Newsletter-Ausgabe #206: April 2004

Themen: 10 Jahre – Happy Birthday, DENIC! | .cd – Domain-Wirrwarr im Kongo | .ax – neuer Stern am Exoten-Himmel? | OLG Köln – Telefon und Fax müssen ins Impressum | Muster – Domain-Verträge schwarz auf weiss | 80.000 US-Dollar – Tippfehler-Domains sahnen ab | Domain-Verkauf – Festpreis oder spekulieren? | Domain-Recht – Workshop in Leipzig

10 Jahre – Happy Birthday, DENIC!

Die Vergabestelle der erfolgreichsten Länder-Domain der Welt hat allen Grund zum Feiern: vergangenen Donnerstag beging das Deutsche Network Information Center (besser bekannt als DENIC) mit einem Festakt in Frankfurt seinen 10jährigen Geburtstag.

Im November 1986 wurde das deutsche Länderkürzel .de erstmals als länderbezogene Top Level Domain in die IANA-Datenbank eingetragen. Nach einem ersten Stopp an der Universität Dortmund nahm im Januar 1994 der „Interessenverbund Deutsches Network Information Center“ (IV-DENIC) an der Universität Karlsruhe den Betrieb auf. Im Januar 1999 folgte schliesslich der Umzug an den Standort Frankfurt nahe dem Hauptbahnhof, an dem die DENIC seither residiert. Im Gegensatz zu Unternehmen wie .com-Verwalter VeriSign oder .info-Registry Afilias ist die DENIC als Genossenschaft mit weit über 200 Mitgliedern (zumeist Internet Provider) organisiert und arbeitet nicht profitorientiert. Die derzeit etwa 7,5 Millionen .de-Domains werden von 80 Mitarbeitern verwaltet.

Bis 1994 gab es nur rund 1.000 Domains; erste je vergebene Domain mit der Endung .de soll die Adresse uni-dortmund.de gewesen sein. Doch seither sind die Registrierungszahlen förmlich explodiert: im Oktober 1999 durchstiess .de die Schallmauer von einer Million Adressen; nur knapp zwei Jahre später im November 2001 waren es dank sonja-und-shawn.de bereits fünf Millionen. Einen weiteren Meilenstein erreichte die DENIC erst vor wenigen Wochen mit der Einführung von internationalisierten Domain Namen, besser bekannt als Umlaut-Domains. Seither können unter .de insgesamt 92 neue Zeichen wie zum Beispiel die drei deutschen Umlaute in Webadressen verwendet werden. Hiervon machten die User bereits ausgiebig Gebrauch: allein im vergangenen Monat März wurden 300.000 neue Domains angemeldet.

Der grösste Verdienst der DENIC ist unbestritten, sowohl durch technische als auch organisatorische Kompetenz und Umsicht die Endung .de zur Nummer eins unter den Länderendungen (ccTLDs) und – lediglich geschlagen vom sprichwörtlichen .com – zur weltweit zweiterfolgreichsten Top Level Domain überhaupt zu machen. Herzlichen Glückwunsch!

> http://www.denic.de

Die Geschichte der DENIC finden Sie unter:
> http://www.denic.de/de/denic/wir_ueber_uns/historie/index.html

Quelle: yahoo.de, stern.de, zdnet.de, eigene Recherche

.cd – Domain-Wirrwarr im Kongo

Erhebliche Verwirrung herrscht derzeit um die Top Level Domain der Demokratischen Republik Kongo: gleich zwei Unternehmen sind der Ansicht, alleinige und zentrale Verwaltungsstelle (Registry) für das Länderkürzel .cd zu sein.

Das Kürzel .cd gehört zur Demokratischen Republik Kongo, früher als Zaire bekannt und in Mittelafrika gelegen. Im Internet wird es vor allem als Abkürzung für „Compact Disc“ vermarktet, vereinzelt in Anlehung an „Corps Diplomatique“ auch als Diplomaten-Domain. Seit dem Jahr 2001 verwaltet der deutsche Registrar Key-Systems aus Zweibrücken die Endung .cd auf der Grundlage eines Vertrages mit dem kongolesischen Postminister. Wegen eines Problems mit dem Nameserver hat Key-Systems zumindest vorübergehend die Registrierung eingestellt. Ganz anders tönt es von der Website des Congo Internet Management (CIM), der nach eigenem Bekunden offiziellen und staatlich genehmigten Verwaltungsstelle für alle Fragen rund um .cd-Domains. Und auch CIM will seine Erlaubnis vom kongolesischen Postministerium erhalten haben. So scheint der kongolesische Postminister im Kongo die Verwaltung seiner Domain öfter zu vergeben als so manche Fussballnationalmannschaft das Tor trifft.

