Newsletter-Ausgabe #195: Februar 2004

Themen: Umlaut-Domains – „Stunde Null“ rückt näher | .fr – Frankreich lockert Vergaberegeln | WHOIS – droht bald Knast bei falschen Angaben? | Strato – Streit mit NSI eskaliert | Washington Post verschläft Domain-Frist | results.de – Gericht schafft klare Fakten | metropol.com – teuerste Domain im Jahr 2004 | Genf – Workshop der WSIS zur Internetverwaltung

Umlaut-Domains – „Stunde Null“ rückt näher

Bei der Fachtagung „Domain pulse“ vergangene Woche in Zürich haben die Domain-Registrierungsstellen von Deutschland (DENIC), Österreich (Nic.at) und der Schweiz (SWITCH) weitere Details zur Einführung von Umlaut-Domains enthüllt.

Erstmals machten die Vergabestellen, die bei der Einführung von internationalisierten Domain-Namen (IDN) eng kooperieren, Angaben zur „Stunde Null“, in der mit der offiziellen Registrierung begonnen wird. Die schweizer Vergabestelle SWITCH hat über den Zeitpunkt abstimmen lassen. Sie öffnet ihre Datenbanken nun am 1. März um 12 Uhr mittags. Seitens der DENIC wurde noch keine konkrete Uhrzeit genannt. Klar ist aber, dass der Start zu einer Tageszeit erfolgen wird, bei der volle Unterstützung durch telefonischen Support gewährleistet ist. Damit dürften Abend- und Nachtstunden ausgeschlossen sein. Etwas mehr Zeit hat man noch in Österreich: dort werden IDNs erst ab 31. März angeboten.

Ein heikles Thema ist für alle drei Vergabestellen der technische Ablauf zum unmittelbaren Beginn der Registrierung, da angesichts des erwarteten Ansturms allein durch die vorgemerkten Adressen bei den Domain-Registraren Stockungen bei der Entgegennahme der Registrierungswünsche erwartet werden. Eine elegante Lösung plant nach Angaben von heise.de die DENIC: dort will man alle eingehenden Umlaut-Domains mit einem Zeitstempel kennzeichnen und erst später sortieren. Daher könnten unter Umständen einige Tage vergehen, bis die Nutzer Sicherheit über den Erfolg ihrer Registrierung haben. Inwiefern dennoch Manipulationen möglich sind, wird erst die Praxis zeigen.

Daneben rechnen die Vergabestellen mit anfänglichen Problemen bei der Nutzung der neuen Adressen, da zu Beginn der Umlaut-Ära nur die wenigsten Programme wie Browser umlautfähig sind. „User sollten ihre Systeme auf den neuesten Stand bringen, um die volle Funktionalität der Umlaut-Domains nützen zu können“, erklärt Nic.at-Geschäftsführer Richard Wein. Hierzu zählt insbesondere die Verwendung eines aktuellen Browsers wie Netscape ab Version 7.1 und höher oder Safari 1.2 für Macintosh-Nutzer. Wer dagegen mit dem Internet-Explorer (IE) von Microsoft im Netz surft, muss das kostenlos erhältliche und nur wenige Kilobyte grosse Plug-In „i-Nav“ von VeriSign installieren. Erst mit Hilfe dieser Zusatzsoftware ist auch der weit verbreitete Internet Explorer IDN-kompatibel.

Die bei „Domain pulse“ gezeigten Präsentationen können Sie hier kostenlos downloaden:
> http://www.domainpulse.org/pages/d/programm/index.html

Plug-Ins für Umlaut-Domains sowie ein ausführliches FAQ zur Installation und Benutzung finden Sie unter:
>http://www.umlaut-download.de

Registrierung/Vorbestellung von Umlaut-Domains z. B. unter:
>http://www.united-domains.de/umlaut/

Quelle: pressetext.ch, heise.de, eigene Recherche

.fr – Frankreich lockert Vergaberegeln

Nachdem vor kurzem bereits einige strenge Vergaberegeln der .fr (dotFR), Frankreichs ccTLD, gelockert wurden, konkretisiert nun AFNIC, die französische Domain-Name Verwaltung, den nächsten Schritt der großen Liberalisierung der Registrierungsregeln.

