Newsletter-Ausgabe #184: November 2003

Themen: Blickfang – Werbung baut auf Gattungs-Domains | Bilanz – United-Internet AG legt deutlich zu | .eu (dotEU) – Einführung erreicht die Endphase | .eu.com – die clevere Alternative zu .eu | .edu/.gov – Klassiker unter den gTLDs | admin-c – Haftung bleibt umstritten | Signal – Handel schwimmt auf Erfolgswelle | Domain-Namen – Tipps für die erfolgreiche Wahl

Blickfang – Werbung baut auf Gattungs-Domains

Wer derzeit aufmerksam die Werbung in TV- und Printmedien verfolgt, kann einen interessanten Trend feststellen: so werden im Rahmen der Hinweise auf das Internetangebot häufig Domains verwendet, die zwar die Produktgattung zum Inhalt haben, aber weder auf den Hersteller noch auf den Produktnamen selbst verweisen.

So wird beispielsweise in Spots für das Hustenmittel ACC akut von Hexal die allgemeinbeschreibende Domain husten.de eingeblendet. Konkurrent Boehringer Ingelheim Pharma hat sich die Domain kopfschmerzen.de gesichert, während halsschmerz.de auf Lutschtabletten von frubizin akut verweist. Aber auch in anderen Wirtschaftsbereichen finden sich generische Domains in der Werbung. So wirbt etwa die Ruhrgas AG in grossen Anzeigen mit der Adresse erdgasinfo.de. Selbst das Bundesministerium für Bildung und Forschung verwendet in seiner aktuellen Kampagne die einprägsame Domain ganztagsschule.org. Diese Beispiele belegen deutlich, warum generische Domains als besonders attraktiv und wertvoll gelten: ohne jegliche Kenntnis vom Hersteller oder seinem Produkt genügt ein ganz allgemeines Stichwort, um die gewünschte Information ohne den Umweg über eine Suchmaschine zu finden. Zudem ist husten.de schlichtweg einprägsamer als ACC-akut.de. Anstelle teurer Werbekampagnen, die ein Produkt erst in den Köpfen der Kunden verankern sollen, genügt ein Gattungsbegriff, um eine Vielzahl von Interessenten zu erreichen.

So hat sich auch der Versicherungskonzern AXA ein grosses Stück vom Kuchen der generischen Domains abgeschnitten: neben unfall.de gehören auch krankenversicherung.de, haftpflichtversicherung.de, pflegeversicherung.de und unfallversicherung.de der in Köln ansässigen Versicherung. Auf ganz grundlegende Assoziationen bauen auch zwei andere, sehr bekannte Markenartikler: waschen.de führt zu Persil, kochen.de entsprechend zu Maggi.

Richtig deutlich wird der Vorteil generischer Domains, wenn man sich schlechte Beispiele der in der Werbung aktuell verwendeten Domains ansieht: so dürften wahre Buchstabenungetüme wie zum Beispiel ibm.com/services/de/ondemand oder t-mobile.de/business/mda2 (für ein Produkt, das sich zudem eigentlich „MDA II“ nennt) zahlreiche Nutzer schon beim Eintippen der Domain verzweifeln lassen, von Merkbarkeit beim eher flüchtigen Betrachten der bunten Werbebotschaften ganz zu schweigen. Große wie kleine Unternehmen sollten daher unbedingt über den Tellerrand hinausschauen und neben der Registrierung der eigenen Namen und Marken auch an eine Abrundung des Domain-Portfolios durch einpraegsame, generische Begriffe denken. Sowohl der Leser als auch der Kunde wird es danken.

> http://www.husten.de
> http://www.halsschmerz.de
> http://www.unfall.de
> http://www.kochen.de
> http://www.waschen.de

Quelle: eigene Recherche

Bilanz – United-Internet AG legt deutlich zu

Der börsennotierte Internet-Dienstleister United Internet, Mutterkonzern der 1&1 Internet AG sowie des Webhosters Schlund und Partner, vermeldet für die ersten neun Monate 2003 das beste Ergebnis der Unternehmensgeschichte.

