Newsletter-Ausgabe #198: März 2004

Themen: Umlaut-Start mit Hindernissen | Umlaut-Domains – So machen Sie Ihren Browser fit! | Statistik – die Ruhe vor dem Umlaut-Sturm | Domains anonym – Zahl der Anbieter steigt | Panne – Gerichtsirrtum führt zu Domain-Verlust | Kfz-Domains – LG Hamburg macht kurzen Prozess | beef.com – Rekord-Verkauf statt Rinderwahn | Studie – IDNs oft reines Spekulationsobjekt

Umlaut-Start mit Hindernissen

Am 1. März um 10.00 Uhr war es soweit: die DENIC öffnete ihre Schleusen für den Beginn der Registrierung von Umlaut-Domains. Und nach 64 Sekunden war schon wieder alles vorbei. Die DENIC stoppte die Annahme der Bestellungen.

Aus welchen Gründen ist offen; nach offiziellen DENIC-Angaben gab es „technische Probleme“. Zu diesem Zeitpunkt waren bereits rund 2.500 Umlaut-Domains registriert, überwiegend so genannte Top-Domains wie etwa börse.de, möbel.de oder büro.de. Da praktisch alle Top-Domains an eine Handvoll kleinerer DENIC-Mitglieder vergeben wurden, schossen hier natürlich die Spekulationen ins Kraut und diverse „Verschwörungstheorien“ machten die Runde. Hier wird sich die DENIC in den nächsten Wochen sicher noch einige unangenehme Fragen gefallen lassen müssen, insbesondere, warum man anstelle eines fairen und durchschaubaren „Landrush-Round-Robin“-Verfahrens sich für eine so genannte „Live Queue“ entschieden hat.

Um 15.00 Uhr erfolgte dann ein erneuter Start der Umlaut-Registrierungen. Diesmal hatte man offenbar genug technische Kapazitäten zur Verfügung gestellt. Insgesamt gingen bei der DENIC innerhalb von einigen Stunden rund 600.000 Domain-Bestellungen ein, wovon rund 130.000 Umlaut-Domains erfolgreich registriert werden konnten. Für die DENIC war dies wohl eine historisch einmalige Situation, die alles in allem zumindest aus technischer Sicht gut bewältigt werden konnte.

Kritikwürdig ist jedoch die Tatsache, dass einige kleinere DENIC-Mitglieder offenbar ausschließlich eigene Top-Domains im Rahmen einer „Privat-Queue“ zur Anmeldung brachten, also überhaupt keine Bestellungen von Endkunden annahmen, sondern sich lediglich darauf konzentrierten, selbst Domains zu Spekulationszwecken zu registrieren und zu horrenden Preisen weiter zu verkaufen.

Inwieweit dieses Vorgehen mit der genossenschaftlichen Struktur der DENIC vereinbar ist, wird wohl die DENIC-Rechtsabteilung in den nächsten Wochen prüfen müssen. Es erscheint insbesondere unter wettbewerbsrechtlichen bzw. kartellrechtlichen Gesichtspunkten angreifbar.

Die Registrare/Provider hätten sich zudem von der DENIC eine bessere Aufklärungsarbeit gewünscht: So wurde so gut wie gar nicht darauf hingewiesen, dass rund 90% aller Internet-Nutzer die Umlaut-Domains derzeit gar nicht nutzen können, denn der weitverbreitete Internet Explorer von Microsoft ist nicht umlautfähig. Nur durch ein Plug-In von VeriSign kann dieser Mangel behoben werden. Und auch bei den allermeisten eMail-Clients müssen Domain-Inhaber sich vorerst mit der „xn--„-Version ihrer Umlaut-Domains zufrieden geben. Vielleicht kann die DENIC – zumindest in dieser Hinsicht – ihre Informationspolitik verbessern!

Die Vergabe der Umlaut-Domains unter den Domain-Endungen .ch und .li erfolgte dagegen relativ geräuschlos. Auch der Server der Vergabestelle SWITCH ist zwar zeitweise unter dem Ansturm in die Knie gegangen, insgesamt verlief aber alles weitgehend zufriedenstellend.

