Newsletter-Ausgabe #171: September 2003

Themen: IDNs – Fakten zu den neuen Umlaut-Domains | .name – Second Level Domains ab November | ccTLDs – Neues von .af, .fi und .lu | nimm2.com – Bonbon zur Provider-Haftung | Buchtipp – Domain-Registrierung in der EU | Effektiv – Suchmaschinen-Werbung brummt | starsearch.de | ICANN-Meeting in Tunesien

IDNs – Fakten zu den neuen Umlaut-Domains

Quer durch alle einschlägigen Medien und Foren geistert derzeit nur ein Thema: was hat es mit den internationalisierten Domains (IDNs) auf sich? Wir haben hier nochmals die wichtigsten Fakten zusammengetragen.

Losgetreten wurde die Welle durch die Ankündigung von DENIC-Vorstand Sabine Dolderer in unserem Sommerinterview, wonach die DENIC damit rechnet, noch in diesem Jahr IDNs anbieten zu können. IDNs ermöglichen die Registrierung von Sonderzeichen wie Umlauten oder Symbolen als Second Level Domains. Technisch umgesetzt wird dies durch das sog. Punycode-Verfahren (auch als AMC-ACE-Z bekannt), das die Sonderzeichen-Domains wieder in das für den Browser verständliche ASCII-Format übersetzt. Charakteristisch für Punycode-Domains ist die Zeichenfolge „zq–“ am Anfang der codierten Webadresse. Um es Domain-Grabbern so schwer wie möglich zu machen, hat die DENIC deshalb schon im Februar 2002 eigens die Vergaberichtlinien geändert und die Registrierung von Domains mit Bindestrichen an dritter und vierter Stelle untersagt. Dennoch gelang es einigen findigen Usern noch rechtzeitig, Begriffe wie „Küche“ in der Punycode-Form zq–kche-0ra.de anzumelden.

Zahlreiche Vergabestellen arbeiten derzeit intensiv an der Einführung: neben den Registries von China (.cn), Japan (.jp) und Taiwan (.tw) sind vor allem die Verwalter der generischen Top Level Domains .info und .org an der Entwicklung beteiligt. Noch unklar ist, wann .com und .net loslegen. Verwalter VeriSign bevorzugte lange Zeit mit dem sog. RACE-Verfahren eine konkurrierende Lösung und hat so für seine Kunden schon weit über eine Million Domains angemeldet. Aufgrund der Marktmacht von VeriSign ist nicht auszuschließen, daß diese Adressen durch eine erneute Umkodierung in Händen von VeriSign-Kunden landen und damit der breiten Öffentlichkeit von Anfang an versperrt sind.

Als erster kommerzieller Browser hat Netscape Anfang Juli 2003 für die Version Netscape 7.1 bzw. Mozilla 1.4 die Unterstützung von IDNs ohne zusätzliches Plug-In bekanntgegeben. Für den Internet Explorer sind Plug-Ins bereits seit längerem kostenlos erhältlich.

Was potentielle Adresskonflikte zwischen Inhabern von Domains wie etwa boerse.de mit der korrespondierenden Umlaut-Domain betrifft, so hat zumindest die DENIC angekündigt, sich nicht einzuschalten, da es sich technisch um grundverschiedene Adressen handelt. Auch ein Vorregistrierungsrecht oder gar eine Sunrise Period ist nicht vorgesehen. Mit Rechtsstreitigkeiten ist daher verstärkt zu rechnen. Für Inhaber von Kennzeichnungsrechten heisst es also, unbedingt wachsam zu bleiben.

Vorbestellungen von .de-Umlaut-Domains sind möglich unter:
> http://www.united-domains.de/download/Umlaut-Domains.pdf

Vorbestellungen von .at/.ch-Umlaut-Domains möglich unter:
> http://www.united-domains.de/download/Umlaut-Domains-AT.pdf
> http://www.united-domains.de/download/Umlaut-Domains-CH.pdf

Weitere Links zum Thema Umlaut-Domains:
> http://www.idnnow.com/index.jsp (Plug-In)
> http://mct.verisign-grs.com (Konvertierungstool)
> http://www.dopoly.de/idn.php (com, net: Race-Standard)

Medien-Echo (Auswahl):
> http://heise.de/newsticker/data/jk-20.08.03-008/
> http://www.spiegel.de/netzwelt/netzkultur/0,1518,262015,00.html
> http://www.n-tv.de/3179296.html

