder .travel.pl sowie regionale Endungen wie zum Beispiel deblin.pl und katowice.pl, die als Third Level Domains vergeben werden und für die jeweils eigene Regeln gelten. Internationalisierte Domains (IDNs) können ebenfalls bereits angemeldet werden. Für Streitigkeiten gibt es ein Schiedsgericht bei der polnischen Kammer für Informationstechnologie und Telekommunikation.

Keine Beschränkungen meldet auch .cz, die Top Level Domain der Tschechischen Republik. Eine Registrierung ist jedermann zu jedem beliebigen (legalen) Zweck möglich. Ein Wohn- oder Unternehmenssitz vor Ort ist ebenfalls entbehrlich. Derzeit gibt es etwa 170.000 .cz-Domains. Damit lassen sich noch zahlreiche attraktive Domain-Namen finden. IDNs sind jedoch noch nicht möglich. Die Registrierung ist meist binnen fünf Werktagen abgeschlossen. Im Fall einer rechtlichen Auseinandersetzung können sich beide Parteien übereinstimmend zunächst an die Vergabestelle wenden, die sich um Schlichtung bemüht. Scheitert dieser Versuch, steht daneben auch ein Schiedsgericht bei der tschechischen Wirtschafts- oder Landwirtschaftskammer zur Verfügung. Als besonderen Service stellt die Vergabestelle CZ.NIC auf ihrer Website zahlreiche Gerichtsentscheidungen rund um .cz-Domains (auch in englischer Sprache) zum Abruf bereit.

Weitere Informationen über .pl-Domains erhalten Sie unter:
> http://www.dns.pl/english/

Weitere Informationen über .cz-Domains erhalten Sie unter:
> http://www.nic.cz/en/

Die Registrierung von .pl- und .cz-Domains ist möglich unter:
> http://www.united-domains.de/suchen-registrieren/

Quelle: eigene Recherche

s/e/xquisit.de – Domain-Baustelle ohne Verkehr

Das Landgericht München hat in einer Entscheidung vom 18. März 2004 (17 HK O 16815/03) noch einmal die Voraussetzungen für Handeln im geschäftlichen Verkehr bei der Nutzung einer Domain geklärt und namensrechtliche Fragen untersucht. Eine Baustellenseite und ein privates Diskussionsforum stellen nach Ansicht des LG München keine Nutzung der Domain im geschäftlichen Verkehr dar; und die spätere namensmässige Nutzung ist unproblematisch, wenn die Domain vor Anmeldung einer Marke registriert wurde.

Der Kläger, ein S/e/xshopbetreiber, ist Inhaber der deutschen Marke s/e/xquisit, die am 14.02.2002 beim Deutschen Marken- und Patentamt angemeldet wurde und Schutz für s/e/xshopgerechte Produkte genießt. Der Beklagte und Inhaber der Domain s/e/xquisit.de, die am 06.10.1999 für ihn registriert wurde, betreibt eine EDV-Servicefirma. Unter der Domain war bis Februar 2004 keine Website adressiert, sondern lediglich der Hinweis, dass die Homepage soeben freigeschaltet worden sei. Seit Februar findet sich unter der Domain ein Diskussionsforum über Sinn und Unsinn erotischer Unterhaltungsangebote.

Im streitigen Verfahren stellte das Gericht fest, dass mit den gebotenen Inhalten Ansprüche aus §§ 14 und 15 MarkenG und §§ 1 und 3 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) nicht bestehen. Die Frage konzentrierte sich nun auf das Namensrecht, das eine Nutzung im geschäftlichen Verkehr nicht voraussetzt.

Aber auch aus dem Namensrecht ergab sich aus Sicht des Gerichts kein Anspruch: Solange der Beklagte die Domain lediglich reserviert gehalten hat, hatte die Domain nicht einmal eine Adressfunktion, so dass eine Namensanmaßung i.S.d. § 12 BGB von vornherein ausschied. Aus der Nutzung der Domain als privates Diskussionsforum ergab sich auch keine Namensrechtsverletzung, denn der Beklagte war zunächst einmal berechtigter Domain-Inhaber und wurde nicht dadurch zum unberechtigten Nutzer eines Namens, indem er unter diesem Namen ein privates Diskussionsforum einrichtete. Es ergaben sich auch keine Anhaltspunkte für eine Zuordnungsverwirrung als Interessenbeeinträchtigung gemäß § 12 BGB, da das private Diskussionsforum nicht mit den Dienstleistungen des Klägers verwechselt werden könne. Schließlich sah das Gericht auch die Voraussetzungen für eine sittenwidrige Schädigung (§ 826 BGB) als nicht gegeben an. Zum Zeitpunkt der Registrierung gab es die Marke nicht und der Domain-Inhaber konnte damals nicht die Absicht haben, den Markeninhaber die Domain vorzuenthalten.

Das Urteil finden Sie unter:
> http://www.netlaw.de/urteile/lgm_38.htm

Ausführlicher zu dem Urteil:
> https://domain-recht.de/magazin/article.php?id=275

Spezialisierte Anwälte finden Sie unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: netlaw.de, eigenen Recherche

Bitte lächeln – 30.000 Euro für fotos.com

Chris Chena hat wieder zugeschlagen und die Domain fotos.com für EUR 30.000,- gekauft. Aber auch auf dem .de-Markt hat sich wieder Hochpreisiges bewegt.

Neben der 30.000-Euro-Domain fotos.com zeigte sich die vampirische Domain nosferatu.com als Bestseller, sie wurde für US$ 10.500,- (ca. EUR 9.060,-) gesaugt.

