Newsletter-Ausgabe #189: Januar 2004

Themen: .eu – Einführungs-Zeitplan veröffentlicht | .eu – Registrierung beginnt im November 2004 | Markenschutz – Sunrise Period ab September 2004 | Kostenlose Vorbestellung von .eu-Domains | EURid – Die „europäische DENIC“ | Background – Die unendliche Geschichte von .eu | dotEU: Informationen für Presse-Vertreter

.eu – Einführungs-Zeitplan veröffentlicht

Liebe Leserinnen und Leser,

das neue Jahr 2004 beginnt mit einer guten Nachricht: Die Domain-Vergabestelle EURid hat vor wenigen Tagen – nahezu unbemerkt von der Öffentlichkeit – den ersten offiziellen Fahrplan für die Einführung der neuen .eu-Domains vorgelegt.

Der vorläufige Fahrplan sieht über das ganze Jahr 2004 verteilt die etappenweise Einführung von .eu vor. Wichtigste Termine sind dabei die Durchführung einer dreimonatigen Sunrise Period, die von September bis November stattfinden soll und in der Inhaber von Kennzeichnungsrechten ihre Domains bevorzugt anmelden können. Der endgültige Startschuss fällt dann im November, wenn die Phase der Live-Registrierung für die Allgemeinheit beginnen soll.

In dieser Sonderausgabe des Domain-Newsletters informieren wir Sie über alle Daten und Fakten rund um dotEU.

Über weitere aktuelle Entwicklungen halten wir Sie selbstverständlich wie gewohnt mit unserem wöchentlichen Domain-Newsletter auf dem Laufenden.

Bis zum nächsten Mal!

Ihr
Florian Hitzelberger
domain-recht.de Team
http://www.domain-recht.de

.eu – Registrierung beginnt im November 2004

Wie bei anderen neuen Top Level Domains erfolgt auch die Einführung von .eu in mehreren Schritten. Die Vergabestelle EURid hat hierzu folgende Eckdaten veröffentlicht:

A. März 2004

Ab März ist zunächst die Phase der Vorbereitung und Übersetzung geplant. Bis dahin arbeitet die EU-Kommission zusammen mit den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten an den so genannten Public Policy Rules (PPR). Diese Vergabebedingungen legen erstmals im Detail fest, wer zum Beispiel eine .eu-Domain registrieren darf, welche Voraussetzungen für die Teilnahme an einer Sunrise Period erfüllt sein müssen oder welche Streitschlichtungsregeln für die neuen Webadressen gelten. Erst wenn dieser Schritt erfolgt ist, beginnt für EURid mit dem technischen Teil die eigentliche Arbeit: Anpassung der Software, Ausarbeitung und Ergänzung der Verträge um die PPR, Veröffentlichung aller Informationen auf der Website und Übersetzung in weitere Sprachen der EU sowie den Abschluss von Verträgen mit beispielsweise Treuhändern und den Streitschlichtungsstellen.

B. Juni 2004

Im Juni will EURid dann mit der Akkreditierung der ersten .eu-Registrare beginnen. Wie bei anderen Vergabestellen läuft auch bei dotEU die Registrierung der neuen Domain-Namen nicht direkt über die Vergabestelle EURid ab, sondern erfolgt ausschliesslich über ausgewählte Domain-Registrare und deren Reseller, an die sich die Internetnutzer mit ihrem Registrierungswunsch wenden können. Eine Liste mit allen akkreditierten Registraren wird auf der Website von EURid veröffentlicht. Ebenfalls für Juni 2004 hat EURid die erste gross angelegte Werbeaktion für dotEU angesetzt, um die breite Öffentlichkeit über die Daten und Ergreifung notwendiger Schritte rund um die Einführung von .eu zu informieren.

