Newsletter-Ausgabe #196: Februar 2004

Themen: .info – Umlaut-Domains auch ohne Plug-In nutzbar? | .pro – Profi-Domain verzögert sich weiter | .nl – Frau Antje kommt nach Deutschland | Alturo – Webhost-Schaf im Tigerpelz? | teambus.de – Kehrtwende vor dem OLG München | kreuzfahrten.de – Reisebüro zahlt 70.000 Euro | Sedo.com – Sedo löst sein Domain-Dilemma

.info – Umlaut-Domains auch ohne Plug-In nutzbar?

Afilias, zentrale Verwaltungsstelle für die neue Top Level Domain .info, hat die Einführung von Umlaut-Domains nochmals verschoben: als Stichtag gilt nun Dienstag, der 16. März 2004. Doch für die Nutzer könnte sich die Verschiebung mehr als lohnen.

Afilias gab zur Begründung der Verschiebung an, dass Kompatibilitätstests mit verschiedenen Endbenutzer-Systemkonfigurationen ergeben hätten, dass zur Vermeidung von Problemen aufgrund einiger nicht umlaut-fähiger Browser technische Anpassungen notwendig seien. Dabei könne es zur Übermittlung von Informationen an die Registry kommen, die keine eindeutige Zuordnung zum Standort des jeweiligen internationalisierten Domain Namens (IDN) erlauben. Im Verlauf der Testreihen habe man herausgefunden, dass aufgrund dieser technischen Probleme etwa die Umlaut-Domains Müller.info und Möller.info zu derselben binären Entsprechung führen könnten. Das hat zur Folge, dass es zu widersprüchlichen DNS-Anfragen und Konflikten bei der Übermittlung der richtigen IP-Adresse der IDN kommt. Eine neue Registrier-Software soll nun helfen, diese Probleme zu lösen.

Hinter dieser vermeintlich kryptischen Erklärung steckt eine kleine Revolution. Wie uns Rechtsanwalt Philipp Grabensee, Chairman von Afilias, auf Nachfrage exklusiv bestätigte, arbeitet man bei Afilias intensiv an einer kundenfreundlichen Lösung, die grundsätzlich bei allen handelsüblichen Browsern unabhängig vom Hersteller auch ohne jede Installation von zusätzlichen Plug-Ins die Nutzung von Umlaut-Domains ermöglicht. Lediglich im Einzelfall seien aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher Browserversionen Anpassungsschwierigkeiten nicht zu vermeiden. Damit könnten .info-Domains mit Umlauten bereits wenige Wochen nach dem offiziellen Start von praktisch jedem Surfer weltweit erreicht und genutzt werden, ohne dass die Browsersoftware aktualisiert werden muss. Gerade für Otto-Normalsurfer bedeutet dies eine spürbare Erleichterung in der Nutzung von Umlaut-Domains, auch wenn sich Experten einig sind, dass nach einer Übergangszeit von etwa ein bis zwei Jahren IDN-fähige Browser allgemeiner Standard geworden sein dürften.

Ein klares Statement gab Grabensee auch zur Nutzung von eMail-Adressen mit Umlaut-Domains unter .info ab: Im Gegensatz zu anderen Vergabestellen teile man offen und ehrlich mit, dass es bei Domains mit Sonderzeichen Probleme im eMail-Versand geben werde, und eMail-Adressen unter .info mit Umlauten im Teil rechts vom „@“-Zeichen zumindest anfangs nicht funktionieren. Aber auch hier bemüht sich Afilias im Sinne der Kunden um eine praxisgerechte Lösung.

Neuer Termin für die Einführung von .info-Domains ist daher nun der 16. März 2004. Unterdessen hat die DENIC e.G. mitgeteilt, dass die IDN-Registrierung unter .de am 1. März 2004 exakt um 10:00:00 Uhr MEZ starten wird.

Registrierung/Vorbestellung von Umlaut-Domains z. B. unter:
> http://www.united-domains.de/umlaut/

Browser-Plug-Ins für Umlaut-Domains sowie ein ausführliches FAQ zur Installation und Benutzung finden Sie unter:
> http://www.umlaut-download.de

Quelle: afilias.info, eigene Recherche

.pro – Profi-Domain verzögert sich weiter

Die Einführung der neuen Top Level Domain (TLD) .pro entwickelt sich langsam zum Debakel: nach wiederholter Verschiebung angekündigter Starttermine und einem radikalen Umstieg auf Second Level Domains hat überraschend der US-Webhoster Hostway Corp. zu nicht näher bekannten finanziellen Bedingungen die .pro-Vergabestelle RegistryPro vom bisherigen Mutterunternehmen Register.com übernommen. Nun ist mit weiteren Verzögerungen bei .pro zu rechnen.

