Newsletter-Ausgabe #175: September 2003

Themen: IDN – Registrierungsboom durch Umlaut-Domains? | Skandal? – VeriSign entfuehrt Domain Name System | .lu – Domain-Endung von Luxemburg | IG4 – neues Tool zur Domain-Überwachung | Grabbing – Kunstfreiheit für Rathaus-Domains? | zitatesammlung.de – Rechtsstreit ohne Grenzen | Braunschweig – Live-Treff von Domtreff.de

IDN – Registrierungsboom durch Umlaut-Domains?

Die Einführung von Umlaut-Domains (IDNs) birgt ein gewaltiges Potential: nach ersten Hochrechnungen der Domain-Handelsbörse Sedo.de könnten allein unter der deutschen Top Level Domain .de über eine Million zusätzlicher Adressen registriert werden. Gleichzeitig erwartet man verstärkt rechtliche Auseinandersetzungen um die neuen Domains.

Sedo stützt die Prognose auf eine statistische Erhebung des Mannheimer Instituts für Deutsche Sprache. Demnach enthalten 17,19 Prozent der deutschen Wörter, berechnet an einem Wortschatz (Korpus) aus 2,5 Millionen Wörtern, mindestens einen Umlaut. Hochgerechnet auf die gut 6,6 Millionen bestehenden, oft aus mehreren Begriffen zusammengesetzten .de-Domains, bedeutet das ein Potential von weit über einer Million Neuschöpfungen. So können vor allem Firmen und Marken mit Umlauten in ihrer Bezeichnung künftig in der Original-Schreibweise wiedergegeben werden.

Im Zuge der Einführung der internationalisierten Domains ist auch mit zahlreichen Gerichtsverfahren zu rechnen. Zwar sind allgemeingültige Aussagen derzeit schwer möglich, solange die Details der Einführung noch nicht feststehen und sich dort bereits wie etwa in Schweden schon von Seiten der Vergabestelle unterschiedliche Lösungsmöglichkeiten abzeichnen. Mit großem Interesse wird daher für nächste Woche eine erste Stellungnahme von Philip Grabensee, Direktor von .info-Verwalter Afilias, erwartet, in der erstmals Details der Einführung der neuen Domains enthüllt werden. Unternehmen ist aber schon jetzt vorbeugend zu raten, von der Möglichkeit der Vorbestellung für ihre Umlaut-Begriffe Gebrauch zu machen. Selbst eine grundsätzlich nicht angreifbare rechtliche Position muß im Zweifel erst vor Gericht durchgesetzt werden, und zieht so möglicherweise erhebliche Zeit- und Kostenverluste nach sich. Zudem bleibt die Nutzung der strittigen Domain in diesem Zeitraum versperrt.

Neben den Vergabestellen der Top Level Domains .de, .at, .ch und .info haben mittlerweile zahlreiche weitere Länder wie Schweden, Norwegen oder Luxemburg die Einführung von Sonderzeichen-Domains angekündigt.

Vorbestellungen von .de-Umlaut-Domains sind möglich unter:
> http://www.united-domains.de/download/Umlaut-Domains.pdf

Vorbestellungen von .info-Umlaut-Domains sind möglich unter:
> http://www.united-domains.de/download/Umlaut-Domains-INFO.pdf

Vorbestellungen von .at/.ch-Umlaut-Domains sind möglich unter:
> http://www.united-domains.de/download/Umlaut-Domains-AT.pdf
> http://www.united-domains.de/download/Umlaut-Domains-CH.pdf

Quelle: sedo.de, eigene Recherche

Skandal? – VeriSign entfuehrt Domain Name System

VeriSign Inc, zentrale Vergabestelle für alle Top Level Domains mit den Endungen .com und .net, hat einen digitalen Flächenbrand ausgelöst: die Umleitung aller unregistrierten .com- und .net-Domains auf den unternehmenseigenen Suchdienst Sitefinder führt nicht nur zu einem weltweiten Protest, sondern droht auch schwerwiegende technische Schäden für das Domain Name System (DNS) zu verursachen.

