Themen: .info – Umlaut-Domains starten am 16. März | .de – der Umlaut-Nebel lichtet sich | Umlaut-Domains – So wird Ihr Browser fit | Umlaut-Domains – droht nun die grosse Klageflut? | Impressum – vier mal scrollen verboten | Umlaut-Domains – Frisch auf den Handelstisch | ICANN in Rom – Ausser Spesen nix gewesen?
.info – Umlaut-Domains starten am 16. März
Die Umlaut-Welle rollt weiter: nur wenige Tage nach dem Beginn der Registrierung von internationalisierten Domain-Namen unterhalb des deutschen Länderkürzels .de beginnt am kommenden Dienstag, den 16. März um 21 Uhr Weltzeit (22 Uhr MEZ) auch .info-Verwalter Afilias mit der Entgegennahme von Umlaut-Domains.
Der Umlaut-Start bei .info weicht teilweise erheblich von der Einführungsphase bei .de und .ch ab. So beschränkt Afilias die Auswahl an zur Verfügung stehenden Sonderzeichen auf die für die Praxis ausschliesslich relevanten drei Umlaute, während bei .de insgesamt 92 neuen Zeichen möglich sind. Für die Zeit zwischen 16. März, 21.00 Uhr Weltzeit und 14. April 2004, 23.59 Uhr Weltzeit, werden die Domain-Anmeldungen zudem gesperrt, damit gegen strittige Namen Einspruch eingelegt werden kann. Während dieser Sperrzeit werden .info-Domains zwar im DNS aufgelöst, können aber nicht aktualisiert oder übertragen werden. Diese Vorlaufzeit soll etwa den Inhabern von Markenrechten die Möglichkeit geben, potenzielle Verletzungen ihrer Rechte zu erkennen, ohne den Start des IDN-Systems durch unnötige Verzögerungen oder Kosten zu behindern.
In technischer Hinsicht besteht dagegen kein Unterschied zu IDNs unter .com oder .de. Auch bei .info ist entweder ein Plug-In oder ein aktueller Browser nötig, um Umlaut-Domains aufrufen zu können. Darüber hinaus arbeitet Afilias an einer Lösung, mit der Umlaut-Domains auch ohne Browser-Update genutzt werden können. Im Interesse der Kunden und im Hinblick auf internationale Standards, denen sich Afilias in besonderer Weise verpflichtet fühlt, wird dieser Service jedoch vorerst noch nicht angeboten. Für Nutzer mit aktuellem Browser oder Plug-In bestehen ohnehin keinerlei Einschränkungen.
Die Vergabe der ersten IDNs erfolgt nach Angaben von Afilias ebenso wie bei .de nach dem so genannten Prioritätsprinzip („first come, first served“). Im Gegensatz zur Internet-Premiere von .info gibt es diesmal weder eine Sunrise Period noch eine Landrush Period. Wer also die Chancen auf seine Wunsch-Domain deutlich steigern will, sollte sich unbedingt nach entsprechenden Vorbestellungsangeboten umsehen.
Vorbestellungen von .info-Umlaut-Domains z. B. unter:
> http://www.united-domains.de/umlaut/
Weitere Informationen über den Umlaut-Start von .info:
> http://www.afilias.info
Quelle: afilias.info, eigene Recherche
.de – der Umlaut-Nebel lichtet sich
Die Einführung von internationalisierten Domain Namen (IDNs) wird auch knapp zehn Tage nach dem offiziellen Start in den Medien heiss diskutiert. Allmählich tauchen dabei immer mehr Hintergrundinformationen zum Ablauf der Einführung auf.
Vom 1. März, 10.00 Uhr bis 2. März, 15.00 Uhr gingen bei der DENIC insgesamt 590.490 Aufträge für Umlaut-Domains ein. Davon konnten 132.841 als IDN registriert werden, was einer Quote von etwa 22 Prozent entspricht. Für die bereits wenige Sekunden nach dem Start aufgetretenen technischen Probleme bei der DENIC gibt es mittlerweile eine Erklärung: DENIC-Sprecher Klaus Herzig sprach von einem Hardware-Problem, das durch Umstellung auf ein Redundanzsystem gelöst werden konnte. Nur auf Wunsch vieler DENIC-Mitglieder habe man dann bis 15.00 Uhr mit dem zweiten Anlauf gewartet.
