Newsletter-Ausgabe #190: Januar 2004

Themen: 2004 – das Jahr der Europa-Domain .eu! | dotEU – EURid legt Zeitplan für .eu-Domain vor | dotEU – Markenschutz durch .eu Sunrise Period | dotEU – Grosses Medienecho auf .eu-Zeitplan | Alles Gute – DENIC feiert 10. Geburtstag | .name – Neustart am 14. Januar | kinski-klaus.de – Zoff um die Abmahnkosten | men.com – Millionen-Deal auf Raten | woman.com – Exklusiv-Verkauf bei Sedo

2004 – das Jahr der Europa-Domain .eu!

Liebe Leserinnen und Leser,

Zugegeben, noch vor wenigen Wochen war die Einführung der europäischen Top Level Domain .eu (dotEU) im Jahr 2004 ebenso wahrscheinlich wie dass Blubb- und Peep-Star Verona Feldbusch die Sache mit dem Dativ gebacken bekommt. Und doch soll man ja die Hoffnung nie aufgeben: nach jahrelanger Debatte und zahlreichen Verzögerungen legt die neue Vergabestelle EURid endlich den ersten offiziellen Fahrplan für die Einführung vor.

Vieles spricht nun dafür, dass es EURid ernst meint: als unabhängige Vergabestelle darf man nicht gleich zu Beginn mit vorschnellen Ankündigungen zuviel Kredit verspielen, um das nach wie vor positive Image der neuen europäischen Top Level Domain noch vor dem Registrierungsstart zu erschüttern. Zudem stecken hinter EURid mit den Vergabestellen von Belgien, Italien und Schweden, keine Anfänger im Domain-Business. Zweifellos der grösste Vorteil liegt allerdings in den Erfahrungen, die vor kurzer Zeit mit der Einführung von .info und .biz gewonnen wurden. Hier lassen sich zahlreiche Parallelen von der Durchführung einer Sunrise Period bis hin zu technischen Lösungen ziehen, um für den erwarteten Ansturm auf dotEU gewappnet zu sein.

Eine letzte Hürde bleiben jedoch die Vergabebedingungen, die derzeit noch von der EU-Kommission diskutiert werden. Die Kommission täte im Interesse der Internet Community gut daran, alle politischen Bedenkenträger zu überzeugen und die Vergabe weitgehend an .com oder .de zu orientieren. Denn dann liegt es allein an der Entscheidung der Kunden, ob ein neues Erfolgskapitel in der Domain-Geschichte aufgeschlagen
wird.

Bis zum nächsten Mal!

Ihr
Florian Hitzelberger
http://www.domain-recht.de

dotEU – EURid legt Zeitplan für .eu-Domain vor

Mit der Veröffentlichung des vorläufigen offiziellen Zeitplans für den Start der europäischen Top Level Domain .eu (dotEU) durch die Vergabestelle EURid blicken nun alle Augen gespannt auf die EU-Kommission nach Brüssel.

Bevor EURid loslegen kann, müssen sich die EU-Kommission und die EU-Mitgliedsländer auf die so genannten Public Policy Rules (PPR) verständigen. Diese legen zum Beispiel fest, wer eine .eu-Domain registrieren darf. Nach derzeitigem Stand ist mit einer Veröffentlichung der PPR nicht vor Ende Februar zu rechnen. Sollten die Verhandlungen zwischen der Kommission und den Mitgliedsländern wie vorgesehen bis Ende Februar abgeschlossen sein, sieht der Zeitplan für die Einführung derzeit vier Eckdaten vor:

Ab März 2004 soll die Phase der Vorbereitung aller Verträge sowie die Anpassung der Software für die Verwaltung der neuen .eu-Domains beginnen. Im Juni 2004 plant EURid dann die Akkreditierung der ersten .eu-Registrare. Wie im Fall von .info, .biz und in aller Regel auch .de erfolgt die Registrierung der neuen Domain-Namen nicht direkt über die Vergabestelle, sondern ausschliesslich über ausgewählte Domain-Registrare, an die sich die Internetnutzer mit ihrem Registrierungswunsch wenden können. Mehrere Newsanbieter melden in diesem Zusammenhang, dass die endgültigen Registrierungsgebühren bei etwa EUR 20,- liegen sollen. Diese Zahl ist äusserst spekulativ und von offizieller Seite nicht bestätigt.