Die Vereinbarung über den Verkauf wurde nach Angaben aus dem Quartalsbericht von Register.com bereits im Herbst 2003 getroffen. Register.com trennt sich damit von der Verwaltung (Registry) für .pro-Domains, will aber Registrar bleiben. Derzeit steht die Zustimmung von ICANN noch aus, diese soll aber in Kürze erfolgen. Lucas Roh, Präsident und CEO von Hostway, zeigte sich im üblichen PR-Deutsch auf das höchste erfreut vom .pro-Potential und war sehr zuversichtlich, dass Anwälte, Ärzte und Buchhalter seiner Ansicht nach äusserst gespannt auf den Start von .pro blickten, um ihrer Professionalität auch im Internet Ausdruck verleihen zu können. Ähnliche Professionalität hatte jedoch zumindest die Vergabestelle eindeutig vermissen lassen. Für bereits bestehende Sunrise-Registrierungen besteht übrigens keine Gefahr; sie bleiben weiter aufrechterhalten.

.pro ist die exklusivste der sieben neuen generischen TLDs, die ICANN geschaffen hat. Sie sollte eigentlich seit Dezember 2003 registrierbar sein, und wird vorerst nur für in den USA lizenzierte „Professionals“ angeboten. Zu diesen zählen ausschließlich Rechtsanwälte, Ärzte und Steuerberater beziehungsweise Wirtschaftsprüfer. Auch Firmen, die einen Arzt, Rechtsanwalt oder Steuerberater beschäftigen und entsprechende Dienstleistungen anbieten, können .pro-Domains registrieren. Zudem hatte sich .pro erst kürzlich mit ICANN auf eine erhebliche Vereinfachung der Registrierungsbestimmung geeinigt: um die TLD attraktiver zu machen, können neben Endungen wie .law.pro, .med.pro und .cpa.pro auch klassische Second Level Domains direkt unterhalb von .pro registriert werden – vorausgesetzt natürlich, dass .pro irgendwann einmal endlich das Licht der Online-Welt erblickt.

Weitere Informationen über .pro erhalten Sie unter:
> http://www.registrypro.com

Quelle: registrypro.com, eigene Recherche

.nl – Frau Antje kommt nach Deutschland

Der Starnberger Domain-Registrar united-domains AG erweitert sein Angebot an europäischen Domain-Endungen: ab sofort kann jedermann ohne Beschränkung Domains mit dem niederländischen Landeskürzel .nl für EUR 19,- im Jahr registrieren.

Europaweit belegt .nl hinter Deutschland mit .de und Grossbritannien mit .uk den dritten Platz in der Rangliste der Länderkürzel, noch vor Italien (.it). Erst kürzlich feierte die Vergabestelle SIDN mit verzeker-online-zelf.nl die Anmeldung der einmillionsten Domain. Aktuell sind etwa 1.050.000 .nl-Domains vergeben. Damit kann .nl selbst mit generischen Top Level Domains wie .info und .biz locker mithalten.

Grund für den Erfolg ist eine weitgehende Freigabe der Registrierung durch die Vergabestelle SIDN (Stichting Internet Domeinregistratie Nederland). Bereits seit 29. Januar 2003 kann jede Privatperson oder jedes Unternehmen weltweit auch ohne Wohnsitz oder Niederlassung in den Niederlanden .nl-Domains registrieren. Weiterhin erforderlich bleibt eine Zustellanschrift in Holland, so wie man es von der deutschen Endung .de kennt. Spezielle Dienstleister wie united-domains.de erfüllen jedoch auch diese Voraussetzung, in dem sie ihren Kunden bei der Registrierung automatisch einen Treuhänder bestellen. Erhöhte Gebühren werden dadurch nicht fällig. Damit sind .nl-Domains praktisch unbeschränkt registrierbar.

Eine Registrierung unter .nl lohnt sich aufgrund der lockeren Vergaberegeln zum Schutz vor potentiellen Rechtsverletzern vor allem für Markeninhaber und europaweit tätige Unternehmen. Mit dem College voor Klachten en Beroep (CvKB) steht zudem jedermann ein eigenes, vergleichsweise günstiges Schiedsgericht für Domain-Streitigkeiten zur Anrufung zur Verfügung. Wer also die traditionelle deutsch-holländische Fussball-Fanfreundschaft im Internet „vertiefen“ will, sollte gewarnt sein: diskriminierende Internetadressen können jederzeit wieder gelöscht werden …

Weitere Informationen über .nl-Domains finden Sie hier:
> http://www.domain-registry.nl/sidn_english/flat/Home/

Das Schiedsgericht für Streitigkeiten um .nl-Domains erreichen
Sie in englischer Sprache unter:
> http://www.cvkb.nl/engine.php?Cmd=see&P_self=10&P_site=7

Registrierung von .nl-Domains für nur EUR 19,- im Jahr unter:
> http://www.united-domains.de/suchen-registrieren/

Quelle: eigene Recherche

Alturo – Webhost-Schaf im Tigerpelz?

