Newsletter-Ausgabe #187: Dezember 2003

Themen: IDNs – Technik-Hürden behindern Umlaut-Domains | .eu (dotEU) – Briten verbieten Spammail-Versand | arbeitsagentur.de – Arbeitsamt kauft Domain frei | .pro – Profi-Domain geht endlich online | r1100s.de – BMW blockiert Fansite | zoll.de – Domain-Vergleich zahlt sich aus | Domain-Kauf – Sedo.de ändert Gebotssystem

IDNs – Technik-Hürden behindern Umlaut-Domains

Bis zur Registrierung der ersten internationalisierten Domain Namen (IDNs) dauert es zwar noch gut drei Monate, die Internetuser sollten sich jedoch schon jetzt auf einige einschneidende Neuerungen vorbereiten.

Wichtigste Voraussetzung für eine reibungslose Nutzung der neuen Umlaut-Domains ist ein aktueller Browser. Sonderzeichen-Domains nach dem Punycode-Standard werden derzeit von Netscape ab Version 7.1, Mozilla 1.4 sowie Opera 7.2 auch ohne zusätzliches Plug-In unterstützt. Von Microsoft gibt es weder für den Internet Explorer noch das Mail-Programm Outlook Express eine offizielle Stellungnahme. Für eine uneingeschränkte Nutzung wird bei beiden Programmen ein Update erforderlich sein. Schon aus diesem Grund ist zu Beginn mit Schwierigkeiten bei der Anwendung zu rechnen; zudem ist bei Veröffentlichung und Installation aktualisierter Versionen mit einer relativ langsamen Verbreitung zu rechnen, bis auch wirklich alle Internetnutzer problemlos Umlaut-Domains aufrufen und verwenden können. Gleiches gilt für Sender und Empfänger von eMails, die in der Adresse eines der neuen Zeichen enthalten. Bis zur uneingeschränkten Nutzung von eMail-Adressen wie zum Beispiel info@büro.de kommt als Notlösung die verschlüsselte, aber auch ohne Software-Update schon jetzt ohne weiteres lesbare Variante info@xn--bro-hoa.de in Betracht.

Für weitere Verwirrung könnte zu Beginn unter anderem auch die Darstellung der neuen Adressen beispielsweise in den Rechnungen der Domain-Registrare sorgen. Da die Domains nicht in der Sonderzeichen-Variante, sondern als ASCII-kompatible Adressen im Domain Name System (DNS) abgelegt sind, werden Inhaber von Umlaut-Domains in ihren Rechnungen Adressen mit dem zunächst kryptischen Präfix „xn--“ statt oder neben der eigentlichen Domain finden. Dennoch besteht kein Grund zur Beunruhigung, da es sich lediglich um die codierte Form der Sonderzeichen-Domain handelt.

Aus der Codierung ergibt sich schließlich noch eine weitere Hürde: Sonderzeichen-Domains unterhalb von .de sind aus technischen Gründen weiterhin auf maximal 63 Zeichen beschränkt. Diese Zeichenzahl bezieht sich aber nicht auf die Sonderzeichenform, sondern auf die codierte Variante. Aus der Domain büro.de mit vier Zeichen wird so ein Punycode-String mit elf Zeichen.

Ein Konvertierungstool für IDNs finden Sie unter:
> http://www.josefsson.org/idn.php

Weitere Informationen und Vorbestellung von Umlaut-Domains möglich unter:
> http://www.umlaut-domains.de

Quelle: nic.se, nwfusion.com, eigene Recherche

.eu (dotEU) – Briten verbieten Spammail-Versand

Die britische Wettbewerbszentrale Advertising Standards Authority (ASA) hat dem Unternehmen EU Registry Services offiziell den Versand von Spammails untersagt, in denen für die kostenpflichtige Bestellung von Webadressen unterhalb der neu zu schaffenden europäischen Top Level Domain .eu (dotEU) geworben wird.

