Newsletter-Ausgabe #181: November 2003

Themen: .eu.com – Die Alternative zu dotEU (.eu)? | Umlaut-Domains – Top oder Flop? | KFZ-Abmahnwelle – Betroffene schlagen zurück | Umfrage – .com hält die Stellung | .cz – Glasnost in der Tschechei | Impressum – Zwei Klicks sind keiner zuviel | casino.com – Millionen-Gewinn für Inhaberin | ICANN-Meeting in Karthago

.eu.com – Die Alternative zu dotEU (.eu)?

Eigentlich sollte die europäische Domain-Endungen .eu (dotEU) bereits Enden diesen Jahre starten … so lesen wir es zumindest auf der Website von EURid, der europäischen Domain-Vergabestelle. Dass .eu aber noch, wie angekündigt, in diesem Jahr online gehen wird, scheint nahezu ausgeschlossen. Im Hintergrund arbeiteten EURid und die EU-Kommission zwar fleißig an den Verträgen und der Organisation der Domain-Verwaltung, doch die Mühlen der Brüssler Europa-Bürokratie mahlen langsam. Mit einem offiziellen Start der .eu-Domains ist wohl erst Mitte 2004 zu rechnen.

Immer mehr drängt sich die Frage nach „Alternativen“ zu .eu auf. Das britische Unternehmen CentralNic füllt diese Marktlücke und bietet seit einiger Zeit „Europa-Domains“ unter der Second-Level-Domain „.eu.com“ an. Mögliche Adressen haben damit also das Format „siemens.eu.com“ oder etwa „mayer.eu.com“. Nach Angaben von CentralNic sollen weltweit schon mehrere zehntausend Kunden diese Domains nutzen, jedoch sind zahlreiche deutschsprachige Begriffe wie „suche.com.eu“ oder „geld.eu.com“ noch verfügbar. Aus rechtlicher Sicht muss aber klar sein, dass es im Hinblick auf Kennzeichnungsrechte wie Marken keinen Unterschied macht, ob sie auf der Second Level oder der Third Level Ebene verletzt werden. Der Rechteinhaber hat u.a. Unterlassungsansprüche.

Bei Preisen von unter EUR 20,-/Jahr dürften die .eu.com-Domains vor allem für Privatleute und auch für die immer größer werdende Zahl an „Suchmaschinen-Optimierern“ interessant sein, deren Bedarf an kurzen, generischen Domain-Namen nahezu unerschöpflich erscheint.

Alle anderen müssen sich wohl noch bis Mitte 2004 gedulden, bis mit dotEU (.eu) die „echte“ Europa-Domain verfügbar ist.

Registrierung von .eu.com-Domains (EUR 19,-/Jahr):
> http://www.united-domains.de/

Kostenlose Vormerkungen für die „echten“ .eu-Domains:
> http://www.dotEU.info

Quelle: CentralNIC, eigenen Recherche

Umlaut-Domains – Top oder Flop?

Ihre Einführung lässt zwar noch auf sich warten, doch schon jetzt stellt sich die (leicht) polemische Frage: wer braucht eigentlich die neuen Umlaut-Domains?

Entgegen den Behauptungen böser Zungen handelt es sich bei den neuen Adressen nicht um einen Goldesel für die Registrare. Umlaut-Domains sind vielmehr ein kleiner Quantensprung für das Domain Name System, da die bislang durch den Standardzeichensatz ASCII gesetzten Grenzen erstmals aufgrund eines weltweit einheitlichen Verfahrens überschritten werden. Zwar beschränken fast alle grossen Vergabestellen wie die DENIC (.de) oder Afilias (.info) die Registrierung der neuen Domains vorerst auf die drei Umlaute. Mittel- und langfristig gilt eine Erweiterung auf zusätzliche Sonderzeichen aber als sicher.