Wer sich bei Eingabe einer Internet-Adresse vertippt und dabei eine unregistrierte Domain aufruft, erhielt noch vor wenigen Tagen entweder eine Fehlermeldung oder wurde etwa wie Nutzer des Internet Explorers auf eine browsereigene Suchseite umgeleitet. Damit ist Schluß: alle vergeblichen Nameserver-Anfragen landen jetzt bei VeriSign. Möglich wird dies durch einen sogenannten „Wildcard“-Eintrag in das DNS Zone File, der alle .com- und .net-Vertipper zur IP-Adresse 64.94.110.11 auflöst. Und diese führt zu VeriSigns Sitefinder. Betroffen sind auch registrierte, aber inaktive Adressen. Laut VeriSign gibt es täglich bis zu 20 Millionen dieser Irrläufer – ein gewaltiges wirtschaftliches Potential für eine bis dato unbekannte Suchseite.

Im Mittelpunkt der weltweiten Kritik stehen vor allem folgende Punkte: die Funktion von Spamfiltern wird beeinträchtigt, da die Verwendung unregistrierter und damit falscher Domain-Namen in der Absender-Adresse nicht mehr überprüft werden kann, so daß mit starkem Spamversand zu rechnen ist. Dieser verstopft die Datenautobahnen zusätzlich, auf Kosten aller User. Außerdem werden Fehlermeldungen verhindert, was den Versand von eMails zu einem hohen Sicherheitsrisiko machen kann, da eine Mitteilung über eine falsch eingetippte eMail-Adresse unterbleibt oder zumindest stark verzögert wird. Schließlich bestehen erhebliche Datenschutzbedenken, da VeriSign den eingehenden Besucherstrom überwacht und auswerten kann. Neben dem rein wirtschaftlichen Interesse an häufigen Tippfehler-Domains könnten auf diesem Weg auch Passwörter in die Hände von VeriSign fallen.

Zwar soll nicht verschwiegen werden, daß andere TLDs wie .cc und .nu ebenso verfahren, und Microsoft zuvor mit seinem Browser von diesen Vertippern profitierte. Keine dieser Methoden greift aber derart tiefgehend in das DNS ein und gefährdet so dessen Stabilität.

ICANN wurde von VeriSigns Plänen völlig überrascht, da es weder eine Vorwarnung noch eine offizielle Bitte um Zustimmung für das Sitefinder-Projekt gab. Man hat jedoch reagiert, Untersuchungen eingeleitet und für die nächsten Tage eine Stellungnahme angekündigt. Die Aufforderung an VeriSign, vorläufig freiwillig auf Sitefinder zu verzichten, blieb bislang fruchtlos. Parallel hat das Unternehmen Popular Enterprises LLC, Betreiber des Suchdienstes Netster.com, bei einem Gericht in Florida Klage auf Schadensersatz in Höhe von US$ 100 Mio. erhoben. Auch der Registrar GoDaddy hat mittlerweile Klage eingereicht. Time Warner und Microsoft wollen ebenfalls eine rechtliche Überprüfung veranlassen.

Ein Beispiel einer Sitefinder-Domain:
> http://www.dgdfgdfjdklfhjdfh.com

Eine kritische Stellungnahme des IAB finden Sie unter:
> http://www.iab.org/documents/docs/2003-09-20-dns-wildcards.html

Informationen von VeriSign über den Sitefinder unter:
> http://www.verisign.com/nds/naming/sitefinder

Informationen über die Klage von Netster.com finden Sie unter:
> http://search.netster.com/about/lawsuit.asp

Quelle: circleid.com, icann.org, news.com.com, eigene Recherche

.lu – Domain-Endung von Luxemburg

Europa wächst zusammen: ab sofort können unter united-domains.de auch Domain-Namen mit der luxemburgischen Top Level Domain (TLD) .lu registriert werden.

Die Registrierung von .lu-Domains ist grundsätzlich Privatpersonen und Unternehmen weltweit und damit auch aus Deutschland zu jedem beliebigen (legalen) Zweck möglich; allerdings gelten zwei wichtige Besonderheiten. So muß ebenso wie bei .de zumindest der sogenannte administrative Kontakt (admin-c) seinen Sitz im Großherzogtum haben. Personen, die keinen Wohn- oder Unternehmenssitz in Luxemburg haben, können allerdings vom Treuhandservice von united-domains.de profitieren und so trotzdem ihre .lu-Domain erhalten: beim Treuhandservice wird der Kunde selbst als Inhaber der Domain im WHOIS-Verzeichnis eingetragen und hat damit alle Rechte und Pflichten; zum admin-c der Domain wird von united-domains.de dagegen ein Treuhänder vor Ort in Luxemburg benannt. Die Kosten für den Treuhandservice sind in den Registrierungsgebühren in Höhe von EUR 149,- pro Jahr und Domain bereits enthalten.