Die genauen „Zuteilungsquoten“ der einzelnen Provider liegen noch nicht vor. Im .de-Bereich wird sie bei united-domains etwa zwischen 40% bis 50% liegen, bei .ch und .li voraussichtlich knapp unter 60%.

Am 16. März 2004 starten die .info-Umlaut-Domains, und am 31. März dann .at (Österreich).

Vorbestellungen von .at/.info-Umlaut-Domains z. B. untrer:
> http://www.united-domains.de/umlaut/

DENIC-Statistik zu den Umlaut-Domains:
> http://www.denic.de/de/domains/idns/start.html

Quelle: eigene Recherche, DENIC, heise.de

Umlaut-Domains – So machen Sie Ihren Browser fit!

Zahlreiche Artikel in Tages- und Wochenzeitungen berichteten in den vergangenen Tagen im Rahmen einer groß angelegten Informationsoffensive über die Einführung internationalisierter Domain-Namen unterhalb der deutschen Top Level Domain .de. Kaum ein Artikel ging dabei jedoch auf die technischen Voraussetzung ein, die für eine Nutzung der neuen Umlaut-Domains zwingend erfüllt sein müssen.

Ob FAZ, Stern oder Handelsblatt – alle führenden Medien machten ihre Leser auf die neuen Möglichkeiten bei der Registrierung von Internet-Adressen aufmerksam. Doch wer eine Aufklärung über die Tücken der neuen Technik erwartete – Fehlanzeige. Dabei ist die zwingende Voraussetzung für eine reibungslose Nutzung der neuen Umlaut-Domains ein aktueller Browser. Erst hierdurch ist es überhaupt möglich, IDN-Adressen aufrufen zu können.

Sonderzeichen-Domains nach dem offiziellen Punycode-Standard werden derzeit von Netscape ab Version 7.1, Mozilla ab Version 1.4, Opera ab Version 7.2 und Safari 1.2 (für Mac-User) auch ohne zusätzliches Plug-In unterstützt. Der weit überwiegende Anteil der Bevölkerung, der mit dem Marktführer Internet Explorer von Microsoft im Netz surft, muss dagegen unbedingt ein kostenloses Plug-In installieren. Dieses nur wenige Kilobyte große Programm steht freilich jedermann zum kostenlosen Download bereit.

Wer testen will, ob der eigene Browser bereits IDN-fähig ist, kann folgenden Link anklicken:

> http://www.ä-test.com/

Sofern der Browser Umlaut-Domains auflösen kann, erscheint die Meldung „Glückwunsch! Ihr Browser kann Umlaut-Domains (IDNs) korrekt darstellen!“ Andernfalls gibt es eine Fehlermeldung. Abhilfe schafft dann entweder ein neuer Browser oder – im Fall des Internet Explorers – die Installation des IDN-Plug-Ins.

Nutzer des Internet Explorer finden das kostenlose Plug-In für Umlaut-Domains hier:

> http://www.umlaut-download.de

Hier können Sie IDN-fähige Browser kostenlos downloaden:
> http://www.netscape.de/netscapeprodukte/netscape71/download.html
> http://mozilla.kairo.at/download.php
> http://www.mozilla.org/products/firefox/ (Mozilla Firefox)
> http://www.opera.com/download/
> http://www.konqueror.org (ab KDE 3.2 plus GNU IDN Library)
> http://www.apple.com/de/safari (für Mac-User)

Quelle: eigene Recherche

Statistik – die Ruhe vor dem Umlaut-Sturm

Die generische Top Level Domain (gTLD) .com setzt weiter alle Maßstäbe: im Monat Februar verzeichnete die weltweit bekannteste Domain-Endung erneut einen Nettozuwachs von über 500.000 Adressen, und nähert sich damit zügig der Marke von 30 Millionen Domain-Namen.