Eine Registrierung von Umlaut-Domains gleich zu Beginn der Startphase, die im Fall von .de voraussichtlich im 1. Quartal 2004 und bei .info noch in diesem Jahr stattfindet, empfiehlt sich in allererster Linie für die Inhaber von solchen Namens-, Firmen- oder Markenrechten, die mindestens einen Umlaut enthalten. Der Grund liegt auf der Hand: selbst im Fall einer günstigen und eindeutigen Rechtslage ist mit der gerichtlichen Geltendmachung eigener Rechte mehr Geld- und Zeitaufwand verbunden als mit einer praeventiven Registrierung. Noch bedeutsamer ist, dass über kurz oder lang die Internetnutzer einen Webauftritt unter der Umlaut-Variante etwa im Fall der Domain jacobskroenung.de als selbstverständlich voraussetzen und bestenfalls notgedrungen auf die ausgeschriebene Form zurückgreifen. Inhaber solcher Begriffe sollten daher frühzeitig nach Vorbestellungsangeboten Ausschau halten.

Noch interessanter wird es für die grosse Masse der Internetuser, da eine Vielzahl allgemein beschreibender Domains wie tuere.de, bruecke.de, aerzte.info oder auch tuerkei.info in der Umlaut-Variante angemeldet werden können. Einen Freibrief zum Domain-Grabbing stellen Umlaut-Domains jedoch nicht dar: auch hierdurch können allein aufgrund der blossen Registrierung Rechte Dritter verletzt werden. Mit weiterer Aufklärung ist zu rechnen, sobald die Vergabestellen die Details des Einführungsprozesses veröffentlicht haben.

Weitere Hintergrund-Informationen und Vorbestellung von Umlaut-Domains unter:
> http://www.umlaut-domains.de

Konvertierungstools für Umlaut-Domains finden Sie unter:
> http://oss.software.ibm.com/cgi-bin/icu/idnademo
> http://josefsson.org/idn.php

Quelle: akademie.de, eigene Recherche

KFZ-Abmahnwelle – Betroffene schlagen zurück

Nachdem in der vergangenen Woche große Aufregung aufgrund einer Abmahnwelle gegen Domains, die als Bestandteil die Abkürzungen der Städte und Landkreise aus den KFZ-Kennzeichen enthalten, aufbrauste, hat sich die Situation gedreht: Die Betroffenen haben sich besonnen und schlagen zurück.

Zahlreiche Anwälte haben, beauftragt von abgemahnten Domain-Inhabern, die Gegenseite abgemahnt. Eine Hamburger Anwaltskanzlei hat nun sogar eine negative Feststellungsklage gegen Herrn Michael Hermann, den Inhaber des Patents und Abmahner, beim Landgericht Hamburg eingereicht. Die Klage „verfolgt das Ziel, in einem gerichtlichen Verfahren feststellen zu lassen, ob die von Herrn Hermann behaupteten Unterlassungsansprüche bestehen, oder nicht.“ Zudem bereitet man dort eine erfolgversprechende Nichtigkeitsklage vor dem Bundespatentamt vor, da es „neuheitlichkeitsschädliche Benutzungen aus der Zeit vor der Eintragung des Patentes“ gibt.

Der Nürnberger Rechtsanwalt Wolfgang Pasch, der die KFZ-Abmahnungen verschickt hatte, legte sein Mandat nieder. Bereits am Donnerstag vergangener Woche unterzeichnete er eine mit EUR 25.000,- strafbewehrte Unterlassungserklärung. Hermann mandatierte daraufhin eine andere, diesmal Münchener Anwaltskanzlei. Die wollte in einem Musterprozess die Rechtslage hinsichtlich des Patents und der Ansprüche des Patentinhabers klären. Gleichzeitig erklärte Hermann in einem Interview mit der Schwäbischen Zeitung, die Abmahnungen hätten Bestand. Doch mittlerweile legte auch die Münchener Kanzlei das Mandat nieder – wegen einer Interessenkollision.

Tatsächlich besteht nur das EU-Patent; der Antrag auf das DE-Patent, auf das sich Herr Hermann in seinem Abmahnschreiben bezieht, wurde zurückgewiesen. Aber, wie RA Strömer auf seiner sehr informativen Sonderseite deutlich macht: ein Patent schützt nur vor der Nachahmung der patentierten technischen Erfindung. Mit einer Domain-Registrierung und -Nutzung kann ein Softwarepatent nicht verletzt werden.