C. September bis November 2004

In den Monaten September bis November folgt voraussichtlich die so genannte Sunrise Period. In dieser Phase können Inhaber von Kennzeichnungsrechten wie etwa Markenrechten ihre Domains bevorzugt registrieren, um sich so effektiv vor Rechtverletzungen durch Dritte (Domain-Grabbing, Cybersquatting) zu schützen. Weitere Informationen zur Sunrise Period finden Sie weiter unten in einem eigenen Artikel.

D. November 2004

Im November 2004 soll .eu dann endlich ans Netz gehen: mit Beginn der Phase der Live-Registrierung kann grundsätzlich jeder unter Einhaltung der Vergabebedingungen dotEU-Domains registrieren. Für die Anmeldung gilt der bekannte Prioritätsgrundsatz („first come, first served“). Ausgenommen von der offenen Registrierung sind lediglich die Anmeldungen aus der Sunrise Period sowie eine zuvor festgelegte Auswahl von gesperrten Begriffen, zu denen voraussichtlich unter anderem geographische und geopolitische Bezeichnungen zählen werden.

Den Zeitplan für die Einführung von dotEU finden Sie unter:
> http://www.eurid.org/Information/timetable.html

Markenschutz – Sunrise Period ab September 2004

Wie bei der Einführung der generischen Top Level Domains .info und .biz im Jahre 2001 wird es gemäss Artikel 5 EG-Verordnung 733/2002 vom 22.4.2002 auch bei .eu eine so genannte Sunrise Period zum Schutz von Markeninhabern geben.

Die Sunrise Period ist ein bestimmter Zeitraum im Vorfeld des Beginns der allgemeinen Domain-Registrierungen, während der vor allem Inhaber von Markenrechten die Möglichkeit haben, bevorrechtigt ihre Marke als .eu-Domain anzumelden. Ziel dieser Sunrise Period ist die Verhinderung spekulativer und missbräuchlicher Eintragungen von .eu-Domains. Markeninhaber können sich so wirksam vor Domain-Grabbern schützen. Die genauen Teilnahmevoraussetzungen für die Sunrise Period werden erst in den Public Policy Rules (PPR) voraussichtlich im März 2004 veröffentlicht.

Aus der genannten EG-Verordnung 733/2002 als entsprechender Rechtsgrundlage für die Einführung der .eu-Domains und den Ankündigungen von EURid ergibt sich jedoch schon jetzt folgendes:

(1) Antragsteller können sein
(a) natürliche Personen mit Wohnsitz innerhalb der Gemeinschaft
(b) Unternehmen mit satzungsgemässen Sitz, Hauptverwaltung oder Hauptniederlassung innerhalb der Gemeinschaft
(c) Organisationen mit Niederlassung innerhalb der Gemeinschaft

Unternehmen und Privatperson aus der Schweiz können also nicht an der Sunrise Period teilnehmen.

(2) Die Sunrise-Domain muss exakt der Marke entsprechen (Ausnahme: Bindestrich anstelle von Leerzeichen).

(3) Die Marke muss eine Gemeinschaftsmarke (EU-Marke) oder eine nationale Marke der 15 EU-Mitgliedsstaaten sein. Inwieweit neben Wortmarken auch Wort-/Bildmarken zugelassen werden, ist noch offen. Ob IR-Marken zur Anmeldung gebracht werden können, ist ebenfalls offen.

Die Anmeldung der Sunrise-Domains erfolgt nicht über EURid, sondern (gegen Zahlung einer Prüfungsgebühr) bei den zuvor von EURid akkreditierten Domain-Registraren. Während der Sunrise Period haben Markeninhaber vier Wochen Zeit, um ihre Berechtigung an dem angemeldeten Begriff nachzuweisen. Unterbleibt der Nachweis binnen dieser vier Wochen, wird der vorgemerkte Begriff wieder freigegeben. Bei mehr als einer Anmeldung für einen Begriff innerhalb der Sunrise Period entscheidet die zeitlich frühere, so dass rasches Handeln gefragt ist. Damit keine Fristen versäumt werden, empfehlen wir allen Markeninhabern einen Eintrag in das Info-Formular von dotEU.info.