Keine Aufklärung bietet die offizielle ccTLD-Datenbank der Internet Assigned Numbers Authority (IANA). Dort findet sich weder ein Hinweis auf Key-Systems noch auf CIM. Vielmehr heisst es lapidar, dass es keine Registrierungsmöglichkeit gibt. Über die Hintergründe dieses Domain-Dschungels kann man derzeit nur spekulieren, wobei die politische Instabilität im Kongo eine nicht unwesentliche Rolle spielen dürfte. Wer daher kein Risiko eingehen möchte, sollte aufgrund der unklaren Rechtslage derzeit von der Registrierung einer .cd-Domain besser absehen.

> http://www.nic.cd/

Quelle: heise.de, eigene Recherche

.ax – neuer Stern am Exoten-Himmel?

Kennen Sie die Aland-Inseln? Nein? Nun gut, wir sind ja hier auch nicht bei Günther Jauch. Aber trotzdem sollte man sie im Hinterkopf behalten. Denn vielleicht handelt es bei dem Länderkürzel .ax schon bald um den neuen Stern am Domain-Himmel.

Aland ist laut Eigenbeschreibung ein autonomes, entmilitarisiertes und einsprachig schwedisches Gebiet in Finnland mit 25.000 Einwohnern. Und dank der International Organisation for Standardization (ISO) können sich die Inselbewohner nicht nur am Badestrand auf Lilla Holmen erfreuen, sondern möglicherweise schon bald Domains mit der offiziellen Endung .ax registrieren: seit 13. Februar ist .ax in die so genannte ISO 3166-1 Standardliste aufgenommen worden. Und die Internet Assigned Numbers Authority (IANA) hält sich bei der Vergabe von Länder-Domains fast sklavisch an genau diese Liste. Eigentlich muss man also nur warten, bis ein findiger Vermarkter .ax entdeckt und auf ein ähnlich gutes Geschäft wie bei .tv (Tuvalu) spekuliert.

Doch selbst die Zuteilung einer Top Level Domain durch IANA ist nur die halbe Miete. So finden sich in der IANA-Datenbank zahlreiche Exoten mit eigener Domain, die mangels technischer Infrastruktur gar nicht oder kaum genutzt werden. Eiskaltes Beispiel ist die Antarktis mit der Endung .aq. Zwar gibt es durchaus einige .aq-Domains wie studies.aq oder global.aq. Eine Registrierung ist derzeit aber nicht möglich, da es schlicht keine offizielle Registrierungsstelle gibt. Diese Liste liesse sich unter anderem mit .eh (West-Sahara), .km (Komoren) oder .tj (Tadschikistan) lange fortsetzen.

Und selbst wenn man es schafft, eine Domain wie zum Beispiel suzu.ki unter einer dieser exotischen Endungen zu ergattern, so bergen sie ein enormes Risiko: es besteht keinerlei Sicherheit, dass die Domain nicht ganz plötzlich über Nacht aus dem Web verschwindet. Und auch wenn die Domain-Vergabestelle ohne vorherige Ankündigung wechselt und Adressen dekonnektiert werden, bleiben die Domain-Inhaber in vielen Fällen auf ihren oft nicht eben geringen Kosten sitzen. Wer dann sein Geld in Werbung für die Domain gesteckt hat, guckt schnell in die Röhre. Gerade hier gilt deshalb: informieren Sie sich vor der Registrierung einer exotischen Domain unbedingt genauer über die Endung. Als Faustregel gilt: Je mehr Registrare eine Top Level Domain anbieten, desto zuverlässiger ist eine Anmeldung.

Mehr über die Aland-Inseln finden Sie unter:
> http://www.aland.fi/
> http://www.suzu.ki/

Die offizielle Liste aller Länder-Domains finden Sie unter:
> http://www.iana.org/cctld/cctld-whois.htm

Quelle: theregister.co.uk, eigene Recherche

OLG Köln – Telefon und Fax müssen ins Impressum

Das OLG Köln (Urteil vom 13.02.2004, Az.: 6 U 109/03) hatte zu klären, ob der Anbieter von Telediensten im Internet im Impressum auch seine Telefonnummer angeben muss, um den Anforderungen des § 6 Teledienstegesetz (TDG) Genüge zu leisten.

