Newsletter-Ausgabe #202: April 2004

Themen: DENIC – Umlaut-Domains werden neu vergeben! | .at – Erfolgreicher Start ins Umlaut-Zeitalter | Neue TLDs – Schaulaufen der Kandidaten | NSI – Domain-Vertrag für 100 Jahre | Disclaimer – Freifahrtschein für die Polizei? | clearday.com – Domain-Handel im Wandel? | Tipps & Tricks – Sedos Profi-Domain-Suche

DENIC – Umlaut-Domains werden neu vergeben!

(Frankfurt / Starnberg, 1. April 2004) Exakt einen Monat nach dem holprigen Start internationalisierter Domain-Namen (IDNs) unterhalb der deutschen Top Level Domain .de bahnt sich eine überraschende Wendung an: die DENIC will alle seit 1. März vergebenen Umlaut-Domains ersatzlos wieder einziehen, eine Sunrise Period für Markeninhaber durchführen und bis zum 1. Januar 2005 neu vergeben. Sabine Dolderer, Chefin der DENIC, stand uns kurz vor dem Abflug zum nächsten ICANN-Meeting nach Tuvalu (.tv) Rede und Antwort.

Aufgebrachte Domain-Spekulanten hatten sich unmittelbar nach dem Start in die Umlaut-Ära des Internets in speziellen Foren wie domain-people.de versammelt, um ihren Protest gegen die ungleiche Verteilung der begehrtesten Umlaut-Domains wie bücher.de, ärzte.de oder börse.de an einige wenige DENIC-Mitglieder zu formieren.

Seither gab es wilde Gerüchte über die Hintergründe der Verteilung, die in Bestechungsvorwürfen an Techniker und Domain-Registrare gipfelten. Doch erst die einflussreiche Marken-Lobby brachte jetzt den Stein ins Rollen. In zahlreichen Fällen drohten enttäuschte Markeninhaber, die beim Poker um ihre Umlaut-Domain leer ausgingen und nun erhebliche Gerichts- und Anwaltskosten fürchten, mit Erhebung einer Klage zum internationalen Domain-Gerichtshof der WIPO in Genf. „Seit dem 1. März immer das gleiche Schema: jeden zweiten Tag sind wir in einen Domain-Streit verwickelt. Wir sind einfach mit der Gesamtsituation unzufrieden.“, teilte uns eine ersichtlich verärgerte DENIC-Chefin telefonisch mit.

Abhilfe soll nun die von Rechtsexperten schon lange geforderte Durchführung einer Sunrise Period bringen, in der Markeninhaber ihre Domains bevorzugt registrieren können und so sicherstellen, dass sie kein Opfer von Cyberpiraten werden. „Nur durch eine Sunrise Period können wir in Deutschland das Ziel der Verteilungsgerechtigkeit erreichen. Afilias hat bei der .info-Sunrise Period gezeigt, wie man das erfolgreich durchzieht“, machte Dolderer deutlich. Wer sich zuvor schon als glücklicher Inhaber einer Umlaut-Domain wähnte, geht nun fast leer aus. Ein finanzieller Ausgleich ist laut Dolderer nicht geplant, da dies die Kassen der gemeinnützigen DENIC sprengen würde.

Auch den Verwaltungsaufwand scheut man bei DENIC nicht: „Selbst die Rückzahlung der Gebühren – soweit bei uns noch vorhanden – ist nichts im Vergleich zu tatsächlichen Kosten eines Rechtsstreits. Bei 230.000 registrierten Umlaut-Domains schätzen wir die Höhe der Rückerstattungen auf etwa 1 Mio. Euro. Wenn aber allein die Deutsche Telekom alle ihre Marken einklagt, die Umlaute enthalten, entstehen uns Kosten von über 10 Mio. Euro“.

