Newsletter-Ausgabe #197: Februar 2004

Themen: Umlaut-Domains – der Countdown läuft! | kurt-biedenkopf.de – Schlappe für König Kurt | Report – 60 Millionen Domains weltweit | .cz – Tschechiens Domain erobert Europa | awd-aussteiger.de – Meinung contra Markenrecht | .de – der neue Stern am Domain-Himmel | Sedo – Domain-Handel mit China gestartet | ICANN-Meeting in Rom

Umlaut-Domains – der Countdown läuft!

Der Countdown läuft: in knapp vier Tagen beginnt für die deutsche Top Level Domain .de der spannende Start in die Umlaut-Ära des Internets. Zur Übersicht haben wir hier nochmals die wichtigsten Daten und Fakten für Sie zusammengetragen.

Am 1. März 2004 exakt um 10:00:00 Uhr MEZ startet die DENIC mit der Registrierung von internationalisierten Domain Namen (IDNs). Unmittelbar mit Registrierungsbeginn werden die Registrare versuchen, vorgemerkte Domains automatisch zur Anmeldung zu bringen. Alle Anmeldungen werden dabei in der Reihenfolge ihres Eingangs gekennzeichnet. Die DENIC hat ausreichend vorgesorgt und stellt für diesen historisch einmaligen Vorgang zusätzliche technische Kapazitäten bereit, um problemlos die Anmeldung von 500.000 Domains abfedern zu können. Aufgrund des enormen Ansturms sollte dennoch vorsichtshalber damit gerechnet werden, dass sich die Nutzung der ersten Umlaut-Domains einige Zeit verzögert.

Insgesamt können künftig 92 neue Zeichen in Webadressen unter .de verwendet werden; praktisch bedeutsam sind allein die drei Umlaute. Für Inhaber von Kennzeichnungsrechten wie Markenrechten gab es keine Sunrise Period; wer deshalb die Chancen auf seine Wunsch-Domain erhöhen will, sollte daher noch bis 1. März kostenlose Vormerkungsangebote nutzen. Die Preise für die Umlaut-Domains entsprechen schliesslich den üblichen Registrierungsgebühren; für Domains mit Umlauten werden also keine erhöhten Gebühren fällig.

Technische Voraussetzung für die Nutzung aller Umlaut-Domains ist ein aktueller Internet-Browser. Umlaut-Domains nach dem Punycode-Standard werden derzeit von Netscape ab Version 7.1, Mozilla 1.4, Opera 7.2 und Safari 1.2 auch ohne zusätzliches Plug-In unterstützt. Von Microsoft gibt es nach wie vor weder für den Internet Explorer noch das Mail-Programm Outlook Express eine offizielle Stellungnahme. Nutzer des Internet Explorers und Outlook Expresse benötigen daher bis auf weiteres ein Plug-In von VeriSign. Dieses nur wenige Kilobyte grosse Programm steht aber zum kostenlosen Download bereit und ist problemlos zu installieren.

Ebenfalls am 1. März stürzt sich auch die schweizer Endung .ch ins Umlaut-Abenteuer; das Nachbarland Österreich folgt mit .at am 31. März. Die generische Endung .info wird am 16. März loslegen. Ein Ende hat das Warten schon bei .com und .net: hier können ab sofort Webadressen mit Sonderzeichen verbindlich registriert werden; allein bei .org verzögert sich die Einführung auf unbestimmte Zeit.

Eine Liste mit allen zulässigen Sonderzeichen sowie Registrierung / Vorbestellung von Umlaut-Domains möglich z. B. unter:
> http://www.umlaut-domains.de

Browser-Plug-Ins für Umlaut-Domains sowie ein ausführliches FAQ zur Installation und Benutzung finden Sie unter:
> http://www.umlaut-download.de

Quelle: eigene Recherche

kurt-biedenkopf.de – Schlappe für König Kurt

Kurt Biedenkopf, ehemaliger Ministerpräsident des Freistaats Sachsen, scheiterte vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit seinem Antrag, die Internet-Domain kurt-biedenkopf.de für jegliche Registrierung zu sperren. Der BGH bestätigte die Argumentation der DENIC e.G. Besonders wichtig kann dem höchsten deutschen Zivilgericht die Rechtsfrage nicht gewesen sein, immerhin brauchte es gut drei Jahre, um die Entscheidung zu fällen.