Quelle: DENIC, eigene Recherche

.name – Second Level Domains ab November

Jetzt ist es definitiv: nach dem gescheiterten Versuch, ein Third Level System zu etablieren, steht die neue Top Level Domain .name ab November 2003 auch als Second Level Domain zur Verfügung. So können erstmals Adressen im Format „abc.name“ registriert werden. Bislang war eine Registrierung von .name-Domains nur in der Form „peter.schmidt.name“ möglich

Die Vergabestelle Global Names Registry (GNR) reagierte damit auf die anhaltend schwache Akzeptanz von .name. Zwar fehlen aktuelle Registrierungsstatistiken; Experten schätzen jedoch die Zahl der bisher vergebenen .name-Domains auf deutlich unter 200.000. In einer Pressemitteilung begründete GNR die radikale Reform mit der Komplexität, die das bisherige Vergabesystem mit Third Level Domains für Registrare und Reseller verursacht hatte. Mit der Reform gleicht sich .name der Struktur der großen TLDs wie .com, .info oder .de an und macht die Domains somit erheblich nutzerfreundlicher.

Daneben hat GNR angekündigt, schon im September eine Datenbank mit den weltweit häufigsten Namenskombinationen bereitzustellen. Laut GNR ist bei diesen Namen mit einem besonders großen Ansturm zu rechnen. Sie soll in erster Linie Registraren und Resellern als Marketinginstrument für die neuen .name-Domains dienen. Inwieweit die Datenbank auch für Dritte öffentlich einsehbar ist, steht derzeit noch nicht fest.

Weitere Informationen erhalten Sie unter:
> http://www.gnr.name

Vorbestellung von .name (Second Level) möglich z.B. unter:
> http://www.united-domains.de/suchen-registrieren/

Quelle: eigene Recherche, GNR

ccTLDs – Neues von .af, .fi und .lu

Im Windschatten der großen Liberalisierungswelle von Länderkürzeln wie .us und .cn ziehen nun die Vergabestellen in Finnland, Luxemburg und Afghanistan nach: auch sie ändern die Vergaberegeln für ihre country code Top Level Domains (ccTLDs) mit teilweise erheblichen Auswirkungen.

Ein dunkler Fleck auf der Domain-Landkarte war viele Jahre das von Kriegen gebeutelte Afghanistan mit seiner Endung .af. Auf Initiative der UN kehrte .af jedoch im März 2003 in den Cyberspace zurück. Und macht dort gleich gewaltig auf sich aufmerksam: unter neuer Verwaltung ist .af in den elitären Kreis der unrestricted TLDs aufgestiegen und kann damit theoretisch von nahezu jedermann ohne Beschränkungen registriert werden. Allerdings sollte man die Registrierung auch als Entwicklungshilfe verstehen, da die Jahresgebühr für Second Level Domains unter .af bei US$ 5.000,- liegt und erst ab einer Vertragsdauer von fünf Jahren ein Nachlass von 10% gewährt wird.

Im Vergleich dazu wirken die Änderungen bei Finnlands TLD .fi äusserst bescheiden: mit Wirkung zum 01. September 2003 kann zwar nun grundsätzlich jeder Name auch als Domain-Name angemeldet werden. Im Ergebnis bleibt die Registrierung jedoch auf Unternehmen mit finnischem Handelsregistereintrag sowie Markenrechte beschränkt. Privatpersonen bleiben weiterhin ausgeschlossen.

Eine bedeutende Reform gibt es bei der luxemburgischen Top Level Domain .lu: ab sofort können dort auch reine Zahlen-Domains wie 0815.lu angemeldet werden. Derartige Adressen werden unter .de noch längerfristig nicht möglich sein. Für die Registrierung von Domains unter .lu gelten im übrigen ähnliche Voraussetzungen wie in Deutschland: die Anmeldung ist für alle Personen, Unternehmen und Organisationen unabhängig vom Wohnsitz oder Niederlassung möglich. Lediglich der admin-c muß sich in Luxemburg befinden.