Gelöscht werden sollen die Umlaut-Domains im Rahmen der monatlichen Datenbankpflege in der Nacht vom 30. auf den 31. April; wann der Startschuss für die Sunrise Period fällt, ist noch unklar. Erste Vermutungen, man plane die Sunrise Period zeitgleich mit der von .eu (dotEU), um den Markeninhabern doppelten Aufwand zu ersparen, wollte Dolderer noch nicht bestätigen. Spätestens zum 01.01.2005 sollen Umlaut-Domains aber wieder registriert werden können. Inwieweit andere Vergabestellen dem Beispiel der DENIC folgen werden, stand bei Redaktionsschluss noch nicht fest.

Weitere Infomationen hat die DENIC bereitgestellt unter:
> http://www.umlaut-sunrise.de

Quelle: eigene Recherche

.at – Erfolgreicher Start ins Umlaut-Zeitalter

Als vorläufig letzte im Bund hat die Vergabestelle Nic.at am gestrigen Mittwoch um 12.00 Uhr auch für das österreichische Länderkürzel .at die Registrierung von internationalisierten Domain-Namen (IDNs) nach dem Punycode-Standard eingeführt. Bereits wenige Stunden nach Registrierungsbeginn gingen weit über 100.000 Anmeldungen bei Nic.at ein.

Nach Angaben von Geschäftsführer Richard Wein nimmt Nic.at an normalen Tagen etwa 2.000 Anträge entgegen. Für den Umlaut-Start rechnet man intern aber mit bis zu 120.000 Bestellungen. Erste offizielle Informationen über den Verlauf werden in Kürze erwartet. Bereits seit 15. März läuft ein Belastungstest, um die technischen Kapazitäten gründlich auf die Probe zu stellen. Dabei trat kein Problem auf. Die Vergabe der neuen Adressen erfolgt ebenso wie bei .de und .ch nach dem Prioritätsprinzip. Damit für alle Registrare gleiche Bedingungen herrschen, hat Nic.at die Bandbreite für eingehende eMail-Aufträge auf zehn KBit/s beschränkt, so dass grosse Registrare keine Vorteile haben. Für die Bearbeitung des erwarteten Antragsansturms plant nic.at mit einem Zeitraum von etwa zwei bis drei Tagen.

Im Gegensatz zu .de stehen bei .at nicht insgesamt 92, sondern nur 34 neue Sonderzeichen zur Auswahl. Das Angebot deckt jedoch neben den praxisrelevanten Umlauten auch einige Zeichen aus anderen europäischen Sprachen ab, so dass für die User keine spürbaren Nachteile entstehen. Sollte es zu Streitigkeiten um Umlaut-Domains kommen, können sich Betroffene an das Schiedsgericht von Nic.at in Salzburg wenden. Die Schlichtungsstelle ist zuständig für Streitigkeiten zwischen dem Inhaber einer .at-Domain und Dritten über Ansprüche aus dem Namens- und Kennzeichenrecht (unter anderem Markenrecht), dem Urheber- und dem Wettbewerbsrecht, wenn sich alle Streitparteien ausdrücklich und schriftlich dem Schlichtungsverfahren unterworfen haben. Da die Verfahrenskosten im günstigsten Fall bei lediglich EUR 600,- liegen, bietet das Schiedsgericht sicherlich eine attraktive Alternative zum Gang vor ein ordentliches Gericht.

Eine Zeichentabelle mit allen 34 zulässigen Zeichen für .at finden Sie unter:
> http://www.nic.at/de/service/idn/iz_zeichentabelle.asp

Die Streitschlichtungsstelle finden Sie unter:
> http://www.streitschlichtung.at

Registrierung von .at-Umlaut-Domains z. B. unter:
> http://www.united-domains.de/

Quelle: derstandard.at, wienerzeitung.at, eigene Recherche

Neue TLDs – Schaulaufen der Kandidaten

Die Einführung von bis zu zehn neuen Top Level Domains (TLDs) beherrschte vergangene Woche rund um den Globus die Schlagzeilen. Im Folgenden stellen wir Ihnen die meist diskutierten Bewerber und ihre Pläne kurz vor.