§ 6 TDG regelt unter anderem, dass die Angaben in der Anbieterkennung (so genanntes „Impressum“) eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit dem Anbieter ermöglichen müssen.

In einem Rechtsstreit waren in diesem Sinne die Angaben, die ein Anbieter machte, aus der Sicht des Klägers nicht vollständig: Es war keine Telefonnummer im Impressum zu finden. Der Anbieter hatte jedoch die Möglichkeit eingeräumt, online um Rückruf zu bitten. Das OLG Köln sah darin keine Möglichkeit der unmittelbaren Kontaktaufnahme. Es nahm sich das Teledienstegesetz vor und kam zu dem Ergebnis, dass auch die Angabe der Postanschrift und einer eMail-Adresse nicht ausreichen. Der Anbieter müsse auch Telefon- oder Telefaxnummer angeben, um im Sinne des Gesetzes eine unmittelbare Kommunikation zu ermöglich.

Es liesse sich nun fragen, dass damit offen bleibt, wie lange das Telefon von einem Mitarbeiter auch besetzt sein müsse, um Kundenanrufe entgegen zu nehmen. Aber man kann davon ausgehen, dass so ein Telefon lediglich zu den üblichen „Öffnungszeiten“ besetzt sein muss.

Ausführlicher zu der Entscheidung des OLG Köln unter:
> https://domain-recht.de/magazin/article.php?id=271

Das Urteil selbst finden Sie unter:
> http://www.jurpc.de/rechtspr/20040159.htm

Spezialisierte Anwälte finden Sie unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: jurpc.de, eigene Recherche

Muster – Domain-Verträge schwarz auf weiss

Beim Kauf und Verkauf, bei Übertragung und bei Verpachtung und nicht zuletzt bei gemeinsamer Nutzung (Sharing) von Domain-Namen sind – ähnlich wie bei Immobilien – einige Formalitäten zu beachten.

Wir empfehlen Ihnen, auf jeden Fall alle Verträge schriftlich abzuschließen und sich keinesfalls nur auf mündliche Zusagen zu verlassen.

Das Team von domain-recht.de hat deshalb für Sie in Zusammenarbeit mit spezialisierten Anwälten eine Sammlung von Musterverträgen erstellt.

Einen Domain-Kaufvertrag finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/vertraege/kaufvertrag.php3

Einen Domain-Pachtvertrag („Miete“) finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/vertraege/pachtvertrag.php3

Einen Domain-Sharing-Vertrag finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/vertraege/domainsharevertrag.php3

Die Verträge erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden als eMail (Word-Dokument) und zusätzlich innerhalb einer Woche per Briefpost in Papierform (inkl. Rechnung) zugesandt.

Welche Preise für Domains bisher bezahlt wurden, erfahren Sie in unserem aktuellen Domain-Preisspiegel unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Große Domain-Handelsbörsen finden Sie unter:
> http://www.sedo.de
> http://www.domain-handel.de
> http://www.afternic.com

Quelle: eigene Recherche

80.000 US-Dollar – Tippfehler-Domains sahnen ab

Chris Chena ist mittlerweile bekannt für interessante Domain-Deals, von denen er in diesem Jahr schon einige wichtige abgeschlossen hat. Vergangene Woche kaufte er gleich drei Tippfehler-Domains, weil sie Traffic in Höhe von 200.000 einzelnen Besuchern im Monat aufweisen. Deutschsprachige Domain-Verkäufe tummelten sich diesmal mehr im .info-Bereich.

Die von Chena erworbenen Tippfehler-Domains lauten downlaod.com, donwload.com und dawnload.com. Für jede der Domains zahlte er US$ 25.667.- (ca. EUR 21.640,-). Chena plant, über diese Domains den Vertrieb der im eigenen Unternehmen programmierten Software zu forcieren.

Wichtige .de-Domain-Käufe sind nicht zu verzeichnen. Allerdings konnte verbund.com für EUR 3.333,- an den Mann gebracht werden, sowie landhaus.info für EUR 350,-, hdv.info für EUR 300,-, bayern-urlaub.info für EUR 280,- und rodenberg.info für EUR 210,-. Zu einem guten Preis von EUR 1.000.- verkaufte sich vor kurzem die Umlaut-Domain germknödel.at.