Die wichtigste Phase findet im Anschluss voraussichtlich in den Monaten September bis November 2004 statt, wenn im Rahmen einer Sunrise Period Inhaber von Markenrechten ihre Domains bevorzugt registrieren können, um sich so effektiv vor Rechtsverletzungen zu schützen. Im November 2004 soll .eu schliesslich ans Netz gehen: mit Beginn der Phase der Live-Registrierung kann dann grundsätzlich jeder EU-Bürger und jedes Unternehmen in der EU unter Einhaltung der Vergabebedingungen .eu-Domains registrieren.

Kostenlose Vormerkungen von .eu-Domains
> http://www.dotEU.info

Quelle: eurid.org, eigene Recherche

dotEU – Markenschutz durch .eu Sunrise Period

Alle Inhaber von Markenrechten beschäftigt nach Bekanntgabe des Einführungszeitplans von .eu (dotEU) vor allem eine Frage: wie kann ich meine Rechte umfassend schützen?

Um einem Missbrauch bei der Registrierung der neuen Adressen vorzubeugen, wird voraussichtlich ab September 2004 eine Sunrise Period stattfinden. Leider werden die genauen Teilnahmevoraussetzungen erst mit den Public Policy Rules (PPR) gegen Ende Februar veröffentlicht. Erst dann lässt sich definitiv sagen, ob zum Beispiel neben der Einhaltung bestimmten Stichtagen für eine Markeneintragung auch die bloße Anmeldung einer Marke für die Registrierung ausreicht. Schon jetzt ist allerdings sicher, dass die Antragsteller für eine Sunrise-Domain natürliche Personen, Unternehmen oder Organisationen aus einem der EU-Mitgliedsstaaten sein müssen, und die Sunrise-Domain exakt der Marke entsprechen muss. Gerade die äusserst attraktiven allgemeinbeschreibenden Domain-Namen sollten so zu Beginn der Live-Registrierung überwiegend frei und von jedermann anmeldbar sein. Dies setzt allerdings eine wirklich zuverlässige Prüfung der Markenrechte durch die Registrare voraus. Auch hier wird mit Spannung erwartet, wie die EU-Kommission und EURid diese Hürde meistern wollen.

Für grosse wie kleine Unternehmen sowie alle Markeninhaber empfiehlt sich schon in der Vorbereitung für die Sunrise Period rasches Handeln. So sollten zum Beispiel wichtige Dokumente zum Nachweis eigener Rechte wie die Markenurkunde und Anmeldedaten frühzeitig bereitgehalten werden, um in der Eile keine Fristen zu versäumen. Zwar plant EURid im Vorfeld der Sunrise Period eine Informationskampagne, die ausführlich über die neue Domain-Endung und ihren Einführungsprozess informieren soll. Nach den Erfahrungen mit anderen Sunrise-Perioden ist aber nicht auszuschliessen, dass die Mitteilungen wenig beachtet werden oder es zu kurzfristigen Änderungen kommt. Wie so häufig im Domain-Business wird sich gerade in der Sunrise Period Schnelligkeit auszahlen.

Das Info-Formular zur .eu Sunrise Period für Markeninhaber finden Sie unter:
> http://www.dotEU.info/sunrise/

Quelle: eigene Recherche

dotEU – Grosses Medienecho auf .eu-Zeitplan

Die Veröffentlichung des Zeitplans für die Einführung von .eu hat ein riesiges Echo ausgelöst: nahezu alle wichtigen Medien haben die Meldung über die Veröffentlichung des vorläufigen Fahrplans für die Einführung der neuen europäischen Top Level Domain aufgegriffen und darüber berichtet.

Neben den führenden Internetnews-Diensten wie Heise.de oder ZDNet.de haben auch die Redaktionen der Heute-Nachrichten im ZDF oder des Videotext-Angebotes der ARD über den ersten offiziellen .eu-Zeitplan berichtet. Neben dem deutschsprachigen Raum melden ebenso Newsanbieter in Frankreich, Grossbritannien und den Niederlanden erfreut, dass es im Jahr 2004 nun endlich mit .eu losgehen soll. Dies unterstreicht einmal mehr die Bedeutung, aber auch die Erwartungen, die in dotEU gesetzt werden.