Weitere Informationen zu .af-Domains erhalten Sie unter:
> http://www.nic.af

Weitere Informationen zu .fi-Domains erhalten Sie unter:
> http://www.ficora.fi/englanti/internet

Weitere Informationen zu .lu-Domains erhalten Sie unter:
> http://www.nic.lu

Quelle: eigene Recherche

nimm2.com – Bonbon zur Provider-Haftung

Das hOLG Hamburg hat im Streit um die Domain nimm2.com (Urteil vom 27.02.2003, Az.: 3 U 7/01) deutlich gemacht, dass Internet Service Provider, die die Konnektierung einer Domain auf Domain-Name-Servern bereitstellen, nicht als Störer haften, soweit sie von der von der Domain ausgehenden Rechtsverletzung keine Kenntnis haben. Es besteht im Zeitpunkt der Konnektierung keine Prüfungspflicht.

Auf allen Ebenen geklagt hatte ein deutscher Süßwarenhersteller. Neben dem Internet Service Provider in Deutschland, gegen den sowohl ein einstweiliges Verfügungsverfahren als auch ein Hauptsacheverfahren angestrengt wurde, machte der Süßwarenhersteller ein WIPO-Verfahren gegenüber dem Domain-Inhaber anhängig. Letzteres wurde schnell und problemlos zu Gunsten des Antragstellers entschieden: bereits seit dem 21.08.2000 war sie über ihre amerikanische Tochtergesellschaft im Besitz der Domain.

Der Streit vor den deutschen Gerichten drehte sich darauf hin nur noch um die Frage, ob der Rechtsstreit nach der Übertragung der Domain erledigt sei oder nicht. Die Beklagte schloss sich der Erledigungserklärung der Klägerin nicht an.

Die Beklagte vor dem LG und später dem hOLG Hamburg ist ein Internet Service Provider, der die Domain nimm2.com für ein malayisches Unternehmen über zwei Domain-Name-Server konnektiert hatte. Die Seite nimm2.com hatte deutschsprachigen Inhalt. Nach Aufforderung der Klägerin, die Konnektierung zu unterlassen, wurde sie von der Beklagten bis zur Klärung der Ansprüche zwischen Domain-Inhaber und Anspruchsteller am 04.04.2000 gelöscht.

Das LG Hamburg wies die Klage mit Urteil vom 29.11.2000 zurück. Die Klägerin ging in Berufung, die ebenfalls zurückgewiesen wurde.

Das hOLG Hamburg bezog sich wesentlich auf die vom BGH in seiner ambiente.de-Entscheidung formulierten, auf die DENIC bezogenen Grundsätze der Störerhaftung. Danach habe auch die Betreiberin von Domain-Name-Servern keine Prüfungspflicht hinsichtlich von Domain-Namen ausgehenden Rechtsverletzungen in der Phase der ursprünglichen Konnektierung der Domain-Namen ihrer Kunden bzw. der Kunden ihrer Subprovider. Solche Prüfungen stören den reibungslosen Ablauf des Massengeschäfts und sind dem Dienstleister nicht zuzumuten.

Das Urteil finden Sie unter:
> http://www.jurpc.de/rechtspr/20030233.htm

Spezialisierte Anwälte finden Sie unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: jurpc.de, eigene Recherche

Buchtipp – Domain-Registrierung in der EU

In seiner Dissertation gibt Rudolf Rayle einen Überblick über die Registrierungspraxis in der EU. Dabei untersucht er die Rechtsgemäßheit der Registrierungspraktiken und deren Vereinbarkeit mit dem europäischen Recht. Dieses sehr spezielle Buch ist auch für die Praxis geeignet, da es einige Denkanstöße für den Umgang mit den Domain-Verwaltungs-Monopolen gibt.

Das Buch hat den Stand von Juni 2002 und ist damit vom aktuellen Liberalisierungstrend der europäischen Domain-Verwaltungen wie im Fall von .es und .fi in vielen Bereichen überholt. Doch das schmälert nicht den Gewinn, den man langfristig aus dem Werk zu ziehen vermag. Denn der Autor setzt sich, nach einem Überblick über die Registrierungspraktiken, allgemein mit der Frage der Wirkung des Binnenmarkt-, des Wettbewerbs- und des Datenschutzrechts auseinander, denen die unterschiedlichen europäischen Domain-Verwaltungsstellen, liberalisiert oder weiter restriktiv, nach wie vor unterworfen sind.

Ob diese die europaweit geltenden Normen einhalten, wird untersucht und kritisch gewürdigt. Dabei stellt sich heraus, dass man in Europa weit davon entfernt ist, die Vorgaben der EU im Bereich der Domain-Registrierung einzuhalten. Aber die unberechtigte Benachteiligung des einzelnen Bürgers bei der Domain-Registrierung durch restriktive Registrierungsbedingungen nimmt zur Zeit stark ab. Die Frage der Verhältnismäßigkeit der beschränkten Registrierungsmöglichkeiten in einigen Mitgliedsstaaten dürfte seit Verfassen der Dissertation bis heute deutlich günstiger für einige Domain-Verwaltungsstellen ausfallen.