Sollte der starke Anstieg bei .com weiter anhalten, wird die Marke von 30 Millionen Domains voraussichtlich schon zur Jahresmitte fallen. Dass es sich hierbei nicht um ein singuläres Phänomen handelt, unterstreicht der Erfolg von .de. Das deutsche Länderkürzel hat nun schon im zweiten Monat in Folge um netto mehr als 100.000 Adressen zulegen können.

Auch sonst sind die Signale positiv: alle weiteren führenden Top Level Domains konnten ihre Zahlen gegenüber dem Vormonat behaupten und nahezu ausschließlich sogar leicht steigern. Insbesondere .info meldet diesmal einen Nettozuwachs von weit über 20.000 Domains, nachdem man noch im Januar 2004 einen Zuwachs von nur rund 7.000 Internet-Adressen vermelden konnte.

Als Stichtag für die Domain-Zahlen des Monats Februar 2004 haben wir diesmal bewusst auf den 29. Februar zurückgegriffen, und nicht – wie sonst üblich – auf den Ersten des Folgemonats. Der Grund liegt auf der Hand: sowohl bei .de als auch bei .ch beginnt am 1. März die Registrierung von Umlaut-Domains. Allein bei .de rechnen Experten mit etwa 500.000 zusätzlichen Webadressen, die von den Domain-Registraren vorgemerkt wurden und nun auf neue Inhaber warten. Mit Spannung wird nun erwartet, ob sich die Vormerkungen auf die begehrtesten Adressen wie börse.de oder bücher.de konzentrieren, oder gleich zu Beginn breit gestreut auch unscheinbare Adressen wie rechtsanwälte-müller.de angemeldet werden.

Die aktuellen Domain-Zahlen:
—————————-

.de – 7.155.815 – (Vergleich zum Vormonat: + 104.962)
.at – 323.240 – (Vergleich zum Vormonat: + 6.670)
.ch – 564.873 – (Vergleich zum Vormonat: + n/a)
.com – 27.027.037 – (Vergleich zum Vormonat: + 531.538)
.net – 4.470.588 – (Vergleich zum Vormonat: + 79.543)
.org – 2.839.047 – (Vergleich zum Vormonat: + 41.572)
.info – 1.115.927 – (Vergleich zum Vormonat: + 23.107)
.biz – 950.370 – (Vergleich zum Vormonat: + 22.225)
.us – 764.266 – (Vergleich zum Vormonat: + 21.127)

insgesamt: 45.211.163 (Stand 29. Februar 2004)

Aktuelle Domain-Zahlen finden Sie unter:
> http://www.whoisreport.com/domain-counts

Weitere Registrar-Statistiken finden Sie unter:
> http://www.registrarstats.com

Quelle: eigene Recherche

Domains anonym – Zahl der Anbieter steigt

Der Bonner Thomas Rössler, einer der profundesten ICANN-Kenner Deutschlands, hat erstmals eine Liste mit internationalen Domain-Registraren veröffentlicht, welche die anonyme Anmeldung von Internet-Adressen ermöglichen.

Bei der so genannten anonymen Domain-Registrierung wird – meist gegen Zahlung erhöhter Registrierungsgebühren – anstelle des eigentlichen Domain-Inhabers der Registrar sowohl als „Eigentümer“ als auch als admin-c und tech-c der Domain im WHOIS-Verzeichnis eingetragen. Der Domain-Inhaber kann seine Domain aber weiterhin jederzeit verkaufen, verpachten oder löschen. Die Einzelheiten regeln die Registrare meist in äußerst umfangreichen Vertragsbedingungen. Diese sehen beispielsweise vor, dass der Domain-Inhaber seine persönlichen Daten zumindest dem Registrar zur Verfügung stellen muss. Ausserdem schützt ein solches Angebot nicht vor einer Klage, da die Registrare im Fall von Rechtsverletzungen durch die Domain ihre Informationen über den Inhaber unverzüglich freigeben. Sollten gegenüber dem Registrar finanzielle Ansprüche geltend gemacht werden, muss der Domain-Inhaber ihn hiervon in vollem Umfang freistellen.

