Newsletter-Ausgabe #205: April 2004

Themen: .eu (dotEU) – Validation Agent gesucht! | .pro – Profi-Domain startet Sunrise Period | ccTLDs – Neues von .fr, .gr und .ie | mobell.de – OLG legt Verwechslungslatte tiefer | ruegen.de – Domain-Tumult im Kreistag | me.com – Unbekannter zahlt US$ 460.000,- | Domain-Content gratis auf Ihrer Website!

.eu (dotEU) – Validation Agent gesucht!

Das Rätselraten geht vorerst weiter: auch sechs Wochen nachdem das Communications Committee (CoCom) der Europäischen Union die als Public Policy Rules (PPR) bezeichneten Registrierungsbedingungen für die neue europäische Top Level Domain .eu (dotEU) gebilligt hat, sind die Details nach wie vor geheim. Dagegen hat die Ausschreibung für den „Validation Agent“ bereits begonnen.

Anfang März machte das CoCom mit Verabschiedung der PPRs endgültig den Weg für .eu frei. Seither herrscht Schweigen; was genau die PPRs besagen, ist öffentlich nicht bekannt. Gründe dafür wurden bisher auch nicht genannt, dürften aber in den schwierigen Vertragsverhandlungen zwischen der Vergabestelle EURid und der EU-Kommission sowie den EU-Mitgliedsländern zu finden sein. Ebenfalls bereits angelaufen ist die offizielle Ausschreibung für die Stelle als „Validation Agent“. In der zweistufigen, jeweils zwei Monate langen Sunrise Period können alle Inhaber so genannter „prior rights“ ihre Domains bevorzugt anmelden. Selbst die PPRs werden diesen Begriff voraussichtlich jedoch nicht abschliessend definieren. Klar ist lediglich, dass in erster Linie Inhaber von Markenrechten davon profitieren. Sie können zunächst wie gewohnt ihre Domains bevorzugt über die Domain-Registrare anmelden; jedoch prüft erst der Validation Agent anhand zum Beispiel der Markenurkunde, ob die Ansprüche des Anmelders auch tatsächlich bestehen.

Bewerber für die Position des Validation Agent müssen eine Vielzahl von Kriterien erfüllen: neben einem Sitz innerhalb der EU, stabilen Finanzen und dem Beleg ihrer Verlässlichkeit müssen die Kandidaten vor allem nachweisen, über vertiefte juristische Kenntnisse aller Rechtsordnungen der 25 EU-Mitgliedsländer zu verfügen. Denn letztlich entscheiden sie, ob ein nationales Recht als „prior right“ zu qualifizieren und wodurch dieses Recht nachzuweisen ist.

Nach dem bisher angekündigten Zeitplan beginnt EURid im Juni 2004 mit der Akkreditierung der ersten .eu-Registrare. Die Sunrise Period von .eu findet voraussichtlich in den Monaten September bis November 2004 statt. Im November 2004 soll .eu schliesslich ans Netz gehen; selbst die EU-Kommission spricht offiziell von „grosser Wahrscheinlichkeit“, dass es mit dem November-Termin klappt. Mit Beginn der Phase der Live-Registrierung kann dann grundsätzlich jeder EU-Bürger unter Einhaltung der entsprechenden Vergabebedingungen .eu-Domains registrieren.

Weitere Informationen zum Validation Agent finden Sie unter:
> http://www.eurid.org/documents/ValidationAgentspeci5300104.doc

Vorläufiger Zeitplan für die Einführung von dotEU unter:
> http://www.eurid.org/Information/timetable.html

Weitere Informationen rund um dotEU und ein kostenloses Vormerkungsangebot für .eu-Domains finden Sie unter:
> http://www.dotEU.info

Quelle: eurid.org, eu-kommission.de, eigene Recherche

.pro – Profi-Domain startet Sunrise Period

Einen erneuten Anlauf wagt derzeit die Profi-Domain .pro: nach einer offiziellen Mitteilung von Verwalter RegistryPro können sich alle Inhaber von Markenrechten noch bis zum 14. Mai 2004 zur so genannten „Defensive Registration“ anmelden.

