Newsletter-Ausgabe #204: April 2004

Themen: Die neuen Umlaut-Domains – eine Bilanz! | DROA – FTC erzwingt Geld-zurück-Garantie | .de.com – die neue Domain-Freiheit | touristikbörse24.de – Auftakt zur Klagewelle? | .cn – Der Aufstieg der China-Domains | carfinancing.com – Autos lassen Kassen klingeln | Berlin – Seminar zum Internet- und Domain-Recht

Die neuen Umlaut-Domains – eine Bilanz!

Mit der österreichischen Endung .at ist nun auch die letzte bedeutende Top Level Domain im deutschsprachigen Raum ins Umlaut-Zeitalter gestartet. Zeit für uns, eine erste Zwischenbilanz zu ziehen.

Den holprigsten Start aller Umlaut-Domains erwischte zweifellos .de. Neben technischen Pannen, die dem neuen Umlaut-Glück bereits 64 Sekunden nach dem offiziellen Startschuss eine mehrstündige Pause bescherten, sorgte vor allem die Vergabe praktisch aller Top-Domains zu Gunsten der Kunden einer Handvoll kleinerer DENIC-Mitglieder für einigen Unmut in der Domain-Gemeinde. Hier wäre anstelle der so genannten „Live Queue“ ein faires und durchschaubares „Landrush-Round-Robin“-Verfahren sicherlich der bessere Weg gewesen.

Die in einigen Foren verbreiteten Verschwörungstheorien entbehren jedoch jeglicher Grundlage. Allein die nackten Zahlen machen klar, dass von allen Vergabestellen die DENIC die mit Abstand grösste Herausforderung zu bewältigen hatte. Während beispielsweise in Österreich wenige Stunden nach dem Start etwa 90.000 Anträge eingingen, prasselten bei DENIC weit über 500.000 Anmeldungen auf das Registrierungssystem ein. Für die DENIC war dies wohl eine historisch einmalige Situation, die alles in allem zumindest aus technischer Sicht gut bewältigt wurde.

Keine grösseren Probleme meldeten .info, .at und .ch. Allerdings bewegt sich die Zahl der Neuanmeldungen dort in ganz anderen Dimensionen: während in der Umlaut-Anfangsphase bei .de geschätzt etwa 200.000 Domains erfolgreich registriert wurden, sind es bei .info etwa 13.000, bei .ch 26.500 und bei .at etwa 9.000 Umlaut-Adressen. All diese Zahlen belegen zudem, dass ein erhebliches Bedürfnis nach Umlauten bestand. Letztlich haben daher alle Vergabestellen wesentlich dazu beigetragen, die Nutzung des Internets für die User noch bequemer und komfortabler zu gestalten.

Das grösste Rätsel bleibt nun Otto Normalsurfer: nach wie vor ist vielen Nutzern unbekannt, dass Domains mit Umlauten nur aufrufen kann, wer einen aktuellen Browser hat. Hierzu zählen Netscape Version 7.1 und höher, Opera 7.11 und höher, Mozilla 1.4 und höher, Mozilla Firefox und Konqueror (ab KDE 3.2 plus GNU IDN Library) sowie Safari 1.2. (Macintosh). Diese Browser unterstützen schon jetzt auch ohne zusätzliches Plug-In die neuen Domains. Wer dagegen mit dem Internet Explorer (IE) von Microsoft ins Netz geht, sei hier nochmals erinnert: erst mit Hilfe des Plug-In „i-Nav“, das kostenlos zum Dowload bereit steht, ist auch der IE umlautfähig.

Bis auch wirklich jeder Nutzer einen IDN-kompatiblen Browser hat und Umlaut-Domains nutzen kann, wird also noch einige Zeit vergehen.

Registrierung von Umlaut-Domains z. B. unter:
> http://www.united-domains.de/umlaut/

Das kostenlose Plug-In sowie ein ausfuehrliches FAQ zur Installation und Benutzung finden Sie unter:
> http://www.umlaut-download.de

Quelle: eigene Recherche

DROA – FTC erzwingt Geld-zurück-Garantie

Aus gegebenem Anlass wiederholen wir unsere Warnung vor der so genannten „Domain Registry of America“ (DROA), die wahlweise auch als Domain Registry of Europe (DROE) bzw. Canada (DROC) auftritt. Mit unverlangt zugesandten Schreiben und Werbe-Mails sollen die Inhaber von .com-, .net- und .org-Domains verunsichert und zum kostspieligen Wechsel ihres Providers veranlasst werden.