AFNIC kündigt an, ab 11. Mai 2004 werde jeder, Individuum oder Unternehmen, der in einer offiziellen französischen Datenbank, wie beispielsweise dem Markenverzeichnis, eingetragen ist, die Möglichkeit bekommen, sich jede beliebige Domain zu registrieren, selbst wenn diese beispielsweise gar nicht mit der eingetragenen Marke oder dem Firmennamen des Unternehmens zu tun hat. Die Domains sind dann sogar direkt unter .fr registrierbar und müssen nicht auf der Third Level Ebene wie z. B. domain.tm.fr registriert werden.

Bereits seit 5. Januar diesen Jahres ist es möglich, einzelne Wortbestandteile einer Marke als Domain unter .fr zu registrieren. Bis dahin konnten lediglich Domains, die exakt der Marke entsprachen, registriert werden. Zudem reicht ab diesem Zeitpunkt die bloße Anmeldung einer Marke aus, um eine Domain zu erhalten; früher musste man einen umfangreichen Nachweis erbringen. Diese Anmeldung ist dann allerdings verpflichtend. Binnen sechs Monaten ab Anmeldung der Marke muss der Nachweis für ihre Eintragung erfolgen, andernfalls verliert man die Domain wieder.

Weitere Informationen und Registrierung von .fr-Domains unter:
> http://www.united-domains.de/fr-domain/

Quelle: iptwins.com, eigene Recherche

WHOIS – droht bald Knast bei falschen Angaben?

Geht es nach dem Willen des Ausschusses für „Justiz, Internet und geistiges Eigentum“ im US-Kongress, wird die Angabe einer falschen eMail-Adresse oder Postanschrift bei der Registrierung einer Domain mit Freiheitsstrafe von bis zu sieben Jahren oder Geldstrafe in Höhe bis zu US$ 150.000,- geahndet. Selbst Domain-Registrare könnten künftig zur Verantwortung gezogen werden.

Bereits in der Vergangenheit hatte der US-Gesetzgeber auf Verschärfungen bei der Wahrheitspflicht von WHOIS-Angaben gedrängt. Hintergrund des neuerlichen Vorstosses ist weniger der durchschnittliche Domain-Inhaber; getroffen werden sollen vielmehr illegale Tauschbörsen, deren Bekämpfung sich der texanische Abgeordnete Lamar Smith, Initiator des Entwurfes, seit Jahren verschrieben hat. Doch der Wortlaut des Gesetzes schiesst über das eigentliche Ziel hinaus: zum einen unterstellt er, dass jede Falschangabe absichtlich erfolgt, was erhebliche Konsequenzen für die finanzielle Haftung nach sich zieht. Ob eine solche Absicht vorliegt, entscheiden US-Gerichte je nach Lage des Einzelfalls. Daneben wird aber auch jeder Dritte erfasst, der in Übereinstimmung mit dem Schädiger handelt oder an der Registrierung falscher Angaben oder ihrer Aufrechterhaltung beteiligt ist. Damit steht möglicherweise jeder amerikanische Domain-Registrar mit einem Bein im Gefängnis.

Einerseits muss ein Ausgleich gefunden werden zwischen den berechtigten Interessen der Domain-Inhaber, deren frei zugängliche Daten nicht unbefugt und massenhaft missbraucht werden dürfen, und andererseits dem Schutz vor Verletzungen der Inhaber von Urheber- und Kennzeichenrechten im Internet. Doch es stellt sich die Frage, ob nicht zunächst alle zur Verfügung stehenden technischen Mittel wie Passwortschutz oder Zugriffsbeschränkungen ausgeschöpft werden sollten, bevor selbst im Fall eines Versehens pauschal böswillige Absichten unterstellt werden.

Eine Abstimmung über den Gesetzesentwurf ist für die nächsten Wochen angekündigt. Die Diskussion um WHOIS-Daten wird damit weiter andauern.