Eine völlig anonyme Registrierung bietet daher auch dieser Weg nicht. Allerdings werben die Anbieter dieses Service damit, die Privatsphäre ihrer Kunden soweit wie möglich geheim zu halten und damit vor unbefugter Verwendung persönlicher Daten zu schützen. Urvater dieses Service ist domainsbyproxy.com, ein Tochterunternehmen des US-Registrars GoDaddy. Erst kürzlich hat mit Network Solutions (NSI) ein weiterer großer US-Registrar die Einführung eines solchen „Anonymizer Service“ angekündigt.

Ein vergleichbares Treuhandverhältnis wird auch von der deutschen Rechtsprechung anerkannt. In seiner Entscheidung zu veltins.de machte das OLG Hamm deutlich, dass im Hinblick auf ein bestehendes Treuhandverhältnis der Inhaber einer Domain berechtigt ist, die Domain für einen anderen zu besitzen, auch wenn er selbst keinerlei Rechte an dem Domain-Namen als solchen hat. Ein Risiko besteht jedoch immer, da der Domain-Inhaber jederzeit in der Lage ist, die Domain unbefugt etwa an Dritte weiter zu übertragen oder umzuleiten. In diesen Fällen bleibt dem Treugeber im Zweifel nur noch der Weg vor ein Gericht, um seine Rechte an der Domain geltend zu machen – wenn es nicht ohnehin schon zu spät ist.

Die Liste mit anonymen Domain-Registrierungen finden Sie hier:
> http://log.does-not-exist.org/

Hier eine kleine Auswahl von Anbietern:
> http://www.domainsbyproxy.com
> http://iddp.net
> http://www.proxyone.com/anondom/

Ein Beispiel für die Vertragbedingungen finden Sie hier:
> http://www.domainsbyproxy.com/popup/DomainNameProxyAgreement.htm

Quelle: does-not-exist.org, eigene Recherche

Panne – Gerichtsirrtum führt zu Domain-Verlust

Ein Problem der Domain-Rechtsprechung ist die Vorwegname der Hauptsache durch eine einstweilige Verfügung. Diesen Fehler leistete sich das LG Hamburg mit seiner einstweiligen Verfügung zur Domain er*tikm*rketing.de vom 17.06.2003 (Az.: 312 O 448/03), und korrigierte ihn später. Nicht korrigierbar war der dadurch entstandene Verlust einer Domain.

Der Antrag des spanischen Unternehmens Er*tik at web Marketing S.L. mit Sitz in Sevilla, das auf dem Gebiet der Er*tik und dessen Vermarktung tätig ist, richtete sich auf Unterlassung der Belegung oder Nutzung des Begriffs „er*tikm*rketing“ in jeder Schreibweise im Internet und anderen Datennetzen. Dabei ist das Unternehmen Inhaberin der Domains er*tik-m*rketing.de sowie er*tik-m*rketing.com. Antragsgegner war ein in ganz anderen Bereichen tätiges Unternehmen, das bereits am 25.03.2000 die Domain er*tikm*rketing.de und am 17.10.2002 daneben auch die Domain er*tikm*rketing.com (also jeweils ohne Bindestrich) registrierte hatte. Unter beiden Domains fand sich kein Inhalt.

Das LG Hamburg gab dem Antrag des spanischen Unternehmens am 17.06.2003 statt und nahm so die Hauptsache vorweg. Der Antragsgegner trennte sich daraufhin von der .com-Variante der Er*tikm*rketing-Domains, legte dann aber doch noch Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung ein.

Die Sache wurde jetzt vor der selben Kammer des LG Hamburg mündlich verhandelt. Das Gericht stellte fest, dass die Antragstellerin nicht hinreichend konkret deutlich und glaubhaft gemacht habe, dass sie überhaupt in relevanter Weise auf dem deutschen Markt tätig sei und Namens- oder Firmenrechte erworben hätte; desgleichen, dass die Antragsgegnerin die Domain kennzeichenmäßig gebrauche. Die Bezeichnung „Er*tikm*rketing“ sei im wesentlichen beschreibend. Aber selbst bei einem kennzeichenmäßigen Gebrauch der Bezeichnung bestünde keine Verwechslungsgefahr zwischen dem Firmenschlagwort der Antragstellerin und einer Domainbezeichnung, die den Bestandteil er*tikm*rketing habe. Selbst im Falle einer Branchenidentität könne, so das Gericht, von keiner Verwechslungsgefahr ausgegangen werden.