Biedenkopf hatte von der DENIC unter anderem die Löschung des für einen Dritten eingetragenen Domain-Namens kurt-biedenkopf.de verlangt. Die DENIC erkannte diesen Anspruch an und nahm die Löschung vor. Biedenkopf, der die Internet-Adresse nicht für sich selbst eintragen lassen will, verlangte zudem, dass die DENIC auch in Zukunft die Domain nicht für andere Personen vergibt. Mit diesem Antrag scheiterte er vor den Gerichten.

Am 19.02.2004 bestätigte der BGH (Az.: I ZR 82/01) die Klageabweisung der Vorinstanzen, die die Klage von Biedenkopf bereits abgewiesen hatten. Das Berufungsgericht, OLG Dresden (Urteil vom 28.11.2000, Az.: 14 U 2486/00), begründete die Klageabweisung damit, dass eine Sperrung der Domain nur rechtens sei, wenn ausgeschlossen werden könne, dass alle zukünftigen Registrierungen der Domain durch Dritte einen für die DENIC erkennbaren Rechtsverstoß darstellen würden. Das aber sei mit Sicherheit nie anzunehmen. Das Gericht berücksichtigte dabei den Umstand, dass der DENIC, als Registrierung und Verwaltung der Top Level Domain .de und damit von Millionen von Domain-Namen, es nicht zumutbar ist, eine rechtliche Prüfung aller Anmeldungen durchzuführen.

Gerade diesen Umstand macht der BGH, in Fortführung der eigenen ambiente.de-Entscheidung, nochmals deutlich. In der Pressemitteilung des BGH heißt es, nach Löschung eines Domain-Namens darf die DENIC diesen bei einem neuen Antrag wie bei der ersten Registrierung allein nach dem Prioritätsprinzip (first come, first served) vergeben. Dies stehe im Interesse der Aufrechterhaltung eines effektiven Registrierungsverfahrens, weshalb auch bei einer zukünftigen Anmeldung der Domain DENIC grundsätzlich nicht in der Pflicht, ist zu prüfen, ob Rechte Dritter an der Domain bestehen.

Die Entscheidungsgründe des BGH im Einzelnen liegen noch nicht vor.

Das Urteil des OLG Dresden finden Sie unter:
> http://www.jurpc.de/rechtspr/20010098.htm

Ausführliche Informationen zu diesem Urteil finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/magazin/article.php?id=31

Spezialisierte Anwälte finden Sie unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: bundesgerichtshof.de, eigene Recherche

Report – 60 Millionen Domains weltweit

Nach Angaben des US-Unternehmens VeriSign Inc. im jährlichen „Domain Name Industry Report“ ist die Zahl aller weltweit registrierten Domain-Namen im vergangenen Jahr erstmals über die Grenze von 60 Millionen Adressen geklettert.

Ein Grossteil aller Registrierungen fällt erwartungsgemäß auf die Platzhirsche .com und .net. Beide zusammen repräsentieren über 30,4 Millionen oder umgerechnet 52% aller weltweit registrierten Domains. Besonders heftig war der Anstieg im letzten Quartal 2003, in dem 1,7 Millionen .com- und .net-Adressen angemeldet wurden. Allein 2003 wuchs die Zahl an Internet-Adressen so um 16%. Auf dem aufsteigenden Ast befinden sich weiterhin Länderendungen (ccTLDs) wie .de oder .at, mit derzeit etwa 40% aller Webadressen. Hiervon entfällt wiederum mit 71% der grösste Teil auf die Länderkürzel Europas. Erwartungsgemäß sieht VeriSign auch kein Ende des Domain-Booms in Sicht. Allein die Einführung von Umlaut-Domains in mehreren Ländern weltweit sollte nach Ansicht von VeriSign nochmals einen kräftigen Schub bei den Registrierungszahlen verursachen.