Den Gesetzesentwurf finden Sie hier:
> http://www.scrawford.net/courses/smittx_057_xml.pdf

Quelle: theregister.co.uk, nationaljournal.com

Strato – Streit mit NSI eskaliert

Der Streit zwischen dem Berliner Webhoster Strato AG und dem US-amerikanischen Domain-Registrar Network Solutions Inc. (NSI) um hunderttausende Domain-Namen eskaliert: nach Angaben von NSI wurden Domain-Namen ohne Wissen und Zustimmung ihrer Inhaber zu Strato transferiert.

Hintergrund des lautstark in der Öffentlichkeit ausgetragenen Streits ist der Umzug von weit über 200.000, nach nicht bestätigen Angaben sogar rund 300.000 .com, .net und .org-Domains vom bisherigen Strato-Partner NSI zum Strato-Schwesterunternehmen Cronon AG, nachdem Strato im Januar einen entsprechenden Vertrag mit NSI gekündigt hatte. In der Folge wandte sich NSI per eMail direkt an die verdutzten Domain-Inhaber, und versuchte sie vom Abschluss eines neuen Registrierungsvertrags mit NSI zu überzeugen. Nach Darstellung der Strato AG, die NSI unlautere Mittel und „Domain-Geiselhaft“ vorwirft, hätte dies für die Kunden einen Preisnachteil von fast 300 Prozent zur Folge.

Daraufhin wandte sich Strato an die amerikanische Verbraucheraufsicht FTC sowie das Bundeswirtschaftsministerium. Zusätzlich schrieb nun auch Strato seine Kunden an und forderte sie mit Hilfe einer Schritt-für-Schritt-Anleitung auf, sich gegen den Knebelvertrag von NSI zu wehren, und mit Hilfe der von NSI übermittelten Domain-Daten einen kostenlosen Umzug der Webadressen zu Strato einzuleiten. Ärgerlich nur, dass man zuvor bereits alle Kunden mit .com-, .net- oder .org-Domains gebeten hatte, eMails von NSI zu ignorieren und keinesfalls zu reagieren. Daraufhin hatten zahlreiche User die NSI-Mitteilungen gelöscht.

Um den drohenden Kundenverlust einzudämmen, fordert NSI für Umzugswünsche mittlerweile eine eindeutige Identifizierung des Kunden anhand eines eigens bereit gestellten Identifikationsnachweises. In diesem Falle wäre ein Transfer von Domains nur gegen eine Kopie des Ausweises möglich. Ein Ende des Streits ist derzeit nicht abzusehen: Strato will in den USA Sammelklage gegen NSI erheben. Doch wie auch immer der Streit ausgehen mag – angesichts der Unsicherheiten bleibt der Kunde einmal mehr der Dumme.

Weitere Informationen finden Sie hier:
> http://www.strato.de/full/news/index.html
> http://www.willkommen-bei-network-solutions.com

Quelle: silicon.de, ig4-forum.de, golem.de, eigene Recherche

Washington Post verschläft Domain-Frist

Spott und Häme ergiesst sich derzeit über die renommierte US-amerikanische Tageszeitung Washington Post: da ein Mitarbeiter vergessen hatte, den Registrierungsvertrag für die Webadresse washpost.com rechtzeitig zu verlängern, war über einen Tag der gesamte eMail-Verkehr lahmgelegt.

Nicht weniger als 7 eMails des Registrars Network Solutions, bei dem die Domain angemeldet war, an einen als admin-c eingetragenen Manager in der IT-Abteilung der Zeitung verhallten ungehört. Erst ein Anruf des Bagdad-Korrespondenten Rajiv Chandrasekaran, der vergeblich auf die interne Kommunikation zugreifen wollte, führte zur Entdeckung des Fehlers.