Nachfolgend haben wir für Sie eine kleine Auswahl an Meldungen grosser Nachrichtenanbieter im Internet zusammengestellt, die alle über die aktuellen Ereignisse rund um .eu berichten:

> http://www.zdnet.de/news/tkomm/0,39023151,39118650,00.htm
> http://www.chip.de/news/c_news_11341823.html
> http://www.heise.de/newsticker/data/cp-02.01.04-001/
> http://derstandard.at/standard.asp?id=1526613
> http://www.pc-magazin.de/common/nws/einemeldung.php?id=9481
> http://tomorrow.msn.de/news?id=37711
> http://www.pctip.ch/webnews/wn/26206.asp
> http://www.teltarif.de/arch/2004/kw01/s12446.html
> http://www.onlinekosten.de/news/artikel/13515
> http://www.e-business.de/texte/9393.asp
> http://www.tecchannel.de/news/internet/14058

Quelle: google.de, eigene Recherche

Alles Gute – DENIC feiert 10. Geburtstag

Anlass zur Freude gibt es in diesen Tagen für die DENIC e.G.: die Verwaltungsstelle des mit bald sieben Millionen .de-Domains erfolgreichsten Länderkürzels der Welt feierte am 1. Januar 2004 ihren 10. Geburtstag.

Am 1. Januar 1994 startete die DENIC (Abkürzung für „Deutsches Network Information Center“) in institutionalisierter Form als Drittmittelprojekt an der Universität Karlsruhe. Ihren Ausgangspunkt hat die DENIC aber nicht am jetzigen Sitz in Frankfurt/Main; bereits im November 1986 wurden in Dortmund mit der Eintragung von .de in die Root Zone die Voraussetzungen geschaffen, später einmal .de-Domains nutzen zu können. Im Jahr 1991 startete dann die Informatikrechner-Betriebsgruppe (IRB) der Universität Dortmund einen ersten Nameserver-Dienst für die damals noch nicht so zahlreiche deutsche Internet Community. Nach einem mehrjährigen Gastspiel Mitte der neunziger Jahre in Karlsruhe wurde schliesslich im Juli 1997 die DENIC-Geschäftsstelle in Frankfurt eingerichtet. Seit Januar 1999 sind alle Aktivitäten in der Mainmetropole konzentriert. Waren es zu Beginn in Karlsruhe nur zwei Angestellte, so kümmern sich derzeit 76 Beschäftigte um die sieben Millionen Domains und stellen sicher, dass die Domain-Datenbank, die insgesamt elf Nameserver für die .de-Zone sowie die anderen DENIC-Dienste rund um die Uhr betriebsbereit sind.

Für die Entwicklung des Internets in Deutschland ist die DENIC zweifellos ein Glücksgriff. Neben der hohen technischen Zuverlässigkeit gewährleistet vor allem eine kundenfreundliche Registrierungspolitik, dass rein statistisch gesehen etwa 85 von 1.000 Bundesbürgern eine .de-Domain ihr Eigen nennen und damit in keinem anderen Land der Welt mehr Länder-Domains registriert sind als in Deutschland. Wir gratulieren herzlich!

Die DENIC finden Sie unter:
> http://www.denic.de

Die Geschichte der DENIC finden Sie hier:
> http://www.denic.de/de/denic/wir_ueber_uns/index.html

Quelle: denic.de, eigene Recherche

.name – Neustart am 14. Januar

Alle Interessenten an einer .name-Domain sollten sich den nächsten Mittwoch, 14. Januar 2004 dick im Terminkalender anstreichen: pünktlich um 11.30 Uhr EST (17.30 Uhr MEZ) will die Vergabestelle Global Names Registry (GNR) mit einem „Big Bang“ die Registrierung von Second Level Domains freigeben.

Ursprünglich konnten die im Jahr 2001 neu eingeführten .name-Domains nur in dem Format peter.schmid.name beziehungsweise schmid.peter.name registriert werden. Doch dieses umständliche und fehleranfällige System von Third Level Domains setzte sich nicht durch, die Registrierungszahlen für die „persönlichste“ aller Top Level Domains konnten die Erwartungen nicht erfüllen. Daher drängte Verwalter GNR im Juni 2003 bei ICANN auf eine Vertragsänderung, wonach zusätzlich zu den bestehenden Adressen auch Second Level Domains angeboten werden können, die .name beim Neustart endlich den erhofften Erfolg bringen sollen. Für Inhaber bereits bestehender Third Level Domains ändert sich durch die neuen Second Level Domains nichts; die Adressen können weiterhin wie gewohnt genutzt werden.