Mitte Februar hatte der US-Webhoster Hostway Corp. zu nicht näher bekannten finanziellen Bedingungen die .pro-Vergabestelle RegistryPro vom bisherigen Mutterunternehmen Register.com übernommen. Seither laufen die Vorbereitungen für den Neustart, die nun mit den Defensive Registrations die heisse Phase der Einführung einläuten. Inhaber von Markenrechten können sich dabei für eine Dauer von vier Jahren quer durch alle .pro-Varianten wie .law.pro oder auch künftige Endungen wie .recht.pro gegen Rechtsverletzungen schützen; Anmeldungen nehmen derzeit einige wenige Registrare wie Register.com, Netnames.com oder Bulkregister.com entgegen. Im Juni 2004 will RegistryPro dann endgültig loslegen.

.pro ist die exklusivste der sieben neuen generischen TLDs, die ICANN geschaffen hat. Sie sollte eigentlich seit Dezember 2003 registrierbar sein, und wird vorerst nur für in den USA lizenzierte „Professionals“ angeboten. Zu diesen zählen ausschliesslich Rechtsanwälte, Ärzte und Steuerberater beziehungsweise Wirtschaftsprüfer. Auch Firmen, die einen Arzt, Rechtsanwalt oder Steuerberater beschäftigen und entsprechende Dienstleistungen anbieten, können .pro-Domains registrieren. Zudem hatte sich .pro erst kürzlich mit ICANN auf eine erhebliche Vereinfachung der Registrierungsbestimmung geeinigt: um die Domain attraktiver zu machen, können neben Endungen wie .law.pro, .med.pro und .cpa.pro auch klassische Second Level Domains direkt unterhalb von .pro registriert werden – vorausgesetzt natürlich, dass .pro irgendwann einmal endlich das Licht der Online-Welt erblickt.

Weitere Informationen über .pro erhalten Sie unter:
> http://www.registrypro.com

Quelle: verisign.com, registrypro.com, eigene Recherche

ccTLDs – Neues von .fr, .gr und .ie

Auch diesen Monat dreht sich das Karussell der country code Top Level Domains (ccTLDs) wieder kräftig: so melden die französische Endung .fr, die griechische Endung .gr sowie das irische Länderkürzel .ie grössere Änderungen.

Ab dem 11. Mai 2004 kann jeder, der in einer offiziellen, online einsehbaren französischen Datenbank wie zum Beispiel dem Markenregister oder dem Handelsregister eingetragen ist, ohne Beschränkung jeglichen Domain-Namen anmelden. Der bisher erforderliche schriftliche Nachweis der Berechtigung entfällt ebenso wie ein Bezug beispielsweise zum als Marke geschützten Begriff. In einigen Monaten dehnt die Vergabestelle AFNIC diese Möglichkeiten auch auf Einzelpersonen und Unternehmen aus, welche nicht in offiziellen, online einsehbaren Datenbank geführt werden, sofern diese eine Verbindung zu Frankreich haben. Der genaue Termin ist derzeit aber noch ebenso wie die weiteren Details, was unter eine „Verbindung zu Frankreich“ fällt, nicht bekannt.

Wer eine griechische Domain registrieren möchte, kann dies seit dem 5. April nicht nur wie bisher bei der Vergabestelle GR-Hostmaster, sondern auch bei einem akkreditierten Domain-Registrar tun. Nach Ablauf einer Frist von 90 Tagen ist die Anmeldung dann nur noch über die Registrare möglich. Zudem werden die Anmeldungen erheblich beschleunigt; bereits binnen drei Stunden nach Eingang der Anmeldung sollen .gr-Domains im Netz erreichbar sein. Auch die Beschränkung von bisher maximal zehn Domains pro Unternehmen fällt weg; Privatpersonen können künftig unbegrenzt Domains registrieren. Allerdings bleibt es dabei, dass eine Anmeldung griechischen Staatsangehörigem sowie Unternehmen mit wirtschaftlicher Tätigkeit in Griechenland vorbehalten bleibt.

Nach erheblichem Streit mit dem Chef des bisherigen Verwalters IE Domain Registry wird die Verwaltung der etwa 40.000 irischen .ie-Domains schon in Kürze von IE Domain Registry auf das neu geschaffene Comreg (Commission for Communications Regulation) übertragen. Ausserdem bereitet die irische Regierung ein neues Gesetz vor, das bei Verstössen gegen die Vergabebestimmungen drastische Strafen von bis zu EUR 2.000,- pro Tag vorsieht. Im Zuge dieser Änderungen hat inzwischen Eoin Costello, Direktor vom Registrar Register.ie, die weitreichende Lockerung der Vergaberegeln gefordert, welche bisher für eine Registrierung eine ernsthafte und nachhaltige Verbindung zu Irland fordern. So sollen beispielsweise auch irischstämmige Auswanderer .ie-Domains erhalten können. Ob sich Costello aber mit dem Ziel durchsetzt, eine vollständige Deregulierung bereits in den nächsten 18 Monaten zu erreichen, gilt als unwahrscheinlich.

