Newsletter-Ausgabe #193: Februar 2004

Themen: .info – Umlaut-Domains starten am 26. Februar | Umlaut-Domains – Der Browser wird zur Stolperfalle! | Gerücht – Umlaut-Domains mit nur einem Zeichen? | .tw – Second Level Domains ab Mitte 2004? | .name – im Visier der Spekulanten | ruest.de – Test-Urteil zu Umlaut-Domains | Rekord-Deals – Domain-Handel floriert wie nie

.info – Umlaut-Domains starten am 26. Februar

Afilias, zentrale Verwaltungsstelle der Top Level Domain .info, hat nun ebenfalls den Stichtag für die Einführung internationalisierter Domain Namen (IDNs) veröffentlicht: ab 26. Februar können erstmals auch unter .info deutsche Umlaute als Domain angemeldet werden.

Laut einer Presseerklärung von Afilias beginnt die Registrierung von .info-Domains mit deutschen Umlauten am 26. Februar 2004 um 21.00 Uhr Weltzeit (22.00 Uhr deutsche Zeit) nach der bekannten Regel „first come, first served“. Neben den drei Umlauten sind vorerst keine weiteren Sonderzeichen möglich. Die zwischen dem 26. Februar und dem 25. März 2004 bis 23.59 Uhr Weltzeit angemeldeten Namen werden von der Registry zunächst gesperrt, um die vorherige Bereinigung von Streitigkeiten um Marken- oder Namensrechte zu ermöglichen; Details sind hier noch nicht bekannt. Am 26. März werden die bis dahin unbeanstandet gebliebenen registrierten Namen für den normalen Betrieb freigegeben. Nach dem 26. März angemeldet Domain-Namen sollen dem normalen Verfahren entsprechend ohne Anwendung einer einleitenden Sperrzeit zur Verfügung stehen. Für die Schlichtung eventueller Streitigkeiten zwischen den Inhabern von Domain-Namen gilt dann das übliche UDRP-Verfahren.

Damit steht der Zeitplan für die Einführung von IDNs bei allen wichtigen Domain-Endungen fest: in Deutschland fällt für .de-Domains der Startschuss am 1. März. Gleiches gilt die Endungen .ch (Schweiz) und .li (Liechtenstein). Am 31. März folgt schliesslich das österreichische Kürzel .at. Während in Deutschland und Österreich insgesamt 92 neue Sonderzeichen zur Auswahl stehen, beschränkt die Vergabestelle SWITCH die Auswahl für .ch und .li auf 31 neue Zeichen. Mit den drei Umlauten decken aber alle Vergabestellen die in der Praxis fast ausschliesslich bedeutsamen Sonderzeichen an. Um angesichts des erwarteten Ansturms die Chancen auf die eigene Wunsch-Domain deutlich zu erhöhen, können bereits jetzt für alle genannten Domain-Endungen Vormerkungen abgegeben werden.

Bei den Domain-Endungen .com, .net, .pl (Polen) und .se (Schweden) hat die Registrierung von Umlaut-Domains bereits begonnen; eine Nutzung ist ebenfalls bereits möglich. Keine Angaben gibt es zu den Endungen .biz und .us; im Fall von .org liegt die Einführung von IDNs vorerst auf Eis. Im europäischen Ausland geht es dagegen heiss her: während in Dänemark für IDNs mit der Endung .dk zum Jahreswechsel eine Sunrise Period für Markeninhaber zu laufen begonnen hat, legt der skandinavische Nachbar Norwegen mit seinen .no-Domains ab Anfang Februar mit der Registrierung los. Interessenten sollten unbedingt auf nationale Besonderheiten achten, da sich die Zahl der angebotenen Sonderzeichen von Vergabestelle zu Vergabestelle erheblich unterscheiden.

Registrierung/Vorbestellung von Umlaut-Domains z. B. unter:
> http://www.united-domains.de/umlaut/

Weitere Informationen über .dk-Domains finden Sie hier:
> http://www.dk-hostmaster.dk

Weitere Informationen über .no-Domains finden Sie hier:
> http://www.norid.no/index.en.html

Quelle: afilias.info, eigene Recherche

Umlaut-Domains – Der Browser wird zur Stolperfalle!

Nach einer Untersuchung des holländischen Statistik-Anbieters OneStat.com hat der Internet Explorer von Microsoft bei den Webbrowsern einen Marktanteil von 94,8 Prozent. Damit dürfte am 1. März 2004 die Mehrheit der deutschen Internetsurfer von der Nutzung von Umlaut-Domains ausgeschlossen sein.