Dabei hätte sich dieses Missgeschick leicht vermeiden lassen: im Gegensatz zu US-amerikanischen Anbietern verlängern zum Beispiel deutsche Domain-Registrare den Registrierungsvertrag für eine Domain automatisch, sofern der Kunde nicht von sich aus zuvor ausdrücklich die Kündigung erklärt. Ein versehentlicher Verlust, wie er in den USA häufig vorkommt, ist so praktisch ausgeschlossen. Wer dennoch das Risiko eingeht, seinen Domain-Namen in den USA anzumelden, sollte unbedingt folgende Punkte beachten:

a) Machen Sie bei Ihren wichtigsten Domains von langen Vertragslaufzeiten Gebrauch. Einige Registrare bieten ihren Kunden eine Registrierungsdauer von bis zu zehn Jahren an.

b) Halten Sie Verlängerungsfristen zusätzlich schriftlich fest. Da viele Registrare ihre Rechnungen ausschliesslich per eMail versenden, haben Sie so selbst im Fall eines vollständigen Datenverlusts Ihres PCs Zugriff auf die Vertragslaufzeiten.

c) Stellen Sie sicher, dass bei eingesetzten eMail-Filtern Mitteilungen Ihres Registrars auf eine so genannte „White List“ gesetzt und somit nicht automatisch aussortiert werden.

d) Nutzen Sie Domain-Portfolios! So gewährleisten Sie einen ständig aktualisierten Überblick über alle Ihre Domains und verringern so das Risiko eines versehentlichen Verlusts.

Ein kostenloses Software-Tool zur Domain-Verwaltung finden Sie hier:
> http://www.domain-portfolio.de

Quelle: washingtonpost.com, trademark.blog.us, eigene Recherche

results.de – Gericht schafft klare Fakten

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen hatte sich einem Domain-Rechtsstreit anzunehmen und eine klare Entscheidung (Urteil vom 02.09.2003, 13 Sa 453/03) getroffen: Ein ehemaliger Arbeitnehmer des Unternehmensberaters Results GmbH, der sich nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Domain results.de registrierte, muss sie freigeben. Fünf Monate nach der Entscheidung ist die Domain noch immer auf ihn registriert.

Warum der Prozess vor dem LAG geführt wurde, ist ein Rätsel, das sich wohl über das ehemalige Arbeitsverhältnis lösen lässt. Die Klägerin, deren Firmenname weitestgehend dem Domain-Namen entspricht, verklagte den Domain-Inhaber auf Unterlassung der Nutzung und Freigabe der Domain. Das LAG sah die Ansprüche nach §§ 5, 15 Abs. 2 MarkenG (Schutz der geschäftlichen Bezeichnung) gegeben an; ein Rückgriff auf andere Anspruchsgrundlagen wie §§ 12, 823 BGB (Namensrecht, sowie Schutz des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs) oder §§ 1, 3 UWG (wettbewerbswidriges Verhalten) kommt nach Ansicht des LAG nicht in Betracht, wenn das Markenrecht Anwendung findet.

Der Domain-Inhaber benutze hier, so das Gericht, unbefugt das Unternehmenskennzeichen. Das führe zu einer Zuordnungsverwirrung, mit der schutzwürdige Interessen des Namensträgers verletzt würden. Mithin handele es sich um eine Namensanmaßung. „Results“ sei zwar ein nicht besonders unterscheidungskräftiger weil allgemeiner Begriff; aber das führe lediglich dazu, dass sich der räumliche und sachliche Schutz des Kennzeichens auf die Region und auf das Geschäftsfeld Unternehmensberatung beschränke. Und gerade in beidem bewegt sich der Domain-Inhaber, der mit den gleichen Geschäftsfeldern und der Anschrift in einer Nachbargemeinde unter der Domain auftritt. Internetnutzer auf der Suche nach der Klägerin könnten so zur Homepage des Beklagten gelangen, mit der Folge einer Zuordnungsverwirrung.

Schließlich werde der Beklagte nicht unter der Firmierung „Results“ tätig, sondern auf seiner Website finde sich eine andere Geschäftsbezeichnung. Er habe nie die Absicht gehabt, unter dem Namen Results irgendwie tätig zu werden. Die Benutzung der Bezeichnung sei unbefugt, und damit eine rechtswidrige Nutzung des Unternehmenskennzeichens der Klägerin.