Auch bei der schweizer Vergabestelle SWITCH herrschte Hochbetrieb: binnen 24 Stunden gingen 14.400 Registrierungswünsche für Domains mit Akzenten und Umlauten ein. Allein in den ersten 12 Stunden prasselten 10.000 Anfragen auf das Registrierungssystem ein. Als kleinen Gag hat SWITCH eine Rangliste der Top 10 der IDN-Anfragen veröffentlicht. Angeführt wird die Liste von der Umlaut-Domain müller.ch mit 2.633 Anfragen, gefolgt von bücher.ch mit 1.908 und zürich.ch mit 1.487 Registrierungswünschen; selbst für käse.ch gingen noch 655 Wünsche ein.
Mittlerweile liegen auch die genauen Zuteilungsquoten der Registrare vor. So verbuchte die united-domains GmbH im .de-Bereich eine Quote von 57%, womit über die Hälfte der Kunden-Vorbestellungen erfolgreich waren. Bei .ch und .li lag die Quote mit 56% nur unwesentlich darunter.
Mit einer Flut von Support-Anfragen kämpfen derzeit die Registrare und Provider: so ist vielen Usern nach wie vor unbekannt, dass hinter scheinbar kryptischen Buchstaben- und Zahlenketten mit den Zeichen „xn--“ am Beginn lediglich die ACE-Form ihrer Umlaut-Domain steckt. Einer mangelnden Aufklärungsarbeit ist es zu verdanken, dass zudem viele Internet-Nutzer, die mit dem Internet Explorer im Netz surfen, über technische Probleme beim Aufruf von Umlaut-Domains klagen. Abhilfe schafft hier nur die Installation eines kostenlosen Plug-Ins. Auch bei den allermeisten eMail-Clients müssen sich Domain-Inhaber vorerst mit der „xn--„-Version ihrer neuen IDN-Adresse zufrieden geben.
Nächste Umlaut-Etappe ist jetzt Afilias: hier wird es am Dienstag, den 16. März weitergehen. Noch etwas gedulden müssen sich die Österreicher, deren Länderkürzel .at am 31. März mit der Registrierung von IDNs beginnen wird.
Vorbestellungen von .at/.info-Umlaut-Domains z.B. unter:
> http://www.united-domains.de/umlaut/
DENIC-Statistik zu den Umlaut-Domains:
> http://www.denic.de/de/domains/idns/start.html
Quelle: DENIC, yahoo.de, zdnet.de, eigene Recherche
Umlaut-Domains – So wird Ihr Browser fit
Quer durch zahlreiche Domain-Foren, Newsgroups und Mailinglisten gingen in den vergangenen Tagen verzweifelte Rufe von Usern, die am Umlaut-Vergnügen teil haben wollen, beim Eintippen in den Browser jedoch immer nur Fehlermeldungen erhalten. Aus aktuellem Anlass wiederholen wir daher nochmals unsere Hinweise, welche technischen Bedingungen erfüllt sein müssen, um internationalisierte Domain-Namen aufrufen zu können.
Zwingende Voraussetzung für eine reibungslose Nutzung der neuen Umlaut-Domains ist vor allem ein aktueller Browser. Erst hierdurch wird es überhaupt möglich, IDN-Adressen mit Sonderzeichen aufzulösen und eine Website mit einer Umlaut-Domain ansurfen zu können.
Sonderzeichen-Domains nach dem offiziellen Punycode-Standard werden derzeit von Netscape ab Version 7.1, Mozilla ab Version 1.4, Opera ab Version 7.2 und Safari 1.2 (für Mac-User) auch ohne zusätzliches Plug-In unterstützt. Hier haben die Hersteller die notwendigen technischen Voraussetzungen bereits implementiert.
Der weit überwiegende Anteil der Bevölkerung, der dagegen mit dem Marktführer Internet Explorer von Microsoft im Netz surft, muss unbedingt ein kostenloses Plug-In installieren. Dieses nur wenige Kilobyte grosse Programm namens i-Nav steht jedermann zum kostenlosen Download bereit. Auch Nutzer von Outlook oder Outlook-Express machen ihren PC erst mit i-Nav umlautfähig, so dass eMails unter Verwendung der neuen Domains gesendet und empfangen werden können.