EU Registry Service, das nach Angaben der ASA sowie laut Eintragung in der WHOIS-Datenbank in der Universitätsstadt Cambridge ansässig ist, behauptet in seinen massenhaft verschickten eMails, dass .eu bereits Ende 2003 oder Anfang 2004 verfügbar sei. Man nehme unter der Domain registereu.com schon jetzt Bestellungen entgegen. In anderen eMails entsteht der Eindruck, EU Registry Service sei sogar der offizielle Betreiber der neuen europäischen Endung. Auf die Beschwerde eines Internetnutzers aus West Sussex vom 3. Dezember 2003 hin wandte sich ASA schriftlich an das Unternehmen, ohne jedoch eine Antwort zu erhalten. Daraufhin untersagte die Behörde den weiteren Versand der eMails und wies sie eindringlich auf die gesetzlichen Pflichten hin. Die Behörde schloss sich damit den Warnungen des belgischen Konsortiums EURid an, das von der EU-Kommission mit der Verwaltung von dotEU beauftragt wurde und ebenfalls eindringlich von kostenpflichtigen Vormerkungsangeboten abrät.

Ausgenommen sind jedoch kostenlose Vormerkungsangebote, bei denen erst im Fall einer erfolgreichen Registrierung der Wunsch-Domains Gebühren fällig werden. Derzeit laufen im Rahmen der Einführung von dotEU die letzten Verhandlungen zwischen der EU-Kommission und EURid. Nach wie vor offen sind aber sowohl die genauen Vergabebedingungen als auch welche Registrare offiziell zur Anmeldung akkreditiert sind. Als Starttermin für dotEU gilt trotz vieler Verzögerungen nunmehr Mitte 2004 als realistisch.

Die Advertising Standards Authority finden Sie unter:
> http://www.asa.org.uk/index.asp

Weitere Informationen zu EURid finden Sie unter:
> http://www.eurid.org

Weitere Informationen rund um dotEU sowie ein kostenloses Vormerkungsangebot finden Sie unter:
http://www.dotEU.info

Quelle: eigene Recherche

arbeitsagentur.de – Arbeitsamt kauft Domain frei

Das mit technischen Pannen gestartete Projekt „Virtueller Arbeitsmarkt“ der Nürnberger Bundesanstalt für Arbeit (BA) ist knapp an einer weiteren Blamage vorbeigeschrammt: erst wenige Tage vor dem Start des neuen Jobportals und nach vergeblicher Drohung mit rechtlichen Schritten gelang es, sich die im Rahmen der Umbenennung der Behörde erforderliche Internet-Adresse arbeitsagentur.de zu sichern.

Ende September erhielt Thomas Wilk, Chef des Steinheimer Providers 2nd-level und Inhaber der Domain arbeitsagentur.de Post von der BA. Darin wurde Wilk, der die Adresse für den Studenten Jonathan Regler treuhänderisch verwaltet, vor die Alternative gestellt, die Domain entweder gegen Zahlung von EUR 10.000,- zu übertragen oder andernfalls auf Übertragung (!) verklagt zu werden. Wilk lehnte das Angebot jedoch ab, und nach Bekanntwerden des Angebots stellte auch die BA die Verhandlungen zunächst ein. Erst über einen Berliner Rechtsanwalt, der offensichtlich als Strohmann von der Bundesanstalt eingeschaltet wurde, kam der Verkauf zu einem Preis von weit über den ursprünglich angebotenen EUR 10.000,- zu Stande; inoffiziell ist die Rede von einem Betrag um die EUR 30.000,-. Seit Mitte November ist die Behörde nun endlich im WHOIS-Verzeichnis als Inhaber von arbeitsagentur.de eingetragen.