Mit Hinweisen wie „Important Notice“ spiegelt DROA zahlreichen Domain-Inhabern unter Nennung der konkreten Webadresse vor, dass der Registrierungsvertrag demnaechst ablaeuft. Daher sei es unbedingt Zeit zu handeln und die Domain zu transferieren. Sollte der Vertrag nicht rechtzeitig verlaengert werden, drohe der unwiederbringliche Verlust der Adresse. Doch wer dem Transfer zustimmt, zieht nicht nur oft gegen seinen Willen mit der Domain um; er zahlt auch noch meist vergleichsweise höhere Gebühren als beim alten Registrar. Potenzielle Opfer von DROA sind alle Inhaber von .com, .net- und .org-Domains. Die Zahl geschädigter Kunden soll mittlerweile bei über 50.000 liegen.

Die Geschäfte von DROA und seiner Ableger sind seit langem im Visier der Behörden. Sowohl die US-amerikanische Federal Trade Commission (FTC) als auch die britische Advertising Watchdog Authority (ASA) und ein niederländischer Provider gehen bzw. gingen gerichtlich gegen den DROA-Spam vor. Zumindest teilweise musste DROA einlenken: etwas versteckt auf der unternehmenseigenen Website unter der Adresse droa.com findet sich unter „Important Notice“ (sic!) der Hinweis, dass jeder DROA-Kunde das Recht hat, den Registrar zu wechseln und zudem pro Domain-Transfer US$ 6,- erstattet bekommt.

Zumindest für alle über deutsche Registrare angemeldeten Domains gilt nach wie vor: solange es sich nicht ausdrücklich um ein Schreiben Ihres Registrars handelt, können Sie solche Post getrost in den Müll werfen, da sich der Registrierungsvertrag ohne ausdrueckliche Kuendigung in der Regel automatisch verlängert.

Ein Musterexemplar eines DROA-Schreibens finden Sie unter:
> http://hosting.1und1.de/image/pt/de_DE/domain_registry.JPG

Quelle: register.co.uk, golem.de, eigene Recherche

.de.com – die neue Domain-Freiheit

Noch vor wenigen Jahren galten sie als Aussenseiter: Domains mit der Endung .de.com von CentralNic zählten nicht gerade zu den Schnäppchen unter den Adressendungen. Doch die Zeiten ändern sich. So bietet beispielsweise der Starnberger Domain-Registrar united-domains.de Webadressen unterhalb von .de.com bereits für EUR 29,- pro Jahr und Domain an.

Das in London ansässige Unternehmen CentralNic hat sich auf einen besonderen Teil des Domain-Geschäfts spezialisiert: über mehrere Jahre hinweg erwarb CentralNic Buchstabenkombinationen von country code Top Level Domains (ccTLDs) unterhalb der generischen Domain-Endung .com, also zum Beispiel .de.com. Insgesamt gehören CentralNic die Länderkürzel zahlreicher Staaten, darunter beispielsweise England (.uk.com), Saudi-Arabien (.sa.com), Russland (.ru.com), Brasilien (.br.com) oder Ungarn (.hu.com). Auf Ebene der Third Level Domains können die User nun unter diesen Endungen ihre Domain wählen.

Die Vorteile liegen auf der Hand: da es sich technisch gesehen um Subdomains unterhalb von .com handelt, gelten für eine Registrierung keinerlei Beschränkungen. Sie können von jedermann unabhängig vom Wohnort oder zahlenmässigen Höchstgrenzen angemeldet werden. Zudem lassen sich vergleichsweise riesige Mengen an besonders attraktiven generischen Domain-Namen finden. Allerdings gelten Third Level Domains allgemein auch als umständlich und fehleranfällig. Im Domain-Handel spielen sie keine grosse Rolle. Zur Abrundung des eigenen Domain-Portfolios zum Schutz vor Cyberpiraten, für die private Website sowie zur Suchmaschinenoptimierung sind sie jedoch gut geeignet.