Und schließlich kam das Gericht dann doch noch auf den eigenen prozessualen Fehler, den es zuvor begangen hat und konstatierte, dem Unterlassungsanspruch hätte nicht entsprochen werden dürfen, weil damit eine unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache verbunden sei.

Das vollständige Urteil finden Sie unter:
> http://www.aufrecht.de/2903.html

Ausführlicher Informationen zu der Entschiedung unter:
> http://www.domain-recht.de/magazin/article.php?id=243

Spezialisierte Anwälte finden Sie unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: aufrecht.de, RA Michael Terhaag (Düsseldorf), eigene Recherche

Kfz-Domains – LG Hamburg macht kurzen Prozess

Als im Oktober letzten Jahres eine Abmahnungswelle wegen Kfz-Domains durch Deutschland schwappte, war die Empörung groß und der Wille Betroffener, sich zu wehren, stark. Der Inhaber der Domain barking-hh.de reichte eine negative Feststellungsklage ein, die nach dem Anerkenntnis des Beklagten nun durch das LG Hamburg positiv beschieden wurde.

Der beklagte Abmahner hat den Unterlassungsanspruch anerkannt. Das LG Hamburg (Urteil vom 27.01.2004, Az.: 315 O 627/03) erließ ein Anerkenntnisurteil. Leider enthalten Anerkenntnisurteile keine Entscheidungsgründe. Aber das Gericht hat dem Beklagten die Kosten auferlegt, so dass davon auszugehen ist, dass seine Rechtsposition nicht tragfähig ist: Etwaige patentrechtliche Ansprüche des Beklagten gegen privat genutzte „Autokennzeichen“-Domains bestehen nicht.

Zur Erinnerung: Ende Oktober trat Michael Hermann eine Abmahnwelle los, bei der Inhaber von Kfz-Domains von dem Nürnberger Rechtsanwalt Wolfgang Pesch zur Abgabe einer Unterlassungserklärung hinsichtlich der Nutzung der Domains und zur Zahlung von Anwaltsgebühren aufgefordert wurden. Grundlage für die geltend gemachten Ansprüche war ein Patent, aus dem Michael Hermann Rechte geltend machte. Nach einer Welle von Gegenabmahnungen und Klagen gegen den Abmahner, und der Abkehr seiner Rechtsbeistände, verzichtete Michael Hermann in einem Schreiben auf Ansprüche gegen die Domain-Inhaber. In den Schreiben hieß es, er halte die Abmahnung nicht aufrecht, die Fristsetzungen und die Zahlungs- und Unterlassungsforderungen in den Abmahnschreiben seien daher gegenstandslos.

Noch keine Entscheidung erging in der von einer Hamburger Patentanwaltskanzlei beim Bundespatentamt anhängig gemachten Patentnichtigkeitsklage.

Einen Überblick über die Kfz-Domain-Abmahnungswelle bekommen Sie unter:
> http://netlaw.de/dossier-kfz-abmahnung.htm

Spezialisierte Anwälte finden Sie unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: RA Nikolai Klute (Hamburg), eigene Recherche

beef.com – Rekord-Verkauf statt Rinderwahn

Die Reihe spektakulärer Domain-Verkäufe hat auch in der vergangenen Woche eine Fortsetzung gefunden: in der Liste der Top Ten findet sich nur ein einziger Domain-Verkauf, der sich nicht im fünfstelligen Euro-Bereich platzieren konnte.