Das Info-Formular zur Sunrise Period finden Sie unter:
> http://www.dotEU.info/sunrise

Kostenlose Vorbestellung von .eu-Domains

Trotz der Veröffentlichung des Zeitplans für die Einführung von .eu ist nach wie vor keine verbindliche Registrierung möglich. Dennoch kursieren zahlreiche Angebote mit kostenpflichtiger Vorregistrierung im Internet und verunsichern die User.

Es ist zu empfehlen, diese Angebote vorerst zu meiden. Solange die Vergabebedingungen nicht im Detail festgelegt sind, kann kein seriöser Anbieter verbindliche Registrierungen für .eu-Domains entgegen nehmen. Die Gegenleistung für die zu zahlende Gebühr, die in ihrer Höhe zumeist täuschend ähnlich wie die tatsächliche Registrierungsgebühr einer Domain bemessen ist, besteht lediglich in der automatisierten Eintragung in eine Datenbank. Zu empfehlen sind vielmehr Angebote, die statt einer Bearbeitungsgebühr mit einer reinen Erfolgsgebühr verbunden sind und nur dann fällig werden, wenn die Wunsch-Domain tatsächlich zu eigenen Gunsten registriert wird. Eine kostenlose Vorregistrierung von .eu-Domains bieten zum Beispiel Angebote wie dotEU.info.

Daneben bietet eine Vormerkung bei dotEU.info einen weiteren wichtigen Vorteil: eine allgemeine Vorregistrierungsphase, wie es sie etwa bei .info und .biz gab und an der jedermann auch ohne Markenrechte teilnehmen konnte (so genannte Landrush Period), ist für dotEU nicht vorgesehen. Vielmehr wird die allgemeine Registrierung mit einem „Big-Bang“ eröffnet. Hierbei gilt das Prioritätsprinzip „first come, first served“. Das bedeutet allerdings, dass man bei Beginn des Big-Bang online sein muss, um die Chance auf die gewünschte Domain zu erhöhen. Durch die Vormerkung stellt der Kunde aber nicht nur sicher, dass er mögliche Anmeldefristen nicht versäumt; zudem werden Domain-Provider oder Registrare wie die united-domains GmbH gleich mit Beginn der Registrierungsphase versuchen, die gewünschten Domains automatisiert zur Registrierung zu bringen.

Eine Bearbeitungsgebühr ist allein in den Fällen ratsam, in denen etwa im Rahmen der Sunrise Period Inhaber von Kennzeichnungsrechten ihre Domains bevorzugt anmelden können und dies mit der Bearbeitung von Dokumenten (wie zum Beispiel der Markenurkunde) verbunden ist. Für solche Sunrise-Domains gilt im Gegenzug, dass die gewünschte Domain auch mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Anmeldung gebracht werden kann.

Kostenlose Vormerkungen für .eu-Domains:
> http://www.dotEU.info

EURid – Die „europäische DENIC“

Im Mai 2003 traf die EU-Kommission ihre Entscheidung: EURid, Abkürzung für „European Registry for Internet Domains“, soll die Registry (Vergabestelle) für die neuen .eu-Domains werden. EURid ist damit quasi die „DENIC auf Europa-Ebene“.

Hinter EURid steckt ein in Brüssel ansässiges Konsortium mit zur Zeit 37 Mitarbeitern, welches von den country code Top Level Domain-Verwaltungen der Länder Belgien (.be), Italien (.it) und Schweden (.se) gegründet wurde. Mit den Länderverwaltungen von Slovenien (.si), Tschechischer Republik (.cz) und Luxemburg (.lu) sind drei weitere Mitglieder assoziiert. Zu den wichtigen Köpfen des Konsortiums zählen DNS.be-Direktor Marc Van Wesemael und Karel Uyttendaele, IT-Manager bei der belgischen ICT Industrie.