Nutzer des Internet Explorer finden das kostenlose Plug-In für Umlaut-Domains hier:
> http://www.umlaut-download.de
Hier koennen Sie IDN-faehige Browser kostenlos downloaden:
> http://www.netscape.de/netscapeprodukte/netscape71/download.html
> http://mozilla.kairo.at/download.php
> http://www.mozilla.org/products/firefox/ (Mozilla Firefox)
> http://www.opera.com/download/
> http://www.konqueror.org (ab KDE 3.2 plus GNU IDN Library)
> http://www.apple.com/de/safari (fuer Mac-User)
Quelle: eigene Recherche
Umlaut-Domains – droht nun die grosse Klageflut?
Nachdem vergangene Woche die Registrierung der neuen Umlaut-Domains offiziell und mit einigen technischen Komplikationen bei der DENIC erfolgreich war, fangen die wahren Probleme erst an: Domain-Streitereien aller Orten zeugen von der Unverfrohrenheit einiger Domain-Regger und der Ignoranz diverser Behörden.
Bereits in der Vorregistrierungsphase zeigte sich, dass zahlreiche geschützte Kennzeichen (Marken und Namen) von voraussichtlich nicht Berechtigten angemeldet wurden. Von diesen Anmeldungen sind sicherlich ein Gutteil auch erfolgreich registriert worden. Die daraus sich ergebenden Folge wurde einigen Domain-Inhabern bereits einen Tag nach Registrierung der Domain bewußt: In einer ersten Phase wurden, nach teilweise unmissverständlichen Aufforderungen per eMail von Rechteinhabern, zahlreiche Abmahnungen zugestellt. Viele haben darauf reagiert. Im Weiteren werden, soweit auf die Abmahnungen nicht reagiert wird, einstweilige Verfügungen bei Gericht eingereicht und sicher von den Gerichten bestätigt werden. Auch die, die auf die Abmahnungen mit Freigabe der Domains reagiert haben, sehen sich gegebenenfalls Klagen ausgesetzt, soweit sie die geltend gemachten Abmahnungskosten nicht tragen wollen.
Zu der erhöhten Zahl von Domain-Rechtsstreiten tragen Nachlässigkeiten von Berechtigten bei. So soll von seiten der Landesregierung Thüringen bereits im vergangenen August die Anweisung an das Landesrechenzentrum ergangen sein, Umlaut-Domains wie thüringen.de zu sichern. Woher diese politische Weitsicht kommt, da von Umlaut-Domains unter .de seiner Zeit noch nicht die Rede war, bleibt offen. Die Anweisung, wenn sie denn gegeben worden war, kam jedenfalls nicht an oder ging in Vergessenheit. Bei der Registrierung der Domains thüringen.de, thüringen-online.de und thüringen-tourismus.de gingen das Land Thüringen und dessen Tourismusverband leer aus. Auch die thüringer SPD war nicht schnell genug: die Domain spd-thüringen.de ging jedenfalls nicht an die Partei. Da bleibt natürlich nur noch der Klageweg, den das Land Thüringen in jedem Falle beschreiten will.
Auf der anderen Seite stehen die Domain-Inhaber – zum Teil auf verlorenem Posten. Der Domain-Kenner Sebastian Dietele, so berichtet W.-D. Roth bei Telepolis, hatte tatsächlich die Domains düsseldorf.de und ökotest.de erfolgreich registrieren können, nur um sie sofort an die Berechtigten abzutreten. So verhinderte er Abmahnungen. Ganz so glimpflich erging es anderen nicht. Der Inhaber von drk-jülich.de sah sich unvermittelt einer Abmahnung von seiten des Deutschen Roten Kreuzes in Jülich ausgesetzt, obwohl er bereits am 4. März diese und einige andere Domain wieder gelöscht hatte. Das DRK nahm daraufhin die Abmahnung zurück.