Obwohl die von OneStat angegebenen Werte diskutabel erscheinen, machen sie eines deutlich: der Internet Explorer (IE) beherrscht den Browser-Markt nach wie vor klar und unangefochten. Für die unkomplizierte Nutzung von internationalisierten Domain Namen stellt diese Marktmacht eine hohe Hürde dar: im IE können zum Beispiel .de-Domains mit Umlauten ab 1. März nur mit Hilfe eines – wenn auch kostenlosen Plug-Ins – aufgerufen werden. Lediglich Konkurrenzprodukte wie Netscape und Mozilla sind schon jetzt auch ohne Plug-In in aktuellen Versionen IDN-fähig. Deren Marktanteile fallen aber deutlich hinter die des IE zurück.

Unsere Anfrage bei Microsoft Deutschland, wann hier mit Besserung zu rechnen sei, blieb bisher unbeantwortet. In Österreich gab der zuständige Pressereferent in einem Interview an, dass Microsoft mit IDNs „auf dem falschen Fuss“ erwischt worden ist. Es dürfte daher noch einige Zeit vergehen, bis Webserver oder E-Mail-Clients genau so wie Browser-Software Umlaut-Domains problemlos verarbeiten können.

Große wie kleine Unternehmen sowie Privatpersonen, die auf die unkomplizierte Nutzung ihrer Domains etwa im Rahmen von eMails dringend angewiesen sind, sollten aus diesen Gründen keinesfalls völlig auf IDNs umsteigen, sondern diese ergänzend nutzen. Da zudem nicht jedem User weltweit deutsche Umlaute auf der Tastatur zur Verfügung stehen, sollten bestehende Registrierungsverträge für Domains ohne Sonderzeichen zumindest für einen Übergangszeitraum nicht gekündigt werden. So hat etwa die schwedische Vergabestelle ihren Kunden ausdrücklich nahegelegt, IDNs am besten zusätzlich zu registrieren. Bis zur Beseitigung aller Kinderkrankheiten können so alle technischen Schwierigkeiten umgangen werden.

Einen aktuellen Überblick über IDN-fähige Browser sowie Plug-Ins zum kostenlosen Download finden Sie hier:
> http://www.nic.se/english/teknik/programvara_idn.shtml?lang=en

Häufige Fragen & Antworten zum Thema Umlaut-Domains:
> http://www.united-domains.de/faq/list.html?block=1&kat=31

Registrierung/Vorbestellung von Umlaut-Domains z. B. unter:
> http://www.united-domains.de/umlaut/

Quelle: heise.de, diepresse.com, eigene Recherche

Gerücht – Umlaut-Domains mit nur einem Zeichen?

Auch mit Einführung von Umlaut-Domains zum 1. März 2004 gilt für .de-Domains weiterhin die Mindestlänge von drei Zeichen. Entgegen anders lautenden Gerüchten sind somit Webadressen wie ö.de (mit Umlaut) auch künftig ausgeschlossen.

In einigen Domain-Foren waren User zu der Ansicht gekommen, dass mit der Einführung von internationalisierten Domain Namen auch .de-Domains mit nur einem Zeichen möglich sein müssten. Der Grund für diese Spekulation liegt im Punycode: da für alle Adressen mit Sonderzeichen das weltweit einheitliche Präfix „xn--“ mit bereits vier Zeichen gilt, hätte eine Umlaut-Domain wie ö.de in ihrer ACE-Form xn--nda.de bereits sieben Zeichen. Vermeintlich gestützt wird diese Vermutung durch einen Hinweis im FAQ-Bereich der DENIC: dort wird die Obergrenze für IDNs mit 63 Zeichen angegeben, wobei nicht die Anzahl der Zeichen in der IDN-Form maßgeblich ist, sondern die Zahl der Zeichen im ACE-String (ASCII Compatible Encoding), durch den die IDN repräsentiert wird.

Klaus Herzig, Pressesprecher der DENIC, konnte den Irrtum jedoch auf unsere Nachfrage hin rasch aufklären. Vertragsgegenstand bei der Registrierung ist die IDN-Domain, nicht der ACE-String. Daher gilt nach wie vor die Regel bezüglich der Mindestlänge von drei Zeichen.

Ungeachtet dieser Regelung gibt es interessanterweise derzeit immer noch vier funktionierende .de-Domains mit lediglich zwei Zeichen: bb.de, db.de, hp.de und ix.de. Dieser exklusive Kreis geniesst lediglich Bestandsschutz, wird aber nicht mehr erweitert. Zur Begründung wird darauf verwiesen, dass man sich die Möglichkeit der weiteren Unterteilung des .de-Adressraumes offenhalten möchte. Ganz anders die Situation dagegen bei .com: hier sind Adressen wie vw.com oder bp.com selbstverständlich.

Das informative DENIC-FAQ zu Umlaut-Domains finden Sie hier:
> http://www.denic.de/de/faqs/idn_faqs/index.html

Die wohl kürzeste Domain der Welt finden Sie hier:
> http://www.-.kg

Registrierung/Vorbestellung von Umlaut-Domains z. B. unter:
> http://www.united-domains.de/umlaut/

Quelle: eigene Recherche

.tw – Second Level Domains ab Mitte 2004?