Noch eine interessante Randnotiz: Ende 2002 scheiterte der Pharmakonzern Aventis vor dem Schiedsgericht der Genfer WIPO mit seiner Klage gegen den Inhaber von aventis.eu.com. Zwar liegt eine Markenverletzung im Sinne der Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP) auf der Hand; für Third Level Domains findet diese jedoch keine Anwendung. Einen Freibrief für Grabber bedeutet diese Entscheidung aber nicht: spätestens ein ordentliches Gericht setzt solchem Treiben ein rasches Ende.

> http://www.centralnic.com

Registrierung von .de.com-Domains z. B. unter:
> http://www.united-domains.de/suchen-registrieren/

Quelle: intern.de, eigene Recherche

touristikbörse24.de – Auftakt zur Klagewelle?

Gegen den Inhaber der Umlaut-Domain touristikbörse24.de erging eine einstweilige Verfügung vor dem LG Köln (Entscheidung vom 12.03.2004, Az.: 31 O 155/04) wegen erpresserischen Handelns. Der Domain-Inhaber hatte die Domain dem Reisevermittler angeboten, der unter anderem die Domain touristikboerse24.de besitzt, und spekulierte auf einen prima Urlaub als Gegenleistung.

Der Inhaber von touristikbörse24.de (IDN) bot die Domain dem Reisevermittler an. Als Gegenleistung erhoffte er sich einen 21-tägigen „all inclusive“-Urlaub in die Dominikanische Republik für vier Personen in einem bestimmten Luxushotel samt Mietwagen. Der Reisevermittler, der über Jahre seine Internetpräsenz aufgebaut hat, verweigerte die Zahlung, weshalb der Domain-Inhaber die Domain bei eBay zu versteigern versuchte. Dies und die Nutzung der Domain wurde ihm durch die einstweilige Verfügung des LG Köln untersagt.

Das Landgericht hatte keine Schwierigkeiten, das Handeln des Verfügungsgegners als Domain-Grabbing einzustufen. Es war dies der klassische Fall, der einem bei den neuen Umlaut-Domains noch oft begegnen wird. Man registriert eine Umlaut-Domain, die mit einer bereits bekannten Domain, einer Marke oder einem Namen identisch ist, und bietet sie dem Inhaber der alten Domain, des Markenrechts oder Namens an. Die Ausführungen des Prozessvertreters der Antragstellerin, die sich unter anderem auf § 1 UWG (sittenwidriges Handeln) und auf § 3 UWG (Irreführung des Anwenders) bezogen, überzeugten das Gericht. Die Schreibweise der Domain mit Umlaut war nicht unterscheidungskräftig; es bestand Verwechslungsgefahr zur Schreibweise ohne Umlaut.

Spezialisierte Anwälte finden Sie unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: barkenmeyer.de

.cn – Der Aufstieg der China-Domains

Mit der Öffnung der chinesischen Top Level Domain (TLD) .cn und der Möglichkeit für Unternehmen, die keinen Sitz in China haben, .cn-Domains zu registrieren, entwickelt sich der Domain-Markt Chinas positiv. Kein Wunder also, dass auch die Domain-Börse Sedo sich für diesen Markt interessiert und ihn sondiert.

Tim Schumacher, Geschäftsführer von Sedo Deutschland, Matthew Bentley, Sedo’s Director of International Operations und Hong Fang, Country Manager China, beleuchten nun in einem im amerikanischen Domain-Magazin DNJournal veröffentlichen Artikel den chinesischen Domain-Markt.

Der Aufstieg von .cn, der offiziellen country code Top Level Domain der Volksrepublik China, beginnt mit der ersten Liberalisierungsphase, die bereits Mitte Dezember 2002 eintrat. In einem ersten Schritt erleichterte China die Registrierung von .cn-Domains für ausländische Unternehmen und Organisationen ohne Sitz in China. Damals konnten nur Domains auf der Third Level Ebene registriert werden, also unterhalb von name.com.cn, name.net.cn usw.

Am 17. März 2003 öffnete .cn die Second Level Ebene und konnte einen enormen Run auf die Domain verzeichnen. Mittlerweile sind aus 180.000 (März 2003) registrierten .cn-Domains 1,2 Mio. geworden. Doch trotz der Liberalisierung gibt es für China-Domains auch wie bisher klare inhaltliche Beschränkungen: Demnach dürfen keine Inhalte angeboten werden, die gegen die chinesische Staatsführung gerichtet sind, nationalen Interessen schaden, für öffentliche Störungen sorgen oder pornographischen Zwekken dienen.