Gleichwohl empfiehlt sich für Abgemahnte, einen Anwalt aufzusuchen, denn solange die Rechtslage nicht geklärt ist, bleiben Unsicherheiten.

Einen chronologischen Überblick mit weiteren Informationen
finden Sie unter:
> http://www.netlaw.de/dossier-kfz-abmahnung.htm

Spezialisierte Anwälte finden Sie unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: netlaw.de, heise.de, RA Nikolai Klute, eigene Recherche

Umfrage – .com hält die Stellung

Welche Top Level Domains (TLDs) bevorzugen die User? Und variieren die Vorlieben nach Ländern? Mit diesen spannenden Fragen befasst sich eine Studie des US-amerikanischen Professors Robert Connor in Zusammenarbeit mit dem Domain Name Journal sowie dem Domain-Forum domainstate.com.

Beteiligt haben sich gut 130 User aus 34 Ländern. Damit dürfte die Studie zwar kaum repräsentativ sein; da sie jedoch unter Teilnehmern eines Domain-Forums durchgeführt wurde, vermittelt sie einen durchaus brauchbaren Überblick über die verschiedenen Brancheninteressen. Neben der eigenen Landeskennung konnten sich die User zwischen den führenden generischen TLDs wie .com, .net und .info auch für oder gegen die eher exotischen Südsee-Domains wie etwa .cc, .tv oder .ws entscheiden.

Kaum verwunderlich ist, dass die Mehrzahl aller Länder Domains mit der Endung .com bevorzugt. Selbst nach weitgehender Liberalisierung ihres eigenen Länderkürzels bevorzugen US-Nutzer die TLD .com gegenüber .us. Allerdings hat .us in der Beliebtheit alteingesessene Endungen wie .net oder .org bereits verdrängt. Patriotisch zeigen sich die Briten und die Kanadier, die ihrer ccTLD .uk beziehungsweise .ca einen knappen Vorrang gegenüber .com einräumen. Das gleiche Bild bietet sich auch in Deutschland: im Verhältnis zu .com mit 89% hat .de mit 100% Bedeutung die Nase knapp .vorn. Beachtlich ist, dass deutsche User .com damit ebenso bedeutend einstufen wie .info. Der Endung .net räumen die deutschen Teilnehmer eine Wichtigkeit von 44% ein, gefolgt von .org und .biz mit jeweils 33%. Ähnlich ist die Situation in Grossbritannien: auch hier hat .info die Endung .net bereits verdrängt und kratzt am Thron von .com. Im Vergleich zur ebenfalls neuen Endung .biz führt insgesamt gesehen regelmässig .info.

Als Fazit verweist die Studie auf den Spruch „COM is King“ und trifft den Nagel damit zweifellos auf den Kopf. Allerdings finden die neu eingeführten Endungen .info und .biz im Vergleich zu .net und .org mittlerweile erheblichen Zuspruch. Soweit an der Umfrage einzelne Nutzer aus Ländern wie Island, Saudi-Arabien oder gar Nepal teilgenommen haben, kann sicher nicht auf generelle Vorlieben geschlossen werden. Die Studie ist jedoch noch nicht abgeschlossen, eine Teilnahme jederzeit möglich.

Weitere Informationen über die Studie finden Sie unter:
> http://www.dnjournal.com/columns/extensionpoll.htm

Die Teilnahme an der Studie ist (nach kostenloser Anmeldung)
möglich unter:
> http://www.domainstate.com/showthread.php3?s=&threadid=5266

Quelle: dnjournal.com, eigene Recherche

.cz – Glasnost in der Tschechei

Domains go east: ab sofort bietet der Starnberger Domain-Registrar united-domains AG auch Domain-Namen mit der tschechischen Top Level Domain (TLD) .cz an.