Nach dem Vorbild anderer Länderkürzel erlaubt nun auch die taiwanesische Domain-Vergabestelle TWNIC ab Mitte 2004 die Registrierung von Second Level Domains unterhalb der Top Level Domain (TLD) .tw. Für Unternehmen aus Deutschland ist zudem bereits jetzt die Registrierung unter der Endung .com.tw möglich.

Im internationalen Handel zählt Taiwan neben China zu den erfolgversprechendsten Märkten der Zukunft. Nachdem China sein Kürzel .cn bereits Ende 2002 für Unternehmen und Organisationen aus dem deutschsprachigen Raum geöffnet hat, zieht Taiwan nun nach. Ab sofort können Unternehmen aus Deutschland auch ohne Niederlassung vor Ort Domains mit der Endung .com.tw registrieren und sich somit ihre Internet-Präsenz im „Zukunftsmarkt“ sichern. Daneben stehen eingetragenen Organisationen mit .org.tw und natürlichen Personen/Individuen mit idv.tw zwei weitere offizielle Third Level Domains zur Verfügung. Voraussichtlich ab Mitte 2004 erlaubt TWNIC zusätzlich die Registrierung von Second Level Domains im Format beispiel.tw. Um die Chancen auf die Wunsch-Domain deutlich zu erhöhen, können auch hier schon jetzt Vorbestellungen abgegeben werden.

Neben häufig vorkommenden Third Level Domains wie .net.tw oder .gov.tw bietet TWNIC für Einheimische übrigens zwei besonders exotische Endungen an: mit .game.tw gibt es eine eigene offizielle Third Level Domain für Liebhaber von Online-Spielen. Mitglieder von Vereinen jeglicher Art können sich in Taiwan ausserdem unter .club.tw regisrieren lassen.

Weitere Informationen über .tw finden Sie unter:
> http://rs.twnic.net.tw

Registrierung/Vorbestellung von .tw-Domains:
> http://www.united-domains.de/tw-domain/

Registrierung von „China-Domains“ z. B. unter:
> http://www.united-domains.de/cn-domain/

Quelle: eigene Recherche

.name – im Visier der Spekulanten

Gerne hätten wir an dieser Stelle aktuelle Registrierungszahlen für die seit 14.01.2004 laufende Second Level Domain-Registrierung unter .name geliefert. Jedoch schweigt man sich bei Global Name Registry (GNR), der .name-Verwaltung, über die eingegangenen Registrierungen aus. Statt dessen haben wir uns ein wenig umgetan und überprüft, was für Domain-Namen in den ersten beiden Wochen registriert wurden.

Auf der Suche nach Registrierungen wird deutlich, das zwar zahlreiche Domains als „belegt“ ausgewiesen werden. Bei näherer Überprüfung ergibt sich jedoch, dass Namen wie „bier.name“, „buch.name“ und „recht.name“ nicht für die Second Level Registrierung zur Verfügung stehen. Was werden da nur Herr Bier und Frau Buch sagen? Und können sie vielleicht die Domains unter Vorlage der Geburtsurkunde einfordern? Wahrscheinlich nicht, da solche Sperrungen auf Defensivregistrierungen Dritter beruhen dürften. In den FAQ heißt es bei GNR: Second Level Domains sind registrierbar, wenn sie nicht schon registriert sind, keine Defensiv-Registrierung vorliegt und sie nicht schon für eine Third Level Domain/eMail in Gebrauch sind.

Glücklich lief es für Namen wie „Buecher“, „Update“, „Verein“ und „Spiele“. Die flutschten wie nix bei der Registrierung. Auch die Damen und Herren „Vertrag“, „Satzung“, „Senf“ und „Kirche“, deren .name-Domains bis jetzt nicht belegt sind, haben Aussicht auf eine erfolgreiche Registrierung.

Wie GNR damit umgehen wird, ist derzeit unklar. Die Registrierungsbedingungen sehen jedenfalls nicht vor, dass generische Domain-Namen registriert werden, sondern nur Namen von Individuen (auch Unternehmen), zu denen Spitznamen, Pseudonyme, Aliasse oder individuelle oder fiktionale Buchstabenkombinationen zählen, die für das Individuum stehen und unter denen es in seinem sozialen Umfeld bekannt ist. Das können durchaus auch generische Begriffe sein.

Man kann allerdings davon ausgehen, dass eine Überprüfung der zahlreichen registrierten generischen Domain-Namen, deren Inhaber ausweislich der WHOIS-Daten nicht Namensträger sind, auf ihre „Nicknamequalität“ hin nicht erfolgt. Das wäre eine nicht zu bewältigende Aufgabe, die GNR nicht in Angriff nehmen wird. Da hat die Domain-Verwaltung besseres zu tun.