Eine weitere interessante, aber nicht ganz uneigennützige Studie hat Network Solutions (NSI) veröffentlicht. Danach machen 70 Prozent der befragten Teilnehmer im Internet falsche Angaben zu ihrer Identität. Allein 2003 sollen etwa zehn Millionen US-Bürger Opfer eines Identitätsdiebstahls geworden sein. Dabei bedienen sich die Täter beispielsweise persönlicher Angaben wie Anschrift und Bankverbindung ihrer Opfer, um auf deren Kosten Waren zu bestellen. Wer sich zumindest im Fall einer Domain-Registrierung schützen will, dem bietet NSI gegen Aufpreis eine so genannte „private registration“ an. Dabei werden Informationen wie Telefonnummer, Anschrift und eMail-Adresse vertraulich behandelt. Gleichzeitig wird der Zugriff auf die WHOIS-Daten begrenzt. Ob diese Maßnahmen jedoch wirklich Erfolg versprechen, muss allein angesichts der täglich wachsenden Spamwelle bezweifelt werden. Angebote wie domainsbyproxy.com konnten Spammer jedenfalls kaum vom Massenversand abhalten.

Den „Domain Name Industry Report“ finden Sie hier:
> http://www.verisign.com/domainbrief

Informationen über „private registration“ erhältlich unter:
> http://www.internetprivacyadvocate.org

Quelle: multireg.com, vnunet.com, prnewswire.com

.cz – Tschechiens Domain erobert Europa

Die Starnberger united-domains AG erweitert erneut ihr Angebot an europäischen Domain-Endungen: ab sofort kann jedermann ohne Beschränkung Domains mit dem tschechischen Länderkürzel .cz registrieren.

Nach der friedlichen Trennung der früheren Tschechoslowakei im Jahr 1993 in Tschechien und Slowakei trägt Tschechien im Internet nun die offizielle Abkürzung .cz. Domains mit der Endung .cz zählen zu den wenigen osteuropäischen Top Level Domains, die von jedermann zu jedem beliebigen (legalen) Zweck registriert werden dürfen. Es gibt keine Vergabebeschränkungen. Ein Wohn- oder Unternehmenssitz vor Ort ist – im Gegensatz zu anderen Länder-Endungen – nicht erforderlich.

Am 1. Mai 2004 wird Tschechien zudem der Europäischen Union (EU) beitreten. .cz-Domain sind daher besonders für alle Bewohner, Organisationen und Unternehmen interessant, welche eine geschäftliche Beziehung nach Tschechien unterhalten oder bald unterhalten werden. Die Kosten für eine .cz-Domain betragen nur EUR 99,- pro Jahr inklusive Mehrwertsteuer. Eine Einrichtungsgebühr wird nicht erhoben. Auch technisch gesehen bestehen keine Unterschiede: .cz-Domains können ebenso wie Internetadressen mit .de .oder .com genutzt werden. Die Registrierung von .cz-Domains erfolgt im Regelfall innerhalb von fünf Werktagen. Wer also über Budweiser-Bier oder Reisen durch den Böhmerwald berichten will, kann sich nun auch in Deutschland standesgemäß die passende Internet-Domain sichern.

Weitere Informationen über .cz erhalten Sie unter:
> http://www.nic.cz/en/

Registrierung von .cz-Domains z.B. möglich unter:
> http://www.united-domains.de/cz-domain/

Quelle: eigene Recherche

awd-aussteiger.de – Meinung contra Markenrecht

Das OLG Hamburg hatte sich im Streit um die Internet-Adresse awd-aussteiger.de mit der Frage auseinanderzusetzen, wo die Grenze zwischen Kennzeichenrechtverletzung und Meinungsfreiheit zu ziehen ist. Die Entscheidung reiht sich ein in eine kleine Gruppe von Entscheidungen, bei denen die Meinungsfreiheit überwiegt.