Auf der Suche nach Domain-Alternativen für das insgesamt 77 Millionen Euro teure Internetprojekt verschlug es die Behördentechniker sogar in den unter Domain-Händlern eher selten genutzten Marktplatz von eBay: sowohl die Adresse agenturfuerarbeit.de als auch bundesagentur-fuer-arbeit.de sind dort vor wenigen Wochen zu Preisen um jeweils etwa EUR 500,- anonym ersteigert worden. Und auch hier glänzt im WHOIS-Verzeichnis der DENIC die Nürnberger Behörde als stolzer Domain-Inhaber. Ob die Bundesanstalt dagegen bei eBay auch auf der Suche nach 900 BMW-Dienstwagen war, ist unbekannt …

Den neuen Internetauftritt der BA finden Sie unter:
> http://www.arbeitsagentur.de

> http://www.2nd-level.com

Erste Eindrücke vom Angebot der Arbeitsagentur finden Sie unter:
> http://www.elfengleich.de/index.php?log_id=493
> http://www.roell.net/weblog/archiv/2003/12/09/arbeitsagenturde.shtml

Quelle: news.yahoo.de, eigene Recherche

.pro – Profi-Domain geht endlich online

Seit gestern (10.12.2003) soll die Registrierung der .pro offiziell begonnen haben. Mediziner, Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer haben nun ihre eigene Top Level Domain (TLD) und können sie endlich, drei Jahre nachdem sie ins Netz gerufen wurde, benutzen.

.pro ist eine der sieben neuen generischen TLDs, die ICANN Ende 2000 geschaffen hat. Als letzte geht die exklusive .pro an den Start und ist zur Zeit nur für in den USA lizenzierte „Professionals“ zu haben. Unter diese werden Rechtsanwälte, Ärzte und Steuerberater (rsp. Wirtschaftsprüfer) gezählt. Auch Firmen, die einen Arzt, Rechtsanwalt oder Steuerberater beschäftigen und entsprechende Dienstleistungen anbieten, können .pro-Domains registrieren. Außerhalb der USA besteht lediglich die Möglichkeit der Defensivregistrierung, das heisst die Domain kann nur zum Zwecke der Abwehr von Domain-Grabbing „sichergestellt“ werden, sie ist aber nicht erreichbar.

Ursprünglich sollten Registrierungen in einem Third-Level-Verfahren unter den Second-Level-Domains .med.pro, .law.pro und .cpa.pro angeboten werden. Doch im Oktober wurden die Vergabebedingungen geändert, um die TLD attraktiver zu machen: Es können nun auch Second-Level-Domains registriert werden, unter der Voraussetzung, dass auch eine Third-Level-Domain etwa im Format rechtsanwalt.law.pro registriert wird. Die Second-Level-Domain leitet dann auf die Third-Level-Domain weiter.

Warum man .pro-Domains registrieren sollte, bleibt aber unklar. Für die Domains sind spezielle Sicherheitsmerkmale wie digitale Zertifikate und verschlüsselte eMail vorgesehen. Doch um eMails zu verschlüsseln, braucht man keine .pro-Domain, das geht mit kostenlosen Tools. Und das Vertrauen des Mandanten oder Patienten wächst durch den persönlichen Kontakt und nicht einfach über ein Zertifikat.

Da die Zertifizierung der Domain-Inhaber aufwändig ist und der Kreis derer, die dazu gehören, exklusiv, sind die Domains entsprechend teuer. Pro registrierter Domain entstehen Kosten von um US$ 300,-, in denen die „Gebühren“ für die alljährlich stattfindende Überprüfung des Zertifikats enthalten sind.

Weitere Informationen über .pro erhalten Sie unter:
> http://www.registrypro.com

Quelle: registrypro.com, emediawire.com, eigene Recherche

r1100s.de – BMW blockiert Fansite

Unter den Motti „ja keinen Streit vermeiden“ und „wen interessiert eigentlich der Kunde?“ haben die Bayerischen Motorenwerke den Inhaber einer Fanseite nahe gelegt, die Domain r1100s.de nicht mehr „kommerziell“ zu nutzen. Wem nutzt das? Sicher nicht BWM.