United Internet, der in Montabaur ansässige Webhosting-Konzern, packt den Tiger in den Tank: Die frisch gelaunchte Webhostdiscountmarke Alturo kommt in günstigem schwarz-gelbem Fell auf den Bildschirm und bietet günstiges Webhosting ohne Einrichtungsgebühr und Service.

Das Zielpublikum für den neuen Discountwebhoster, der nur geringe Investitionen verschlingt, sind technisch erfahrene Nutzer, die auf den Komfort von Serviceleistungen verzichten können: Beratung und Kundendienst gibt es nicht, „denn wer zahlt schon gerne Geld für Leistungen, die er nicht braucht“.

Zur United Internet Gruppe zählen bekannte Webhosting- und Webmailanbieter wie 1&1, Schlund&Partner und GMX. Die Konzernergebnisse im vergangenen Jahr geben wohl Anlass zur Freude, die Erwartungen scheinen übertroffen zu werden. Genaueres wird man aber erst am 25. März erfahren, wenn die offiziellen Zahlen bekannt gegeben werden.

Zuletzt expandierte man mit 1&1 erfolgreich in die USA. Über 2,8 Millionen vorrangig Privatkunden zählt der Konzern nun insgesamt, und ein paar Tausend mehr sollen mit dem neuen Webhostdiscounter Alturo gewonnen oder zum Bleiben überredet werden. Mit Alturo will der Konzern das Billigmarktsegment nicht kampflos an Strato abgeben. Dieses Feld hat United Internet schon früher einmal mit dem Webhoster Puretec beackert, der vor einiger Zeit eingestampft wurde.

Allerdings fragt sich, ob United Internet sich damit nicht mehr eigene Prämiumkunden von 1&1 und Schlund&Partner abgräbt, die im Laufe der Zeit ihrerseits technisch versiert geworden und auf weitere Dienstleistungen nicht mehr angewiesen sind, als erwartet.

> http://www.alturo.de

Quelle: heise.de, united-internet.de, Reuters, eigene Recherche

teambus.de – Kehrtwende vor dem OLG München

Das OLG München (Urteil vom 12.10.2000, Az.: 29 U 3947/00) hatte in einem einstweiligen Verfügungsverfahren zu klären, ob bei fehlender Branchenähnlichkeit zwischen Domain-Inhaber und einem Unternehmen, dessen Name dem Domain-Namen gleicht, die Domain freigeben muss. Es entschied sich anders als die Vorinstanz.

Die Entscheidung ist schon etwas älter, doch durchaus interessant: Die am 29.11.99 gegründete und ins Handelsregister eingetragene Antragstellerin Teambus AG ist Reiseveranstalterin und bietet damit zusammenhängende Geschäfte und Dienstleistungen an. Sie ist Inhaberin der am 08.03.2000 eingetragenen Marke „teambus“, die Schutz für die entsprechenden Dienstleistungen genießt. Die Antragsgegnerin betreibt einen Vertrieb von Kommunikations- und EDV-Systemen, mit Internetdienstleistungen, sowie Schulungen und Consulting. Am 27.12.99 registrierte die Antragsgegnerin für einen Dritten den Domain-Namen teambus.de.

Nachdem die Antragstellerin im Wege einer einstweiligen Verfügung vom 21.02.2000 (LG München, Az.: 7 HKO 3178/00), die vom LG München (Urteil vom 17.05.2000, Az.: 7 HKO 3178/00) überprüft wurde, in ihrem Anspruch auf Freigabe der Domain bestätigt wurde, ging die Domain-Inhaberin in Berufung zum OLG München.

Das OLG München hob die Entscheidung des Landgerichts auf. Es sah keine erkennbaren Rechtsverletzungen seitens der Domain-Inhaberin. Sowohl Ansprüche wegen der Verletzung der Geschäftsbezeichnung (§ 15 Abs. 4, 2 MarkenG) als auch des Markenrechts (§ 14 Abs. 5, 2 MarkenG) waren nicht gegeben, da neben der Zeichenähnlichkeit auch Branchennähe hätte vorliegen müssen, was nicht der Fall war. Zwar sei unklar, in welcher Branche die Domain eingesetzt werden wird, aber aus der lasse sich nicht eine Gefahr einer branchenähnlichen Benutzung herleiten. Auch Anhaltspunkte für eine sittenwidrige Behinderung und Domain-Grabbing seien nicht ersichtlich.

In den Entscheidungen weideglueck.de (OLG Frankfurt, 12.04.2000, Az.: 6 W 33/00) und literaturen.de (LG Düsseldorf, 06.07.2001, Az.: 38 O 18/01) legten die Gerichte gerade die Unentschlossenheit von Domain-Inhabern zu deren Nachteil aus, aber sie sind deswegen nicht richtiger. Die teambus.de-Entscheidung des OLG München zeigt den praktikableren und rechtskonformen Umgang mit Domain-Namen im Internet.