Das Angebot der non-profit Organisation EURid sieht vor, dass sich die Gründungsmitglieder die „Reviere“ in Europa für die dotEU-Verwaltung aufteilen. Das schwedische NIC wird für den Norden Europas zuständig sein, Belgien für Zentraleuropa und Italien für den Süden. In allen drei Bereichen werden Büros errichtet, die mit vielsprachigen Mitarbeitern besetzt werden, um alle relevanten Kundenkreise angemessen betreuen zu können.

Weitere Informationen über EURid finden Sie unter:
> http://www.eurid.org/About/about.html

Background – Die unendliche Geschichte von .eu

Seit im Jahr 1996 erstmals ein Vorstoss in Richtung der Schaffung einer eigenen europäischen Top Level Domain angedacht wurde, musste .eu einen oft steinigen und mühseligen Weg durch die politischen Institutionen hinter sich bringen.

Mit der Einführung einer „Domäne oberster Stufe .eu“ verfolgt die EU-Kommission dabei vorrangig die Förderung des elektronischen Geschäftsverkehrs und die Stärkung des europäischen Binnenmarkts im Internet. Die Top Level Domain .eu dient nach dem Willen der europäischen Institutionen als Eckstein in der Verwirklichung der vier Grundfreiheiten des Artikels 14 EG (Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft): freier Verkehr von Personen, Waren, Kapital und Dienstleistungen.

Mit einer eigenen europäischen Top Level Domain wird vor allem versucht, der US-amerikanischen Dominanz im Internet Paroli zu bieten. Gerade im internationalen Bereich herrscht ein starkes Übergewicht der .com-Domains. Insbesondere amerikanische Unternehmen und Organisationen sind fast ausschliesslich unter dem berühmten „dotCOM“ im Web präsent und blockieren so zahlreiche Adressen. EU-Unternehmen mussten bislang in jedem europäischen Land unter einer anderen Top Level Domain auftreten, also zum Beispiel unter .de in Deutschland und .es in Spanien. Durch die neuen .eu-Domains wird dieser Wettbewerbsnachteil der Europäer beseitigt. Der europäische Wirtschaftsraum erhält durch die einheitliche Endung eine eigene Identität und grenzt sich dadurch klar vom amerikanischen und asiatischen Raum ab.

Unangetastet bleiben die Mitgliedsstaaten in der Verwaltung ihrer eigenen nationalen Länder-Endung (ccTLD). Die Verwaltung von .de wird also auch in Zukunft durch die DENIC erfolgen und durch .eu nicht eingeschränkt. Zusätzlich zu den einzelstaatlichen Endungen erweitert .eu lediglich das Angebot an Top Level Domains über die Grenzen der Mitgliedsstaaten hinaus.

Experten prognostizieren für .eu grundsätzlich ein riesiges Potential: der europäische Wirtschaftsraum mit seinen 380 Millionen Einwohnern ist mit einem Bruttoinlandsprodukt aller Mitgliedsstaaten in Höhe von etwa 8.500 Milliarden Euro nach den USA die zweitgrösste „Volkswirtschaft“ der Welt. Entscheidend für den Erfolg von dotEU wird letztlich sein, wie die PPR (Vergabebedingungen) ausgestaltet werden. Hier besteht nach wie vor die Gefahr, dass ein allzu bürokratischer Registrierungsablauf mit zahlreichen Einschränkungen potentielle Kunden abschrecken wird. Je ähnlicher aber dotEU ihrem grossen Vorbild .com wird, desto erfolgreicher werden die .eu-Domains langfristig wohl werden.

Weitere Hintergrundinformationen sowie eine Chronik rund um dotEU finden Sie unter:
> http://www.dotEU.info/hintergrund/index.php3

dotEU: Informationen für Presse-Vertreter

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Bitte wenden Sie direkt an unseren Presse-Sprecher Markus Eggensperger. Sie erreichen Herrn Eggensperger per eMail (eggensperger@united-domains.de) oder telefonisch unter +49 (0) 81 51 / 3 68 67 – 15.

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