Das Länderkürzel .cz, das zusammen mit der slowakischen Endung .sk die ehemalige tschechoslowakische Top Level Domain .cs abgelöst hat, zählt zu den so genannten unrestricted TLDs. Eine Registrierung ist damit ohne jede Beschränkung sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen weltweit möglich. Auch bei der Nutzbarkeit ergeben sich keine Unterschiede zu Endungen wie .com oder .info. Die Registrierungsgebühr liegt pro .cz-Domain bei EUR 99,- im Jahr; für die Dauer des Registrierungsprozesses sind drei Tage einzuplanen. Der Kunde wird von united-domains.de im WHOIS-Verzeichnis als Inhaber und admin-c eingetragen und hat somit alle Rechte an der Webadresse.

Und noch aus einem weiteren Grund dürften .cz-Domains rasch sehr interessant werden: die Tschechische Republik zählt wie unter anderem Ungarn, Litauen oder Malta zu den 10 Staaten, die mit Wirkung zum 1. Mai 2004 der Europäischen Union (EU) beitreten und vollwertige Mitglieder werden. Doch im Gegensatz zur Tschechei vergibt die überwiegende Mehrzahl der Beitrittsländer ihre Domains nach strengen Vergaberegeln. So ist zum Beispiel die ungarische Endung .hu nur für Personen mit Wohnsitz oder Niederlassung in Ungarn erhältlich. Erfahrungsgemäß ist daher der Ansturm auf Domains ohne Beschränkungen besonders gross.

Registrierung von .cz-Domains sind möglich unter:
> http://www.united-domains.de/cz/

Quelle: eigene Recherche

Impressum – Zwei Klicks sind keiner zuviel

Das OLG München stellte in einem Urteil vom 11.09.2003 (Az.: 29 U 2681/03) fest, dass ein Webimpressum, das über zwei Schritte mittels den Links „Kontakt“ und „Impressum“ aufgerufen werden könne, den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Geklagt hatte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V., die Unterlassungsansprüche gegen den Inhaber der Domain aerztlichepraxis.de geltend machte. Dabei wurde unter anderem beanstandet, dass das Impressum nur indirekt über den Link „Kontakt“ und den weiteren Link „Impressum“ zur Verfügung gestellt wurde. Die Wettbewerbszentrale ging davon aus, es läge ein Verstoß gegen § 6 TDG bzw. § 10 MDStV vor, da die Anbieterkennung nicht unmittelbar erreichbar und der Begriff „Kontakt“ missverständlich sei. Dem gab das LG München recht. Der Domain-Inhaber ging in Berufung.

Das OLG München hob die Entscheidung, soweit es die Anbieterkennung betraf, auf. Aus der Sicht des Gerichts entsprach das Webimpressum den gesetzlichen Anforderungen, weil es an gut wahrnehmbarer Stelle und ohne langes Suchen und jederzeit auffindbar sei. Unmittelbare Erreichbarkeit der Anbieterkennung bedeute nicht, der Weg zur Anbieterkennung habe sich auf einen Mausklick zu beschränken; das gehe zu weit. Auch die beanstandete Bezeichnung „Kontakt“ genüge den Anforderungen: Die Internetnutzer haben sich an die Bezeichnungen „Kontakt“ oder „Impressum“ gewöhnt, die Begriffe sich im Internet durchgesetzt.

Damit bringt die neue Münchener Entscheidung ein wenig mehr Licht ins Grau des Webimpressums. Denn die Frage nach zwei Schritten auf dem Weg zur Anbieterkennung wurde so noch nicht gestellt. Leider hatte die Klägerin zu spät vorgetragen, dass eigentlich drei Schritte notwendig waren, denn nach Aufruf des „Kontakt“-Links müsse man zunächst scrollen, um den Link „Impressum“ zu finden. Dieser Umstand hätte wohl zu einem anderen Ergebnis geführt. Mittlerweile sind die Einträge auf der Homepage des Beklagten untadelig.

> http://www.aerztlichepraxis.de
> http://www.wettbewerbszentrale.de

Die vollständige Entscheidung finden Sie unter:
> http://www.jurpc.de/rechtspr/20030276.htm

Einen ausführlichen Artikel zu der Entscheidung finden Sie unter:
> https://domain-recht.de/magazin/article.php?id=208

Spezialisierte Anwälte finden Sie unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: Wettbewerbszentrale, jurpc.de, eigene Recherche

casino.com – Millionen-Gewinn für Inhaberin

Schweren Herzens trennte sich die Inhaberin der Domain casino.com für US$ 5,5 Mio. von ihrem Schmuckstück, weil sie sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren will. Der Käufer hingegen will sicher nicht nur anonym bleiben.