Der Umsatz legte im Vergleich zum Vorjahr um etwa 34 Prozent auf EUR 299,1 Mio. zu. Das Ergebnis vor Steuern (EBT) legte um über 60 Prozent auf 44,4 Mio. EUR zu. Ein wesentlicher Beitrag stammt von den Kernmarken 1&1, Schlund und Partner sowie dem Freemail-Anbieter GMX, die ihren Umsatz von EUR 143,7 Mio. auf EUR 211,7 Mio. steigern konnten. In Großbritannien zählt man sich bereits zu den Top 3 unter den Webhostern und ist dabei der am schnellsten wachsende Domain-Registrar. Laut Vorstandschef Ralph Dommermuth ist auch das US-Geschäft gut angelaufen: in den ersten sechs Wochen gingen etwa 42.700 Kunden-Bestellungen ein. Die Zahl der neuen Domain-Registrierungen über die US-Tochter 1&1 USA kletterte bis zum 5. November auf 8.670. Unternehmensintern rechnet man aber mit einer Phase von zwei bis zweieinhalb Jahren, um das US-Geschaeft aufzubauen. Erst im Jahr 2006 soll dann die Gewinnschwelle erreicht werden.

Neben den Webhosting- und Registrargeschäften ist die United-Internet AG seit Juni 2002 auch an der führenden deutschen Domain-Börse Sedo.de beteiligt. Zuvor hatte bereits die 1&1 Internet AG ab Februar 2001 Anteile an Sedo gehalten. Und auch bei den generischen Top Level Domains hat man die Finger im Spiel: über die Tochter Schlund und Partner AG sitzt die United-Internet AG bei .info-Verwalter Afilias mit im Boot, und ist zudem weltweit gesehen der erfolgreichste Registrar von .info-Domains.

> http://www.united-internet.de
> http://www.afilias.info

Quelle: biz.yahoo.com, eigene Recherche

.eu (dotEU) – Einführung erreicht die Endphase

Die Verhandlungen zwischen der Europäischen Kommission und dem belgischen Konsortium EURid um die Einführung der neuen europäischen Top Level Domain .eu (dotEU) gehen in die letzte Phase. Als realistisch gilt nun ein Starttermin Mitte nächsten Jahres.

Trotz dieser erfreulichen Meldung besteht zum Jubeln (noch) wenig Anlass: sobald die Verhandlungen zwischen der Kommission und EURid abgeschlossen sind, muss mit ICANN eine Vereinbarung getroffen werden. ICANN hat in der Vergangenheit schon mehrmals die grundsätzliche Bereitschaft signalisiert, .eu zur Root Zone hinzuzufügen. Somit bleibt die Hoffnung, dass zumindest diese Verhandlungsrunde in wenigen Wochen über die Bühne gebracht werden kann, um die Einführung von .eu nicht noch weiter zu verzögern. Zudem müssen noch die Vergabebedingungen der neuen Domains in Abstimmung mit der EU-Kommission festgelegt werden. Der Termin für die Bekanntgabe dieser sogenannten Public Policy Rules (PPR) steht aber noch nicht fest. Erst wenn auch dieser Schritt erfolgt ist, kann EURid mit den Vorbereitungen für den Starttermin beginnen und .eu-Registrare akkreditieren.

Aus diesem Grund warnt EURid auch nochmals eindrücklich und gebetsmühlenartig vor kostenpflichtigen Vormerkungsangeboten, insbesondere einer massenhaft und wahllos verschickten Spammail von einem Unternehmen namens EU Registry Services (mit dem Verweis auf die Domain registereu.com): erst wenn die PPR bekannt sind, steht endgültig fest, wie die Vergabe der neuen Domains im Detail erfolgt. Bis dahin nimmt weder EURid selbst noch eine andere Stelle offiziell und verbindlich Domain-Registrierungen an. Möglich und zu empfehlen ist lediglich die kostenlose Vormerkung von .eu-Domains, um rechtzeitig über aktuelle Ereignisse informiert zu werden und sich für die Landrush-Phase eine gute Ausgangsposition zu sichern.