> http://www.nic.name

Registrierung .name-Domains (Second Level) z. B. unter:
> http://www.united-domains.de/suchen-registrieren/

Quelle: eigene Recherche

ruest.de – Test-Urteil zu Umlaut-Domains

Auf die Frage, wie zukünftig bei Gericht mit Umlaut-Domains umgegangen werden wird, hat das Landgericht Oldenburg im Streit um die Domain ruest.de einen Hinweis gegeben. In seiner Entscheidung (Urteil vom 17.12.2003, Az.: 5 S 651/03) bemängelte es unter anderem, dass der Kläger sich mit Umlaut schreibe.

Herr Ruest (mit u-Umlaut) war an der Domain ruest.de interessiert, die augenscheinlich nicht von einem entsprechenden Namensträger registriert ist, sondern von einem Dritten, der nach Klageerhebung einen Mitarbeiter der Gemeinde Mestlin, in der Nähe von Schwerin (Mecklenburg-Vorpommern), als admin-c eingetragen hat. Die Gemeinde hat die Domain, so die Gerichte, im Interesse und mit Gestattung des Stadtteils Ruest (ohne Umlaut!) zur präsentativen Darstellung des gemeindlichen Ortes registriert.

Im Rahmen des Rechtsstreits, der sich auf eine Namensrechtsverletzung stützte, bestätigten das Amtsgericht Westerstede und das Landgericht Oldenburg, dass Namensrechte auch einem Stadtteil zukommen. Auch wenn die Ortschaft Ruest keine selbständige Gebietskörperschaft sei, so die Gerichte, habe sie Namensrechte und dürfe unter ihrem historischen Namen im Internet auftreten. Zwar habe die Gemeinde bzw. der Gemeindeteil ohne überragende überregionale Bedeutung keinen Vorrang gegenüber den Namensrechten einer natürlichen oder juristischen Person, sie steht aber diesen nicht nach, so dass bei Gleichnamigkeit der Grundsatz der Priorität anzuwenden sei.

Ganz nebenbei erklärte das LG Oldenburg in den Urteilsgründen, „rechtlich unerheblich ist der Umstand, dass der Beklagte selbst nicht Träger des Namens „Ruest“ ist, wie auch der Kläger diesen Namen nicht führt, sondern Rüst“ (mit Umlaut) heißt. Der berechtigte Namensträger gestatte die Nutzung, wobei die Priorität der Gestattung gelte.

Was sich aus dieser Formulierung für Konsequenzen ergeben können lesen Sie unter:
> https://domain-recht.de/magazin/article.php?id=231

Spezialisierte Anwälte finden Sie unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: Herbert Rüst, eigene Recherche

Rekord-Deals – Domain-Handel floriert wie nie

Das Jahr 2003 begann mit einigen überwältigenden Domain-Verkäufen: erinnert sei hier lediglich an das Reifenbündel, das für EUR 200.000,- an den Mann gebracht wurde. Das aber war nur der Einstieg in den Aufstieg des Domain-Handels. Nachdem Ende 2003 der Verkauf von men.com für US$ 1,32 Millionen abgewickelt wurde, geht es nun im neuen Jahr so richtig los.

So wurden aktuell Domains wie password.net für US$ 20.555,- (gut 16.000,- EUR), newyork.info für EUR 22.000,- (ca. US$ 28.000,-), eden.co.uk für £ 8.900,- (knapp 13.000,- EUR), kleidung.com für EUR 7.500,- (US$ 9.425,-) und rentenfond.de für EUR 4.700,- (US$ 5.900,-) verkauft. Die Entwicklung zeigt nach oben, gerade auch auf dem deutschen Markt.

Darüber hinaus kursieren Gerüchte, dass die Domain qq.com von einem koreanischen Unternehmen zum Preis von US$ 1 Million (EUR 783.700) verkauft wurde, was nach dem men.com-Deal gar nicht so abwegig klingt.

Weitere neue Spitzenverkäufe vom Januar 2004 sind:

xpart.com &151; US$ 27.981 &151; (ca. EUR 21.900)
infohiway.com &151; US$ 19.388 &151; (ca. EUR 15.200)
invatec.com &151; US$ 11.000 &151; (ca. EUR 8.620)
datingservices.com &151; US$ 11.000 &151; (ca. EUR 8.620)
draw.net &151; US$ 10.099 &151; (ca. EUR 7.900)
riodejaneiro.info &151; US$ 9.000 &151; (ca. EUR 7.000)
menengite.it &151; EUR 4.500 &151; (ca. US$ 5.654)

Aktuelle Domain-Verkaufspreise finden Sie im Domain-Spiegel unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, eigene Recherche

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