Eine allgemeine Vormerkungsphase (Landrush Period) gibt es beim Neustart von .name nicht. Am 14. Januar ist daher mit einem Ansturm auf die begehrtesten Domains zu rechnen. Zu empfehlen sind deshalb Vormerkungsangebote, bei denen die Registrare in einem automatisierten Verfahren versuchen, die gewünschten Domains zur Anmeldung zu bringen. Nach den Erfahrungen bei anderen neuen Top Level Domains wie .info und .biz dürfte dieser Weg weit erfolgversprechender sein, als eine Anmeldung durch den User selbst.

Trotz der genehmigten Änderung bleibt eine Registrierung von Domains unterhalb von .name aber weiterhin grundsätzlich auf den bürgerlichen Namen oder Pseudonyme beschränkt. Abzuwarten bleibt jedoch, ob dieser Grundsatz auch in der Praxis beachtet wird.

Weitere Informationen über .name unter:
> http://www.nic.name

Vorbestellung von .name (Second Level) möglich z.B. unter:
> http://www.united-domains.de/suchen-registrieren/

Quelle: nic.name, eigene Recherche

kinski-klaus.de – Zoff um die Abmahnkosten

Beim Streit um die Abmahnkosten bezüglich der Nutzung der Domain kinski-klaus.de zeichnen sich kuriose Verwicklungen ab. Obwohl über die Kosten der Abmahnung im Wege eines Versäumnisurteils rechtskräftig entschieden wurde, wird ordentlich weiter prozessiert; jetzt auch vor dem BGH.

Die Erben von Klaus Kinski hatten die Geschäftsführer der Inhaberin der Domain kinski-klaus.de abgemahnt – einen Tag, bevor in einem Prozess um andere Kinski-Domains der Beklagten verhandelt wurde. Die Geschäftsführer der beklagten Reichelt und Brockmann GmbH reagierten, wenn auch etwas spät, auf die Abmahnung, wollten jedoch die entstandenen Anwaltskosten nicht begleichen. Die Erben klagten deshalb im April 2002 vor dem AG Charlottenburg auf Zahlung der Anwaltsgebühren gegen die Geschäftsführer. Mit Urteil vom 09.01.2003 (Az.: 204 C 197/02) wurde die Klage vom Amtsgericht und mit Urteil vom 30.10.2003 die Berufung vom LG Berlin (Az.: 52 S 31/03) abgewiesen.

Im Laufe der ersten Instanz übertrugen die Kläger die Schadensersatzforderung auf die Klaus Kinski Production. Die klagte daraufhin im Juni 2002 aufgrund abgetretenem Rechts gegen die Reichelt und Brockmann GmbH. Mit Versäumnisurteil vom 08.11.2002 (Az.: 220 C 172/02) wurden die Beklagten zur Zahlung verurteilt. Damit war über den Streitgegenstand des noch am selben Gericht anhängigen Verfahrens entschieden.

Die Berliner Gerichte, die sich mit der Sache auseinandersetzten, kamen zu unterschiedlichen Ergebnissen. Es stellte sich die Frage, in welcher Form die Domain kinski-klaus.de genutzt wurde: als legales oder illegales Werbemittel für eine Ausstellung über die Person der Öffentlichkeit Klaus Kinski.

Im Prozess, der im Versäumnisurteil (Az.: 220 C 172/02) mündete, war der Richter am AG Charlottenburg der Ansicht, es bestehe ein Anspruch auf Ersatz der Anwaltsgebühren, weil die Domain kinski-klaus.de von Seiten der Domain-Inhaberin zu Werbezwecken und zur Befriedigung der eigenen Geschäftsinteressen genutzt und nicht das Informationsinteresse der Allgemeinheit bedient wurde. Zumindest die schlichte Benutzung des Namens einer absoluten Person der Zeitgeschichte ohne jegliche Zusatzinformationen als Domain im Internet sei durch die hinter § 23 KUG stehende Meinungs- und Informationsfreiheit nicht mehr gedeckt, da dadurch der Namensinhaber selbst an einer Präsentation an dieser Stelle gehindert werde.

Das LG Berlin sah die Sache in anderem Lichte. In seiner Entscheidung (Urteil vom 30.10.2003; Az.: 52 S 31/03) vertrat es die Auffassung, die Klage sei unbegründet, weil der mit der Abmahnung geltend gemachte Unterlassungsanspruch nicht bestand, den Klägern also kein Schadensersatzanspruch erwachsen konnte. Die Beklagten befriedigten lediglich das Informationsinteresse der Öffentlichkeit an dem Erblasser als einer Person der Zeitgeschichte. Dazu dürften sie Werbung für die Ausstellung (eine dem Informationsinteresse der Allgemeinheit dienende Veranstaltung) machen. Zur Werbung für die Ausstellung gehöre auch die Benutzung der Internet-Adresse kinski-klaus.de. Namens- oder Markenrechte berücksichtigte das LG Berlin bei seiner Entscheidung nicht, weil sich die Kläger allein auf ihr absolutes Vermarktungsrecht stützten.