Zu den Topfavoriten zählt .mobi, hinter dessen irischem Bewerber Mobi JV ein Konsortium aus Nokia, Vodafone und Microsoft steckt. Als potentielle Zielgruppe hat man 2,2 Millarden Nutzer von Mobil-Geräten wie Handy, PDA oder Notebooks im Visier. Registrieren unterhalb von .mobi dürfen neben Anbietern von mobilen Inhalten und Dienstleistungen (zum Beispiel Nachrichten oder Restaurantführer für Handys) auch Endverbraucher. Die eigene TLD soll helfen, dass die Angebote zum Beispiel durch spezielle Programmierung mobilgerecht aufbereitet sind. So taugen etwa die kleinen Displays von Handys derzeit nicht dazu, ausgedehnt im Internet zu surfen. Neue Angebote unterhalb von .mobi-Domains sollen dies spürbar verbessern.

Völlig neue Wege gegen massenhaft versandte eMails will die britische Anti-Spam Community Registry mit .mail gehen: wer künftig eMails verschicken will, tut dies über eine .mail-Domain. Dessen Domains werden etwa im Format name.de.mail vergeben, wobei nur der Teil vor .mail sichtbar ist. Der Empfänger kann dann über eine DNS-Anfrage prüfen, ob es sich beim Sender um einen existierenden Kontakt oder um einen Spam-Versender handelt. Ob dieses Konzept praxistauglich ist, bleibt abzuwarten.

An die gesamte Reisebranche wendet sich die New Yorker Tralliance Corp. mit .travel. Hierzu zählen in erster Linie Unternehmen wie Hotels, Fluglinien, Restaurants, aber auch Touristikkonzerne und Reisebüros. Ähnlich wie bei .museum plant man ein übergeordnetes Verzeichnis, in dem jeder touristisch erschlossene Flecken Erde eingetragen ist und gesucht werden kann.

Zu den umstrittensten Bewerbern gehört ICM Registry Inc. mit dem Vorschlag einer .xxx Top Level Domain. Registrierungberechtigt sollen alle Anbieter von Inhalten für Erwachsene sein. Neuen Schub erhielt die Bewerbung durch das kürzlich verabschiedete „Truth in Domain Names“-Gesetz in den USA, nach dem Domains nicht in die Irre führen dürfen. Aber wer eine .xxx-Domain aufruft, weiss regelmäßig, was ihn erwartet.

Eine Entscheidung, ob und welche der neuen Endungen kommen, trifft ICANN wohl frühestens im Herbst. Wer sich an öffentlichen Diskussionen um die neuen TLDs beteiligen will, kann dies ab heute auf der ICANN-Homepage tun.

Weitere Informationen über .mobi erhalten Sie unter:
> http://www.icann.org/tlds/stld-apps-19mar04/mobi.htm

Weitere Informationen über .mail erhalten Sie unter:
> http://www.icann.org/tlds/stld-apps-19mar04/mail.htm

Weitere Informationen über .travel erhalten Sie unter:
> http://www.icann.org/tlds/stld-apps-19mar04/travel.htm

Weitere Informationen über .xxx erhalten Sie unter:
> http://www.icann.org/tlds/stld-apps-19mar04/xxx.htm

Quelle:icann.org, eigene Recherche

NSI – Domain-Vertrag für 100 Jahre

Der US-Domain-Registrar Network Solutions Inc. (NSI) lockt seine Kunden mit einem neuen Angebot, bei dem sich die Registrierungsgebühren um satte 70 Prozent reduzieren. Der laut NSI einzige Haken: der Registrierungsvertrag für die Domain läuft über 100 Jahre und ist im Voraus zu bezahlen.