Ein unzufriedener ehemaliger Vermittler des börsennotierten Finanzberaters AWD (Allgemeiner Wirtschaftsdienst) baute im Juli 2002 unter dem Namen awd-aussteiger.de ein Forum für Aussteiger aus dem Unternehmen auf und berichtete dort über seine mehr als vierjährige Erfahrung mit AWD. Nach einem frischen Relaunch der Seite im Dezember 2002 erging eine von AWD beantragte einstweilige Verfügung vom 17.12.2002 des LG Hamburg, und das Forum wurde geschlossen. Grund dafür waren jedoch nicht die kritischen Inhalte, sondern eine vermeintliche Kennzeichenrechtsverletzung, die sich aus der Nutzung des Firmennamens AWD im Domain-Namen ergeben sollte.

Das OLG Hamburg hob das Verbot des LG Hamburg am 18.12.2003 (Az.: 3 U 117/03) auf, die Betreiber dürfen awd-aussteiger.de als Internet-Adresse wieder nutzen. Das Instanzgericht ist der Ansicht, es liege kein markenmäßiger Gebrauch des Kennzeichens AWD vor. Das ergäbe sich bereits aus der Kombination mit dem Begriff „Aussteiger“. Auch werde die Website gedanklich nicht mit AWD in Verbindung gebracht, und es fehle an der Unlauterbarkeit, einer Irreführungsgefahr und einer Rufausbeutung der Marke. Zudem sei die kritische Berichterstattung über ADW kein generell rechtswidriges Unterfangen, vielmehr entspreche es dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung (Art. 5 GG).

Nach dem die Website aufgrund dieser Entscheidung neu startete, ging sie kurzfristig wieder vom Netz, da der Hoster vom Rechtsvertreter der AWD angeschrieben und darauf hingewiesen wurde, dass die vorliegende Entscheidung lediglich im einstweiligen Verfügungsverfahren ergangen sei und so nur vorübergehende Wirkung entfalte. Erst das bereits laufende Hauptsacheverfahren bringe eine verbindliche Entscheidung. So eingeschüchtert, wohl als eventueller Mitstörer zu haften, schaltete man die Seite wieder ab. Doch nur für kurze Zeit: Solange keine Hauptsacheentscheidung getroffen wurde, gilt die vorläufige Entscheidung des OLG Hamburg. awd-aussteiger.de ist seit 19.02.2004 online.

> http://www.awd-aussteiger.de

Ausführlicher zur Frage der Meinungsäußerung in Form von Domain-
Namen unter:
> https://domain-recht.de/magazin/article.php?id=241

Spezialisierte Anwälte finden Sie unter
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: versicherungsjournal.de, warentest.de, eigene Recherche

.de – der neue Stern am Domain-Himmel

Die schönste Nebensache der Welt deklassierte vergangene Woche .com-Domains: Gleich vier .de-Domains aus der Körperfront, die wir hier leider nicht alle korrekt nennen können, da sonst der Domain-Newsletter, den Spam-Filtern sei es gedankt, bei Ihnen nicht ankäme, räumten mit insgesamt EUR 200.000,- ab.

Dazu gesellte sich noch eine Sport-Domain zu EUR 40.000,- mit der deutschen Domain-Endung .de. Irgendwelche .com-Domain-Verkäufe reichten da einfach nicht heran. Aber sehen Sie selbst.

sexkontakte.de – EUR 110.000,-
boxen.de – EUR 56.000,-
FKK.de – EUR 40.000,-
busen.de – EUR 40.000,-
hostessen.de – EUR 10.000,-

Auch nicht schlecht zeigten sich Domains wie discountdrugs.com (US$ 30.010,-, ca. EUR 23.400,-), voiceoverip.com (US$ 15.000,-, ca. EUR 11.690,-) und freewebpages.com (US$ 14.600,-, ca. EUR 11.380,-), die in Anbetracht des jeweiligen Namens durchaus Qualität im Preisleistungsverhältnis boten. Insbesondere das Beispiel freewebpages.com zeigt, welchen Sinn und Zweck der Snapback-Service von Snapnames bietet: Der Verkäufer hatte die Domain zuvor über diesen Dienstleister legal erworben und dann bei Ebay versteigert.