Wer glaubt, die guten Zeiten beim Domain-Handel seien vorbei, der irrt. Die Regel, für gute Domains gibt es gutes Geld, hat sich dieser Tage wieder bestätigt. Das schwedische Unternehmen Boss Media, ein Spezialist zur Entwicklung von Spieleplattformen im Internet, hat sich dazu entschlossen, die Domain casino.com für US$ 5,5 Mio. zu verkaufen. Das entspricht rund EUR 4,8 Mio. Oder lassen Sie es uns so sagen: EUR 4.800.000,00.

Peter Bertilsson, CEO von Boss Media, erklärte, es sei gar nicht so einfach, gleichzeitig ein B2B und ein B2C Geschäft zu leiten. Einfacher war es wohl, die Domain an den Mann zu bringen. Und für den stolzen Preis dieser sicherlich lukrativen Domain gabs nicht nur den Domain-Namen, sondern auch die Rechte am gesamten Branding.

Der neue Inhaber kann sich glücklich schätzen, eine solche Domain erworben zu haben. Und abgesehen davon, dass er zunächst anonym bleiben will, will er sicher gutes Geld damit verdienen.

> http://www.casino.com

Was für Domains bezahlt wird und wurde, sehen Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: bossmedia.se, eigenen Recherche

ICANN-Meeting in Karthago

Die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) trifft sich zur Stunde in Karthago in Tunesien. Das Treffen, das am 27.10. begann, dauert noch bis 31.10.2004.

Bereits am vergangenen Samstag und Sonntag tagte die Gutachterkommission der arabischen und afrikanischen Region. Am Montag begann dann das ICANN-Treffen selbst mit einer öffentlichen Sitzung der die Internet-Regierung betreffenden Gutachter-Kommission.

Der Schwerpunkt dieses ICANN-Treffens liegt wohl auf dem aktuellen Thema „Wildcards“, im Zusammenhang mit dem geplanten Waiting List Service von VeriSign. Hier werden Pro und Contra heftig diskutiert, auch anhand der Wildcard-Verfahren von Länderdomain-Verwaltungen wie .tk (Tokelau).

Der Weltgipfel der Informationsgesellschaft (WSIS) und dessen Einflüsse auf die Freiheit des Internet sind ebenfalls Themen, die aber eher zwischen den Konferenzen auf den Gängen besprochen werden. Dabei wundert man sich, dass das Logo des WSIS auf den Tagungsmaterialien der örtlichen Organisatoren zu finden ist.

Weitere Themen kreisen um die Fragen, ob und wie neue gTLDs eingeführt werden sollen, und was man aus der Einführung von .info, .biz und Konsorten vor drei Jahren lernen kann; wie die WHOIS-Datenbanken neu gestaltet werden sollen, nachdem dies aufgrund der Einführung von Umlaut-Domains notwendig geworden ist.

Schließlich wird sich ICANN 2.0 in neuem Gewand präsentieren. Ein Entwurf steht online, zu dem man sich äußern darf.

Bleiben nun noch zwei Tage, und die in der Zeit auf verschiedenen WebLogs veröffentlichten Informationen, bis auch dieses Meeting beendet ist. Ob es etwas gebracht hat, lässt sich erst sehr viel später feststellen. Das betrifft auch die Wahl eines neuen Vizepräsidenten von ICANN, dem Niederländer Paul Verhoef, der seinen Sitz in Brüssel nehmen will. ICANN-Beobachter Brad Fausett quittierte diese Nachricht mit den lakonischen Worten, nun könne man ICANN also auf drei Kontinenten verklagen: Amerika, Australien und – neu – Europa.

Die Agenda zum ICANN-Meeting finden Sie unter:
> http://www.icann.org/carthage

Der Entwurf für die neue ICANN-Homepage findet sich unter:
> http://redesign.chicago.icann.org/

Quelle: icann.org, does-not-exist.org, eigene Recherche

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