Weitere Informationen rund um EURid finden Sie unter:
> http://www.eurid.org

Weitere Informationen rund um dotEU sowie ein kostenloses Vormerkungsangebot finden Sie unter:
> http://www.dotEU.info

Quelle: eurid.org, eigene Recherche

.eu.com – die clevere Alternative zu .eu

Während die europäische Top Level Domain .eu (dotEU) wohl noch bis Mitte 2004 auf sich warten lässt, rücken Alternativen wie die vom britischen Unternehmen CentralNic vermarktete Second-Level-Domain .eu.com in den Vordergrund. In ihrer Werbung greifen nun selbst Markenhersteller auf .eu.com-Domains zurück.

So findet sich in einer aktuellen Ausgabe des Nachrichtenmagazins Focus eine ganzseitige Werbeanzeige für das Zahnaufhellungsgel „Simply White“ von Colgate. Am Ende der Anzeige findet sich die Adresse colgatesimplywhite.eu.com, anstatt beispielsweise der Domain colgate.de. Die .eu.com-Domain leitet unverzüglich weiter auf die entsprechende Webadresse unter der deutschen Top Level Domain .de.

Selbst für Experten ist eine .eu.com-Domain in der Werbung eher ungewöhnlich. Bei genauerem Betrachten lassen sich aber sehr wohl Gründe finden, eine .eu.com-Domain zu wählen. So führt die Adresse colgatesimplywhite.com schon zum englischsprachigen Angebot, während für Leser des reichweitenstarken Magazins Focus aus Österreich oder der Schweiz die zum deutschsprachigen Angebot weiterleitende, reine .de-Adresse eher befremdlich wirken könnte. Um alle Zielgruppen einheitlich anzusprechen, stellt eine .eu.com-Domain eine passable Alternative dar. Und sollte entgegen aller Hoffnungen dotEU als Sub-Level-Domain im Format .com.eu vergeben werden, liegt zumindest für Gelegenheitssurfer die Verwechselbarkeit auf der Hand, so dass zumindest eine präventive Registrierung in Betracht kommt.

Bei Preisen von unter EUR 20,- im Jahr dürften die .eu.com-Domains daneben vor allem für Privatleute und auch für die immer größer werdende Zahl an „Suchmaschinen-Optimierern“ interessant sein, deren Bedarf an kurzen, generischen Domain-Namen nahezu unerschöpflich scheint. Nach Angaben von Central-Nic sollen weltweit schon mehrere zehntausend Kunden diese Domains nutzen. Nach wie vor sind aber zahlreiche deutschsprachige Begriffe wie domain-handel.eu.com noch verfügbar. Aus rechtlicher Sicht muss aber klar sein, dass es im Hinblick auf Kennzeichnungsrechte wie Marken keinen Unterschied macht, ob sie auf der Second-Level oder der Third-Level-Ebene verletzt werden. Der Rechteinhaber kann dann unter anderem Unterlassungsansprüche geltend machen.

> http://www.colgatesimplywhite.eu.com

Registrierung von .eu.com-Domains (EUR 19,-/Jahr):
> http://www.united-domains.de

Kostenlose Vormerkungen fuer die „echten“ .eu-Domains:
> http://www.dotEU.info

Quelle: domain-people.de, CentralNIC, eigenen Recherche

.edu/.gov – Klassiker unter den gTLDs

Die üblichen Verdächtigen unter den Top Level Domains sind bekannt: CNO, also .com, .net und .org. Darüber hinaus gibt es aber auch andere, „frühe“ generische Top Level Domains (gTLDs), die kaum jemand kennt, geschweige denn ansteuert. Zu diesen gehören .edu und .gov.

.edu und .gov sind (wie auch .mil und .int, zwei weitere der sieben ersten gTLDs) so genannte restricted Domains, also Top Level Domains, die nur registrieren kann, wer bestimmte Voraussetzungen mitbringt. Und so genannte „sponsored domains“
sind sie zudem.