Einen achtenswerten Erfolg wies in dieser Woche auch .org mit dem Verkauf von prep.org zum Preis von US$ 3.400,- (ca. EUR 2.650,-) auf. Gute .net-Domains-Verkäufe gab es ebenfalls, mit powder.net (US$ 1.938,-, ca. EUR 1.510,-) und handbags.net (US$ 1.580,-, ca. EUR 1.230,-). Ebenfalls bemerkenswert ist der Verkauf von bikini.at für EUR 3.000,-.

Eine Liste mit gezahlten Domain-Kaufpreisen finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.de, eigene Recherche

Sedo – Domain-Handel mit China gestartet

Sedo, die deutsche Domain-Handelsbörse mit Sitz in Köln, befindet sich auf dem Weg zur weltweit führenden Domain-Börse und gibt eine weitere, strategische Partnerschaft bekannt. Sedo kooperiert mit dem 1996 unter anderem Namen gegründeten Unternehmen HiChina Limited, dem mittlerweile mit über 300.000 registrierten Domains führenden Dienstleister für Domains und Webhosting in China.

HiChina Web Solutions Limited mit Sitz in Peking hat einen Anteil von 25% in Chinas Domain-Markt; monatlich werden über HiChina alleine 10.000 gTLD-Domains registriert – ein knappes Drittel aller monatlichen Registrierungen in China. In Kürze bietet das Unternehmen seinen Kunden auch Domains an, die in der Sedo-Datenbank zum Verkauf stehen. Das Angebot wird man wohl unter eachnic.com finden. Darüber hinaus kooperieren Sedo und HiChina beim länderübergreifenden Kauf von Domains.

Schon jetzt können aufgrund der Zusammenarbeit unter Sedo.de .com-, .cn- und andere Domains gekauft werden, die chinesischen Inhabern gehören. Damit geht Sedo nicht nur einen wichtigen Schritt in den stark wachsenden chinesischen Markt, sondern auch den Sedo-Kunden wird ein neuer Markt eröffnet.

Weitere Informationen finden Sie hier:
> http://www.net.cn/static/english/
> http://www.eachnic.com/

Quelle: sedo.de, eigene Recherche

ICANN-Meeting in Rom

Vom 02.03. bis 06.03.2004 findet im italienischen Rom das erste ICANN-Meeting in diesem Jahr statt. Wie immer sind die einzelnen Treffen kostenfrei von jedem Interessierten persönlich, via Webcast und durch Beteiligung an Mailinglisten wahrnehmbar.

Erste, zum Teil geschlossene Veranstaltungen des Governmental Advisory Committee (GAC), das an der Harmonisierung der länderspezifischen Internetregeln arbeitet, finden bereits am Sonntag dem 29.02.2004 und dem folgenden Montag statt. Am Montag treffen sich auch schon die Vertreter der ccTLD-Organisationen. Das eigentliche ICANN-Meeting beginnt offiziell am Morgen des 02.03.2004. Einen Schwerpunkt bietet wieder einmal die Diskussionsrunde um die WHOIS-Einträge der Whois Task Force am Mittwoch.

Am Mittwoch trifft sich die ccNSO (country code Names Supporting Organisation), in deren offenem Meeting am Mittwoch der Schwerpunkt auf dem Thema Sicherheit liegt. Im Public Forum am Donnerstag wird sich ICANN voraussichtlich einigen unangenehmen Fragen hinsichtlich des von VeriSign eingerichteten und sehr umstrittenen Waiting List Service (WLS)-Konzepts anhören müssen. In einem Sondermeeting des Direktoriums von ICANN wurde das Thema, das Konkurrenten wie Snapnames das Wasser abgräbt, bereits am 18.02.2004 verhandelt.

Das ICANN-Meeting findet im Melià Roma Aurelia Antica Hotel statt, einem modernen, zwischen dem Flughafen Leonardo da Vinci (Fiumicino) Airport (30 Minuten mit dem Leonardo Express bis nach Rom) und dem Zentrum von Rom gelegen Hotel.

Weitere Informationen finden Sie unter:
> http://www.icannrome.it/eng/
> http://www.icann.org/meetings/rome/#ScheduleandAgenda

Quelle: icann.org, eigene Recherche

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