Während sich in Deutschland die Registrierungsverträge für Domains automatisch verlängern, sofern sie ihr Inhaber nicht fristgemäß kündigt, müssen sie in den USA ausdrücklich erneuert werden. Dabei kommt es immer wieder zu Pannen, bei denen selbst weltweit bekannte Unternehmen wie Microsoft oder renommierte Tageszeitungen wie die Washington Post ihre Domains vergessen. Hier setzt das NSI-Angebot an, bei dem sich Domain-Verträge nach der von ICANN festgelegten, maximal zulässigen Höchstdauer von 10 Jahren immer wieder automatisch verlängern, bis 100 Jahre voll sind. Die dafür fälligen US$ 999,- hat der Kunde im Voraus zu entrichten.

Höchst fraglich ist allerdings, ob ein solches Angebot wirtschaftlich sinnvoll ist: wer weiss, ob es NSI in 100 Jahren überhaupt noch geben wird? Gleiches gilt für das Domain Name System (DNS) selbst. Und wer will schon ausschliessen, dass Domains in 30 oder 40 Jahren nur wenige Cent kosten?! Für den Fall, dass der Kunde mit seiner Domain nach 50 Jahren umziehen möchte, hat NSI selbstverständlich vorgesorgt: die Gebühren sind in keinem Fall erstattungsfähig.

Zielgruppe des neuen Service sind laut NSI Einzelpersonen und Unternehmen, die sich nicht mehr um die lästige Verlängerung ihres Registrierungsvertrages kümmern wollen. Zumindest für erstere ist es ziemlich unwahrscheinlich, dass sie den vollen Vertragszeitraum sinnvoll nutzen können. Praktisch ist das Angebot allerdings für große US-Unternehmen, die sich aller ihrer Domain-Sorgen für die nächsten 100 Jahre entledigen können. Letztlich ist die Lage daher einfach: allein die Kunden entscheiden, ob sie den Service annehmen.

Konkurrent OpenSRS hat inzwischen nachgelegt: neue Kunden wirbt man mit dem nicht ganz ernst gemeinten Angebot, eine Domain gegen Zahlung einer einmaligen Gebür von US$ 100 Mio. für die Dauer von einer Milliarde Jahre zu registrieren, und schlägt damit NSI preis- und zeitmäßig um Längen. In Deutschland sind übrigens erstmalige Vertragslaufzeiten von mehr als zwei Jahren in allgemeinen Geschäftsbedingungen grundsätzlich von Gesetzes wegen ausgeschlossen.

Mehr über das Jahrhundert-Angebot finden Sie unter:
> http://www.networksolutions.com

Quelle: networksolutions.com, demys.net, slashdot.org

Disclaimer – Freifahrtschein für die Polizei?

Eine der klassischen Fragen aus dem „Handbuch Domain-Namen“ ist: „Kann ich mich mit einem Disclaimer von Ansprüchen freihalten?“ Diese Fragestellung ist zur Zeit wieder einmal aktuell, da sich sogar das Landeskriminalamt von Nordrhein-Westfalen nicht scheut, sich von den Seiten der Landesregierung NRW, dem Innenministerium NRW und anderen Behörden zu distanzieren.

Ein Disclaimer (Haftungsfreizeichnungsklausel) ist eine allgemeine Erklärung, über die man eine Haftung ausschließen will. Verwiesen wird in solchen Disclaimern üblicher Weise auf ein Urteil des LG Hamburg vom 12.05.1998, demnach man sich lediglich „ausdrücklich von den Inhalten anderer Seiten distanzieren muss“, um keine Schwierigkeiten mit Links und gelinkten Seiten zu haben. Das Setzen dieses oder eines anderen Disclaimers schützt jedoch nicht vor juristischen Konsequenzen, wenn man mit den Inhalten der eigenen Internetseite gegen geltendes Recht verstößt, und befreit auch nicht davon, gelinkte Websites zu überprüfen, weil die Möglichkeit besteht, dass diese rechtswidrige Inhalte aufweisen. Der Disclaimer bringt also letztlich wenig bis nichts.