Markus Numberger hat als Fan der BMW R1100S in jahrelanger Arbeit die Seite r1100s.de aufgebaut. Seine Website enthält Informationen über die BMW R1100S und erfreut sich an fast 3.200 registrierten Mitgliedern, bei derzeit über 40.000 Besuchen monatlich. Unter Insidern gilt die Seite als „die“ Informationsquelle für die BMW R1100S. Etwa 250 deutsch- und englischsprachige Artikel zu Technik der BMW R1100S, Umbauten, Zubehör neben weiteren Features wie Forum oder Kleinanzeigen werden zur Verfügung gestellt.

Um die Seite zu finanzieren, bot Numberger auch Fanartikel an, wie Aufkleber, T-Shirts und ähnliches. Damit disqualifizierte sich die Website in den Augen von BMW als kommerzielles Angebot, womit Unterlassungsansprüche hinsichtlich der Domain selbst entstanden. Ob dem so ist, darüber lässt sich streiten. Ansprüche aus dem Markenrecht gegen Domains entstehen u.a., wenn die Domains im geschäftlichen Verkehr genutzt werden. Von einer solchen Nutzung muss man im Grunde beim Verkauf von diversen Artikeln und der Schaltung von Werbebannern ausgehen. Anders sieht das freilich aus, wenn keine Gewinnabsicht auf Seiten des Anbieters besteht. In der Entscheidung saeugling.de hatte das LG München I (Urteil vom 8.03.2001, Az.: 4 HK 0200/01) einen Anspruch aus §§ 4, 14 MarkG zurückgewiesen, weil die Werbeschaltung auf der Website alleine dazu diente, die Kosten des Webspaceproviders zu verringern. Ob die Entscheidung sachgerecht und der Fall r1100s.de vergleichbar ist, mag dahin stehen. Numberger zog sich, da BMW nicht nachgab, zurück und siedelte auf die Domain s-boxer.de um.

Bei alle dem hat sich BMW nicht mit Ruhm bekleckert. Die Seite bot als Forum der R1100S-Freunde eine hervorragende Quelle für Verbesserungen des Motorrads. Nirgendwo sonst bekommen Unternehmen Kundenerfahrungen so präsentiert, wie auf Fanseiten. Davon können alle Parteien partizipieren: Das Unternehmen kann durch den Kundenkontakt diese binden und sein Produkt verbessern, die Kunden bekommen ein Forum zum Informationsaustausch und vielleicht sogar bessere Produkte, und der Domain-Inhaber bekommt Lob und Zuwendung von allen Seiten. Es wäre angemessen und für Unternehmen zukunftsträchtiger, solche Fanseiten zu unterstützen. Denn selber bieten solche Unternehmen und gerade BMW diesen Service nicht an, der reichlich Kosten verursacht und Risiken birgt.

> http://www.r1100s.de
heißt jetzt
> http://www.s-boxer.de

Spezialisierte Anwälte finden Sie unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: M. Numberger, eigene Recherche

zoll.de – Domain-Vergleich zahlt sich aus

Ebenfalls keinen Streit vermeiden wollte zunächst die Bundeszollverwaltung, die gerne die Domain zoll.de der Bochumer GLI-Micram AG abgejagt hätte. Nach einem bereits Anfang des Jahres getroffenen Vergleich hat die GLI-Nicram GmbH die Domain zum 01.12.2003 an die Bundeszollverwaltung übergeben.

Das mittelständische Bochumer Unternehmen war über fünf Jahre Inhaberin der Domain zoll.de. Von der Website aus hatte sie einerseits zu dem bisherigen Auftritt zoll-d.de der Behörde, andererseits auch auf die eigenen Internetportalseiten gelinkt.

2002 meldete der deutsche Zoll seine Ansprüche an zoll.de gegenüber der Domain-Inhaberin an. Im Rahmen der Verhandlungen zwischen den Parteien einigte man sich gütlich. GLI-Micram, das u.a. Produkte für die Online-Zollbearbeitung vertreibt, durfte die Domain bis zum 01.12.2003 weiter betreiben, um die eigenen Domains bekannter zu machen. Schließlich erfolgte die Übergabe. Hintergund dafür war auch die gute Zusammenarbeit der Parteien aufgrund des Softwaretools ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem) zur Zollabwicklung.