Was lange Zeit vorher in zahlreichen Internet-Informationsseiten (z. B. heise.de, domain-recht.de), Internetforen (z. B. domain-people.de) und Newslettern angesprochen und diskutiert wurde, nämlich welche Umlaut-Domains sinnvoller Weise registriert und welche gemieden werden sollen, ist bei den Betroffenen offensichtlich nicht angekommen. Im Zuge der Einführung von Umlaut-Domains wird es eine Menge entsprechender Rechtsstreite geben. Und das nicht nur in rechtlichen Grauzonen, wie bei unter allgemeinen Begriffen aufgebauten Webseiten, bei denen sich wettbewerbsrechtliche Fragen, insbesondere der Trittbrettfahrerei stellen, sondern leider auch bei eindeutigen Kennzeichenrechtsverletzungen bei Marken und Namen.
Sehr aufschlussreich: Wolf-Dieter Roths Artikel über „Falsch-
münzer im wilden Domain-Westen“:
> http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/16912/1.html
Spezialisierte Anwälte finden Sie unter:
> http://www.domain-anwalt.de
Quellen: heise.de, intern.de, yahoo.com, eigene Recherche
Impressum – vier mal scrollen verboten
Das OLG München (Urteil vom 12.02.2004, Az.: 29 U 4564/03) hält einen Link zum Impressum auf der Homepage am unteren Rand, soweit die Bildschirmauflösung von 1024 x 768 ihn nicht darstellt, für nicht rechtsgemäß. Der Inhaber einer Website, bei der man erst durch vier Bildschirmseiten scrollen musste, verstieß damit gegen die Vorgaben des § 6 TDG.
Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände. Der Beklagte hatte sein Internetangebot so gestaltet, dass für Nutzer bei üblicher Bildschirmauflösung von 1024 x 768 Bildpunkten erst durch Scrollen auf der vierten Bildschirmseite das Impressum sichtbar wurde. Das sei zu viel, meinte nicht nur der Bundesverband, sondern auch das OLG München, und bestätigte in diesem Punkt das vorausgegangene Urteil des LG München I (Urteil vom 12.08.2003).
Das OLG München ist der Ansicht, der Aufwand für den Nutzer, der sich bei einer üblichen Bildschirmauflösung von 1024 x 786 Bildpunkten durch vier Bildschirmseiten scrollen muss, um den Link „Impressum“ zu erreichen, sei zu groß, zumal die Platzierung am unteren Seitenrand zunächst nur vermutet werden kann. Von einer kurzen, dem Verbraucher noch zumutbaren Suche könne bei dieser Sachlage nicht gesprochen werden.
Urteile über den Inhalt und den Ort für den Impressumslink sind mittlerweile einige bekannt, auch solche, bei denen das Scrollen auf der Bildschirmseite Thema war. Das Urteil des OLG München schafft jedoch neue Einschränkungen. Sicher lässt sich fragen, wo die Grenze zu ziehen ist und ob lediglich ein weiterer Klick auf dem Scrollbalken angemessen gewesen wäre? Die Frage bleibt vorerst unbeantwortet. Allerdings fragt sich, warum immer noch zahlreiche Diensteanbieter sich mit dem Link zum Impressum zieren. Da Webseiten auf Hyperlinks angewiesen sind und diese sich zur besseren Steuerung des Webangebots an prominenter Stelle befinden, warum nicht den Link zum Impressum genau da mit aufnehmen, wo der Nutzer ihn auf den ersten Blick erkennt?
Das vollständige Urteil finden Sie unter:
> http://www.jurpc.de/rechtspr/20040136.htm
Ausführlich zu dieser Entscheidung unter:
> https://domain-recht.de/magazin/article.php?id=248
Spezialisierte Anwälte finden Sie unter:
> http://www.domain-anwalt.de
Quelle: jurpc.de, eigene Recherche
Umlaut-Domains – Frisch auf den Handelstisch
Nicht alle waren beim Run auf die internationalisierten Domain-Namen, kurz Umlaut-Domains, erfolgreich; viele bekamen die gewünschte Domain nicht. Aber das heisst nicht, dass man nicht doch noch an die Wunsch-Umlaut-Domains käme. Der Handel mit den neuen Domains blüht bereits.