Das Urteil finden Sie unter:
> http://www.jurtex.de/modules.php?name=News&file=article&sid=1146

Spezialisierte Anwälte finden Sie unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: Computer und Recht, jurtex.de, eigene Recherche

metropol.com – teuerste Domain im Jahr 2004

Die Preise für Domain-Verkäufe von ufo.org und vegas.tv wurden bisher nicht veröffentlicht. Schade, aber dafür macht ein anderer großer Deal Furore: metropol.com ging für EUR 30.500,- über den Tisch. Darüber hinaus gab es weitere gute Verkäufe.

Ein russisches Unternehmen hat die bei Sedo angebotene Domain metropol.com gekauft und damit den besten bisher auch preislich benannten Domain-Deal in diesem Jahr getätigt. Dass es in diesem Jahr höhere Verkaufspreise gab, ist sicher; doch kennt man die gezahlten Beträge nicht, weil nach wie vor zahlreiche Domain-Geschäfte in aller Verschwiegenheit abgewickelt werden.

Als Highlight deutschsprachiger Domain-Verkäufe erweist sich reifen.biz. Für EUR 5.500,- wechselte die Domain aus dem bisher eher stiefmütterlich behandelten Sekundärmarkt der .biz-Domains den Inhaber. Der höchste .de-Domain-Deal der Woche war der Verkauf von senioren-reisen.de; die Domain wurde für EUR 2.200,- (ca. US$ 2.760,-) verkauft. Zum Preis von EUR 2.000,- (umgerechnet US$ 2.507,-) ging hirnhautentzündung.de über den Ladentisch, und boysworld.de für EUR 1.500,- (US$ 1.880,-). Auch einen beeindruckenden österreichischen Deal gab es. So wurde iqtest.at für EUR 2.500,- losgeschlagen.

Weiter Domain-Käufe in der vergangenen Wochen waren:

mountainclimbing.com – US$ 8.100,- (ca. EUR 6.460,-)
budgetcruises.com – US$ 6.350,- (ca. EUR 5.070,-)
kaka.com – US$ 6.000,- (ca. EUR 4.790,-)
potency.com – US$ 5.197,- (ca. EUR 4.150,-)
sexism.com – US$ 5.100,- (ca. EUR 4.070,-)
bridal.us – EUR 1.250,- (ca. US$ 1.566,-)
banks.info – US$ 1.500,- (ca. EUR 1.200,-)

Weitere gezahlte Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, eigene Recherche

Genf – Workshop der WSIS zur Internetverwaltung

Der „World Summit on the Information Society“ (WSIS), der sich unter anderem dem Zugang zur Informationsgesellschaft für alle verschrieben hat, plant einen Workshop mit dem Thema Internetverwaltung. Er findet am 26. und 27.02.2004 in Genf bei der International Telecommunication Union (ITU) statt.

Mit dem Workshop will man einen Beitrag zum Integrationsprozess, den die ITU zur Zeit durchläuft, leisten, um eine klare Position gegenüber der UN-Arbeitsgruppe zum Thema Internetverwaltung beziehen zu können. Der Workshop ist ein Expertenforum, in dem zahlreiche Aspekte der Internetverwaltung, darunter technische, verwalterische und kommerzielle, besprochen, dargestellt, analysiert und kommentiert werden. Die Diskussionen und ihre Ergebnisse werden in einem Report zusammengefasst und den Mitgliedern übergeben.

Bereits seit 1999 hält die Strategie- und Politikeinheit der ITU solche Initiativworkshops zu neuen Themen ab. Bei diesem Workshop stehen nur wenige Plätze zur Verfügung, damit die Expertengespräche desto fruchtbarer werden. Voraussetzung für die Teilnahme ist die Mitgliedschaft in der ITU.

Interessenten wenden sich bitte per Email an:
> spumail@itu.int

Weitere Informationen unter:
> http://www.itu.int/osg/spu/forum/intgov04/

Die WSIS erreichen Sie unter:
> http://www.itu.int/wsis/

Quelle: icannwatch.org, itu.int, eigene Recherche

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