> http://www.zoll.de
> http://www.zoll-d.de
> http://www.gli-micram.de

Spezialisierte Anwälte finden Sie unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: heise.de, gli-micram.de, eigene Recherche

Domain-Kauf – Sedo.de ändert Gebotssystem

Ein Unternehmen, dass auf seine Kunden hört, scheint Sedo zu sein. Die Domain-Handelsbörse aus Köln hat nicht nur die eigene Erfahrung, sondern auch die Vorschläge und Anregungen ihrer Nutzer aus den vergangenen zwei Jahren ausgewertet und das Gebotssystem unter Sedo.de daraufhin grundlegend geändert.

1. Sieben Tage Bindungsfrist aller Gebote:
Alle Gebote sind jetzt sowohl für Käufer als auch für Verkäufer für einen Zeitraum von 7 Tagen bindend. In dieser Zeit kann die andere Partei das Gebot annehmen – der Vertrag wäre in diesem Falle geschlossen. Bieten zwei Parteien parallel auf eine Domain, erhält unabhängig von der Gebotshöhe der erste, der ein Gegengebot des Verkäufers annimmt, den Zuschlag.

2. Austausch von Mitteilungen beim Bieten möglich:
Mitteilungen an die andere Partei sind bei den Gebotsabgaben jetzt möglich. Der Austausch von Kontaktinfos ist nicht gestattet, und alle Mitteilungen werden bis spätestens zum nächsten Werktag von einem redaktionellen Team überprüft und dann erst weitergeleitet.

3. Möglichkeit des Verzichts auf Papierverträge:
Domain-Käufer und -Verkäufer haben jetzt die Möglichkeit, beim Kauf einer Domain auf die lästigen Papierverträge zu verzichten und den Vertrag online zu bestätigen. Der Vertragsinhalt ist identisch. Sollte jedoch eine der beiden Parteien eine Unterschrift von der anderen Partei verlangen, muß diese nachgereicht werden; in diesem Fall verzögert sich der Transfer jedoch erfahrungsgemäß, so dass Sedo die papierlose Variante empfiehlt.
In jedem Fall entfällt das lästige Ausfüllen der Verträge (Provider, Anschrift) bei Domain-Käufen und -Verkäufen.

4. Transparentere Kostenanzeige:
Bei Geboten werden dem Verkäufer vorab die Sedo-Kosten angezeigt, so dass vorher genau klar ist, welcher Betrag netto ausbezahlt wird, und ein Gebot gegebenenfalls rechtzeitig angepaßt werden kann.

5. Möglichkeit zur speziellen Rechnungsanschrift:
Domain-Käufer können jetzt eine separate Rechnungs- und Vertragsanschrift angeben. Eine Funktion, die vor allem von Webagenturen und Unternehmen gewünscht wurde.

6. Zahlung per PayPal möglich:
Bei Domain-Käufen bis Euro 500,- ist jetzt auf Anfrage auch eine kostenfreie Zahlung mit PayPal möglich. Auch über Euro 500,- ist eine Zahlung möglich, in diesem Fall werden die Gebühren in Höhe von 3% von PayPal jedoch weiterbelastet.

7. Optimierung/Verschnellerung der Transaktion:
Zusätzlich hat Sedo das Transaktionssystem optimiert; Domain-Käufe können schneller abgewickelt werden. Trotz allem bleibt der Domain-Kauf weiterhin eine konzertierte Aktion, bei der auch die Zusammenarbeit mit beiden Parteien (Domain-Käufer und -Verkäufer) gefragt ist. So etwa bei Beantragung und Freigabe von KK-Anträgen, denn die können nur von den rechtmäßigen Eignern in Auftrag gegeben werden. Im Idealfall ist jedoch ein Domain-Transfer innerhalb einer Woche möglich.

Weitere Details zum Verkauf von Domains finden Sie unter:
> http://www.sedo.de/services/s_selldomain.php3

Weitere Details zum Kauf von Domains finden Sie unter:
> http://www.sedo.de/services/s_buydomain.php3

Quelle: Sedo.de

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