Zum anderen sind all jene Domains von einer Registrierung ausgeschlossen, die gegen die öffentliche Ordnung und die guten Sitten verstossen. Wer also auf scheinbar freie und attraktive Domains aus dem Bereich der „Erwachsenenunterhaltung“ stösst, sollte sich nicht zu früh freuen. Spätestens eine eMail-Benachrichtigung der Vergabestelle wird die Hoffnung auf leichtverdientes Geld im Domain-Handel zunichte machen.

Besonders interessant ist, daß unterhalb von .lu reine Zahlen-Domains wie 4711.lu zulässig sind. Erst kürzlich hat die DENIC in unserem Sommerinterview deutlich gemacht, daß im Fall von .de derartige Zahlen-Domains noch längerfristig nicht möglich sein werden. Die Anmeldung von Umlaut-Domains oder Domains mit anderen Sonderzeichen ist dagegen noch nicht möglich. Die Vergabestelle RESTENA Foundation arbeitet aber ebenso wie andere nationale Registries intensiv an einer baldigen Einführung.

Weitere Informationen über .lu erhalten Sie unter:
> http://www.nic.lu

Registrierung von .lu-Domains möglich unter:
> http://www.united-domains.de/lu-domain/

Quelle: eigene Recherche

IG4 – neues Tool zur Domain-Überwachung

Der Informationsdienst IG4 (Interessengemeinschaft für Internetuser) bietet ein neues Tool, mit dem Domains überwacht werden können. Mit dem kostenlosen Domain-Check kann jeder bereits vergebene Domains „überwachen“ und sobald sie freiwerden, registrieren.

Der Service von IG4 ist nicht vergleichbar mit dem Domain Waiting List Service von VeriSign; dafür ist der Dienst kostenlos und nicht auf .com und .net-Domains beschränkt. Es werden auch Domains mit den Endungen .de, .at, .ch, .org, .biz und .info beobachtet.

Der Nutzer muss zunächst einen Account mit eMail-Adresse und Passwort anlegen. IG4 schickt unmittelbar eine eMail an die eingetragene Adresse. Die eMail enthält einen Link; wird dieser angeklickt, erfolgt die Freischaltung des Accounts. Die Prozedur dauert kaum 2 Minuten, und schon kann der Nutzer auf der Website von IG4 seine Wunsch-Domains eintragen, die von da an überwacht werden. Registriert der IG4-Domain-Check einen geänderten Status, informiert er den Nutzer per eMail. Einmal im Monat erhält der Nutzer einen Überblick über sein Portfolio.

Das vorausschauende Design des Tools trägt nur Domains in die persönliche Liste des Nutzers ein, die auch tatsächlich registriert werden können. So werden beispielsweise .de-Domains mit einem Bindestrich an dritter und vierter Stelle nicht zur Überwachung eingetragen. Diese Domains sind aufgrund der Entwicklung der internationalen Domain-Namen (IDNs) unter .de nicht mehr registrierbar, weil sie mit dem Punycode-Verfahren, das Umlaut-Domains codiert, kollidieren würden.

Den IG4-Domain-Check finden Sie unter:
> http://www.ig4.de/tools/dw

Quelle: ig4.de, eigene Recherche

Grabbing – Kunstfreiheit für Rathaus-Domains?

Natürlich ist die Kunst frei, das steht so im Artikel 5 Abs. 1, Satz 1 des Grundgesetzes. Aber auch die Kunst findet ihre Grenzen; zum Beispiel, wenn die Rechte anderer durch sie verletzt werden. Und natürlich dann, wenn die Kunst gar keine ist: Mit rund 145 Rathaus-Domains will ein Künstler Furore machen, legt sich damit aber letztlich doch nur selbst aufs Kreuz. Domain-Grabbing ist nun mal keine Kunst.

Um die Kunst unbekannter Künstler publik zu machen, besetzte – oder besser – registrierte der Lübecker Künstler Jürgen Bülow 150 Domains der Art: rathaus-„Stadtname“.de. Nach seiner Ansicht werbe er damit um viel Aufmerksamkeit und finanzielle Zuwendung. Ob diese Marketingstrategie aufgeht, ist fraglich. Nach unserem Kenntnisstand ist zumindest eine erste Abmahnung dieses Kunstprojekts erfolgt. Die Kunst, die für jedermann gedacht ist und unterstützt werden sollte, erfährt so zwar reichlich Aufmerksamkeit, aber möglicherweise auch einen schweren Imageverlust. Und der Wunsch nach finanzieller Zuwendung kehrt sich um in teure Abmahnungskosten.