Weitere Informationen über .fr erhalten Sie unter:
> http://www.afnic.fr/
> http://ww.united-domains.de/fr-domains/

Weitere Informationen über .gr sowie eine Liste akkreditierter Registrare erhalten Sie unter:
> https://www.gr/english/index.html

Weitere Informationen über .ie erhalten Sie unter:

What is a .ie domain

Quelle: mondaq.com, verisign.com, eirecom.net, examiner.ie

mobell.de – OLG legt Verwechslungslatte tiefer

Das OLG Düsseldorf entschied unter markenrechtlichen Gesichtspunkten über die Nutzung der Webadresse mobell.de (Urteil vom 23.09.2003, Az.: I-20 U 158/02) und kam zu dem Ergebnis, dass der Rechtsprechung nicht zu folgen ist, die die Messlatte für das Vorliegen der Verwechslungsgefahr bei Internet-Domains heraufsetzt.

Der Inhaber der Domain mobell.de, die er am 20.06.2001 registriert hatte, nutzte sie im geschäftlichen Verkehr zum Vertrieb von Möbeln und Accessoires. Der Inhaber der Marke Mobelli, die am 14.08.2000 beantragt wurde, ist ebenfalls im Bereich Möbel tätig, und zwar seit 26.07.2000 unter der Firma Mobelli. Er verlangte die Unterlassung der Nutzung in dem Geschäftsfeld und die Freigabe der Domain.

Das Landgericht Düsseldorf (Kammer für Handelssachen, Urteil vom 02.08.2002, Az.: 38 O 57/02) hatte der Klage nur teilweise stattgegeben und im Hinblick auf den Freigabeanspruch abgewiesen. Der Kläger ging in Berufung vor das OLG Düsseldorf, das sämtliche Ansprüche bestätigte.

Nach Ansicht des OLG Düsseldorf ist die Domain mit der Marke und der Firma der Klägerin „verwechselungsfähig“ gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 2, § 15 Abs. 3 MarkenG. Aus diesem Grunde bestünden Ansprüche aus § 14 Abs. 5 (Unterlassungsanspruch), § 14 Abs. 6 (Schadensersatzanspruch) und aus § 19 (Auskunftsanspruch) MarkenG.

Für das OLG war die Frage der Verwechslungsfähigkeit bei der Nutzung eines Kennzeichens im Internet und wie sie von anderen Gerichten beantwortet wird, entscheidend. Andere Gerichte haben vereinzelt erwogen, andere Maßstäbe bei der Prüfung der Zeichenähnlichkeit anzulegen und bereits geringfügige Abweichungen ausreichen zu lassen. Dies vor dem Hintergrund, dass jede Domain ganz genau eingegeben werden muss, um auf die richtige Seite zu gelangen. Diese Auffassung lehnte das OLG Düsseldorf jedoch ab, weil man sonst zu Wertungswidersprüchen außerhalb und innerhalb des Internets käme. Zudem ergäbe sich die Verwechslungsgefahr bereits außerhalb des Internets, wenn beispielsweise in Zeitschriften für Domains geworben werde.

Ausführlicher zu dieser Entscheidung:
> https://domain-recht.de/magazin/article.php?id=269

Die Entscheidung des OLG Düsseldorf finden Sie unter:
> http://www.arge-it-recht-rhein-ruhr.de/

Spezialisierte Anwälte finden Sie unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: INFOLAW-L, eigene Recherche

ruegen.de – Domain-Tumult im Kreistag

Berichteten wir vor einem halben Jahr noch, der Landkreis Rügen werde die Domain ruegen.de verpachten, um Geld in die trockenen Kassen der Kommune zu schwemmen, darf man aufgrund der neuesten Entwicklungen bei den Vertragsverhandlungen davon ausgehen, dass dieses Geschäft nicht zu Stande kommt.