Gegen die Entscheidung des LG Berlin legten die Kinski-Erben Revision zum Bundesgerichtshof ein. Die Sache trägt das Geschäftszeichen VI ZR 330/03.

Weitere Details zu den Entscheidungen unter:
> https://domain-recht.de/magazin/article.php?id=223

Spezialisierte Anwälte finden Sie unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: Reichert und Brockmann GmbH, eigene Recherche

men.com – Millionen-Deal auf Raten

Der Handel mit Domain-Namen blüht auch im Winter: wenige Tage vor Weihnachten gab Rick Schwartz aus dem US-Bundesstaat Florida den spektakulären Verkauf der Domain men.com zum Preis von US$ 1,32 Millionen an eine Investment-Gruppe bekannt.

Im Jahr 1997 hatte Schwartz, der Mitte der 90ziger als einer der ersten die Chancen des Domain-Handels erkannte und nach eigenen Angaben über 4.000 Domains hält, selbst gerade einmal US$ 15.000,- für die Webadresse ausgegeben. Auf der Suche nach einer eingängigen und attraktiven Domain für ein Entertainment-Portal für Männer und Frauen meldete sich erstmals im Juli 2003 eine bis dahin unbekannte Investmentgruppe namens men.com LLC bei Schwartz. Nach monatelanger Verhandlung einigte man sich schliesslich auf die Zahlung von sechs Raten zu je US$ 220.000 in bar, von denen die erste am 19. Dezember fällig war. Erst mit Zahlung der letzten Rate am 19. Mai diesen Jahres gehen alle Rechte an der Domain über; bis dahin wird sie von einem Treuhandservice verwaltet.

Laut Ryan Levy, Marketing-Direktor von men.com LLC, habe die Investorengruppe im vergangenen Jahr in Zusammenhang mit dem geplanten Männer-Portal über 1.000 weitere Domains zu Spott-Preisen in Zusammenhang mit dem geplanten Männer-Portal erworben. Schwartz selbst zeigte sich zuversichtlich, dass er für men.com einen noch höheren Preis hätte erzielen können, wenn er länger gewartet hätte. Er wolle das Geld jedoch sofort wieder reinvestieren. Mit candy.com bietet Schwartz eine weitere Domain zum Verkauf an, deren Wert auf mindestens US$ 10 Mio. geschätzt wird.

Zu weiteren Highlights aus dem Domain-Handel im Dezember zählen die Verkäufe von qfc.com für US$ 6.600,-, pc-spiele.com für EUR 3.400,- und gedichte.org zum Preis von EUR 2.000,-. Die Adressen desktopmotive.de und festschrift.de ging für je US$ 1.879,- über den Domain-Ladentisch.

Das geplante Entertainment-Portal finden Sie hier:
> http://www.men.com

Weitere aktuelle Domain-Verkäufe finden Sie unter:
> http://www.dnjournal.com/domainsales.htm

Einen Überblick über die üblichen Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, cnn.com

woman.com – Exklusiv-Verkauf bei Sedo

Wie in dieser Ausgabe des Newsletters berichtet, wurde kurz vor Weihnachten die Domain men.com für ordentliche US$ 1,32 Mio. verkauft. Käufer ist die zur Internet Management Service Inc. gehörende Men.com LLC, die auf der Domain noch im Januar ein Männer-Portal – auch für Frauen – entwickeln möchte.

Nur wenige Tage vor diesem Domain-Deal erhielt die Handelsbörse Sedo den exklusiven Vermittlungsauftrag für die ebenfalls sehr attraktiv Domain woman.com, die zu einem vergleichsweise moderateren – man könnte auch sagen, realistischeren – Preis verkauft werden soll: Bereits für runde $US 250.000,- könnte die Adresse über den Ladentisch gehen und die Frauen dieser Welt beglücken.

Weitere Informationen finden Sie hier:
> http://www.sedo.de/search/details.php4?domain=woman.com

Quelle: sedo.de, eigene Recherche

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