Auch die Rechtsprechung zum Wettbewerbsrecht und die Frage der Unterscheidungskraft von Domain-Endungen bleibt nicht aus. Der Verfasser vertritt hierbei die wegweisende Ansicht, man müsse bei der Beurteilung der Kennzeichnungskraft einer TLD nach dem Kontext der Verwendung unterscheiden. Ein beschreibender Aussagegehalt könne je nach Kontext einen unterscheidungskräftigen Sinn aufweisen. So seien TLDs wie .com und .biz geeignet, kommerzielle von nichtkommerziellen Angeboten zu unterscheiden. Auf ccTLDs übertragen stellen sich die Domain-Endungen .de und .es als differenzierende Merkmale für ein deutsches gegenüber einem spanischen Webangebot dar.

Es ist ein Buch für den Profijuristen: für Wissenschaftler, aber auch für Richter und Rechtsanwälte, denen dieses Hintergrundwissen zur europäischen Registrierungspraxis zu einem besseren Verständnis des Domain-Rechts verhilft und so Einfluss auf eine angemessenere Rechtsprechung nehmen lässt.

Rudolf Rayle
„Die Registrierungspraktiken für Internet-Domain-Namen in der EU“
München 2003, C. H. Beck, Reihe Informtaion und Recht, Bd. 46
226 Seiten, EUR 35,-

Quelle: eigene Recherche

Effektiv – Suchmaschinen-Werbung brummt

Im Internet kommt man nicht umhin, sich seine Kundschaft zu suchen, wenn man kommerziell tätig ist. Denn bei Tausenden von Angeboten wird man nur schlecht gefunden. Früher waren Pop-Up-Advertising und Bannerwerbung gefragt. Da Browser mittlerweile Pop-Ups unterdrücken können und Internetnutzer sie genervt wegklicken, Banner hingegen nicht die richtige Beachtung erfahren, haben sich mittlerweile neue Werbewege entwickelt: Eine Methode ist das Online-Marketing per Suchmaschinen-Eintrag. Diese Branche blüht auf – schenkt man Meldungen und Zahlen Glauben.

Die Online-Marketingbranche feiert sich in Deutschland am 1. und 2. Oktober auf der zum vierten Mal stattfindenden Online-Marketing-Duesseldorf (OMD), der weltweit ersten Fachmesse für Marketing und Werbung im Internet, die bereits sechs Wochen vor dem Start via Internet komplett ausgebucht ist.

Suchmaschinen-Marketing schwimmt auf dieser Erfolgswelle mit. Es gilt als effektiv, kosteneffizient und nutzerfreundlich. Einem Bericht des US-IT-Nachrichtendienstes „Wired News“ zufolge nimmt das Geschäft mit „Keyword Advertising“, bei dem statt riesiger Werbefenster kurze Textlinks passend zu Suchbegriffen eingeblendet werden, in den letzten zwei Jahren massiv zu. Das Institut Jupiter Research erwartet, dass der Umsatz bei den bezahlten Suchmaschineneinträgen in diesem Jahr um 50% auf 1,6 Milliarden US-Dollar ansteigen wird. Bis 2008 soll der Umsatz 14,8 Milliarden US-Dollar betragen. Der Anstieg ist allerdings auch darum an den Erfolg geknüpft, weil die Preise für bestimmte – oft nachgefragte – Keywords steigen. Teilweise werden die Begriffe versteigert. Die Branche blüht also, und auch die Geschäfte der Anbieter, die sich um entsprechende Einträge in Suchmaschinen kümmern, blühen.

> http://www.online-marketing-duesseldorf.de/

Eine Auswahl an spezialisierten Anbietern für Domain- und Suchmaschinen-Marketing:

> http://adwords.google.de
> http://www.sedo.de/marketing/
> http://www.e-spotting.de

Allgemeine Informationen zu Suchmaschinen-Marketing
> http://www.suchmaschinen-marketing.de/

Quelle: sedo.de, wired.com, eigene Recherche

starsearch.de

Domain des Monats August ist „starsearch.de“.