Unverständlich ist, warum man den Aufwand betreibt und die zahlreichen Domains überhaupt registriert. Die Gemeindebehörden findet man in der Regel unter dem Namen der Gemeinde; das tippfehleranfällige Präfix „Rathaus“ wäre für die Gemeinden schlicht weg der unnötige Verbrauch von Steuergeldern. Dass die Gemeinden diese Domains nicht registrieren, legitimiert niemand anderen, sie zu registrieren. Mit der Registrierung durch einen Nichtberechtigten entsteht die Gefahr der Irreführung des Internetnutzers. Und das hat rechtliche Konsequenzen, garantiert aber auch Publizität.

Ein Beispiel für eine „Rathaus“-Domain finden Sie unter:
> http://www.rathaus-berlin.de

Spezialisierte Anwälte finden Sie unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: Städte- und Gemeindebund NRW, eigene Recherche

zitatesammlung.de – Rechtsstreit ohne Grenzen

Wie bekannt, kennt das Internet keine Grenzen, es sei denn gesetzliche: örtliche gibt es nicht. Deshalb hatte die österreichische Inhaberin von zitate.at kein Problem, ein Unterlassungsurteil gegen den deutschen Inhaber von zitatesammlung.de in Österreich zu erstreiten. Der Inhaber von zitatesammlung.de verwertete urheberrechtlich geschützte Daten von zitate.at und sah sich Unterlassungsansprüchen ausgesetzt.

Bei einer routinemäßigen Beobachtung des Marktes für Zitatesammlungen im Internet fiel die deutsche Seite der Rechtsabteilung der Edition Böck aus Bad Völsau in Österreich auf. Diese hatte in ihrer Datenbank Kontrolldaten untergebracht, die bei dem deutschen Konkurrenten ebenfalls zu finden waren. Nachdem die Daten auf zitatesammlung.de gründlich überprüft worden waren, beantragte die Edition Böck beim LG Wiener Neustadt eine einstweilige Verfügung, die auch antragsgemäß am 01.08.2002 erging.

Gegen die Entscheidung legte der Beklagte Rechtsmittel ein. Der Antrag wurde im Rahmen des streitigen Verfahrens vor dem OLG Wien zurückgewiesen. Danach widmeten sich die Parteien im März 2003 einem Hauptverfahren vor dem LG Wiener Neustadt. Dort verglichen sich die Parteien, wobei die Beklagte sich verpflichtete, Daten der Klägerin nicht ohne deren Zustimmung zu verbreiten. Diesen Vergleich widerrief die Beklagte. Kurz vor einem neuen Verhandlungstermin jedoch einigten sich die Parteien doch noch, und im Termin am 12.09.2003 vor dem LG Wiener Neustadt konnte ein verbindlicher Vergleich protokolliert werden.

Die Seite zitatesammlung.de ist derzeit nicht mehr erreichbar.

> http://www.zitate.at

Mehr zu dem Rechtsstreit und zum Streit um dj-bobo.de unter:
> http://www.domain-recht.de/magazin/article.php?id=197

Spezialisierte Anwälte finden Sie unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: zitate.at GmbH

Braunschweig – Live-Treff von Domtreff.de

Der Domtreff, eines der beliebtesten Domain-Foren im deutschsprachigen Internetraum, veranstaltet vom 26. bis 28.9.2003 in Braunschweig ein Live-Treffen für die angemeldeten Nutzer – und diejenigen, die noch schnell Nutzer werden wollen. Geladen sind echte Domain-Profis, die zu Themen wie Domain-Dropping, Suchmaschinenoptimierung bis hin zu domainrechtlichen Highlights referieren.

Die Veranstaltung findet im Autohotel Braunschweig in der Schmalbachstraße 6, 38112 Braunschweig statt, und beginnt am morgigen Freitag abend um 19 Uhr. Teilnahmegebühren werden keine erhoben. Mit von der Partie sind Nikolai Tiedemann (Domain-Dropping, Automatisierte Valuation), Stefan Fischerländer (Suchmaschinenoptimierung) und Günther Frhr. von Grafenreuth (Domain-rechtliche Highlights).

> http://www.domtreff.de

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://www.bewertungsformel.de/domtreff2003.htm

Quelle: intern.de, eigene Recherche

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top