Spitzenreiter ist diesmal die Adresse beef.com, die über die Handelsbörse GreatDomains.com für umgerechnet ca. EUR 120.000,- einen neuen Inhaber fand. Kurioserweise war die Domain zuvor jahrelang von der Tierschutzorganisation PETA genutzt worden, um damit vor der Rinderseuche BSE zu warnen.

beef.com konnte so knapp den Verkauf von s+e+xkontakte.de für EUR 110.000,- aus der letzten Woche überholen und sich zumindest vorübergehend den Titel als teuerste Domain des Jahres 2004 sichern. Weiter sehr begehrt bleiben Domain-Namen für Liebhaber freizügig bekleideter Damen und Herren: sedo.de meldet den Verkauf von nac+t.de für EUR 30.000,-.

Aber nicht nur im Erwachsenen-Bereich lassen sich gute Deals machen. So wechselte die Webadresse mieten.de für EUR 11.000,- den Inhaber; hausfrauen.de ging für immerhin noch stolze EUR 10.000,- über die Sedo-Theke. Und auch bei der neu eingeführten Endung .info steigen die Preise: moscow.info war dem Käufer freundliche EUR 8.000,- wert.

Hier weitere Domain-Verkäufe der letzten Tage:

messaging.com – EUR 22.100,-
38.com – EUR 16.000,-
homesource.com – EUR 8.400,-
wwu.com – EUR 8.050,-
ringbacktone.com – EUR 7.350,-
maharajah.com – EUR 6.400,-
prosoft.com – EUR 6.000,-
hypergirl.com – EUR 5.685,-
wholesaleDVD.com – EUR 4.270,-
buyshoes.com – EUR 4.000,-
italianwomen.com – EUR 2.850,-
cruiselocator.com – EUR 2.480,-

Eine Liste mit gezahlten Domain-Kaufpreisen finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: sedo.de, dnjournal.com, eigene Recherche

Studie – IDNs oft reines Spekulationsobjekt

Mehr als 70% der gerade erst eingeführten Umlaut-Domains werden von ihren Besitzern nicht für eigene Zwecke benötigt, sondern sind zum Weiterverkauf vorgesehen. Das hat der Domain-Spezialist Sedo.de in einer Ad-hoc-Studie ermittelt. Seit dem 1. März werden in Deutschland erstmals Internet-Adressen vergeben, die Sonderzeichen und die Umlaute ä, ö oder ü enthalten dürfen.

Grundlage der Studie ist unter anderem eine Auswertung der WHOIS-Einträge, die Auskunft über die jeweiligen Domain-Inhaber geben. „Deutlich weniger als 30 Prozent der Einträge lassen den Schluss zu, dass hier ein reales Angebot entstehen soll“, sagt Sedo-Geschäftsführer Tim Schumacher. „Die übrigen gut 70 Prozent sind im Besitz von Domain- und Markenhändlern. Bei den wertvollen beschreibenden Domains liegt der Anteil sogar über 80 Prozent.“ Viele Domain-Profis haben sich bereits vor Monaten die begehrten vorderen Plätze auf den Wartelisten von Registraren wie der United Domains AG gesichert.

Aufgrund der ermittelten Daten schätzt Schumacher, dass nur jede dritte registrierte Domain in absehbarer Zeit auf eine mit Inhalt gefüllte Webseite führen wird. Die wenigen bereits jetzt freigeschalteten Adressen dienen fast ausschließlich als so genannte Co-Domains: Die Besitzer haben sich bereits eine Domain in der international gängigen Schreibweise ae, oe und ue gesichert und betreiben nun zusätzlich die entsprechende Umlaut-Domain.

Erwartet wird ein reger Handel mit den neuen Adressen auf Domain-Börsen wie Sedo.de. Die preisliche Bewertung der Umlaut-Domains wird davon abhängig sein, wie gut sie von den Internet-Nutzern künftig angenommen werden. „Domains wie möbel.de oder domain.de beziehen einen Großteil ihres Wertes aus der Tatsache, dass sie täglich ohne Werbung hundertfach angesteuert werden“, so Schumacher. „Ob die Umlaut-Varianten bald viel wert sein werden, entscheiden also die User selbst.“

Eine Liste mit Domain-Kaufpreisen finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: sedo.de

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