Den ausführlichen Artikel finden Sie unter:
> http://www.dnjournal.com

Registrierung von „China-Domains“ z. B. unter:
> http://www.united-domains.de/cn-domain/

Quelle: Sedo.com, eigene Recherche

carfinancing.com – Autos lassen Kassen klingeln

Während der Verkauf von Automobilen scheinbar stagniert (tatsächlich zieht er ja wieder an), wird die Finanzierung von Autokäufen immer wichtiger. Grund genug, US$ 46.000,- (etwa EUR 38.000,-) in den Domain-Namen carfinancing.com zu investieren. Daneben bot der Domain-Markt nach einer ruhigen Woche wieder Höhepunkte.

Neben carfinancing.com verbuchte die ccTLD Englands, .uk, einen Hardcoredeal im wahrsten Sinne des Wortes: hardcore.co.uk verkaufte sich für GBP 25.000,- (ca. EUR 37.500,-). Eine weitere britische Domain, watchguard.co.uk, wechselte für GBP 2.200,- (ca. EUR 3.300,-) den Inhaber.

Deutsche Domain-Namen erzielten zwar keine spektakulären Ergebnisse, aber bewiesen Kontinuität, selbst wenn die magische Zahl 4.060,-, die sich, wie einige Leser mitgeteilt haben, aus EUR 3.500,- + MwSt. zusammensetzt, diesmal nicht zum Zuge kam. Der Markt der Umlaut-Domains blüht: glück.de brachte EUR 4.200,-, kaufverträge.de EUR 3.400,- und mietverträge.de EUR 3.400,-.

Auf dem Gemischtwarenmarkt gibt es ebenfalls einige interessante Zahlen. So konnten physicians.org für US$ 6.000,- (EUR 4.950,-), travelguide.org für US$ 2.279,- (ca. EUR 1.880,-) und familyhis tory.org für US$ 2.000,- (ca. EUR 1.650,-) an den Mann gebracht werden; relax.net ging für US$ 1.850,- (ca. EUR 1.530,-). Bei den neuen generischen Top Level Domains zeichnet sich eine gewisse Verhaltenheit ab: she.info kostete EUR 575,-, boda.info EUR 450,- und oeko.info EUR 390,-. Da schneiden echte Exoten gar nicht so schlecht ab, wie zum Beispiel 3g.cc, die US$ 300,- (ca. EUR 250,-) und adultzone.ws, die immerhin US$ 230,- (EUR 190,-) brachte.

Weitere bemerkenswerte Domain-Verkäufe sind:

hormones.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 16.500,-)
texascolleges.com – US$ 13.000,- (ca. EUR 10.730,-)
barbecues.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 9.900,-)
mind.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.255,-)
v9.com – US$ 8.000,- (ca. EUR 6.600,-)
cre.com – US$ 6.000,- (ca. EUR 4.950,-)

Einen Überblick über Domain-Verkaufspreise erhalten Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: sedo.de, dnjournal.com

Berlin – Seminar zum Internet- und Domain-Recht

Die Deutsche Anwaltakademie veranstaltet in Zusammenarbeit mit der Zeitschrift „Computer und Recht – CR“ am 07.05.2004 ein Seminar mit dem Titel „0190 – Spam – Domain – Aktuelle Rechtsprechung zum Multimediarecht“.

Rechtsanwalt Niko Härting (Berlin) referiert unter anderem über das Domain-Recht, das trotz der Grundsatzentscheidungen des BGH in Sachen shell.de, mitwohnzentrale.de, ambiente.de und maxem.de noch nicht ausgelotet ist. Insbesondere die wettbewerbsrechtlichen Aspekte des Domain-Rechts, der Schutz gegen unlautere oder irreführende Domain-Nutzung gemäß den §§ 1 und 3 UWG, wird er ansprechen; sowie die Grenzen des Schutzes von Ortsnamen und die Schranken des Markenrechts.

Das Seminar findet im DAV-Haus in Berlin, Littenstraße 11 statt; es beginnt um 9:30 Uhr und endet um 17:00 Uhr. Die Kosten belaufen sich auf EUR 300,- für DAV-Mitglieder und EUR 330,- für Nichtmitglieder zuzüglich der Mehrwertsteuer.

Weitere Informationen finden Sie unter:
> http://www.anwaltakademie.de

Quelle: anwaltakademie.de

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Optimizly GmbH (vormals Episerver GmbH), Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top