Bei .edu, die seit 29. Oktober 2001 von der vom US-Handelsministerium (DoC) eingesetzten EDUCAUSE betrieben wird, muss der Registrant unter anderem eine akkreditierte Unter-Organisation der auf der vom US-Bildungsministerium verwalteten Liste zugelassener Bildungseinrichtungen sein. Nur so kann die Mission von EDUCAUSE erfüllt werden, die sich auf die Fahne geschrieben hat, durch Förderung des intelligenten Gebrauchs von Informationstechnologie die Ausbildung zu verbessern.

.gov wird seit 1997 von der U.S. General Services Administration verwaltet. .gov-Domains registrieren dürfen nur qualifizierte US-amerikanische Regierungsorganisationen oder -programme. Darunter fallen neben Städten und Gemeinden zum Beispiel auch vom Staatenbund anerkannte indianische Stämme. Dass letztere davon Gebrauch machen, darf bezweifelt werden. Wir haben keine .gov gefunden, die auf eine der Ureinwohnerorganisationen verweist.

Beide gTLDs sind also spezifisch auf die USA ausgerichtet und alleine für US-amerikanische Einrichtungen vorgesehen. Unter solchen Gegebenheiten kann man von einer Vormachtstellung und Kontrolle des Internets durch die USA und US-Behörden sprechen, wobei man immer auch .com im Blick haben muss, die bedeutenste gTLD. Und dass die Zeit für die Einführung von dotEU schon lange reif, wenn nicht schon überreif ist, braucht an dieser Stelle nicht vertieft zu werden.

Eine potentielle .gov von Ureinwohnern, nämlich der „Cheyenne River Lakota Nation“ findet man unter:
> http://www.sioux.org

Und die dortige Universität, die für alle offen ist, unter:
> http://www.sitanka.edu

Weitere Informationen über .edu finden Sie unter:
> http://www.educause.edu/edudomain/

Weitere Informationen über .gov finden Sie unter:
> http://www.nic.gov/index.html

Quelle: searchenginewatch.com, icann.org, eigene Recherche

admin-c – Haftung bleibt umstritten

Dieser Tage ist wieder eine Entscheidung zur Haftung des administrativen Kontakts (admin-c) bekannt geworden. Das LG Kassel hatte bereits vor einem Jahr (Urteil vom 15.11.2002 Az. 7 O 343/02) die Ansicht vertreten, dass eine Haftung des admin-c aufgrund der DENIC-Richtlinien nicht besteht.

Die Entscheidung ist allerdings nicht rechtskräftig. Sie hängt noch in der 2. Instanz beim zuständigen Oberlandesgericht. Kläger ist der Betreiber des Flugplatzes in Korbach bei Kassel, der sich auf sein Namensrecht stützt und die Unterlassung der Nutzung sowie Übertragung oder Freigabe der Domain flugplatz-korbach.de verlangt. Inhaberin ist die ehemalige Betreiberin eines Cafés auf dem Flugplatz. Verklagt wurde aber der admin-c, der Ehemann der Domain-Inhaberin. Die Klage wurde als unbegründet abgewiesen. Das LG Kassel machte deutlich, dass der Beklagte nicht der Inhaber der Domain ist, sondern lediglich der admin-c. Als solcher sei er jedoch nicht passivlegitimiert.

Die Frage der Haftung des admin-c ist aufgrund einer jungen Entscheidung des OLG Stuttgart (Beschluss vom 01.09.2003, Az.: 2 W 27/03) mittlerweile sehr umstritten. Das OLG Stuttgart geht davon aus, dass der admin-c nicht nur als Störer (nach In-Kenntnissetzung von einem rechtswidrigen Sachverhalt im Zusammenhang mit einer Domain) haftet, sondern unmittelbar aufgrund der DENIC-Richtlinien. Zahlreiche gerichtliche Entscheidungen kamen jedoch zu einem anderen Ergebnis.