Bei den .de-Domains lag meinewerkstatt.de vorne, die mit einem Verkaufspreis von EUR 7.175,- dem deutschen Heimhandwerker alle Ehre macht. Von erfolgreichen Verkäufen wie golfhotels.de für EUR 4.200,- und autourlaub.de für EUR 3.900,- sollte man nicht auf den Fortbestand des deutschen Freizeitparks schließen. winmail.de ging hingegen für gute EUR 3.000,- weg.

Die britische Endung .uk macht nun immer öfter von sich Reden: gloves.co.uk verkaufte sich für EUR 9.000,- und condos.co.uk für GBP 2.750,- (ca. EUR 4.100,- ). Bei den neuen generischen Endungen überraschte menengite.biz mit US$ 4.250,- (ca. EUR 3.565,-), dessen Variante meningitis.biz noch vor wenigen Wochen für lediglich EUR 1.500,- gehandelt wurde. Bei den .info-Domains blieben die Preise diesmal niedrig: kyiv.info brachte US$ 895,- (ca. EUR 750,-), leads.info US$ 600,- (ca. EUR 500,-), supportdesk.info US$ 600,- (ca. EUR 500,-), sowa.info EUR 235,- und joburg.info, deren eigentliche Seite unter joburg.org.za zu finden ist, US$ 200,- (ca. EUR 168,-). Schließlich traf jemand seine Wahl und kaufte choises.net für US$ 1.550,- (ca. EUR 1.300,-).

Weitere bemerkenswerte Domain-Geschäfte der vergangenen Woche sind:

shippingsupplies.com – US$ 9.600,- (ca. EUR 8.050,-)
popgames.com – US$ 6.500,- (ca. EUR 5.450,-)
namewinner.com – US$ 6.500,- (ca. EUR 5.450,-)
footballjerseys.com – US$ 6.020,- (ca. EUR 5.050,-)
getlinked.com – US$ 6.000,- (ca. EUR 5.030,-)
getlinked.com – US$ 6.000,- (ca. EUR 5.030,-)
applecidervinegar.com – US$ 5.100,- (ca. EUR 4.280,-)
itci.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.195,-)
moregames.com – EUR 4.500,-
ballett.com – US$ 3.700,- (ca. EUR 3.100,-)
eurostore.com – US$ 3.100,- (ca. EUR 2.600,-)
match3.com – US$ 2.750,- (ca. EUR 2.306,-)
audioking.com – US$ 2.600,- (ca. EUR 2.180,-)
buttle.com – US$ 2.550,- (ca. EUR 2.140,-)

Einen Überblick über gezahlte Domain-Kaufpreise finden Sie unter:
> http://www.domainspiegel.de

Quelle: sedo.de, dnjournal.com

Sedo – Das deutsche Domain-Schwergewicht

Trotz geplatzter Internetblase im Jahr 2000 konnten sich einige Spätkommer als Internetunternehmen etablieren. Mit dazu gehört auch die Sedo GmbH. Wer die Geschichte Sedos kennen lernen und vielleicht das Geheimnis des Erfolgs erfahren will, lese die Cover Story im amerikanischen Domain-Fachmagazin DNJournal.

Der Titel der Story, „Sedo’s Ascent: How the German Juggernaut (dtsch.: Moloch) Became A Global Giant“, greift ein wenig zu weit. Vor wenigen Wochen erst erfolgte die Eröffnung des USA-Büros von Sedo. Ein Gigant ist Sedo noch nicht, aber sicher auf dem Weg dorthin. Doch eine solche Story kommt nicht von ungefähr. In USA hat man Sedo mit seinen diversen Domain-Services wahr- und positiv aufgenommen.

Bei Sedo arbeitet man daran, die Laufrichtung der Globalisierung von Internet-Unternehmen nicht wie in vielen anderen Fällen auf eine Einbahnstraße von USA nach Europa zu begrenzen, sondern beide Seiten von den jeweils anderen Ideen profitieren zu lassen.

Die komplette Geschichte lesen Sie unter:
> http://www.dnjournal.com/columns/cover040504.htm

Quelle: sedo.de, eigene Recherche

Web-Audit – Domain-Recht Seminar in Köln

Das Forum Institut for Management veranstaltet am 24.06.2004 ein Seminar in Köln mit dem Titel „Web-Audit – Die 6-Stunden-Analyse Ihres Webauftritts“. Motto der Veranstaltung dürfte die Aussage: „Jeder, der im Internet auftritt, verstößt gegen geltendes Recht!“ sein.

Als Referent wird Rechtsanwalt Tobias H. Strömer über Domain-Streitigkeiten, Marken, Metatags, Links, Anbieterkennung, Spam, Urheberrecht und sonstige Aspekte des Webauftritts berichten. Zielgruppe für das Fachseminar sind Mitarbeiter aus den Abteilungen Recht und EDV, die mit der Erstellung und Betreuung des Internetauftritts ihres Unternehmens betraut sind, und an Anwälte, aber auch an Nichtjuristen. RA Strömer wird sehr anschaulich vortragen.

Das Seminar findet im Dorint Kongress Hotel, Helenenstraße 4 in Köln, von 9:00 bis 17:00 Uhr statt. Die Kosten liegen bei EUR 760,- inklusive Dokumentation, Arbeitsessen und Erfrischungen.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://www.foruminstitut.de/

Eine Informationsbroschüre können Sie als pdf-Datei herunterladen unter:
> http://www.forum-institut.de/pdf/0406716.pdf

Quelle: eigene Recherche

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top