Der Vertrag, mit dem die Domain an die Tourismuszentrale Rügen verpachtet werden soll, wird seit mehr als einem halben Jahr verhandelt und liegt noch immer nicht in trockenen Tüchern. Im Kreistag ist man sich der Bedeutung einer rechtlich sicheren Grundlage für die Verpachtung von ruegen.de gewiss. Doch eine Abgeordnete der PDS, Karin Breitenfels, stellte in der Kreistagssitzung vergangene Woche einen Ergänzungsantrag, wonach die Tourismuszentrale alle Erträge aus dem Internetangebot in dieses zu reinvestieren habe. Das fand eine knappe Mehrheit unter den Abgeordneten des Kreistags. Nachdem dem Antrag statt gegeben werden musste, kam es zu Tumult artigen Szenen, berichtet die Ostseezeitung.

Landrätin Kerstin Kassner (PDS) wertet das Geschehen als Katastrophe. Raymond Kiesbye, der Geschäftsführer der Tourismuszentrale, erklärte, schon jetzt würden 90 % der Erträge reinvestiert; aufgrund der Vertragsänderung sei jedoch der Pachtvertrag nicht annehmbar. So ist also abzusehen, dass die Verpachtung der Domain nicht zu Stande kommt und die Rechtslage weiter im Unklaren bleibt.

Inhaber der Domain ruegen.de und der Umlaut-Domain rügen.de, die sicher auch verpachtet werden soll, ist der Landkreis Rügen. Er will die Nutzungsrechte ganz der Tourismuszentrale überlassen, die sowieso schon die Pflege der Domains betreibt. Der Pachtzins für die Domain soll sich auf einen Betrag im „unteren fünfstelligen Bereich“ belaufen.

> http://www.ruegen.de

Einen Muster-Pachtvertrag finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/vertraege/index.php

Quelle: ostseezeitung.de, eigene Recherche

me.com – Unbekannter zahlt US$ 460.000,-

Diese Woche wartet wieder einmal mit einem kapitalen Domain-Deal auf: für me.com zahlte ein Unbekannter US$ 460.000,- (ca. EUR 385.600,-). Damit liegt der zweitteuerste bekannte Domain-Kauf in diesem Jahr vor (bei einigen hoch dotierten Domain-Deals schweigen sich die Beteiligten hartnäckig aus).

Alle weiteren Käufe bleiben im fünfstelligen Bereich und darunter, sind aber auch durchaus ansehnlich. So erzielte etwa die Domain mirror.com US$ 50.000,- (ca. EUR 42.000,-). Bei Sedo wurde humor.de für EUR 25.520,- gehandelt. Wellnesswelt.de konnte für EUR 3.200,- und garantiefonds.de für EUR 2.950,- an den Mann gebracht werden. Die Umlaut-Domain lösungen.de ging für hübsche EUR 3.000,- weg.

Überraschend hohe Preise erzielten diesmal einige .info-Domains: für tampa.info wurden US$ 10.000,- (ca. EUR 8.400,-), für cityguide.info EUR 4.000,-, für houston.info US$ 4.000,- (ca. EUR 3.350,-) und für ferienimmobilien.info EUR 1.100,- gezahlt. Auch bei anderen Endungen sind akzeptable Preise zu verzeichnen. So brachten r6.net US$ 2.500,- (ca. EUR 2.100,-), travelguide.org US$ 2.279,- (ca. EUR 1.900,-) und cra.net US$ 2.200,- (ca. EUR 1.844,-).

Bei den Exoten sind dieser Tage auch drei gute Geschäfte zu verzeichnen: sterioids.ws brachte US$ 2.100,- (ca. EUR 1.760,-), rejected.cc US$ 700,- (ca. EUR 590,-) und espot.tv US$ 490,- (ca. EUR 410,-).

Weitere beachtenswerte Preise waren:

floridalawver.com – US$ 8.500,- (ca. EUR 7.124,-)
highdefinition.com – US$ 8.000,- (ca. EUR 6.720,-)
113.com – US$ 6.000,- (ca. EUR 5.030,-)
procricket.com – US$ 5.900,- (ca. EUR 4.945,-)
carpetoutlet.com – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.350,-)
pistachionuts.com – US$ 3.995,- (ca. EUR 3.348,-)
macadamianuts.com – US$ 3.688,- (ca. EUR 3.090,-)
cashewnuts.com – US$ 2.888,- (ca. EUR 2.420,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: sedo.de, dnjournal.com, eigene Recherche

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