Unter Umständen führt er zum genauen Gegenteil. Das Setzen eines Disclaimers weist darauf hin, dass der Inhaber der Internetseite sich der Möglichkeit bewusst ist, auf rechtswidrige Inhalte zu verweisen. Das wird ihm zum Nachteil gereichen. Unter Verweis auf eine BGH-Entscheidung stellte das LG Hamburg in seiner Entscheidung (Az.: 312 O 85/98) fest, eine solche ausreichende Distanzierung habe der Beklagte jedenfalls nicht vorgenommen, indem er auf die eigene Verantwortung des jeweiligen Autors verweise; dies sei keine Distanzierung, sondern vielmehr eine nicht verantwortete Weitergabe und damit eine eigene Verbreitung.

In der Entscheidung wird nicht deutlich, wie man sich überhaupt von den Inhalten von Internetseiten, auf die man linkt, distanzieren kann. Aber die Frage ist ihrerseits müssig, da das Urteil keinen Bestand hatte. Der Beklagte ging in die Berufung und die Parteien schlossen dann einen Vergleich.

> http://www.lka.nrw.de/links.htm

Mehr über das „Handbuch Domain-Namen“ erfahren Sie unter:
> http://www.domainbuch.de

Das Urteil des LG Hamburg finden Sie unter:
> http://www.afs-rechtsanwaelte.de/urteile13.htm

Spezialisierte Anwälte finden Sie unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quellen: intern.de, schneegans.de, eigene Recherche

clearday.com – Domain-Handel im Wandel?

Nein, es ändert sich nichts: die Domain-Preise bleiben hoch. So erweist sich die Domain clearday.com, die zum Preis von US$ 60.000,- (ca. EUR 48.600,-) gehandelt wurde, als der Deal der Woche. Mit einigem Abstand folgt cheatplant.com für US$ 20.000,- (ca. EUR 16.200,-). Den Vogel schießt allerdings dicionary.com ab, eine Vertipperdomain, die für US 13.500,- (ca. EUR 11.000,-) gehandelt wurde.

Bei Sedo wurden wieder einige gute Geschäfte abgewickelt; ob allerdings wirklich zeitnah, ist nicht nachvollziehbar. Der in der vergangenen Ausgabe annoncierte Verkauf von elbe.de fand tatsächlich vor circa einem Jahr statt, wie uns der Inhaber mitteilte. Diesmal liegt bei .de-Domains foren.de mit EUR 9.280,- vorne, gefolgt von taucher.de für EUR 5.500,-, euro2004.de für EUR 4.400,- und zeig.de für EUR 3.300,-. Die Umlaut-Domain glückwunsch.de wurde für EUR 2.800,- verkauft.

Auch unter der Top Level Domain .info hat sich wieder einmal etwas getan: hms.info ging für EUR 9.280,-, was wohl die bisher teuerste bekannt gewordene dreibuchstabige .info-Domain sein dürfte. Mangas.biz brachte allerdings lediglich EUR 600,-, während eine weitere Außenseiterendung zumindest einen guten Verkauf aufwies: hitmodel.net ging für EUR 2.999,-, thirdparty.net für US$ 1.000,- (ca. EUR 810,-) an den Mann.

Weitere beachtenswerte Domain-Preise in dieser Woche sind:

healthsafe.com – US$ 8.100,- (ca. EUR 6.560,-)
drivingrecord.com – US$ 6.539,- (ca. EUR 5.300,-)
joepa.com – US$ 6.140,- (ca. EUR 4.975,-)
weinservice.com – EUR 2.888,-
absinth.at – EUR 2.300,-

Tatsächlich gezahlte Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: sedo.de, dnjournal.com, eigene Recherche

Tipps & Tricks – Sedos Profi-Domain-Suche

Da der Domain-Handel blüht und gedeiht, zeigen wir auch gleich noch, wie man die richtige Domain auf dem Gebrauchtmarkt findet. Da die Domain-Börse Sedo.de mit über 1,6 Millionen zum Verkauf stehender Domains ein weites Angebot bietet, lohnt ein Blick auf deren Profi-Domain-Suche.