Das Urteil zu teambus.de finden Sie unter:
> http://www.jurpc.de/rechtspr/20030203.htm
> http://www.leibbrand-thiele.com/Domain-Entscheidung-gesamt.doc

Ausführlicher zu der Entscheidung teambus.de:
> https://domain-recht.de/magazin/article.php?id=239

Mehr zu den Entscheidungen weideglueck.de und literaturen.de:
> http://www.domain-recht.de/magazin/article.php?id=86

Spezialisierte Anwälte finden Sie unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: jurpc.de, eigenen Recherche

kreuzfahrten.de – Reisebüro zahlt 70.000 Euro

Der für die Domain kreuzfahrten.de gezahlte Preis ist nun bekannt: das Reisebüro aus Krombach kaufte die Domain für EUR 70.000,-. Dieser beeindruckende Domain-Deal wird jedoch durch einen spektakulären Kauf in den USA getoppt. Dort ging in der vergangenen Woche die Domain truck.com für US$ 101.000,- (knapp EUR 80.000,-) an Alex Lehman.

Doch damit nicht genug: auch die bei Sedo.de für US$ 250.000,- angebotene Domain woman.com fand einen neuen Inhaber. Allerdings ist der tatsächliche Kaufpreis bisher nicht bekannt, genauso wenig wie der Name des Käufers. Aus Deutschland gibt es ebenfalls Erfreuliches. Die .de-Domains billig-telefonieren.de und tageszeitung.de fanden für beeindruckende EUR 5.800,- bzw. für EUR 3.000,- neue Inhaber.

Auch Domain-Namen mit eher exotischen Endungen konnten Käufer finden. So erzielten securedloan.co.uk GBP 2.000,- (ca. EUR 2.960,-) und hydrogen.ws US$ 350,- (ca. EUR 275,-). Der Verkauf der Domain supernova.org für US$ 15.000,- ist noch nicht abgeschlossen, wäre aber ein beeindruckender .org-Deal.

Weitere spektakuläre Domain-Käufe waren in der vergangenen Woche unter anderem:

– neuf.com für EUR 15.000,- (ca. US$ 19.040,-) (franz. „Neun“, „neu“)
– beachhouserentals.com für US$ 16.800,- (ca. EUR 13.230,-)
– bodywrap.com für US$ 15.500,- (ca. EUR 12.200,-)
– aom.com für US$ 14.502,- (ca. EUR 11.425,-)
– sketches.com für US$ 10.099,- (ca. EUR 7.885,-)

Eine Liste mit gezahlten Domain-Kaufpreisen finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.de, eigene Recherche

Sedo.com – Sedo löst sein Domain-Dilemma

Die deutsche Domain-Börse Sedo mit Sitz in Köln ist nun Inhaberin von sedo.com. Zum Preis von US$ 80.000,- wechselte die Domain den Inhaber. Mit diesem Coup manifestiert die stark expandierende Domain-Börse einmal mehr ihren Weg in den internationalen Markt.

Seit Jahr und Tag arbeitet Sedo.de im Dienstleistungsbereich und vermittelte erfolgreich Tausende von Webadressen im Auftrag ihrer Kunden. Doch wie so oft hat der Schuster die schlechtesten Schuhe. Sedo ist unter zahlreichen Domains zu erreichen, war es jedoch jahrelang nicht unter sedo.com. Nun brechen für Sedo neue Zeiten an: Nach langen, zähen Verhandlungen konnte Sedo die Domain vom Systemadministrator Arturo Sedo, Gründer der Sedo Consulting und langjährige Inhaber der Domain, die er noch vor Gründung des deutschen Unternehmens registriert hatte, zu dem genannten Preis kaufen.

Etwas verwirrend ist, dass Domains wie sedo-consulting.com und arturosedo.com noch auf sedo.com oder sedo.us verweisen. Hier müssen wohl noch einige kleinere Weiterleitungen korrigiert werden, damit auch Arturo Sedo weitere Präsenz im Internet hat.

Für Sedo.de bedeutet die zusätzliche Domain einen einheitlichen internationalen Auftritt und erleichtert die Expansion in die USA. In den europäischen Staaten zeigt Sedo schon lange auch dank nationaler Adressen wie Sedo.de, Sedo.fr und Sedo.co.uk Präsenz. Dass sich die Investition für das Unternehmen auszahlen wird, daran wird man, wie Tim Schumacher, Geschäftsführer von Sedo.de mitteilte, kaum zweifeln können.

> http://www.sedo.com

Quelle: Sedo.de, eigene Recherche

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top