Über die deutschsprachigen Verkäufe hinaus verbuchte .info noch voice.info für US$ 2.888,- (ca. EUR 2.435,-). Unter .net erzielte tim.net US$ 4822,- (ca. EUR 4.065,-) und die Domain faq.biz US$ 500,- (ca. EUR 420,-).

Weitere nennenswerte Domain-Verkäufe waren:

usapharmacy.com US$ 24.125,- (ca. EUR 20.340,-)
preview.com US$ 18.500,- (ca. EUR 16.600,-)
myjewelry.com US$ 15.500,- (ca. EUR 13.070,-)
lgf.com US$ 15.000,- (ca. EUR 12.650,-)
webcenter.com US$ 11.611,- (ca. EUR 9.790,-)
curious.com US$ 11.000,- (ca. EUR 9.275,-)
choreography.com US$ 9.200,- (ca. EUR 7.760,-)
dealsearch.com US$ 7.100,- (ca. EUR 5.990,-)

Nicht zum Verkauf steht derzeit die sehr gespreizte Domain johnkerryisadouchebagbutimvotingforhimanyway.com, doch das mag sich nach den Präsidentschaftswahlen Ende diesen Jahres ändern. Und auf den Preis, den die Domain womöglich erzielt, sind wir sehr gespannt.

> http://www.johnkerryisadouchebagbutimvotingforhimanyway.com/

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: sedo.de, dnjournal.com, intern.de, eigene Recherche

Domain-Verkauf – Festpreis oder spekulieren?

Wer mit Domains handelt, will gerne zum Kaufabschluss kommen. Um diesen zügiger herbeizuführen, gibt es Methoden. So können Domains beispielsweise bei der Handelsbörse Sedo zum Festpreis, auf Basis eines Verhandlungspreises oder gleich ganz ohne Preisangabe eingestellt werden. Man fragt sich, welche dieser Methoden die Beste ist?

Nach den Erfahrungen von Marius Würzner, verantwortlicher Geschäftsführer von Sedos Domain-Transfer-Service, verkaufen sich Domains mit niedrigen Fest- oder Verhandlungspreisen am besten, da der Preis eine Signalwirkung habe und langwierige Verhandlungen entfallen; das mache einen Kauf wahrscheinlicher.

Der Festpreis ist jedoch nicht immer erste Wahl, denn hohe Preise schrecken potentielle Kunden unter Umständen ab. Bevor die Domain mit einem zu hohen Preis ausgezeichnet wird, sollte man besser auf eine Preisangabe völlig verzichten. Das gilt besonders bei zweit- oder drittklassigen Domains.

Eine fehlende Preisangabe birgt aber auch Nachteile: als Inhaber guter Domains, die bei Sedo.de inseriert werden, erhält man oft viele Minimalgebote in Höhe von EUR 100,-. Es lohnt sich in der Regel zwar, auf jedes Gebot zu reagieren und den eigenen Wunschpreis mitzuteilen, doch ist das mit hohem Zeitaufwand verbunden, der sich erheblich verringern lässt, gibt man von vornherein seine Vorstellungen in Form eines VHB-Preises an.

Informationen zum Wert Ihrer Domain erhalten Sie unter:
> http://www.sedo.de/appraisal.php3

Quelle: sedo.de

Domain-Recht – Workshop in Leipzig

IHK und HWK zu Leipzig und T-Punkt Business Leipzig laden am 11.05.2004 zu einem kleinen Domain-Recht Workshop mit dem sehr treffenden Titel „Internet- und Domainrecht – Vor dem Schaden klug sein“.

Der Workshop findet bei T-Punkt Business in der Querstraße in 04103 Leipzig von 18:00 bis 20:00 Uhr statt und ist kostenlos. Es besteht Anmeldepflicht. RA Alexander Wagner (Leipzig) referiert über aktuelle Entwicklungen im Domain- und Internetrecht. Zielgruppe für den Workshop sind kleine und mittlere Unternehmen.

Nähere Informationen gibt es bei der IHK zu Leipzig, Ansprechpartnerin ist Frau Elke Porzucek, oder bei der HWK zu Leipzig, wo Herr Jürgen Müller Ansprechpartner ist.

> http://mdc-ecomm.de
> http://www.leipzig.ihk.de

Quelle: mdc-ecomm.de, eigene Recherche

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top