Auf den Domain-Börsen werden Umlaut-Domains bereits gehandelt, Domain-Namen wie thüringer-wurst.de stehen zum Verkauf. Doch ist der Preis auch gerechtfertigt oder verletzt die Domain vielleicht ein Markenrecht? Um problemlos die gewünschte Domain zu bekommen, kann man den „Domain-Ankauf-Service“ von Sedo.de nutzen. Er beinhaltet ein Domain-Wertgutachten, mit dem Sedo vor Verhandlungsbeginn den fairen Marktwert der Domain ermittelt. Ferner wird eine Markenrecherche in deutschen und europäischen Markendatenbanken durchgeführt.
Nach Angabe der eigenen Preisvorstellung für die Domain führt Sedo mit dem derzeitigen Inhaber der Domain Übernahmeverhandlungen. Der Auftraggeber bleibt anonym und ist so vor überhöhten Preisforderungen des Inhabers geschützt.
Nach erfolgreicher Verhandlung folgt die Abwicklung über den sicheren Escrow-Service von Sedo. Die Abwicklungsgebühr beträgt 10% des Verkaufspreises, mindestens aber EUR 75,-).
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
> http://www.sedo.de/broker
Quelle: sedo.de eigene Recheche
ICANN in Rom – Ausser Spesen nix gewesen?
Vom 02.03. bis 06.03.2004 fand in Rom das erste ICANN-Treffen in diesem Jahr statt. Neben einigen Erfolgsmeldungen gibt es, wie immer, zahlreiche Ärgernisse zu vermelden.
Einer der Hauptstreitpunkte, denen sich ICANN ausgesetzt sieht, ist die Reglementierung der Verwaltungen von Länderdomain-Endungen (ccTLDs) wie DENIC eG. Um diesen ein verstärktes Mitspracherecht zu gewährleisten, wurde nach sechsjährigem Ringen nun die Country Code Domain Name Supporting Organization (ccNSO) endlich erfolgreich ins Leben gerufen. Allerdings sind deren Aufgaben und Vollmachten noch nicht definiert. Und die Zahl der offiziellen Mitglieder ist gering, da sich viele Länderverwaltungen nicht darauf einlassen wollen, solange unklar ist, wie der Hase in dieser Institution innerhalb ICANNs läuft.
Das ICANN-Direktorium hat zahlreiche Entscheidungen getroffen, die sich insbesondere weitschweifig mit der Verabschiedung früherer Mitarbeiter beschäftigen. Neben diesen Herzergießungen findet sich allerdings auch eine tatsächlich geschäftsmäßige Erklärung, nämlich das OK für den Waiting List Service (WLS) von VeriSign. Auf Grundlage dieses Services können Interessenten sich gegen Gebühr für eine Domain vorregistrieren lassen, um Domains, deren Registrierungszeitraum abläuft, zu ergattern – soweit sie wirklich frei werden. Verlängert der Domain-Inhaber die Registrierung, geht der Interessent leer aus und hat US$ 24,- für die Inanspruchnahme des WLS verloren. Ein zwischen ICANN und VeriSign anhängiger Rechtsstreit wird dadurch entschärft; die Klagen von acht Registraren gegen VeriSign wegen der Einführung des WLS verschärfen sich dagegen.
Mit Jean-Jacques Damlamian wurde ein französischer Geschäftsmann aus dem Telekommunikationsbereich zum Vorsitzenden des „ICANN Nominating Committee“ bestimmt. Diese Einrichtung ist für die Wahl der ICANN-Direktoren verantwortlich. Aus welchen Gründen und nach welchem Verfahren (ohne öffentliche Ausschreibung) Damlamian gewählt wurde, bleibt unklar; und inwieweit er öffentliche Interessen der Internetgemeinde vertreten soll, ebenfalls. Lobbyarbeit für Telekom-Unternehmen liegen bei der Herkunft des Kandidaten deutlich näher.
Schließlich will ICANN noch im Juni diesen Jahres die Verwaltung für .net öffentlich ausschreiben, da der Vertrag mit VeriSign 2005 auslaufen wird.
Nicht gerade viel für ein fünftägiges öffentliches Meeting, aber doch Entscheidungen, deren Folgen für das Internet wir in den kommenden Monaten verfolgen werden.
Zusammenfassung der ICANN-Entscheidungen in Rom:
> http://www.icann.org/minutes/rome-resolutions-06mar04.htm
Quellen: intern.de, icann.org, heise.de, eigene Recherche