Weitere Informationen zum Thema unter:
> http://www.domain-recht.de/magazin/article.php?id=202

Das vollständige Urteil finden Sie unter:
> http://www.jurpc.de/rechtspr/20030329.htm

Spezialisierte Anwälte finden Sie unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: jurpc.de, eigene Recherche

Signal – Handel schwimmt auf Erfolgswelle

Schon früher in diesem Jahr haben wir davon berichtet, dass der Handel mit Domains in Deutschland in Bewegung kommt. Mittlerweile häufen sich bei der Domain-Börse sedo.de erneut einige beachtliche Domain-Deals.

Im Februar diesen Jahres machte der Verkauf des Domain-Pakets reifen.de, reifen.org, reifen.info und breitreifen.at für satte EUR 200.000,- von sich reden. Im April folgte sportwetten.de für EUR 81.200,- und im Mai musicals.com für US$ 40.000,-. Diese spektakulären Verkäufe dürften Signalwirkung gehabt haben. Sicher tut auch das Aufatmen in der IT-Branche das seinige dazu.

Hier einige weitere aktuelle Verkaufspreise:

meningitis.de – EUR 14.500,-
gewerbe.de – EUR 9.500,-
heilfasten – EUR 9.280,-
e-books.de – EUR 9.000,-
blickpunkt.de – EUR 5.800,-
freund.de – EUR 4.900,-

law.info – US$ 8.495,-

Sicherlich sind diese Zahlen nicht repräsentativ für die breite Masse von Domain-Verkäufen, die sich oft im dreistelligen Bereich abspielt. Vor überzogenen Preisforderungen sollte man sich daher hüten. Gute und einprägsame Domains werden aber ohne Zweifel auch nachgefragt und gekauft. Das Warten auf attraktive Angebote kann sich also lohnen.

Weitere aktuelle Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: multireg.com, eigene Recherche

Domain-Namen – Tipps für die erfolgreiche Wahl

Neue Unternehmen kommen nicht umhin, sich auch im Internet zu präsentieren. Bei der Wahl eines Domain-Namens für ein neues Unternehmen oder ein neues Produkt sind verschiedene Faktoren zu beachten. Einige grundsätzliche Regeln sollten immer beherzigt werden:

Agiert das Unternehmen national oder international? Wenn das Unternehmen nur in einem Land (zum Beispiel Deutschland) tätig ist, reicht eine .de-Domain aus. Andernfalls benötigt man unbedingt die .com-Domain, zusätzlich aber – wenn möglich – auch weitere Top Level Domains (TLDs) wie .us, .co.uk, oder .ca, oder auch entsprechende andere TLDs, je nach dem, auf welchem Markt man sich bewegt.

Registriert man ein beschreibendes oder ein Kunstwort? Kunstwörter sind gegenüber einem Massenpublikum leichter zu vermarkten. Aber beschreibende Domain-Namen bringen mehr Besucher und sagen den Kunden, was das Unternehmen macht. Zudem ist man über beschreibende Domain-Namen in Suchmaschinen besser auffindbar. Leider sind die besten Namen oft schon vergeben. Auf der Suche nach beschreibenden Domain-Namen wird man aber zum Beispiel auf Sedo.de fündig.

Verhindern Sie Überlaufverluste: Wählt man den falschen Domain-Namen, finden einen möglicherweise tausende von Besuchern nicht. Um dieses Risiko zu minimieren, sollten Bindestriche, Zahlen, schwer merkbare Begriffe und ähnliches als Domain-Namen vermieden oder alle möglichen Namensalternativen registriert werden. Domain-Namen wie „2night.de“ oder „autos4u.net“ sind von solchen Überlaufverlusten bedroht.

Die Länge des Domain-Namens: Kurze Domains sind leichter zu merken und haben ein geringeres Risiko für Überlaufverluste. Aus diesem Grund verwenden viele große Marken kurze Domains (etwa Bahn.de, HP.com). Leider sind diese Domains meist auch sehr teuer.

Detailliert Informationen zum Thema bietet das Buch „Domain-Namen im Internet: ein Wegweiser für Namensstrategien“.
> www.domainname.de

Quelle: sedo.de, eigene Recherche

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