Kennen Sie zufällig Ingo Oschmann? Oder Martin Kesici? Sagt Ihnen nichts? Aber hören Sie mal, das sind doch Stars! Nun gut, in Zeiten in denen manch talentfreie Suppenkaspar zum Star gekürt wird oder sich Dieter Bohlen Sänger nennen darf, ohne mit dem Immissionsschutzgesetz in Konflikt zu geraten, kann man den Überblick schon mal verlieren.

T. B. aus U. jedoch spürte, dass hier die wirklich ganz grossen Stars von morgen gekürt werden. Daher schnappte er sich im Frühjahr 2003 zu einem hohen dreistelligen Betrag die erstmals 1999 konnektierte Domain starsearch.de, noch bevor die gleichnamige Sat1-Show auf Sendung ging. Zunächst hatte er vor, die Adresse lediglich zu vermieten; gegen ein faires Gebot hätte er sie der Sat1-Produktionsfirma Grundy Lights Entertainment gleich ganz überlassen. Doch dort bot man gerade mal schlappe EUR 350,- für die Domain. Wieso auch mehr? Schließlich war die Einrichtung der Sub-Domain sat1.de/starsearch unschlagbar günstig. Keinen Bedarf meldete ebenfalls die Plattenfirma Polydor, mit deren Unterstützung Sat1 nach Stars forscht; dort hatte man sich mit Marketing-Brüllern wie „polydor-starsearch-thekids.de“ eingedeckt. Da sag noch einer, es gäbe keine guten .de-Adressen mehr!

Ärgerlich nur, daß sich in den Sendemonaten der Show mit der Domain der ein oder andere Euro verdienen liess. Tja, und wohl deshalb packte Grundy für den Kuschel-Sender Sat1 getreu deren Motto „I dream I wasn’t dreaming“ (zu deutsch: „ich träumte, ich hätte mal besser nicht geträumt“) die Keule aus: mit Wirkung zum 30. Juli 2003 untersagte das LG Hamburg, die Domain starsearch.de für eine direkte Weiterleitung zu nutzen. Seither glänzt die Website statt mit schillernden Stars mit schnödem Text. Und das, obwohl wir doch so wahnsinnig gern mehr über so supertolle Stars wie Ingo Oschmann erfahren hätten. Oder den anderen Star – den dings, den… wie heisst er gleich noch…???

> http://www.starsearch.de

Die wirklich ganz großen Stars finden Sie unter:
> http://www.sat1.de/starsearch
> http://www.polydor-starsearch-thekids.de
> http://www.polydor-starsearch-thevoices.de

Haben Sie auch einen witzigen, frechen oder einfach unverschämten Domain-Grab entdeckt?

Senden Sie die URL an mailto:grabbing@domain-recht.de !

Quelle: eigene Recherche

ICANN-Meeting in Tunesien

Das dritte Treffen der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) in diesem Jahr findet vom 27. bis 31. Oktober nicht in Karthago in Tunesien selbst statt, sondern 20 Minuten oder 18 km vom Zentrum Karthagos entfernt im 5-Sterne-Hotel „Chartage Palace Hotel“ in Gammarth. Die Agenda für das Meeting steht noch nicht fest; gleichwohl sollte, wer daran teilnehmen will, schon jetzt mit der Planung beginnen.

Das Hotel liegt an einer der schönsten Küstenabschnitte Gammarth, in unmittelbarer Nähe zur malerischen Touristenfalle Sidi Bou Said und zum historischen Karthago. Es weist 168 Zimmer, einige Suiten und Villen sowie reichlich Konferenzraum auf. Besucher aus Europa brauchen kein Visum zur Einreise in Tunesien. Die Währung sind Dinar, EUR 1,- entspricht etwa 1,5 Dinar, 100,- Dinar entsprechen etwa EUR 67,-. Der Strom hat 220 Volt bei 50 Herz AC. Das Wetter verspricht recht angenehm zu werden. Der Oktober bringt mildes Klima mit Temperaturen zwischen 12 und 25 Grad Celsius bei einer Luftfeuchtigkeit von um 70%. Das Meer ist warm und die Sonne golden. Alles in allem bestehen beste Voraussetzungen für eine gute ICANN-Konferenz.

Natürlich bittet ICANN wie immer um rege Beteiligung. Die Teilnahme an den Konferenzen vor Ort ist kostenfrei. Es besteht die Möglichkeit, sich per eMail zu beteiligen und per WebCast die Meetings zu begleiten.

> http://www.icanncarthage.tn/

Quelle: eigene Recherche

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