Die Profi-Suche, deren Eingabefeld sich links auf der entsprechenden Seite (s. u.) findet, ermöglicht es, nach bestimmten Gruppen, zum Beispiel nur Domains aus einer bestimmten Branche oder zu einem Thema, zu suchen. Dabei sollte man folgendes berücksichtigen:

1. Top-Level Domain
Schränken Sie Ihre Suche nicht auf bestimmte Top Level Domains ein: Viele gute Domains finden Sie auch unter weniger gebräuchlichen Top Level Domains wie etwa .info. Diese Domains sind in der Regel günstiger, da sie nicht so bekannt sind wie .com und .de. Wobei klar sein muss, dass .com- und .de-Domains weit öfter frequentiert werden.

2. Schlüsselwort
Prüfen Sie, ob der eingegebene Suchbegriff als Bestandteil des Domain-Namens vorne, am Ende oder irgendwo auftauchen soll.

3. Themengebiet
Hierunter können Sie die Suche unter einer Vielzahl von Kategorien und Unterkategorien einschränken, angefangen mit „beliebig“ (was alle Kategorien umfasst) und Bildung/Beruf über Gesundheit bis hin zu Wissenschaft.

4. Preisregion
Viele Domains stehen ohne Preisangabe in der Sedo-Datenbank. Schränkt man bei der Profisuche den Preisbereich ein, werden Domains, deren Preis Verhandlungssache (VHS) ist, teilweise nicht angezeigt. Zudem kann man ein höherpreisiges Angebot, das zur Verhandlung steht, unter Umständen auf die eigene Preisvorstellung herunterhandeln.

5. Einträge nicht älter als
Hier begrenzen Sie die Suche auf Zeiträume, in denen die Angebote online gestellt wurden. Von „beliebig“ über zwei und sieben Tage bis zu einem und drei Monate lassen sich die Daten filtern.

6. Länge der Domain
Da die Länge der Domain eine der wichtigsten Kategorien ist (es gilt „Kürze, Kürze, Kürze“), ist die Einstellung nicht zu unterschätzen. Auch hier sind die möglichen Einstellungen vorgegeben und reichen von maximal zwei bis maximal zehn Zeichen, sowie die Einstellung „beliebig“.

7. Ausschließen
Unter diesem Wahlfeld kann man Bindestriche und Zahlen im Domain-Namen ausschließen.

8. Suche
Bei den Domain-Angeboten handelt es sich in der Regel um einzelne Domain-Namen. Aber hin und wieder findet man auch ganze Projekte, also Domain-Namen mit dem dahinter stehenden Webangebot. Auf die eine oder andere Präferenz lässt sich die Suchmaschine an dieser Stelle beschränken. Für Projekte gibt es noch eine zusätzliche Einstellung, bei der die Besucherzahl im Monat berücksichtigt wird.

9. Weitere Kriterien
Die gefundenen Angebote lassen sich nach verschiedenen Kriterien sortieren, so nach der Qualität der Domain, nach der alphabetischen Ordnung oder dem Preis. Schließlich kann man die Anzahl der Angebote pro Seite einstellen, eine Funktion, die außer Kraft gerät, sobald man andere Sprachen als Deutsch für die Auswahl wählt.

Mit dieser Suchmaschine steht dem Weg zu einer neuen Domain oder einem neuen Onlineprojekt nichts mehr im Wege.

Zur Sedo-Profi-Suche gelangen Sie direkt unter:
> http://www.sedo.de/search/

Quelle: sedo.de, eigene Recherche

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